Datum: 31.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Auftragsvergabe Querungshilfe mit Geh- und Radweg entlang Veldener Straße
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2 |
Baurecht
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2.1 |
Antrag auf Vorbescheid - Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit jeweiligen Garagenbaukörpern - Auf der Point 3, Fl. Nr. 156/0 & 156/1, Gemarkung Frauensattling
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2.2 |
Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Garage und einem Stellplatz - Feldkirchener Str. 1, Fl.Nr. 3/0, Gemarkung Seyboldsdorf
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2.3 |
Antrag auf Vorbescheid - Abbruch des bestehenden Schuppens & Errichtung einer Garage für 2 PKW, 1 Traktor & Anhänger - Reichenöd 58c, Fl.Nr. 931/0, Gemarkung Haarbach
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2.4 |
Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Terrassenüberdachung - Gruber Straße 1, Fl.Nr. 526/2, Gemarkung Vilsbiburg
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2.5 |
Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses im Gefüge des Vierseithofs mit drei Wohneinheiten - Berg 4, Fl.Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf
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3 |
Straßen- und Wegerecht
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3.1 |
Neuordnungen
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3.1.1 |
Neuordnung des beschränkt-öffentl. Weges - Weg am alten Kriegerdenkmal (Pater-Olaf-Weg)
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3.1.2 |
Neuordnung an der Gemeindeverbindungsstraße ab Ortsstraße Rombachstraße bis Dasching
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3.1.3 |
Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf/Thalham durch Verlängerungen der Ortsstraßen
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3.1.4 |
Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße Reichenöd – Friesing
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3.1.5 |
Neuordnung an den Ortsstraßen Freiung und Schützenstraße
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3.1.6 |
Neuordnung der neuen Zufahrt Süd zur Ortsstraße Hauptstraße in Achldorf im Zuge der kreuzungsfreien Anbindung der B 299 an die B 388
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3.1.7 |
Neuordnung an Ortsstraße „Parkplatz Färberanger“
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3.1.8 |
Verlegung des beschränkt-öffentl. Weges „Kindergartenweg“ an der Ortsstraße Kirchstraße
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3.1.9 |
Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraßen Tattendorf-Haarbach, Mühlstraße und Motting-Kr LA 16 sowie der Straßen in Tattendorf
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3.2 |
Widmungen
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3.2.1 |
Nachwidmung eines Wendeplatzes an der Ortsstraße Pfifferlingweg westlich der Hausnummer 22
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3.2.2 |
Ergänzung der Ortsstraße Sportplatzstraße in Haarbach durch Böschungsflächen
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3.2.3 |
Nachwidmung von beschränkt-öffentlichen Wegen im Baugebiet Grub südlich der Frauensattlinger Straße (Kr LA 5)
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3.2.4 |
Nachwidmung der Verkehrsflächen 1433/52, 1433/225 und 1433/226 jeweils Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße Am Sonnenhang
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3.2.5 |
Nachwidmung der Verkehrsfläche 1433/60 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße Am Sonnenhang
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3.2.6 |
Verlängerung der Ortsstraße Gruber Straße (ehemals Wasserwerkstraße) in Vilsbiburg
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3.2.7 |
Ergänzung der Widmungsbeschränkung für den beschränkt-öffentlichen Weg „Gehweg von Reichenöd nach Haarbach“
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3.3 |
Umstufungen
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3.3.1 |
Umstufung der bisherigen Ortsstraße Zufahrt nach Grundlhub als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Weg nach Grundlhub
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3.3.2 |
Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Linienfahrt in neuen Schachten“ zur Ortsstraße
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3.4 |
Einziehungen
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3.4.1 |
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1077 Gemarkung Frauensattling bei Streifenöd
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3.4.2 |
Teileinziehung der Ortsstraße „Bürgermeister-Brandl-Straße“ im Bereich der Ortsstraße „Schwalbenfeldstraße“
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3.4.3 |
Teileinziehung einer nordwestlichen Teilstrecke der Ortsstraße Gartenstraße
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3.5 |
Aufhebung von Beschlüssen
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3.5.1 |
Löschung des Geh- und Radweges an der Kr LA 13 in Haarbach
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3.5.2 |
Rücknahme des Teileinziehungsbeschlusses der Weg Fl.Nr. 142 Gemarkung Wolferding bei Ulring
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3.5.3 |
Richtigstellung des Beschlusses der Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Angerstraße“ in Seyboldsdorf
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4 |
Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
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4.1 |
Anfrage SRin Koj - Fußgängerampel Pfarrbrückenweg
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4.2 |
Anfrage SRin Feß - Straßenmarkierungen Frontenhausener Straße
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4.3 |
Anfrage SRin Strohhofer - Eichenstraße Verlegung Fernwärmeleitung
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1. Auftragsvergabe Querungshilfe mit Geh- und Radweg entlang Veldener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2022 wurde das Bauamt beauftragt die Planung einer Querungshilfe und die Weiterführung des Geh- und Radweges von der Zufahrt zum Stadtbadparkplatz bis zur Thalhamer Straße zu planen.
Die Maßnahme wurde in die BayFAG-Förderung 2023 aufgenommen und wird voraussichtlich mit 80% gefördert. Die Förderung umfasst mit den zuwendungsfähigen Kosten die tatsächliche Auftragssumme zuzüglich der Planungskosten.
Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, es wurden 12 Firmen aufgefordert, 6 Firmen haben ein fristgerechtes Angebot abgegeben.
Die rechnerische Prüfung ergab folgendes Ergebnis:
- Firma Strabit, Wörth a.d.Isar 294.557,01 EUR
Allerdings überschreitet die Angebotssumme erheblich den Ansatz der Kostenberechnung von Dezember 2022. Dieser lag bei 171.000 EUR brutto.
Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen erfolgte eine nochmalige Detailabstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Landshut im Juni 2023. Diese ergab, dass entgegen der ursprünglichen Annahme für die geplante Baumaßnahme keine Vollsperrung erfolgen kann, da die Sanierungsmaßnahme Frontenhausener Straße bis Ende Oktober erweitert wurde und die Staatsstraße 2083 (Veldener Straße) als Umleitungsstrecke ausgewiesen ist. Dies führt zu deutlichen Mehraufwendungen in der Ausführung speziell für den Bau der Querungshilfe. Außerdem sind temporäre Baumaßnahmen erforderlich, um die halbseitige Verkehrsführung erst zu ermöglichen.
In der Kostenberechnung ist außerdem noch nicht berücksichtigt, dass es durch die Verlegung von Nahwärmeleitungen in der Staatsstraße im Frühjahr 2023 erforderlich wird, für den Gehwegbau entlang der Fahrbahn größere Flächen für die Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung in der Staatsstraße vorzusehen, da aus technischen Gründen die Asphaltbefestigung bis zur Grabentrasse wieder hergestellt werden muss.
Darüber hinaus ergab sich eine erhebliche Kostensteigerung, da die Straßenentwässerung aus technischen Gründen im Zuge der Ausführungsplanung noch einmal umgeplant werden musste, was zu einer Verdopplung der erforderlichen Leistung führt.
Zuletzt ist zusätzlich anzumerken, dass speziell auch das Preisniveau für Bauleistungen in Teilbereichen im letzten Jahr aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage mit der beispielsweise sehr hohen Inflationsrate noch einmal deutlich angezogen hat.
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte kann die Angemessenheit der Preise daher bestätigt werden. Sie lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten.
Im Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 157.000,00 EUR veranschlagt.
In Absprache mit AB 21 handelt es sich bei den übersteigenden Kosten in Höhe von 137.000,00 EUR um eine überplanmäßige Ausgabe. Diese wird im Haushalt für das Jahr 2024 entsprechend eingestellt.
Diskussionsverlauf
Frau Maier vom Ingenieurbüro Sehlhoff erläutert die Kostenmehrung der Maßnahme im Vergleich zur Kostenberechnung von Dezember 2022. Maßgebliche Punkte sind die fehlende Möglichkeit einer Vollsperrung der Veldener Straße wegen der Fortführung der Baustelle Frontenhausener Straße bis Gerzen und der damit einhergehenden Umleitung über die geplante Baustelle, die verbleibende Restfläche zwischen der Fahrbahnöffnung für die neu verlegte Nahwärmeleitung und dem neuen Hochbord für den Geh- & Radweg und auch die allgemeinen Preissteigerungen im Baugewerbe.
Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass die Stadt seit Jahrzehnten an einer Radwegeverbindung von Achldorf zum Stadtbad plant und man trotz der Kostensteigerung die Verkehrssicherheit voranstellen und die Maßnahme dennoch durchführen sollte. SRin Koj bemängelt die fehlende Abstimmung vor der Verlegung der Nahwärmeleitung. Man hätte sich dann Kosten sparen können. Diese Problematik hatte man bereits in der Vergangenheit mehrfach. SR Bauer erkundigt sich zu einer möglichen Verschiebung der Maßnahme auf Anfang 2024. Dann könnte man eine Vollsperrung der Veldener Straße vornehmen und evtl. ein günstigeres Angebot erhalten. Stadtbaumeister Binner teilt hierauf mit, dass die Förderzusage aktuell nur für 2023 gilt und man nicht weiß welchen Fördersatz man im kommenden Jahr erhält. Die Erste Bürgermeisterin merkt hierzu an, dass im schlimmsten Fall der Fördersatz niedriger ist und aufgrund der Preissteigerungen im Baugewerbe dennoch kein günstigeres Angebot eingehen könnte. SR Frankowski äußert, dass die Preissteigerung bitter sei, man die Maßnahme aber dennoch durchführen sollte. SR Feß weißt auf das Radwegekonzept hin, man dieses auch ernst nehmen sollte und die Maßnahme daher durchführen sollte.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Maßnahme Querungshilfe mit Geh- und Radweg entlang der Veldener Straße, die Firma Strabit, Wörth a.d. Isar, aufgrund des Angebotes vom 18.07.2023, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Baurecht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Antrag auf Vorbescheid - Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit jeweiligen Garagenbaukörpern - Auf der Point 3, Fl. Nr. 156/0 & 156/1, Gemarkung Frauensattling
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thannerfeld Erweiterung 1“.
Geplant ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Einzelgarage. Der nach der Stellplatzsatzung erforderliche zweite Stellplatz soll unmittelbar vor den Gebäuden erstellt werden.
Die geplanten Einfamilienhäuser liegen vollständig außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes. Das Baugrundstück hat jedoch eine Größe von 1.626 m² und eignet sich damit für eine entsprechende zusätzliche Bebauung im Sinne einer Nachverdichtung.
Weiter setzt der Bebauungsplan für die Grundstücke an der Stichstraße „Auf der Point“ lediglich eine erdgeschossige Bebauung fest. Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss realisiert werden. Im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist eine rein erdgeschossige Bebauung nicht mehr zeitgemäß.
Zudem wurden für die Wohnhäuser Auf der Point 1, 2 und 3 bereits Befreiungen vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Kniestocks erteilt.
Auszug Bebauungsplan Thannerfeld Erweiterung 1 mit den Baugrenzen (blaue Linien):
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Seitens AB 32 kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
SR Hiller erkundigt sich ob der auf dem Grundstück vorhandene Baumbestand gefällt werden soll. Herr Zehentbauer vom Bauamt erläutert, dass der Baumbestand entlang der Gemeindeverbindungsstraße steht und von dem Bauvorhaben nicht betroffen ist.
Beschluss
Der Bau -und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Die erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenzen und der Errichtung eines Dachgeschosses werden ebenso erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Garage und einem Stellplatz - Feldkirchener Str. 1, Fl.Nr. 3/0, Gemarkung Seyboldsdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in der Feldkirchener Straße 1 in Seyboldsdorf. Der vorhandene Gebäudebestand soll vollständig abgebrochen werden und durch zwei Einfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen ersetzt werden.
Ist-Zustand:
Lageplan Vorbescheid:
Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Lt. Mitteilung der Antragstellerin liegt die Zustimmung aller angrenzenden Eigentümer vollständig vor. Die Antragsunterlagen wurden von den Nachbarn unterschrieben. Lediglich bei einem Eigentümer-Ehepaar hat nur ein Ehepartner unterschrieben.
Die Einfamilienhäuser sollen mit zwei Vollgeschossen und einer Dachneigung von ca. 20° errichtet werden.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid wurde von der Antragstellerin auch ein Fragenkatalog eingereicht, der vom Landratsamt im Rahmen der Bescheiderteilung zu beantworten ist:
Seitens AB 32 kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Antrag auf Vorbescheid - Abbruch des bestehenden Schuppens & Errichtung einer Garage für 2 PKW, 1 Traktor & Anhänger - Reichenöd 58c, Fl.Nr. 931/0, Gemarkung Haarbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Sonstige Vorhaben sind u.a. nur zulässig, wenn die Darstellung dem geplanten Vorhaben nicht widerspricht, das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen ist und die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt wird.
Die Antragsteller planen den Abbruch eines bestehenden Schuppens mit einer Grundfläche von ca. 70 m² und an gleicher Stelle den Neubau einer Garage für zwei PKW, einen Traktor und einen Anhänger für rein private Zwecke mit einer Grundfläche von ca. 120 m². Hierzu teilen die Antragsteller folgendes mit:
Da es sich faktisch um einen Ersatzbau handelt, kann das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen werden. Auch wird die natürliche Eigenart der Landschaft durch den Ersatzbau nicht beeinträchtigt. Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Fläche für die Forstwirtschaft mit den bislang bestehenden Gebäuden dargestellt.
Fotos Ist-Zustand:
Ansicht Süd-West geplanter Ersatzbau
Ansicht Nord-West
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Seitens AB32 kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da der vergrößerte Ersatzbau noch im Verhältnis zum abzubrechenden Gebäudebestand steht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.4. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Terrassenüberdachung - Gruber Straße 1, Fl.Nr. 526/2, Gemarkung Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in der Gruber Straße in Vilsbiburg.
Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Diese Anforderung ist gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf die Abwehr städtebaulicher Missstände begrenzt. Aus städtebaulicher Sicht entsteht durch die beantragte Terrassenüberdachung kein Missstand.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Von den zwei angrenzenden Privatgrundstücken liegen nur die Unterschriften der Eigentümer von einem Grundstück vor. Von der Eigentümerin des zweiten Grundstücks liegt eine Stellungnahme vor. Diese wurde vorab über das Ratsinformationssystem dem Gremium zur Verfügung gestellt.
Die betroffene Eigentümerin befürchtet durch die Terrassenüberdachung eine weitere Einschränkung des Weitblicks und eine Verschlechterung der Belichtung. Zudem befürchtet sie eine zusätzliche Brandlast durch die Errichtung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Bei den übrigen in der Stellungnahme aufgeführten Punkten handelt es sich ausschließlich um privatrechtliche Angelegenheiten.
Ansicht Süden:
Ansicht Osten:
Ansicht Westen:
Den Antragsunterlagen liegt auch ein Abweichungsantrag von den gesetzlichen Abstandsflächen bei. Die Prüfung der Abstandsflächen und die Entscheidung über Abweichungen sind jedoch der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorbehalten und nicht im Prüfungsumfang der Stadt als kreisangehörige Gemeinde. Ebenso verhält es sich mit der Prüfung der Brandschutzabstände.
Diskussionsverlauf
SRin Feß erkundigt sich über die Zulässigkeit der Einfriedung lt. den Bildern der Nachbareinwendung. Herr Zehentbauer erläutert, dass sich die Grundstücke im unbeplanten Innenbereich befinden und dort nach der Bayerischen Bauordnung Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 Metern zulässig sind. SRin Geilersdorfer erkundigt sich zu einer möglichen Abstandsflächenübernahme. Durch die fehlende Nachbarunterschrift liegt aber auch keine Abstandsflächenübernahme vor. Der Antragsteller beantragt eine Abweichung der gesetzlichen Abstandsflächen. Die Entscheidung darüber trifft aber allein das Landratsamt. SR Frankowski erläutert, dass das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist und die Nachbareinwendung überwiegend rein private Dinge anspricht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Terrassenüberdachung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.5. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses im Gefüge des Vierseithofs mit drei Wohneinheiten - Berg 4, Fl.Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Das bestehende Wohnhaus im Gefüge des Vierseithofes soll abgebrochen und durch einen Neubau mit insgesamt drei Wohneinheiten ersetzt werden.
Entgegen dem Vorbescheid, für den in der Sitzung vom 23.05.2023 (TOP 4.1) das gemeindliche Einvernehmen erteilt und bislang noch kein Bescheid des Landratsamtes erstellt wurde, soll der Neubau des Wohnhauses einen Meter breiter und die Garage 3,37 Meter länger werden. Zudem soll nun eine Überdachung von über 4,00 Metern zwischen Garage und Wohnhaus errichtet werden. Im Vorbescheidsantrag war auch nicht die Schaffung von drei Wohneinheiten angegeben. Gemäß den vorliegenden Unterlagen soll eine Wohneinheit von der Eigentümerin bezogen werden und die anderen beiden Wohneinheiten vermietet werden. Ebenso soll zukünftig das nördlich der Hofstelle liegende Ersatzwohnhaus aus dem Jahr 2012 zukünftig vermietet werden. Auf der gesamten Hofstelle würden dann insgesamt fünf Wohneinheiten entstehen. Die Garage umfasst insgesamt vier Stellplätze. Drei weitere Stellplätze sollen an der Ostseite des Wohngebäudes ohne Überdachung erstellt werden.
Eine Teilprivilegierung für die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle ist nicht gegeben. Das bestehende Wohnhaus wurde im Jahr 1966 als Einfamilienwohnhaus genehmigt. Durch den beantragten Neubau mit drei Wohneinheiten fehlt es an der Gleichartigkeit. Ebenso dient der Neubau durch die geplante Vermietung nicht ausschließlich dem Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie.
Ansicht Süd:
Ansicht Ost:
Ansicht West:
Ansicht Nord:
Nachbarunterschriften liegen keine vor. Lt. Mitteilung des Antragstellers wurden die Nachbarn schriftlich beteiligt.
Diskussionsverlauf
SR Bauer merkt an, dass mit dem Ersatzwohnhaus nördlich der Hofstelle sogar insgesamt sechs Wohneinheiten im Zusammenhang mit dem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb entstehen. SR Hiller erkundigt sich zu einer Genehmigungsfähigkeit sollte der letzte Bauantrag für die Nutzungsänderung des Nebengebäudes in zwei Wohnungen zurückgezogen würde und welche Alternativen die Antragstellerin hätte. Hr. Zehentbauer vom Bauamt erläutert, dass eine Rücknahme des letzten Bauantrags keine Auswirkung auf den vorliegenden Antrag hätte und eine Umplanung auf die Errichtung eines Ersatzwohnhauses mit einer Wohneinheit die Alternative darstelle. SRin Feß äußert sich grundsätzlich positiv zur Erneuerung des Gebäudebestands an der Hofstelle und warum die drei Wohneinheiten nicht schon im Antrag auf Vorbescheid aufgeführt wurden. Durch die Gesamtzahl an Wohneinheiten entstünde schon fast eine Splittersiedlung. SR Frankowski führt aus, dass vor zwei Monaten mit dem Antrag auf Vorbescheid noch eine Wohneinheit angefragt wurde und jetzt plötzlich drei.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben nicht zu erteilen, da es als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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3. Straßen- und Wegerecht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Neuordnungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
3.1 |
zum Seitenanfang
3.1.1. Neuordnung des beschränkt-öffentl. Weges - Weg am alten Kriegerdenkmal (Pater-Olaf-Weg)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.1 |
Sachverhalt
Der damalige 1962 in das Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege aufgenommene obige selbständige Gehweg hat im Laufe der letzten sechs Jahrzehnte nicht unerhebliche Veränderungen (Breite, Ausbauzustand etc.) durchgemacht.
Der alte Fußweg, ab Abzweigung Bergstraße bis zur Einmündung in die nördliche Nagelschmiedgasse (im Eigentum der Baugenossenschaft) hat nun die Qualität einer Ortsstraße und wäre als diese aufzustufen.
Der im Luftbild von 1963 erkennbare frühere Verlauf des Fußweges, ab damaliger Abzweigung von der alte B 299 (jetzt Kr LA 2) beim Kriegerdenkmal, wurde durch einen Treppenaufgang an die NO-Seite des Grundstückes Fl. Nr. 226 (Pater-Olaf-Weg 5) Gemarkung Vilsbiburg verlegt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) die nördliche Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges „Weg am alten Kriegerdenkmal“ hat sich nach Westen an die NO-Seite des Grundstückes Fl. Nr. 226 Gemarkung Vilsbiburg verlegt. Hierbei handelt es sich um eine unerhebliche Verlegung gemäß Art 6 Abs. 8 BayStrWG. Der Weg erhält die neue Bezeichnung „Pater-Olaf-Weg“ mit der bisherigen Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“.
b) der frühere selbständige Gehweg „Weg am alten Kriegerdenkmal“ auf Teilflächen der Weg Fl. Nrn. 211, 210/3 und 210/4, jeweils Gemarkung Vilsbiburg, hat durch Ausbau und Verbreiterung seine Verkehrsbedeutung geändert und wird gemäß Art 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Pater-Olaf-Weg“ aufgestuft, ohne Änderung der Straßenbaulast.
c) Die Zufahrt zu den Anwesen Pater-Olaf-Weg 1 bis 4 auf Fl. Nr. 196/3 Gemarkung Vilsbiburg, ab Bergstraße entlang der NW-Seite der Anwesen Pater-Olaf-Weg 1 bis 3, ist bereits seit 1962 als Ortsstraße „Straße am alten Kriegerdenkmal“ im Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen und erhält entsprechend dem Hausnummernverzeichnis die neue Straßenbezeichnung „Pater-Olaf-Weg“ und wird mit dem Beschlusspunkt b. verschmolzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.2. Neuordnung an der Gemeindeverbindungsstraße ab Ortsstraße Rombachstraße bis Dasching
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.2 |
Sachverhalt
Bei dieser Neuordnung sind insgesamt zwei Gemeindeverbindungsstraßen (Kochgrub-Zeil-Dasching sowie Rombacherweg der Altgemeinde Bergham) und eine Ortsstraße (Rombachstraße in der Gemarkung Vilsbiburg) involviert. Durch die Gemeindegebietsreform 1972 verringert sich Anteil der Gemeindeverbindungsstraße Kochgrub-Zeil-Dasching auf den Bereich Gemeindegrenze Geisenhausen (westlich von Dasching) bis SW-Ecke Waldgrundstück Fl. Nr. 1530/0, Gemarkung Seyboldsdorf.
Die Straße zwischen Dasching und Frauenau im Bereich des Waldgrundstückes Fl. Nr. 1530/0, Gemarkung Seyboldsdorf, war zwar existent jedoch nicht vermessen und daher weder von der Altgemeinde Bergham noch von der Altgemeinde Seyboldsdorf als öffentlicher Weg gewidmet. Nachdem dieser Teil ausgebaut (vgl. Beschluss vom 13.11.1978) und auch vermessen (vgl. VN 147 Gemarkung Bergham von 1982) wurde, kann dieser im Eigentum der Stadt befindliche Teil auch nachträglich gewidmet werden.
Die ab 1978 ausgebaute und unerheblich verlegte Gemeindeverbindungsstraße Rombacherweg, ab SO-Ecke Fl. Nr. 1530/0, Gemarkung Seyboldsdorf, bis zur Gemarkungsgrenze Vilsbiburg, bleibt komplett Bestandteil der künftigen zusammengelegten Gemeindeverbindungsstraße.
Die seit 1962 bestehende Ortsstraße Rombachstraße, ab Kr LA 2 (Seyboldsdorfer Straße) bis zur Gemarkungsgrenze Bergham, verkürzt sich zu Gunsten der Gemeindeverbindungsstraße um die Außerortsstrecke von Anwesen Rombachstraße 50 bis Gemarkungsgrenze Bergham.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Der Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Kochgrub-Zeil-Dasching bis SW-Ecke Fl. Nr. 1530/0, Gemarkung Seyboldsdorf, verkürzt sich um den 1972 von der Altgemeinde Bergham nach Geisenhausen ausgegliederten westlichen Bereich nunmehr bis zur bestehenden Gemeindegrenze Geisenhausen.
b) Der bisher nicht gewidmete ca. 250m lange Wegebereich, von der SW-Ecke bis SO-Ecke des Waldgrundstückes Fl. Nr. 1530/0, Gemarkung Seyboldsdorf, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der zusammengelegten Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer dieser vermessenen Straßenstrecke (Fl. Nr. 677/2 Teilstrecke, Gemarkung Bergham) hierfür gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
c) Die von der Altgemeinde 1972 aufgestufte unerheblich verlegte Gemeindeverbindungsstraße Rombacherweg, ab SO-Ecke Fl. Nr. 1530/0, Gemarkung Seyboldsdorf, bis zur Gemarkungsgrenze Vilsbiburg, wird komplett der neuen zusammengelegten Gemeindeverbindungsstraße. zugefügt.
d) Die 1962 von Vilsbiburg, ab Seyboldsdorfer Straße bis Gemarkungsgrenze Bergham, gewidmete Ortsstraße wird, ab NO-Ecke Fl. Nr. 1013/0, Gemarkung Vilsbiburg, (auf Höhe Anwesen Rombachstraße 50) bis zur Gemarkungsgrenze Bergham, gem. Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als außerörtlicher Bereich zur Gemeindeverbindungsstraße umgestuft und der zusammengelegten Gemeindeverbindungsstraße hinzugefügt.
e) Die gesamte zusammengelegte Gemeindeverbindungsstraße erhält die Bezeichnung „Dasching – Rombach – Rombachstraße“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.3. Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf/Thalham durch Verlängerungen der Ortsstraßen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.3 |
Sachverhalt
Die 1961 von der Altgemeinde Seyboldsdorf gewidmete Gemeindeverbindungsstraße „Geiselsdorf/Thalham“ verlief ab der Gemeindeverbindungsstraße Hochstraße bei Thalham über Giersdorf (hier ohne Unterbrechung) und über Geiselsdorf (hier mit Unterbrechung durch eine Ortsstraße) bis zur Kreisstraße LA 2.
Aufgrund weiterer Bebauung in Giersdorf im Westen und Nordwesten sowie Geiselsdorf im Osten sind hier Kürzungen bei der obigen Gemeindeverbindungsstraße vorzunehmen.
Im Fall der Giersdorfer Ortsdurchfahrt wäre eine weitere Unterbrechung der Gemeindeverbindungsstraße durchzuführen mit einer Summe von mehr als einem Kilometer für beide Unterbrechungen.
Infolge so weitreichender Unterbrechungen ist es angebracht diese Gemeindeverbindungsstraße in drei selbständige Teilbereiche aufzuteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Die „Ortsstraße Giersdorf“, bisher endend bei Hausnummer 56, wird Richtung Nordwesten um ca. 370m bis zur nördlichen Zufahrt des Anwesens Giersdorf 49 gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als bisheriger Teil der Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf und Thalham zur Ortsstraße „Ortsstraße Giersdorf“ umgestuft und verlängert.
b) Die „Ortsstraße Geiselsdorf“, bisher endend bei Grundstück Fl. Nr. 487/0 (Geiselsdorf 16), wird Richtung Osten um ca. 130m bis zur SO-Ecke Fl. Nr. 495/0, Gemarkung Seyboldsdorf, gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als bisheriger Teil der Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf und Thalham zur Ortsstraße „Ortsstraße Geiselsdorf“ umgestuft und verlängert.
c) Die südöstlich verkürzte Teilstrecke der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf/Thalham, ab SO-Ecke Fl. Nr. 495/0, Gemarkung Seyboldsdorf, bis zur Einmündung Weg Fl. Nr. 503/2, Gemarkung Seyboldsdorf, in die Kreisstraße LA 2 wird eine selbständige Gemeindeverbindungsstraße „Geiselsdorf – Kr LA 2“, ohne Widmungsbeschränkung.
d) Die mittlere unveränderte Teilstrecke Weg Fl. Nr. 1411/2, Gemarkung Seyboldsdorf, der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf/Thalham wird eine selbständige Gemeindeverbindungsstraße „Geiselsdorf – Giersdorf“, ohne Widmungsbeschränkung.
e) Die nordöstliche verkürzte Teilstrecke der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Geiselsdorf/Thalham, ab nördlicher Zufahrt Giersdorf 49 bis zur Einmündung Weg Fl. Nr. 1343/2, Gemarkung Seyboldsdorf, in die Gemeindeverbindungsstraße Hochstraße östlich von Thalham wird eine selbständige Gemeindeverbindungsstraße „Giersdorf – Thalham“, ohne Widmungsbeschränkung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.4. Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße Reichenöd – Friesing
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.4 |
Sachverhalt
1970 wurde die Gemeindeverbindungsstraße Reichenöd - Friesing aus dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Reichenöder Heufahrt“, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach - Tattendorf bis zur Einmündung in den früheren Kirchenweg Maierbach – Holzhausen nordwestlich von Friesing, aufgestuft.
Der 1978 ausgeführte Ausbau der Straße erfolgte auf der Trasse der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach – Tattendorf über Reichenöd 58 nach Adlhub 59 (vgl. auch VN 239 Haarbach von 1984), wobei die Strecke Reichenöd 58 nach Adlhub 59 bisher der südliche Teil des beschränkt-öffentlichen Weges Schulweg von Adlhub nach Haarbach ist.
Die Teilstrecke ab Hofzufahrt Reichenöd 58c westwärts bis zur Einmündung in den ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weg Maierbach – Holzhausen dient nur mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und ist entsprechend zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen.
Die Strecke Reichenöd – Adlhub ist als bisheriger Teil eines beschränkt-öffentlichen Weges zur Gemeindeverbindungsstraße aufzustufen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Die westliche Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Reichenöd – Friesing“, ab Hofzufahrt Reichenöd 58c bei Ostecke Fl. Nr. 931/0, Gemarkung Haarbach, bis Einmündung Weg Fl. Nr. 953/2 in Fl. Nr. 952/0, jeweils Gemarkung Haarbach, bei Friesing, wird entsprechend der niedrigeren Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Reichenöder Weg“ in der Baulast der Beteiligten (Art. 54 BayStrWG) abgestuft. Sämtliche Beteiligte haben der Abstufung dieses Streckenteiles mittels Umstufungsvereinbarung zugestimmt.
b) Der bisherige Südteil des beschränkt-öffentlichen Weges „Schulweg von Adlhub nach Haarbach“, ab Reichenöd 58 bei Ostecke Fl. Nr. 930/0, Gemarkung Haarbach, bis Weggabelung auf Höhe Fl. Nr. 947/9, Gemarkung Haarbach, bei Adlhub 59, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße „Reichenöd – Friesing“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg aufgestuft. Eine Umstufungsvereinbarung ist nicht erforderlich, da kein Wechsel in der Baulastträgerschaft (Stadt Vilsbiburg) eintritt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.5. Neuordnung an den Ortsstraßen Freiung und Schützenstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.5 |
Sachverhalt
Bei der Uraufnahme des Straßenbestandsverzeichnisses von Vilsbiburg wurden im Bereich der Freiung insgesamt fünf Ortsstraßen ausgewiesen. Diese sind:
- Blatt Nr. 13: Freiung,
- Blatt Nr. 14: Straße zur Stadtwaage,
- Blatt Nr. 16: Zufahrt zum Grundstück Flurstück-Nr. 92 (Hartmann),
- Blatt Nr. 17: Leißzufahrt,
- Blatt Nr. 18: Schützenstraße.
Die beiden Ortsstraßen Blatt Nr. 13 und 14 bilden eine Einheit und sollen deswegen zusammengelegt werden.
Ebenso bilden die Stichstraßen Blatt Nr. 16 und 17 mit der Blatt Nr. 18 Schützenstraße eine Einheit und werden zusammengelegt.
Im Zuge des geplanten Umbaus in der Freiung sind keine grundliegenden Änderungen zu erwarten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Die bisherigen Ortsstraßen Freiung (Blatt Nr. 13) und Straße zur Stadtwaage (Blatt Nr. 14) werden zusammengelegt unter der Namensbezeichnung „Freiung“.
b) Die Ortsstraße Schützenstraße (Blatt Nr. 18) und die bisherigen selbstständigen Stichstraßen Zufahrt zum Grundstück Flurstück-Nr. 92 (Hartmann; Blatt Nr. 16) und Leißzufahrt (Blatt Nr. 17) bilden insgesamt eine Einheit und werden zusammengelegt unter der Namensbezeichnung „Schützenstraße“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.6. Neuordnung der neuen Zufahrt Süd zur Ortsstraße Hauptstraße in Achldorf im Zuge der kreuzungsfreien Anbindung der B 299 an die B 388
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.6 |
Sachverhalt
Bei der ca. 2006 bewerkstelligten Umgestaltung zur kreuzungsfreien Anbindung der B 299 in die B 388 bei Achldorf wurde die alte Südanbindung der Ortsstraße Hauptstraße zwangsläufig aufgelassen und durch eine weiter nördlich liegende Zufahrt zur B 299 ersetzt (vgl. FN 362 Gemarkung Wolferding von 2007).
Infolgedessen ist der aufgelassene Teil der ehemaligen Südzufahrt einzuziehen und andererseits ist die neue Anbindung an die B 299 als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
a) die ca. 75m lange aufgelassene Altstrecke der Ortsstraße Hauptstraße ehemals Fl. Nr. 188/3, Gemarkung Wolferding, (vgl. FN 362 Gemarkung Wolferding) wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.
b) die ca. 85m lange neue Anbindung der Ortsstraße Hauptstraße mit Weg Fl. Nr. 190/2, Gemarkung Wolferding, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Hauptstraße in Achldorf in der Baulast der Stadt gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.7. Neuordnung an Ortsstraße „Parkplatz Färberanger“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.7 |
Sachverhalt
Die 2014/15 gewidmete Ortsstraße zweigt als Haupterschließungsstraße von der Ortsstraße Herrnfeldener Straße bis Fortsetzung Zufahrt zum Parkplatz Löchl ab.
Inhalt dieser Ortsstraße sind auch ein unselbständiger Parkplatz (als Bestandteil der Ortsstraße) sowie drei selbständige Parkplätze auf Fl. Nr. 252/4, Gemarkung Vilsbiburg, welche als beschränkt-öffentlichen Wege (Parkplätze für den ruhenden Verkehr) umzustufen sind.
Zusätzlich ist vom beschränkt-öffentlichen Weg „Färberweg“ eine ca. 30 Meter lange südliche Strecke zur Ortsstraße aufzustufen.
Diskussionsverlauf
SR Koj erkundigt sich über die Sinnhaftigkeit der Anpassung im Hinblick auf die mögliche Errichtung eines Einzelhandels. Stadtbaumeister Binner antwortet, dass es sinnvoll ist den jetzigen Ist-Stand ordnungsgemäß zu widmen, auch im Hinblick auf die Digitalisierung des Straßenbestandsverzeichnisses.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Die ca. 160m lange Haupterschließungsstraße (Fl. Nr. 252/4 Teilfläche, Gemarkung Vilsbiburg), ab Ortsstraße Herrnfeldener Straße zwischen den Anwesen Hausnummern 9 und 11 bis zur Ostecke Fl. Nr. 252/4, Gemarkung Vilsbiburg, mit Fortsetzung Zufahrt zum Parkplatz Löchl, wird als Ortsstraße „Stichstraße Herrnfeldener Straße Parkplatzzufahrt Färberanger“ (geänderte Straßenbezeichnung) weitergeführt. Der unselbständige südliche Parkstreifen auf den Flurnummern 255/11 Teilfläche und 255/0 Teilfläche, jeweils Gemarkung Vilsbiburg, ist gemäß Art. 2 Abs. 1 BayStrWG Bestandteil der Ortsstraße.
b) Die beiden nördlich und der südlich liegende selbständige Parkplatz auf Fl. Nr. 252/4 Teilfläche, Gemarkung Vilsbiburg, werden entsprechend der Verkehrsbedeutung in unterschiedlichen Längen und Breiten (vgl. Luftbild) gemäß Art. 7 i.V.m. 53 Nr. 2 BayStrWG zu selbständigen Parkplätzen (Kategorie beschränkt-öffentliche Wege) „Parkplatz Färberanger“ mit der Widmungsbeschränkung „Parkplätze für den ruhenden Verkehr“ abgestuft, ebenfalls in der Baulast der Stadt.
c) Vom beschränkt-öffentlichen Weg „Färberweg“ wird die Strecke entlang der Südseite der Fl. Nr. 255/2, Gemarkung Vilsbiburg, (Herrnfeldener Straße 9) gem. Art. 7 i.V.m. Art. 46 BayStrWG als Teil der Ortsstraße aufgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.8. Verlegung des beschränkt-öffentl. Weges „Kindergartenweg“ an der Ortsstraße Kirchstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.8 |
Sachverhalt
Seit der Uraufnahme im Jahre 1962 hat sich obiger Weg am Südwestende verlegt.
Das damalige Ende an der Nordseite des Kindergartens (Frontenhausener Straße 21) hat sich Richtung St. Johanneshaus (Frontenhausener Straße 17) verlegt.
Es handelt sich hier um eine unerhebliche Verlegung gemäß Art. 6 Abs. 7 und Art. 8 Abs. 6 BayStrWG.
Es ist allerdings aufgrund der unerheblichen Verlegung eine Änderung der Widmungsbeschränkung vorzunehmen, da die bisherige Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr, nur für Besucher des städtischen Kindergartens“ lautet.
Diskussionsverlauf
SR Hiller ist der Meinung, dass der erste Teil des Weges von der Kirchstraße kommend auch für Radfahrer befahrbar sei. Die Verwaltung sollte das noch überprüfen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Die Verlegung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kindergartenweg“ im Bereich der Kindergärten Frontenhausener Straße 17 und 21 gilt als unerheblich.
b) Die Widmungsbeschränkung von bisher „Fußgängerverkehr, nur für Besucher des städtischen Kindergartens“ ist abzuändern in „Nur Fußgängerverkehr“. Die Verlegungen auf die heutige Situation sind im Bestandsverzeichnis abzuändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.1.9. Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraßen Tattendorf-Haarbach, Mühlstraße und Motting-Kr LA 16 sowie der Straßen in Tattendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.1.9 |
Sachverhalt
Der Verlauf der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 2 (Altgemeinde Haarbach) ab Haarbach nach Tattendorf endete in Tattendorf bei Hausnummer 41 (Frank) in die alte Gemeindeverbindungsstraße von Vilssöhl nach Oberlanding (Pirken), Gemeindeverbindungsstraße 3 (Altgemeinde Haarbach). Ab 1966 wurden beide Straßen, zuzüglich der Straße von Motting zur Gemeindeverbindungsstraße 3 als Gemeindeverbindungsstraße 8 (Altgemeinde Haarbach), welche 1970 als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet wurde, ausgebaut.
Die Gemeindeverbindungsstraße 3 (Altgemeinde Haarbach) wurde 1969 mit Wirkung vom 01.01.1970 zur Kreisstraße VIB 16 (ab 1972 LA 16) aufgestuft. Im Zuge des Ausbaues der alten Gemeindeverbindungsstraße 3 (Altgemeinde Haarbach) wurde die Straße nach Süd-Osten verlegt und somit die Ortsdurchfahrt Tattendorf umgangen. Wegen fehlender Unterlagen bei der Altgemeinde Haarbach als auch der Tiefbauverwaltung des Landkreises Landshut (Umstufungsvereinbarung) kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob mit der Verlegung bei Tattendorf auch die Widmung auf die Verlegungstrasse erfolgte (= die Regel), dann wären die Wege Fl. Nr. 623/14 und 623/2, beide Gemarkung Haarbach, ohne Widmung. Zusätzlich wird der innerörtliche Teil der Gemeindeverbindungsstraße Mühlstraße Nr. 5 (Altgemeinde Haarbach) in Tattendorf zur Ortsstraße umgestuft.
Die innerorts liegenden Teilstrecken der Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) in Tattendorf wird zur Ortsstraße umgestuft (die Tattendorfer Straße in Haarbach wurde bereits durch gesonderten Beschluss zur Ortsstraße umgestuft). Des Weiteren wird die Gemeindeverbindungsstraße 8 (Altgemeinde Haarbach) Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) und die Strecke Motting nach Tattendorf (ohne die neue Ortsstraße in Tattendorf) wird als eigenständige Gemeindeverbindungsstraße abgekoppelt. Die seit der Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße 3 (Altgemeinde Haarbach), jetzt Kr LA 16, durch die Verlegung entwidmeten Wege Fl. Nr. 623/14 und 623/, jeweils Gemarkung Haarbach, werden als Bestandteil der abgestuften Ortsstraße aus Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) neu gewidmet.
Ebenso werden die zwei Stichstraßen Fl. Nr. 569/2 (Zufahrt Kirche) und Teilstrecke Fl. Nr. 577/2 (Zufahrt Hofstelle Tattendorf 42), jeweils Gemarkung Haarbach, als Bestandteil der Ortsstraße in Tattendorf gewidmet.
Zu guter Letzt wird die Innerortsstraße (Fl. Nr. 588/6, Gemarkung Haarbach) in Haarbach bisher Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) zur Ortsstraße (Tattendorfer Straße) abgestuft.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) Die aus dem nördlichen Teil der alten Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) und der vollständigen Gemeindeverbindungsstraße 8 (Altgemeinde Haarbach) zusammengesetzte neue Gemeindeverbindungsstraße beginnt nunmehr mit der Abzweigung der Weg Fl. Nr. 588/3, Gemarkung Haarbach, von der Kr LA 16 und endet am Nordende desselben Weges Fl. Nr. 588/3, Gemarkung Haarbach, mit Beginn der Ortsstraße Tattendorfer Straße. Sie erhält die Straßenbezeichnung „Haarbach – Motting – Kr LA 16“.
b) Die frühere südliche Teilstrecke (Teilstrecke Fl. Nr. 588/2, Gemarkung Haarbach) der alten Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) als neue Gemeindeverbindungsstraße beginnt bei NO-Ecke Fl. Nr. 677/2, Gemarkung Haarbach, (Tattendorf 50b) als Fortsetzung der abgestuften Ortsstraße durch Tattendorf und mündet in die Gemeindeverbindungsstraße Haarbach – Motting – Kr LA 16 bei Motting. Sie erhält die Straßenbezeichnung „Tattendorf – Motting“.
c) Die neue Ortsstraße „Straße durch Tattendorf“ setzt sich zusammen aus dem Südteil der Weg Fl. Nr. 588/2, Gemarkung Haarbach, ab NO-Ecke 677/2, Gemarkung Haarbach, (Tattendorf 50b) und dem Weg Fl. Nr. 577/2, Gemarkung Haarbach, (ohne Zufahrt Tattendorf 42), früher Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße 2 (Altgemeinde Haarbach) und Teilstrecke aus Weg Fl. Nr. 577/9 der Gemeindeverbindungsstraße 5 Mühlstraße (Altgemeinde Haarbach) ab der Westecke Fl. Nr. 690/2, jeweils Gemarkung Haarbach, (Tattendorf 31a) innerorts, welche gem. Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße abgestuft werden. Zusätzlich sind, die seit der Verlegung der alten Gemeindeverbindungsstraße 3 (Altgemeinde Haarbach) Ende der 1960er Jahre entwidmeten Straßenteile Weg Fl. Nrn. 623/14 und 623/2, jeweils Gemarkung Haarbach, und die Stichstraßen in Tattendorf Weg Fl. Nr. 569/2 und Teilstrecke Fl. Nr. 577/2 jeweils Gemarkung Haarbach, (Hofzufahrt Tattendorf 42), gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der neuen Ortsstraße „Straße durch Tattendorf“ ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Straßenflächen gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
d) die Stadt Vilsbiburg ist gemäß Art. 47 BayStrWG für alle Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen) Baulastträger als Straßenbaubehörde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2. Widmungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
3.2 |
zum Seitenanfang
3.2.1. Nachwidmung eines Wendeplatzes an der Ortsstraße Pfifferlingweg westlich der Hausnummer 22
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.2.1 |
Sachverhalt
Aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes Grub mit Deckblatt Nr. 2 aus dem Jahre 1995 wurde am westlichen Ende der Ortsstraße Pfifferlingweg bei Hausnummer 22 ein neuer Wendeplatz angelegt. Dieser ist bisher noch nicht gewidmet, was nachgeholt werden soll.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt denr nachträglich angelegten Wendeplatz auf einer Teilfläche der Flurnummer 1433/166, Gemarkung Vilsbiburg, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Pfifferlingweg zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2.2. Ergänzung der Ortsstraße Sportplatzstraße in Haarbach durch Böschungsflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.2.2 |
Sachverhalt
Die beiden ca. 45 Meter langen und 4 Meter breiten Böschungsflächen links und rechts der Abzweigung der Ortsstraße Kapellenweg sind gemäß Art. 2 Nr. 1a BayStrWG Bestandteil der Straßenfläche und sind deshalb nach zu widmen.
Beschluss
Der Bau -und Umweltausschuss beschließt die beiden Straßenböschungen mit den Weg Fl. Nr. 1865/0 und 1865/75, jeweils Gemarkung Haarbach, als Bestandteile der Straßenfläche der Ortsstraße Sportplatzstraße gemäß Art. 6 BayStrWG in der Baulast der Stadt Vilsbiburg zu widmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2.3. Nachwidmung von beschränkt-öffentlichen Wegen im Baugebiet Grub südlich der Frauensattlinger Straße (Kr LA 5)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.2.3 |
Sachverhalt
Nach Fertigstellung des obigen Baugebietes wurden als Verkehrsflächen nur die darin befindlichen Ortsstraßen mit Beschluss vom 07.09.1992 gewidmet, jedoch nicht die beschränkt-öffentlichen Wege einschließlich der Bastionen. Diese Widmungen sind noch nachzuholen.
Diskussionsverlauf
SR Frankowski merkt an, dass im vorgelegten Plan auch die Fl. Nr. 1433/106 markiert sei. In der Tabelle ist dieses Grundstück nicht aufgeführt. In einer der vorherigen Sitzungen sei diese Flurnummer auch für Fahrradfahrer freigegeben worden. Das sei sinnvoll und auch notwendig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die in der unteren Tabelle aufgelisteten Wege und Bastionen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu selbstständigen beschränkt-öffentlichen Wegen zu widmen und mit unterschiedlichen Widmungsbeschränkungen zu behaften (Bemerkungsspalte).
Straßenname
|
Fl.Nr. Gmkg. Vilsbiburg
|
Anfangspunkt
|
Endpunkt
|
Länge
|
Bemerkung
|
Am Sonnenhang – Frauensattlinger Straße
|
1433/73
|
O. Am Sonnenhang
|
Frauensattlinger Straße (Kr LA 5)
|
28 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Am Sonnenhang ab Hausnummer 13 bis 15
|
1433/72
|
O. Am Sonnenhang Mitte
|
O. Am Sonnenhang Nord
|
44 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Am Sonnenhang bei Hausnummer 27
|
1433/105
|
O. Am Sonnenhang Mitte
|
Nordende Fl.Nr. 1433/105 VIB
|
26 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Am Bergackerweg bei Hausnummer 2
|
1433/104
|
Südende, Fl. Nr. 1433/104 VIB
|
O. Bergackerweg
|
24 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Bergackerweg - Frauensattlingerstraße
|
1433/86
|
O. Bergackerweg
|
Frauensattlinger Straße (Kr LA 5)
|
29 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Am Sonnenhang ab Hausnummer 34 bis 104
|
1433/234
|
O. Am Sonnenhang Süd
|
O. Am Sonnenhang Mitte
|
58 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Am Sonnenhang ab Hausnummer 46 bis 92
|
1433/174
|
O. Am Sonnenhang Süd
|
O. Am Sonnenhang Mitte
|
61 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Am Sonnenhang ab Hausnummer 58 bis 80
|
1433/187
|
O. Am Sonnenhang Süd
|
O. Am Sonnenhang Mitte
|
60 m
|
Nur Fußgängerverkehr
|
Pfifferlingweg westlich Hausnummer 8
|
1433/137
|
O. Pfifferlingweg Mitte
|
O. Pfifferlingweg Nord
|
54 m
|
Nur Fußgängerverkehr
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Am Sonnenhang Bastion Fl. Nr. 1433/36 VIB
|
1433/36 Teilfläche
|
Südende Bastion
|
O. Am Sonnenhang Süd
|
25 m
|
Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit Zufahrt Garagen frei
|
Am Sonnenhang Bastion Fl. Nr. 1433/216 VIB
|
1433/216 Teilfläche
|
Südende Bastion
|
O. Am Sonnenhang Süd
|
25 m
|
Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit Zufahrt Garagen frei
|
Am Sonnenhang Bastion Fl. Nr. 1433/203 VIB
|
1433/203 Teilfläche
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O. Am Sonnenhang Ost
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Ostende Bastion
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29 m
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Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit Zufahrt Garagen frei
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Bergackerweg Bastion Fl. Nr. 1433/94 VIB
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1433/94 Teilfläche
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Südende Bastion
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O. Bergackerweg
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26 m
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Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit Zufahrt Garagen frei
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Bergackerweg Bastion Fl. Nr. 1433/142 VIB
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1433/142 Teilfläche
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Südende Bastion
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O. Bergackerweg
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25 m
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Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit Zufahrt Garagen frei
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Abkürzungen: O. = Ortsstraße, Gmkg. = Gemarkung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2.4. Nachwidmung der Verkehrsflächen 1433/52, 1433/225 und 1433/226 jeweils Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße Am Sonnenhang
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
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beschließend
|
3.2.4 |
Sachverhalt
Die im Bebauungsplan Grub ausgewiesenen obigen Verkehrsflächen wurden weder bei der 1992 erfolgten Widmung noch im Bestandsblatt der Ortsstraße Am Sonnenhang aufgenommen. Die Widmung ist daher noch nachzuholen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die drei Verkehrsflächen (Parkflächen und Gehwege) Fl. Nr. 1433/52 (ca. 110m), 1433/225 (ca. 85m) und 1433/226 (ca. 65m), jeweils Gemarkung Vilsbiburg, ab Nord-Ost-Ecke Fl. Nr. 1433/54 (Am Sonnenhang 30) bis zur Nord-Ost-Ecke Fl. Nr. 1433/196 (Am Sonnenhang 66), unterbrochen durch zwei beschränkt öffentliche Wege Fl. Nr. 1433/174 und 1433/187, jeweils Gemarkung Vilsbiburg, gemäß Art. 6 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Am Sonnenhang zu widmen, zuzüglich der Straßenbaulast gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Stadt hat als Eigentümerin dieser Verkehrsflächen gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3.2.5. Nachwidmung der Verkehrsfläche 1433/60 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße Am Sonnenhang
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
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beschließend
|
3.2.5 |
Sachverhalt
Die im Bebauungsplan Grub ausgewiesene obige Verkehrsfläche wurde weder bei der 1992 erfolgten Widmung noch im Bestandsblatt der Ortsstraße Am Sonnenhang aufgenommen. Die Widmung ist daher noch nachzuholen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die ca. 21 Meter lange Verkehrsfläche mit Flurnummer 1433/60, Gemarkung Vilsbiburg, ab Süd-Ost-Seite Fl. Nr. 1433/62 bis Einmündung in die Ortsstraße Am Sonnenhang, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Am Sonnenhang zu widmen, einschließlich der Straßenbaulast. Die Stadt hat als Eigentümerin dieser Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2.6. Verlängerung der Ortsstraße Gruber Straße (ehemals Wasserwerkstraße) in Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.2.6 |
Sachverhalt
Im Zuge des Bebauungsplanes „Am Maulberger Weg“ von 1982 wurde die bisherige Anbindung obiger, 1962 in der Uraufnahme gewidmete, Ortsstraße ab der Frauensattlinger Straße (Kr LA 5) von der „Wasserwerkstraße“ hin zur Abzweigung von der Ortsstraße Eichenstraße verlegt (vgl. VN 1029 Gemarkung Vilsbiburg von 1984).
Die Namensänderung erfolgte 1982 in „Gruber Straße“. Mit der Verlegung der Ortsstraße zur Eichenstraße verlor die ca. 70m lange und nur 3,2m breite ehemalige Zufahrt zur Frauensattlinger Straße an Verkehrsbedeutung und wurde mit Beschluss vom 10.06.1996 zum beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg abgestuft. Im Gegenzug wurde die neu gebaute Strecke ab Abzweigung Eichenstraße bis zur abgestuften Wasserwerkstraße nicht als Teil der Ortsstraße Gruber Straße gewidmet. Dies ist hiermit nachzuholen.
Beschluss
Die im Zuge des Bebauungsplanes „Am Maulberger Weg“ Anfang der 1980er Jahre erfolgte eine ca. 165m lange Straßenverlegung der Gruber Straße. Ab Abzweigung von der Ortsstraße „Eichenstraße“ bis zur Abzweigung des beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweges „Wasserwerkstraße“, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Teilfläche aus Weg Fl. Nr. 528/0, Gemarkung Vilsbiburg, als Bestandteil der Ortsstraße „Gruber Straße“ gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2.7. Ergänzung der Widmungsbeschränkung für den beschränkt-öffentlichen Weg „Gehweg von Reichenöd nach Haarbach“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.2.7 |
Sachverhalt
Aufgrund weiterer Bebauung westlich der Ortsstraße Bachstraße in Haarbach ist es erforderlich für die nordöstliche Teilstrecke des obigen beschränkt-öffentlichen Weges eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung für den dortigen Anliegerverkehr im Bereich der Weg Fl. Nr. 1836/8, Gemarkung Haarbach, vorzunehmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die ca. 100 Meter lange nordöstliche Teilstrecke Weg Fl. Nr. 1836/8, Gemarkung Haarbach, des beschränkt-öffentlichen Weges „Gehweg von Reichenöd nach Haarbach“, wegen fortschreitender Bebauung, die bisherige Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ um „Anliegerverkehr frei“ zu erweitern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.3. Umstufungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
3.3 |
zum Seitenanfang
3.3.1. Umstufung der bisherigen Ortsstraße Zufahrt nach Grundlhub als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Weg nach Grundlhub
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.3.1 |
Sachverhalt
Im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (Abschluss 1972) wurde obige Straße (Zufahrt nach Grundlhub) zur Ortsstraße eingestuft. Die Fortsetzung ab Grundlhub weiter nördlich über das Siedlungsgebiet Thannerfeld bis zur Einmündung in die Kr LA 5 ist als Gemeindeverbindungsstraße ausgewiesen. Es ist daher zweckdienlich die obige Ortsstraße als Teil der Gemeindeverbindungsstraße umzustufen.
Beschluss
Der Bau -und Umweltausschuss beschließt die bisherige Ortsstraße „Zufahrt nach Grundlhub“ (Weg Fl. Nr. 1087 Gemarkung Frauensattling) gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Weg nach Grundlhub umzustufen. Eine Änderung in der Straßenbaulast ergibt sich hieraus nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.3.2. Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Linienfahrt in neuen Schachten“ zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.3.2 |
Sachverhalt
Obiger, zum Teil einseitig bebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg (ÖFW), der im städtischen Eigentum steht, wurde in den späten 1990er Jahre bis zum Grundstück Rombachstraße 37 auf Kosten der Anlieger, die eigenständig eine Straßenbaufirma beauftragten, mit einer staubfreien Deckschicht ausgebaut.
Unterlagen sind wohl deshalb hierzu bei der Stadt nicht vorhanden. Von der Verkehrsbedeutung her stellt dieser ausgebaute Streckenteil durchaus eine Ortsstraße dar, trotz einer Minderbreite von durchschnittlich ca. 3 Meter, da er überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dient und nicht überwiegend der Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die ausgebaute ca. 300m lange Teilstrecke (Hohlweg) des öffentlichen Feld- und Waldweges „Linienfahrt in neuen Schachten“, ab Abzweigung von der Ortsstraße Rombachstraße bei Hausnummer 32 wird bis 15 Meter nordwestlich der Nordecke Fl. Nr. 1080/0, Gemarkung Vilsbiburg, (Rombachstraße 37) entsprechend seiner Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Rombachstraße aufzustufen, vorbehaltlich der Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut). Für diese ausgebaute Teilstrecke war keine Umstufungsvereinbarung erforderlich, da die Stadt Vilsbiburg bereits vorher Baulastträger war.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.4. Einziehungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
3.4 |
zum Seitenanfang
3.4.1. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1077 Gemarkung Frauensattling bei Streifenöd
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.4.1 |
Sachverhalt
Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente gelegene obige Feldweg bei Streifenöd sollte bereits im Jahre 1990 im Tausch mit abgegebenen Flächen zur Verbreiterung der Kreisstraße LA 5 mit obigem öffentlichem Feld- und Waldweg eingetauscht werden (vgl. Beschluss vom 05.02.1990). Dieser Tausch kam jedoch nicht zu Stande und kann nach Einziehung dieses Feldweges zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt, ohne dass Einwände hierzu eingingen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den ca. 195 m langen inexistenten Feldweg mit Fl. Nr. 1077/0, Gemarkung Frauensattling, bei Streifenöd gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.4.2. Teileinziehung der Ortsstraße „Bürgermeister-Brandl-Straße“ im Bereich der Ortsstraße „Schwalbenfeldstraße“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.4.2 |
Sachverhalt
Die ca. 40 Meter lange Stichstraße zu Flurnummer 1258/1, Gemarkung Vilsbiburg, der obigen Ortsstraße kann als reiner Wiesenweg nicht Bestandteil der Ortsstraße sein. Eine Einziehung dieser Teilstrecke ist daher vorzunehmen. Die Erreichbarkeit des Grundstückes Fl. Nr. 1258/1, Gemarkung Vilsbiburg, ist weiterhin gewährleistet, da die einzuziehende Teilstrecke im Eigentum der Stadt Vilsbiburg verbleibt.
Diskussionsverlauf
SRin Geilersdorfer erkundigt sich wie die zukünftige Zufahrt zur Fl. Nr. 1258/1, Gemarkung Vilsbiburg, erfolgen soll. Dem Eigentümer wir hier eine öffentliche Zufahrt entzogen. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass der Eigentümer weiterhin über das Grundstück der Stadt zufahren kann. Dabei handelt es sich jedoch zukünftig um ein Privatgrundstück der Stadt und nicht mehr um eine öffentliche Verkehrsfläche. SRin Geilersdorfer ist der Meinung, dass hier die Position des Eigentümers verschlechtert werde, da ja kein Geh- und Fahrtrecht in Form einer Grunddienstbarkeit vorhanden ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die südliche Teilstrecke aus Weg Fl. Nr. 1250/7, Gemarkung Vilsbiburg, der Ortsstraße „Bürgermeister-Brandl-Straße“, ab Nord-West-Ecke Fl. Nr. 1250/0 bis Süd-West-Ecke Fl. Nr. 1258/1, jeweils Gemarkung Vilsbiburg, als Ortsstraße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat und gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen wird. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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3.4.3. Teileinziehung einer nordwestlichen Teilstrecke der Ortsstraße Gartenstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.4.3 |
Sachverhalt
Der Endpunkt der Uraufnahme obiger Ortsstraße im Bestandsverzeichnis von 1962 wurde wie folgt betitelt: „Einmündung in den Starenweg“ mit einer Gesamtlänge von 0,152 km.
Tatsächlich endet der Weg bereits nach ca. 110m als Sackgasse bei Ostecke Fl. Nr. 1891/0, Gemarkung Vilsbiburg, (Überbauung). Die nordwestliche Teilstrecke ist daher einzuziehen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die aufgelassene Teilstrecke, ab Sackgasse bei Ostecke Fl. Nr. 1891/0, Gemarkung Vilsbiburg, bis zur ehemaligen Einmündung in die Ortsstraße Starenweg, gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.5. Aufhebung von Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.5 |
zum Seitenanfang
3.5.1. Löschung des Geh- und Radweges an der Kr LA 13 in Haarbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.5.1 |
Sachverhalt
Die Widmung des Geh- und Radweges Weg Fl. Nr. 1823/13, Gemarkung Haarbach, an der Kreisstraße LA 13 in Haarbach muss rückgängig gemacht werden, da es sich hier um einen unselbständigen beschränkt-öffentlichen Weg gemäß Art. 2 Nr. 1b BayStrWG handelt der Bestandteil der Kr LA 13 ist und im Verzeichnis der Kreisstraße mitgeführt wird.
Gemäß Art 48 BayStrWG (Gemeindeaufgaben für Ortsdurchfahrten mit geteilter Straßenbaulast) sind jedoch für Geh- und Radwege und Parkplätze entlang besagter Kreisstraße die Gemeinden (hier die Stadt Vilsbiburg) Baulastträger.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2020 zur Widmung des Geh- und Radweges an der Schloßstraße in Haarbach an der Kreisstraße LA 13 zurückzunehmen, da es sich hier um einen unselbständigen Geh- und Radweg an der Kr LA 13 handelt (Bestandteil der Kreisstraße), mit geteilter Baulastträgerschaft durch die Stadt Vilsbiburg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.5.2. Rücknahme des Teileinziehungsbeschlusses der Weg Fl.Nr. 142 Gemarkung Wolferding bei Ulring
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.5.2 |
Sachverhalt
Die mit Beschluss vom 04.05.2009 und der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung vom 28.05.2009 erfolgte Teileinziehung der Weg Fl. Nr. 142/0 (jetzt vollständig Fl. Nr. 142/1), Gemarkung Wolferding, des öffentlichen Feld- und Waldweges „In der Flur Ulring“ wurde wegen eines fristgerechten Einspruches mit Monatsfrist (Eingang am 15.06.2009) zwar stattgegeben und den Beteiligten mitgeteilt, jedoch der Beschluss hierzu nicht aufgehoben.
Beschluss
Der Bau -und Umweltausschuss beschließt den Beschluss vom 04.05.2009 bezüglich der Teileinziehung Fl. Nr. 142 (jetzt Fl.Nr. 142/1), Gemarkung Wolferding, des öffentlichen Feld- und Waldweges „In der Flur Ulring“ auf Grund eines berechtigten Einspruches nachträglich aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.5.3. Richtigstellung des Beschlusses der Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Angerstraße“ in Seyboldsdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
3.5.3 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 02.10.1995 wurde obiger öffentlicher Feld- und Waldweg mit Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) mit Schreiben vom 18.12.1995 und öffentlicher Bekanntmachung vom 13.12.1995 rechtswirksam zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft. Mit der Eintragungsverfügung vom 29.12.1995 und anschließender Registrierung im Bestandsblatt wurde die Straße jedoch als Ortsstraße vermerkt. Dies ist durch eine Änderung und Aufhebung des damaligen Beschlusses zu bestätigen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg „Angerstraße“ in Seyboldsdorf, ab Abzweigung Hochstraße bis Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße nach Giersdorf, entsprechend seiner Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Am Dorfanger“ umzustufen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Anfrage SRin Koj - Fußgängerampel Pfarrbrückenweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
4.1 |
Sachverhalt
SRin Koj führt aus, dass die Fußgängerampel am Pfarrbrückenweg zu kurz geschaltet ist. Für Kinder oder ältere Menschen sei es kaum möglich während der Grünphase auf die andere Seite der Straße zu kommen. Die Verwaltung soll hier beim Staatlichen Bauamt bezüglich einer Verlängerung der Grünphase für Fußgänger nachhaken.
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4.2. Anfrage SRin Feß - Straßenmarkierungen Frontenhausener Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
4.2 |
Sachverhalt
SRin Feß erkundig sich, wann die Straßenmarkierungen für Fahrradfahrer in der Frontenhausener Straße abschließend hergestellt werden. Vor der Baumaßnahme war an allen Einmündungen von Zufahrten der Fahrradstreifen in roter Farbe abgesetzt. Die weißen Markierungen seien bereits vorhanden, die roten noch nicht. Stadtbaumeister Binner erläutert, dass noch Markierarbeiten ausständig sind. Das Thema solle dennoch bei einem der kommenden Jour-Fixe mit dem Staatlichen Bauamt einmal angesprochen werden.
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4.3. Anfrage SRin Strohhofer - Eichenstraße Verlegung Fernwärmeleitung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
31.07.2023
|
ö
|
informativ
|
4.3 |
Sachverhalt
SRin Strohhofer erkundigt sich zur Fertigstellung der Arbeiten an der Verlegung der Fernwärmeleitung in der Eichenstraße. Ein freies Grundstück an der Eichenstraße wurde als Baulager genutzt. Nachdem die Eigentümer angenommen die Arbeiten seien fertig wurde nochmal Baumaterial dort gelagert. Die Erste Bürgermeisterin sichert zu die Anfrage an die Stadtwerke weiterzuleiten, da die Baumaßnahme von diesen durchgeführt wird.
Datenstand vom 02.08.2023 10:53 Uhr