Datum: 06.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:56 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Kulturforum Vilsbiburg e.V., Kulturfest Mitanand - Abrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Abrechnung 2022 für das Kulturfest Mitanand wurde vom Kulturforum vorgelegt. Für die Kulturwochen 2022 wurden 33.000 EUR (Finanzmittel) und 6.000 EUR (Bauhofleistungen) als Zuschuss für die Kulturwochen beantragt und auch genehmigt.
Nach Abrechnung der Kulturwochen 2022 ergibt sich folgende Rechnung
Finanzmittel: 33.000,00 EUR
Bauhofkosten – Personal: 6.700,96 EUR
Gesamt: 39.700,96 EUR
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Abrechnung des Kulturfestes Mitanand 2022 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Kulturforum Vilsbiburg e.V. - Durchführung Mitanand 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. gibt ein Angebot für die Durchführung des Kulturfestes Mitanand für das Jahr 2024 ab. (das Angebot des Kulturforums ist als Anlage beigefügt).
Ein Künstlersymposium ist für das Jahr 2024 nicht geplant.
Diskussionsverlauf
StR Christian Frankowski erklärte, dass es am Kulturfest in der Vergangenheit sehr oft geregnet hat. Man sollte eine Möglichkeit schaffen, wo sich die Besucher unterstellen können.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dazu, dass man für das Jahr 2024 bereits Haushaltsmittel eingestellt hat um Unterstellmöglichkeiten zu kaufen. Diese können dann auch für andere Veranstaltungen verwendet werden.
Beschluss
Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. wird / wird nicht als Veranstalter mit der Durchführung des Kulturfestes Mitanand im Jahr 2024 beauftragt. Dafür werden die im Antrag aufgeführten Finanzmittel (43.200,00 €) inkl. Bauhofleistungen (6.000,00 €) zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Volksfest 2025/2026 - Entscheidung den Zeitpunkt der Vergabe des Festwirtsgeschäfts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bisher wurde das Festwirtsgeschäft für die folgenden beiden Jahre immer zwischen den bereits vergebenen Volksfesten ausgeschrieben. Für das Volksfest 2025 und 2026 würde das bedeuten, dass die Ausschreibung jetzt erfolgen müsste.
In vielen anderen Gemeinden wird dagegen das Festwirtsgeschäft immer erst ausgeschrieben, wenn beide vergebenen Volkfeste vorbei sind.
Für Vilsbiburg würde das heißen, dass das Festwirtsgeschäft für die Volksfeste 2025 und 2026 erst im Juli 2024 ausgeschrieben und im Herbst 2024 vergeben wird.
Die Verwaltung empfiehlt, dass es in Zukunft in Vilsbiburg wie in vielen anderen Gemeinden gehandhabt wird und das Festwirtsgeschäft erst nach Beendigung der vergebenen Volksfeste erneuet ausgeschrieben wird.
Beschluss
Das Festwirtsgeschäft für das Volksfest Vilsbiburg 2025 und 2026 wird nach Beendigung des Volkfestes 2024 ausgeschrieben und im Herbst 2024 vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Spendeneingang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung erreichte seit der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung folgende Spendeneingänge, die ohne Genehmigung nicht angenommen werden dürfen
- 13.07.2023 Lohr Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Spende für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.500,00 EUR
- 05.09.2023 Peter Bruckmayer Spende für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000,00 EUR
Eine Beeinflussung oder Einflussnahme auf Entscheidung der Stadt aufgrund der Spende ist nicht zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spende anzunehmen und zweckgebunden für den genannten Zweck zu verwenden
Beschluss
Die Spende der Firma Lohr Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vom 13.07.2023 für die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg und die Spende von Herrn Peter Bruckmayer vom 05.09.2023 für die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg wird angenommen. Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Investitionskostenzuschussantrag für eine neue Kirchenorgel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Verwaltung erreichte am 26.06.2023 ein Investitionskostenzuschussantrag der Kirchenverwaltung Vilsbiburg über Herrn Stadtpfarrer König. Geplant ist eine Neuanschaffung der Kirchenorgel in Vilsbiburg.
Die derzeitige Orgel ist nach Angaben der Kirchenverwaltung nicht mehr reparabel.
Der Anschaffungspreis einer neuen Orgel beträgt 1.000.000 EUR. Hierfür wird die Kirchenverwaltung einen Zuschuss von der Diözese Regensburg in Höhe von 45% erhalten.
Des Weiteren wird die Kirchenstiftung für die Neuanschaffung der Orgel eine Rücklagenentnahme aus Ihrem Vermögen vornehmen. Durch verschiedene Spendenaktionen, Konzerte und dergleichen konnte auch ein beachtlicher Betrag gesammelt werden.
Momentan fehlt noch eine Summe von 175.000 EUR um die Kirchenorgel beschaffen zu können. Die katholische Kirchenstiftung bittet nun die Stadt Vilsbiburg um einen Investitionskostenzuschuss.
Eine Nutzung der neuen Orgel durch die Musikschule Vilsbiburg wäre nach Angaben der Kirchenverwaltung auch möglich.
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für Kirchenrenovierungen, in der Regel 7,5 % an Zuschüssen. Diese Regelung könnte analog angewendet werden.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wurde darüber diskutiert, ob die 7,5 % auf die verbleibenden 175.000,00 € angewendet werden, oder die gesamte Investitionssumme zu berechnen sind.
StR Christian Frankowski war der Meinung, dass eine Zuschussberechnung auf Grundlage des Fehlbetrags nicht zielführend ist, da sich dieser ja laufend ändern kann. StR Josef Samhuber plädierte dafür, hier eine Linie zu fahren, man könnte zum Beispiel einen zu definierenden Prozentsatz der Investition festlegen und davon dann die 7,5 % Förderung gewähren.
Grundsätzlich wurde im Gremium das Engagement für eine neue Kirchenorgel sehr positiv hervorgehoben. Die rege Beteiligung aus der Bürgerschaft und des Orgelbauvereins sollten auch von Seiten der Stadt Vilsbiburg unterstützt werden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine geeignete Regelung für die Förderung zu erarbeiten. Die Möglichkeit eine jährliche Obergrenze bei der Gesamtfördersumme sollte überprüft werden.
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6. Erhöhungsantrag katholische Kirchenstiftung Maria Hilf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.05.2022 wurde der katholischen Kirchenstiftung Maria Hilf ein städtischer Investitionskostenzuschuss für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs (Aufzug) zur Wallfahrtskirche Maria Hilf in Aussicht gestellt.
Die Kirchenstiftung wandte sich mit Schreiben vom 28.09.2023 erneut an die Stadt Vilsbiburg mit der Bitte um finanzielle Unterstützung.
Nachdem seit Antragsstellung im März 2022 nun die Voruntersuchungen und statischen Berechnungen zum geplanten Vorhaben abgeschlossen und eine ausgearbeitete Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorliegt, haben sich die geschätzten Projektkosten auf insgesamt 570.000 EUR (vormals 390.000 EUR) erhöht.
Die zusätzlichen 180.000 EUR könnten auch mit 7,5 % (analog zu Kirchenrenovierungen) bezuschusst werden.
Dies entspricht einer Zuschusssumme von 13.500 EUR.
Die Gesamtförderung würde somit 42.750,00 EUR betragen.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Rudolf Lehner, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist, antwortete die anwesende Architektin Claudia Geilersdorfer , dass man im Jahr 2024 mit der Maßnahme beginnen möchte. Weiter erklärte Frau Geilersdorfer, dass man bei der ersten Antragsstellung von einer Kostenprognose ausgegangen ist, jetzt liegt eine konkrete Kostenberechnung vor.
Beschluss
Der katholischen Kirchenstiftung Maria Hilf wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von
13.500 EUR zur Errichtung eines barrierefreien Zugangs (Aufzug) in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Zuschussantrag Förderkreis TheaterBrettl Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2013 wurde die Grundlage für den Betrieb des TheaterBrettls Vilsbiburg geschaffen. Demnach gewährt die Stadt Vilsbiburg einen jährlichen Zuschuss zu den Fixkosten, maximal 15.000 €.
Haushaltsrechtlich galt dieser Beschluss für fünf Jahre, somit vom Jahr 2019 bis einschließlich 2023.
Die Vorsitzenden Ulrike Klaus (1. Vorständin) und Hubert Dietrich (2. Vorstand) reichten nun bei der Verwaltung, einen Antrag auf Weitergewährung des städtischen Zuschusses ein.
Begründet wird der Antrag durch einen kurzen Rückblick, der Beschreibung der aktuellen Situation, sowie einen detaillierten Ausblick für die Zukunft.
In den vergangenen drei Jahren war der Förderkreis TheaterBrettl Vilsbiburg e.V. vor allem durch die Corona-Pandemie gebeutelt, es konnte so gut wie kein regulärer Spielbetrieb stattfinden, erst seit dem Frühjahr 2023 ist dieser wieder möglich.
In der kürzlich abgehaltenen Mitgliederversammlung (Ende Juli) wurden die Vorstände neu gewählt und die Schatzmeisterin und die Schriftführerin in ihren Ämtern bestätigt.
Ziel des Vereins ist es die Einnahmenseite breiter aufzustellen.
Für die kommende Spielsaison 2023/2024 sind mehrere Aufführungen unterschiedlicher Stücke geplant, um eine möglichst vielfältige Schicht Zuschauer anzusprechen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verlängert die Zuschussgewährung an den Förderkreis TheaterBrettl Vilsbiburg e.V. um weitere fünf Jahre (2024 bis einschließlich 2028). Demnach erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Fixkosten, maximal 15.000 EUR pro Jahr. Im Übrigen gelten die Vorgaben des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2013 (u.a. Vorlage der Jahresabschlüsse)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Jugendförderung in Sportvereinen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Motorsportclub Vilsbiburg e.V. reichte mit Datum vom 04.10.2023 einen Antrag auf Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen ein.
Der Landkreis Landshut fördert auf freiwilliger Basis – es besteht kein Rechtsanspruch darauf – in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit, zusätzlich die Jugend in Sport- Schützen- sowie Heimat- und Trachtenvereinen, die unter einem bayerischen Dache organisiert sind.
Die jährliche Jugendförderung des Landkreises beträgt seit dem Jahr 2003 pro Kind und Jugendlichen 7,50 EUR.
Die Mitgliederzahlen erhält der Landkreis vom BLSV (Bayerischer Landes- Sportverband), BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) und den Trachtengauen.
Der Motorsportclub Vilsbiburg e.V. bittet um eine gleichartige Förderung durch die Stadt Vilsbiburg.
Die Förderrichtlinien der Stadt Vilsbiburg sehen die Gewährung von Zuschüssen zur Jugendförderung bzw. zu Jugendprojekten, unter dem Vorliegen bestimmter Voraussetzung, vor. Des Weiteren werden Fahrtkostenzuschüsse, Investitionskostenzuschüsse und die allgemeine Sportbetriebsförderung ausgeschüttet.
Die Zuschussgewährung ist eine freiwillige Leistung der Kommune und kann nur in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen.
Diskussionsverlauf
Im Gremium hat man auf die unterschiedlichen Förderungen der Stadt Vilsbiburg verwiesen, eine Ausweitung der Förderungen ist nicht notwendig.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg gewährt keine zusätzliche freiwillige Jugendförderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Sportbetriebsförderung für den TSV Vilsbiburg e.V., die Roten Raben Vilsbiburg e.V. und den TSV Haarbach e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschüsse) richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderung des Vorjahres sind angegeben:
Der Freistaat Bayern hat 2023 den Wert der Fördereinheit von 0,29 EUR auf 0,30 EUR festgesetzt, des Weiteren wurde zur Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung zusätzlicher Belastungen in Folge des Kriegs in der Ukraine der Haushaltsansatz der Vereinspauschalen im Förderjahr 2023 verdoppelt. Der Wert pro Fördereinheit beträgt daher rechnerisch 0,60 EUR.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wert der Fördereinheit entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern von 0,29 EUR auf 0,30 EUR zu erhöhen, es jedoch beim Grundbetrag zu belassen. Dementsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt.
- Antrag vom 06.09.2023
Rote Raben Vilsbiburg e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 25.08.2023;
Bewilligung 8.374,20 EUR
Beantragt wird ein Zuschuss bei der Stadt Vilsbiburg, in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr, sowie eine Anpassung der Sportförderung, ähnlich des staatlichen Zuschusses vorzunehmen.
Die Berechnung würde folgende Zuschussgewährung ergeben: 13.957 ME x 0,29 EUR = 4.047,53 EUR
Jedoch wurde dem Verein im Vorjahr ein Zuschuss von 7.112,35 EUR gewährt; Aufgrund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrags bei der staatlichen Förderung) es wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Ebenfalls wurde die staatliche Förderung 2023 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,29 € auf 0,30 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 3,45 % dar. Der städtische Zuschuss würde sich demnach auf 7.357,73 € erhöhen.
- Antrag vom 19.09.2023
TSV Vilsbiburg e.V.
Grundlage ist der Bescheid des Landratsamts Landshut vom 25.08.2023
Bewilligung mit der doppelten Fördereinheit 57.287,40 EUR
Sowie ein Energiepreiszuschuss in Höhe von 22.914,96 EUR.
Beantragt wird durch den TSV Vilsbiburg, ein Zuschuss in Höhe von 27.688,91 EUR. Dies entspricht einer Fördereinheit von 0,29 EUR (Wert aus 2022)
Berechnung: 95479 ME x 0,30 EUR = 28.643,70 EUR
Im Rahmen der Gleichbehandlung würde die Verwaltung vorschlagen, trotz Antragsstellung mit 0,29 EUR auch hier die Fördereinheit von 0,30 EUR / ME auszubezahlen.
- Antrag vom 26.10.2023
TSV Haarbach e.V.
Grundlage ist der Bescheid des Landratsamts Landshut vom 25.08.2023
Bewilligung mit der doppelten Fördereinheit 9.409,80 EUR
Sowie ein Energiepreiszuschuss in Höhe von 3.763,92 EUR.
Beantragt wird durch den TSV Haarbach, eine Zuwendung für den Einsatz von Übungsleitern.
Berechnung 15.683 ME x 0,30 EUR = 4.704,90 EUR
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2023 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.357,73 EUR
TSV Vilsbiburg e.V.: 28.643,70 EUR
TSV Haarbach e.V.: 4.704,90 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Erhöhungsantrag Investitionskostenzuschuss TSV Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Am 24.10.2023 erreichte die Verwaltung ein Antrag auf Erhöhung eines zugesagten Investitionskostenzuschusses des TSV Vilsbiburg 1883 e. V.
Dem TSV Vilsbiburg wurde per Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2023 ein Investitionskostenzuschuss zur Errichtung eines Außensportgebäudes zugesagt.
Die ursprünglich angenommen Baukosten in Höhe von 650.000 EUR können voraussichtlich nicht eingehalten werden, es zeichnet sich eine Erhöhung um etwa 70.000 EUR ab. Somit steigen die voraussichtlichen Baukosten auf insgesamt 720.000 EUR an.
Der städtische Förderbetrag liegt im vorliegenden Fall bei 30 % (Schulsportförderung).
Umgerechnet auf den Erhöhungsbetrag würde sich eine zusätzliche Förderung von 21.000 EUR ergeben.
Zusätzlich zu den bereits zugesagten 195.000 EUR ergebe dies einen Gesamtzuschuss in Höhe von 216.000 EUR.
Beschluss
Dem TSV Vilsbiburg 1883 e.V. wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von 21.000 EUR zur Errichtung eines Außensportgebäudes gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 20.03.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 2 nö – Einstellung eines Kochs / einer Köchin für die Kinderbetreuungseinrichtungen
TOP 3 nö – Nachbesetzung des Vergabegremiums für den Manfred-Paech-Jugendsportpreis
TOP 6 nö – Entscheidung über die ehrenamtlich Beauftragten (m/w/d) im Bereich MINT
TOP 7 nö – Bestellung zum Feldgeschworenen – Andreas Geigenberger (im Grundsatz)
TOP 8 nö – Zuschusshöhe der Führerscheine für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg
TOP 9 nö – Städtische Zuschussrichtlinien – Abrechnung von Eigenleistung
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12. Änderung der Förderung für solarthermische Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 06.05.2019 eine Anreiz-Förderung zu solarthermischen Anlagen in Neubaugebieten beschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit seiner Sitzung am 03.02.2020 den Beschluss konkretisiert auf die städtischen Wohnbaugebiete Burger Feld, Haarbach „Am alten Sportplatz“ BA II, Seyboldsdorf Süd-Ost, Grub-Süd und Achldorf II. Ziel sollte es sein, den Ausbau von solarthermischen Anlagen in Neubaugebieten voranzutreiben, gekoppelt mit der Vergabe von Wohnbauparzellen.
In der Zwischenzeit hat sich hinsichtlich der Energieeffizienz etwas Wesentliches geändert: Diese ist bei einer Kombination aus Fotovoltaik mit einer Wärmepumpe oder anderen elektrischen Wärmeerzeugern der von solarthermischen Anlagen überlegen und somit zu bevorzugen.
Alternativ zur bestehenden Förderung wäre es möglich und sinnvoll, diese zu beenden bzw. abzuändern und für den Neubau einer Fotovoltaikanlage zu gewähren, sofern diese in die Heizungsanlage eingebunden wird bzw. den Strom liefert für folgende Geräte zur Wärmeerzeugung:
- eine Wärmepumpe, die in den Heizkreislauf eingebunden wird
- eine Wärmepumpe, die das Trink- bzw. Brauchwasser erwärmt
- einen sogenannten PV-Heater
- einen Heizstab
Die Förderung sollte sich auf die Fotovoltaikanlage beziehen, nicht auf die Wärmeerzeugungsgeräte, da diese teils von Seiten des Bundes gefördert werden, um die Gefahr einer sogenannten Doppelförderung zu vermeiden. Zudem soll sich die Förderung an alle Hauseigentümer wenden, vor allem an die von Bestandsbauten, da bei Neubauten die geforderten Energiestandards höher liegen.
Als Förderbetrag wird 500 € pauschal vorgeschlagen. Dieser wird ab einer Anlagengröße von zwei Kilowatt installierter Leistung gewährt, sie ist bei Antragstellung mittels Rechnung nachzuweisen.
Diese Maßnahme ist dem Klimaschutzziel der Umstellung von Heizenergie auf erneuerbare Energien dienlich.
Diskussionsverlauf
StR Josef Samhuber hat auf die aktuell geltenden steuerlichen Vorteile einer PV-Anlage verwiesen. Dritter Bürgermeister Sebastian Haider brachte den Vorschlag auch die Solarthermie weiterhin zu fördern. Da vor allem kleine Dachflächen bei der Solarthermie effizienter genutzt werden können als eine PV-Anlage. StR Christian Frankowski brachte den Vorschlag, auch eine Ausweitung der Förderung auf Bestandsgebäude ohne die Begrenzung auf Neubaugebiete zu überprüfen. Weiter sollten die bereits ausbezahlten Förderbeträge aufgezeigt werden.
Der Antrag wird zurückgestellt, die Stadtverwaltung soll den Vorschlag nochmals überarbeiten.
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13. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
|
ö
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informativ
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13 |
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13.1. Rücknahme Investitionskostenzuschussantrag Kleingartenverein Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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informativ
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13.1 |
Sachverhalt
Der mit Schreiben vom 16.05.2023 eingegangene Investitionskostenzuschussantrag des Vilsbiburger Kleingartenvereins wurde durch mündliche Erklärung der Vorsitzenden Frau Sabine Nesner am 20.07.2023 zurückgenommen.
Der Kleingartenverein erklärte, es wird keine erneute Bepflanzung angestrebt. Der Verein wollte den Antrag nochmals im Vorstandsgremium diskutieren und kam zu dem Entschluss, den Antrag zurück zu nehmen.
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13.2. Aktueller Sachstand zur Brauereigenossenschaft und den geplanten Lebensmittelgeschäft am Färberanger - Anfrage StR Frankowski
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
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ö
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informativ
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13.2 |
Sachverhalt
StR Christian Frankowski fragte nach dem aktuellen Sachstand zur Brauereigenossenschaft und dem geplanten Lebensmittelgeschäft am Färberanger.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass hier in einer der nächsten Stadtratssitzungen ausführliche Informationen vorgelegt werden sollten.
Auf die Frage zur Brauereigenossenschaft erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass man aktuell in der städtebaulichen Ausarbeitung ist. Hierzu wird sich ein Gremium zeitnah beschäftigen. Die Gründung der Genossenschaft ist für den 09.03.2024 vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger welche bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, erhalten dazu diese Woche ein Schreiben mit den aktuellen Informationen.
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13.3. Privater Parkplatz vor dem Radgeschäft in der Schützenstraße - Anfrage StRin Stumpf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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06.11.2023
|
ö
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informativ
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13.3 |
Sachverhalt
StRin Angelika Stumpf berichtet von hohen Gebühren, wenn man auf dem Parkplatz vor dem Radgeschäft in der Schützenstraße falsch geparkt hat.
Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt und die Stadt hier keinen Einfluss hat.
Datenstand vom 13.11.2023 08:46 Uhr