Datum: 11.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED im Versorgungsbereich des Bayernwerks
2 Kommunale Wärmeplanung - Förderantrag
3 Straßensanierungen VIB 2023 - Auftragsvergabe
4 Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachträge zum Gewerk Abbrucharbeiten
5 Baurecht
5.1 Antrag auf Vorbescheid - Anbau an vorhandenes Gebäude - Kratzen 102, Fl. Nr. 1074/0, Gemarkung Wolferding
5.2 Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Hanggarage und darüberliegendem Geräteschuppen - Tannet, Fl. Nr. 112/6, Gemarkung Gaindorf
5.3 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Ersatzwohnhauses mit 2 Wohneinheiten im Gefüge des Vierseithofes - Berg 4, Fl. Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf
6 Straßen- und Wegerecht
6.1 Widmungen
6.1.1 Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentl. Weges Kindergartenweg
6.1.2 Widmung einer Stichstraße zwischen der Seyboldsdorfer Straße (Kr LA 2) und der Ortsstraße Im Burger Feld
6.1.3 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges von der „Bgm.-Brandstetter-Straße“ zur „Dorfstraße“ in Seyboldsdorf
6.1.4 Widmung einer Stichstraße als Bestandteil der Ortsstraße Herrnfeldener Straße
6.1.5 Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Geh- und Radweg zwischen der Gefängnisgasse und Floßgasse“
6.2 Einziehungen
6.2.1 Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Altweg nach Adlhub im Hochfeld bei Adlhub 59
6.2.2 Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Haarbacher Weg von Pfaffenbach
6.2.3 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Loher Ausfahrt westlich von Loh
6.2.4 Teileinziehung der Ortsstraße „Vilsweg“ an der großen Vils
6.3 Umstufungen und Neuordnungen
6.3.1 Wiederaufstufung des ausgebauten öffentl. Feld- und Waldes Fl.Nr. 532 Gemarkung Frauensattling Richtung Kleinay
6.3.2 Umstufung einer Teilstrecke der ehemaligen Kreisstraße LA 13 im Bereich von Herrnfelden von einer Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße
7 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
8 Anfrage StRin Feß - Beschattung am Spielplatz Burger Feld
9 Anfrage StR Hiller - Gehweg Frontenhausener Straße
10 Anfrage StR Bauer - Brücke Niedermühle
11 Anfrage StRin Koj - Unübersichtlicher Kreuzungspunkt Eichenstr./ Bergstr.
12 Anfrage StR Lehner - Sondernutzung der Dorfstraße
13 Anfrage StR Bauer - Öffentliche Toilette Färberanger
14 Anfrage Zuschauer Hr. Stigler - Arbeiten bei der Vilstalhalle am 15.08.2023

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1. Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED im Versorgungsbereich des Bayernwerks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Stadt Vilsbiburg soll auf LED-Leuchten umgerüstet werden. Das Stadtgebiet, sowie neuere Baugebiete werden von den Stadtwerken umgerüstet.
Teile der Beleuchtung, vor allem in den umliegenden Ortsteilen werden von der Bayernwerk Netz GmbH betrieben.
Beim Bayernwerk wurde ein Angebot für die komplette Umrüstung ihrer Anlagen auf LED angefordert.
Das Angebot liegt in der Höhe bei 104.014,68 EUR brutto.
Die Auftragsvergabe muss 2023 erfolgen, da die Lieferzeiten des Materials recht lange sind. Die Ausführung würde dann 2024 erfolgen. Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 EUR sind bereits im Haushalt 2023 eingestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Auftragsvergabe für die LED-Umrüstung im Unterhaltsbereich der Bayernwerk Netz GmbH in Höhe von 104.014,68 EUR brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Kommunale Wärmeplanung - Förderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gesetzgebung sieht für alle Kommunen verpflichtend die Erstellung von Wärmeplänen vor. Seitens der Stadträte gab es schon nachfragen wie der aktuelle Stand bei der Stadt Vilsbiburg dazu ist. 

Derzeit wird eine Kommunale Wärmeplanung von der Bundesregierung noch mit 90% gefördert (bis 31.12.2023). Der Fördersatz soll zukünftig reduziert werden bzw. die Förderung komplett entfallen. Auf Grund der zukünftigen verpflichtenden Erbringung einer Kommunalen Wärmeplanung für alle Gemeinden ist davon auszugehen, dass bis Ende des Jahres viele Förderanträge noch eingereicht werden.

Die Stadt Vilsbiburg hat daher bereits die Unterlagen erarbeitet. Das Stadtbauamt hat am 03.08.2023 digital den Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für den Förderbereich „Kommunale Wärmeplanung“ bei der zuständigen Fachstelle (Zukunft – Umwelt -Gesellschaft (ZUG)) eingereicht.

Seitens der Förderstelle wird darauf hingewiesen, dass die Antragsbearbeitung mindesten 6 Monate erfordert und erst nach der Bewilligung das Vergabeverfahren zur Einholung von Angeboten gestartet werden darf.

Somit kann die Ausschreibung frühestens im Februar 2024 gestartet werden.

In den Antragsunterlagen ist auch eine Angabe zu den Kosten zu treffen. Auf Grundlage der Empfehlung des Klimaschutzbeauftragten des Landkreises wurde eine Gesamtkostenangabe eingereicht (darüber kann im nicht öffentlichen Teil informiert werden). Diese ermittelt sich aus einem Pro-Kopf Wert der Gemeinde.

Konkrete Kostenangaben werden erst nach der Einholung von Angeboten vorliegen.

Um die Maßnahme umsetzen zu können sind im Haushalt 2024 die erforderlichen Mittel einzustellen. Diese betragen brutto 90.000 Euro, die mit 90% gefördert werden. Die Fördermittel werden voraussichtlich nicht in 2024 ausbezahlt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass für die Umsetzung einer Kommunalen Wärmeplanung in den Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 90.000 Euro eingesetzt werden sollen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Straßensanierungen VIB 2023 - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Straßenbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:

  • Deckensanierung Pfründestraße, Hertzstraße, Maybachstraße
  • Deckensanierung GVS Marxbauer – Lichtenburg, GVS Günzenhub, GVS Tannet – Pfaffenbach, GVS Schaidham, GVS Baumgarten - Stadel

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.

Zur Submission am 24.08.2023 lagen dem Bauamt 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1        Strabag AG, aus Straubing                        234.576,88 EUR

Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten:                        KW 39
Fertigstellung der Leistung:                KW 46

Diskussionsverlauf

StR Hiller fragt an, ob das Bankett bei der Deckensanierung in der GVS Marxbauer – Lichtenburg auch hergerichtet wird und bzw. sogar auch die Tragfähigkeit erhöht wird. Dies ist durch die hier fahrenden LKWs regelmäßig in einem schlechten Zustand. 

StRin Feß teilt mit, dass diese Strecke auch eine Umleitungsstrecke für die Sanierung in der Frontenhausener Straße war. Man solle prüfen, ob das staatliche Bauamt auch an den Kosten beteiligt werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt Straßensanierung VIB 2023 die Firma Straubing AG, aus Straubing, auf Grund ihres Angebotes vom 24.08.2023, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachträge zum Gewerk Abbrucharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle kommt es plangemäß zu großflächigen Abbruch- und Rückbauarbeiten. Der Auftrag für dieses Gewerk wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 19.06.2023 an die Firma PROKLIMA GmbH, Nürnberg, erteilt.
Das Angebot endete bei 393.153,23 € netto.

Im Laufe dieser Arbeiten kommt es zu aktuell sechs Nachträgen.
Diese beinhalten zum einen zusätzliche Leistungen, welche sich auf Grund diverser Planungsanpassungen ergeben haben, zum anderen geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang anders beschrieben waren.
Der Grund hierfür ist eine Diskrepanz zwischen den Bestandsunterlagen von 1978 und der tatsächlichen Ausführung.
Alle Nachträge sind nach Prüfung gerechtfertigt.

Die Leistungen bewirken zum Teil auch einen Wegfall verschiedener Leistungen in anderen Gewerken.
Eine Vorstellung der aktualisierten Kostenverfolgung des Gesamtprojekts erfolgt gesondert.



Im Detail stellt sich die Situation wie folgt dar:

Nachtrag 1:        Der Nachtrag 1 endet bei 9.170,39 € netto und behandelt den Ausbau von Dämmstoffen (Mineralfasern) unter den Böden in Teilbereichen.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.
Des Weiteren sind zwei Kühlzellen zu Demontieren.
Diese Leistung war nicht ausgeschrieben.

Die Nachtragsleistungen sind alternativlos und zwingend erforderlich.
Bei der Prüfung ist derzeit die Bildung der Einheitspreise nicht nachvollziehbar.
Eine finale Freigabe des Nachtrags 1 kann aktuell nicht erfolgen.
Die Beauftragung kann „dem Grunde nach“ erfolgen.
Die Einheitspreisermittlung erfolgt im Nachgang.


Nachtrag 2:        Der Nachtrag 2 beinhaltet die Demontage der verlorenen Rippendeckenschalung in den Abbruchbereichen altes Foyer und Gastwirtschaft.
Die Leistung war nur unzureichend ausgeschrieben.
Der Nachtrag endet nach Prüfung bei 12.702,00 € netto.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.


Nachtrag 3:        Der Nachtrag 3 beinhaltet den Schutz des Belages der Kegelbahn mit Bautenschutzmatten und Spanplatten. 
Diese Leistung ist im Ur-LV nicht enthalten, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, ob die Kegelbahn (nicht die Kegeltechnik, diese ist demontiert und eingelagert) erhalten werden kann.
Der Nachtrag ist unstrittig. Die Leistung ist bereits erbracht und über eine Regieabrechnung erfasst.
Der Nachtrag endet nach Prüfung bei 11.027,71 € netto.


Nachtrag 4:        Der Nachtrag 4 beschreibt die Demontage und Entsorgung der 
Asbest-Faser-Dacheindeckung des Zwischenbaus der Vilstalhalle und der TSV-Lagerhalle im Süd-Westen des Baufeldes.
Die Erkenntnis der Asbesthaltigkeit der Dachplatten lag zu Zeitpunkt der LV-Erstellung nicht vor.
Der Nachtrag endet nach Prüfung bei 2.089,56 € netto.


Nachtrag 5:        Abbruch des Vordaches über dem bestehenden Abgang zum Kellergeschoss auf der Fußballplatzseite.
Die Entscheidung zum Abbruch des Vordaches wurde aus Kosteneinspargründen erst kürzlich getroffen.
Das Vordach hätte in Zukunft keine Funktion mehr, da der Kellerabgang zurückgebaut wird.
Es wären hohe Kosten für die statische Sicherung entstanden, da das Vordach in der bestehenden Form den aktuellen statischen Vorgaben, insbesondere Schneelasten, nicht mehr entspricht. Des Weiteren wäre auch eine aufwändige thermische Konstruktion notwendig geworden.
Gewerksübergreifend stellt sich hier eine Kostenreduzierung ein. Die genaue Zahl ist noch nicht ermittelt.

Bei der Prüfung ist derzeit die Bildung der Einheitspreise nicht nachvollziehbar.
Eine finale Freigabe des Nachtrags 5 kann aktuell nicht erfolgen.
Die Beauftragung kann „dem Grunde nach“ erfolgen.
Die Einheitspreisermittlung erfolgt im Nachgang.


Nachtrag 6:        Der Nachtrag 6 beinhaltet mehrere Titel.
               
Demontage der Holzlaufstege zwischen den Bindern der Halle.
                    Diese Leistung war nicht ausgeschrieben.
                
Ausbau KMF (künstliche Mineralfasern) und anschließende Reinigungsmaßnahmen an verschiedenen Stellen.
Die Kenntnis über das Vorhandensein von KMF-Bauteilen war aufgrund der Sondierungen vor der Ausschreibung nicht abschließend.
                    Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.

Ausbau diverser Brandschutzklappen (Asbesthaltig !!) im bestehenden Lüftungskanalnetz.
                    Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.

Demontage und Entsorgung schwarzer Bitumen-Anstrich auf Dachdecke der Wohnungen über 1. Obergeschoss.
                    Die Decken über dem Erdgeschoss enthielten diesen Anstrich nicht.
                    Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.

       Bei der Prüfung ist derzeit die Bildung der Einheitspreise nicht nachvollziehbar.
Eine finale Freigabe des Nachtrags 6 kann aktuell nicht erfolgen.
Die Beauftragung kann „dem Grunde nach“ erfolgen.
Die Einheitspreisermittlung erfolgt im Nachgang.



Kumuliert ergibt sich für die zu beauftragenden Nachträge 2,3 und 4 eine Nachtragssumme in Höhe von 26.008,27 € netto.

Die Nachträge 1,5 und 6 können „dem Grunde nach“ beauftragt werden.
Der Auftragnehmer muss die Leistungen ausführen.
Nach VOB/B und aktueller Rechtsprechung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Preisvereinbarung vor Ausführung.

Die Prüfung der Nachträge erfolgte durch das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Büro Arc Architekten.
Das Stadtbauamt prüfte die Nachträge auf Notwendigkeit und Plausibilität hin.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma PROKLIMA Gmbh mit der Ausführung der Leistungen entsprechend der Nachträge 2,3 und 4 zu beauftragen.
Die Nachträge 1,5 und 6 werden „dem Grunde nach“ beauftragt.
Der Bau- und Umweltausschuss behandelt diese Nachträge nach erfolgter Prüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid - Anbau an vorhandenes Gebäude - Kratzen 102, Fl. Nr. 1074/0, Gemarkung Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).


Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft dar:

Das Bauvorhaben widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Folgende Baubeschreibung für den Anbau hat der Antragsteller mit den Antragsunterlagen abgegeben:

Seitenansicht Anbau:



Das bestehende Gebäude, an den der Anbau angebaut werden soll, wurde im Jahr 2009 als Ersatzbau für ein vorhandenes Stallgebäude genehmigt.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Hanggarage und darüberliegendem Geräteschuppen - Tannet, Fl. Nr. 112/6, Gemarkung Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).


Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft dar:

Das Bauvorhaben widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Das Baugrundstück ist derzeit noch unbebaut und soll mit einem Einfamilienhaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss sowie einer Hangdoppelgarage mit aufgesetztem Geräteschuppen bebaut werden.

Ansichten Wohnhaus:

Ansichten Hanggarage mit Geräteschuppen:

Aus Sicht der Bauverwaltung lässt das Bauvorhaben die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Absatz 3 Nr. 7 BauGB. Bei den vorhandenen Bauten in Tannet handelt es sich nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB). Eine Splittersiedlung ist gekennzeichnet durch in einem engeren räumlichen Bereich liegende Bauten, die zu einer Zersiedelung der Landschaft im Außenbereich führt. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass das Auffüllen einer „Baulücke“ in einer bestehenden Splittersiedlung als deren Verfestigung und unerwünschte Zersiedlung zu beurteilen ist; dies gilt insbesondere für das Hinzutreten zusätzlicher Wohnbauten in einer Splittersiedlung (Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 03.06.1977 – 4 C 37.75; Urteil vom 07.02.1986 – 4 C 30.83).

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Ersatzwohnhauses mit 2 Wohneinheiten im Gefüge des Vierseithofes - Berg 4, Fl. Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Das bestehende Wohnhaus im Gefüge des Vierseithofes soll abgebrochen werden und durch einen Neubau mit insgesamt zwei Wohneinheiten ersetzt werden. Der im Bereich der geplanten Garage befindliche ehemalige Pferdestall wurde bereits abgebrochen.


Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem bislang vorhandenen Gebäudebestand aus:


Der Vorbescheid, für den in der Sitzung vom 23.05.2023 (TOP 4.1) das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, wurde inzwischen durch die Antragstellerin zurückgenommen. Ebenso der Bauantrag aus der Sitzung vom 31.07.2023, TOP 2.5, für den das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde.

Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird die Stellungnahme der Antragstellerin vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Ausführungen sind dahingehend korrekt, dass das bestehende Wohnhaus als Einfamilienwohnhaus im Jahr 1966 genehmigt wurde, aufgrund der Grundrissaufteilung eine eigenständige Nutzung des Erd- und Obergeschosses als jeweils eigene Wohneinheit möglich wäre. Zudem wurde tatsächlich in der Wohnflächenberechnung von 1966 vom Landratsamt mit Rotstift eine Korrektur mit den Vermerken „Wohnung I“ und „Altenteil“ angebracht. Die überbaute Grundfläche des beantragten Ersatzwohnhauses mit Garagen hat eine Fläche von 387,96 m². Der bereits abgebrochene Pferdestall und das noch abzubrechende Bestandswohnhaus mit Garage hat eine Fläche von 378,41 m². Es kommt somit zu einer Mehrung der überbauten Fläche von 9,55 m². Aus Sicht der Verwaltung steht dies aber noch im Verhältnis zum Gebäudebestand.

Die vorgelegten Planunterlagen sind beinahe identisch mit denen aus der Sitzung vom 31.07.2023, TOP 2.5. Der Grundriss Dachgeschoss wurde dahingehend angepasst, dass diese Räumlichkeiten nun der Wohnung im 1. Obergeschoss zugeordnet wurden.

Ansicht Nord

Ansicht West

Ansicht Süd

Ansicht Ost

Nachbarunterschriften liegen keine vor. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden schriftlich von der Antragstellerin über die geänderte Planung beteiligt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 6
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6.1. Widmungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 6.1
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6.1.1. Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentl. Weges Kindergartenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.1

Sachverhalt

In Ergänzung des Beschlusses von 31.07.2023 zur Verlegung des beschränkt-öffentl. Weges Kindergartenweg an Ortsstraße Kirchstraße soll die Wegfläche nördlich des Grundstückes Fl.Nr. 137/3 Gemarkung Vilsbiburg (Kirchstraße 11) zur bisherigen Widmungsbeschränkung um zzgl. „Radfahrerverkehr frei“ ergänzt werden.

Beschluss

Die östliche Wegteilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 137/12 (Frontenhausener Straße 19), ab NW-Ecke bis NO-Ecke Fl.Nr. 137/3 (Kirchstraße 11) jew. Gemarkung Vilsbiburg um die bisherige Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ um „und Radfahrer frei“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1.2. Widmung einer Stichstraße zwischen der Seyboldsdorfer Straße (Kr LA 2) und der Ortsstraße Im Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Die ca. 25 lange bebaute Stichstraße an der Seyboldsdorfer Straße mit den Hs.Nrn. 85 bis 91 (ungerade) war vor der Bebauung des Burger Feldes Bestandteil des öffentl. Feld- und Waldweges Wolfsgrabenfahrt, welcher mit der Umsetzung des Baugebietes auf einer Länge von insgesamt ca. 290m eingezogen wurde. Diese obige Stichstraße mit 4 Anwesen ist auf Grund der Hausnummernzuteilung der Seyboldsdorfer Straße als separate Stichstraße in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen und somit noch zu widmen. 

Beschluss

Die Stichstraße mit Teilfläche aus Fl.Nr. 980 Gemarkung Vilsbiburg, zwischen der Abzweigung von der Seyboldsdorfer Straße (Kr LA 2) bei Hs.Nr. 83 bis zur Nordecke Fl.Nr. 822/10 (Zufahrt zu den Hs.Nrn. 85 und 87) Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Seyboldsdorfer Straße Stichstraße 980 Teilstr. Gemarkung Vilsbiburg“ gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg. Die Stadt hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1.3. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges von der „Bgm.-Brandstetter-Straße“ zur „Dorfstraße“ in Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Der ursprünglich als Geh- und Radweg im Bebauungsplan „Seyboldsdorf Südost“ von 2017/18 ausgewiesene beschränkt-öffentliche Weg zwischen der Dorfstraße (Kr LA 2) und der Ortsstraße Bgm.-Brandstetter-Straße in Seyboldsdorf stellt jedoch mit einer Breite von 2 Meter tatsächlich nur einen reinen Fußweg dar, welcher noch einer entsprechenden Widmung unterzogen werden muss. 

Beschluss

Der ca. 30 m lange Fußweg aus einer Teilfläche Fl.Nr. 53/31 Gemarkung Seyboldsdorf (ohne die Strecke entlang der Kreisstraße auf Höhe der Fl.Nr. 53/32 Gemarkung Seyboldsdorf, der einen unselbständigen Fußweg darstellt), ab der Bgm.-Brandstetter-Straße bis zur Dorfstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Bgm.-Brandstetter-Straße – Dorfstraße“ gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“, in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 54 a BayStrWG. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1.4. Widmung einer Stichstraße als Bestandteil der Ortsstraße Herrnfeldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt

Diese Stichstraße Weg Fl.Nr. 259/6 Gemarkung Vilsbiburg (Stadteigentum) dient überwiegend der Anfahrt von Grundstücken und auch der Felderbewirtschaftung. Eine Widmung zur Ortsstraße ist daher gerechtfertigt.

Beschluss

Die ca. 65 m lange östliche Stichstraße Weg Fl.Nr. 259/6 Gemarkung Vilsbiburg der Ortsstraße Herrenfeldener Straße, ab Abzweigung von der Ortsstraße bis Ostende Weg Fl.Nr. 259/6 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Herrenfeldener Straße“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1.5. Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Geh- und Radweg zwischen der Gefängnisgasse und Floßgasse“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Die Widmungsbeschränkung des obigen beschränkt-öffentlichen Weges bedarf wegen der Zulässigkeit des Radfahrverkehrs und des Zuliefererverkehrs einer grundlegenden Überarbeitung. Der Rad- und Zuliefererverkehr beschränkt sich nur auf die Strecke zwischen Floßgasse und dem Restaurant. 

Beschluss

Die Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Geh- und Radweg zwischen der Gefängnisgasse und Floßgasse“ wird wie folgt abgeändert: Ab Station 0,000 km (Ortsstraße Floßgasse) bis Station 0,042 km ist Fahrradverkehr und Zuliefererverkehr zulässig. Ab Station 0,042 km (Restaurantecke) bis Station 0,077 km (Ortsstraße Gefängnisgasse) ist nur Fußgängerverkehr zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Einziehungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 6.2
zum Seitenanfang

6.2.1. Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Altweg nach Adlhub im Hochfeld bei Adlhub 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.2.1

Sachverhalt

Der bei der Uraufnahme zum Straßenbestandsverzeichnis der Altgemeinde Haarbach 1961 aufgenommene obige öffentl. Feld- und Waldweg (ÖFW) ist in seinem nordöstlichen Bereich auf den Fl.Nrn. 940 und 947 Gemarkung Haarbach bei Adlhub 59 aufgelassen und kann eingezogen werden. Die Zufahrt zu Grundstück Fl.Nr. 922 Gemarkung Haarbach ist über die südliche Anbindung des Feldweges Fl.Nr. 902 Gemarkung Haarbach über Maierbach gewährleistet.

Beschluss

Die ca. 360m lange Teilstrecke des öffentl. Feld- und Waldweges „Altweg nach Adlhub im Hochfeld“, ab ehemaliger Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Reichenöd – Friesing bei Adlhub 59 bis zur SW-Ecke Fl.Nr. 922 Gemarkung Haarbach, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6.2.2. Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Haarbacher Weg von Pfaffenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.2.2

Sachverhalt

Die südöstliche Teilstrecke des obigen öffentl. Feld- und Waldweges ist seit Jahrzehnten (Historie zur Vermessung nicht ermittelbar) durch Flächentausch und Zusammenlegung inexistent und ist einzuziehen.

Beschluss

Die ca. 150 m lange südöstliche Teilstrecke auf Fl.Nr. 484 Gemarkung Gaindorf des öffentl. Feld- und Waldweges Haarbacher Weg von Pfaffenbach, ab SO-Ecke Weg Fl.Nr. 473 Gemarkung Gaindorf bis SW-Ecke Fl.Nr. 1110 Gemarkung Haarbach, wird wegen Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2.3. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Loher Ausfahrt westlich von Loh

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.2.3

Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaues und Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße „Aim – Loh – Eck“ im Jahre 1970 wurde der östliche Teil der früheren westlichen Zufahrt nach Loh aufgelassen und wohl im Zuge der Vermessung obiger Gemeindeverbindungsstraße gelöscht. Diese inexistente Teilstrecke ist noch einzuziehen.

Beschluss

Die aufgelassene östliche Teilstrecke des öffentl. Feld- und Waldweges Loher Ausfahrt, ab Ostende Weg Fl.Nr. 1409 Gemarkung Haarbach bis zur alten Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Aim – Loh – Eck auf Höhe der neuen Hofzufahrt bei Loh, wird gemäß Art 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2.4. Teileinziehung der Ortsstraße „Vilsweg“ an der großen Vils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.2.4

Sachverhalt

Gemäß dem Bestandsblatt von 1962 fing der Vilsweg direkt am „nordwestlichen Ufer der großen Vils“ an mit einer Länge von 0,230 km. Das derzeitige südliche Ende der Ortsstraße befindet sich an der Südecke der Fl.Nr. 1888/3 Gemarkung Vilsbiburg (alte Kläranlage) und setzt sich als Geh- und Radweg zur Lichtenburger Straße fort. Die inexistente knapp 50m lange Reststrecke (im Fremdeigentum) bis zum Vilsufer ist noch einzuziehen.

Beschluss

Die inexistente südöstliche Teilstrecke, ab SO-Ende Weg Fl.Nr. 1885/3 Gemarkung Vilsbiburg (bestehende Ortsstraße) bis zum Altende am Vilsufer, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.3. Umstufungen und Neuordnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 6.3
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6.3.1. Wiederaufstufung des ausgebauten öffentl. Feld- und Waldes Fl.Nr. 532 Gemarkung Frauensattling Richtung Kleinay

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.3.1

Sachverhalt

Mit Abschluss der Flurbereinigung Frauensattling 1972 wurde die Weg Fl.Nr. 532 Gemarkung Frauensattling als Ortsstraße ausgewiesen. Im Jahre 1996 wurden diese und mehrere Ortsstraßen in den Gemarkungen Frauensattling und Wolferding aufgrund aufsichtsrechtlicher Bedenken zu öffentl. Feld- und Waldwegen abgestuft. Wegen weiterer Bebauung und daraus resultierendem späteren Ausbau überwiegt der Individualverkehr gegenüber dem landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr auf obigem Weg. Es ist daher gerechtfertigt nun diese ca. 260m lange ausgebaute Straße wieder zur Ortsstraße aufzustufen.

Beschluss

Der zwischenzeitlich ausgebaute und daher in der Baulast der Stadt befindliche öffentliche Feld- und Waldweg Zufahrt nach Kleinay (Fl.Nr. 532 Gemarkung Frauensattling), ab südlichem Wegende bei Kleinay 27 1/3 bis zur Einmündung in die Kr LA 5 (Frauensattlinger Straße), wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Zufahrt nach Kleinay“ aufgestuft. Eine Umstufungsvereinbarung ist nicht erforderlich da kein Wechsel in der Baulastträgerschaft eintritt. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.3.2. Umstufung einer Teilstrecke der ehemaligen Kreisstraße LA 13 im Bereich von Herrnfelden von einer Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.3.2

Sachverhalt

Durch den Neubau einer Teilstrecke der Kreisstraße LA 13 (Umgehung Vilsbiburg, später B 299) wurde es notwendig 1999/2000 eine Änderung der Straßenverzeichnisse herbeizuführen. Die Teilstrecke ab Südende Weg Fl.Nr. 32/8 Gemarkung Gaindorf (Kr LA 13 km 8,546 alt) bis Bahn-Unterführung (Kr LA 13 km 8,670 alt) wurde mittels Umstufungsvereinbarung vom 25.11.1999 zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft in der Baulast der Stadt Vilsbiburg. Die Fortsetzung ab Bahnunterführung bis zur Landshuter Straße (Lipp-Kurve) wurde zur Ortsstraße abgestuft. Diese Unterscheidung ist aus heutiger Sicht entbehrlich, da auch ein Gewerbebetrieb (Herrnfelden 28) an dieser Noch-Gemeindeverbindungsstraße liegt.

Beschluss

Die 124 m lange Gemeindeverbindungsstraße „Herrnfelden“, ab Südende Weg Fl.Nr. 32/8 Gemarkung Gaindorf bis Bahnunterführung mit Fortsetzung Ortsstraße Herrnfeldener Straße, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Herrnfeldener Straße umgestuft in der Baulast der Stadt Vilsbiburg wie bisher.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 7
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8. Anfrage StRin Feß - Beschattung am Spielplatz Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

StRin Feß teilt mit, dass am Spielplatz Burger Feld kaum Schatten vorhanden ist und schlägt vor, schattenspendende bauliche Anlagen oder größere Bäume zu pflanzen. 

Weiterhin teilt sie mit, dass die Pumpe am Matschplatz derzeit nicht funktioniert. 

Bürgermeisterin Entwistle schlägt vor, die Spielplätze generell bei dem Projekt „1000 Bäume für Vilsbiburg“ zu berücksichtigen.

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9. Anfrage StR Hiller - Gehweg Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

StR Hiller teilt mit, dass der Gehweg in der Frontenhausener Str. im Bereich der JET Tankstelle sehr steil ist und so schwer für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwägen u. dgl. zu befahren ist. Eine entsprechende Nachbesserung soll erfolgen. 

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10. Anfrage StR Bauer - Brücke Niedermühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 10

Sachverhalt

StR Bauer verweist auf seine bereits öfter gestellte Anfrage in der Verwaltung bezüglich der Brücke Niedermühle und möchte eine baldige Behandlung in der Sitzung.  

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11. Anfrage StRin Koj - Unübersichtlicher Kreuzungspunkt Eichenstr./ Bergstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

StRin Koj teilt mit, dass der Kreuzungsbereich Eichenstraße/ Bergstraße sehr unübersichtlich ist und wünscht sich eine Verbesserung (z.B. Spiegel, Heckenrückschnitt usw.).

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12. Anfrage StR Lehner - Sondernutzung der Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

StR Lehner teilt mit, dass auf der Dorfstraße in Seyboldsdorf auf Höhe der Hausnummer 7 die Straße abgesperrt wurde und dort Materialien abgestellt wurden. Er bittet um Prüfung. 

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13. Anfrage StR Bauer - Öffentliche Toilette Färberanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 13

Sachverhalt

StR Bauer teilt mit, dass die Toilettenanlage am Färberanger nun schon öfter ab halb zehn/ zehn Uhr abends abgesperrt war. Diese sei doch in Anbetracht der Nutzungen an der Vilspromenade erforderlich. Er bittet um Klärung.

Im Zuge der Diskussion im Gremium kam der Vorschlag zukünftig den Betreibern an der Vilspromenade die Bereitstellung einer Toilette aufzuerlegen. Dies soll möglicherweise durch die Forderung eines Toilettenwagens im Mietvertrag geregelt werden. 

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14. Anfrage Zuschauer Hr. Stigler - Arbeiten bei der Vilstalhalle am 15.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö informativ 14

Sachverhalt

Herr Stigler teilt mit, dass am gesetzlichen Feiertag (15.08.2023) bereits ab 07:00 Uhr in der früh Arbeiten am Gelände der Vilstalhalle durchgeführt wurden. Dies sei eine nicht tragbare Lärmimmission und man soll zukünftig darauf achten, dass die gesetzlich fixierten Feiertage auch eingehalten werden. Auch Ausnahmegenehmigungen sollen nicht leichtfertig erteilt werden. 

Datenstand vom 13.09.2023 08:10 Uhr