Datum: 13.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Brücke Niedermühle - Beratung, weiteres Vorgehen
2 Antrag Bündnis 90-Die Grünen Ersatzbau Schwimmbadbrücke
3 Kindertagesstätte Burger Feld II - Schlussrechnung Holzbauarbeiten
4 Fortschreibung Regionalplan - Teilfortschreibung Kapitel VI Energie - Aufhebung Ausschlussgebiete Windenergieanlagen
5 Baurecht
5.1 Antrag auf isolierte Befreiung - Einfriedung mit Stützmauer (Beton-L-Stein) und aufgesetztem Metallzaun - Im Burger Feld 22, Fl.Nr. 977/8, Gemarkung Vilsbiburg
5.2 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Zaunes - Im Burger Feld 24, Fl.Nr. 977/5, Gemarkung Vilsbiburg
5.3 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Solarcarports auf dem Garagenvorplatz - Im Burger Feld 24, Fl.Nr. 977/5, Gemarkung Vilsbiburg
5.4 Antrag auf Vorbescheid - Abriss des Altbestandes & Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Reichreit 77, Fl. Nr. 1408/3, Gemarkung Wolferding
6 Straßen- und Wegerecht
6.1 Widmung des Fußweges entlang der Vils ab Untere Stadt bis Floßgassenbrücke Süd
6.2 Widmung eines Geh- und Radweges ab Floßgassensteg bis zum Stadthallen Parkplatz
6.3 Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen als Fußweg (mit Ergänzung) und Parkfläche für den ruhenden Verkehr in Haarbach Mitte
6.4 Widmung eines im Zuge der Verlegung der B 299 neu angelegten ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweges im Bereich Schnabing
6.5 Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges bundesbahneigener Gehweg (Jahnweg)
6.6 Hinzuwidmung der im Zuge der Bahnüberführung bei Stadelöd 2007 zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuften Bundesstraßenaltstrecke
6.7 Hinzuwidmung der Straßenfläche Fl. Nr. 210/5, Gemarkung Vilsbiburg, zur Ortsstraße Nagelschmiedgasse
6.8 Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“ in Haarbach zur Ortsstraße Mühlweg
6.9 Teileinziehung des öffentlichen Feld- & Waldweges Ödwimmer - Kalteneggerwerg ab Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Loh-Kalteneck bis Kalteneck
7 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Informationen zur Sanierung der Vilstalhalle
7.2 Informationen zu den Bäumen in Seyboldsdorf
7.3 Anfrage StR Bauer - Begrünung im Baugebiet Haarbach
7.4 Anfrage StRin Pollner - Behelfsbrücke am Schwimmbadparkplatz
7.5 Anfrage StR Frankowski - Beleuchtung des Kiesweges Pfarrbrückenweg Richtung Fischerstraße

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1. Brücke Niedermühle - Beratung, weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Der TOP wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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2. Antrag Bündnis 90-Die Grünen Ersatzbau Schwimmbadbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Fraktion bul/Die Grünen haben am 25.10.2023 beiliegenden Antrag eingereicht. 

Dieser sieht vor:
„Die Bauverwaltung wird beauftragt für den Ersatzbau Schwimmbadbrücke Angebote von Firmen einzuholen, die auf Holzbrückenbau spezialisiert sind.“

In der E-Mail wird zusätzlich darauf verwiesen:

Unserer Fraktion liegt sehr daran, dass es (wieder) eine möglichst einfache, klimaschützende und nachhaltige Holzbrücke wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Ersatzbrücke von der Buja Alle zum Parkplatz des Freibades in der Gesamtausprägung eine Holzbrücke sein soll. Die Holzbrücke soll eine möglichst einfache, klimaschützende und nachhaltige Konstruktion erhalten. Eine Überdachung der Holzbrücke ist zu prüfen und kostenmäßig gesondert zu erfassen. Darüber hinaus ist die Weiternutzung der bestehenden Fundamente eine wesentliche Zielsetzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der zuvor genannten Basis, den Vorentwurf für die Holzbrücke einzuholen um dann diesen im BUA vorzustellen und beschließen zu lassen.


  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätte Burger Feld II - Schlussrechnung Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“ wurden die Holzbauarbeiten an die Firma Kaltenecker Holzbau aus Kirchstetten / Vilsbiburg vergeben.

Das Urangebot der Firma Kaltenecker Holzbau endete bei 949.378,07 € brutto. Die Firma Kaltenecker Holzbau wurde am 02.03.2022 beauftragt.

Während der Bauausführung ergaben sich neun Nachträge. Nach Prüfung durch das Architekturbüro Vallentin wurden diese jeweils im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und zur Beauftragung freigegeben. 

Die Gesamtsumme der Nachträge ergeben zusammen in Summe brutto 169.521,76 €.  

Die Nachträge wurden unter anderem in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.06.2022 behandelt und begründen sich teils durch statische Vorgaben des Prüfingenieurs für Standsicherheit, teils durch notwendige Änderungen der Werkplanung, teils durch Verschiebungen zwischen den Gewerken. Ebenso ergaben sich Leistungen, welche nicht im ursprünglichen Leistungsbeschrieb erfasst waren oder einfache Massenmehrungen.

Die aktuelle Auftragssumme inklusive aller Nachträge beläuft sich derzeit auf brutto 1.118.899,83 €.

Die Schlussrechnung der ausführenden Firma ging am 30.10.2023 bei der Stadt Vilsbiburg ein.

Nach Prüfung der Schlussrechnung durch das Architekturbüro Vallentin endet diese bei 1.136.143,90 € brutto. 

Zu den bereits beauftragten Nachträgen ermittelt sich in der geprüften Schlussrechnung somit eine geringfügige Kostenüberschreitung in Höhe von 17.244,07 € brutto.

Mehrere Positionen in der Schlussrechnung konnten durch das prüfende Architekturbüro bzw. das Stadtbauamt mangels Zulässigkeit nicht frei gegeben werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt die Freigabe der geprüften Schlussrechnung für die Holzbauarbeiten in Höhe von brutto 1.136.143,90 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Fortschreibung Regionalplan - Teilfortschreibung Kapitel VI Energie - Aufhebung Ausschlussgebiete Windenergieanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Landshut hat in seiner Ausschusssitzung am 27.09.2023 den Entwurf für die Änderung des Regionalplans, Teilfortschreibung des Kapitels B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete zustimmend zur Kenntnis genommen und den Verbandsvorsitzenden beauftragt, das Anhörungsverfahren einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung erfolgte am 25.04.2023.

Die Stadt Vilsbiburg hat die Möglichkeit bis 30.11.2023 eine Stellungnahme abzugeben.

Nach dem Bayerischen Landesplanungsgesetz enthalten die Regionalpläne unter anderem regionsweit bedeutsame Festlegungen zur Energieversorgung. Zusätzlich sind nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Daneben können ergänzend Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden.

Um der Windenergie in der Region bereits vor in Kraft treten der Gesamtfortschreibung des Kapitels B VI Energie möglichst viel Raum zu geben, sollen die bisherigen Ausschlussgebiete im Rahmen einer Teilfortschreibung aufgehoben werden.

Dem Regionalen Planungsverband liegen einige Planungen von Unternehmern in der Region vor, die für die Eigenversorgung ihrer energieintensiven Betriebe Windenergieanlagen errichten möchten. Diese Vorhaben können durch eine Teilfortschreibung mit Aufhebung der Ausschlussgebiete zeitnah umgesetzt werden. Damit würde auch dem Ansinnen der Bayerischen Bauordnung Rechnung getragen werden, wonach die Errichtung von Windenergieanlagen zur Eigenversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben erleichtert werden soll.

Gemäß dem vorgelegten Entwurf der Teilfortschreibung sollen alle Ausführungen zu den Ausschlussgebieten gestrichen werden. D.h. zukünftig sind raumbedeutsame Windkraftanlagen nicht mehr nur in den Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten zulässig.

Nichtsdestotrotz verbleiben dennoch sogenannte Nichteignungskriterien welche bestimmte Abstände zu Siedlungsgebieten, Verkehr & Infrastruktur, Wasserwirtschaft, Natur- & Artenschutz, Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus, Bodenschätze und sonstige Belange festlegen. Diese sind ab Seite 10 des im RIS hochgeladenen Dokuments „Unterlagen Anhörungsverfahren“ aufgeführt.

Von Seiten der Verwaltung wird keine Notwendigkeit für die Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Vilsbiburg für die Teilfortschreibung des Regionalplans gesehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und bittet die Verwaltung folgende Punkte in die Stellungnahme aufzunehmen:
  • Aktuelle Zahlen sollen in der Begründung des Regionalplans verwendet werden
  • Auf die eigenen Potentialflächen, die seitens der von der Stadt beauftragten Agentur ermittelt wurden, soll hingewiesen werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5
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5.1. Antrag auf isolierte Befreiung - Einfriedung mit Stützmauer (Beton-L-Stein) und aufgesetztem Metallzaun - Im Burger Feld 22, Fl.Nr. 977/8, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung einer Einfriedung mittels einer Stützmauer (Beton-L-Stein) und einem aufgesetzten Metallzaun entlang der Westgrenze des Grundstücks Im Burger Feld 22 mit einer Gesamthöhe von maximal 2,00 Metern.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:


Die beantragte Einfriedung überschreitet zum einen die maximal zulässige Höhe von 1,50 Meter und weist zum anderen einen unzulässigen Zaunsockel auf. Von diesen beiden Festsetzungen werden Befreiungen benötigt.

Die Einfriedung ist bereits errichtet und wurde vom Landratsamt Landshut im Rahmen einer Baukontrolle bei einem anderen Grundstück festgestellt.

Die Antragsteller begründen den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:
Nachbarunterschriften liegen keine vor. Lt. Mitteilung der Antragsteller wurden die angrenzenden Eigentümer ordnungsgemäß beteiligt.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass die Höhe der Zäune weniger die Grundzüge der Planung berührt, aber die Ausführung, insbesondere mit Kunststoff bzw. eingewebten Kunststoff explizit den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes zuwiderläuft. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burger Feld“ nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Zaunes - Im Burger Feld 24, Fl.Nr. 977/5, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Zaunes entlang der Grenze zum Grundstück im Burger Feld 22 mit einer Höhe von 1,95 Meter.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:

Der beantragte Zaun überschreitet die maximal zulässige Höhe zwischen den Grundstücken von 1,50 Meter um 0,45 Meter.

Die Einfriedung ist bereits errichtet und wurde vom Landratsamt Landshut im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt. Die vom Antragsteller vorgelegten Fotos wurden als Anlage zur Beschlussvorlage im RIS hochgeladen.

Die Antragsteller begründen den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Eigentümer des östlich angrenzenden Grundstücks haben die Planunterlagen nicht unterschrieben, wurden von den Antragstellern aber ordnungsgemäß beteiligt.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass die Höhe der Zäune weniger die Grundzüge der Planung berührt, aber die Ausführung, insbesondere mit Kunststoff bzw. eingewebten Kunststoff explizit den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes zuwiderläuft. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burger Feld“ nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Solarcarports auf dem Garagenvorplatz - Im Burger Feld 24, Fl.Nr. 977/5, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Solarcarports auf dem Garagenvorplatz des Grundstücks Im Burger Feld 24 mit einer Höhe von maximal 2,55 Meter und einer Grundfläche von ca. 35 m².

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“. Für die Errichtung von Garagen/Carports/Stellplätzen sind folgende Baugrenzen und Baulinien festgesetzt:
Der beantragte Solarcarport liegt vollständig außerhalb der Baugrenzen und -linien.
Außerdem ist eine Befreiung von der Stellplatzsatzung hinsichtlich des einzuhalten Stauraums zwischen Carports und öffentlicher Verkehrsfläche von 5m erforderlich (§6 Abs. 7 Satz 1 StS).

Die Antragsteller begründen die beantragte Befreiung wie folgt:

Folgende Skizzen und Fotos des Vorhabens und des Ist-Zustands wurden vom Antragsteller eingereicht:




Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Eigentümer des östlich angrenzenden Baugrundstücks haben die Planunterlagen nicht unterschrieben, wurden von den Antragstellern aber ordnungsgemäß beteiligt.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium kann festgehalten werden, dass man der Errichtung von Carports grundsätzlich positiv gegenübersteht, da sich Baugebiete ja auch immer weiterentwickeln. Allerdings sollen für die Errichtung von Carports einheitliche Regelungen (z.B. nur offene Carports ohne Seitenwände, Grün-/ oder Solardächer) getroffen werden. Dies ist nur im Rahmen einer Bauleitplanung möglich, da rechtlich Befreiungen nur für atypische Fälle möglich sind. Sollten im Baugebiet mehr Bauwünsche nach Carports an die Verwaltung herangetragen werden, so sollte dies geregelt – durch z.B. ein Deckblatt zum Bebauungsplan – möglich gemacht werden. Vorab sollte aber Frau Linke zu dem Thema befragt werden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Burger Feld“ zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

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5.4. Antrag auf Vorbescheid - Abriss des Altbestandes & Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Reichreit 77, Fl. Nr. 1408/3, Gemarkung Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem vorhandenen Gebäudebestand dar.

Eine Teilprivilegierung für ein Ersatzwohnhaus nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da die Antragsteller nicht die bisherigen Eigentümer sind und das bestehende Wohnhaus bislang nicht seit längerer Zeit selbst genutzt haben.


Die Antragsteller planen das bestehende Wohnhaus abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ebenso sollen die an das bestehende Wohnhaus angebauten Nebengebäude abgebrochen und durch einen Carport ersetzt werden. Die beantragen Ersatzbauten weisen eine Grundfläche von 151 m² auf, der bisherige Gebäudebestand 169 m².

Für das Baugrundstück wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2016 (TOP 15) mit einem Antrag auf Vorbescheid ein Ersatzwohnhaus beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals verweigert, da eine Teilprivilegierung nicht vorlag. Ebenso wurde in der Sitzung vom 16.09.2019 (TOP 4) eine formlose Bauvoranfrage der Grundstückseigentümer für ein Ersatzwohnhaus abgelehnt. Begründung war wieder die fehlende Teilprivilegierung.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid haben die Antragsteller Fotos des derzeitigen Zustands des bestehenden Wohngebäudes eingereicht. Diese wurden vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde folgende Begründung von den Antragsellern eingereicht.


Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen noch nicht vollständig vor. Ein angrenzender Eigentümer hat die Bauvorlagen bereits unterschrieben. Ein Zweiter wurde von den Antragstellern bislang noch nicht persönlich erreicht. Eine telefonische Zustimmung liege aber vor. Die Antragsteller versuchen bis zum Sitzungstag die schriftliche Zustimmung vorzulegen. Die erforderlichen Nachbarunterschriften lagen ab 09.11.2023 vollständig vor.

Aus Sicht der Verwaltung kann im Hinblick auf das derzeit betriebene Flächenmanagement in der Stadt Vilsbiburg ein verkleinerter Ersatzbau der bisherigen Gebäude durchaus positiv betrachtet werden. Bei der Durchsicht der Unterlagen im Archiv der Stadt Vilsbiburg wurde lediglich ein Bauantrag aus dem Jahr 1966 für eine Fassadenänderung des derzeit bestehenden Wohnhauses gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass das bestehende Wohnhaus über 60 Jahre alt ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6
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6.1. Widmung des Fußweges entlang der Vils ab Untere Stadt bis Floßgassenbrücke Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der 100m lange obige Fußweg wurde im Zuge der Hochwasserfreilegung in den Jahren 2008/2009 in einer Breite von 2,6 bis 2,7 m angelegt. Gemäß FN 1849 Gemarkung Vilsbiburg von 2011 entstand der neue Fußweg nach Verschmelzung der Fl.Nrn. 178/11 und 179/7 mit Fl.Nr. 176/4 jew. Gemarkung Vilsbiburg auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 176/4 entlang der wasserabgewandten Seite der Hochwassermauer Fl.Nr. 176/10 jew. Gemarkung Vilsbiburg. Dieser Weg soll als selbständiger Gehweg nunmehr gewidmet werden.

Beschluss

Der Fußweg mit Teilfläche aus Fl.Nr. 176/4 Gemarkung Vilsbiburg ohne Hochwassermauer, ab dem südlichen Brückenlager der Vilsbrücke bis zur Einmündung in Weg Fl.Nr. 176/2 (im Eigentum des Freistaates und somit noch nicht gewidmet) Gemarkung Vilsbiburg südöstlich des Floßsteges, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung zum selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „“Südliche Vilspromenade“ (die Namensgebung erfolgte mit Beschluss vom 14.06.2010) gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet in der Baulast der Stadt Vilsbiburg und der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Radfahrer frei“, wie in der Örtlichkeit ausgeschildert. Die Stadt hat als Eigentümerin gemäß Art 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Widmung eines Geh- und Radweges ab Floßgassensteg bis zum Stadthallen Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Gleichzeitig mit dem Bau des Floßgassensteges wurden auch die ca. 3m breiten Geh- und Radwege Richtung Lebzeltergaßl/Stadthalle und zum Parkplatz an der Stadthalle angelegt. Nach Widmungszustimmung des Eigentümers von Fl.Nr. 176 Gemarkung Vilsbiburg (Caritas) kann nunmehr diese Teilstrecke des Geh- und Radweges auf Fl.Nr. 176 Gemarkung Vilsbiburg entlang der großen Vils gewidmet werden.

Beschluss

Die knapp 60m lange Teilstrecke auf Fl.Nr. 176 Gemarkung Vilsbiburg des Geh- und Radweges, ab NW-Ende Fl.Nr. 176/2 bis Einmündung in den Parkplatz an der Stadthalle, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als selbständiger Geh- und Radweg „Floßgassensteg – Parkplatz Stadthalle“ nach Widmungszustimmung des Grundstückseigentümers mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.3. Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen als Fußweg (mit Ergänzung) und Parkfläche für den ruhenden Verkehr in Haarbach Mitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahmen (Neugestaltung Ortsmitte Haarbach) wurde aus dem Grundstück 1781 Gemarkung Haarbach eine orange gekennzeichnete Teilfläche von ca. 570 m² (vgl. Vereinbarung zur Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen auf Privatgrund Absatz l. vom 04.07.2011) nach Vermessung nun Fl. Nr. 1781/13 Gemarkung Haarbach vom damaligen Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung (privatrechtliche Dienstbarkeit) und Widmungszusage (öffentlich rechtlich) zu Gunsten der Stadt Vilsbiburg zugesichert. Diese z.T. gepflasterte ca. 145 m lange und ca. 1,7 bis 5,0 m breite Fläche soll nunmehr gemäß Absatz IV obiger Vereinbarung aus dem Jahr 2011 als beschränkt-öffentlicher Fußweg (zum Teil für Anliegerverkehr und Versorgungsfahrzeuge frei) gewidmet werden. Zusätzlich soll die in Eigentum der Stadt befindliche Parkplatzfläche Fl.Nr. 1781/8 (Teilfläche ohne südliche Grünfläche) Gemarkung Haarbach ebenfalls als beschränkt-öffentlicher Weg (Parkfläche für den ruhenden Verkehr) gewidmet werden, ebenso soll der Fußweg ab dem SO-Ecke Fl.Nr. 1781/13 Gemarkung Haarbach bis zum Feuerwehrhaus in Haarbach an der Ortsstraße Bachstraße gewidmet werden. 

Beschluss

a. Entsprechend der Vereinbarung vom 04.07.2011 zur Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen auf Privatgrund in Haarbach wird nach Zustimmung des damaligen Eigentümers die Weg Fl.Nr. 1781/13 Gemarkung Haarbach, ab NO-Ecke Fl.Nr. 1781/14 Gemarkung Haarbach bis Einmündung Weg Fl.Nr. 1781/13 Gemarkung Haarbach in die Schloßstraße, gemäß Art. 6 i.V.m Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Schlossparkweg“ gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Radfahrer frei“ als Zufahrt zu Fl.Nr. 1781/12 Gemarkung Haarbach. Von Station 0,005 km bis 0,017 km ist der Anliegerverkehr zugelassen und ab Station 0,033 km bis 0,083 km Versorgungsfahrzeuge frei. 

b. Die im Eigentum der Stadt befindliche Zufahrt zu Anwesen Schloßstraße 12 und Parkfläche mit Teilfläche Fl.Nr. 1781/8 Gemarkung Haarbach (ca. 35 m Breite) wird gemäß Art 6 i.V.m Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Am Schlosspark“ gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „Parkfläche für den ruhenden Verkehr“. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

c. Der im Eigentum der Stadt befindliche Fußweg, ab der SW-Ecke des Feuerwehrgebäudes Haarbach (Bachstraße 4) bis zur SO-Ecke Fl.Nr. 1781/13 Gemarkung Haarbach (beschränkt-öffentl. Weg Punkt a.) mit einer Länge von ca. 80m, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Bachstraße – Schlossparkweg“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Radfahrer frei“ gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

d. sämtliche Weg und Parkflächen sind gemäß Art. 54a BayStrWG nunmehr in der Baulast der Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.4. Widmung eines im Zuge der Verlegung der B 299 neu angelegten ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweges im Bereich Schnabing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Um einen höhengleichen landwirtschaftlichen Kreuzungsverkehr auf Höhe Schnabing zu vermeiden wurde beim Ausbau der Bundesstraße 299 eine Unterführung bei Schnabing errichtet. Dieser neu angelegte ca. 225m lange Feldweg ab der Gemeindeverbindungsstraße Lofeneckerweg bis zur Einmündung in den parallelen Geh- und Radweg nördlich der B 299 bei Schnabing ist noch als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Beschluss

Der neue ausgebaute Feldweg Weg Fl.Nr.1384/6 Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Lofeneckerweg einschließlich der B 299 Unterführung bis zur Einmündung in den unselbständigen Geh- und Radweg (landwirtschaftlicher Verkehr frei) Fl.Nr. 1243/7 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Lofeneckerweg Richtung Schnabing“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.5. Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges bundesbahneigener Gehweg (Jahnweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Der obige besagte Gehweg ab der Landshuter Straße bis zur Ortsstraße Brückenstraße (östlich der Bahnlinie) wird seit jeher auch von Radfahrern benutzt. Es ist daher zweckmäßig diese Kategorie in die Widmungsbeschränkung mit aufzunehmen. 

Beschluss

Die bisherige Widmungsbeschränkung (nur Fußgängerverkehr) für den knapp 250m langen beschränkt-öffentlichen Weg „Bundesbahneigener Gehweg (Jahnweg)“ ab der Landshuter Straße bis zur Ortsstraße Brückenstraße wird um die Widmungsbeschränkung „Radfahrer frei“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.6. Hinzuwidmung der im Zuge der Bahnüberführung bei Stadelöd 2007 zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuften Bundesstraßenaltstrecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.6

Sachverhalt

Die im Zuge der Bahnüberführung entstandene Bundesstraßenaltstrecke (km 19.825 bis km 20.265) wurde mit Umstufungsvereinbarung des staatlichen Bauamtes Landshut 2007, mit Zustimmung des Bau- und Umwelt-Ausschusses vom 17.09.2007, zum öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast der Stadt abgestuft. Die beiden ca. 120m langen Anschlussstrecken zu den Gemeindeverbindungsstraßen nach Höhenberg und Stadelöd wurden neu gebaut und sind entsprechend als Verlängerungsstrecken zu widmen.

Beschluss

Die beiden Verlängerungsstrecken der 2007 abgestuften 440m langen eingeengten Bundesstraßenaltstrecke (km 19.825 bis km 20.265) Richtung der Gemeindeverbindungsstraßen nach Höhenberg und Stadelöd werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Alte B 299 Höhenberg – Stadelöd“ ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Die Baulast für diesen ausgebauten Weg obliegt der Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.7. Hinzuwidmung der Straßenfläche Fl. Nr. 210/5, Gemarkung Vilsbiburg, zur Ortsstraße Nagelschmiedgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.7

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung der Straßenbestandsverzeichnisse ist aufgefallen, dass die Straßenverkehrsfläche Fl. Nr. 210/5, Gemarkung Vilsbiburg, (im Eigentum der Stadt Vilsbiburg) noch keiner Widmung unterzogen wurde. Entsprechend ihrer Lage an dem bereits gewidmeten Weg Fl. Nr. 211/2, Gemarkung Vilsbiburg, der Ortsstraße Nagelschmiedgasse soll sie Teil dieser Ortsstraße werden nach deren Widmung.

Beschluss

Die Straßenverkehrsfläche Fl. Nr. 210/5 an der Stichstraße Fl. Nr. 211/2, jeweils Gemarkung Vilsbiburg, der Ortsstraße Nagelschmiedgasse wird gemäß Art 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend der Verkehrsbedeutung als Bestandteil der Ortsstraße Nagelschmiedgasse gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümerin gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.8. Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“ in Haarbach zur Ortsstraße Mühlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.8

Sachverhalt

Der inexistente südlich des Haarbaches gelegene Teil des 1961 im Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Haarbach aufgenommene obige öffentliche Feld- und Waldweg (ÖFW) wurde 2015 eingezogen. Der nördliche Teil ab dem Haarbach bis zur Einmündung in die Schloßstraße (Kr LA 13) hat im Laufe von sechs Jahrzehnten ihre Verkehrsbedeutung durch weitere Bebauung geändert und ist zur Ortsstraße aufzustufen. Die Namensgebung Mühlweg erfolgte mit Beschluss vom 04.07.1983.

Beschluss

Der circa 85 m lange bisherige nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg mit Fl.Nr 1831/5 und 1781/5 jew. Gemarkung Haarbach „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“, ab SW-Ecke Fl.Nr. 1781/6 Gemarkung Haarbach (Bachbrücke) bis zur Einmündung in die Schloßstraße bei Hs.Nr. 8, wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Mühlweg“ aufgestuft, ohne Widmungsbeschränkung. Die Umstufungsvereinbarung zwischen den Anliegern als Baulastträger und der Stadt Vilsbiburg als künftige Baulastträger wurde von allen Beteiligten unterzeichnet. Die Straßenbaulast übernimmt nach Vollzug der Vereinbarung die Stadt Vilsbiburg. Die Umstufung wird der Straßenaufsichtsbehörde mitgeteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.9. Teileinziehung des öffentlichen Feld- & Waldweges Ödwimmer - Kalteneggerwerg ab Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Loh-Kalteneck bis Kalteneck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschließend 6.9

Sachverhalt

Die mittlere Teilstrecke des obigen öffentlichen Feld- und Waldweges (ÖFW), ab Altabzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Haarbach – Aim – Loh – Kalteneck nordöstlich von Loh bis Alteinmündung in Gemeindeverbindungsstraße Tannet – Pfaffenbach bei Kalteneck, hat durch den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Aim-Loh-Kalteneck Ende der 1970-er Jahre für die Anlieger durch Auflassung des alten Weges keine Verwendung mehr und soll eingezogen werden. Die gewidmete nördliche Weg Fl.Nr. 1427/2 Gemarkung Haarbach dieses Weges soll mit der gewidmeten Weg Fl.Nr. 517/1 Gemarkung Gaindorf des ÖFW Kalteneck – Stadl-Weg erhalten und verschmolzen werden. Die südliche Reststrecke nördlich von Ödwimm bleibt erhalten

Beschluss

Die mittlere Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Ödwimmer – Kalteneggerweg, ab Altabzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Haarbach – Aim – Loh – Kalteneck nordöstlich von Loh bis Alteinmündung in Gemeindeverbindungsstraße Tannet – Pfaffenbach bei Kalteneck, wird aufgrund Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht. Die südliche Restteilstrecke, ab Nordende GVStr. Ellersberg – Ödwimm bleibt unter der Bezeichnung „Ödwimm Richtung Loh/Eck“ erhalten. Die nördliche Teilstrecke dieses Weges mit Weg Fl.Nr. 1427/2 Gemarkung Haarbach wird dem öffentlichen Feld- und Waldweg Kalteneck – Stadl-Weg (neu: Kalteneck – Schaidham - Stadel) zugeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö informativ 7
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7.1. Informationen zur Sanierung der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Abbrucharbeiten für die Sanierung der Vilstalhalle wurden zusätzliche Leistungen für den Ausbau und die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen an fünf Stellen des Lüftungssystems am Hallendach erforderlich. 

Diese wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.10.2023 beauftragt. 

Nachfolgendes Foto zeigt die Umsetzung der Arbeiten.

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7.2. Informationen zu den Bäumen in Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö informativ 7.2

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung von Seyboldsdorf am 10.10.2023 wies ein Bürger auf die schon länger bestehende Unfallgefahr durch einen Baumstumpf im Straßenbereich der Siedlung Pfarrer-Krinner-Straße/Pfaffenöder Straße hin.

Auf Nachfrage beim Stadtbauhof ergab sich dass dieser Baumstumpf bereits im Frühjahr 2023 vollständig entfernt wurde.

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7.3. Anfrage StR Bauer - Begrünung im Baugebiet Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö informativ 7.3

Sachverhalt

StR Bauer fragt an, wann die restlichen Erschließungsarbeiten – die Bepflanzung des Baugebietes Haarbach – nun durchgeführt werden und abgeschlossen sein werden.

Frau Eder erklärt, dass die Arbeiten gemäß erteiltem Auftrag zum 15.12.2023 erledigt sein sollen. Die Pflanzen seien bereits bestellt. 

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7.4. Anfrage StRin Pollner - Behelfsbrücke am Schwimmbadparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö informativ 7.4

Sachverhalt

StRin Pollner bittet um Prüfung, ob vorübergehend eine Behelfsbrücke, z.B. durch den THW,
errichtet werden kann, um den Anschluss der Buja-Allee zum Schwimmbadparkplatz in der Zwischenzeit der Planungs- und Baumaßnahmen zu ermöglichen.

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7.5. Anfrage StR Frankowski - Beleuchtung des Kiesweges Pfarrbrückenweg Richtung Fischerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö informativ 7.5

Sachverhalt

StR Frankowski bittet um Prüfung einer Ausleuchtung (z.B. andere Einstellung der Straßenleuchte) des Kieswegs zwischen Pfarrbrückenweg und Fischerstraße entlang des Wehrs. 

Datenstand vom 29.11.2023 09:42 Uhr