Datum: 11.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung
2 Sanierung Vilstalhalle - Auftragserteilungen Vergabepaket 2
3 Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachträge zum Gewerk Abbrucharbeiten
4 Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 28 & Bebauungsplan "SO PV Pfaffenbach" - Vorstellung Vorentwurf
5 Kanalerneuerung Feldkirchener Straße Seyboldsdorf; Auftragsvergabe
6 Straßen - und Wegerecht
6.1 Widmung einer Ortsstraße in Frauensattling
6.2 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Ortsstraße Floßgasse und dem beschränkt-öffentlichen Weg Lebzeltergaßl
6.3 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges ab dem Geh- und Radweg nördlich der B 299 an der Heubrücke bis zum Stadtbadparkplatz
6.4 Hinzuwidmung eines Straßenseitenstreifens zur Ortsstraße Hauptstraße in Achldorf
7 Information über die erhaltenen Förderungen

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1. Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wurde das zweite Vergabepaket für verschiedene Bauleistungen im Rahmen EU-weiter Vergaben ausgeschrieben.

Diese sind im Speziellen:

  1. Flachdacharbeiten / Dachabdichtung
  2. Tür- und Fensterelemente
  3. Fassadenbekleidung (Blechfassade)
  4. Elementierte Fassade (Glasfassade)
  5. Pfosten-Riegel-Fassade

Mit der Beauftragung des Vergabepakets 2 sind ca. 65% aller Vergaben beauftragt.

Die Submissionen zu diesen Vergabeverfahren fanden 20.11.2023 statt.

In der Sitzung des Stadtrates am 19.06.2023 wurde letzte Kostenverfolgung des Gesamtprojektes vorgestellt.
Diese endete bei 12.372.999,02 € netto.
Freianlagen, diverse Ausstattungen und PV-Anlage sind hierin nicht enthalten.

Auf Grund der Ausschreibungsergebnisse kommt es gegenüber der letzten Kostenvorstellung vom 19.06.2023 zu einer Kostensteigerung.

Herr Architekt Michael Leidl von Arc-Architekten wird anhand einer Präsentation die aktuelle Kostenfortschreibung vorstellen.
Darin sind auch die Kosten der noch nicht submittierten Gewerke enthalten.

Die Beauftragung der jeweiligen Gewerke erfolgt in einem separaten Tagesordnungspunkt.

Diskussionsverlauf

Nach der vorgestellten Bauphase und Kostenfortschreibung durch Herrn Leidl wurden im Gremium Bedenken hinsichtlich der gesteigerten Kosten, insbesondere auch gegenüber dem Submissionsergebnis zur Fassadenbekleidung geäußert. Es wurden verschiedene Alternativen diskutiert (z.B. Aufspaltung des Gewerkes, andere Materialien). Herr Leidl teilte mit, dass zwar mehrere Firmen die Ausschreibung abgerufen haben, aber nur eine Firma auch ein Angebot abgegeben hat. Auf Nachfrage bei den betroffenen Firmen, weshalb kein Angebot abgegeben wurde, war die Größe des Projektes ausschlaggebend (entweder zu groß oder zu klein). Man war sich aber dann einig, dass eine erneute Ausschreibung zu unnötigen Verzögerungen im Projekt führen und der Ausgang dieser ebenfalls nicht vorhergesagt werden kann.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Kostenverfolgung mit den prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von netto 12.806.871,02 € zu. Diese bildet die Grundlage zur weiteren Durchführung der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“.

Im Rahmen der weiteren Ausschreibungen sind die Planer aufgefordert, der Wirtschaftlichkeit weiter einen hohen Stellenwert einzuräumen und auch nach Alternativlösungen zu suchen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit planerischer Anpassungen, soweit dadurch die vorgesehene Zeitschiene nicht gefährdet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Sanierung Vilstalhalle - Auftragserteilungen Vergabepaket 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wurde das zweite Vergabepaket für verschiedene Bauleistungen im Rahmen EU-weiter Vergaben ausgeschrieben.

Diese sind im Speziellen:

  1. Flachdacharbeiten / Dachabdichtung
  2. Tür- und Fensterelemente
  3. Fassadenbekleidung (Blechfassade)
  4. Elementierte Fassade (Glasfassade)
  5. Pfosten-Riegel-Fassade

Mit der Beauftragung des Vergabepakets 2 sind ca. 65% aller Vergaben beauftragt.

Die Submissionen zu diesen Vergabeverfahren fanden 20.11.2023 statt.

Die Prüfung der jeweiligen Angebote erfolgte durch das Büro Arc-Architekten.

Die Erläuterung der Angebotspreise hinsichtlich eines Vergleichs zur letzten Kostenvorstellung wurde bereits im Tagesordnungspunkt Kostenfortschreibung dargestellt.


Angebotsergebnisse

  1. Submissionsergebnis Flachdacharbeiten / Dachabdichtung

  1. Fa. Fuss und Gartenschläger, Mainleus                        539.541,65 € netto
  2. Fa. Birkle+Thomer+Resch, Tiefenbach
  3. Fa. Hoffmann, Thyrnau
  4. Fa. REFA, Freiberg/Neckar
  5. Fa. Horn, Untermaßfeld
  6. Fa. Koch, Meerane
  7. Fa. PEWA, Magdeburg
  8. Fa. Gebr. Schneller, Würzburg

  1. Submissionsergebnis Tür- und Fensterelemente

  1. Fa. FT-Vilstal, Rieden / Vilshofen                                156.894,00 € netto
  2. Fa. HAMA, Rottenburg/Laaber
  3. Fa. Metallbau Grünleitner, Ering-Münchham


  1. Submissionsergebnis Fassadenbekleidung (Blechfassade)

  1. Fa. Müller + Duscher                                                298.618,20 € netto


  1. Submissionsergebnis Elementierte Fassade (Glasfassade)

    1. Fa. Metz, Siegen                                                329.368,40 € netto



  1. Submissionsergebnis Pfosten-Riegel-Fassade

    1.  Fa. FT-Vilstal, Rieden / Vilshofen                                158.336,00 € netto
  1. Fa. VHB Wilhelm Pfalzer, Woringen
  2. Fa. Grünleitner, Ering-Münchham
  3. Fa. HAMA, Rottenburg/Laaber
  4. Fa. Bliemel, Ergoldsbach
  5. Fa. REIKI Stahl- und Metallbau, Straubing
  6. Fa. Mareck GmbH, Vilshofen / Donau 

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Fuss und Gartenschläger Flachdachbau GmbH, Mainleus, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 17.11.2023 mit den Flachdacharbeiten und Dachabdichtung im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma FT-Vilstal GmbH, Rieden / Vilshofen, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 16.11.2023 mit den Arbeiten der Tür- und Fensterelemte im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Müller + Duscher GmbH, Loiching, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 14.11.2023 mit den Arbeiten zur Fassadenbekleidung (Blechfassade) im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Metz GmbH, Siegen, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 17.11.2023 mit den Arbeiten zur Elementierten Fassade (Glasfassade) im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma FT-Vilstal GmbH, Rieden / Vilshofen, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 16.11.2023 mit den Arbeiten zur Pfosten-Riegel-Fassade im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachträge zum Gewerk Abbrucharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle kommt es plangemäß zu großflächigen Abbruch- und Rückbauarbeiten. Der Auftrag für dieses Gewerk wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 19.06.2023 an die Firma PROKLIMA GmbH, Nürnberg, erteilt.
Das Angebot endete bei 393.153,23 € netto.

Im Laufe dieser Arbeiten kommt es zu aktuell zehn Nachträgen. Diese beinhalten zum einen zusätzliche Leistungen, welche sich auf Grund diverser Planungsanpassungen ergeben haben, zum anderen geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang anders beschrieben waren. Der Grund hierfür ist eine Diskrepanz zwischen den Bestandsunterlagen von 1978 und der tatsächlichen Ausführung. 
Des Weiteren ergeben sich Nachträge, welche erhöhte Kosten für die Entsorgung von Asbest-kontaminierten Bauschutt beinhalten, und zusätzliche Kosten für den angemieteten Maschinenpark, der während der Beprobungszeiten des Bauschutts gestanden ist.
Alle Nachträge sind nach Prüfung gerechtfertigt.

Die Nachträge 2, 3 und 4 mit einer kumulierten Nachtragssumme in Höhe von 26.008,27 € netto wurden bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 11.09.2023 beauftragt.

Die Nachträge 1, 5 und 6 wurden dem Grunde nach beauftragt. Hier bestand noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Einheitspreisbildungen.

Der Nachtrag 7 mit einer Auftragssumme in Höhe von 54.892,25 € netto wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 09.10.2023 beauftragt.

Die Nachträge 8,9 und 10 beschreiben die Problematik der Entsorgung des asbest-kontaminierten Bauschutts, sowie die entstanden Kosten der Maschinenstandzeiten.

Der Nachtrag 8 handelt von einer Zulage zur Bauschuttentsorgung in einer bestehenden LV-Position in Höhe von 7.390,00 €.
Der Nachtrag bezieht sich auf eine geschätzte Masse des Bauschutts von 250 to aus dem ehemaligen Foyer mit darüberliegender Dienstwohnung und darunterliegenden Keller.
Die Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen.

Der Nachtrag 9 handelt von entstanden Kosten für den angemieteten Maschinenpark der Fa. PROKLIMA GmbH, welche durch Standzeiten während der Analysezeiten des kontaminierten Bauschutts entstanden sind.
Die Kosten belaufen sich auf momentan auf 22.112,58 € netto.
Die Fa. PROKLIMA GmbH kann die Kosten mit Ihren Maschinenmietverträgen nachweisen.
Die Zulässigkeit der Beaufschlagung der einzelnen Positionen mit den aus dem Ur-Angebot angegebenen Zuschlägen wurde durch das Stadtbauamt juristisch geprüft.

Der Nachtrag 10 handelt wie der Nachtrag 8 von einer Zulage zur Bauschuttentsorgung in einer bestehenden LV-Position in Höhe von 29.560,00 €.
Der Nachtrag bezieht sich auf eine geschätzte Masse des Bauschutts von 1000 to aus der ehemaligen Gastwirtschaft mit darüberliegender Wohnung und darunterliegenden Keller.
Die Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen.
Die Nachträge 1, 5 und 6 wurden gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 11.09.2023 dem Grunde nach beauftragt.
Hier bestand noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Einheitspreisbildung in einigen Positionen der Angebote.

Der Nachtrag 1 endet geprüft bei 7.711,30 € netto und behandelt den Ausbau von Dämmstoffen (Mineralfasern) unter den Böden in Teilbereichen.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.
Des Weiteren waren zwei Kühlzellen zu demontieren.
Diese Leistung war nicht ausgeschrieben.

Der Nachtrag 5 endet geprüft bei 9.262,46 € netto und behandelt den Abbruch des Vordaches über dem bestehenden Abgang zum Kellergeschoss auf der Fußballplatzseite.
Die Entscheidung zum Abbruch des Vordaches wurde aus Kosteneinspargründen erst kürzlich getroffen.
Das Vordach hätte in Zukunft keine Funktion mehr, da der Kellerabgang zurückgebaut wird.
Es wären hohe Kosten für die statische Sicherung entstanden, da das Vordach in der bestehenden Form den aktuellen statischen Vorgaben, insbesondere Schneelasten, nicht mehr entspricht. Des Weiteren wäre auch eine aufwändige thermische Konstruktion notwendig geworden.
Gewerksübergreifend stellt sich hier eine Kostenreduzierung ein. Die genaue Zahl ist noch nicht ermittelt.

Der Nachtrag 6 endet bei 18.992,25 € netto und beinhaltet mehrere Titel.

Ausbau KMF (künstliche Mineralfasern) und anschließende Reinigungsmaßnahmen an verschiedenen Stellen.
Die Kenntnis über das Vorhandensein von KMF-Bauteilen war aufgrund der Sondierungen vor der Ausschreibung nicht abschließend.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.

Ausbau diverser Brandschutzklappen (Asbesthaltig !!) im bestehenden Lüftungskanalnetz.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben.

Demontage und Entsorgung schwarzer Bitumen-Anstrich auf Dachdecken über EG und OG1 des Gaststättenanbaus. 
Die Dachdecken über dem Anbau Hausmeisterwohnung mit Windfang enthielten diesen Anstrich nicht.
Die Leistung war mangels Kenntnis nicht ausgeschrieben. 

-------

Die Nachträge 1, 5, 6, 8, 9 und 10 enden geprüft bei 95.028,59 € netto.
Die Prüfung erfolgte durch das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Architekturbüro Arc-Architekten.

Sämtliche aktuell gestellten Nachträge betragen kumuliert 175.740,11 € netto.
Davon entfallen ca. 124.000,- € netto auf die Schadstoffsanierung bzw. Entsorgung von asbestkontaminierten Material.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma PROKLIMA GmbH mit der Ausführung der Leistungen entsprechend der Nachträge 1, 5, 6, 8, 9 und 10 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 28 & Bebauungsplan "SO PV Pfaffenbach" - Vorstellung Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß dem Aufstellungsbeschluss der Stadtratssitzung vom 19.06.2023 (TOP 6) wurden die Vorentwürfe für das Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan „SO PV Pfaffenbach“ für die Agri-PV-Anlage bei Pfaffenbach erarbeitet. Frau Linke vom Büro Linke+Kerling stellt die Vorentwürfe anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die Vorentwürfe wurden zudem vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich wurde vom Antragsteller der Wunsch geäußert die Einfriedungen an der Nord- und Südgrenze nicht als Maschendrahtzaun auszuführen, sondern als Solar-Modul-Wand. Diese Variante ist in der Anlage „Skizze Variante Modulzaun“ mit einer violetten Linie dargestellt. Ebenso sind Beispielbilder für eine mögliche Gestaltung beigefügt. Aktuell klärt der Antragsteller noch, ob eine derartige Ausführung aus versicherungstechnischen Gründen möglich ist oder nicht.

Diskussionsverlauf

Frau Linke vom Büro Linke+Kerling stellte den Vorentwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes vor. Hinsichtlich der Entscheidung über die Art des Zaunes hat sie ebenfalls vorgeschlagen, dass man auch auf einen Zaun verzichten könnte, wenn dies versicherungstechnisch möglich ist. Im Rahmen des Bebauungsplanes sollte die Errichtung eines Zaunes aber ermöglicht werden. 
Frau Linke weist darauf hin, dass im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages der weitere Anbau von Lebensmitteln geregelt werden sollte. Ebenso ist die Vorlage der Grunddienstbarkeiten für die erforderlichen Leitungen zum Einspeisepunkt vor Satzungsbeschluss in solch einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. 

Nach Vorstellung im Gremium meldete sich ein Zuhörer. Nach einstimmiger Abstimmung im Gremium wurde ihm das Rederecht erteilt. Als tiefer liegender Nachbar der beplanten Fläche möchte dieser darauf hinweisen, dass bereits jetzt das dort anfallende Oberflächenwasser auf seinen Flächen entwässert. Er befürchtet eine Verschlechterung des Zustandes durch die Beplanung mittels einer Agri-PV-Anlage in der geplanten Anordnung. Die Bedenken des Zuhörers wurden zur Kenntnis genommen, er wurde jedoch gebeten im Rahmen der folgenden Auslegungen eine schriftliche Stellungnahme einzureichen, um im Gremium darüber beraten zu können. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verwaltung mit der Fortführung der Bauleitplanverfahren mit den heute vorgestellten Entwürfen zu beauftragen. Die Einfriedung entlang der Nord- und Südseite soll als herkömmlicher Maschendrahtzaun ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Kanalerneuerung Feldkirchener Straße Seyboldsdorf; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Kanalbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Erneuerung des Mischwasserkanals der Feldkirchener Straße zur Kläranlage Seyboldsdorf Nord (Baulänge ca. 850 m).

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.

Zur Submission am 24.11.2023 lagen dem Bauamt 4 Angebote vor.

Nach der Angebotseröffnung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1        Firma Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg                        482.249,76 EUR

Das Ingenieurbüro Sehlhoff prüft die Angemessenheit der Angebotspreise. Die angebotenen Preise lassen voraussichtlich eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltjahr 2023/2024 in Höhe von 620.000 € eingestellt. Für das Bauvorhaben werden vom Wasserwirtschaftsamt Landshut Zuwendungen aus der RZWas 2021 (ca. 60% der Bausumme) in Aussicht gestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten:                        März 2024
Fertigstellung der Leistung:                August 2024

Diskussionsverlauf

Das Gremium bittet um Information, wieso man den Kanal im Mischsystem und nicht im Trennsystem saniert bzw. umbaut. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Kanalerneuerung Feldkirchener Straße“ in Seyboldsdorf die Firma Breiteneicher GmbH aus Vilsbiburg, auf Grund ihres durch das Ingenieurbüro Sehlhoff geprüften Angebotes vom 22.11.2023, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Straßen - und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö informativ 6
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6.1. Widmung einer Ortsstraße in Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Nach dem Ende der Flurbereinigung in Frauensattling entstand östlich der jetzigen Waldstraße eine weitere ca. 80 Meter lange Stichstraße mit dem Baubeginn ab 1971/72. Zur Erschließung der Grundstücke traten die damaligen Grundstückseigentümer der Anwesen Waldstraße 4 bis 6 westlich Straßenflächen (vgl. Veränderungsnachweis von 1975) an die damalige Altgemeinde Frauensattling ab. Die Widmung dieser neuen Ortsstraße ist noch nachzuholen.

Beschluss

Die neue Siedlungsstraße mit den Weg Fl.Nr. 113/4, 113/5 und 113/6 jew. Gemarkung Frauensattling, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Weg nach Grundlhub bis Zufahrt Fl.Nr. 113/3 Gemarkung Frauensattling (Waldstraße 7), wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr.2 BayStrWG zur Ortsstraße „Waldstraße Stich“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Die Stadt Vilsbiburg hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs.3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Ortsstraße Floßgasse und dem beschränkt-öffentlichen Weg Lebzeltergaßl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der größtenteils im Fremdeigentum Fl.Nr. 176/2 Gemarkung Vilsbiburg (Freistaat Bayern) und der bereits gewidmete Weg auf Fl.Nr. 176 Gemarkung Vilsbiburg mit dem Floßgassensteg waren bereits vor der Hochwasserfreilegung (2007 bis 2010) in den 1990-er Jahren existent. Eine Widmung dieses Geh- und Radweges soll nunmehr nachgeholt werden.

Beschluss

Der bestehende ca. 100 Meter lange Weg über die Fl.Nrn. 612/2 Teilfläche (Große Vils), 176/7 und 176/2 Gemarkung Vilsbiburg, ab dem SO-Ende der Ortsstraße Floßgasse (Floßgassensteg) bis zur Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Weg Lebzeltergaßl, wird unter Vorbehalt der zu genehmigenden Zustimmungserklärung des Wasserwirtschaftsamtes Landshut gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbstständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Floßgasse – Lebzeltergaßl“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.3. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges ab dem Geh- und Radweg nördlich der B 299 an der Heubrücke bis zum Stadtbadparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Auf einem alten Luftbild von 1963 kann der Nachweis erbracht werden, dass damals obiger Weg wohl schon als Wirtschaftsweg Bestand hatte, jedoch in der Altgemeinde Gaindorf dieser im damaligen Bestandsverzeichnis nicht aufgeführt war. Mit dem Bau der Kr LA 13 neu (spätere B 299) in den 1990-er Jahren wurde dieser Weg in einen beschränkt-öffentlichen Weg umgewandelt. Die Deutsche Bahn AG (DB Immobilien Nürnberg) hat mit Schreiben vom 22.11.2023 (Aktenzeichen 40029076) der Widmung Ihrer Grundstücke Fl.Nr. 11, 12 und 24 Gemarkung Gaindorf der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) zugestimmt. Die Gesamtwidmung kann hiermit in die Wege geleitet werden.

Beschluss

Der ca. 300 Meter lange Weg über die Fl.Nrn. 18/4, 24 T., 12 T. (Bahnlinie), 11 T., 10/2 T., 10 T., 1/2 T., 9 T. und 8 T. jeweils Gemarkung Gaindorf, ab Abzweigung vom Geh- und Radweg der B 299 an der Heubrücke bis zur Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg „Zufahrt zum Stadtbadparkplatz“ an der Gemarkungsgrenze Vilsbiburg bei Fl.Nr. 8 Gemarkung Gaindorf, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbstständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Heubrücke – Stadtbadparkplatz“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Radfahrer und Versorgungsfahrzeuge frei“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.4. Hinzuwidmung eines Straßenseitenstreifens zur Ortsstraße Hauptstraße in Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Dieser im städtischen Eigentum befindliche ca. 45 m lange Seitenstreifen westlich der Hauptstraße (südlich des Hotels) in Achldorf dient als Parkfläche und ist als Teil der Ortsstraße hinzu zu widmen.

Beschluss

Der als Zufahrts- und Parkfläche aufgekieste Seitenstreifen Fl.Nr. 221/6 Gemarkung Wolferding wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Hauptstraße in Achldorf gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümerin dieser Fläche gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Information über die erhaltenen Förderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Herr Binner informiert über die erhaltenen Förderungen aus den letzten Baumaßnahmen.

Datenstand vom 12.12.2023 14:04 Uhr