Datum: 22.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 ISEK - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
2 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - bauliche Erweiterung
3 Finanzplanung 2017 bis 2021
4 Namensgebung für die neuen Kindergärten
5 Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"
6 Kreditaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Informationen - Eilantrag bezüglich der Balkspitzbrücke

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1. ISEK - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für die Förderung von städtebaulichen Maßnahmen sind derzeit nur Fördermittel über ein Bundesprogramm, das sog. Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm IV – Aktive Zentren beantragbar.

Voraussetzung hierfür ist die zeitnahe Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) durch die Stadt Vilsbiburg.

2018 sollte das Planungsbüro ausgewählt, die Grundlagen zur Erstellung geschaffen und ein Entwurf für das ISEK erarbeitet werden.

Frau Hurle, von der Regierung von Niederbayern,  kann das Programm in der Sitzung leider nicht wie geplant vorstellen, da Sie erkrankt ist.

Diskussionsverlauf

Die Vorstellung durch Frau Hurle, Regierung von Niederbayern, soll im März nachgeholt werden. Vor der Ausschreibung sollen die ausgewählten Architekturbüros im Stadtrat zur Diskussion gestellt werden.

Das Gremium hat Bedenken und möchte erst eine detaillierte Vorstellung zum ISEK, bevor man darüber Beschluss fassen wird.

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2. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - bauliche Erweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2017 erging eine Empfehlung an den Stadtrat ein Gebäude mit zehn Wohneinheiten (mit Erweiterungsmöglichkeit auf 20 Wohneinheiten), auf dem Grundstück der Heilig-Geist-Stiftung zu verwirklichen.

Laut Kostenschätzung des Stadtbauamts ist mit ca. 1.420.000 € für ein derartiges Gebäude zu rechnen. Die Grundlagen für die Kostenermittlung wurden zur damaligen Sitzung bereits vorgelegt.

Die finanzielle Situation der Heilig-Geist-Stiftung stellt sich derzeit wie folgt dar (Ist-Bestand zum 31.12.2016):

Rücklage zum Grundstockerhalt:                1.074.854,12 €
Sonderrücklage zur Erweiterung:                     48.162,51 €
Freie Rücklage:                                     69.841,52 €
Gesamt:                                        1.192.858,15 €

Darlehen der Stadt *):                            306.775,13 €
öffentliches Darlehen:                            352.510,79 €
Gesamtschulden:                                    659.285,92 €

*)
Die Stadt hat 1985 ein Darlehen in Höhe von 600.000 DM für den Bau der Altenwohnungen an die Heilig-Geist-Stiftung ausgereicht. Laut Beschluss vom 02.07.1985 wurde auf eine Verzinsung verzichtet, solange die Vermögenslage der Heilig-Geist-Stiftung die Bezahlung von Zinsen nicht erlaubt. Ebenso wurde die Rückzahlung des Darlehens storniert, bis die Vermögenslage der Stiftung die Rückzahlung ermöglicht.

Zur Finanzierung des Bauvorhabens könnte ein Großteil der Rücklage verwendet werden. Der Stiftungsgrundstock bleibt erhalten, da nach dem Bau dann der Wert des neuen Gebäudes als Teil des Grundstockvermögens angerechnet werden kann. Der Rest müsste fremdfinanziert werden.

Die Frage ist daher, ob sich das neue Gebäude „selbst“ finanziert, ob sich also aus den jeweiligen Jahresüberschüssen der Wert des Grundstockvermögens erhalten lässt. Als Maßstab gilt dabei die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags des Gebäudes. Der rechnerische Wertverlust des Gebäudes ist also in Geldvermögen wieder auszugleichen und nachzuweisen.
Nach den beiliegenden Berechnungen kann dies auf Grundlage der aktuellen Vorgaben nicht erreicht werden (siehe Anlagen).

Grundsätzlich ginge dies nur über höhere Mieten. Nach überschlägigen Berechnungen wären 5,50 € bis 6 € / qm kostendeckend. Dabei wären dann auch Darlehenszins und –tilgung, sowie 2%ige AfA berücksichtigt.
Anmerkung dazu: Nach den Förderrichtlinien ist laut Reg.v.Ndb. eine ortsübliche Erstvermietungsmiete zu verlangen. Diese gilt für ganz Niederbayern bei Neubau mit mindestens 6,50 / m².

Dem Grunde nach wäre dies aber ein realisierbarer Weg, auch wenn dann in den beiden Stiftungsgebäuden unterschiedliche Mieten verlangt werden würden.

Hier noch einmal die pro und kontra Argumente eines Stiftungs-Neubaus zusammengefasst:

  • Grundstück ist bereits im Eigentum der Stiftung
  • es sind finanzielle Rücklagen vorhanden, die den Neubau zum großen Teil finanzieren können
  • das aktuelle Wohnraumförderprogramm kann in Anspruch genommen werden
  • das Zinsniveau ist auf einem historisch niedrigen Tiefstand
  • Synergieeffekte können ausgenutzt werden (Hausmeister und Gartenanlage im Bestand vorhanden am Nachbargrundstück)
  • Parkplatzsituation für den St. Martin Kindergarten wird nicht grundlegend verändert

aber:
  • Bedarf nach den Vorgaben der Stiftungssatzung nicht in ausreichendem Maß vorhanden; nach den letzten Erhebungen konnte ein Bedarf von drei bis maximal fünf Wohnungen ermittelt werden
  • bei längerem Leerstand Gefahr der Zwangsverpflichtung durch die Stiftungsaufsicht zur Vermietung auch an Nichtberechtigte
  • Änderung der Stiftungssatzung bedarf einer stiftungsaufsichtlichen Genehmigung
  • Ungleichbehandlung bei den Miethöhen in den beiden Häusern
  • trotz niedriger Zinsen sind Baukosten aktuell sehr hoch. Baufirmen ausgelastet durch private und andere Bauvorhaben
  • Bauvorhaben entspricht nicht der Pflicht zum konjunkturgerechten Verhalten – nach § 1 i.V. mit § 16 StWG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) haben auch die Gemeinden die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Dazu gehört auch ein antizyklisches Handeln, also gegenläufig zum Konjunkturzyklus. Nur Bauvorhaben zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgaben sind davon ausgenommen.
  • Rückzahlung des vorhandenen städtischen Darlehens durch die Stiftung längerfristig nicht mehr möglich
  • fehlende Finanzmittel für das Bestandsgebäude; dieses ist bereits über 30 Jahre alt, es können größere Erhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig werden; die bestehende Wohnanlage darf nicht vernachlässigt werden

Die Förderung des Bauvorhabens ist über den Wohnungspakt Bayern, 3. Säule, Staatliche Wohnungsbauförderung möglich. Dabei ist mit Zuschüssen in Höhe von 300 €/m² Wohnfläche zu rechnen. Bei 10 x 50 m² wären dies 150.000 €. Dazu ein Förderdarlehen der Labo mit bis zu 960 €/m² Wohnfläche (wären 480.000 €), allerdings mit Konditionen, die nicht mit Kommunalkrediten verglichen werden können (0,5% Zins + 3% Verwaltungskosten, auf 25 Jahre fest + 1-3% Tilgung).

Sollte die Verwaltung mit Planung und Bau eines neuen Stiftungsgebäudes beauftragt werden, so sind im Stiftungshaushalt 2018 die notwendigen Mittel einzuplanen.

Sollte das Vorhaben nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden, dann sollte ein Beschluss über die Rückzahlung des bestehenden Darlehens an die Stadt gefasst werden. Als Vorschlag könnte eine 10%ige Tilgung ab 2018 erfolgen. Darlehenszinsen sollten weiterhin nicht verlangt werden.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel stellte den Sachverhalt vor. StR Manfred Billinger bittet um Klärung, ob der aktuelle Wert des Grundstücks in das Grundstockvermögen mit einberechnet werden kann. Ebenfalls wurden die Herstellungskosten von 3.000,00 € pro Quadratmeter als zu hoch angesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bau eines neuen Wohngebäudes für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg. Das Gebäude auf dem stiftungseigenen Grundstück an der Eichenstraße soll zehn Wohneinheiten enthalten, die den Wohnraumförderungsbestimmungen zu Haushaltsgrößen für eine und zwei Personen entsprechen und später auch auf 20 Wohneinheiten erweitert werden kann. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 der Heilig-Geist-Stiftung einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

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3. Finanzplanung 2017 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2017) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2018), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2019 bis 2021.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2019 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2016 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 49,5% angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen sind bis auf einen vorgeschriebenen Mindestbestand beinahe aufgebraucht. Eine Entnahme (Schl.Nr. 23) kann daher nur in sehr geringem Umfang erfolgen.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite kann nur durch Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33) erfolgen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur noch als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) belastet den Vermögenshaushalt zusätzlich. Tilgungszahlungen für eventuelle neue Kredite sind ab dem Jahr 2020 berücksichtigt.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2022 – 2024). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr fragt an, warum die Abwassereinrichtungen in Seyboldsdorf nicht mit aufgenommen wurden. Der Erste Bürgermeister sagte zu, diese für den neuen Finanzplan mit aufzunehmen. StR Florian Anzender befürchtet, dass nicht alle möglicherweise notwendigen Brückensanierungen mit aufgenommen wurden, dies sollte nochmals überprüft werden. Die Reihenfolge ob die Sanierung der Vilstalhalle oder die Sanierung des Kindergartens
St. Elisabeth als erste Maßnahme erfolgt, ist mit der Erstellung des Finanzplans noch nicht festgelegt. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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4. Namensgebung für die neuen Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg wird im September 2018 einen neuen Kindergarten im Baugebiet Achldorf und im September 2019 einen neuen Kindergarten im Baugebiet „Burger Feld“ eröffnen. Dazu ist es erforderlich, sich für eine Namensgebung der neuen Kindertagesstätten zu entscheiden.

Von Seiten der Stadtverwaltung wurden folgende Möglichkeiten begutachtet.

Für den neuen Kindergarten in Achldorf soll der Namenszusatz Kneipp®-Kindergarten verwendet werden. Es handelt sich dabei um eine spezifische Ausrichtung, welche sich im Namen wiederspiegeln soll. Ebenfalls möchte man auf den Ortsteil verweisen, da es sich wie im Fall des Kindergartens in Seyboldsdorf um eine Einrichtung handelt, welche sich nicht mehr im direkten Stadtgebiet befindet. Es wird somit der Name „Kneipp®-Kindergarten Achldorf“ vorgeschlagen. Auf weitere Namenszusätze wird Aufgrund der Länge des Namens verzichtet. Der Vorschlag wurde mit der Einrichtungsleitung abgestimmt.

Für den neuen Kindergarten im Baugebiet Burger Feld hat man folgende Vorschläge erarbeitet:

Kindergarten Franziskus
  • Franziskus hat bis heute eine Vorbildfunktion in Fragen des Mensch-Natur-Verhältnisses
  • Zitat aus der Enzyklika von Papst Franziskus:
Ich glaube, dass Franziskus das Beispiel schlechthin für die Achtsamkeit gegenüber dem Schwachen und für eine froh und authentisch gelebte ganzheitliche Ökologie ist. (…) Er zeigte eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber der Schöpfung Gottes und gegenüber den Ärmsten und den Einsamsten. Er liebte die Fröhlichkeit und war wegen seines Frohsinns, seiner großzügigen Hingabe und seines weiten Herzens beliebt. (….)
  • Entspricht den Werten, die in der Elementarpädagogik im Kindergarten vermittelt werden sollten.

Kindergarten Nikolaus
  • Verteilte sein Vermögen unter den Armen
  • Kennt jedes Kind, durch die Legende vom Hl. Nikolaus
  • Ist in der Adventszeit verankert

Beide Vorschläge sind mit dem Träger, der Diakonie Landshut und dem örtlichen Pfarrer, Herrn Lenk, abgesprochen. Beide sprechen sich für Kindergarten Franziskus aus.

Im Grundsatz sollte bei der Namensfindung beachtet werden, dass es sich um einen praktischen und für die Bevölkerung geläufigen Namen handelt.

Beschluss

Der Kindergarten im Baugebiet „Achldorf“ erhält den Namen „Kneipp®-Kindergarten Achldorf“. Der Kindergarten im Baugebiet „Burger Feld“ erhält den Namen „Kindergarten Franziskus“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurde ein Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt.

Fördergegenstand und Förderhöhe:

  • Es werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts gefördert.
  • Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die maximale Förderung (zu erwartende Zuwendungen) je Vorhaben beträgt 150.000 Euro.

Die Stadt Vilsbiburg hat sich um eine Aufnahme in das Programm beim WWA Landshut beworben.

Eine Entscheidung, ob die Stadt Vilsbiburg in das Programm aufgenommen werden kann fällt voraussichtlich im März 2018.

Verbindliche Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist ein Beschluss des Stadtrates, das Vorhaben durchführen zu wollen.

Das vollständige Programm liegt als Anlage bei.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt - bei Aufnahme der Stadt Vilsbiburg in das Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ - das Vorhaben durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Kreditaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Mittelschulsanierung soll ein Kredit in Höhe von 5.800.000 € aufgenommen werden. Das Kreditprogramm der BayernLabo „Energiekredit Kommunal Bayern“ bietet für die energetische Sanierung zum KfW-Effizienz-Haus 100 besondere Konditionen.
Für die angedachte Laufzeit (20 Jahre gesamt mit drei tilgungsfreien Jahren) liegt der Zinssatz aktuell bei 0,00 % und zudem ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % des Zusagebetrages zu rechnen. Dies wären 580.000 €.
Der Zinssatz bestimmt sich am Tage des Kreditabrufes, die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt erst nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises.

Die Kreditermächtigung ergibt sich aus der nicht in Anspruch genommenen Ermächtigung aus § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2017. Kredite sind demnach im Jahr 2018 bis in einer Gesamthöhe von 5.840.150 € genehmigt.

Das Landratsamt Landshut hat bei der Genehmigung der Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 verfügt, dass vor einer Kreditaufnahme die Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss. Bei einem zinslosen Kredit darf von der notwendigen Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Durch den Tilgungszuschuss verringert sich zudem auch noch der Rückzahlungsbetrag. Vorhandene Eigenmittel sollten Kreditaufnahmen reduzieren, die verzinslich aufgenommen werden müssen.

Der auf Grund eines Stadtratsbeschlusses zu beantragende Kredit wird für die energetische Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg eingesetzt.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr berichtet, dass es für Teilabschnitte von Schulsanierungen erhöhte Bundesfördermittel gibt, dies sollte nochmals überprüft werden.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg nimmt zur Finanzierung des Bauvorhabens „Energetische Sanierung der städtischen Mittelschule Vilsbiburg (Energetische Sanierung zum KfW-Effizienz-Haus 100) einschließlich Turnhalle und Hallenbad (überwiegend Schulsport, in geringem Umfang auch Breitensport, jedoch kein Profisport) im Rahmen der umfassenden und nachhaltigen Generalsanierung“ bei der BayernLabo aus dem Programm „Energiekredit Kommunal Bayern“ im Haushaltsjahr 2018 einen Kredit in Höhe von 5.800.000,00 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren und drei Tilgungsfreijahren auf. Es gilt der bei Mittelabruf tagesaktuelle Zinssatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö informativ 7
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7.1. Informationen - Eilantrag bezüglich der Balkspitzbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Frau Gisela Floegel, Frau Doris Pollner und Herr Jochen Dybdahl-Müller haben einen Eilantrag bezüglich der Balkspitzbrücke gestellt. Der Antrag wurde dem Stadtrat mit der E-Mail vom 17.01.2018 übersandt und wird in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung gestellt. Die Antragsteller wollen erreichen, dass das Projekt noch bis Ende Februar in die LEADER-Förderung mit aufgenommen wird.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider berichtet dazu, dass es vor einer Förderbeantragung noch Klärungsbedarf gibt. Mit dem Wasserwirtschaftsamt muss geklärt werden, ob eine hochwasserfreie Brücke notwendig ist. Ebenfalls sind die Kosten der Widerlager noch nicht festgestellt. Nach Ansicht des Ersten Bürgermeisters ist anstatt einer LEADER-Förderung eine Förderung durch den Städtebau zielführender.

Datenstand vom 23.04.2018 15:42 Uhr