Datum: 05.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Musikschule Vilsbiburg - Gebührenanpassung
2 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2018 - Vorberatung
3 Zuschussantrag Golf-Club Vilsbiburg e.V.
4 Spendeneingänge ab 1.000 €
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 31.07.2017 und 25.09.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
6 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

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1. Musikschule Vilsbiburg - Gebührenanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Gebühren der Musikschule wurden im Jahr 2015 letztmalig erhöht. Dabei wurde festgelegt, dass die Gebühren um 6%, auf- oder abgerundet auf volle 5-€-Beträge, erhöht werden. Die Gebühren sollen in drei Jahren wiederum angepasst werden.

Die Zahlen haben sich folgendermaßen entwickelt:
2012                        2014                        2016
Fehlbetrag je Schüler                342,00 €                276,00 €                310,00 €
Fehlbetrag je Wochenstunde        664,00 €                696,00 €                817,00 €
Gesamtfehlbetrag                        196.397,41 €                194.292,46 €                213.329,29 €

Gebühren
Bisher

Neu (+ 6%)


Stadt
Landkreis
Stadt
Landkreis
Abmeldegebühr
25,00 €
25,00 €
25,00 €
25,00 €
Grundgebühr
160,00 €
175,00 €
170,00 €
185,00 €
Einzelunterricht ( 30 Min)
395,00 €
435,00 €
420,00 €
460,00 €
Einzelunterricht ( 45 Min)
635,00 €
700,00 €
675,00 €
740,00 €
Gruppenunterricht (2 Schüler)
310,00 €
340,00 €
325,00 €
360,00 €
Gruppenunterricht (3 Schüler)
190,00 €
210,00 €
200,00 €
220,00 €
Gruppenunterricht (4 Schüler)
115,00 €
130,00 €
120,00 €
135,00 €
Grundkurs /MFE
150,00 €
165,00 €
160,00 €
175,00 €
Ensemblefach ohne Instrumentalunter.
150,00 €
165,00 €
160,00€
175,00€
Ensemblefach mit Instrumental
kostenlos
kostenlos
Chor
35,00 €
35,00 €
40,00 €
40,00 €
Bläserklasse
495,00 €

550,00 €


Diskussionsverlauf

Bürgermeister Helmut Haider erläuterte die Gebührenanpassung. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass ca. 60 % der Schüler aus dem Gemeindebereich und der Rest der Schüler aus dem Landkreis Landshut kommen. Durch die Verschiebung, dass jetzt mehr Schüler aus dem Stadtbereich kommen, hat sich die letzte Gebührenanpassung kaum positiv auf den Fehlbetrag ausgewirkt.

Für die nächste Entscheidungsgrundlage soll die Abrechnung des letzten Jahres mit den neuen Gebühren berechnet werden, um einen Vergleich ziehen zu können. 

 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Stadtrat von Vilsbiburg vor, die Gebühren für die Musikschule nach dem Vorschlag der Musikschulleitung ab dem Schuljahr 2018/2019 zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2018 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der Haushalt 2018 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung ist in der Stadtratssitzung am 12.03.2018 vorgesehen.

  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2018 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2018

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
201.800
200.900
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
  41.400
  48.800
Gesamthaushalt
243.200
249.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2018

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
32.200
39.600
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
15,96
19,71
Zuführungsbetrag zur Rücklage
6.200
20.600

  1. Hinweis:
Im Verwaltungshaushalt sind sowohl die (Miet-)Einnahmen, als auch die Ausgaben relativ konstant.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Dabei ist neben einer angemessenen Unterhaltspauschale bei Haushaltsstelle 8800.5000 künftig zusätzlich ein vorsorglicher Betrag von 6.000 € für Bodenbelagserneuerungen in frei werdenden Wohnungen angesetzt.

Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Laut Stadtratsbeschluss vom 22.01.2018 soll ein neues Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten errichtet werden. Die bauliche Abwicklung erfolgt über das Stadtbauamt Vilsbiburg.
Zunächst ist ein Architekt mit den Planungen zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1 und 2 werden etwa 10.000 € anfallen. Dieser Betrag ist im Haushalt 2018 auch veranschlagt. Baubeginn könnte im Jahr 2019 sein.
Als weitere Maßnahme im Vermögenshaushalt schlägt die Erneuerung der Steuerungsregelung der Aufzugsanlage erheblich zu Buche. Laut vorliegendem Kostenangebot ist mit knapp 17.000 € zu rechnen.

  1. Finanzplan 2017 – 2021
In der Finanzplanung bis ins Jahr 2021 ist nun die beschlossene Baumaßnahme eingearbeitet. Die finanzielle Belastung betrifft voraussichtlich die Jahre 2019 und 2021.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.

Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel stellte die Zahlen vor. Stadtrat Huber schlug vor, die Schulden der Stiftung bei der Stadt zurück zu zahlen. Die über 306.775,00 € sollen in drei Raten zu je 100.000,00 € zurückgezahlt werden. Stadtkämmerer Felkel erklärte, dass die Stiftung den Betrag für den Neubau als Finanzierung dringend benötigt. Eine Überprüfung einer möglichen Förderschädlichkeit der Schulden soll vor einer Förderantragstellung überprüft werden und der Ausschuss darüber informiert werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2018 vorgelegten Haushaltsvorentwurf ohne Einwand zur Kenntnis und verweist ihn an den Stadtrat zur Verabschiedung.
Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zuschussantrag Golf-Club Vilsbiburg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 23.02.2018 einen Investitionszuschuss für die Erweiterung des Vereinsheims in Trauterfing. Es soll ein neues Büro für den Trainer (Pro) entstehen, dazu ein Pro-Shop und ein Lager, sowie überdachte Stellplätze für drei Cars. Die Pläne liegen dieser Vorlage bei.
Die Kosten für diesen Erweiterungsbau sind mit 45.000 € brutto veranschlagt.

Laut Antragsschreiben werden die bisherigen Räumlichkeiten des Trainers für einen zusätzlichen Raum der Gaststätte zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuschussgewährung aus diesem Grund kritisch beurteilt werden. Der Bau, bzw. die Erweiterung des Vereinsheims im Jahr 2008 wurde von der Stadt in vollem Umfang bezuschusst. Die Räumlichkeiten des Trainers gehörten dazu.
Wenn nun ein bezuschusster Raum der Gaststätte zur Verfügung gestellt wird und dafür ein neuer gebaut werden soll, der wiederum bezuschusst werden soll, so widerspricht dies dem Sinn der Sportförderung. Eigentlich bekommt die Gaststätte einen neuen Raum.

Anders verhält es sich bei den überdachten Stellplätzen für die Cars. Diese dienen dem Sportbetrieb und fallen unter die Zuschussrichtlinien.

Wenn sich der Haupt- und Finanzausschuss dieser Sichtweise anschließen kann, dann sollte der Golfclub den Kostenanteil für die Stellplätze herausrechnen lassen. Diese Investition würde dann mit dem üblichen Satz von 22,5 % bezuschusst. Grundlage wäre der Nettobetrag, soweit der Golfclub zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Haushaltsrechtlich ist dieser Zuschuss 2018 nicht veranschlagt. Die Auszahlung kann erst im Jahr 2019 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Die Berechnung der Carportkosten soll durch einen Fachmann überprüft werden.

Beschluss

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. erhält für den Kostenanteil der Überdachung der Stellplätze für die Cars einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der Baukosten. Die Baukosten für die weitere Erweiterung des Vereinsheims (Trainerbüro mit Shop und Lager) werden nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Spendeneingänge ab 1.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Dezember 2017 sind bei der Stadt Vilsbiburg folgende Spenden eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden dürfen:
  1. am 21.12.2017: 2.500 € von der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG für die FFW Vilsbiburg und
  2. am 21.12.2017: 1.000 € von der Flottweg SE für die FFW Vilsbiburg.

Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spenden steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher die Spenden anzunehmen und für die genannten Einrichtungen zweckgebunden zu verwenden.

Beschluss

  1. Die Spende der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG vom 21.12.2017 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500 € wird angenommen.
  2. Die Spende der Flottweg SE vom 21.12.2017 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000 € wird angenommen.
Die entsprechenden Zuwendungsbescheinigungen sind auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 31.07.2017 und 25.09.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
Sitzung vom 31.07.2017
TOP 2: Zustimmung zur Notariatsurkunde, Erwerb einer landwirtschaftlichen Ersatzfläche (im Grundsatz)
Sitzung vom 25.09.2017
TOP 2 – Neuer Kindergarten – Entscheidung über einen Träger
TOP 3 – Starkbierfest – Vergabe Festwirtsgeschäft (im Grundsatz)
TOP 4 – Baugebiet Burger Feld – Informationen zu den verkaufen Parzellen (im Grundsatz)

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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.03.2018 ö informativ 6
Datenstand vom 23.04.2018 15:44 Uhr