Datum: 12.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Annika Janßen - Leitung Heimatmuseum und Archiv
2 ISEK - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
3 Projektierung einer Windenergieanlage am Standort "Götzdorf" - Stand der Entwicklung unter aktuellen Gegebenheiten
4 Interfraktioneller Antrag - Probeweise Sperrung der Durchfahrt auf dem Stadtplatz
5 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2018 - Verabschiedung
6 Beitrittsbeschluss zur Änderung der Haushaltssatzung 2018
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 22.01.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
8 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Anfrage StR Schwimmer - Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement des Landkreises Landshut
8.2 Anfrage StR Peisl - Tempo 30 bei Kindergärten
8.3 Anfrage StR Sterr - Sanierung der Seyboldsdorfer Straße
8.4 Anfrage StRin Floegel - Gesetzlicher Anspruch auf einen Krippenplatz
8.5 Anfrage StR Bauer - Vergabe Baugebiet Haarbach
8.6 Anfrage StR Brams - Anschlussregelung für PV-Anlagen

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1. Vorstellung Annika Janßen - Leitung Heimatmuseum und Archiv

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Frau Annika Janßen ist seit dem 01.01.2018 hauptamtliche Museumsleitung des Heimatmuseums Vilsbiburg und auch für das städtische Archiv zuständig.

Vorstellung Annika Janßen

  • Aufgewachsen in Rheinsberg
  • Studium der Kulturwissenschaften B.A.
  • Studium der Volkskunde M.A.
  • wissenschaftliches Volontariat in Waldkraiburg
  • anschließend freiberufliche Projekte und Museumspädagogik in Waldkraiburg
  • zuletzt in Weißenhorn, im Heimatmuseum verantwortlich für die Neuaufstellung der Sammlung und die Sanierung des Hauptdepots
  • Teil der Arbeit war die Unterstützung von Mitgliedern des Heimatvereins dort
  • seit 1.1. bei der Stadt Vilsbiburg
  • Museum:
    • Übergabe durch Lambert Grasmann in wöchentlichen Arbeitstreffen
    • Vorbereitung Sonderausstellung „Für Gott und die Menschen - Ordensgemeinschaften in Vilsbiburg“, zu der wir auch eine gleichnamige Museumsschrift vorbereiten
    • Planung spezieller Angebote zur Vermittlung, beginnend mit Internationalem Museumstag, Familiennachmittag, inkl. Sozialer Medien und Audio-Guids
  • Stadtarchiv:
    • Übergabe durch Heinz Metz bereits erfolgt
    • Planung, Weiterführung der Magazinierung und Erschließung des historischen Archives
    • Einarbeitung in Behördenstruktur und Planung der Übernahme von Archivgut aus der laufenden Verwaltung
  • Einladung zur Mitgliederversammlung, hier zum Vortrag „weibliche Dienstboten in Vilsbiburg am Ende des 19. Jahrhunderts“

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2. ISEK - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Förderung von städtebaulichen Maßnahmen sind derzeit nur Fördermittel über ein Bundesprogramm, das sog. Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm IV – Aktive Zentren beantragbar.

Voraussetzung hierfür ist die zeitnahe Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) durch die Stadt Vilsbiburg.

2018 sollte das Planungsbüro ausgewählt werden, die Grundlagen zur Erstellung geschaffen werden und ein Entwurf für das ISEK erarbeitet werden.

Frau Michaela Hurle von der Regierung von Niederbayern, stellt das Programm in der Sitzung kurz vor.

Diskussionsverlauf

Die Präsentation der Regierung von Niederbayern wird dem Gremium zur Verfügung gestellt. Bis zum Ende des Jahres 2019 soll das ISEK abgeschlossen sein. Ein Zentrummanager muss zur Umsetzung eingestellt werden (Stundenverträge auf ein bis zwei Jahre). Im Grundsatz ist ISEK als langfristiges Arbeitspapier gedacht und auf zehn bis fünfzehn Jahre ausgelegt. Ohne ein ISEK gibt es in Zukunft keine Mittel aus der Städtebauförderung. Die Kosten variieren zwischen 60.000,00 € und 70.000,00 € (ohne Garantie), wobei 60 % der Kosten von der Regierung von Niederbayern übernommen werden. Der Arbeitskreis Stadtentwicklung könnte als Lenkungsgruppe eingestellt werden, müsste aber mit zusätzlichen externen Mitgliedern ergänzt werden. Die Leitlinien und Ziele der Stadtratsarbeit vom 20.07 .2015 können als Basis eingearbeitet und konkretisiert werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepte (ISEK) aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt mindestens drei Angebote von Architekturbüros oder Büros für Landschaftsplanungen zeitnah einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Projektierung einer Windenergieanlage am Standort "Götzdorf" - Stand der Entwicklung unter aktuellen Gegebenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 18.10.2010 einstimmig die Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts beschlossen. Darüber hinaus wurde das Ziel formuliert und beschlossen, die Bürger von Vilsbiburg bis 2035 zu 100% mit Energie aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Dem Stadtrat wurde der aktuelle Stand zum Windenergie-Ausbau in seiner Sitzung am 22.06.15 vorgestellt. Mit seiner Sitzung am 22.06.2016 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Projektarbeit zur Umsetzung des Windstandorts „Götzdorf“ wieder aufgenommen und vorangetrieben werden soll. Bestätigt wurde diese Fortführung konkret mit dem Beschluss in seiner Sitzung am 27.11.2017, „… dass für die Voruntersuchungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und für eine Windmessung sowie begleitende Planungs- und Beratungskosten im Haushaltsjahr 2018, Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt werden“.
Siehe auch Punkte „Grundlagen“ und „Bearbeitung des Vorgangs“ in der Beschlussvorlage vom 27.11.17.

Aktuelle Bearbeitung des Vorgangs:
Mit dem Beschluss vom 27.11.17 als Basis wurde das Projekt von der Verwaltung, Arbeitsbereich Regionalmanagement, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bodenkirchen wie folgt bearbeitet:
  1. Die Gemeinde Bodenkirchen hat ein Grundstück im Wald erworben, das im Korridor der vom Regionalplan empfohlenen Fläche liegt. Diese wäre sowohl als Aufstellfläche möglich als auch – bevorzugt – als Tauschfläche für eine, im Sinne einer anliegerbedingt zentraleren Positionierung, bessere Fläche einsetzbar.
  2. Nachdem die Informationsversammlung im Jahr 2013 in Aich sowie damit einhergehende Vorgespräche mit Eigentümern und Anliegern weitgehend positiv verlaufen waren, wurde man im Dezember 2017 überraschend mit einer Unterschriftenliste von Seiten der Anlieger konfrontiert (siehe Anlage), die im Wesentlichen den Inhalt hatte, das Windrad „im Einvernehmen mit den Anwohnern“ zu planen. Diesem Bedürfnis gerecht zu werden, war von Beginn an wesentlicher Bestandteil der Projektierung und ihm wurde durch nachfolgend aufgeführte Aktionen Rechnung getragen:
  3. Informationsversammlung in Bonbruck am 01.02.18, mit schriftlicher Einladung aller Anlieger, die vom Windradstandort tangiert werden. In ihr wurde der „Weg der Entwicklung des Windstandortes zusammen mit dem Bürger“ vorgestellt, samt Voruntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsanalyse und Bauleitverfahren, in dem – wie üblich – alle Interessen berücksichtigt werden. Die Veranstaltung war mit ca. 140 Teilnehmern gut besucht. Einige Anlieger äußerten sich kritisch, doch die Stimmung war weitgehend positiv (entsprechend dem Bericht in der Zeitung), was allseits und konkret auch von einigen Anliegern im Nachgang bestätigt wurde.
  4. Beauftragung des ersten Teils der saP durch die Kommunen, um dem ersten Termin zur Untersuchung des Uhu gerecht zu werden, der ab Mitte Februar brütet.
  5. Eine neu gegründete Bürgerinitiative, die bis dato anonym geblieben ist, sendete ihre ablehnende Haltung an die Bürgermeister, an Gemeinderäte und Stadträte sowie an die Vilsbiburger Zeitung. (Anlage)
  6. Besichtigungsfahrt nach Weihbüchl am 24.02.18, wieder mit schriftlicher Einladung aller Anlieger, um sich ein Bild einer vergleichbaren Anlage zu machen. Der Vorsitzende der 1. Landshuter Windparkgesellschaft stellte die Anlage technisch, samt Historie, vor und dort anliegende Anwohner (500 m und 700 m zum Windrad liegend) erläuterten ihren Alltag mit dem Windrad. Die Besucher konnten Fragen stellen und sich einen tiefer gehenden Eindruck verschaffen. Der Großteil der Besucher war offen für die Wahrnehmung, doch einzelne Besucher forderten eine Beendigung der Planung, da man sie unter keinen Umständen für ein Windrad gewinnen könne.
  7. Am 26.02.18 wurde in Bodenkirchen eine Gemeinderatssitzung abgehalten und der Beschluss gefasst, (sinngemäß, nicht schriftlich vorliegend) die saP einzustellen und das Projekt nicht weiter zu verfolgen. 

Aktuelle Sachlage zur Information, Beratung und Entscheidung im Stadtrat:
Der ursprüngliche Plan war, den Standort gemeinsam mit der Gemeinde Bodenkirchen zu entwickeln. Dafür wurden je Kommune 100.000 Euro in den jeweiligen Haushalt eingestellt, unter Berücksichtigung bereits zugesagter Fördermittel der Regierung von 50%, mit einem Maximalbetrag von 40.000 Euro, der bis Ende 2018 zur Verfügung steht. Die bisher angefallenen Kosten, nachfolgend aufgeführt, werden zum Großteil mit 50% gefördert, der verbleibende Rest zu je 50% durch die beiden Kommunen geteilt.
Die fachliche Begleitung samt Schall- und Schattengutachten (Anlage) für zwei mögliche Standorte war für die Infoversammlung notwendig und liegt kostenmäßig bei 7.300 Euro und ist haushaltsmäßig berücksichtigt.
Die saP wurde mit einem Betrag von 41.174 Euro eingestellt, das entspricht auch in etwa einem aktuellen Angebot dazu. Die erste Vorprüfung (Uhu), die beauftragt wurde und derzeit abgeschlossen wird, wurde mit 2.900 Euro angeboten und wird demnächst entsprechend in Rechnung gestellt.
Information dazu: Bei der saP ist folgendes zu berücksichtigen: Falls man diese jetzt beendet, könnte sie erst in einem Jahr wieder aufgenommen werden, da die schützenswerten Arten die kommenden Monate nacheinander zu untersuchen sind. Laut Aussage vom Landratsamt ist ein saP-Gutachten fünf Jahre lang gültig, wenn es um die Einreichung eines Bauantrages geht.

Die Mitwirkung der Gemeinde Bodenkirchen ist jetzt nicht mehr gegeben. Von daher wären - bei alleiniger Weiterentwicklung des Projektes von Seiten der Stadt Vilsbiburg - folgende neue Umstände zu berücksichtigen:
  1. Die gesamten Kosten für die Voruntersuchungen, die ein Ausmaß von ca. 200.000 Euro betragen können (siehe Aufschlüsselung Beschlussvorlage 27.11.17), würden nach Abzug der Förderung von 40.000 Euro nicht mehr durch zwei geteilt werden.
  2. Die Zuwegung ist von Seiten der Stadt Vilsbiburg her schwierig, da im Wald auf Privatgrund. Von Seiten Bodenkirchen her wären Dienstbarkeiten mit der Gemeinde und einem Anlieger notwendig.
  3. Die Fläche der Gemeinde Bodenkirchen steht nicht mehr als Aufstell- oder Tauschfläche zur Verfügung. Eine brauchbare Fläche auf Seiten der Stadt Vilsbiburg zu erwerben oder zu pachten steht unter den aktuell gegebenen Bedingungen nicht in Aussicht.

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Strasser stellte den Sachverhalt inkl. der bereits statt gefundenen und in Zukunft geplanten Bürgerbeteiligung nochmals ausführlich dar. Bei einem kleineren Windrad ist die Wirtschaftlichkeit nicht mehr in dieser Form gegeben, darum hat man sich für die größere Ausführung entschieden. Die Förderung der Regierung von Niederbayern steht nur bis zum Ende 2018 zur Verfügung.

Beschluss

Unter den genannten Bedingungen wird der Windenergieanlagenstandort „Götzdorf“ derzeit nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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4. Interfraktioneller Antrag - Probeweise Sperrung der Durchfahrt auf dem Stadtplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 19.02.2017 wurde ein interfraktioneller Antrag gestellt, mit dem Ziel eine probeweise Sperrung der Durchfahrt auf dem Stadtplatz vorzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider schlägt vor, bei diesem Thema eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen, bevor eine Entscheidung im Stadtrat getroffen wird.

Parallel dazu werden rechtliche Stellungnahmen der Verkehrsbehörden und der Polizei eingeholt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Helmut Haider stellte den Sachverhalt zum Antrag dar und erklärte, dass die Stellungnahmen des Förder- und Werbevereins, einiger Anwohner, der Polizei und des Landratsamtes alle negativ für eine vorübergehende Stadtplatzsperrung sind.

StR Manfred Billinger stellte die Beweggründe für die Antragstellung dar. Mit dem Antrag soll eine Diskussion über die Steigerung der Attraktivität des Stadtplatzes erfolgen. StR Josef Sterr machte den Vorschlag, die Maßnahme in das ISEK einfließen zu lassen.

Beschluss

Der Antrag wird zurück gestellt. Die Steigerung der Attraktivität des Stadtplatzes wird über das ISEK weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2018 - Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2018 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 05.03.2018 vorberaten und in der vorliegenden Fassung dem Stadtrat zur Verabschiedung empfohlen.
Die Planunterlagen (Vorbericht, Einzelplanzusammenstellung, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Stellenübersicht und Finanzplan) wurden bereits an alle Stadtratsmitglieder mit der Einladung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 05.03.2018 im RIS eingestellt.


  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2018 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2018

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
201.800
200.900
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
  41.400
  48.800
Gesamthaushalt
243.200
249.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2018

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
32.200
39.600
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
15,96
19,71
Zuführungsbetrag zur Rücklage
6.200
20.600


  1. allgemeine Hinweise:
Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 kann die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weiterhin ihren satzungsmäßigen Stiftungszweck erfüllen. Mit den bestehenden 30 Wohnungen und einer Hausmeisterwohnung bietet die Stiftung bezahlbaren Wohnraum für ältere Mitbürger.


  1. mittelfristige Finanzplanung
Der Finanzplan umfasst die Jahre 2017 bis 2021. Ein eigenständiger Beschluss dazu ist notwendig. Der beschlossene Neubau von zehn Stiftungswohnungen ist eingeplant.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2018.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2017 bis 2021 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Beitrittsbeschluss zur Änderung der Haushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haushalt 2018 wurde vom Landratsamt Landshut als Kommunalaufsichtsbehörde geprüft und die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Kreditermächtigung der Stadtwerke Vilsbiburg erteilt. Allerdings nicht wie ursprünglich beantragt in Höhe von 1.600.000 €, sondern nur mit 900.000 €.
Grund dafür war eine zeitliche Überschneidung bei den Beschlüssen zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke.
Ursprünglich war eine Kreditaufnahme der Stadtwerke von 1.600.000 € angedacht und so auch in der Haushaltssatzung beschlossen, später wurde der tatsächliche Bedarf auf 900.000 € reduziert und so dann im Wirtschaftsplan der Stadtwerke eingetragen.
Die Haushaltssatzung ist nun nach der rechtsaufsichtlichen Prüfung in der genehmigten Fassung auszufertigen und bekanntzumachen. Da jedoch eine Änderung in § 2 der Haushaltssatzung erfolgt ist, muss ein so genannter Beitrittsbeschluss beim Stadtrat eingeholt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt einer Änderung von § 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beizutreten. Die Änderung der Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb von 1.600.000 € auf 900.000 € wird akzeptiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 22.01.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.01.2018 bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 2 – Zustimmung zur Notariatsurkunde – Rückkauf Bauparzelle BG Burger Feld (im Grundsatz)
TOP 3.1 – Informationen zu den weiteren Baugebieten

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8. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 8
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8.1. Anfrage StR Schwimmer - Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement des Landkreises Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 8.1

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer berichtet aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement des Landkreises Landshut :
  1. Das Projekt „Bildungsregion Landshut“ wird fortgeschrieben.
Dazu wird es im Mai eine Bildungskonferenz geben.
  1. Für die Region Landshut wird ein Radverkehrskonzept erstellt.
  2. Das Thema „Tempo 30“ am KiGa St. Martin ist für den Landrat noch nicht beendet. Er wird das Thema nochmals aufgreifen.

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8.2. Anfrage StR Peisl - Tempo 30 bei Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 8.2

Sachverhalt

StR Xaver Peisl berichtet, dass im Kindergarten in Geisenhausen die Tempo 30 Strecke nur eingerichtet wurde, da hier der Kindergarten geteilt ist. Es befinden sich Containerräume auf der anderen Straßenseite, was eine Tempo 30 Strecke rechtfertigt.

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8.3. Anfrage StR Sterr - Sanierung der Seyboldsdorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 8.3

Sachverhalt

StR Josef Sterr berichtet, dass die Seyboldsdorfer Straße an der Einmündung Obere Stadt / Frontenhausener Straße in einem sehr schlechten Zustand ist.

Stadtbaumeister Binner erklärte dazu, dass im Jahr 2018 eine Sanierung durch den Landkreis vorgesehen gewesen wäre, man aber diese wegen der Sanierung der Mittelschule verschoben hat. Man wird an den Landkreis heran treten, mit der Bitte, ob nicht in der Zwischenzeit eine provisorische Reparatur der Schlaglöcher möglich wäre. 

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8.4. Anfrage StRin Floegel - Gesetzlicher Anspruch auf einen Krippenplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö 8.4

Sachverhalt

StR Gisela Floegel berichtet, dass  in der Bayerischen Gemeindezeitung auf den Rechtsanspruch eines Krippenplatzes verwiesen wird.

Die Stadtverwaltung wird die Rechtslage klären und den Stadtrat informieren.

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8.5. Anfrage StR Bauer - Vergabe Baugebiet Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 8.5

Sachverhalt

StR Hermann Bauer fragt nach, wann mit dem Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet Haarbach begonnen wird.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer sagte dazu, dass man die Vergabe der Grundstücke im Juni 2018 plant. Man erarbeitet gerade mit dem Beirat die Vergabekriterien und wird diese dann noch im Stadtrat beschließen.

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8.6. Anfrage StR Brams - Anschlussregelung für PV-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö informativ 8.6

Sachverhalt

StR Georg Brams berichtet von einem Zeitungsbericht der Freien Wähler in dem Georg Lechner von den Stadtwerken auf die Problematik bei der Anschlussregelung für PV-Anlage hinwies. Nach der Fristbindung von 20 Jahre ist absehbar, dass für den erzeugten Strom keine rentablem Netzentgelte mehr bezahlt werden.

Das Thema sollte durch den Regionalmanager Georg Strasser vorgestellt werden.

Datenstand vom 23.04.2018 15:45 Uhr