Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:56 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Herr Matthias Trauner vom Büro Luxgreen Climadesign GmbH aus Regensburg wird in der Sitzung kurz über die Grundlagen einer Kommunalen Wärmeplanung informieren.
Diskussionsverlauf
Die von Herrn Trauner vorgestellte Präsentation wird dem Gremium zur Verfügung gestellt. Herr Matthias Trauner beantwortete im Nachgang noch einige Frage aus dem Gremium. Der Zeitpunkt der Fertigstellung muss bis zum Jahr 2028 erfolgen. In der Zwischenzeit haben die Bürgerinnen und Bürger noch keine Planungssicherheit.
StR Josef Sterr wollte wissen, ob die Planung dann verbindlich ist. Herr Trauner erklärte dazu, dass es sich nur um eine Planung handelt, die Realisierbarkeit muss dann noch genau untersucht werden. Somit besteht anhand der Planung kein Rechtsanspruch bzgl. der Umsetzung.
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2. Vorstellung Vorreiterkonzept Klimaschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 4. April 2022 die Fortführung des Klimaschutzkonzeptes über ein Integriertes Vorreiterkonzept beschlossen. Teil des Beschlusses war, einen Förderantrag für eine Bundesförderung zu stellen und eine Ausschreibung über ein geeignetes Fachbüro durchzuführen.
Die veranschlagten Gesamtkosten für das Vorreiterkonzept liegen laut Kalkulation der Fa. B.A.U.M. Consult bei 49.900 €. Die Förderung dieses „Integrierten Vorreiterkonzeptes zum Klimaschutz“ von Seiten des Bundes beträgt 50% (nähere Infos: siehe https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/
foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-eines-integrierten-vorreiterkonzepts). Voraussetzungen dafür sind - neben dem Anspruch, dessen Aktionsplan schrittweise umzusetzen, folgende Ziele:
- Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) der Stadt Vilsbiburg bis zum Jahr 2040
- Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) der städtischen Verwaltung mit ihren Einrichtungen bis zum Jahr 2035
Diese Ziele hatte der Stadtrat am 4. April 2022 beschlossen.
Das für die Bundesförderung zuständige Büro „Zukunft Umwelt Gesellschaft“ (ZUG) hat nun den Förderantrag vor kurzem bewilligt, mit möglichem Startzeitpunkt ab Oktober 2023.
Da die Abfrage an drei Fachbüros schon im Juli möglich war, wurde dieses vorbereitend von der Verwaltung durchgeführt und eines dieser angefragten Büros hat positiv geantwortet, die anderen beiden negativ. Es ist die Fa. B.A.U.M. Consult, die ihr Konzept im Stadtrat am 4.4.22 vorgestellt hatte: Diese wird nun mit der Umsetzung beauftragt und seinen Maßnahmenplan hier vorstellen.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des zu besetzenden Gremiums stehen noch nicht fest. Von Seiten des Stadtrates kam aber der Vorschlag, Vertreter der Industrie und des Klimatischs mit einzubinden.
StRin Michaela Feß appellierte dafür, nach dem Abschluss des Klimaschutzkonzepts 2.0 (Vorreiterkonzept) die Maßnahmen schnell umzusetzen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten Maßnahmenplan der Fa. B.A.U.M. Consult zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - Anpassung der Deckblattnummer zum Flächennutzungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Stadtratsbeschluss vom 06.05.2019 (TOP 10) wurde für den Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ die Aufstellung beschlossen. Mit Beschluss vom 10.02.2020 (TOP 11) wurde die Anpassung des Verfahrens in ein Regelverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Deckblatt 22 beschlossen.
Das Deckblatt 22 zum Flächennutzungsplan wurde jedoch bereits für die Planung „KITA Burger Feld Erweiterung“ verwendet. Dieses Bauleitplanverfahren ist bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, das derzeit noch unbesetzte Deckblatt 15 zum Flächennutzungsplan für das Vorhaben „Braunsberger Weg Erweiterung“ zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Braunsberger Weg Erweiterung“ mit Deckblatt 15, anstelle des bislang beschlossenen Deckblatts 22, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Veldener Straße Erweiterung" - Anpassung der Deckblattnummer zum Flächennutzungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Stadtratsbeschluss vom 20.06.2022 (TOP 4) wurde für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Veldener Straße Erweiterung“ die Aufstellung und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt 27 beschlossen.
Ebenso wurde mit Stadtratsbeschluss vom 19.06.2023 (TOP 5) die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO PV Hartlsöd“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt 27 beschlossen.
Die Deckblattnummer 27 kann jedoch nur einmal vergeben werden.
Aus diesem Grund wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, das derzeit noch unbesetzte Deckblatt 17 zum Flächennutzungsplan für das Vorhaben „Veldener Straße Erweiterung“ zu vergeben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Veldener Straße Erweiterung“ mit Deckblatt 17, anstelle des bislang beschlossenen Deckblatts 27, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Erlass einer neuen Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 19.06.2023, TOP 8, wurde beschlossen das Sanierungsgebiet um das Bahnhofsareal zu erweitern.
Die neue Sanierungssatzung wurde in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Städtebauförderung, erstellt und vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch wird die Sanierungssatzung zeitlich auf 15 Jahre beschränkt. Zudem findet eine Rückkehr vom umfassenden zum vereinfachten Sanierungsverfahren statt. Bis 2021 wurde ebenfalls das vereinfachte Sanierungsverfahren angewendet.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Landshut sollte dringend wieder zum vereinfachten Sanierungsverfahren zurückgekehrt werden. Das umfassende Sanierungsverfahren wird in der Regel nur angewendet, wenn die Gemeinde einen umfangreichen Grunderwerb im Sanierungsgebiet tätigen muss.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner ging kurz auf die Verfahrensarten ein und erklärte, dass es hier zu keinen negativen Auswirkungen bei den Fördersätzen kommt.
Auf die Frage von StRin Michaela Feß erklärte Herr Binner, dass es durch die Satzung zu keinen direkten Verbindlichkeiten bzgl. der Grünordnungsplanung kommt. StR Josef Sterr verwies auf eine mögliche Kostenbeteiligung der Anlieger, sollte es zu einer Aufwertung des Gebiets kommen. Gerhard Binner erklärte dazu, dass es hierzu noch keine Diskussionen gegeben hat.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die aktualisierte Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet als Satzung und eine Befristung für 15 Jahre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Erlass einer neuen Satzung für das Kommunale Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 19.06.2023, TOP 8, wurde beschlossen den Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen (sogenanntes Fassaden- & Geschäftsflächenprogramm) an den jeweiligen Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Innenstadt“ anzupassen.
Die neue Satzung wurde in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Städtebauförderung, erstellt und vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das aktualisierte Kommunale Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Erlass einer Honorar- und Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Honorar- und Gebührensatzung der Volkshochschule für die Stadt Vilsbiburg wurde überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Nach einem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Gebührenrahmen mit eingearbeitet.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Honorar- und Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorar- und Gebührenordnung der Volkshochschule Vilsbiburg vom 22.03.1982 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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8. Einführung 50/50 Projekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Gemäß dem Antrag der Freien Wähler Fraktion wurde per Stadtratsbeschluss am 21.11.2022 die Einführung des 50/50 Projekts für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Beim 50/50 Projekt geht es vor allem um Energieeinsparungen, wesentlich im Bereich der Heizkosten, sowie beim Strom – und Wasserverbrauch.
Ziel des Projektes ist das persönliche Nutzerverhalten zu ändern und die Nutzer so für Energieeinsparungen zu sensibilisieren.
In den Jahren 2005 bis 2014 wurde das 50/50 Projekt bereits bei der Grundschule, der Mittelschule und bei den damaligen städtischen Kindergärten durchgeführt.
Die Einstellung des Projektes erfolgte im Jahr 2014, da das Einsparpotenzial in den beiden letzten Jahren bereits stagnierte bzw. zur Einstellung des Projekts, nach insgesamt neun Jahren, vollständig ausgeschöpft war.
Mittlerweile wurden einige Liegenschaften der Stadt Vilsbiburg neu errichtet, bzw. generalsaniert, so z. B. die Mittelschule, der Kindergarten Achldorf, Kinderkrippe St. Martin, Kindergarten Franziskus und auch bald wird der neu errichtete Kindergarten Luzia in Betrieb genommen. Bei diesen Gebäuden kann so gut wie keine Einsparung mehr erfolgen, da z. B. durch den Einbau von Lüftungsanlagen, die Fenster nicht mehr manuell geöffnet werden können, die Heizungen (welche das größte Einsparpotenzial ermöglichen) sind auf den neuesten technischen Standard.
Die neuen Gebäude sind hier im Vergleich zu den „alten“ Gebäuden benachteiligt, da ein nicht saniertes Objekt deutlich mehr Potenzial an Einsparmöglichkeiten hat.
Des Weiteren dürfen im Betrachtungszeitraum keine technischen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, diese verfälschen sonst die Werte.
Der Stundenaufwand für die Erstellung einer 50/50 Abrechnung liegt im Durchschnitt bei vier Stunden je Liegenschaft.
Teilweise Ausschnitte einer Abrechnung, KiGa St. Elisabeth, aus dem Jahr 2012/2013, liegen in Anlage bei.
(Es sollte im Gremium beraten werden, ob die Einführung des 50/50 Projektes wirklich den angestrebten Nutzen mit sich bringt. Sollte sich dennoch für eine Einführung ausgesprochen werden, müssen die Liegenschaften definiert werden, welche am 50/50 Projekt teilnehmen)
Diskussionsverlauf
Kämmerin Nadine Eggl hat den hohen Aufwand aus der Vergangenheit in der Liegenschaftsverwaltung für das Projekt erörtert. Dieser hohe Verwaltungsaufwand war dem Gremium teilweise nicht bekannt. Im Stadtrat wurde über den pädagogischen Ansatz in den Einrichtungen unterschiedlich diskutiert.
Man kam zu dem Konsens, dass das Projekt nicht so aufwendig wie in der Vergangenheit weitergeführt werden sollte. Die Einrichtungen der Stadt Vilsbiburg sollten selber entscheiden, ob an dem Projekt teilgenommen wird.
Beschluss
Das Projekt 50/50 soll ab dem Haushaltsjahr 2023 in einfacher Form und auf freiwilliger Basis eingeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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9. Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg 2022; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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beschließend
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Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 17.04.2023 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem endgültigen Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 34.816.649,87 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 19.405.022,47 EUR
Gesamthaushalt: 54.221.627,34 EUR
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 4.042.643,93 EUR
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 11,61 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 3.772.424,52 EUR
Schuldenstand am 31.12.2022: 7.558.220,00 EUR
Rücklagenstand am 31.12.2022: 14.476.991,72 EUR
Die Jahresrechnung 2022 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 22.06.2023 und 23.06.2023 statt. Den Prüfbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2022 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2022 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 (Art. 102 Abs. 3 GO)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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10. Jahresrechnung Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wird in der nächsten Sitzung behandelt.
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11. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Flächenmanagement - Ergebnisse Erstanschreiben klassische Baulücken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.06.2023 wurden von der Verwaltung die Eigentümer von insgesamt 70 Wohnbaugrundstücken angeschrieben. Die Rückmeldefrist lief bis zum 28.07.2023. Bei diesen klassischen Baulücken handelt es sich um unbebaute Grundstücke, für die nach dem jeweils geltenden Bebauungsplan eine Bebauung mit einem Wohnhaus vorgesehen ist.
Die Eigentümer von 27 Grundstücken haben sich auf das Anschreiben bei der Verwaltung gemeldet. Mit folgendem Ergebnis:
- Das Angebot für einen Bauberatung über ein Planungsbüro mittels Gutscheines möchten die Eigentümer eines Grundstücks annehmen.
- Das Angebot eines Grundstückstauschs mit landwirtschaftlichen Flächen möchte nur ein Eigentümer von zwei Grundstücken annehmen.
- Vier Eigentümer von Grundstücken hätten Interesse an einer verdichteten Bebauung, was jeweils eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes erfordert. Hierzu fanden zum Teil bereits Beratungsgespräche mit der Verwaltung statt. Bis Jahresende finden noch weitere Gespräche mit Eigentümern statt.
Der überwiegende Teil der Eigentümer hat kein Interesse an einem Verkauf, Tausch oder einer zeitnahen Bebauung. In den allermeisten Fällen werden die Grundstücke für Kinder oder Enkel bevorratet.
Im nächsten Schritt werden die Eigentümer von Grundstücken für eine Nachverdichtung mit Wohngebäuden angeschrieben werden. Es handelt sich hier um insgesamt 155 Grundstücke. Die Grundstücke für eine Nachverdichtung liegen entweder im unbeplanten Innenbereich oder benötigen für eine Bebauung eine Befreiung vom jeweils geltenden Bebauungsplan bzw. ein Deckblatt zum Bebauungsplan. Teilweise ergeben Teilflächen mehrerer Grundstücke eine gemeinsame bebaubare Fläche für ein Wohngebäude.
In einem weiteren Schritt erfolgen dann die Eigentümer von leerstehenden Wohngebäuden im Innenbereich. Diese betrugen zum Stand Dezember 2022 insgesamt 126 Gebäude. Hier wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur vollständig unbewohnte Gebäude ermittelt werden können. Die Feststellung von einzelnen leerstehenden Wohnungen ist nicht möglich. Die Ermittlung erfolgt mittels einer Überschneidung der Adresslisten des Einwohnermeldeamtes mit den Adressdaten des amtlichen Liegenschaftskatasters. Vor Versendung dieser Schreiben erfolgt nochmal eine aktuelle Verschneidung der Adressdaten.
Der letzte Schritt wäre dann das Anschreiben der Eigentümer von gewerblichen Grundstücken. Klassische Baulücken für Gewerbe, d.h. ein unbebautes Grundstück für das ein Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung vorsieht, gibt es insgesamt 16 Stück. Bei den gewerblichen Nachverdichtungen sind es 13 Grundstücke.
Eine automatisierte Ermittlung von leerstehenden Gewerbeflächen ist technisch nicht möglich.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr brachte den Vorschlag, die Anschreiben in einiger Zeit zu wiederholen.
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11.2. Überarbeitung des Flächennutzungsplans - Mitglieder der Arbeitsgruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11.2 |
Sachverhalt
Stadtbaumeister Gerhard Binner hat die Fraktionen nochmals darauf aufmerksam gemacht, die Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des Flächennutzungsplans zu benennen.
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11.3. Kulturhaus mit integrierter Musikschule - VgV-Verfahren für die Fachplaner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11.3 |
Sachverhalt
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass für die Fachplaner des Kulturhauses mit integrierter Musikschule teilweise VgV-Verfahren notwendig werden.
Die Fraktionen werden gebeten, die Vertreter für das Verfahren zu benennen. Es wäre zielführend, wenn es die selben Vertreter wie für das VgV-Verfahren zur Planerauswahl wären.
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11.4. Kosten der Grünbepflanzung im Baugebiet "Am alten Sportplatz" Haarbach - Anfrage StR Hiller
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11.4 |
Sachverhalt
StR Karlheinz Hiller verwies auf die Kosten in Höhe von 120.000,00 € für die Grünbepflanzung im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach. Die Kosten habe eine Verunsicherung bei den Grundstückseigentümern wg. möglichen Nachzahlungen hervorgerufen.
Die Grundstückseigentümer sollten umgehend schriftlich informiert werden.
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11.5. Digitale Bürgerversammlung - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11.5 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer hat eine zusätzliche digitale Bürgerversammlung angeregt, diese wurde in der Vergangenheit sehr gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen.
Im Gremium wurde über die Kosten und Nutzen einer digitalen Bürgerversammlung kontrovers diskutiert.
StR Josef Sterr hat in diesem Zusammenhang darum gebeten, dass dem Gremium die Protokolle der Bürgerversammlungen wieder zur Verfügung gestellt werden.
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11.6. Brücke zum Stadtbad - Anfrage StRin Geilersdorfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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11.6 |
Sachverhalt
StRin Claudia Geilersdorfer plädierte für eine schnelle Lösung für die Brücke zum Stadtbad. Vor allem, wenn die Badesaison wieder beginnt wird die Brücke viel genutzt.
Datenstand vom 24.10.2023 10:52 Uhr