Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Leitlinien für die Vergabe von Gewerbeflächen
2 Antrag auf Bauleitplanung für Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf
3 Vorstellung der Überlegungen zum Bebauungsplan für eine Schaubrauerei mit Gasthaus auf dem ABV-Gelände
4 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für FlNr. 218/1, Gemarkung Wolferding - Achldorf
5 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Grub Deckblatt Nr. 3" zur Erweiterung der Bebauung im Sinne der Nachverdichtung
6 Gehweg Ohmstraße - Beschilderung
7 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Information zum Grobkonzept für den Radverkehr
7.2 Bühne auf dem Balkspitz - Anfrage StR Schwimmer

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1. Leitlinien für die Vergabe von Gewerbeflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat vor kurzem bei Baumgarten Ackerflächen im Umfang von ca. 9,5 ha erworben, für die Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen in diesem Gebiet.

Bereits vor der Erschließungsplanung stellt sich die Frage, nach welchen Gesichtspunkten diese künftig gestaltet, erschlossen und schließlich vermarktet werden sollen.
Der Wirtschaftsförderer des Landkreises Landshut Ludwig Götz steht dem Regionalmanagement der Stadt sowohl als Vermittler von Firmen als auch beratend zur Seite und stellt uns aus der Sicht des Landkreises sowie aus der Erfahrung anderer Kommunen Kriterien vor, die hier berücksichtigt werden können. 

Ziel ist es, Leitlinien zu entwickeln, die eine gerechte und zukunftsweisende Vergabe von Gewerbeflächen regeln, unter Berücksichtigung der ansässigen Firmen, zukunftsweisender Technologien, ökologischer Grundsätze und der Begrenztheit der Ressource Grund und Boden. 

Diskussionsverlauf

Der Wirtschaftsförderer des Landkreises Landshut Ludwig Götz hat in einer Präsentation die Möglichkeiten zur Vergabe von Gewerbegrundstücken vorgestellt. Im ersten Schritt sollte definiert werden, welche Betriebe man nicht im Gewerbegebiet haben möchte. Leitlinien zur Vergabe der Gewerbegrundstücke würden im Vordergrund stehen, daraus lassen sich dann Bewertungskriterien ableiten.

StRin Angelika Stumpf verwies in diesem Zusammenhang auf die Gemeinde Langquaid, welche bereits ökologische Standards für ein Gewerbegebiet definiert hat. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man bereits Informationen von der Gemeinde erhalten habe.

Auf die Frage von StRin Christine Koj nach der Rechtssicherheit von Leitlinien zur Vergabe von Gewerbegrundstücken erklärte Ludwig Götz, dass eine Transparenz bei der Vergabe vorhanden sein muss. 

StR Florian Anzeneder plädierte dafür, auch eine Neustrukturierung von örtlichen Betrieben zu beachten, man sollte sich als Kommune mit den Leitlinien keine Optionen verbauen. Weiter brachte Herr Anzeneder den Vorschlag, die bereits beschlossenen allgemeinen Punkte zur Stadtentwicklung mit einfließen zu lassen, hier gibt es bereits Vorgaben zur Gewerbeansiedlung.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies auf die Möglichkeit eines Mischgebiets, um vor allem jungen Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.  

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadt Vilsbiburg individuelle Leitlinien für die Vergabe von Gewerbegrundstücken zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Bauleitplanung für Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vier Gewerbetreibende aus Vilsbiburg haben bei der Verwaltung einen Antrag auf Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf, gestellt. Das Grundstück liegt an der Industriestraße, nordwestlich der Bahnunterführung Herrnfelden und südöstlich des bestehenden Gewerbegebietes „An der Industriestraße“.


Das Grundstück liegt derzeit bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück derzeit als eine Landwirtschaftsfläche dargestellt. Mit einer Bauleitplanung (Flächennutzungsplan + Bebauungsplan) soll hier Baurecht für die Errichtung von Lagergebäuden, Werkstatt, Büroflächen und Wohnraum geschaffen werden.

Die Firmen sind in folgenden Branchen tätig:
  • Haustechnik
  • Landschaftsbau
  • Dachdecker
  • Elektro- und Gebäudetechnik

Das anonymisierte Antragsschreiben wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung eignet sich die Fläche gut für eine weitere bauliche Entwicklung mit gewerblichen Anlagen.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt dem Stadtrat die Aufstellung eines Deckblatts zum Flächennutzungsplan und eines Bebauungsplanes vorzuschlagen.
Der Geltungsbereich soll die Flurnummer 25/105, Gemarkung Gaindorf, mit einer Gesamtfläche von 3.673 m², umfassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Überlegungen zum Bebauungsplan für eine Schaubrauerei mit Gasthaus auf dem ABV-Gelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Büro Gewies-Rohde Architekten aus Landshut wird die Überlegungen zum Bebauungsplan für eine Schaubrauerei mit Gasthaus auf dem ABV-Gelände vorstellen.

Die Arbeitsgruppe hat sich inzwischen mehrmals getroffen und die Gründung aktiv vorbereitet. Unter anderem wurden die Themen Genossenschaftssatzung, Förderungen, Namensfindung, Vermarktung und Erarbeitung der rechtlichen und finanziellen Aspekte zur Gründung besprochen.

Die aktuelle Beteiligung bzgl. Absichtserklärung für die Anteilszeichnung liegt aktuell bei 1.590 Anteilen. Im Rahmen der Anteilszeichnungen wurden die größeren Firmen in Vilsbiburg letzte Woche angeschrieben und weiterhin aktiv Werbung für das Vorhaben gemacht.

Die Gründungsveranstaltung wurde auf den 8. März 2024 gesetzt. Gründe hierfür sind: 

1. Zahlen und Fakten: Eine transparente und klare Vorstellung vom Geschäftsmodell und den damit verbundenen finanziellen Aspekten soll für die Unterstützer sichergestellt sein. Hier findet eine Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband und der Hans-Lindner-Stiftung statt. 

2. Städtebauliche Planung: Derzeit befinden wir uns noch in Abstimmung mit den lokalen Behörden in Bezug auf die städtebaulichen Pläne. Dieser Prozess ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass unser Projekt harmonisch in das Stadtbild integriert wird und sämtlichen Regularien entspricht. Zudem ist die städtebauliche Planung essenziell notwendig für die Planung der Bauwerksvarianten und damit für die genaue Kostenermittlung. 

3. Empfehlung des Genossenschaftsverbands: Eine Gründung sollte möglichst nahe am Termin der ersten Auftragsvergaben zur konkreten Realisierung des Projekts erfolgen, um unnötige Kosten zu vermeiden. 

Um der Arbeitsgruppe die Möglichkeit zu geben, hinsichtlich der Machbarkeit und Finanzierung die weiteren Planungen voranzutreiben, sieht die Verwaltung als nächsten Schritt die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor.

Diskussionsverlauf

Die Planer Matthias Gewies und Björn Rohde haben die aktuellen Überlegungen vorgestellt. Dabei wurden Grobkosten von 3 Mio. Euro zzgl. Brauereiausstattung und Gastronomieausstattung genannt. 

Als weiterer wichtiger Schritt muss die Überplanung der Außenanlagen erfolgen. Hier machte StR Hermann Bauer auf die rückwärtige Erschließung des geplanten Veranstaltungssaals aufmerksam, welche bei den Planungen berücksichtigt werden sollte. 

Die vorgestellten Planungen wurden von der Mehrheit des Gremiums als sehr positiv bewertet und als gute Grundlage empfunden, um mit dem Projekt weiter voranzukommen. StRin Claudia Geilersdorfer plädierte für eine weitere Öffnung des Geländes Richtung Vils. 

StR Werner Neumeier bedankte sich bei der Arbeitsgruppe für das Engagement. Das Projekt sollte von Seiten der Stadt Vilsbiburg weiter unterstützt werden. In diesem Zusammenhang erteilte das Gremium Herrn Gerhard Gilch als Sprecher das Wort. In einer kurzen Stellungnahme ging Herr Gilch auf die weiteren Schritte ein. Nun müsste die Baukostenschätzung und die Finanzierung weiter ausgearbeitet werden. 

Im nächsten Schritt werden die Planungen mit den Team der Genossenschaft abgestimmt. 

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt dem Stadtrat die Aufstellung eines Deckblatts zum Flächennutzungsplan und eines Bebauungsplanes für eine Schaubrauerei mit Gasthaus auf dem ABV-Gelände vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für FlNr. 218/1, Gemarkung Wolferding - Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 218/1 der Gemarkung Wolferding. 

Auf dem Grundstück sollen neue Wohneinheiten in Form von EFH und DHH entstehen. Die Zufahrt soll über den Stich der Thalhammer Straße erfolgen.

Die Flurnummer befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Vilsbiburg.

Dabei ist unter anderem mittels eines städtebaulichen Vertrags der Bau der Erschließungsstraße, der zukünftigen Entwässerungseinrichtung zur Ableitung des Niederschlagswassers und die Übernahme der Kosten sämtlicher mit dem Bau, der Ableitung des Niederschlagswassers und gesamten Planung des Vorhabens zu regeln.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner erläuterte kurz das Vorhaben.  Auf dem Gelände können acht bis zwölf Einheiten entstehen. StRin Christine Koj war der Meinung, dass an der Stelle keine Wohnblöcke entstehen sollten. Herr Binner sagte, dass aktuell eine verdichtete Form von Einfamilienhäusern geplant sind. Ein Geschosswohnungsbau ist aus den Antragsunterlagen aktuell nicht erkennbar. 
Im Gremium wurde die Verkehrserschließung diskutiert. StR Florian Anzeneder hat darum gebeten, die Verkehrsführung weg vom Kindergarten zu überprüfen und nach unten abzuleiten. 
Auf die Frage von StRin Angelika Stumpf erklärte Herr Binner, dass der Investor die Erschließungsstraße nach den technischen Regeln erstellen wird und diese dann an die Stadt übergeben wird. 

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt dem Stadtrat die Aufstellung eines Deckblatts „Achldorf Deckblatt 7“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vorzuschlagen.

Der Geltungsbereich soll die Flurnummer 218/1, beide Gemarkung Wolferding, mit einer Gesamtfläche von 3.648 m² umfassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Grub Deckblatt Nr. 3" zur Erweiterung der Bebauung im Sinne der Nachverdichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller wurden im Rahmen des Flächenmanagements als Eigentümer einer klassischen Baulücke von der Verwaltung angeschrieben. Im darauffolgenden Beratungsgespräch wurde der Wunsch für eine Erweiterung der bisherigen Baumöglichkeiten formuliert. Mit dem nun vorliegenden schriftlichen Antrag wird die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Grub Deckblatt Nr. 3“ aus dem Jahr 1998 für das Grundstück Fl. Nr. 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, beantragt.

Der Bebauungsplan weist für dieses Grundstück derzeit eine Wiesenfläche aus. Grund dafür war damals die nördlich liegende Hangkante mit Eichenaltbestand:

Die Antragsteller sind ebenfalls Eigentümer der westlich der Wiese liegenden und derzeit noch unbebauten Wohnbauparzelle. Im Rahmen der Vorbereitung des Beratungsgesprächs zum Flächenmanagement wurden auch die alten Verfahrensordner für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grub Deckblatt Nr. 3“ durchgesehen. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass ursprünglich eine Bebauung des derzeit als Wiese festgesetzten Bereichs geplant war, aber letztlich aufgrund von Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt die in Kraft getretene Planung realisiert wurde.

Aus diesem Grund fand bereits ein Ortstermin der Verwaltung mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landshut statt. Hierbei wurde der zwingende Erhalt der Baum- und Strauchhecke am Nordrand der Grundstücke an der Gruber Straße besprochen. Diese ist als Biotop geschützt. Ebenso darf das Wurzelwerk dieser Bepflanzung nicht verletzt werden. Ansonsten spricht einer zusätzlichen Überplanung des Grundstücks aber nichts entgegen. Die bestehende Hecke unmittelbar entlang des Gehwegs der Gruber Straße muss nicht erhalten bleiben.

Das Grundstück Fl. Nr. 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, weist an der schmalsten Stelle eine Tiefe von 16,82 Metern auf. Die Gesamtfläche beträgt 1.205 m² und würde sich aus Sicht der Verwaltung für eine innerörtliche Nachverdichtung eignen. Unter Berücksichtigung der nördlich liegenden Baum- und Strauchhecke wird sich der bebaubare Bereich verschmälern. Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, das westlich der Wiese liegende und derzeit noch unbebaute Grundstück der Antragsteller ebenfalls in eine Überplanung mit einzubeziehen. Damit würde man im Rahmen einer Überplanung mehr Flexibilität zur Positionierung der bebaubaren Flächen erreichen.


Eine konkrete Planung der Antragsteller für eine Bebauung gibt es noch nicht. Im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens müsste zuerst die bebaubare Fläche außerhalb des Wurzelwerks der Baum- und Strauchhecke ermittelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Daraus ergibt sich dann erst die weitere Wohnbauentwicklung.

Der Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ ist ein eigenständiger Bebauungsplan und keine Änderung des Bebauungsplanes „Grub“. Er setzt derzeit ein allgemeines Wohngebiet fest. Im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplanes gab es ein Bürgerbegehren „Rettet das Gruber Tal“. Das Bürgerbegehren wurde mit Stadtratsbeschluss vom 16.06.1997 für zulässig erklärt, aber nicht stattgegeben. Daraufhin gab es am 14.09.1997 einen Bürgerentscheid. Bei 2.506 abgegebenen gültigen Stimmen haben 1.867 Bürger gegen den Bürgerentscheid gestimmt. Da der Bürgerentscheid damit nicht mehr als die Hälfte an Zustimmung erhalten hat, wurde der Bürgerentscheid abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Die Möglichkeit einer Nachverdichtung auf dem Grundstück wurde im Gremium kontrovers diskutiert. Einerseits möchte man im Stadtgebiet eine Nachverdichtung, andererseits ist die Straße an der Stelle relativ beengt und eine zusätzliche Grundstücksausfahrt würde die Situation verschärfen. 

StR Florian Anzeneder war der Meinung, dass eine Bebauung an dieser Stelle bereits durch den Bau- und Umweltausschuss einmal abgelehnt wurde. 

Die Erste Bürgermeisterin hat den Beschluss zurückgestellt. Es soll mit dem Grundstückseigentümer geklärt werden, was genau auf dem Gelände geplant ist. 

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6. Gehweg Ohmstraße - Beschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorgang: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) vom 08.05.2023

Entlang der Ohmstraße verläuft ein schmaler, ca. 1,20 m breiter, asphaltierter Weg. Der Weg wird unter anderen von Radfahrenden genutzt. Auf Grund der eingeschränkten Sichtverhältnisse aus den anliegenden Gewerbegrundstücken ist es in der Vergangenheit zu Unfällen zwischen den einfahrenden Fahrzeugen in die Ohmstraße und den Radfahrenden gekommen.
Die Verkehrssituation wurde von der Verwaltung und der Polizei geprüft.
Die Prüfung hat ergeben, dass auf Grund der Wegbreite von 1,20 m und aus den straßenbaurechtlichen Vorgaben sowie verkehrsrechtlichen Bestimmungen kein Radverkehr zugelassen werden kann.
Der Weg ist daher nur für den Fußgängerverkehr geeignet. Damit der Weg nicht mehr von Radfahrenden genutzt wird, ist der Weg mit Z 239 (blaues Fußgängerschild) zu beschildern. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde die rechtliche Notwendigkeit einer Beschilderung erkannt.  Es wurde aber unterschiedliche Vorschläge zur Verbesserung der Situation genannt (z.B. Ausbau des Gehwegs zu einem Geh- und Radweg inkl. Verrohrung des Grabens, Anschluss des Radwegs an die Landshuter Straße, Beschilderung der Ausfahrten entlang des Gehwegs um auf Fußgänger aufmerksam zu machen.).
Man war sich einig, die Situation vor Ort verbessern zu wollen. 

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt, dass der Weg entlang der Ohmstraße mit Z 239 als Fußgängerweg beschildert wird. Zudem wir die Verwaltung beauftragt, Alternativen für einen Radweg zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö 7
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7.1. Information zum Grobkonzept für den Radverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Im Stadtrat wurde am 19.07.2023 der Maßnahmenkatalog zum Radverkehr vorgestellt. Der Maßnahmenkatalog enthält 50 Punkte. Die einzelnen Punkte des Maßnahmenkataloges sollen nach und nach umgesetzt werden.
Als erster Schritt sind die Maßnahmen zur Umsetzung geplant, die zeitnahe und ohne Umbaumaßnahmen ausgeführt werden können. Die einzelnen Maßnahmen wurden bereits mit der Polizei diskutiert und geprüft.

Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden können, sind Ergänzungen von Beschilderungen bzw. Änderungen von Beschilderungen. Hier ist der zeitliche und finanzielle sowie der rechtliche Rahmen bzw. Voraussetzungen eindeutig und klar.
Das sind die Punkte: 1.1, 1.2, 1.4, 1.6, 3.9 (erledigt), 4.1 (Baubeginn 10/2023), 4.2, 6.5, 6.6, 6.7.

Maßnahmen, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Vilsbiburg liegen, wie z. B. Verlängerung der Schutzstreifen für Radfahrer in der Frauensattlinger Straße, die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer in der Seyboldsdorfer Straße (innerorts) Richtung Seyboldsdorf usw. werden an das LRA als zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet.
Das sind die Punkte: 1.5, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 4.4.

Die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Anschaffungen zum Fahrradverkehr stehen, müssen erst geplant werden. Die Planungsleistungen sind im Haushalt 2024 enthalten.
Das sind die Punkte: 2.1, 2.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4.

Die einzelnen Maßnahmen wie z. B. die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, Radfahrstraßen, Schutzstreifen für Radfahrer oder Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. müssen rechtlich geprüft werden. Hier ist die Stellungnahme der Polizei und ggf. des Landratsamtes notwendig.
Das sind die Punkte: 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.10, 3.11, 3.12, 3.13, 3.14, 3.15, 3.16, 3.17, 3.18, 3.19, 3.20, 3.21, 4.3, 4.5.

Die Dokumentation (Maßnahmenkatalog) zu den oben aufgelisteten Punkten wurde noch nachgereicht.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass es sich um eine Information über den Zwischenstand handelt. Eine detaillierte Vorstellung erfolgt im nächsten Jahr.  

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7.2. Bühne auf dem Balkspitz - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 12.12.2023 ö informativ 7.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 25.09.2023 hat Herr Stadtrat Schwimmer berichtet, dass die Bühne am Balkspitz für eine Band mit sechs bis acht Mann zu klein ist.

Planungsgrundlage für das Holzdeck am Wasser ist die Schaffung eines Bezuges zur Vils und eine Sichtbeziehung zu den gegenüberliegenden Sitzstufen. 

Für Veranstaltungen und dem Aufbau einer eventuellen temporären Bühne wurde die Fläche davor mit einem Schotterrasen ausgestattet.

Hinweis: Falls eine Bühne am Wasser errichtet werden soll, sind entsprechende Absturzsicherungen vorzusehen. Bei der Einweihung des Balkspitzes spielte die Band auf der Wiese ohne zusätzliche Aufbauten.

Diskussionsverlauf

In diesem Zusammenhang hat StR Hermann Bauer nachgefragt, wie die Situation nach dem Hochwasser auf dem Gelände ist. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass aktuell keine größeren Schäden bekannt sind. 

StRin Angelika Stumpf fragte nach, ob auf dem Gelände eine Stromversorgung zur Verfügung gestellt werden kann. Frau Entwistle erklärte, dass dies temporär möglich ist. Sollte auf dem Gelände öfters ein Stromanschluss benötigt werden, soll über eine dauerhafte Lösung entschieden werden. 

Datenstand vom 20.12.2023 14:05 Uhr