Datum: 29.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwägung und Billigungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Vilsbiburg Süd DB 3"
2 Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes " An der Schlossstraße" in Haarbach
3 Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Seyboldsdorf Südost"
4 Vorstellung der ersten Planungsüberlegungen und Beschluss über die Kenntnisnahme des Bebauungsplanes "KiTa Burger Feld"
5 KiTa Burger Feld - Vorstellung des Vorentwurfs der Hochbauplanung
6 Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes "Goben Deckblatt 5"
7 Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplan "Achldorf DB 5"
8 Anschaffung Stadtbauhof- Austausch Unimog
9 Kita Burger Feld - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für die Freianlagenplanung
10 KiTa Burger Feld - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Elektro und HLS
11 Kita Burger Feld - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung
12 Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Trennwandsysteme und Garderobenschränke
13 Floßgassensteg, Entscheidung zum Sanierungsumfang
14 Untere Stadt - Parksituation - Änderung der Parkbeschilderung
15 Freibad - Austausch der bestehenden Holz-Liegebretter
16 Antrag auf isolierte Befreiung - Ralph Waldbauer, neben Geigelsteinstr. 6, FlNr. 247/89, Gem. Wolferding - Errichtung eines Doppelcarports
17 Antrag auf Vorbescheid - Martin Süßl, Frontenhausener Str. 94, FlNr. 1881, 1885/11, Gem. Vilsbiburg - Neubau von 6 Reihenhäusern mit 6 Doppelgaragen
18 Antrag auf Vorbescheid - Richard Schachtner, Herrnfeldener Str. 62, FlNrn. 1290/21, 1226/45, Gem. Vilsbiburg - Neubau von 2 EFH - Stellungnahme der Deutschen Bahn
19 Bauantrag - Oualid Ben Khalifa, Hochkalterstraße 5, FlNr. 247/39, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Keller und Carport
20 Informationen
20.1 Informationen über genehmigte Bauvorhaben
20.2 Straßenbausanierungsmaßnahmen 2017
20.3 Lichtzeichenanalge in der Frauensattlinger Straße
20.4 Baumfällarbeiten an der Stadthalle
20.5 Sanierung Mittelschule - Birkenbestand
20.6 Verkehrsführung - Bahnübergang Industriestraße / Bahnhofstraße

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1. Abwägung und Billigungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Vilsbiburg Süd DB 3"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Bauer, Fa. KomPlan, wird die eingegangenen Stellungnahmen mitsamt den Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusamme nstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zu der Aufhebung des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd Deckblatt 3“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd Deckblatt 3“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes " An der Schlossstraße" in Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan und das Deckblatt zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage aus dem Gremium hat Frau Linke berichtet, dass die Hochwassersituation überprüft ist und für in Ordnung befunden wurde. Das Wasserwirtschaftsamt hat sein Einverständnis erklärt, die wasserrechtliche Erlaubnis wird noch eingeholt.

Frau Linke erklärte die Lage der Garagen. Ebenfalls erläuterte Frau Linke, dass die Brauchwasserzisternen laut BauGB nicht festgesetzt werden dürfen, aber von den Bauherren freiwillig eingebaut werden können.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ und zum Flächennutzungsplan „Deckblatt Nr. 14“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „An der Schlosstraße“ und den Flächennutzungsplan „Deckblatt Nr. 14“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Seyboldsdorf Südost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Seyboldsdorf Südost“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Seyboldsdorf Südost“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vorstellung der ersten Planungsüberlegungen und Beschluss über die Kenntnisnahme des Bebauungsplanes "KiTa Burger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird die ersten Planungsüberlegungen vorstellen.

Diskussionsverlauf

Frau Linke erklärte, dass in dem Baufeld der Platz für drei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen sowie einer zusätzlichen Erweiterung von zwei Kindergartengruppen vorhanden ist .

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die ersten Planüberlegungen zum Bebauungsplan „KITA Burger Feld“ zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. KiTa Burger Feld - Vorstellung des Vorentwurfs der Hochbauplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie, der Abstimmung mit dem Amt für Jugendhilfe beim Landratsamt Landshut, Frau Soller und Herrn Binner von der Verwaltung der Stadt Vilsbiburg, wurde vom beauftragten Architekturbüro Kirchmair und Meierhofer der Vorentwurf für die neue Kindertagesstätte Burger Feld erarbeitet.

Entsprechend der aktuellen Bedarfsermittlung vom Januar 2018 soll ab September 2018 eine Kindertagesstätte mit
  • 3 Kindergartengruppen und
  • 2 Kinderkrippengruppen
Errichtet werden.

Die neue Kindertagesstätte in Achldorf weist 3 Kindergartengruppen plus 2 Kinderkrippengruppen auf.

Die genehmigte Kostenberechnung der Kindertagesstätte in Achldorf endet auf brutto 2,95 Mio. Euro. Hierin sind brutto 298.728 Euro für die Kostengruppe 500 (Freianlagen) enthalten.

In der Kostenschätzung für die Kindertagesstätte Burger Feld werden ebenso brutto 2,95 Mio. Euro angesetzt.

Jedoch ist das Grundstück beim Burger Feld nicht erschlossen und es ist eine größere Anzahl an Stellplätzen einzuplanen. Daher sind – im Vergleich zur Kindertagesstätte in Achldorf - zusätzliche Mittel für die Erschließung und die Parkplätze einzuplanen, die allerdings derzeit noch nicht vorliegen.

Grundlage der Planungen ist der Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2017, der für Neubauten die Errichtung eines sog. Passivhauses vorsieht, entsprechend den Kriterien des privaten Passivhaus-Instituts (gegründet von Dr. Wolfgang Feist). Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt durch eine sog. phpp Berechnung. Unabhängig davon ist eine EnEV Berechnung gesetzlich gefordert.

Das Architekturbüro wird in der Sitzung den Vorentwurf vorstellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Vorentwurf für die weitere Bearbeitung frei zu geben.

Die Verwaltung wird angewiesen bei den weiteren Planungen eine wirtschaftliche Umsetzung des Vorentwurfs intensiv zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes "Goben Deckblatt 5"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Goben Deckblatt 5“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Goben Deckblatt 5“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplan "Achldorf DB 5"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Achldorf DB 5“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Achldorf DB 5“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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8. Anschaffung Stadtbauhof- Austausch Unimog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Austausch des Unimogs
Bereits 2015 wurde vom Stadtbauhof der Austausch des Unimogs empfohlen und Mittel im Haushalt für 2016 beantragt. In den Haushaltsberatungen wurde die Anschaffung des Unimogs um ein Jahr zurück gestellt.

Da 2017 der Austausch des (anfälligen) Knicklenkers Priorität hatte (Anschaffungs-kosten brutto ca. 99.000 Euro) erfolgte bisher keine Ersatzbeschaffung.

Daten zum Unimog

EZ 2006
km 87513
Std. 8095 (ca. 3h/Arbeitstag)

Der Unimog wird im Sommerdienst für Mäharbeiten der Straßenbankette eingesetzt, sowie für allgemeine Straßenunterhaltungsarbeiten, wie z.B. das Freischneiden des Straßenlichtraumprofils mit der Anbauheckenschere. Im Winterdienst wird der Unimog intensiv für die Schneeräumarbeiten in Vilsbiburg eingesetzt.

Da der Unimog 2018 bereits zwölf Jahre im Einsatz ist muss in naher Zukunft vermehrt mit kostenintensiven Reparaturen gerechnet werden. Darüber hinaus erhöht sich erheblich das Risiko für einen längeren Ausfall, der insbesondere in der Winterzeit nicht vollständig kompensiert werden kann.

Für den Haushalt für 2018 wurden vom Stadtbauhof 180.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Unimogs angemeldet und genehmigt.

Es liegt ein Angebot der Firma Henne Nutzfahrzeuge über brutto 176.773,43 Euro vor, das vom 12.12.2017 ist und noch gültig hat. Preiserhöhungen bei einer späteren Angebots-einholung sind zu erwarten.

Ein Gegenangebot liegt nicht vor, da es kein Vergleichsfahrzeug anderer Hersteller gibt.

Diskussionsverlauf

Mitarbeiter des Stadtbauhofes sollen Anschaffungen in Zukunft in der Sitzung wieder erörtern. Auf Anfrage wurde von Stadtbaumeister Binner berichtet, dass innerhalb des letzten Jahres Reparaturkosten in Höhe von ca. 8.000,00 € angefallen sind.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Mercedes Benz Unimog U318 4X4, auf Grundlage des Angebotes der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH vom 12.12.2017 zum Preis von 176.773,43 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, zu erwerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Kita Burger Feld - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für die Freianlagenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte Burger Feld wurde auf Grundlage
  • der Einhaltung der Terminschiene (Nutzungsbeginn Gebäude 01.09.2019, Nutzungsbeginn Freianlagen 01.09.2019) und
  • des derzeitigen Planungsstandes
in Abstimmung mit dem Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer, für die Freianlagenplanung das Büro Landschaftsarchitektur Brenner aus Landshut ausgewählt.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                III, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3 %

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertages-stätte Burger Feld, das Büro Landschaftsarchitektur Brenner aus Landshut, mit der Freilagenplanung stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. KiTa Burger Feld - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für Elektro und HLS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte Burger Feld wurde auf Grundlage
  • der Einhaltung der Terminschiene (Nutzungsbeginn Gebäude 01.09.2019, Nutzungsbeginn Freianlagen 01.09.2019) und
  • des derzeitigen Planungsstandes
in Abstimmung mit dem Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer, für die Fachplanungs-leistungen Elektro und HLS, das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing ausgewählt.

Elektro und Fernmeldetechnische Anlagen
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                II, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3 %

HLS (Heizung + Lüftung + Sanitär)
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                II, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3 %

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte Burger Feld, das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing mit den Fachplanungsleistungen für Elektro und HLS, stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Kita Burger Feld - Beauftragung der Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte Burger Feld wurde auf Grundlage
  • der Einhaltung der Terminschiene (Nutzungsbeginn Gebäude 01.09.2019, Nutzungsbeginn Freianlagen 01.09.2019) und
  • des derzeitigen Planungsstandes
in Abstimmung mit dem Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer, für die Fachplanungs-leistungen des Tragwerks, das Ingenieurbüro Maidl aus Osterhofen ausgewählt.

Elektro und Fernmeldetechnische Anlagen
Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                II, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3 %

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte Burger Feld, das Ingenieurbüro Maidl aus Osterhofen mit den Fachplanungsleistungen für das Tragwerk, stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Trennwandsysteme und Garderobenschränke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Lieferung und Montage der Trennwandsysteme in den Sanitärräumen und der Garderobenschränke mit Pfandschloss in den Umkleiden des Hallenbades eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 15 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 16.01.2018 lagen dem Stadtbauamt 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


1
Röhl GmbH
Waldbüttelbrunn
        43.985,76 €
2
Schäfer
Horhausen

3
SANA GmbH
Luhe-Wildenau

4
Kemmlit-Baulelemente
Dusslingen

5
Moreth, Innenausbau
Eschlkam

6
Studio 3 GmbH
Bad Birnbach

7
CATO GmbH & CoKG
Ummendorf




Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 32,25% den Ansatz des vom Architekturbüro HOEWI vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI prüfte die  Angemessenheit der Angebotspreise. Diese lassen eine einwandfreie Ausführung erwarten.

Die nötigen Mittel sind im Haushalt 2018 eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                30.04.2018
Fertigstellung der Gesamtleistung:                18.05.2018

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Röhl, Waldbüttelbrunn, auf Grundlage ihres Angebotes vom 16.01.2018, mit der Lieferung und Montage der Trennwände und Garderobenschränke, im Zuge der Sanierung der Mittelschule, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Floßgassensteg, Entscheidung zum Sanierungsumfang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö 13

Sachverhalt

Im Rahmen der Brückenprüfung wurde festgestellt, dass der Steg von der Floßgasse über die Vils sanierungsbedürftig ist. Insbesondere ist der Holzbelag nicht mehr verkehrssicher. Die rutschsicheren Einlagen auf der Oberseite des Belages sind faktisch nicht mehr vorhanden. Ebenso sind die Belagshölzer an den Balkenkopfseiten (teilweise) stark geschädigt und die Tragfähigkeit eingeschränkt.

Bei der Stahlkonstruktion sind nach ca. 20 Jahren Gebrauch Korrosionsspuren erkennbar. Da die Kosten für eine ordnungsgemäße Entfernung der Korrosionsspuren und das Aufbringen eines neuen mehrlagigen Schutzanstriches durch die baubegleitenden Maßnahmen (Sicherungs- Schutz- Hebemaßnahmen, etc.) erhebliche Kosten verursacht wurde nach Möglichkeiten der Kostenreduzierung gesucht. In Abstimmung mit dem Ingenieurbüro IPP aus Landshut ist davon auszugehen, dass die Schädigungen an der Tragkonstruktion sich im Oberflächenbereich befinden und in den nächsten 15 bis 20 Jahren keine Gesamtsanierung der Tragkonstruktion zwingend erforderlich machen.

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen nur den Oberbelag auszutauschen und derzeit keine Maßnahmen an der Stahltragkonstruktion durchzuführen. In ca. 15 bis 20 Jahren würde der Oberbelag wider ausgetauscht werden müssen. Dabei ist dann die Stahltragkonstruktion zu sanieren oder vollständig auszutauschen.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Binner verdeutlichte in seinem Vortrag, dass sich die Korrosion in den nächsten Jahren verstärken wird und somit weitere optische Verschlechterungen bei der Brücke eintreten. Die Holzart und die Ausführung für die Rutsc hhemmung werden noch abgeklärt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt beim Floßgassensteges 2018 nur einen Austausch des Holzbelages durchzuführen und die Sanierung der Stahltragkonstruktion zurück zu stellen. Bei der Neubelegung ist ein ausreichender Abstand der Hölzer zu wählen (ca. 20 mm) um ein besseres austrocknen des Belages und „durchfallen“ von Splitt zu erleichtern.

Der Steg soll zukünftig nicht mehr mit Salz gestreut werden und die Schneeräumung im Handdienst erfolgen. Da nicht immer die Verkehrssicherheit ab 7.00 Uhr gewährleistet werden kann wird im Winter eine zeitweise Sperrung des Steges erforderlich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Untere Stadt - Parksituation - Änderung der Parkbeschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Vorgang: Sitzung der Projektgruppe „Straßenverkehr“ vom 20.12.17.

In der Projektgruppe Straßenverkehr wurde die unbefriedigende Verkehrssituation in der Unteren Stadt thematisiert. Durch rücksichtslose Parker können Fußgänger nicht mehr auf dem Gehweg gehen. Durch die bestehende Beschilderung muss der Parker mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. Dadurch wird die Restgehwegbreite oft so eng, dass der Fußgängerverkehr nicht mehr möglich ist.

Es wird vorgeschlagen, dass im Bereich des Anwesen Balk (auf die Länge der Treppenanlage) nicht mehr geparkt werden darf, ab der Treppenanlage bis zur ehemaligen Zufahrt Zollner wieder geparkt werden darf und ab der Zufahrt nicht mehr geparkt werden darf. Durch die Änderung der Beschilderung fallen ca. 7 Stellplätze weg.

Beschluss

Das Halteverbot wird nur vor dem Anwesen Balk angeordnet. Im weiteren Bereich bleiben die Parkplätze wie aktuell ausgeschildert erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Freibad - Austausch der bestehenden Holz-Liegebretter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.10.2017 wurde bezüglich der Liegebretter im Stadtbad beraten und beschlossen die bestehenden Holz-Liegebretter zu belassen und durch den Bauhof herzurichten (alle Bretter demontieren, hobeln, teilweise austauschen, neue montieren auf die Unterkonstruktion).

Nach örtlicher Besichtigung des Stadtbauhofleiters mit dem Schreiner wurde am 21.12.2017 dem Leiter des Bauamts folgendes mitgeteilt:

Bei eingehender Überprüfung der vorhandenen Liegebretter wurde festgestellt, dass
ca. 80 - 90 % von sehr starker Fäule befallen sind.

Eine Überarbeitung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist nicht mehr sinnvoll.

Die geplante Sanierung der Holz-Liegebretter im Stadtbad ist nicht möglich, da die Bretter, insbesondere an den Stirnseiten, sehr starke Schädigungen aufweisen. 

Seitens der Verwaltung wird folgendes Vorgehen empfohlen:

Beim Springerbecken werden dauerhaft keine Holzliegebretter auf die Betonstufen montiert. Die Gewindeschrauben werden abgeflext. Die Verwaltung soll darüber hinaus eigenständig prüfen ob mittels eines Anstrichs eine optische Nachbearbeitung sinnvoll ist.

Beim Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken werden neue Holzliegebretter nur in einem Teilbereich montiert (ein oder zwei Reihen der insgesamt drei Reihen). Die Verwaltung entscheidet in Abstimmung mit dem Leiter des Schwimmbads eigenständig über die zu belegenden Bereiche. Die Verwaltung soll darüber hinaus eigenständig prüfen ob mittels eines Anstrichs eine optische Nachbearbeitung des nicht belegten Bereichs sinnvoll ist.

Als Holzart wird Esche thermobehandelt verwendet, da dies ein einheimisches, splitterarmes und optisch ansprechendes Holz, ist. Auch die Auswertung der Umfrage zu den Liegebrettern im Stadtbad Vilsbiburg ergab eine sehr positive Rückmeldung für das Material Esche thermobehandelt.

Bei Belegung von einer Reihe beim Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken mit der Holzart Esche thermobehandelt entstehen Materialkosten in Höhe von ca. 3.850 Euro.
Durch diesen Belegungsvorschlag wird unterschiedlichen Nutzerwünschen nachgekommen und die Teilbelegung schafft eine wirtschaftliche Lösung.








Auswertung der Umfrage zu den Liegebrettern im Stadtbad Vilsbiburg

Bevorzugt wurde:

Holzart

Stimmen
Gesamt
Esche thermobehandelt

I I I I I 
5
Bangkirai

I I
2
Megawood

I
1
Eiche



Beton

I I I I I
5
Fichte thermobehandelt



Bambus





Bemerkungen der Besucher bezüglich der Materialien:

  • Mein Vorschlag: Ein Kompromiss aus Haltbarkeit, Wartungsaufwand, Bequemlichkeit und Kosten. Tropenholz und Material mit hohen Entsorgungskosten sollten entfallen.
  • Esche ist schön glatt und bekommt keine Risse wie Eiche, außerdem ist es umweltfreundlicher als Tropenholz
  • Beton ist am leichtesten sauber zu halten
  • Bangkirai ist optisch am schönsten
  • Bangkirai färbt auf nasse Badesachen ab
  • Die beste Wahl wäre Bangkirai, die schlechteste Beton
  • Esche thermobehandelt, weil heimisch, angenehm zu sitzen und nicht splitternd
  • Lasierte Fichte saugt nach dem Regen Wasser schnell auf, heizt sich bei Sonne schnell auf und vermitteln ein angenehmes Wärmegefühl
  • Zusätzlicher Vorschlag: unbehandelte Lärche

Teilnehmer: 13

Vom Bauamt wurden aktuelle Angebote für verschiedene Holzbeläge eingeholt. Diese sind:

Fichte KD A:        netto 530,00 €/cbm
Douglasie, lufttrocken:        netto 450,00 €/cbm
Tanne mit Farbfehler, lufttrocken:        netto 350,00 €/cbm

Bei vollständiger Belegung der Liegeflächen beim Schwimmerbecken und Nichtschwimmer-becken, ohne den Bereich beim Sprungturm, sind insgesamt ca. 10 cbm Holzmaterial erforderlich.

Für die Verwendung von Thermoesche gibt es unterschiedliche Angebotsangaben. Es ist mit ca. dem 3-fachen des Preises für Tanne mit Farbfehlern zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Das Herrichten der bestehenden Liegebretter wird wegen der erheblichen Schädigungen und dem sehr hohen Zeitaufwand für die Bearbeitung als ungeeignete und unwirtschaftliche Lösung angesehen. Es sollen Liegebretter mit neuem Holzmaterial vom Bauhof angefertigt werden.

Thermoesche soll auf Grund der hohen Materialkosten nicht zum Einsatz kommen. Als geeignet und preislich angemessen wurden die Hölzer Douglasie und Tanne angesehen.

Ein Anstreichen der Liegebretter soll nicht vorgenommen werden. Die Unterkonstruktion ist einheitlich zu gestalten. Die Pflege soll in Zukunft durch den Stadtbauhof erfolgen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Liegeflächen beim Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken (alle drei Reihen) mit neuen Holz-Liegebrettern zu belegen. Die restlichen Betonstufen beim Sprungturmbecken bleiben unbelegt und sollen durch Farbanstrich optisch aufwertet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Liegebretter in dem Material Douglasie ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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16. Antrag auf isolierte Befreiung - Ralph Waldbauer, neben Geigelsteinstr. 6, FlNr. 247/89, Gem. Wolferding - Errichtung eines Doppelcarports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf der FlNr. 247/89, Gem. Wolferding einen Doppelcarport errichten. Die Flur-Nr. befindet sich zur Hälfte im Eigentum der Stadt Vilsbiburg.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne „Achldorf“ und  „Achldorf DB2“. Dieses Deckblatt umfasst den Bereich „junges Wohnen“ (Pz. 10 – 61).
Im ursprünglichen Bebauungsplan waren Carportflächen (Pz. 249 – 260) ausgewiesen. Mit der Deckblattänderung Nr.2 hat man die Festsetzung „CA“ (Carports) durch die Festsetzung „STP“ (Stellplätze) ersetzt. Grund war die einheitliche Gesamtansicht im Bereich „Junges Wohnen“.

Der Bauherr benötigt eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Achldorf DB 2“ zur Errichtung eines Carports. Die Begründung zur damaligen Deckblattänderung ist in der Anlage beigefügt.

Das Gremium wird um die Entscheidung gebeten, ob die einheitliche Gesamtansicht der Stellplatzflächen einen Grundzug der Planung darstellt.

Sollte dies der Fall sein, kann die Befreiung nicht erteilt werden. Sofern eine Durchmischung mit CA und STP erlaubt sein soll, kann dem Bauherren die Befreiung erteilt werden. Da der Bebauungsplan „Achldorf DB2“ lediglich die Änderung der Stellplatzflächen umfasst, wird er damit obsolet und kann nicht mehr durchgesetzt werden. Es gilt damit der Bebauungsplan „Achldorf“ und „Achldorf DB1“ weiter.

Das Vorhaben wurde bereits in der BUA Sitzung am 04.09.2017 behandelt. Der Beschluss wurde zurückgestellt, bis die Umgebung auf vorhandene Referenzobjekte geprüft wurde.

Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes „Achldorf DB 2“ sind diverse Carports in verschiedenen Ausführungen vorhanden. Diese befinden sich jedoch durchgängig zwischen den Gebäuden auf der hierfür vorgesehenen Fläche für Carports und Garagen. Ein Carport auf den durch Bebauungsplan festgesetzten Stellplatzflächen (FlNr. 247/37, 247/42, 247/43, usw.) ist nicht vorhanden. Referenzobjekte gibt es damit nicht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Vorbescheid - Martin Süßl, Frontenhausener Str. 94, FlNr. 1881, 1885/11, Gem. Vilsbiburg - Neubau von 6 Reihenhäusern mit 6 Doppelgaragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf den Grundstücken FlNr. 1885/11 und FlNr. 1881, Gem. Vilsbiburg, entlang der Frontenhausener Straße sechs Reihenhäuser mit sechs Doppelgaragen errichten.
Hierzu beantragt er einen Vorbescheid.

Das Vorhaben befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird daher gemäß § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich behandelt.
Im Rahmen des Vorbescheides sind die Bebaubarkeit und das Einfügungsgebot zu klären.

Da sich das Vorhaben im Innenbereich befindet, ist eine Bebauung grundsätzlich möglich.

Die Art der baulichen Nutzung (Wohnen) ist ebenfalls zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung kann nicht abschließend geklärt werden. Es sind lediglich Angaben über die Vollgeschosse (II) angegeben. Grundsätzlich würde sich eine zweigeschossige Bauweise würde in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Im Rahmen des später durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens sind die Abstandsflächen und der Immissionsschutz zu klären.

Stellungnahme AB 31: „Die städtebauliche Einbindung ist zu prüfen“.

– Im Rahmen des Einfügungsgebotes des § 34 BauGB kann nur geprüft werden, ob sich das Vorhaben hinsichtlich Art (Wohnen) und Maß (Geschossigkeit, Wandhöhen, Firsthöhen,…) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine gestalterische Planungshoheit kann nur im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ausgeübt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Eine Bebaubarkeit der Grundstücke ist gemäß § 34 BauGB gegeben.

Hinweis: Die Abstandsflächen und der Schallschutz sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Landshut zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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18. Antrag auf Vorbescheid - Richard Schachtner, Herrnfeldener Str. 62, FlNrn. 1290/21, 1226/45, Gem. Vilsbiburg - Neubau von 2 EFH - Stellungnahme der Deutschen Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 18

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 24.07.2017 behandelt.

Die Bebaubarkeit ist auf Grund der Festsetzung „Bahnanlage“ im FNP städtebaulich nicht gegeben. Das Einvernehmen konnte daher nicht erteilt werden. Nun liegt allerdings die Stellungnahme der Deutschen Bahn vor. Zusammenfassend bestehen seitens der DB grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben, sofern die im Schreiben vom 12.10.2017 genannten Auflagen eingehalten werden.

Das Landratsamt Landshut hat die Stadt Vilsbiburg mit Schreiben vom 11.01.2018 um eine erneute Stellungnahme, unter Berücksichtigung des Schreibens der DB, gebeten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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19. Bauantrag - Oualid Ben Khalifa, Hochkalterstraße 5, FlNr. 247/39, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Keller und Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö beschließend 19

Sachverhalt

Der Bauherr benötigt für sein Vorhaben eine Befreiung vom Bebauungsplan „Achldorf D1“.

Die Überschreitung der Baugrenze im westlichen Teil beträgt 84,5 cm. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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20. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 20
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20.1. Informationen über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 20.1

Sachverhalt

1. Markus Broden, Feldkirchen 95 ½, FlNr. 430/3, Gem. Seyboldsdorf – Neubau Ersatzhaus mit Doppelgarage

2. Klaus Eppeneder, Falkenberg 9, FlNr. 633/0, Gem. Bergham – Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Bio-Zuchtsauenstalles mit Wartestall, Abferkelstall und Ferkelaufzuchtstall

3. Christian Bauer, Tattendorfer Str. 10, FlNr. 1790/3, Gem. Haarbach – Neubau eines EFH mit Doppelgarage

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nahm davon ohne Einwand Kenntnis.

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20.2. Straßenbausanierungsmaßnahmen 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 20.2

Sachverhalt

Die für 2017 beschlossenen einzelnen Straßensanierungsmaßnahmen wurden in einer Ausschreibung zusammengefasst. Der Bau- und Umweltausschusssitzung hat am 24.07.2017 hierzu den Auftrag an die Firma Max Streicher GmbH vergeben.

Die Auftragssumme brutto beträgt 264.223,14 EUR.

In den Bereichen Wolferding (Zuwegung Grub 115) und Reichreit 80 wurden vor der Ausschreibung Schürfproben genommen und als Grundlage für die Massenermittlung verwendet.

Nach abfräsen der Asphaltschichten zeigte sich, dass die bestehende Frostschutzschicht größtenteils nicht in ausreichender Stärke gegeben ist, so dass ein Bodenaustausch zur fachgerechten Erstellung eines tragfähigen Unterbaus erforderlich wurde.

Die Auftragssumme der Fa. Max Streicher GmbH wird sich auf Grund der Massenmehrungen erhöhen. Die Höhe der Kosten kann erst nach genauem Aufmaß der Fa. ermittelt werden und liegt derzeit noch nicht vor.

Im Haushalt 2017 sind für alle Straßensanierungsmaßnahmen, die im oben genannten Auftrag inkludiert sind, insgesamt 364.000 Euro eingestellt und somit in ausreichender Höhe vorhanden.

Die Summe der derzeit freigebenden Abschlagszahlungen (Nr. 1 bis 7, Stand 22.01.2018) beläuft sich auf brutto 173.000 Euro.

Nach Vorliegen der genauen Nachtragssumme, die sich aufgrund der Massenmehrungen ermittelt, wird diese im Bau- und Umweltausschusssitzung zur Beauftragung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nahm davon ohne Einwand Kenntnis.

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20.3. Lichtzeichenanalge in der Frauensattlinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 20.3

Sachverhalt

Bürgermeister Helmut Haider berichtete von einer E-Mail des Landkreises Landshut, dass der Antrag der Stadt Vilsbiburg für eine Lichtzeichenanlage beim Fußgängerüberweg an der Frauensattlinger Straße (Kindergarten St. Martin) derzeit geprüft wird. Um eine Bewertung vornehmen zu können, sind aktuellen Zahlen über den Straßenverkehr und Querungen am Fußgängerüberweg zu ermitteln. Nach Vorlage der Ergebnisse wird das weitere Vorgehen im Landratsamt abgesprochen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nahm davon ohne Einwand Kenntnis.

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20.4. Baumfällarbeiten an der Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 20.4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider informierte den Ausschuss, dass an der Stadthalle Vilsbiburg einige Bäume entfernt werden müssen und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Die Notwendigkeit des Entfernens wurde durch den zuständigen Baumkontrolleur im Stadtbauhof festgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nahm ohne Einwand Kenntnis davon.

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20.5. Sanierung Mittelschule - Birkenbestand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö vorberatend 20.5

Sachverhalt

Durch die Sanierung der Mittelschule ist der Birkenbestand im Bereich des neuen Foyers zu entfernen um das Gebäude zu schützen. Ebenfalls sind im Pausenhof zwei Bäume zu entfernen. Geeignete Ersatzpflanzungen werden vorgenommen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nahm davon ohne Einwand Kenntnis.

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20.6. Verkehrsführung - Bahnübergang Industriestraße / Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.01.2018 ö informativ 20.6

Sachverhalt

StRin Gisela Floegel fragte nach, wann der Vorschlag der Projektgruppe Straßenverkehr die Verkehrsführung an der Bahnunterführung Industriestraße / Bahnhofstraße zu ändern in der Bau- und Umweltausschusssitzung behandelt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Helmut Haider sagte zu, dass dies in eine der nächsten Sitzungen thematisiert wird.

Datenstand vom 01.02.2018 10:53 Uhr