Datum: 19.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:37 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin: Bauantrag - Rita Schmid, Wallbergstraße 8, FlNr. 219/12, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Garage und Carport
2 Bebauungsplan "KiTa Burger Feld" - Vorstellung Vorentwurf und Beschlussfassung über Kenntnisnahme
3 Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen
4 Erschließung Baugebiet Seyboldsdorf Süd-Ost; Auftragsvergabe Tiefbauleistungen
5 Antrag auf Vorbescheid - Sonja Kronwinkler, Solling 49 1/2, FlNr. 848, Gem. Frauensattling - Ersatzwohnhaus mit Garage
6 Bauantrag - Markus Krüger, Schwalbenholzstraße 11, FlNr. 25/111, Gem. Gaindorf - Errichten eines überdachten Unterstellplatzes
7 Bauantrag - Landkreis Landshut, Gobener Str. 4, FlNr. 1893/10, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung und Aufstockung Gymnasium in Vilsbiburg zur Wiedereinführung des G9
8 Bauantrag - Flottweg SE, Industriestraße 6-8, FlNrn. 1276, 1276/2, 1276/3, 1276/11, 1276/20 und 1285/25, Gem. Vilsbiburg - Anbau Logistikhalle Gebäude 7.3 mit Aussenanlagen
9 Bauantrag - Flottweg SE, Baumgartenstraße, FlNr. 706, Gem. Bergham - Neubau eines Produktionswerkes für die Flottweg SE Werk 2
10 Informationen
10.1 Tempo 30 vor KiGa St. Martin

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1. Ortstermin: Bauantrag - Rita Schmid, Wallbergstraße 8, FlNr. 219/12, Gem. Wolferding - Neubau eines EFH mit Garage und Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport errichten.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Achldorf DB4“. Dieser legt Baugrenzen und eine Baulinie fest.



Das Vorhaben befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Gemäß Bebauungsplan war allerdings die Grundstücksteilung auch anders vorgesehen. Demnach hätte die Garage als Grenzgarage ausgeführt werden und der Bau der westlichen Nachbarn um drei Meter von der Grenze abrücken sollen. Nun möchte die Bauherrin die Garage vollständig außerhalb der Baugrenze errichten, der angebaute Carport befindet sich ebenfalls außerhalb der festgesetzten Grenzen. Demzufolge rückt auch das Wohnhaus weiter nach Westen. Die Baulinie ist eingehalten. Auf den Carport soll eine Dachterrasse errichtet werden, die sich die erforderlichen 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt befindet.

Begründung des Planers/ Bauherrn für die Befreiung von der Baugrenze:




Gemäß dem Bebauungsplan „Achldorf DB 4“, planerische Festsetzung der Baugrenze müssen Garagenvorplätze einen Mindestabstand von 3m von Garagentor zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen (gem. „Achldorf DB 1“ Festsetzung Nr. 5.3 waren dies sogar vor Deckblattänderung 4 fünf Meter). Der hier beantragte Abstand liegt zwischen 0,5 und 0,6 m.

Der Ausführung als Grenzgarage und der damit zusammenhängenden Verschiebung der anderen baulichen Anlagen außerhalb der Baugrenze kann aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zugestimmt werden. Allerdings wird empfohlen einen Stauraum vor der Garage einzuhalten.

Ein Nachbar hat die Bauvorlagen nicht unterschrieben.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten.

Diskussionsverlauf

Es besteht Einigkeit darüber, dass der geplante Stauraum von etwa 0,5 – 0,6 m vor der Garage nicht ausreichend ist.

Der Rat schlägt daher zwei Lösungsansätze vor:
  1. Die Garage soll profilgleich mit der bestehenden Nachbargarage auf FlNr. 219/11 errichtet werden, sodass sich die jeweiligen Einfahrten auf gleicher Höhe befinden. Damit entsteht ein Stauraum von etwa 3m (vgl. 41 S 2374 – 2017 BAUG).
  2. Die Garage kann ebenfalls auf die N-O Seite des Grundstücks verschoben werden und an die Garage auf FlNr. 219/13 angebaut werden. Hier ebenfalls profilgleich, sodass sich die jeweiligen Einfahrten auf gleicher Höhe befinden.

Dies ist mit der Bauherrin und dem Planer abzuklären.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "KiTa Burger Feld" - Vorstellung Vorentwurf und Beschlussfassung über Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2018 wurden die ersten Planungsüberlegungen für den (kleinen) Bebauungsplan „KiTa Burger Feld“ vom Landschaftsarchitekturbüro Linke+Kerling vorgestellt.

Auf Grundlage der fortgeschriebenen Freianlagen- und Gebäudeplanung für den Kindergarten Franziskus und den vorgestellten ersten Planungsüberlegungen für den Bebauungsplan wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan erarbeitet. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird noch nachgereicht.

Frau Linke wird in der Sitzung den aktuellen Stand vorstellen, der danach Grundlage der ersten öffentlichen Auslegung ist.

Diskussionsverlauf

Frau Linke erklärte, dass in dem Baufeld der Platz für drei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen sowie einer zusätzlichen Erweiterung von zwei Kindergartengruppen vorhanden ist .

Beschluss

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „KiTa Burger Feld“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö informativ 3

Sachverhalt

Herr Brandmeier wird die Auswertung ausgewählter Geschwindigkeitsmessungen vorstellen.

Diskussionsverlauf

Die vorgestellten Messstellen sind dem Protokoll beigefügt.

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4. Erschließung Baugebiet Seyboldsdorf Süd-Ost; Auftragsvergabe Tiefbauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Durchführung der Erschließungsarbeiten des Baugebiets eingeholt.
Die Leistung beinhaltet die Errichtung der Kanalisation, der Wasserversorgungsleitungen und der Verkehrsanlagen.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 13 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 13.03.2018 lagen dem Stadtbauamt 4 Angebote vor.

Nach Eröffnung der eingegangenen Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg                                        1.365.692,58 €

  1. Fa. Brandl, Neufraunhofen
  2. Fa. Georg Pritsch, Sandsbach
  3. Fa. Strabit, Wörth a.d. Isar

Die eingegangenen Angebote lagen dem Ingenieurbüro Sehlhoff zur Prüfung vor.

Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um ca. 8% den Ansatz der vom Ingenieurbüro Sehlhoff vor dem Versand erstellten Kostenberechnung.

Auftragsanteil Kanal und Straßenbau:                1.256.737,51 € brutto
Auftragsanteil Wasserversorgung:                108.955,07 € brutto

Im Haushalt 2018 sind Mittel in Höhe von 1.442.700 € für das Projekt Baugebiet Seyboldsdorf „Süd-Ost“ angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                16.04.2018                        
Fertigstellung der Gesamtleistung:                15.06.2019

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Breiteneicher, auf Grundlage ihres Angebotes vom 12.03.2018, mit der Ausführung der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Seyboldsdorf „Süd-Ost“ zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid - Sonja Kronwinkler, Solling 49 1/2, FlNr. 848, Gem. Frauensattling - Ersatzwohnhaus mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem o.g. Grundstück ein Ersatzwohnhaus mit Garage errichten.

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und wird gem. § 35 Abs. 4 BauGB beurteilt.

Das Grundstück mitsamt Gebäude befindet sich im Eigentum des Vaters und wurde ebenfalls früher von diesem genutzt. Das neu errichtete Gebäude soll durch die Tochter mit Familie genutzt werden.

Das vorhandene Gebäude weist enorme Missstände und Mängel auf und ist nicht mehr bewohnbar.

Gemäß § 35 Abs. 4 BauGB soll der Neubau zwar an gleicher Stelle errichtet werden, jedoch ist die neue Lage wesentlich besser in die bisherige Siedlungsstruktur (entlang der Zufahrtss traße) integriert. Das alte Gebäude befindet sich in der freien Landschaft, sodass die Errichtung des neuen Gebäudes an der geplanten Stelle sehr befürwortet wird, da hier die Landschaft nicht in solch einer Weise „zerschnitten“ wird.

Das Gebäude soll eine Wohnfläche von etwa 150 m² (EG+I+D, D kein VG) aufweisen. Damit kann es als gleichartig zum bisherigen Gebäude betrachtet werden.



Seitens der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag - Markus Krüger, Schwalbenholzstraße 11, FlNr. 25/111, Gem. Gaindorf - Errichten eines überdachten Unterstellplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines überdachten PKW Stellplatzes mit einer Länge von 10 m und einer Breite von 8,70m.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“. Dieser legt in seinem Geltungsbereich Baugrenzen fest.


Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der Baugrenzen. Bereits am 04.09.2017 wurde ein Vorhaben zur Errichtung einer Unterstellhalle abgelehnt, da hier eine Bebauung mit einer 22,20 m langen Halle innerhalb des festgesetzten Sichtdreiecks geplant war. Mit dieser Bebauung wird das festgesetzte Sichtdreieck nicht beeinträchtigt. 

Die Erteilung der Befreiung wird seitens der Bauverwaltung kritisch gesehen.

Umgriff:


Befreiungen von der Baugrenze entlang der Straße wurden bisher noch nicht erteilt:

Diskussionsverlauf

Im Gremium besteht Einigkeit darüber, dass mit dem Bauherrn Kontakt aufgenommen werden soll, um zu klären, weshalb eine Realisierung des Vorhabens nicht an anderer Stelle auf dem Grundstück innerhalb der Baugrenzen möglich ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag - Landkreis Landshut, Gobener Str. 4, FlNr. 1893/10, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung und Aufstockung Gymnasium in Vilsbiburg zur Wiedereinführung des G9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Landkreis Landshut plant die Erweiterung und Aufstockung des Maximilian von Montgelas Gymnasiums in Vilsbiburg.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goben DB 2“ und hält dessen Festsetzungen ein. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag - Flottweg SE, Industriestraße 6-8, FlNrn. 1276, 1276/2, 1276/3, 1276/11, 1276/20 und 1285/25, Gem. Vilsbiburg - Anbau Logistikhalle Gebäude 7.3 mit Aussenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf den o.g. Flurnummern eine Logistikhalle (Gebäude 7.3) anbauen und die Außenanlagen neu errichten bzw. anpassen.

Eine Teilfläche der FlNr. 1276 (westlicher Teil – Richtung Schwalbenholzstraße) befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwalbenholzstraße“.


Dieser legt für den geplanten Bereich der neuen N-W Zufahrt über die Schwalbenholzstraße private Grünflächen und Bäume fest.

Der Neubau der Halle 7.3 und die weitere Umstrukturierung der Außenbereichsflächen richtet sich nach § 34 BauGB.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung nach Art und Maß der Bebauung ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Insbesondere wird auch das Einvernehmen für die Befreiung von der durch Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche für die N-W Zufahrt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - Flottweg SE, Baumgartenstraße, FlNr. 706, Gem. Bergham - Neubau eines Produktionswerkes für die Flottweg SE Werk 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Flottweg SE plant auf dem Grundstück in der Baumgartenstraße, FlNr. 706 der Gemarkung Bergham, die Neuerrichtung eines Produktionswerkes Werk 2.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baumgartenstraße Erweiterung Deckblatt 2“.

Das Vorhaben bedarf die in der Anlage beigefügten Befreiungen vom Bebauungsplan.

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben wurde im Gremium befürwortet.

Starke Bedenken wurden allerdings für die geplante Befreiung von der Festsetzung Nr. 0.9 – Abstandsflächen zu Waldflächen für Gebäude mit ständigem Aufenthalt – geäußert. Der Bebauungsplan sieht hier eine Mindestabstandsfläche zu Waldflächen vor. Diese geforderten Abstände werden durch das Vorhaben nicht eingehalten. Die Gremiumsmitglieder machen trotz des vorliegenden Gutachtens mit Nachdruck auf die großen Gefahren, die durch einen Baumwurf entstehen können, aufmerksam.
Eine Befreiung von der Festsetzung sollte daher nicht leichtfertig ohne genaue Prüfung erfolgen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Insbesondere auch zu den benötigten Befreiungen. Die Befreiung von der Festsetzung Nr. 0.9 soll durch das Landratsamt Landshut genau überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö informativ 10
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10.1. Tempo 30 vor KiGa St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2018 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Siehe anhängende Dateien

Datenstand vom 21.03.2018 14:24 Uhr