Datum: 22.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:57 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baurecht
1.1 Antrag auf Baugenehmigung - Erweiterung Werk 2 + Neubau Process Center + Parkplatz - Baumgartenstraße 29, Fl.Nr. 1324/21 & 1324/22, Gemarkung Vilsbiburg
1.2 Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines Kühlcontainers für Obst & Gemüse - Schwalbenfeldstraße 19, Fl.Nr. 1306/7, Gemarkung Vilsbiburg
1.3 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport & Einliegerwohnung - Am Wiesengrund 16, Fl.Nr. 545/21, Gemarkung Frauensattling
1.4 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Giersdorf, Fl.Nr. 252/3 & 1341/1, Gemarkung Seyboldsdorf
2 Straßen- und Wegerecht
2.1 Widmung einer Ortsstraße (Stichstraße) in Vilsbiburg - Baumgartenstraße
2.2 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges (Fußgänger & Radfahrer frei) von der Buja Allee über den Balkspitz zum Mühlenweg
2.3 Hinzuwidmung eines Seitenstreifens zur Ortsstraße "Thalhamer Straße" in Achldorf
2.4 Neuordnung (Verlängerung) der Ortsstraße "Flurweg" in Haarbach
3 Anfragen von Ausschussmitgliedern
3.1 Anfrage StR Hiller - Randsteine Spirknerstraße
3.2 Anfrage StR Hiller - Ausbaggern des Schöxweihers
3.3 Anfrage StR Hiller - Beschilderung der Radwege in der Frontenhausener Straße

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1. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö informativ 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung - Erweiterung Werk 2 + Neubau Process Center + Parkplatz - Baumgartenstraße 29, Fl.Nr. 1324/21 & 1324/22, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baumgartenstraße Erweiterung Deckblatt Nr. 2“. Der Neubau eines Process Centers umfasst ein verfahrenstechnisches Technikum, ein Labor, Büroarbeitsplätze und Mitarbeiterparkplätze. Mit dem Bau des Process Centers werden die Arbeitsplätze von ca. 65 Beschäftigten des Antragstellers vom Werk I zum Werk II verlegt.


Für das Vorhaben wird folgende Befreiung beantragt:
Verlegung der festgesetzten Randeingrünung für ca. 96 m². Der Bebauungsplan setzt als Randeingrünung für das Gewerbegebiet einen 10 Meter breiten Streifen als flächige Gehölzpflanzung fest. Lt. dem Antragsteller muss im südwestlichen Bereich der Umfahrung (Kurvenbereich) des Bestandsgebäudes des Werks II eine größere Rangierfläche angelegt werden um den neu geplanten LKW-Stell- & Waschplatz erreichen zu können.

Die betroffene Randeingrünung soll stattdessen flächen- und qualitätsgleich im Bereich des beantragten Mitarbeiterparkplatzes und des bestehenden Regenrückhaltebeckens an der Baumgartenstraße erstellt werden.


Von Seiten der Verwaltung wird die beantragte Befreiung aus städtebaulicher Sicht als vertretbar angesehen, da durch das bestehende Werk II eine Verschiebung der Umfahrung nicht mehr möglich ist. Ebenso wird ein flächen- und qualitätsgleicher Ersatz geschaffen.

Im Zuge des vorliegenden Antrags auf Baugenehmigung wurde der Antragsteller zur durchgehenden Anlegung der 10 Meter breiten Randeingrünung aufgefordert, da diese an der Westseite noch fehlt. Der den Antragsunterlagen beigelegte Freiflächengestaltungsplan sollte daher auch Bestandteil der Baugenehmigung werden.

Zudem wird eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen wegen der Überdeckung der Abstandsflächen des Pförtnergebäudes mit denen des geplanten Neubaus beantragt. Diese Abweichung liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Stadt Vilsbiburg, sondern in der des Landratsamtes Landshut als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Zustimmung der angrenzenden Grundstückseigentümer liegt lt. Antragsteller vor.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
  • Verlegung der festgesetzten Randeingrünung (Ziffer 0.2.4.2)
erteilt.

Das Landratsamt Landshut wird ersucht den vorgelegten Freiflächengestaltungsplan zum Bestandteil der zu erteilenden Baugenehmigung zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines Kühlcontainers für Obst & Gemüse - Schwalbenfeldstraße 19, Fl.Nr. 1306/7, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwalbenfeld“ aus dem Jahr 1986.


Für das Vorhaben wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schwalbenfeld“ beantragt:
  • Überschreitung der Baugrenze im Osten um 4,40 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit betriebsablauftechnischen Gründen und dem bereits vorhandenen Gebäudebestand.

Die Außenkante des Kühlcontainers ist ca. 0,60 Meter vom angrenzenden Gehweg entfernt.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
  • Überschreitung der Baugrenze im Osten um ca. 4,40 Meter
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport & Einliegerwohnung - Am Wiesengrund 16, Fl.Nr. 545/21, Gemarkung Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“ aus dem Jahr 1998.


Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
  • Abweichung von der Dachform des Wohnhauses. Zulässig sind Sattel- (15°-28°) oder Pultdächer (10°-15°). Beantragt wird ein höhenversetztes Pultdach mit einer Dachneigung von 28°. Der Antragsteller begründet dies mit einer besseren Belichtung mit Tageslicht im Obergeschoss und eine größere Einspeisefläche für die Solarmodule auf der Südost-Dachseite.
  • Abweichung von der Dachform des Carports. Zulässig sind Dachformen und -neigungen wie bei den Hauptgebäuden (siehe oben). Beantragt wird ein extensiv begrüntes Flachdach. Der Antragsteller begründet dies in der Anpassung an die unmittelbar angrenzende Nachbargarage (Erstplanender-Zweitplanender) und in einer besseren Regenwasserrückhaltung.
  • Abweichung von der Farbe der Dacheindeckung. Zulässig ist naturrot. Beantragt wird anthrazit. Der Antragsteller begründet dies mit der Anpassung an die Nachbargebäude auf denen bereits anthrazitfarbene Dachziegel genehmigt wurden.
  • Abweichung von der Festsetzung zu Grenzgaragen. Zulässig ist eine maximale Länge von 8,00 und eine Grundfläche von 50 m² Metern. Beantragt wird eine Länge von 10,50 Meter und eine Grundfläche von 64,72 m². Der Antragsteller begründet dies in der Anpassung an den Erstplanenden. Die zusammengebauten Carports ergeben dann eine Einheit.
  • Abweichung von der Empfehlung zur Gestaltung des Geländes. Stützmauern sind unzulässig. Beantragt werden zwei Natursteinstützmauern mit einer Höhe von jeweils 0,60 Metern. Der Antragsteller begründet dies in der Einliegerwohnung im Untergeschoss und als Absturzsicherung im vorhandenen Geländeverlauf.
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Carport im Südosten um 0,24 Meter und im Nordwesten um 2,265 Meter. Überschreitung der Baugrenze mit dem dritten Stellplatz im Norden um 3,00 Meter und Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus im Nordosten um 2,00 Meter. Der Antragsteller begründet dies in der Anpassung an den Erstplanenden (Nachbar) und in dem Zusammenbau von Wohnhaus mit dem Carport. Im Bebauungsplan ist eine freistehende Garage festgesetzt.

Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar. Ein Großteil der Befreiungen ist der Anpassung an den Nachbarn (= Erstplanender) geschuldet. Die Anpassung des Zweitplanenden war bei diesen beiden Grundstücken im Diskussionsverlauf der BUA-Sitzung vom 05.07.2021 (TOP 8) bereits vorgesehen. Die Abweichung von der Dachform mit einem höhenversetzten Pultdach und der Dachfarbe werden als unproblematisch angesehen, da sich diese sehr gut in den vorhandenen Gebäudebestand einfügen. Die beiden Stützmauern von jeweils 0,60 Metern mit dazwischenliegender Böschung stellen eine sinnvolle Geländeanpassung vom höherliegenden Garten zum Untergeschoss an der Erschließungsstraße dar. Die Baugrenzenüberschreitung durch einen Zusammenbau von Carport und Wohnhaus wurde bereits mehrfach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.






Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Abweichung von der Dachform Wohnhaus & Carport,
  • Abweichung von der Farbe der Dacheindeckung,
  • Abweichung von der Festsetzung zu Grenzgaragen,
  • Abweichung von der Empfehlung der Gestaltung des Geländes,
  • Überschreitung der Baugrenzen mit Carport, Stellplatz und Wohnhaus
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Giersdorf, Fl.Nr. 252/3 & 1341/1, Gemarkung Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich aus Sicht der Verwaltung bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Grundsätzlich steht Giersdorf aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung nah an der Grenze zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). In einer E-Mail aus dem Jahr 2019 wurde von einem Mitarbeiter des Landratsamtes die Einschätzung als Innenbereich abgegeben. Aufgrund von aktuellem Schriftverkehr mit dem Landratsamt wird jedoch von einem Außenbereich (§ 35 BauGB) ausgegangen.

Lageplan Bauantrag:

Übersichtslageplan von Giersdorf mit beantragtem Neubau in rot:

Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück und auch für ganz Giersdorf eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem zum damaligen Zeitpunkt (1999) vorhandenen Gebäudebestand dar.

Aus Sicht der Verwaltung stellt der Neubau einen sinnvollen Lückenschluss der bereits vorhandenen Wohnbebauung entlang der Ortsstraße in Giersdorf dar. Zudem wird im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu entscheiden sein, ob Giersdorf zukünftig als Dorfgebiet dargestellt werden soll, oder weiterhin der Gebäudebestand und Flächen für die Landwirtschaft.

Folgendes Beiblatt wurde vom Planfertiger und der Antragstellerin dem Antrag beigelegt:

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö informativ 2
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2.1. Widmung einer Ortsstraße (Stichstraße) in Vilsbiburg - Baumgartenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Durch die Erschließung der Baumgartenstraße wurde eine Stichstraße mit der Flurnummer 1353/0, Gemarkung Vilsbiburg, im nördlichen Teil der Baumgartenstraße errichtet. Die Stichstraße hat eine Länge von ca. 180 m. Die Stichstraße dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der Stich beginnt an der Abfahrt der Hauptstrecke der Ortsstraße „Baumgartenstraße“ und endet an der südlichen Grenze der Flurnummer 1330/4, Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger wird die Stadt Vilsbiburg.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die nördliche Stichstraße der Baumgartenstraße mit der Teilfläche der Flurnummer 1353/0, Gemarkung Vilsbiburg, gemäß ihrer Verkehrsbedeutung als Ortsstraße „Baumgartenstraße Stich“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG öffentlich zu widmen. Straßenbaulastträger wird die Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges (Fußgänger & Radfahrer frei) von der Buja Allee über den Balkspitz zum Mühlenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Durch den Neubau der Brücke im Jahr 2022 über den Vilskanal von der Buja Allee wurde der „Balkspitz“ für den Fußgängerverkehr erschlossen. Aus diesem Grund besteht eine durchgängige Wegeverbindung von der Buja Allee zum Mühlenweg.

Der Weg beginnt an der Buja Allee (Geh- und Radweg) und mündet in den Mühlenweg ein. Er hat eine Länge von ca. 128 m. Der Weg ist unbefestigt und beinhaltet die Teilflächen der Flurnummern 252/0, 260/0 (Vilskanal), 250/4, 278/2 (Große Vils) und 235/0 (Mühlenweg), alle Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Verbindungsweg vom Mühlenweg bis zur Buja Allee als beschränkt-öffentlicher Fußweg „Mühlenweg – Buja Allee“ gewidmet wird. Der Radfahrverkehr wird freigegeben. Der Weg hat eine Länge von ca. 128 m. Er ist unbefestigt und beinhaltet die Teilflächen der Flurnummern 252/0, 260/0 (Vilskanal), 250/4, 278/2 (Große Vils) und 235/0 (Mühlenweg), alle Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.


Der beschränkt öffentliche Fußweg „Mühlenweg – Buja Allee“ soll zukünftig die Bezeichnung „Bürgermeister-Billinger-Weg“ tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Hinzuwidmung eines Seitenstreifens zur Ortsstraße "Thalhamer Straße" in Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die im städtischen Eigentum befindliche, ca. 53 m lange Teilfläche der Flurnummer 249/9, Gemarkung Wolferding, östlich der Stichstraße Thalhamer Straße (entlang des Kindergartens) dient als Fahrbahn und ist als Teil der Ortsstraße hinzu zu widmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die östliche Teilfläche aus der Flurnummer 249/9, Gemarkung Wolferding, entlang der Stichstraße „Thalhamer Straße“ entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Thalhamer Straße“ in Achldorf zu widmen. Straßenbaulastträger wird die Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Neuordnung (Verlängerung) der Ortsstraße "Flurweg" in Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Auf Grund des Grunderwerbes der Flurnummer 1816/0, Gemarkung Haarbach, durch die Stadt ist der Flurweg zur Erschließung der bestehenden und möglicherweise zukünftigen neuen Bebauung zu verlängern.

Die Ortsstraße „Flurweg“ wird an der Nordgrenze der bestehenden Straße mit der Flurnummer 1792/31, Gemarkung Haarbach, nördlich um ca. 43 m verlängert und endet am nördlichen Grenzpunkt der Flurnummer 1821/0, Gemarkung Haarbach, in einer Entfernung von ca. 6 Meter in nordwestlicher Richtung entlang der Grundstücksgrenze.

Das neue gemeindliche Teilstück beinhaltet eine Teilfläche der Flurnummer 1816/0, Gemarkung Haarbach. Straßenbaulastträger wird die Stadt Vilsbiburg.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Verlängerung der Ortsstraße „Flurweg“ in Haarbach.

Das neue gemeindliche Teilstück beinhaltet eine Teilfläche aus der Flurnummer 1816/0, Gemarkung Haarbach. Die Verlängerung hat eine Länge von ca. 43 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anfragen von Ausschussmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö informativ 3
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3.1. Anfrage StR Hiller - Randsteine Spirknerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Herr Hiller teilt mit, dass in der Spirknerstraße die Randsteine teilweise schräg und verrutscht sind und bittet um Prüfung, ob diese wieder ordentlich gesetzt werden können. 

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3.2. Anfrage StR Hiller - Ausbaggern des Schöxweihers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö informativ 3.2

Sachverhalt

Herr Hiller teilt mit, dass an ihn herangetragen wurde, dass die Stadt angeblich den Schöxweiher ausbaggern möchte. Er möchte wissen, ob dies überhaupt eine Aufgabe der Stadt ist und möchte über die Maßnahme informiert werden.

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3.3. Anfrage StR Hiller - Beschilderung der Radwege in der Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö informativ 3.3

Sachverhalt

Die Radwege entlang der Frontenhausener Straße (Lidl bis Kolping und Lidl bis Weinmann) wurden jeweils in beide Richtungen befahrbar beschildert. Herr Hiller weist darauf hin, dass es auf Grund der Gefahrenquelle durch die vorhandenen Ein- und Ausfahrten sinnvoller wäre, die jeweiligen Radwege entsprechend nur in eine Richtung befahrbar auszuweisen. Er bittet um Prüfung. 

Datenstand vom 23.01.2024 15:14 Uhr