Datum: 19.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung
1.1 Bebauungsplan Goben Deckblatt 7 - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss
1.2 Bebauungsplan Innenstadt - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss
2 Antrag auf Vorbescheid - Umbau und Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft - Frontenhausener Str. 106, FlNr. 1938/4, Gem. Vilsbiburg
3 Naturerlebniswege Rettenbach und Vilsauen
4 Erneuerung der Bewässerungsleitungen mit Isolation im Kellergeschoss der Heilig Geist Stiftung
5 Geh-Radwegbrücke am Stadtbad, Vorstellung Varianten
6 Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachtrag 3 Baumeisterarbeiten
7 Umstufung der Ortsstraße "Drosselweg" zum beschränkt öffentlichen Weg
8 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Anfrage StRin Pollner - Behelfsbrücke am Schwimmbadparkplatz
8.2 Anfrage StRin Koj - Reinigung Treppenanlagen Am Sonnenhang
8.3 Bürgeranfragen

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1. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö informativ 1
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1.1. Bebauungsplan Goben Deckblatt 7 - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Das Deckblatt 7 zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Goben“ wurde in der Zeit vom 17.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 26 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

Herr Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den Entwurf des Deckblatt 7 zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Goben“ mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hiller hält fest, dass in den Unterlagen zum Bebauungsplan keine Aussage über das Verkehrschaos in der Gobener Straße getroffen wurde. Er möchte wissen, wann hier ein Lösungsvorschlag für die betroffenen Stoßzeiten erarbeitet wird. 

Stadtbaumeister Binner erklärt, dass das Büro GEVAS die Verkehrssituation bereits bewertet hat. Hierbei wurden im Wesentlichen Änderungen an der Anordnung der Parkplätze durchgeführt. Verbesserungen der Verkehrssituation zu den Stoßzeiten werden allerdings nochmal geprüft. 

Stadträtin Feß weist darauf hin, dass ein Gründach und die Errichtung einer PV-Anlage nicht zwingend festgesetzt ist und bittet um Prüfung, ob es möglich ist, ein Gründach und eine PV-Anlage auf dem Dach verpflichtend festzulegen. 

Stadträtin Geilersdorfer erkundigt sich über den Sachstand hinsichtlich der Errichtung eines gemeinsamen Schulcampus.

Die erste Bürgermeisterin erklärt, dass man sich mit diesem Thema schon intensiv beschäftigt hat. Jedoch müsste für die Errichtung eines gemeinsamen Schulcampus die Gobener Straße komplett verlegt werden. Dies ist mitunter auf Grund der fehlenden Flächenverfügbarkeit nicht realisierbar. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Deckblatt 7 zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Goben“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Deckblatt 7 zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Goben“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zudem soll geprüft werden, ob eine Verbreiterung des Gehweges auf dem Grundstück des Landkreises, der Geh- und Radweg von der Frontenhausener Straße entlang der Gobener Straße weitergeführt werden und ein Gründach festgesetzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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1.2. Bebauungsplan Innenstadt - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Innenstadt“ wurde in der Zeit vom 21.09.2023 bis einschließlich 23.10.2023 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme eingereicht.

Herr Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan stellen den Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadt“ mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Feß erkundigt sich, ob es möglich wäre, auch Festsetzungen hinsichtlich der Einfriedungen zu treffen. 

Herr Kübler und Frau Eder erklärten, dass es sich bei diesem Bauleitplan um einen einfachen Bebauungsplan handelt, der im Wesentlichen lediglich Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung trifft. Sicherlich sind darüberhinausgehende Festsetzungen möglich, bedürfen aber teilweise einer vorhergehenden Ortsbildanalyse – speziell, wenn es sich um Gestaltungsvorschriften und solche des Maßes der baulichen Nutzung handelt. 

Das Gremium war sich einig darüber, die Stellungnahme des Klimaschutzbeauftragten in den Hinweisen und in der Begründung aufzuführen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Innenstadt“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadt“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Einwendungen des Klimaschutzes sind in der Begründung zu berücksichtigen und aufzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid - Umbau und Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft - Frontenhausener Str. 106, FlNr. 1938/4, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Geplant ist die Nutzungsänderung einer genehmigten Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft mit 201 Betten. 

Im Rahmen des Vorbescheides hat der Antragsteller nachfolgende Fragen gestellt:

1. Kann der Umbau und die Nutzungsänderung der Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft wie im beiliegenden Plan dargestellt hinsichtlich der Nutzungsart baurechtlich zulässig erfolgen?

2. Kann die Nutzung der Gewerbehalle nach Umbau als Flüchtlingsunterkunft wie im beiliegenden Plan dargestellt hinsichtlich des Nutzungsumfangs mit ca. 201 Flüchtlingen baurechtlich zulässig erfolgen? 

3. Wenn hierfür eine Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Nutzungsart „GE –Gewerbegebiet“ nötig sein sollte, wird diese in Aussicht gestellt?


Die Fragen 1 – 3 beziehen sich auf die Frage der Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und können daher zusammengefasst beantwortet werden. 

Das Vorhaben bedarf rechtlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da „Wohnen“ im Gewerbegebiet gemäß §8 der BauNVO nicht zulässig ist. Die Möglichkeit der Befreiung ist entsprechend der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte gemäß §246 Abs. 12 Nr. 2 BauGB geregelt. 
Hiernach kann von den Festsetzungen befreit werden, wenn die Befreiung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Dauerhaftes Wohnen ist in Gewerbegebieten gem. §8 BauNVO nicht zulässig, Ausnahmen kann es für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen geben. Die Befreiung Wohnen im Gewerbegebiet zuzulassen würde im Regelfall die Grundzüge der Planung berühren. 

Im Fall der Befreiung über die Sonderregelung gem. §246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB wollte der Gesetzgeber, dass die Grundzüge der Planung kein Tatbestandsmerkmal darstellen. Die Nutzungsänderung ist auf längstens drei Jahre zu befristen, kann aber um weitere drei Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31.12.2027 (vgl. §246 Abs. 12 Satz 1 und Satz 2 BauGB).

Die Befreiung muss aber unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar sein. Gemäß der Begründung zum Regierungsentwurf (vgl. BT-Drs. 18/6185 S.54) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass angesichts der nationalen und drängenden Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung Nachbarn auch ein Mehr an Beeinträchtigung zuzumuten ist. 

Zu den öffentlichen Belangen, mit denen auch Vorhaben im Sinne von Abs. 12 vereinbar sein müssen, gehören gleichwohl insbesondere gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. Unterbringungsverhältnisse. Dabei rechtfertigt Abs. 12 jedoch im Hinblick auf die Befristung auf längstens drei Jahre eine noch stärker einzelfallbezogene Betrachtung als sie ansonsten möglich wäre (vgl. BT-Drs. 18/6185 S.54).

Im vorliegenden Fall ist die Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die nächste Wohnbebauung lässt sich erst in etwa 200m Entfernung finden. Umliegend befindet sich landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung (Gewerbehalle, Umspannwerk und Bauhof). 

Daher kann rechtlich das Einvernehmen zur Befreiung und zur Art der baulichen Nutzung erteilt werden.



4. Wird eine Befreiung von der Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße als Höchstgrenze von „I“ im Bebauungsplan in Aussicht gestellt? 

Begründung: Der BPL setzt einerseits max. 1 Vollgeschoß fest, andererseits wird eine Geschoßflächenzahl von 1.2 zugelassen. Da sich die Geschoßflächenzahl aus den Vollgeschossen errechnet und bei 1 Vollgeschoß aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl 0.8 diese maximal 0.8 erreichen könnte, stimmen die Festsetzungen „Vollgeschoße“ und „Geschoßflächenzahl“ nicht überein. Eine zulässige Geschoßflächenzahl von 1.2 bedingt mindestens 2 Vollgeschoße. Die geplanten zwei Vollgeschoße werden innerhalb der bestehenden Halle realisiert, es erfolgt keine Erhöhung des Gebäudes.


An der Kubatur des Gebäudes werden auf Grund der geplanten zwei Vollgeschosse keine Änderungen vorgenommen. Das Erscheinungsbild der Gewerbehalle wird sich hinsichtlich der Höhe nicht verändern. Die Geschoßflächenzahl von 1,2 ist jedoch einzuhalten, da insgesamt keine maximale Wand-/ Traufhöhe festgesetzt wurde. Lediglich eine Traufhöhe von maximal 4,00m bezogen auf das oberste Vollgeschoss darf nicht überschritten werden. Daher kann seitens der Verwaltung einer Befreiung für zwei Vollgeschosse statt einem zugestimmt werden.



5. Ist die geplante Anzahl der KFZ-Stellplätze von 8 STP und der Fahrradstellplätze von 56 FSTP für die geplante Nutzung auch in Bezug auf die gültige Stellplatzsatzung ausreichend? Die bestehende Zufahrt zu den STP über das Nachbargrundstück wird dinglich gesichert.

 
Gemäß der StS kann die Zahl der erforderlichen Stellplätze entsprechend erhöht oder verringert werden, wenn sich aus der reinen Berechnung gemäß der Anlage ein Missverhältnis zu dem Zu- und Abfahrtsverkehr ergibt. Wenn hier die Stellplätze entsprechend der Mehrfamilienhäuser berechnet werden, würde dies im Missverhältnis zur geplanten Nutzungsart stehen. In der Regel besitzen die Flüchtlinge, die in dieser Flüchtlingsunterkunft wohnen werden, kein Auto. Zu erwarten sind allerdings mehr Fahrräder. Daher kann in diesem Fall ein Stellplatznachweis für das erforderliche Personal (z.B. Betreuer, Security, Amtspersonen, usw.) von acht Stellplätzen als ausreichend angesehen werden. Geplant sind 50 Zimmer (alle unter 30m²) und 56 Fahrradstellplätze. Seitens der Verwaltung wird die geplante Anzahl der Stellplätze als ausreichend erachtet.


Die Pläne sind in der Anlage beigefügt.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Es ist das Absehen von der Nachbarbeteiligung für diesen Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 HS 2 BayBO beantragt worden. Hierüber entscheidet das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. 
 

Diskussionsverlauf

Die erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erläutert, dass sie von dem geplanten Vorhaben erst mit der Einreichung des Antrags auf Vorbescheid erfahren hat. Sie berührt es, wenn Menschen hilfesuchend nach Deutschland kommen, jedoch geht es um die Frage, wie Integration auch nachhaltig funktionieren kann. Dabei erklärt sie, dass das derzeitige Konzept der dezentralen Unterbringung recht gut funktioniert. Um eine ausgeglichene Verteilung zu ermöglichen gibt es den vom Landrat erstellten Königsteiner Schlüssel, der als Orientierung dient. Demnach sind in Vilsbiburg bereits jetzt 150 Asylbewerber untergebracht. Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid würde sich diese Zahl auf 351 erhöhen und damit um ein 2,3-faches vervielfachen.
Weiterhin ist es auch wichtig, dass die gesamte Infrastruktur (z.B. Schul- und Kindergartenplätze) funktionstüchtig bleibt. Bereits jetzt sind entsprechende Plätze sehr knapp. 

Stadtrat Kerscher erklärt, dass er vollumfänglich hinter der Pressemitteilung steht und äußert, dass dies wohl die lukrativste Vermarktungsmöglichkeit für den Investor darstellt. Er sieht dort in jedem Fall eine gewerbliche Nutzung und keine Wohnnutzung.

Stadträtin Koj pflichtet dem bei und ergänzt, dass die Stadt durch die zunehmende Zuwanderung unter einem Druck steht. Sie sieht die zentrale Unterbringung sehr kritisch. 

Stadträtin Strohhofer schließt sich den Vorrednern an und ergänzt, dass es generell nicht zielführend sei, so viele Menschen in einem Gebäude unterzubringen. Dies führe immer zu Konfliktpotentialen. 

Stadträtin Feß appelliert an die Schaffung von günstigem Wohnraum, da es in Vilsbiburg nicht an Plätzen zur Flüchtlingsunterbringung mangelt. Es gibt wohl 87 Fehlbeleger, die günstigen Wohnraum suchen. Wenn diese Personen einen günstigen Wohnraum finden würden, würden diese 87 Plätze wieder zur Verfügung stehen.

Stadtrat Frankowski hält den geplanten Standort in der Nähe von Schulen und Wohnungen für ungünstig und äußert zudem Bedenken hinsichtlich der Infrastruktur. Bereits jetzt sind Kindergärten und Schulen ausgelastet. Unabhängig vom Standort ist eine zentrale Unterbringung generell schlecht. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem Vorhaben. Ferner wird das Einvernehmen für die beantragten Befreiungen und die Abweichung von der Stellplatzsatzung verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Naturerlebniswege Rettenbach und Vilsauen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Robert Beringer erläutert mittels einer Präsentation für die Anlage und den Unterhalt der Naturerlebnisräume an Rettenbach und Vilsauen sowie der Naturführungen und deren Schulungsmaterialien den Mittelbedarf für 2024 und darüber hinaus.

Diese Anlagen samt Führungen sind seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der Umweltbildung und ein häufig angefragtes Vorzeigemodell für den Landkreis und darüber hinaus. Das gilt sowohl für Familien in der Freizeit und konkret bei jährlich gut besuchten Naturerlebnistagen, als auch für alle Schulen hier. Diese führen den Natur-Praxisunterricht mittels der anspruchsvollen Materialien, die in Printform und als anwenderfreundliche App entwickelt wurden und angeboten werden, teils selber durch, teils lassen sie sich von Herrn Beringer und in dessen Auftrag von Frau Fleischmann führen, vermittelt über das Sachgebiet Klimaschutz- und Regionalmanagement.

Der Ansatz der Haushaltsstelle 6900.9502 für Naturerlebniswege wurde in der Stadtratssitzung vom 20.11.2023 zum Haushalt 2024 auf Grundlage eines Antrages vom 18.11.23 mit einem Sperrvermerk versehen, mit der Option, diesen aufzuheben, sobald dem Gremium entsprechende Nutzerzahlen bzw. Relevanz vorgelegt werden, die die Ausgaben rechtfertigen.

Beschluss

Das vorliegende Angebot wird akzeptiert, und der Sperrvermerk dazu aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Erneuerung der Bewässerungsleitungen mit Isolation im Kellergeschoss der Heilig Geist Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Heilig Geist Stiftung Vilsbiburg, Frauensattlinger Straße 18, sind die Wasserleitungen im Keller in einem sehr schlechten Zustand und daher kommt es immer wieder zu Undichtigkeiten im Leitungsnetz. In 2022 wurde durch die Firma J. Buchner GmbH aus Vilsbiburg ein Teil der Leitungen bereits erneuert. In 2024 sollen die restlichen Wasserleitungen im Keller erneuert werden.

Folgende Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:        
Fa. Bimsner Kirchenweg 10 in 84137 Vilsbiburg
Fa. Brehm Geisenhausener Str. 2 in 84178 Kröning
Fa. Buchner Saliterweg 1 in 84137 Vilsbiburg 

Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben:        
Fa. Buchner        Saliterweg 1 in 84137 Vilsbiburg

Auf Grund der rechnerischen, fachtechnischen und wirtschaftlichen Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

a)         Fa. Buchner                 52.874,44 €
b)        Fa. Bimsner                 kein Angebot abgegeben 
c)         Fa. Brehm                   kein Angebot abgegeben 

  1. Haushaltsrechtliche Situation

Bei der HH-Stelle: GKZ 2: 8800.9400 werden im Haushalt 2024 60.000 € angemeldet

  1. Begründung, Erläuterung, Deckungsmöglichkeit:

Die Fa. Bimsner, Kirchenweg 10 in Vilsbiburg, hat kein Angebot abgegeben da Ihr der Umfang der Arbeiten zu viel ist.
Die Fa. Brehm war vor Ort und ist nach einer ausführlichen Besprechung zu dem Ergebnis gekommen, daß sie kein Angebot abgeben wird, da Sie nicht genügend Erfahrungswerte zu der technischen Anlage hat.
Die Fa. Buchner hat nach einem ausführlichen Ortstermin das beiliegende Angebot abgegeben. Die Fa. Buchner hat umfängliche Kenntnisse über die technische Anlage, da sie die vorhandenen Wasseraufbereitungsanlage eingebaut hat und die umfangreichen Baumaßnahmen zur Umstellung auf die Nahwärmeversorgung durchgeführt hat. Das Angebot der Fa. Buchner erscheint wirtschaftlich und angemessen.
Nach Rücksprache mit Herr Helmut Lackermeier, Bauverwaltung, empfiehlt der Fachbereich daher die Beauftragung des oben genannten Bauvorhabens an die Fa. Buchner, Saliterweg 1 in 84137 Vilsbiburg.

Beschluss

Das Angebot der Fa. Buchner wird zum Angebotspreis angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Geh-Radwegbrücke am Stadtbad, Vorstellung Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Igel, Putz + Partner (IPP) hatte den Auftrag Varianten für den Ersatzbau der Geh- und Radwegbrücke am Stadtbad zu erstellen. Dazu musste zuerst der Altbestand untersucht werden; insbesondere die Widerlager sollten beim Ersatzbau erhalten bleiben und weiterverwendet werden. Das ist nach Berechnung durch den Prüf.-Ingenieur möglich. 

Das Büro IPP hat nun 3 Varianten skizziert und eine Kostenschätzung (Netto) erstellt.

Variante 1: 
Holzbrücke (Fachwerk) mit Dach; 225.000,-€; ohne Dach 191.000,-€

Variante 2: 
Holzbrücke (untenliegende Fahrbahn) mit Dach; 225.000,-€; ohne Dach 192.000,-€

Variante 3: 
Stahlträger mit Holzbelag ohne Dach; 205.000,-€

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt Stahl als Materialität der Brücke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Variante 3.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungen und die Ausschreibung der Ersatzbrücke durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachtrag 3 Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Firma Breiteneicher stellt im Zuge der Baumeisterarbeiten zur Sanierung der Vilstalhalle den dritten Nachtrag.

Der Nachtrag 1 wurde auf dem Verwaltungswege bereits freigegeben und endete bei 3.844,45 € netto.
Dieser behandelte den Ausbau und die Entsorgung des auf dem Grundstück befindlichen alten Heizöltanks, welcher im Zuge der Bauausführung mit den notwendigen Baugrubenböschungen kollidierte. Das Grundstück ist dieser Hinsicht nun lastenfrei. 

Der Nachtrag 2 enthält diverse Maßnahmen und Tätigkeiten und kommt aktuell nicht zur Ausführung bzw. Beauftragung.

Der nun gestellte dritte Nachtrag behandelt die Entwässerungsanlage, insbesondere zwei Hebeanlagen für Regenwasser / Drainwasser und Schmutzwasser.

Die Hebeanlage Regenwasser / Drainwasser ist im Bereich des Tiefhofes vor der Kegelbahnzugang notwendig und war in der Ausschreibungsplanung nicht berücksichtigt, da hier eine Überdachung vorgesehen war, die sich aus Gründen der Standsicherheit des Bestandes nicht mit einfachen Mitteln realisieren ließ.
Des Weiteren ist hier auch eine funktionierende Drainage notwendig.
In beiden Fällen liegt das Entwässerungsniveau unter der bestehenden Höhenlage des öffentlichen Kanalsystems, so dass anfallendes Regenwasser / Drainwasser hochgepumpt werden muss.
Eine eventuelle Versickerung des anfallenden Wassers wurde mehrfach geprüft und ist an dieser Stelle nicht möglich.

Die Hebeanlage Schmutzwasser war in der Ausschreibungsplanung berücksichtigt, kann jedoch in dieser Form nicht mehr angewandt werden.
Dies hat in erster Linie mit standsicherheitstechnischen Gründen zu tun, da auf Grund der tatsächlich vorhandenen Gründungssituationen die geplante Lage, insbesondere die Höhenlage, der Grundleitungen angepasst werden musste.
Dies hat zur Folge, dass die Hebeanlage nun nicht mehr innen, mit geringer Einbautiefe, verbaut werden kann.
Der Einbau erfolgt nun im Außenbereich mit einer Einbautiefe von mehreren Metern.
Dadurch ergibt sich auch ein Materialwechsel von Kunststoff auf Beton des Schachtes für die Hebeanlage.

Der Nachtrag 3 der Firma Breiteneicher endet bei 69.651,55 € netto.

Der Nachtrag 3 wurde durch alle an der Planung beteiligten Ingenieurbüros, als auch durch das Stadtbauamt, mehrmals intensiv geprüft und stellt sich als alternativlos dar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt die Firma Breiteneicher mit dem gestellten Nachtrag 3 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Umstufung der Ortsstraße "Drosselweg" zum beschränkt öffentlichen Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der Drosselweg im Jahr 1969 als Ortsstraße gewidmet wurde. Auf Grund des Ausbauzustandes hinsichtlich der Breite von 3,00 m sind die Voraussetzungen als Ortsstraße nicht gegeben. Der Drosselweg regelt seit Jahrzenten den Fuß- und Radverkehr zwischen der Gobener Straße und der Amselstraße. Der Weg hat eine Länge von ca. 125 Meter. Die Ortsstraße ist zum Geh- und Radweg abzustufen. Straßenbaulastträger bleibt die Stadt Vilsbiburg.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Drosselweg von einer Ortsstraße zum Geh- und Radweg abzustufen. Die Stadt Vilsbiburg bleibt Straßenbaulastträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö informativ 8
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8.1. Anfrage StRin Pollner - Behelfsbrücke am Schwimmbadparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö 8.1

Sachverhalt

In der BUA Sitzung vom 13.11.2023 wurde im TOP 7.4 die Prüfung einer vorrübergehenden Behelfsbrücke am Schwimmbadparkplatz bis zur Herstellung der neuen Brücke angefragt.
Die Tiefbauverwaltung hat die Möglichkeiten geprüft. Das THW kann eine Behelfsbrücke über einen so langen Zeitraum nicht zur Verfügung stellen.
Eine Behelfsbrücke über einen Hersteller von Fertigbrücken ist mit hohen Kosten (Bereitstellung, Einheben, Miete) verbunden.
Auch die Zuwegung müsste baulich vorübergehend neu erstellt werden.

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8.2. Anfrage StRin Koj - Reinigung Treppenanlagen Am Sonnenhang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö informativ 8.2

Sachverhalt

StRin Koj fragt an, wann die Treppenanlagen Am Sonnenhang gereinigt werden.

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8.3. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Bürger 1 wünscht die Aufhübschung mittels Bepflanzung des Kreisels beim Mareis 
Rieder im Feld. 

Bürger 2 weist darauf hin, dass die Hecken oft in den Gehweg ragen und nicht ordentlich zurückgeschnitten werden. Gegebenenfalls ist hier eine bessere Information über die Verpflichtung zum Rückschnitt an die Bürger zu geben. 

Bürger 3 weist auf die mangelnde Sauberkeit der Stadt hin. Oftmals liegen viel Müll und Zigarettenstummel in der Oberen Stadt und im Stadtplatz umher. Hier sollten auch die Eigentümer die Gehwegbereiche vor ihrem Gebäude sauber halten. 

Datenstand vom 26.02.2024 14:21 Uhr