Datum: 18.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 20:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan & Deckblatt Flächennutzungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - Vorstellung des überarbeiteten Entwürfe
2 Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - VgV-Verfahren für Elektrofachplanung
3 Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - VgV-Verfahren für Fachplanung Sanitär/Heizung/Lüftung-Gebäudeautomation
4 Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - VgV-Verfahren für Tragwerksplanung
5 Auftragsvergabe Sanierung Graf-Ludwig-Straße Seyboldsdorf
6 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Gartengerätehauses - Geiselsdorf 9, Fl.Nr. 777/2, Gemarkung Seyboldsdorf
7 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Apartmenthauses - Finkenstraße 36, Fl.Nr. 675/9, Gemarkung Vilsbiburg
8 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Anfrage StRin Pollner - Sperrung Veldener Str.
8.2 Anfrage StR Frankowski - Kiesstraße nach Thalham
8.3 Anfrage StRin Feß - Fahrradmarkierungen Frontenhausener Str.
8.4 Bürgeranfragen

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1. Bebauungsplan & Deckblatt Flächennutzungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - Vorstellung des überarbeiteten Entwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 06.05.2019, TOP 10, wurde beschlossen einen Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ aufzustellen. Als Verfahrensart wurde damals der § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren für Außenbereichsflächen) gewählt. Im Rahmen der ersten Auslegung des Bebauungsplanes wurde diese Verfahrensart vom Landratsamt jedoch als unzulässig erklärt. Daraufhin wurde in der Stadtratssitzung vom 10.02.2020, TOP 11, die Verfahrensart auf ein Regelverfahren geändert und auch die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatts beschlossen. Inzwischen wurde der § 13b BauGB vom Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt.

Aufgrund der zeitlichen Unterbrechung im Bauleitplanverfahren und der Änderung der Verfahrensart für den Bebauungsplan sollte aus Sicht der Verwaltung die frühzeitige Beteiligung für beide Vorentwürfe (FNP und BPlan) nochmal gemeinsam durchgeführt werden. Für den Bebauungsplan erfolgte sie bereits in der Zeit vom 13.08.2019 bis 16.09.2019. Hierbei wurden erhebliche Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und auch von der Öffentlichkeit vorgebracht. Diese wurden im Zuge der Erarbeitung der heute vorgestellten Vorentwürfe berücksichtigt.

Herr Lindl vom Ingenieurbüro BBI stellt die Vorentwürfe für das Deckblatt Nr. 15 zum Flächennutzungsplan und für den Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ vor.

Im Zuge des Flächenmanagements sollte ebenfalls überlegt werden eine Bauverpflichtung mit einem städtebaulichen Vertrag zu regeln, da man ansonsten den Zielen des Flächenmanagements entgegen steuern würde. Es würden dann zusätzliche klassische Baulücken ohne Bauverpflichtung geschaffen.

Diskussionsverlauf

StRin Feß gibt zu bedenken, dass es sich hierbei um eine Planung handelt, die gegen die Ziele des Flächensparens und Klimaschutz spricht. Die Größe der Parzellen und auch die Rodung des Waldes werden kritisch gesehen. 

StR Kerscher erklärt, dass er bei dem von Herrn Zollner organisierten Ortstermin festgestellt hat, dass die noch vorhandenen Fichten auf dem Gelände auf Grund der Bodenbeschaffenheit und Käferbefällen keine Zukunft haben. Der Ausgleich der Rodung auf einer Fläche in der Nähe durch einen Laub-/ Mischwald ist eine ökologische Aufwertung. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Vorentwürfen des Deckblatt Nr. 15 zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ zu und beauftragt die Verwaltung in das Verfahren einzusteigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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2. Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - VgV-Verfahren für Elektrofachplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Projekt „Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen“ sind bereits einige Planungsleistungen vergeben worden. Dies sind unter anderem
  • Architektenplanungsleistungen
  • Projektsteuerung mit Betreuung der VgV-Verfahren
  • Vermessung des Gebäudes und des Dachstuhls, sowie der umgebenden Freibereiche
  • Statische Voruntersuchung

Die Summe der geschätzten Aufträge für alle erforderlichen Planungsleistungen liegt weit über dem EU-Schwellenwert (derzeit netto 221.000 Euro). Daher sind 80% der Planungsleistungen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zu vergeben.

Außer den Architektenplanungsleistungen sind dies die Fachplanungsleistungen für
  • Sanitär/Heizung/Lüftung – Gebäudeausstattung
  • Elektrotechnik
  • Tragwerk

In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) wurden die Büros auf ihre fachlichen Qualifikationen und Referenzen geprüft. Aufgrund der hohen Anzahl an geeigneten Teilnehmeranträgen wurden die Bewerber für die zweite Phase über ein Losverfahren ausgewählt.

In der zweiten Phase (Verhandlungsstufe) stellten sich die Planungsbüros der Auswahljury vor. Die Mitglieder der Auswahljury können für jedes VgV-Verfahren neu zusammengesetzt werden.

Für das vorliegende VgV-Verfahren für die Elektrofachplanungsleistungen setzte sich die Auswahljury aus je einem Vertreter von jeder Fraktion und zwei Vertretern der Verwaltung zusammen. Krankheits- und Terminbedingt war kein Vertreter der SPD-Fraktion anwesend

Die fünf ausgelosten Büros für die Fachplanungsleistungen Elektro wurden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Zwei Büros hatten im Vorfeld bereits abgesagt. Eine Nachbesetzung ist im VgV-Verfahren nicht möglich.

Die Auswahljury bewertete die übrigen drei ausgewählten Büros auf Grundlage der vordefinierten Bepunktungsmatrix. Die Büros haben danach ihr finales Honorarangebot einzureichen, das Teil der Bepunktungsmatrix ist. Das Büro mit der höchsten Punktzahl ist mit der Planung zu beauftragen.

Die Auswahljury hat die Verhandlungsgespräche mit den eingeladenen Büros am 07.03.2024 nacheinander durchgeführt. Die finalen Honorarangebote sind von den Büros bis zum 19.03.2024 einzureichen.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg hat für das Projekt „Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen“ das EU-Vergabeverfahren zur Beauftragung des Leistungsbildes der Elektrofachplanung durchgeführt.

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, nach abschließender Prüfung der Angebote, das Büro mit der höchsten Punktzahl gemäß der Bewertungsmatrix mit der Elektrofachplanung zu beauftragen. Das Ergebnis ist in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung mitzuteilen.

Auf Grundlage des finalen Angebotes erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - VgV-Verfahren für Fachplanung Sanitär/Heizung/Lüftung-Gebäudeautomation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Auftragsvergabe der Fachplanungsleistungen für Sanitär/Heizung/Lüftung – Gebäudeautomation (SHL-GA) für das Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen wurde das vorgegebene Vergabeverfahren durchgeführt.

In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) wurden die Büros auf ihre fachlichen Qualifikationen und Referenzen geprüft. Ein Losverfahren war nicht erforderlich, da zwar sieben Teilnahmeanträge gestellt wurden, aber nur fünf Büros die Mindestpunktzahl erreichten.

In der zweiten Phase (Verhandlungsstufe) stellten sich die Planungsbüros der Auswahljury vor.

Für das vorliegende VgV-Verfahren für die Planungsleistungen SHL-GA setzte sich die Auswahljury aus je einem Vertreter von jeder Fraktion und zwei Vertretern der Verwaltung zusammen.

Die fünf eingeladenen Büros für die Fachplanungsleistungen SHL-GA wurden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Zwei Büros hatten im Vorfeld bereits abgesagt. Eine Nachbesetzung ist im VgV-Verfahren nicht möglich.

Die Auswahljury bewertete die eingeladenen Büros auf Grundlage der vordefinierten Bepunktungsmatrix. Die Büros haben danach ihr finales Honorarangebot einzureichen, das Teil der Bepunktungsmatrix ist. Das Büro mit der höchsten Punktzahl ist mit der Planung zu beauftragen.

Die Auswahljury hat die Verhandlungsgespräche mit den eingeladenen Büros am 07.03.2024 nacheinander durchgeführt. Die finalen Honorarangebote sind von den Büros bis zum 19.03.2024 einzureichen.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg hat für das Projekt „Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen“ das EU-Vergabeverfahren zur Beauftragung des Leistungsbildes der Fachplanung SHL-GA durchgeführt.

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, nach abschließender Prüfung der Angebote, das Büro mit der höchsten Punktzahl gemäß der Bewertungsmatrix mit den Planungsleistungen SHL-GA zu beauftragen. Das Ergebnis ist in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung mitzuteilen.

Auf Grundlage des finalen Angebotes erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - VgV-Verfahren für Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zur Auftragsvergabe der Tragwerksplanung für das Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen wurde das vorgegebene Vergabeverfahren durchgeführt.

Die geschätzten Auftragssummen aller Planungsleistungen sind zu addieren und liegen dann über dem EU-Schwellenwert (derzeit netto 221.000 Euro). Daher sind 80% der Planungsleistungen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zu vergeben.

In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) wurden die Büros auf ihre fachlichen Qualifikationen und Referenzen geprüft. Aufgrund der hohen Anzahl an geeigneten Teilnehmeranträgen wurden die Bewerber für die zweite Phase über ein Losverfahren ausgewählt.

In der zweiten Phase (Verhandlungsstufe) stellten sich die Planungsbüros der Auswahljury vor.
Die Mitglieder der Auswahljury können für jedes VgV-Verfahren neu zusammengesetzt werden.

Für das vorliegende VgV-Verfahren für die Tragwerksplanung setzte sich die Auswahljury aus je einem Vertreter von jeder Fraktion, dem dritten Bürgermeister und zwei Vertretern der Verwaltung zusammen. Krankheitsbedingt war kein Vertreter der SPD-Fraktion anwesend.

Die fünf ausgelosten Büros für die Tragwerksplanung wurden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Alle fünf Büros sind auch zu den Verhandlungsgesprächen erschienen.

Die Auswahljury bewertete die ausgewählten Büros auf Grundlage der vordefinierten Bepunktungsmatrix. Die Büros haben danach ihr finales Honorarangebot einzureichen, das Teil der Bepunktungsmatrix ist. Das Büro mit der höchsten Punktzahl ist mit der Planung zu beauftragen.

Die Auswahljury hat die Verhandlungsgespräche mit den eingeladenen Büros am 05.03.2024 nacheinander durchgeführt. Die finalen Honorarangebote waren von den Büros bis zum 19.03.2024 einzureichen.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg hat für das Projekt „Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen“ das EU-Vergabeverfahren zur Beauftragung des Leistungsbildes der Tragwerksplanung durchgeführt.

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, nach abschließender Prüfung der Angebote, das Büro mit der höchsten Punktzahl gemäß der Bewertungsmatrix mit der Tragwerksplanung zu beauftragen. Das Ergebnis ist in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung mitzuteilen.

Auf Grundlage des finalen Angebotes erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Auftragsvergabe Sanierung Graf-Ludwig-Straße Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Sanierungsarbeiten Graf-Ludwig-Straße eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Erneuerung des Mischwasserkanals, Leitungsverlegung im Auftrag der Stadtwerke und Erneuerung des Straßenaufbaus der Graf-Ludwig-Straße im OT Seyboldsdorf.

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.

Zur Submission am 06.03.2024 lagen dem Bauamt 4 Angebote vor.

Nach der Angebotseröffnung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1        Firma Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg                        1.265.622,92 EUR brutto

Das Büro Ferstl Ingenieurgesellschaft mbH prüfte die Angemessenheit der Angebotspreise. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 1.173.608,35 EUR brutto.

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltjahr 2024/2025 eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten:                        April 2024
Fertigstellung der Leistung:                November 2024

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Sanierung der Graf-Ludwig-Straße“ in Seyboldsdorf die Firma Breiteneicher GmbH aus Vilsbiburg, auf Grund ihres durch das Ingenieurbüro Ferstl geprüften Angebotes in Höhe von 1.265.622,92 EUR brutto, vom 06.03.2024, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Gartengerätehauses - Geiselsdorf 9, Fl.Nr. 777/2, Gemarkung Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB), da es außerhalb der vorhandenen Bebauung in Geiselsdorf liegt.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem damaligen Gebäudebestand dar.
Das auf dem Baugrundstück bestehende Wohnhaus und die Garage wurden im Jahr 2021 vom Landratsamt Landshut als Ersatzbauten für den ursprünglichen Gebäudebestand genehmigt. Bestandteil des damaligen Bauantrags war anfangs auch ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 104 m². Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Im Zuge der Bearbeitung im Landratsamt wurde das Nebengebäude aus den Antragsunterlagen gestrichen. Die Hintergründe dafür sind unklar.

Das nun beantragte Nebengebäude weist eine Fläche von 43,31 m² auf. Es soll für Gartengeräte, ein WC und einen Freisitz genutzt werden. Vom Antragsteller wurde folgende Erklärung mit den Antragsunterlagen eingereicht.


Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Apartmenthauses - Finkenstraße 36, Fl.Nr. 675/9, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben Deckblatt 1 aus dem Jahr 1965.

Geplant ist die Errichtung eines Apartmenthauses zur mittel- oder auch langfristigen Vermietung, vorzugsweise an Lehramtsreferendare der naheliegenden Schulen. Das Gebäude hat Außenmaße von 9,00 Meter auf 4,00 Meter, ist in drei Zimmer gegliedert und soll als fertiges Element (Stichwort: Tinyhaus) errichtet werden.

Auszug aus dem Bebauungsplan:

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Goben Deckblatt Nr. 1 sind erforderlich:
  • Überschreitung der vorderen Baugrenzen mit dem Apartmenthaus und zwei Stellplätzen.
  • Abweichung von der zulässigen Dachform (Pultdach statt Satteldach).
  • Unterschreitung der zulässigen Dachneigung (6° statt 25°-30°).
  • Unterschreitung des Mindest-Dachüberstandes (0,2 Meter statt 0,5 Meter).

Der Antragsteller begründet die Befreiungen wie folgt:


Im Jahr 2016 gab es für das Grundstück bereits einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Apartmenthäusern im Vorgartenbereich. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals verweigert. Aus heutiger Sicht zum Thema Flächensparen/Nachverdichtung und mit der Reduzierung auf lediglich ein Apartmenthaus wird von Seiten der Verwaltung das Vorhaben positiv beurteilt.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan Goben Deckblatt 1 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö informativ 8
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8.1. Anfrage StRin Pollner - Sperrung Veldener Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö informativ 8.1

Sachverhalt

StRin Pollner teilt mit, dass die Komplettsperrung der Veldener Str. ein großes Verkehrsproblem hervorruft. Sie bittet um Prüfung, ob man die Sperrung nicht einseitig öffnen könnte. 

Frau Bürgermeisterin Entwistle und Frau Eder teilen mit, dass dies nicht möglich ist. Sowohl aus Gründen der Verkehrssicherung, aus Gründen des flüssigen Arbeitsablaufes, als auch auf Grund der Art der Arbeiten muss die Vollsperrung bis zum Abschluss der Arbeiten aufrechterhalten werden. Momentan finden Pflasterarbeiten statt. Danach wird die Straßendecke abgetragen. 

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8.2. Anfrage StR Frankowski - Kiesstraße nach Thalham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö informativ 8.2

Sachverhalt

StR Frankowski weist darauf hin, dass die Verkehrsteilnehmer auf Grund der Sperrung der Veldener Straße alle möglichen Umleitungswege suchen. Die Kiesstraße an der Mariahilfkirche vorbei nach Thalham ist hier besonders frequentiert. Er bittet um Prüfung einer Sperrung des Weges.

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8.3. Anfrage StRin Feß - Fahrradmarkierungen Frontenhausener Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö informativ 8.3

Sachverhalt

StRin Feß fragt an, wann die Rotmarkierungen des Fahrradstreifens in der Frontenhausener Str. ausgeführt werden.

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8.4. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö informativ 8.4

Sachverhalt

Ein Bürger teilt mit, dass in der Frontenhausener Str. am Montag nicht gearbeitet wurde.


Ein weiterer Bürger wünscht das erneute Aufstellen einer Bank in der Ziegelei-/ Brückenstraße. Hier muss vor einiger Zeit eine Bank vorhanden gewesen sein. 

Datenstand vom 02.04.2024 11:24 Uhr