Datum: 15.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 21:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erneuter Billigungsbeschluss Bebauungsplan Goben Deckblatt 7
2 Vorstellung Vorentwurf zur Vorplatzgestalung an der Vilstalhalle
3 Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung
4 Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges als Geh- und Radweg "Schandlweg"
5 Widmung eines beschränkt öffentlichen Weg als Fußweg zwischen der Freiung und Jahngarten
6 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Anfrage StRin Strohhofer - Schwimmbadbrücke
6.2 Bürgeranfragen

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1. Erneuter Billigungsbeschluss Bebauungsplan Goben Deckblatt 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Zuge der Abstimmung mit dem Landkreis Landshut wurden noch Änderungen am Entwurf des Bebauungsplanes Goben Deckblatt 7 vorgenommen. Diese Änderungen bedürfen rechtlich eines neuen Billigungsbeschlusses bevor man die zweite Auslegung beginnen kann.

Im Wesentlichen wurden nach Abstimmung mit dem Landkreis Landshut folgende Anpassungen vorgenommen:

Zu a)
Festsetzungen durch Text

4.4.1 Dachüberstand
Gegenwärtig ist bei Flachdachausführung ein Dachüberstand unzulässig. Diese Aussage können wir entsprechend anpassen und auch beim Flachdach einen Dachüberstand bis max. 1,50 m zulassen.

4.2 Zaunhöhe
Ein Ballfangzaun für eine Sportanlage stellt in der Regel keine Einfriedung dar und ist daher nicht relevant. Aus diesem Grund ist das kein Widerspruch in den Festsetzungen. Alternativ kein ein Ballfangzaun in einer Höhe von bis 4-5 m in die Festsetzungen noch aufgenommen werden.

4.3 Gestaltung des Geländes
Aufgrund der nun definierten Ausbildung eines Tiefhofes werden wir die Abgrabungen auf bis zu 5,0 m erhöhen. Stützwände werden im Weiteren auf eine Höhe von bis 5,75 m festgesetzt. Diese jedoch auf den Bereich des Tiefhofes begrenzt.

7 Verkehrsflächen/ Stellplätze/ Zugänge/ Zufahrten
Hier sind wir definitiv auf Grundlage der bisherigen Gespräche davon ausgegangen, dass sämtliche Verkehrsflächen auf dem Schulgelände in versickerungsfähigen Oberflächenbelägen ausgebildet werden. Dies ist in der Bauleitplanung zwischenzeitlich gängige Praxis und auch im Umweltbericht so beschrieben. Wir werden nun die betreffenden Zufahrtsflächen in Asphalt aufnehmen und die Planungsaussagen entsprechend anpassen.


Planzeichnung
  • Die zulässigen Bauflächen für die gesamten Parkflächen sind in der Planung in ausreichendem Umfang enthalten. Dies ist unabhängig der tatsächlichen Planung kein Problem. Um unterschiedliche Darstellungen zu vermeiden, werden wir die Darstellung hier entsprechend anpassen.


Zu b)
Festsetzungen durch Text

2.2.1 Wandhöhe
Die Angaben zur Wandhöhe basieren auf Angaben des Architekturbüros und beziehen sich auf das natürliche Gelände im Bestand. Bei Abgrabungen ist dies nicht relevant. Um das leicht nach Süden abfallende Gelände berücksichtigen zu können, werden wir die Wandhöhe in der Bauzone 3 auf 14,00 m anheben. Somit besteht auch ein zusätzlicher Spielraum.

4.1.1 Gebäude
Vordächer fallen eigentlich nicht unter den allgemeinen Angaben des Dachüberstandes. Um auch hier keine Probleme oder Diskrepanzen auszulösen, erhöhen wir den Dachüberstand auf bis zu 1,50 m und lassen zusätzlich Vordächer für bis zu 2,50 m Tiefe zu.


Weiterhin wurden nun auch Ausgleichsflächen ergänzt und die Baugrenzen jeweils um 0,50m vergrößert.

Herr Bauer von der Firma KomPlan wird die Änderungen in der Sitzung erläutern. 

Diskussionsverlauf

StR Hiller weist darauf hin, dass entgegen des letzten Beschlusses keine zusätzlichen Aussagen zu einer Gehwegverbreiterung getroffen wurden. Er bemängelt auch die geplante asphaltierte Ausführung mancher Verkehrswegeverbindungen. Die geplante Abgrabung von teilweise über 5m im Bereich des Tiefhofes mit der Errichtung der Stützmauer könnte wie ein „Loch“ wirken. 

Herr Bauer erklärt, dass im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Bestand aufgenommen wurde. Im Bebauungsplan gibt es eine Straßenbegrenzungslinie, die Verkehrsflächen bzw. Bewegungsflächen werden aber auf dem privaten Grundstück des Landkreises fortgeführt. Dies wirkt im Plan wie eine Grenze, in der Realität wird dies aber nicht spürbar sein. Weiterhin erläutert er, dass der Tiefhof in das Gelände integriert wird und nicht wie eine Schlucht ausgebildet wird. Allerdings sind die topografischen Höhenunterschiede teils bei 5m. Zudem betrifft die geplante Asphaltierung nicht die gesamten Verkehrsflächen, sondern hauptsächlich nur die Zufahrten zu den Stellplätzen. Die Stellplätze selbst werden in einem versickerungsfähigen Material ausgeführt. Zudem ist die Niederschlagswasserableitung auch im Bereich der asphaltierten Flächen gesichert. Dies geschieht dann nicht durch das Material selbst, sondern durch entsprechende Entwässerungseinrichtungen. 

StRin Feß ist nicht damit einverstanden, dass keine zwingende Festsetzung zu Gründächern im Bebauungsplan aufgenommen wurde. Die Gründächer sind zwar in den Hinweisen als „sollte“ enthalten und auch in der Gestaltung der Dächer erlaubt, dies heißt jedoch nicht, dass man Gründächer auch zwingend ausführen muss. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf und beauftragt die Verwaltung das Verfahren weiterzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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2. Vorstellung Vorentwurf zur Vorplatzgestalung an der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wird auch eine Neugestaltung des Umgriffs, insbesondere des Vorplatzes notwendig.
Nach Vorgesprächen mit der Regierung v.NdB. kann die Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderprogramme nahezu vollumfänglich gefördert werden.
Die Fördersätze bewegen sich zwischen 60% und 80% der förderfähigen Kosten.
Der genaue Prozentsatz kann erst im Zuge des Bewilligungsverfahrens nach Antragstellung ermittelt werden.

Zur Planung der Maßnahme wurde das Landschaftsarchitekturbüro Brenner aus Landshut beauftragt.
Frau Barbara Brenner wird dem Bau- und Umweltausschuss den ersten Vorentwurf inclusive Kostenschätzung vorstellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Vorentwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Brenner weiter zu verfolgen.
Nach Erreichen der Entwurfsqualität der Planung mit Kostenberechnung stellt die Bauverwaltung bei der Regierung v. NdB. einen Antrag auf Förderung der Maßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2023 wurde letzte Kostenverfolgung des Gesamtprojektes vorgestellt.
Diese endete bei 12.806.871,02 € netto.
Freianlagen, diverse Ausstattungen und PV-Anlage sind hierin nicht enthalten.

Aufgrund verschiedener Nachträge kommt es gegenüber der letzten Kostenvorstellung vom 11.12.2023 zu einer Kostensteigerung.

Herr Architekt Michael Leidl von Arc-Architekten wird anhand einer Präsentation die aktuelle Kostenfortschreibung vorstellen.
Darin sind auch die Kosten der noch nicht submittierten Gewerke enthalten.

Die Kostenprognose für das Gesamtprojekt endet nun bei 13.075.298,96 € netto.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Kostenverfolgung mit den prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von netto 13.075.298,96 € zu. Diese bildet die Grundlage zur weiteren Durchführung der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“.

Im Rahmen der weiteren Ausschreibungen sind die Planer aufgefordert, der Wirtschaftlichkeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und auch nach Alternativlösungen zu suchen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit planerischer Anpassungen, soweit dadurch die vorgesehene Zeitschiene nicht gefährdet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges als Geh- und Radweg "Schandlweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der Weg zwischen der Georgenstraße (Vilsbiburg) und der Fischerstraße nicht öffentlich gewidmet ist. Der Weg ist mit Verkehrszeichen als Geh- und Radweg beschildert und wird auch als solcher genutzt.
In diesem Zusammenhang liegt der Stadt Vilsbiburg eine Widmungszustimmung aus dem Jahr 1996 vom damaligen Grundstückseigentümer, Herrn Hans Schandl, vor. Herr Schandl hat schriftlich der Widmung seiner Teilgrundstücksflächen zum Geh- und Radweg zugestimmt.
Die Zustimmung beinhaltet eine Teilfläche der FlNr. 605/2, 570/3, 570 und 607/2, Gemarkung Vilsbiburg. Der Weg hat eine Breite von ca. 3,50 m. In einer Erklärung vom 11.12.1996 wurde ferner vereinbart, dass der Weg zu den Grundstücken von  Herrn Schandl mittel Maschendrahtzaun abgegrenzt werden muss. Dieser Zaun wurde errichtet  und ist in der Natur vorhanden.
Im weiteren Verlauf führt der Weg über eine Teilfläche der FlNr. 565/21 und durch das Grundstück mit der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg. Eigentümer dieser Grundstücke ist die Stadt Vilsbiburg.
Der Weg soll als beschränkt öffentlicher Weg, als Geh- und Radweg, gewidmet werden. Er hat eine Länge von ca. 122,00 m. Der Weg hat eine Breite von ca. 3,50 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. 
Er verläuft über die Teilflächen der Grundstücke FlNr. 605/2, 570/3, 570 und 607/2, 565/21 und das durch das Grundstück mit der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg. Anfangspunkt ist bei Buja Straße Ecke Georgenstraße an der nordöstlichen Seite der FlNr. 575/24, Gemarkung Vilsbiburg.  Endpunkt ist die Einmündung in die Fischerstraße an der nordwestlichen Grenze der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg, zwischen den Grundstücken der FlNrn. 569/14 und 565/19, Gemarkung Vilsbiburg.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Weg zwischen der Georgenstraße (Vilsbiburg) und der Fischerstraße als beschränkt öffentlicher Weg mit der Bezeichnung „Schandlweg“, als Geh- und Radweg, gewidmet wird. Er hat eine Länge von ca. 122,00 m. Der Weg hat eine Breite von ca. 3,50 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. 
Er verläuft über die Teilflächen der Grundstücke FlNr. 605/2, 570/3, 570 und 607/2, 565/21 und das durch das Grundstück mit der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg. Anfangspunkt ist bei Buja Straße Ecke Georgenstraße an der nordöstlichen Seite der FlNr. 575/24, Gemarkung Vilsbiburg.  Endpunkt ist die Einmündung in die Fischerstraße an der nordwestlichen Grenze der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg zwischen den Grundstücken der FlNrn. 569/14 und 565/19, Gemarkung Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Widmung eines beschränkt öffentlichen Weg als Fußweg zwischen der Freiung und Jahngarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Bereich der Freiung wird ein Grundstück Wohnungen und Gewerbeeinheiten bebaut. Durch die Bebauung verläuft ein Weg. Der Weg erschließt die Freiung mit dem Jahngarten. Der Weg verläuft durch das bebaute Grundstück (auf der Decke der Tiefgarage) und liegt auf Privatgrund. Der Eigentümer hat der Widmung des Weges und der Treppenanlagen zugestimmt.
Der Weg hat eine Länge von ca. 50 m und eine Breite von ca. 2,50 m. Er verläuft auf der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg und einer Tlfl. der FlNr. 87/4. Gemarkung Vilsbiburg.  Er beginnt an der Ortsstraße Freiung, an der südlichen Grenze der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg, und endet an der südlichen Grenze der FlNr. 87/4, Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.

Diskussionsverlauf

Herr Leidl erklärt die städtebaulichen Zusammenhänge und Wegeverbindungen zwischen der Freiung und dem Jahngarten. Dies stellt eine Bereicherung der fußläufigen Erreichbarkeit und eine qualitative Erhöhung des Aufenthaltscharakters zwischen Jahngarten und Freiung dar.

StRin Geilersdorfer erkundigt sich, was es bedeutet, wenn man für die Wegefläche zukünftig die Straßenbaulast übernimmt. Frau Eder erklärt, dass die Stadt dann für die Pflege und den Unterhalt (Bau, Winterdienst, usw.) zuständig ist. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Weg von der Ortsstraße Freiung durch das bebaute Grundstück zum Jahngarten als beschränkt öffentlicher Fußweg gewidmet wird.
Der Weg hat eine Länge von ca. 50 m und eine Breite von ca. 2,50 m. Er verläuft auf der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg und einer Tlfl. der FlNr. 87/4. Gemarkung Vilsbiburg.  Er beginnt an der Ortsstraße Freiung, an der südlichen Grenze der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg, und endet an der südlichen Grenze der FlNr. 87/4, Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö informativ 6
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6.1. Anfrage StRin Strohhofer - Schwimmbadbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö informativ 6.1

Sachverhalt

StRin Strohhofer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Neubau der Schwimmbadbrücke.

Frau Eder erklärt, dass die Stadt derzeit noch auf die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis wartet. Hierzu gibt es seitens des Landratsamtes noch keine Rückmeldung. Für Ende April ist die Ausschreibung geplant, die Vergabe soll dann gegebenenfalls im Juni erfolgen. 

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6.2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Bürgeranfrage 1:
Ein Bürger fragt an, wann die aufgefräste Straße im Bereich der Brückenstraße zu den Tennishallen wieder ordnungsgemäß verschlossen wird.

Herr Sarcher erklärt, dass derzeit noch verschiedene Sparten verlegt werden müssen und nach Abschluss dieser Arbeiten, die Straße wieder ordnungsgemäß verschlossen wird.


Bürgeranfrage 2: 
Ein Bürger teilt mit, dass die Feinschicht des Radwegs in der Frontenhausener Straße im Bereich der Stadtwerke noch nicht ausgeführt wurde.  

Datenstand vom 23.04.2024 08:32 Uhr