Datum: 29.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Wirtschaftsplans 2024
2 Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2024
3 Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für das Grundstück Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf - Aufstellungsbeschluss
4 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für Fl. Nr. 218/1, Gemarkung Wolferding, Ortsteil Achldorf - Aufstellungsbeschluss
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 20.11.2023, bei welchen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist
6 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Verabschiedung von Georg Soller - Redaktionsleiter der Vilsbiburger Zeitung
6.2 Ampelanlage an der Kolping-Kreuzung - Anfrage StRin Ritt

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1. Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Wirtschaftsplans 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024, der allen Stadträten über das RIS zugängig ist, wurde in der Werkausschusssitzung vom 15.01.2024 eingehend beraten. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Werkausschuss stellt fest, dass der Erfolgsplan 2024 mit einem Gewinn von 641.350 EUR abschließt. Der Vermögensplan sieht Investitionen und Darlehenstilgungen in einer Gesamthöhe von 6.258.800 EUR vor. 
Dem Stadtrat wird die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2024 gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5 vorgeschlagen.

Beschluss

Der Vorschlag des Werkausschusses wird zum Beschluss erhoben. Der Stadtrat beschließt die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass jeweils an den Sonntagen anlässlich des Mittefastenmarktes und des Dionysimarktes im Jahr 2024 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.

Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel hat sich noch nicht geäußert. Die Äußerung von der Gewerkschaft ver.di liegt bei.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass es zum Volksfest keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr gibt. Eine Abstimmung mit dem Förder- und Werbeverein über die verkaufsoffenen Sonntage ist erfolgt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2024. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für das Grundstück Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vier Gewerbetreibende aus Vilsbiburg haben bei der Verwaltung einen Antrag auf Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf, gestellt. Das Grundstück liegt an der Industriestraße, nordwestlich der Bahnunterführung Herrnfelden und südöstlich des bestehenden Gewerbegebietes „An der Industriestraße“.


Das Grundstück liegt derzeit bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück derzeit als eine Landwirtschaftsfläche dargestellt. Mit einer Bauleitplanung (Flächennutzungsplan + Bebauungsplan) soll hier Baurecht für die Errichtung von Lagergebäuden, Werkstatt, Büroflächen und Wohnraum geschaffen werden.

Die Firmen sind in folgenden Branchen tätig:
  • Haustechnik
  • Landschaftsbau
  • Dachdecker
  • Elektro- und Gebäudetechnik

Das anonymisierte Antragsschreiben wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung eignet sich die Fläche gut für eine weitere bauliche Entwicklung mit gewerblichen Anlagen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in der Sitzung am 12.12.2023 (TOP 2) beschlossen, dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eines Deckblatts zum Flächennutzungsplan vorzuschlagen.

Aufgrund der geplanten Nutzungen kommt als Gebietsart entweder ein Mischgebiet oder ein Gewerbegebiet in Betracht. Die genaue Festsetzung wird im Rahmen der Ausarbeitung des Vorentwurfs geklärt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Bebauungsplan „An der Industriestraße Erweiterung“ und ein Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nr. 25/105, Gemarkung Gaindorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,37 Hektar.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig von den Antragstellern zu tragen. Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für Fl. Nr. 218/1, Gemarkung Wolferding, Ortsteil Achldorf - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 218/1 der Gemarkung Wolferding. 

Auf dem Grundstück sollen neue Wohneinheiten in Form von Einfamilienwohnhäusern und Doppelhaushälften entstehen. Die Zufahrt soll über den Stich der Thalhamer Straße am Kneipp-Kindergarten erfolgen. Die Ortsstraße liegt bereits in ausreichender Breite vor, es ist lediglich eine Verlängerung notwendig.

Die Flurnummer 218/1, Gemarkung Wolferding, befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Vilsbiburg.

Dabei ist unter anderem mit einem städtebaulichen Vertrag der Bau der Erschließungsstraße, der zukünftigen Entwässerungseinrichtung zur Ableitung des Niederschlagswassers und die Übernahme der Kosten sämtlicher mit dem Bau, der Ableitung des Niederschlagswassers und gesamten Planung des Vorhabens zu regeln. Daher ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht nur für das Baugrundstück festzulegen, sondern auch für die Zufahrtsstraße.



Eine Verkehrsführung von Süden, von der Köglecker Straße, zur Flurnummer 218/1, Gemarkung Wolferding, ist nicht sinnvoll. Es müsste statt der von Norden erforderlichen Verlängerung der Ortsstraße von ca. 40 Meter eine komplett neue Ortsstraße mit einer Länge von ca. 100 Metern errichtet werden. Zudem ist die südliche Teilfläche der Fl. Nr. 250/1, Gemarkung Wolferding, derzeit Bestandteil einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis der Stadt für die oberflächliche Ableitung des Niederschlagswassers des Kindergartens. Erst mit einer Erschließung des 2. Bauabschnittes des Baugebiets Achldorf ist eine Verrohrung und die Schaffung eines Regenrückhaltebeckens weiter südlich geplant. Diese Arbeiten müssten dann, auf Kosten der Stadt, vorgezogen werden. Ebenso würden dann von der Köglecker Straße die Privatzufahrt zu den Anwesen Köglecker Straße 5, 7, 9 und 11 parallel zur neu zu bauenden Ortsstraße verlaufen. Über das RIS wurde vorab ein Luftbild mit einer grafischen Darstellung der Flächen zur Verfügung gestellt.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Flurnummer 218/1, Gemarkung Wolferding, derzeit ein Dorfgebiet (MD) dar. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (= Bebauungsplan der Innenentwicklung; § 13a BauGB) aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Dies geschieht mit der derzeit laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Der Auschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 (TOP 4) beschlossen dem Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes vorzuschlagen.

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben wurde im Gremium grundsätzlich positiv bewertet. Über einen städtebaulichen Vertrag und die Bauleitplanung sollen die Vorstellungen der Stadt Vilsbiburg gesichert werden. 

StRin Feß verwies auf die Nähe zum Kindergarten. Hier sollte vor allem der Pkw-Verkehr langsam fahren. 

Auf die Frage von StR Rudolf Lehner nach einer durchgehenden Verbindungsstraße erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass dies wg. der aktuellen Verrohrung nicht einfach ist. Die Verbindung soll mit der weiteren Entwicklung des Bauabschnittes II im BG Achldorf geklärt werden.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Achldorf Mitte“/“Achldorf Deckblatt Nr. 7“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 218/1, 217/0, 250/1 Teilfläche und 249/9 Teilfläche, alle Gemarkung Wolferding, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,44 Hektar.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens, einschließlich etwaiger erforderlicher Gutachten, sind vom Antragsteller zu tragen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag über den Bau der Erschließungsstraße, der zukünftigen Entwässerungseinrichtung zur Ableitung des Niederschlagswassers sowie die Übernahme der Kosten sämtlicher mit dem Bau, der Ableitung des Niederschlagswassers und der gesamten Planung des Vorhabens abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 20.11.2023, bei welchen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgenden Beschluss bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 2 – VibGasNetz GmbH & Co. KG – Beschluss über die Änderung der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsfelder (im Grundsatz)

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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö informativ 6
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6.1. Verabschiedung von Georg Soller - Redaktionsleiter der Vilsbiburger Zeitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle nutzte die Gelegenheit und verabschiedete sich mit einem kleinen Präsent von Georg Soller, dem Redaktionsleiter der Vilsbiburger Zeitung bei seiner letzten Stadtratssitzung vor dem Ruhestand. Frau Entwistle würdigte die für die Stadt Vilsbiburg wichtige Arbeit von Herrn Soller in den letzten 36 Jahren, er habe das Stadtgeschehen detailliert verfolgt und für die Leser der Zeitung lebendig und greifbar gemacht. 

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6.2. Ampelanlage an der Kolping-Kreuzung - Anfrage StRin Ritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.01.2024 ö informativ 6.2

Sachverhalt

StRin Veronika Ritt berichtet, dass der Linksabbiegepfeil der Ampelanlage an der Kolping-Kreuzung nicht funktioniert. Dadurch entstehet von Richtung der Tankstelle kommend ein Rückstau.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass der Sachverhalt bereits an das zuständige staatliche Bauamt geleitet wurde. 

Datenstand vom 31.01.2024 16:35 Uhr