Datum: 05.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Förderung für solarthermische Anlagen
2 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen
3 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen
4 Vorberatung Haushalt 2024 - Heilig-Geist-Stiftung
5 Städtische Förderungen - Jahreshöchstbetragsbegrenzung
6 Investitionskostenzuschussantrag Kindergarten Gänseblümchen, Schnedenhaarbach LIfe Diakonie
7 Investitionskostenzuschussantrag Musikverein Vilsbiburg e.V.
8 Zuschussantrag Neuanschaffung Kirchenorgel
9 Sportbetriebsförderung für den Skiclub Vilsbiburg e.V.
10 Investitionskostenzuschussantrag TSV Haarbach e.V.
11 Spendeneingänge
12 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.06.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

zum Seitenanfang

1. Änderung der Förderung für solarthermische Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 06.05.2019 eine Anreiz-Förderung zu solarthermischen Anlagen in Neubaugebieten beschlossen, in Höhe von 2.000 €, jeweils als pauschaler Zuschuss. 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit seiner Sitzung am 03.02.2020 den Beschluss konkretisiert bzw. eingeschränkt, auf die städtischen Wohnbaugebiete Burger Feld, Haarbach „Am alten Sportplatz“ BA II, Seyboldsdorf Süd-Ost, Grub-Süd und Achldorf II. Ziel sollte es sein, den Ausbau von solarthermischen Anlagen in diesen Neubaugebieten voranzutreiben, gekoppelt mit der Vergabe von Wohnbauparzellen. Seit der Einführung wurde diese Förderung 15-mal in Anspruch genommen, in Summe für 30.000 €, siehe Tabelle in Anlage. 

In der Zwischenzeit ist die technische Entwicklung hinsichtlich der Energieeffizienz der Wärmeenergiequellen fortgeschritten: Eine Kombination aus Fotovoltaik (PV) mit einer Wärmepumpe oder einem sogenannten PV-Heater ist mindestens gleich effizient wie eine solarthermische Anlage. Es kamen bereits wiederholt Anfragen von Hausherren der benannten Siedlungen, ob nicht aus diesem Grund die Kombinationen mit PV förderfähig wären. 
Zusätzlich zur bestehenden Förderung wäre es aus Sicht des Klimaschutz- und Regionalmanagements nach eingehender Recherche und Abstimmung mit Energieberatern und den Stadtwerken angemessen und sinnvoll, diese Fördervoraussetzung anzupassen bzw. zu ergänzen. 

Neben der Installation für eine solarthermische Anlage könnte diese auch für die Kombination aus einer neu installierten PV-Anlage mit folgenden durch sie betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen gewährt werden: 
  1. einer Wärmepumpe, die in den gesamten Heizkreislauf eingebunden wird,
  2. einer Wärmepumpe, die das Trink- bzw. Brauchwasser erwärmt,
  3. einem sogenannten PV-Heater.  
Diese ergänzende Förderung würde ab einer PV-Anlagengröße von zwei Kilowatt installierter Leistung gewährt, sie wäre bei Antragstellung mittels Rechnung nachzuweisen. 

Neben der Förderung in den oben genannten Neubaugebieten könnte diese angepasste Förderung - für Solarthermie und für Wärme aus Fotovoltaik-Kombinationen – in allen Neubaugebieten ausbezahlt werden. Auch eine Gewährung dieser in Bestandsbauten wäre sinnvoll, da es dem Klimaschutzziel der Umstellung auf Erneuerbare Energien dienlich wäre. 

Folgende Abstufung der Förderzahlungen werden wegen der unterschiedlichen Kosten der Wärmeerzeugungsanlagen vorgeschlagen:
  1. Solarthermie: 1.500 €
  2. Fotovoltaik-Kombi-Heizung, differenziert nach deren Kombination: 
A) 2.000 € bei Kombination mit einer Wärmepumpe, die in den gesamten Heizkreislauf eingebunden wird, 
B) 750 € bei Kombination mit einer Wärmepumpe, die das Trink- bzw. Brauchwasser erwärmt,
C) 500 € bei Kombination mit einem PV-Heater 

Bedingung: Die Förderungen 2. A), B) und C) werden nur bei Neuinstallationen sowohl von einer PV-Anlage als auch einer kombinierten Wärmeerzeugungsanlage ausbezahlt. 

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wurde von Georg Straßer ausführlich vorgestellt. Die in der Sitzung am 06.11.2023 durch das Gremium vorgebrachten Anmerkungen wurden eingearbeitet.

Herr Straßer geht nach einer Berechnung jährlich von Fördermitteln in Höhe von ca. 31.600,00 € (6600,00 € für Neubauten und 25.000,00 € für Bestandsgebäude) aus. Im Gremium wurde darüber diskutiert, die Fördermittel zeitlich, oder in der Höhe zu begrenzen. Man einigte sich auf eine zeitliche Begrenzung von 24 Monaten, bei den Haushaltslesungen sollen die abgerufenen Fördermittel nochmals betrachtet werden. 

Beschluss

Die bestehende Förderung zu solarthermischen Anlagen in definierten Neubaugebieten (Stadtrats-Beschluss vom 06.05.2019 sowie Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.02.2020) wird angepasst.
Zusätzlich zur bestehenden Förderung wird folgendes ergänzt:
- Neben der Installation für eine solarthermische Anlage wird diese auch für die Kombination aus einer neu installierten PV-Anlage mit einer oben benannten Wärmeerzeugungsanlage gewährt. 
- Die Förderung wird in allen Neubauten (nicht nur in den bisher definierten) gewährt sowie in allen Bestandsbauten.
- Der Zeitpunkt für die Anpassung dieser Förderung ist der 01.04.2024. 
- Das Klimaschutz- und Regionalmanagement erarbeitet entsprechende Richtlinien zur Abwicklung und gibt den Bürgern die Förderung bekannt. Die Fördersätze können den Ausführungen im Sachverhalt entnommen werden.
- Die Förderung ist vorerst auf 24 Monate begrenzt, dann soll im Gremium darüber neu entschieden werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Turnusgemäß muss in den Kindertageseinrichtungen, für das Kindergartenjahr 2024/2025, die Gebührenanpassung erfolgen. 
Allgemein wurden die Durchschnittsgebühren der Nachbarkommunen betrachtet. Vilsbiburg liegt im Gebührendurchschnitt im unteren Bereich. 
Rechnerisch wurden die Gebührensätze mit einer 15% Steigerung (abgerundet auf volle Euro) und einer Gebührenanpassung von rund 7,5 % (abgerundet) beim Essensgeld berechnet. Die Geschwisterermäßigung wurde beim zweiten Kind von 50 % auf 25% und beim dritten Kind von 75% auf 50% reduziert. Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, Gebührenerhöhungen vom Essensgeld welche durch die Caterer (Hort und Mittelschule) verursacht werden, 1:1 an die Eltern weiter geben zu dürfen. Diese Gebühren stellen nur einen Durchlaufposten für die Verwaltung dar. 
Nachfolgende neue Gebührensätze wurden unter den genannten Vorgaben ermittelt:

Kindergarten











Buchungszeit

 
seit 9/2023
ab 9/24
Geschw.Erm 2. Kind 25%
Geschw.Erm. 3. Kind 50%
4 - 5 Stunden
 
 
88,00 €
100,00 €
75,00 €
50,00 €
5 - 6 Stunden
 
 
97,00 €
112,00 €
84,00 €
56,00 €
6 - 7 Stunden


106,00 €
122,00 €
91,50 €
61,00 €
7 - 8 Stunden
 
 
165,00 €
190,00 €
142,50 €
95,00 €
8 - 9 Stunden


174,00 €
200,00 €
150,00 €
100,00 €
9 - 10 Stunden
 
 
183,00 €
210,00 €
157,50 €
105,00 €







Kinder unter 3 Jahren Krippenbeitrag. Ab dem 3. Geburtstag Kindergartenbeitrag.





 
seit 9/2022
    ab 9/24
Essensgeld pro Essen
 
 
3,50 €
3,70 €





5 Tage Essen/Woche
20
3,70 €
70,00 €
74,00 €
4 Tage Essen/Woche
16
3,70 €
56,00 €
59,20 €
3 Tage Essen/Woche
12
3,70 €
42,00 €
44,40 €
2 Tage Essen/Woche
8
3,70 €
28,00 €
29,60 €
1 Tag Essen/Woche
4
3,70 €
14,00 €
14,80 €








seit 9/2022
ab 9/2024
Brotzeitgeld je Monat
 
 
 
 
Einmal Brotzeit/Tag


12,00 €
13,00 €
Zweimal Brotzeit/Tag
 
 
18,00 €
19,50 €





Kinderkrippe













Buchungszeit

 
seit 9/2023
ab 9/2024
Geschw.Erm 2. Kind 25%
Geschw.Erm. 3. Kind 50%
2 – 3 Stunden
 
 
n.a.
 
 
 
3 – 4 Stunden
 
 
143,00 €
164,00 €
123,00 €
82,00 €
4 – 5 Stunden

 
157,00 €
181,00 €
135,75 €
90,50 €
5 – 6 Stunden
 
 
183,00 €
210,00 €
157,50 €
105,00 €
6 – 7 Stunden

 
210,00 €
242,00 €
181,50 €
121,00 €
7 – 8 Stunden
 
 
286,00 €
329,00 €
246,75 €
164,50 €
8 – 9 Stunden

 
312,00 €
359,00 €
269,25 €
179,50 €
9 – 10 Stunden
 
 
337,00 €
388,00 €
291,00 €
194,00 €







Das gilt für die Kinderkrippen und die Krippengruppen in den Kindergärten gleichermaßen.


 
 
ab 9/2022
ab 9/24
Essensgeld incl. Brotzeit
 
3,50 €
3,70 €






Kinderhort














Buchungszeit

 
seit 9/2022
ab 9/2024
Geschw.Erm 2. Kind 25%
Geschw.Erm. 3. Kind 50%
2 – 3 Stunden
 
 
83,00 €
95,00 €
71,25 €
47,50 €
3 – 4 Stunden

 
92,00 €
106,00 €
79,50 €
53,00 €
4 – 5 Stunden
 
 
101,00 €
116,00 €
87,00 €
58,00 €
5 – 6 Stunden
 
 
110,00 €
127,00 €
95,25 €
63,50 €
für die Ferienbetreuung
 
 
 
 
 
6 – 7 Stunden
 
 
135,00 €
155,00 €
116,25 €
77,50 €
7 – 8 Stunden

 
146,00 €
168,00 €
126,00 €
84,00 €
8 – 9 Stunden
 
 
157,00 €
181,00 €
135,75 €
90,50 €









Essensgeld
 
 
Seit 09/2022
4,50 €
Ab 09/2024
5,00 €
Kitofina/Caterer abhängig






5 Tage Essen/Woche
20
4,50 €
90,00 €
100,00 €

4 Tage Essen/Woche
16
4,50 €
72,00 €
80,00 €

3 Tage Essen/Woche    
12
4,50 €
54,00 €
60,00 €

2 Tage Essen/Woche    
8
4,50 €
36,00 €
40,00 €

1 Tag Essen/Woche
4
4,50 €
18,00 €
20,00 €








Gebühren für Mittagsbetreuung:














Buchungszeit
 
 
seit 9/2023
ab /2024



2 Stunden
 
 
          46,00 € 
          53,00 € 



3 Stunden
 
 
          51,00 € 
          59,00 € 



4 Stunden
 
 
          56,00 € 
          64,00 € 



1 Woche Ferienbetreuung inkl. Mittagessen
50,00 €
60,00 €




Diskussionsverlauf

Auf Vorschlag von StRin Veronika Ritt sollen die Gebühren jährlich überprüft werden.  

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gebühren der Kindertageseinrichtungen ab den 01.09.2024 wie im Sachverhalt aufgeführt anzupassen. 

Gebührenerhöhungen für Essensgelder welche durch externe Partner (Caterer) verursacht werden, dürfen 1:1 an die Eltern weitergegeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ebenfalls routinemäßig sind die Benutzungsgebühren der städtischen Sporthallen anzupassen. 
Hier wurde eine moderate Steigerung der Gebühren in Höhe von ca. 10 % (gerundet) eingerechnet. 
ab 01.07.2024
Sportvereine
Erwachsene
6,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
6,50 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

15,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
16,50 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei
frei

Realschule, Gymnasium
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
7,50 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen



gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
360,00 € / Hallenteil
395,00 € / Hallenteil

zzgl.
Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl
0,50 € Stuhl

Tribüne
250,00 €
275,00 €

Bühnenerweiterung
10,00 €
11,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
275,00 / Hallenteil
302,00 € / Hallenteil

Keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen



Vereine

150,00 € 
inkl. Bestuhlung
165,00 €
inkl. Bestuhlung
Firmen

350,00 €
inkl. Bestuhlung
385,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo *)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Halbe Gebühr 
eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
7,00 € / Std. / Bahn
7,50 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,90 € / Std. / Bahn
2,00 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Beschluss

Die Benutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen werden wir vorgeschlagen zum 01.07.2024 angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vorberatung Haushalt 2024 - Heilig-Geist-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Haushalt 2024 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2023 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2024
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
245.400
255.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
163.300
60.900
Gesamthaushalt
408.700
316.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2024
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
13.400
51.400
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
5,46 %
20,09 %
Zuführungsbetrag zur Rücklage
0
55.600
Entnahme aus der Rücklage
139.900
0

  1. Hinweise

Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen bei den Ausgabe- und Einnahmeansätzen der Heilig-Geist-Stiftung. Die allgemeine Inflation, Teuerung wurde entsprechend berücksichtigt. Die Personalkosten wurden analog zur Stadt Vilsbiburg, entsprechend den tariflichen Abschlüssen, angepasst. Im Bereich des Gebäudeunterhalts werden Mehrkosten durch einen Renovierungsanstrich der Holzfassade, in Höhe von ca. 50.000 EUR ausgelöst. Des Weiteren soll die Kellerbeleuchtung erneuert werden, 5.800 EUR. Voraussichtlich kann eine Zuführung in Höhe von 13.400 EUR an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. 
Im Vermögenshaushalt liegt das Hauptaugenmerk bei vorgesehenen Baumaßnahmen. Die Erneuerung der Bewässerungsleitungen im Kellerbereich werden ungefähr Kosten in Höhe von 53.000 EUR verursachen. Um den Bedürfnissen der Bewohner Rechnung zu tragen sind 100.000 EUR für Sanierungen in die Barrierefreiheit (Stichwort Badsanierungen vorgesehen). Diese Baumaßnahmen werden durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 139.900 EUR finanziert werden. 

  1.        Finanzplan 2023-2027

In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Landshut, Wohnraumberatung – Barrierefreies Wohnen, wurde im Herbst 2023 eine Begehung der Heilig-Geist-Stiftung durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dieser Begehung lagen der Verwaltung, bis zur Erstellung des Haushaltsplanes 2024 für die Heilig-Geist-Stiftung, noch nicht vor. Dennoch wurde in die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2027, im Bereich des Vermögenshaushalts, die Fortschreibung der Barrierefreimachung der Wohnungen, entsprechend der Mittelveranschlagung 2024, mit aufgenommen. 
Die übrigen Zahlen wurden planmäßig fortgeschrieben. Hier sind keine größeren Änderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen. 

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von StR Rudolf Lehner nach einer Sanierung der Wohnungen nach einem Auszug der Mieter erklärte Kämmerin Nadine Eggl, dass in solchen Fällen die Wohnungen saniert und die Bäder barrierefrei umgebaut werden. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorgelegten Haushaltsentwurf 2024 zur Kenntnis und verweist ihn ohne Änderungen an den Stadtrat zur Beschlussfassung. Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Städtische Förderungen - Jahreshöchstbetragsbegrenzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Wie bereits im Herbst 2023 angeregt sollten die allgemeinen Zuschussrichtlinien der Stadt Vilsbiburg, mit Stand August 2016, überprüft bzw. angepasst werden. 

Der aktuelle Zuschusssatz, den die Stadt Vilsbiburg gewährt beträgt derzeit 

  • 22,5 % bei Investitionen im Sportbereich (sowie im kulturellen Bereich, sinngemäß)
  • Kirchenrenovierungen werden mit 7,5 % bezuschusst, 
  • Pfarrhäuser, wenn sie denkmalschutzwürdig sind, mit 5% 
  • Friedhofsangelegenheiten 10%
  • Kriegerdenkmäler 10 %

Die Entwicklung der städtischen Zuweisungen (Antragstellungen) ist in den vergangenen Jahren signifikant angestiegen. 
Angesichts dieser rasanten Steigerung und der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt Vilsbiburg wird vorgeschlagen, eine Deckelung / Jahreshöchstbegrenzung für die einzelnen Bereiche des städtischen Zuschusswesens einzurichten. 

Die Jahresdurchschnittsförderung 2016 bis 2022 beträgt bei 
  • kirchlichen Institutionen        39.050,45 EUR
  • Sportvereinen                 20.154,11 EUR

Der absolute Jahreshöchstbetrag betrug im vorgenannten Zeitraum bei
  • kirchlichen Institutionen                82.500 EUR (=2016 Zuschuss Turmsanierung der 
Wallfahrtskirche)
  • Sportvereinen                        20.250 EUR (=2017 Einzelförderung Zuschuss 
Vereinsflugzeug)

folgende Deckelungen wären denkbar

  • Sportbereich                        50.000 EUR 
  • kirchliche Institutionen        50.000 EUR

Eine Aufteilung auf mehrere Jahre sollte zulässig sein. Die Deckelungen sollen Jahreshöchstgrenzen darstellen, bezogen auf den Haushaltsansatz. 

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass sich die Projekte in der Auszahlung des Zuschusses auch über mehrere Jahre erstrecken können,  sollte die Jahreshöchstgrenze erreicht sein.
Auf Nachfrage von StR Klaus Kirchner erklärte Frau Entwistle, dass die Anträge jährlich nach dem Windhundprinzip (Eingangsdatum) abgearbeitet werden. Es kann somit auch passieren, sollte die Höchstgrenze ausgeschöpft sein, dass Projekte in das nächste Jahr verschoben werden müssen. 

Beschluss

Einer Jahreshöchstgrenze im Bereich

  • Sport in Höhe von                         50.000 EUR 
  • kirchliche Institutionen in Höhe         50.000 EUR

wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Investitionskostenzuschussantrag Kindergarten Gänseblümchen, Schnedenhaarbach LIfe Diakonie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Kindergarten Gänseblümchen, Schnedenhaarbach, Life Diakonie trat an die Stadt Vilsbiburg, mit der Bitte um einen Investitionskostenzuschuss zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen, heran. 

Nachdem kurz vor den Sommerferien im Naturkindergarten Schimmelbefall festgestellt wurde, wurde eine Fachfirma mit der Beseitigung des Schimmels beauftragt. Der Schimmel konnte erfolgreich entfernt werden, Ursache ist nach Auskunft eines Gutachters die Feuchtigkeit in den Wänden des Altbestands. Die Horizontalsperre ist nicht mehr funktionstüchtig. 
Es muss eine neue Horizontalabdichtung errichtet werden. 
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 25.176,20 EUR. 

Laut Antrag werden hierauf 22,5 % Investitionskostenzuschuss beantragt, somit 5.664,65 €. 

Aufgrund des vorliegenden alten Mauerwerks des Kindergarten Gänseblümchens kann hier von einen Herstellungsaufwand ausgegangen werden. 

Diskussionsverlauf

Von StR Klaus Kirchner uns Josef Samhuber wurde ein möglicher Herstellungsaufwand bei dem Projekt in Frage gestellt. 

Beschluss

Dem Kindergarten Gänseblümchen, Schnedenhaarbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5.664,65 EUR zur Errichtung einer neuen Horizontalabdichtung gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Investitionskostenzuschussantrag Musikverein Vilsbiburg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Musikverein Vilsbiburg e.V. feiert 2024 sein 100- jähriges Bestehen. 
Aus diesem Grund soll neue Vereinskleidung angeschafft werden. Das einheitliche Auftreten der Mitglieder, einheitlichen Vereinskleidung, ist wesentlicher Bestandteil des Vereins. 

Die Anschaffungskosten für die Vereinskleidung betragen 
Ausstattung Herren                24.270,05 EUR (Hut, Janker, Leiberl) und 
Ausstattung Damen                  2.060,00 EUR (Schürzenstoff + Kosten für Schneiderin)
                               26.330,05 EUR

Derzeit sind 46 aktive und 10 pausierte Mitglieder im Musikverein Vilsbiburg. 

Die Anschaffungskosten für diese Investitionen können dem Anlagevermögen zugerechnet werden, so dass hier der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % zu tragen kommen würde. 

Konkret 5.924,26 EUR (möglicher Investitionskostenzuschuss)

Beschluss

Dem Musikverein Vilsbiburg e.V. wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 5.924,26 EUR zur Anschaffung neuer, einheitlicher Vereinskleidung gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Zuschussantrag Neuanschaffung Kirchenorgel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bereits am 06.11.2023 wurde über den Investitionskostenzuschussantrag der Kirchenverwaltung Vilsbiburg, für die Neuanschaffung einer Kirchenorgel, beraten. 
Die Verwaltung wurde beauftragt etwaige Möglichkeiten einer Zuschussgewährung zu eruieren.

Grundsätzlich werden Investitionskostenzuschüsse nach den Gesamtanschaffungskosten einer Maßnahme berechnet. Die Finanzierung der Maßnahme setzt sich meist aus mehreren Komponenten zusammen. 

Sollte die Stadt Vilsbiburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7,5 % gewähren, kämen hier 75.000 EUR (bei Investitionskosten von 1.000.000 EUR) zu tragen. 

Aus den Verwaltungsgrundsätzen der Wahrheit und Klarheit sollte auch im vorliegenden Fall nicht von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen werden. 

Ggf. ist eine jährliche Deckelung des Zuschussbetrags zu beachten. 

Beschluss

Der Kirchenverwaltung Vilsbiburg wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75.000 EUR zur Neuanschaffung einer Kirchenorgel gewährt. 
Die Mittel werden entsprechend im Haushalt bereitgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Sportbetriebsförderung für den Skiclub Vilsbiburg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschüsse) richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009. 

Der Verwaltung liegt ein Antrag vom 13.11.2023 vom Skiclub Vilsbiburg e.V. vor. Beantragt wird in Zuschuss in Höhe von 5.073,60 EUR.

Grundlage ist der Bescheid des Landratsamts Landshut vom 25.08.2023
Bewilligung mit der doppelten Fördereinheit 5.073,60 EUR

Die nachfolgende Berechnung wurde gem. des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.11.2023 mit dem Grundbetrag von 0,30 EUR berechnet. 

Berechnung: 8.456 ME x 0,30 EUR = 2.536,80 EUR

Beschluss

Der Skiclub Vilsbiburg e.V. erhält als pauschale Sportbetriebsförderung 2023 einen Förderbetrag in Höhe von 2.536,80 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Investitionskostenzuschussantrag TSV Haarbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der TSV Haarbach e.V. beantragt bei der Stadt Vilsbiburg einen Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung eines Defibrillators inkl. Wandschrank. Die Anschaffungskosten betragen ca. 4.000 EUR. Der Defibrillator soll, öffentlich zugänglich, im Sportheim des TSV Haarbach angebracht werden.

Gemäß den städtischen Zuschussrichtlinien können Anschaffungen die dem Breitensport dienen und Investitionen des beweglichen Anlagevormögens darstellen mit 22,5 % bezuschusst werden. 

Der Erwerb eines Defibrillators stellt eine Investition des beweglichen Anlagevermögens i. S. der allgemeinen Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl) dar. 

Ausgehend von Anschaffungskosten von 4.000 EUR würde ein Investitionskostenzuschuss 
900 EUR betragen. 

Beschluss

Dem TSV Haarbach e.V. wird ein Investitionskostenzuschuss, gedeckelt auf 900 EUR, zur Anschaffung eines Defibrillators, gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Spendeneingänge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö 11

Sachverhalt

Die Verwaltung erreichten seit der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung folgende Spendeneingänge, die ohne Genehmigung nicht angenommen werden dürfen


  • 28.08. – 01.09.2023 DST Dräxlmaier Systemtechnik GmbH         Spende für die Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.083,44 EUR

  • 07.12.2023         Geschwister-Stephan-Stiftung         Spende für die Jungendfeuer der Freiwilligen Feuerwehren Vilsbiburg und Haarbach in Höhe von 1.000,00 EUR

  • 11.12.2023        Bruckmayer-Stiftung          Spende für die Grundschule Vilsbiburg, Projekt Gewaltprävention in Höhe von 4.000,00 EUR

  • 20.12.2023        Fritz Dräxlmaier GmbH & Co.         Spende für die Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500,00 €

  • 02.01.2024        Holz Balk GmbH                        Spende für die Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000,00 €

Eine Beeinflussung oder Einflussnahme auf Entscheidung der Stadt aufgrund der Spenden ist nicht zu erwarten.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spenden anzunehmen und zweckgebunden für den genannten Zweck zu verwenden

Beschluss

Die im Sachverhalt vorgetragenen Spendeneingänge werden angenommen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheinigungen sind auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.06.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö informativ 12

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 2 – Vorschlag über die Entscheidung der Leitung des Stadtbauhofs Vilsbiburg (m/w/d) (im Grundsatz)

Datenstand vom 12.02.2024 09:24 Uhr