Datum: 04.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Flächenmanagement - Ergebnisse der Erstansprache der Eigentümer
2 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Verabschiedung Haushalt 2024
3 Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg
4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg
5 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen
6 Änderung der Geschäftsordnung wegen der Veröffentlichung der Inhalte von nicht-öffentlichen Sitzungspunkten im Ratsinformationssystem
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Besichtigung des neuen Schalthauses der Stadtwerke Vilsbiburg
7.2 Ummantelungen mit Wolle - Anfrage StRin Pollner

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1. Flächenmanagement - Ergebnisse der Erstansprache der Eigentümer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

Im Flächenmanagement der Stadt Vilsbiburg ist die Erstansprache der Eigentümer inzwischen erfolgt. Die Ergebnisse werden anhand einer PowerPoint Präsentation vorgestellt, die vorab über das RIS verfügbar ist.

Diskussionsverlauf

Die Ergebnisse wurden im Gremium ausführlich diskutiert. StR Wolfgang Schwimmer merkte an, dass die weitere Kommunikation (Stadt-Magazin, Vorträge, weitere Anschreiben) bei dem Thema sehr wichtig ist und dringend weiterverfolgt werden sollte. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Verabschiedung Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2024 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 05.02.2024 vorberaten und dem Stadtrat in der vorliegenden Fassung zur Verabschiedung empfohlen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2024 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2024
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
245.400
255.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
163.300
60.900
Gesamthaushalt
408.700
316.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2024
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
13.400
51.400
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
5,46 %
20,09 %
Zuführungsbetrag zur Rücklage
0
55.600
Entnahme aus der Rücklage
139.900
0



  1. Hinweise
Die Heilig-Geist-Stiftung kann mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 ihren satzungsgemäßen Stiftungszweck erfüllen. Bezahlbarer Wohnraum steht somit weiterhin mit den bestehenden 30 Wohneinheiten und einer Hausmeisterwohnung für die älteren Mitbürger zur Verfügung. 
Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen bei den Ausgabe- und Einnahmeansätzen der Heilig-Geist-Stiftung. Die allgemeine Inflation, Teuerung wurde entsprechend berücksichtigt. Voraussichtlich kann eine Zuführung in Höhe von 13.400 EUR an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. 
Im Vermögenshaushalt liegt das Hauptaugenmerk bei vorgesehenen Baumaßnahmen. Die Erneuerung der Bewässerungsleitungen im Kellerbereich werden ungefähr Kosten in Höhe von 53.000 EUR verursachen. Um den Bedürfnissen der Bewohner Rechnung zu tragen sind 100.000 EUR für Sanierungen in die Barrierefreiheit (Stichwort Badsanierungen vorgesehen). Diese Baumaßnahmen werden durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 139.900 EUR finanziert werden.

  1.        Finanzplan 2023-2027 

In die mittelfristige Finanzplanung wurde analog zum Haushaltsjahr 2024 die Fortführung der Barrierefreimachung der bestehenden Wohnungen aufgenommen. Hier wurde jährlich ein Betrag von 100.000 EUR festgesetzt. Die übrigen Zahlen wurden planmäßig fortgeschrieben, hier sind keine größeren Änderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist ein eigener Beschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von StR Florian Anzeneder erklärte Kämmerin Nadine Eggl, dass das Gebäude im Jahre 1980 erbaut wurde. In der Zwischenzeit gab es Sanierungen in den Bädern, aber auch hier wurde keine komplette Barrierefreiheit dargestellt. Eine generelle Sanierung des Gebäudes wurde nicht gemacht.
Grundsätzlich soll die Sanierung der Bäder weiter vorangetrieben werden. Dies ist zum Beispiel bei einem Mieterwechsel möglich. Allgemein wird durch eine Umfrage der Wunsch der Bewohner nach einer Badsanierung abgefragt. 
Auf die Frage von StR Josef Sterr nach der Nachfrage zu den Wohnungen erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass freie Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden, die Anfragen dazu sind sehr wechselhaft. Eine Warteliste wird nicht extra geführt, da die Interessenten meistens möglichst schnell eine Zusage wünschen.  

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2024. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2023 bis 2027 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Die bisherige Benutzerordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen muss in eine Satzung und eine Gebührensatzung überführt werden.
In der Satzung sind alle grundsätzlichen Punkte wie die Anmeldung, die Grundsätze zur Aufnahme in eine Einrichtung, die Abholung, und der Ausschluss vom Besuch einer Kindertageseinrichtung geregelt.
Die Gebühren werden separat in der Gebührensatzung festgelegt.
Die Punkte aus der Benutzerordnung wurden in die Satzung mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Die Satzung wurde durch die Aufgabenbereichsleitung Andrea Soller vorgestellt. Unterschiedliche Fragen zur Satzung wurden beantwortet. StRin Michaela Feß stellte die Frage, wie viele Kinder über 10 Jahre noch den Hort besuchen. Andrea Soller erklärte, dass es sich aktuell noch um fünf Kinder handelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 5.2.2024 eine Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg beschlossen. Diese Erhöhung muss nun in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg verankert werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Vilsbiburg wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Ebenfalls routinemäßig wurden die Gebührensätze der städtischen Sporthallen überprüft und entsprechend angeglichen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses werden die Gebührensätze zum 01.07.2024 wie dargestellt vorgeschlagen
ab 01.07.2024
Sportvereine
Erwachsene
6,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
6,50 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

15,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
16,50 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei
frei

Realschule, Gymnasium
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
7,50 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen



gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
360,00 € / Hallenteil
395,00 € / Hallenteil

zzgl.
Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl
0,50 € Stuhl

Tribüne
250,00 €
275,00 €

Bühnenerweiterung
10,00 €
11,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
275,00 / Hallenteil
302,00 € / Hallenteil

Keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen



Vereine

150,00 € 
inkl. Bestuhlung
165,00 €
inkl. Bestuhlung
Firmen

350,00 €
inkl. Bestuhlung
385,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo *)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Halbe Gebühr 
eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
7,00 € / Std. / Bahn
7,50 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,90 € / Std. / Bahn
2,00 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Beschluss

Die Benutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen werden wie vorgeschlagen zum 01.07.2024 angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Änderung der Geschäftsordnung wegen der Veröffentlichung der Inhalte von nicht-öffentlichen Sitzungspunkten im Ratsinformationssystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Stadtrat von Vilsbiburg werden zukünftig die Inhalte von nicht-öffentlichen Sitzungspunkten im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Dazu ist ein eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig. 

Die Änderungen dafür wurden in die Geschäftsordnung eingearbeitet, siehe rote Schrift.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr verwies auf die notwendige Änderung in § 17 bei den Fraktionssprechern, diese wird angepasst. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der geänderten Geschäftsordnung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö informativ 7
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7.1. Besichtigung des neuen Schalthauses der Stadtwerke Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Die Stadtwerke Vilsbiburg bieten dem Stadtrat am Montag, den 11. März 2024 vor der Werkausschusssitzung von 18:00 bis 19:00 Uhr die Möglichkeit an, das neue Schalthaus zu besichtigen. 
Da das Kundencenter während der Coronazeit fertig gestellt wurde, kann dieses anschließend ebenfalls besichtigt werden. Dort wird auch eine kleine Brotzeit bereitgestellt. 

Für die Mitglieder des Werkausschusses wird die WA-Sitzung pünktlich um 19:00 Uhr beginnen. 

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7.2. Ummantelungen mit Wolle - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö informativ 7.2

Sachverhalt

StRin Pollner schlug vor, die Ummantelungen mit Wolle entlang der Buja-Allee zu entfernen. Die Ummantelungen sehen nicht mehr schön aus.

Die Erste Bürgermeisterin stimmt dem Vorschlag zu. 

Datenstand vom 18.03.2024 08:56 Uhr