Datum: 08.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 04.03.2024 und 18.03.2024
2 Vorstellen der Bevölkerungsprognose durch die Agentur SAGS
3 Kurzfristige Schaffung von Kindergartenplätzen im Kinderhort St. Johannes
4 Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes "Grub Deckblatt Nr. 3" zur Erweiterung der Bebauung im Sinne der Nachverdichtung
5 Vorstellung der Arbeit des Stadtjugendpflegers
6 Aktualisierung der Plakatierungsverordnung der Stadt Vilsbiburg
7 Erlass einer Parkgebührenverordnung für die Stadt Vilsbiburg
8 Auftragsvergaben zur Beschaffung eines HLF20 für die FFW Vilsbiburg
9 Benennung des Fraktionsvorsitzenden und der Stellvertretung der SPD-Fraktion
10 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
10.1 Neuer Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität
10.2 Vorstellung Verkehrsuntersuchung zur Radverkehrsführung in der Frontenhausener Straße (LA2) / Dekensanierung durch den Landkreis Landshut - Anfrage StR Hiller
10.3 Aufstellung eines Deckblatts Nr. 1 zum Bebauungsplan "Schachtengraben" und der Erlass einer Veränderungssperre - Anfrage StR Anzeneder
10.4 Aktueller Stand zum Neubau der Brücke Buja-Allee zum Freibadparkplatz - Anfrage StRin Feß

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 04.03.2024 und 18.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschriften aus den öffentlichen Stadtratssitzungen vom 04.03.2024 und 18.03.2024 wurden dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschriften wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Niederschriften aus den o.g. öffentlichen Sitzungen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Vorstellen der Bevölkerungsprognose durch die Agentur SAGS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Rindsfüßer, Agentur SAGS, stellt die Bevölkerungsprognose mit Bedarfsabschätzung der kindbezogenen Infrastruktur vor.

Diskussionsverlauf

Herr Rindsfüßer beantwortete unterschiedliche Fragen aus dem Gremium zu den vorgestellten Zahlen. Weiter erklärte er, dass die Regierungen für die Planungen der Grundschule durchaus auch weiterführende Prognosen anerkennt, wenn diese Aufgrund mit fundierten Zahlen professionell erstellt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die vorgestellten Zahlen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Kurzfristige Schaffung von Kindergartenplätzen im Kinderhort St. Johannes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Da der Bedarf an Kindergartenplätzen zumindest in den nächsten 2 Jahren weiterhin steigt, besteht die Möglichkeit, zwei weitere Kindergartengruppen im Kinderhort St. Johannes anzusiedeln. Eine Gruppe besteht dort bereits seit zwei Jahren. Damit sollte der Bedarf an Betreuungsplätze gedeckt werden können. Personal dafür kann gewonnen werden, entsprechende Bewerbungen sind vorhanden.

Die Container-Anlage in der sich der Kinderhort aktuell befindet, bietet räumlich die Möglichkeiten. Durch die Erweiterung der Mittagsbetreuung können genügend Betreuungsplätze für Grundschulkinder vorgehalten werden, auch wenn durch die Kindergartengruppen im Kinderhort Plätze für Grundschulkinder wegfallen.

Die Kindergartengruppen sollen im Kinderhort vorübergehend angesiedelt werden, bis der Kindergarten St. Elisabeth saniert wird. Im Zuge der Sanierung soll der Kindergarten um die nötigen Gruppen erweitert werden.

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Diskussion verwies Aufgabenbereichsleiterin Andrea Soller darauf, dass die fehlenden Kinderbetreuungsplätze dadurch zustande gekommen sind, dass die externen Träger nicht genügend Personal gewinnen konnten. 

Auf die Frage von StR Florian Anzeneder nach der Personalmehrung erklärte Frau Soller, dass man pro Gruppe mit ca. 2,5 Stellen rechnen muss. Für das Personal welches zusätzlich benötigt wird, liegen aktuell ausreichend Bewerbungen vor. Ob die Stellen dann aber auch tatsächlich besetzt werden können, muss das Auswahlverfahren zeigen. StR Josef Sterr plädierte dafür, dass bei dem bestehenden Kinderhortpersonal abgefragt wird, ob eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei einzelnen Mitarbeitern gewünscht ist. 

Die Planungen für die spätere Eingliederung der zusätzlichen Gruppen in den Kindergarten St. Elisabeth sind notwendig, damit für die Interimsgruppen gegenüber dem Fördergeber eine langfristige Lösung aufgezeigt werden kann.  Möglicherweise ist der Kindergarten St. Elisabeth dann in zwei Einrichtungen aufzuteilen. 

Beschluss

Um den Bedarf an Kindergartenplätzen für September 2024 zu decken, werden vorübergehend zwei weitere Kindergartengruppen im Kinderhort St.  Johannes eröffnet. Bei der Sanierung des Kindergartens St. Elisabeth soll dieser um die drei Interimsgruppen erweitert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes "Grub Deckblatt Nr. 3" zur Erweiterung der Bebauung im Sinne der Nachverdichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller wurden im Rahmen des Flächenmanagements als Eigentümer einer klassischen Baulücke von der Verwaltung angeschrieben. Im darauffolgenden Beratungsgespräch wurde der Wunsch für eine Erweiterung der bisherigen Baumöglichkeiten formuliert. Mit dem nun vorliegenden schriftlichen Antrag wird die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Grub Deckblatt Nr. 3“ aus dem Jahr 1998 für das Grundstück Fl. Nr. 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, beantragt.

Der Bebauungsplan weist für dieses Grundstück derzeit eine Wiesenfläche aus. Grund dafür war damals die nördlich liegende Hangkante mit Eichenaltbestand:

Die Antragsteller sind ebenfalls Eigentümer der westlich der Wiese liegenden und derzeit noch unbebauten Wohnbauparzelle. Im Rahmen der Vorbereitung des Beratungsgesprächs zum Flächenmanagement wurden auch die alten Verfahrensordner für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grub Deckblatt Nr. 3“ durchgesehen. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass ursprünglich eine Bebauung des derzeit als Wiese festgesetzten Bereichs geplant war, aber letztlich aufgrund von Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt die in Kraft getretene Planung realisiert wurde.
Aus diesem Grund fand bereits ein Ortstermin der Verwaltung mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landshut statt. Hierbei wurde der zwingende Erhalt der Baum- und Strauchhecke am Nordrand der Grundstücke an der Gruber Straße besprochen. Diese ist als Biotop geschützt. Ebenso darf das Wurzelwerk dieser Bepflanzung nicht verletzt werden. Ansonsten spricht einer zusätzlichen Überplanung des Grundstücks aber nichts entgegen. Die bestehende Hecke unmittelbar entlang des Gehwegs der Gruber Straße muss nicht erhalten bleiben.

Das Grundstück Fl. Nr. 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, weist an der schmalsten Stelle eine Tiefe von 16,82 Metern auf. Die Gesamtfläche beträgt 1.205 m² und würde sich aus Sicht der Verwaltung für eine innerörtliche Nachverdichtung eignen. Unter Berücksichtigung der nördlich liegenden Baum- und Strauchhecke wird sich der bebaubare Bereich verschmälern.


Eine konkrete Planung der Antragsteller für eine Bebauung gibt es noch nicht. Im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens müsste zuerst die bebaubare Fläche außerhalb des Wurzelwerks der Baum- und Strauchhecke ermittelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Daraus ergibt sich dann erst die weitere Wohnbauentwicklung.

Der Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ ist ein eigenständiger Bebauungsplan und keine Änderung des Bebauungsplanes „Grub“. Er setzt derzeit ein allgemeines Wohngebiet fest. Im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplanes gab es ein Bürgerbegehren „Rettet das Gruber Tal“ gegen den gesamten Bebauungsplan. Das Bürgerbegehren wurde mit Stadtratsbeschluss vom 16.06.1997 für zulässig erklärt, aber nicht stattgegeben. Daraufhin gab es am 14.09.1997 einen Bürgerentscheid. Bei 2.506 abgegebenen gültigen Stimmen haben 1.867 Bürger gegen den Bürgerentscheid gestimmt. Da der Bürgerentscheid damit nicht mehr als die Hälfte an Zustimmung erhalten hat, wurde der Bürgerentscheid abgelehnt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 beschlossen, dem Stadtrat die Aufstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ für ein Einfamilienhaus vorzuschlagen. Der Geltungsbereich soll das Grundstück mit der Flurnummer 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Gesamtfläche von 1.205 m² umfassen.

Im Hinblick auf das derzeit betriebene Flächenmanagement der Stadt, sollte zudem überlegt werden zukünftig für alle Bauleitplanungen für Privatpersonen eine Bauverpflichtung über einen städtebaulichen Vertrag festzusetzen.

Diskussionsverlauf

Die Leitung der Bauverwaltung Sandra Eder erklärte, dass man erstmals im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Grundstückseigentümer regeln möchte, den B-Plan wieder aufzuheben, wenn das Grundstück nicht innerhalb von sieben Jahren bebaut wird. 

StR Florian Anzeneder macht auf die an der Stelle eingeschränkte Zufahrtssituation in das Wohngebiet aufmerksam. Eine Bebauung an dieser Stelle wird die Situation weiter verschlechtern.  Der Antragssteller besitzt auch das Nachbargrundstück, welches trotz Baurecht nicht bebaut ist. 

Dr. Manfred v. Dewitz verwies auf den alten Baumbestand auf dem Grundstück, welcher geschützt werden sollte. Sandra Eder erklärte in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Verfahrens auch die Naturschutzbehörde am Landratsamt Landshut beteiligt wird und eine Aussage dazu treffen wird. 

StR Wolfgang Schwimmer machte den Vorschlag, den Grundstückseigentümer fachliche Informationen zu einem Biotop zur Verfügung zu stellen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt ein Deckblatt zum Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ für ein Einfamilienhaus aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Gesamtfläche von 0,12 Hektar.

Die Kosten für die Aufstellung des Deckblatts sind vollständig von den Antragstellern zu tragen. Das Deckblatt zum Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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5. Vorstellung der Arbeit des Stadtjugendpflegers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Stadtjugendpfleger Herbert Dressler stellte anhand des beigefügten Skripts seine Arbeit vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung erhielt Stadtjugendpfleger Herbert Dressler allgemein Anerkennung durch das Gremium für seine Arbeit.  Die Gremiumsmitglieder stellten noch detaillierte Fragen zu einzelnen Punkten der Ausführungen.

StR. Dr. Manfred v. Dewitz fragte nach, wie man der aggressiven Jugendarbeit der AfD entgegenwirken könnte. Herr Dressler erklärte, dass die Arbeit im JUZ vorrangig auf der persönlichen Ebene und in offenen Diskussionen funktioniert.

StRin Veronika Ritt fragte, ob das Jugendzentrum personell gut aufgestellt ist. Herr Dressler sagte dazu, dass die personelle Situation in vielen Bereich ausbaubar wäre. Durch eine höhere Personal- und Raumkapazität wären mehr Jugendliche erreichbar.  

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6. Aktualisierung der Plakatierungsverordnung der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund einiger Anpassungen hinsichtlich der Wahlwerbung, muss die Plakatierungsverordnung von 2019 aktualisiert werden. Die Änderungen wurden im Entwurf gelb markiert.  Die Rechtsaufsichtbehörde wurde vorab beteiligt. Es wurden keine Beanstandungen mitgeteilt.

Diskussionsverlauf

StR Florian Anzeneder machte den Vorschlag, den Veranstaltern die Möglichkeit einzuräumen, die Plakate nach fünf anstatt wir ursprünglich drei Tagen nach der Veranstaltung abzuhängen. In diesem Zusammenhang wurde nochmals verdeutlicht, dass die Plakate an den städtischen Plakatträgern für Wahlwerbung nicht abgenommen werden müssen.

Weiter wurde allgemein im Gremium festgestellt, dass ein Klammern der Wahlplakate bei einer Nachplakatierung auf den städtischen Plakatträgern sinnvoller ist, alles diese Plakate zu kleben. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Plakatierungsverordnung mit der Änderung, dass ein Abnehmen der Plakate innerhalb von fünf Tagen nach der Veranstaltung zu erfolgen hat. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Parkgebührenverordnung für die Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg verlangt durch Beschilderung für öffentliche Straßen und Parkflächen in Vilsbiburg, auf dem Stadtplatz, der Unteren Stadt und dem Stammlerparkplatz Parkgebühren.

Der Kommunale Prüfungsverband hat die Verwaltung darauf hingewiesen, hierfür eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten in der Stadt Vilsbiburg. Die Verordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Auftragsvergaben zur Beschaffung eines HLF20 für die FFW Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.11.2023 die Verwaltung ermächtigt, die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs 20 durchzuführen.
Die Kostenprognose der Verwaltung wurde mit 700.000,- € brutto beziffert.

Am 06.02.2024 erfolgte hierzu im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens (VgV) die Bekanntmachung auf dem Bekanntmachungsportal der Europäischen Union.

Die Vergabe wurde in drei Losen ausgeschrieben.

  1. Lieferung eines Fahrgestells mit 16 t zul. Gesamtgewicht
  2. Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus incl. Wassertank und Einbaupumpe
  3. Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung

Die Vergabe der Lose ist einzeln und auch gestaffelt möglich.
Die Ausschreibung erfolgte durch die Verwaltung.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 21.03.2024 lagen der Verwaltung 3 Angebote vor.
Zu jedem der drei Lose liegt jeweils 1 Angebot vor.

Zu Los 1:
Es liegt 1 Angebotsupload der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland vor.
Der Bieter hat irrtümlicherweise nur die „leeren“ Angebotsunterlagen unausgefüllt auf die Vergabeplattform hochgeladen. Somit liegt kein wertbares Angebot vor und kann deswegen auch nicht beauftragt werden.
Das Los 1 „Fahrgestell“ muss nochmals ausgeschrieben werden.
Nächster Submissionstermin ist der 29.04.2024.
Der Zuschlag ist für die Sitzung des Stadtrates am 06.05.2024 geplant.
Die Kostenschätzung der Verwaltung bleibt unverändert bei ca. 150.000 € brutto.

Zu Los 2:
Es liegt ein Angebot der Fa. ROSENBAUER Deutschland GmbH vor.
Nach technischer und inhaltlicher Prüfung entspricht das Angebot der Ausschreibung.
Nach rechnerischer Prüfung ergibt sich ein Angebotspreis von 381.644,90 € brutto.
Die Kostenschätzung der Verwaltung endete bei ca. 425.000,- € brutto.
Das Angebot erscheint wirtschaftlich angemessen.

Zu Los 3:
Es liegt ein Angebot der Fa. Sturm Feuerschutz GmbH vor.
Nach technischer und inhaltlicher Prüfung entspricht das Angebot der Ausschreibung.
Nach rechnerischer Prüfung ergibt sich ein Angebotspreis von 114.073,40 € brutto.
Die Kostenschätzung der Verwaltung endete bei ca. 125.000,- € brutto.
Das Angebot des Erstbieters erscheint wirtschaftlich und angemessen.







Zur Gesamtausschreibung

Für die Summe der Vergaben aus LOS 2 und 3 ergibt sich ein Betrag in Höhe von 
495.718,30 € brutto.
Die Kostenschätzung der Verwaltung für diese beiden Los endete bei ca. 550.000,- €.
Die Vergabesumme bewegt sich derzeit ca. 10% unter der Kostenschätzung.


Nicht in der Ausschreibung enthalten ist die noch notwendige Beschaffung einiger Komponenten zur Funkanlage bzw. Funkausstattung des Fahrzeugs. Der Großteil wird hier aus dem Bestandsfahrzeug übernommen.
Die Verwaltung schätzt den Beschaffungswert hier auf 2.500,- € brutto.

Ferner muss die ausgeschriebene feuerwehrtechnische Ausstattung noch individuell, nach örtlichen Belangen, ergänzt werden.
Die Verwaltung schätzt den Beschaffungswert hier auf 10.000,- € brutto.

Die Kostenprognose für das Gesamtprojekt in Höhe von 700.000,- € brutto ist in jedem Fall ausreichend.
Die nötigen Mittel werden in den Haushalt 2025 eingestellt. Ein Mittelabfluss in 2024 ist nicht vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Auf die Fragen von StR Josef Sterr erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass trotz einer erneuten Ausschreibung des Fahrgestells eine Abstimmung zwischen Aufbauhersteller und dem Lieferanten des Fahrgestells nach der Beauftragung noch möglich ist.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg beschließt, die ROSENBAUER Deutschland GmbH mit der Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für das HLF 20 der FFW Vilsbiburg zu beauftragen. Grundlage ist das am 21.03.2024 zur Submission geöffnete Angebot.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Fa. Sturm Feuerschutz GmbH mit der Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das HLF 20 der FFW Vilsbiburg zu beauftragen. Grundlage ist das am 21.03.2024 zur Submission geöffnete Angebot.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Benennung des Fraktionsvorsitzenden und der Stellvertretung der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat zum 01.04.2024 als Vorsitzende Frau Martina Strohhofer und als Stellvertreter Herrn Klaus Kerscher benannt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Fraktionsvorsitzende und die Stellvertretung der SPD-Fraktion zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö informativ 10
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10.1. Neuer Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle gab bekannt, dass die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 04.06.2024 auf den 22.04.2024 verlegt wird. 

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10.2. Vorstellung Verkehrsuntersuchung zur Radverkehrsführung in der Frontenhausener Straße (LA2) / Dekensanierung durch den Landkreis Landshut - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö informativ 10.2

Sachverhalt

StR Karlheinz Hiller verwies auf die Diskussion in der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Mobilität am 26.02.2024 wonach die angedachten Änderungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Radverkehrsführung in der Frontenhausener Straße jetzt nicht gleich umgesetzt werden. Der Landkreis Landshut führt jetzt dann aber eine einfache Deckensanierung durch.

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid und die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärten, dass der Landkreis die Maßnahme schon vor einiger Zeit durchführen wollte. Die vorgestellten Maßnahmen sind tiefgreifend und müssen weiter ausgeplant werden, weiter möchten die Stadtwerke infrastrukturelle Maßnahmen im Unterbau der Straße umsetzen welche erst in einigen Jahren eingeplant sind. 

Aus diesen Gründen hat man sich dazu entschieden wegen des schlechten Straßenzustands
die angedachte Deckensanierung des Landkreises nicht weiter zu Verzögern. 

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10.3. Aufstellung eines Deckblatts Nr. 1 zum Bebauungsplan "Schachtengraben" und der Erlass einer Veränderungssperre - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Auf Anfrage von StR Florian Anzeneder erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass man noch keine Reaktion des Landratsamtes zu den gefassten Beschlüssen hat. 

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10.4. Aktueller Stand zum Neubau der Brücke Buja-Allee zum Freibadparkplatz - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö informativ 10.4

Sachverhalt

StRin Michaela Feß fragte nach dem aktuellen Zeitplan für den Neubau der Brücke Buja-Alle zum Freibadparkplatz.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass der Zeitplan ihr aktuell nicht bekannt ist, aber nachgereicht werden kann. 

Datenstand vom 15.04.2024 11:39 Uhr