Datum: 06.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 08.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 08.04.2024 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2. Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen - Korrektur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem Jugendamt sollten 4 Punkte in der neuen Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg geändert werden.
Die Änderungen sind jeweils fett markiert.
§6 Antrag zur Aufnahme
Absatz 1
Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung sowie ein Nachweis über eine erfolgte Impfberatung (§ 34 Absatz 10a Infektionsschutzgesetzt) und ein Nachweis über den Masernimpfschutz vorzulegen.
Absatz 2
Der Antrag zur Aufnahme in einen Kindergarten oder Kinderhort ist nur innerhalb der Antragsfrist möglich, die ortsüblich bekannt gegebene wird. Eine spätere Aufnahme während des Betriebsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich auf der Vormerkliste keine vorrangig aufzunehmenden Kinder mehr befinden. Anmeldungen außerhalb der Antragsfrist erfolgen auch schriftlich über die Kitaplatzbedarfsanmeldung auf der Homepage der Stadt Vilsbiburg.
§ 11 Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten
Absatz 1
Kinderkrippen und Kindergärten sind in der Regel wöchentlich zwischen 35 und 45 Stunden geöffnet. Diese Öffnungszeiten verteilt sich folgendermaßen auf die Wochentage:
7:00 bis Mind. 14:00 / max. 16:00 Uhr
Bei Bedarf kann eine Einrichtung im Stadtgebiet längere Öffnungszeiten bis max. 17 Uhr anbieten.
Absatz 4
Außerhalb der Schließzeiten werden im Kinderhort und der verlängerten Mittagsbetreuung während der Ferien (für berufstätige Eltern) Feriengruppen gebildet. (Die Feriengruppe umfasst mindestens 20 Kinder.) Die Ferienbuchung im Kinderhort wird zu Beginn des Betreuungsjahres abgefragt. Es müssen mindestens 15 Ferientage verbindlich gebucht werden. Die Buchung kann höchstens 2x jährlich und spätestens 3 Wochen vor den jeweiligen Ferien geändert werden. (Die Berufstätigkeit ist nachzuweisen). Die Anmeldung zur Feriengruppe ist nicht widerrufbar. ……….
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg mit den genannten Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt beschlossen mit Beschlüssen vom 23.03.2009, 20.09.2010, 10.10.2016, 17.07.2017, 19.02.2018, 15.10.2018 und 22.10.2019 fortgeschrieben.
Der gestiegene Bedarf an Kindergartenplätzen macht eine Fortschreibung notwendig.
Bestandsfeststellung und Prognose:
Aktuell gibt es in Vilsbiburg 192 Betreuungsplätze für Kinder von 1 bis 3 jahren. 24 davon sind im Kindergarten Luzia im Burger Feld bereits gebaut, aber noch nicht in Betrieb genommen.
Laut der Prognose der Agentur SAGS würde bei gleichbleibender Geburtenzahl und gleichbleibendem Zuzug die Krippenplätze in Zukunft ausreichen.
Momentan gibt es in Vilsbiburg 497 Kindergartenplätze.
Die Agentur SAGS geht von einem Bedarf von 550 Plätzen für Kindergartenkinder aus (inklusive Plätze für Inklusionskinder und unterjährigen Zuzügen). Durch die Eröffnung erst einmal einer weiteren Kindergartengruppe im Kinderhort St. Johannes kann der aktuelle Bedarf gedeckt werden.
Im Moment gibt es 250 Betreuungsplätze für Grundschulkinder (Kinderhort und Mittagsbetreuung). Bis zum Jahr 2029 rechnet die Agentur SAGS mit 610 Schülern. Wenn man weiterhin von einem Betreuungsbedarf von 60 % der Schüler ausgeht, werden 366 Betreuungsplätze für Grundschulkinder benötigt.
Somit werden in der aktualisierten Bedarfsplanung ein Bedarf an 220 Krippenplätzen, 550 Kindergartenplätzen und 360 Betreuungsplätze für Grundschulkinder festgestellt.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Josef Sterr erklärte Aufgabenbereichsleitung Andrea Soller, dass nicht alles in der Bedarfsplanung vorgesehenen Plätze immer realisiert werden müssen. Nur um Plätze realisieren zu können, müssen diese in der Bedarfsplanung stehen.
Weiter ging Andrea Soller auf die aktuell noch zu besetzenden Kinderbetreuungsplätze ein und erläuterte, dass noch Familien auf der Warteliste für einen Platz stehen. StR Dr. Manfred v. Dewitz wollte wissen, wie es sich verhält, wenn Eltern den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz einklagen. Hier erklärte Frau Soller, dass in solch einem Fall das Kreisjugendamt einen Platz zuteilt, dieser würde dann in einer anderen Gemeinde sein, wenn Vilsbiburg keinen freien Betreuungsplatz anbieten kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt gemäß dem dargestellten Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ortsteil Haarbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist die Fläche südlich der Schlossstraße in Haarbach als WA (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. Sie würde sich daher mit einer gezielten städtebaulichen Entwicklung mittels Bebauungsplanes eignen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen.
Der Umgriff des geplanten Bebauungsplanes soll die Flur-Nrn. 1863/5, 1836/6, 1863/3, 1863/2, 1863/12, 1863/17 TF und 1814/4 der Gemarkung Haarbach umfassen.
Die Flurnummern 1863/17 TF und 1814/4 befinden sich nicht im Eigentum der Stadt, müssen aber nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut zwingend mit überplant werden. Die Flurnummer 1814 muss nicht überplant werden, da es sich hier bereits um unbebauten Innenbereich handelt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha. Entlang des Haarbachs handelt es sich um einen festgesesetzten Überschwemmungsbereich. Hier könnte ein Teil des erforderlichen Ausgleichs mitsamt Ortsrandeingrünung festgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
StR Hermann Bauer erklärte, dass an die Eigentümer an der Schlossstraße herangetreten werden soll, evtl. besteht der Wunsch eine Fläche an den bestehen Grundstücken zu erwerben.
Auf die Frage von StRin Michaela Feß nach den Kriterien für das neue Baugebiet erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass die Stadtverwaltung zusammen mit einem Planungsbüro einen Entwurf ausarbeiten wird. Sollte es von Seiten der Fraktionen bereits Wünsche dazu geben, sollten diese bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Man wird im Zuge des Bauleitverfahrens dann über die Vorschläge der Fraktionen beraten.
StRin Claudia Geilersdorfer verwies auf die Häuser an der Schlossstraße, hier erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die bestehende Bebauung einen Bestandsschutz hat.
StR Florian Anzeneder wollte wissen, wie es mit dem B-Plan in Achldorf weiter geht. Hierzu sagte Frau Bürgermeisterin Entwistle, dass das Gremium in eine der nächsten Sitzungen darüber beraten wird.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Am Haarbach“ mit einer Fläche von ca. 4,2ha mit der Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 1863/5, 1836/6, 1863/3, 1863/2, 1863/12, 1863/17 TF und 1814/4 der Gemarkung Haarbach.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt ins Verfahren einzusteigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan Innenstadt - Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Herr Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den Entwurf des Bebauungsplanes mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.
Diskussionsverlauf
StRin Michaela Feß machte auf die Anmerkungen des Bund Naturschutz aufmerksam. Hierzu erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass sich der B-Plan wie vereinbart nur auf die Nutzungen im Geltungsbereich bezieht und somit die weiteren Ausführungen nur allgemeine Hinweise zum B-Plan sind.
StR Karlheinz Hiller machte auf folgende Punkte aufmerksam, die im B-Plan fehlerhaft sind:
- Punkt 6 – Klimaschutz „Eine Fahrradstellplatzssatzung wird zeitnah angestrebt“; die Satzung ist bereits vorhanden
- Punkt 5.7.2 – Überschwemmungsgebiet „Heizölverbraucheranlagen im Hochwasserrisikogebiet der Vils sind nur mehr eingeschränkt zulässig“; diese Formulierung wurde als kontraproduktiv im Hinblick auf den Gewässerschutz angesehen
- Punkt 9.5 – Energieversorgung „Die elektrische Versorgung des Gewerbegebiets wird durch die Bayernwerk AG gewährleistet“; bei dem Planbereich handelt es sich um kein Gewerbegebiet und die Grundversorgung liegt bei den Stadtwerken Vilsbiburg.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Punkte überarbeitet werden. Bei der Anmerkung zu Punkt 5.7.2 verwies er auf den aufgeführten § 78c Abs. 2 WHG.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Innenstadt“ wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Innenstadt“ unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2023 - Stadt Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2023 für die Stadt Vilsbiburg wurde erstellt. Das Rechnungsjahr 2023 schließt mit folgendem vorläufigem Ergebnis ab:
|
Ansatz (E/A)
Euro
|
Ergebnis (E/A)
Euro
|
Unterschied
Euro
|
Verwaltungshaushalt
|
35.660.500,00
|
40.358.939,57
|
+ 4.698.439,57
|
Vermögenshaushalt
|
20.812.600,00
|
24.236.201,26
|
+ 3.423.601,26
|
Gesamt
|
56.473.100,00
|
64.595.140,83
|
8.122.040,83
|
|
Ansatz Euro
|
Ergebnis Euro
|
Unterschied Euro
|
Zuführg. zum VermHH
|
1.437.500,00
|
6.560.436,22
|
+ 5.122.936,22
|
Zuführg. vom VermHH
|
0,00
|
1.000,00
|
- 1.000,00
|
Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)
|
Stand in €
01.01.2023
|
Zuführung in € 2023
|
Entnahme in € 2023
|
Stand in €
31.12.2023
|
lt. HH-Plan
|
14.060.354,00
|
10.600,00
|
11.524.500,00
|
2.546.454,00
|
Ergebnis
|
14.476.591,12
|
8.498.213,73
|
12.535.187,02
|
10.439.617,83
|
Differenz
|
+ 416.237,12
|
+ 8.487.613,73
|
+ 1.010.687,02
|
+ 7.893.163,83
|
Schuldenentwicklung:
|
Stand in €
01.01.2023
|
Aufnahme in € 2023
|
Tilgung in € 2023
|
Stand in €
31.12.2023
|
lt. HH-Plan
|
7.558.220,00
|
0,00
|
1.012.700,00
|
6.545.520,00
|
Ergebnis
|
7.558.220,00
|
0,00
|
1.012.680,00
|
6.545.540,00
|
Differenz
|
0,00
|
0,00
|
- 20,00
|
+ 20,00
|
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Josef Sterr nach den Tariferhöhungen erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass diese bereits in den Haushalt eingearbeitet waren. Bezüglich der Erhöhung im Verwaltungshaushalt erörterte Frau Eggl, dass diese durch die Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer kommt.
StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob viele Projekt, die im Haushalt angesetzt waren nicht realisiert wurden? Frau Eggl erklärte die Haushaltssystematik mit der Erstellung von Haushaltsresten, wonach auch nicht realisierte Projekte keine Auswirkung auf den Haushaltsabschluss haben und im Rechnungsergebnis enthalten sind.
Die Erste Bürgermeisterin dankte in diesem Zusammenhang dem Stadtrat und der Stadtverwaltung für die Zusammenarbeit.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Auftragsvergabe des Fahrgestells für das HLF20 der FFW Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Beschaffung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs für die FFW Vilsbiburg erfolgte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens (VgV) auf dem Bekanntmachungsportal der Europäischen Union.
Die Ausschreibung erfolgte in 3 Losen.
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote lagen 2 wertbare Angebote für 2 Lose vor.
In der Sitzung des Stadtrates am 08.04.2024 wurden die Lose 2 und 3 für den feuerwehrtechnischen Aufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung beauftragt.
Das Los 1 für das Fahrgestell, konnte mangels wertbaren Angebots nicht vergeben werden.
Nach erneuter Ausschreibung in einem EU-weiten Verfahren, ging nun ein wertbares Angebot für das Los 1 „Fahrgestell“ ein. Die Submission erfolgte am 29.04.2024.
Es liegt ein Angebot der der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH vor.
Nach technischer und inhaltlicher Prüfung entspricht das Angebot der Ausschreibung.
Nach rechnerischer Prüfung ergibt sich ein Angebotspreis von 143.811,50 € brutto.
Die Kostenschätzung der Verwaltung endete bei ca. 150.000,- € brutto.
Das Angebot erscheint wirtschaftlich angemessen.
Zur Gesamtausschreibung
Die Kostenprognose der Verwaltung für das Gesamtprojekt endete vor dem Versand der Ausschreibungsunterlagen bei 700.000,- €
Die kumulierte Auftragssumme der drei Lose beträgt 639.529,80 € brutto und liegt somit ca. 8,6 % unter der Kostenprognose.
Zuzüglich der außerhalb der Ausschreibung zu beschaffenden Restkomponenten in Höhe von ca. 12.500,- € brutto ist die Kostenprognose in jedem Fall ausreichend.
Ein Mittelabfluss in 2024 ist nicht vorgesehen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH mit der Lieferung des Fahrgestells für das HLF 20 der FFW Vilsbiburg zu beauftragen. Grundlage ist das am 29.04.2024 zur Submission geöffnete Angebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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8. Erfrischungsgeld anlässlich der Europawahl 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt.Gemäß Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von bis zu 35,00 € gewährt werden. In Abstimmung mit den umliegendenGemeinden wird vorgeschlagen, wie bereits bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 durchgeführt, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Wahlhelfer auszubezahlen, wassich auch im Sinne der Motivation zur Bewerbung und Akquise neuer Wahlhelfer als förderlichdarstellt.
Beschluss
Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer- /Wahlhelferinnen für die Europawahl 2024 wird auf 50,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Aktueller Stand zum Neubau der Brücke Buja-Allee zum Freibadparkplatz - Anfrage StR Kirchner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
9.1 |
Sachverhalt
StR Klaus Kirchner erkundigte sich nach dem aktuellen Stand zum Neubau der Brücke Buja-Alle zum Freibadparkplatz.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass nachdem jetzt alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen vorliegen, die Ausschreibung versandt wurde. Nach der Auftragsvergabe kommt es darauf an, wie schnell die Firma das Projekt umsetzen kann. Erst dann ist eine verlässliche Zeitangabe zu machen. Auf den Vorschlag von StR Josef Sterr bei der Ausschreibung einen engen Zeitrahmen für die Umsetzung festzuschreiben, erklärte Herr Binner dass dies zu Kostensteigerungen führen wird.
Auf die Nachfrage nach einer Behelfsbrücke erklärte Herr Binner, dass eine Nachfrage bei THW negativ beschieden wurde.
Das weitere Vorgehen zur Brücke sollte in der Öffentlichkeit dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang merkte StR Wolfgang Schimmer an, dass aktuell viele Radfahrer über Herrnfelder und dann entlang des Radwegs an der Bundesstraße rückwertig auf das Stadtbadgelände fahren. Hier sollte versucht werden ob, nach der Bahnunterführung bei Herrnfelden Richtung Gaindorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein Hinweisschild angebracht werden kann.
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9.2. Straßenbaumaßnahme in der Veldener Straße am Stadtbad - Anfrage StRin Koj
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
9.2 |
Sachverhalt
StRin Christine Koj kritisierte bei der Ausführung der Straßenbaumaßnahme, dass der Gehsteig nur in einer Breite von 1 Meter abgesenkt wurde. Dies kann zu gefährlichen Situationen für Radfahrer führen.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte eine Überprüfung zu.
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9.3. Rodungen am Balkspitz - Anfrage StRin Pollner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
9.3 |
Sachverhalt
StRin Doris Pollner verwies auf die Rodungen am Balkspitz wodurch das angrenzende Firmengelände und die dort parkenden LKW`s frei einzusehen sind.
Bei spielenden Kindern kann das dazu führen, dass diese auf das Firmengelände laufen.
Frau Pollner wird Fotos von der Situation an die Verwaltung senden.
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9.4. Überdachte Sitzgelegenheiten am Balkspitz - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
9.4 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer plädierte für überdachte Sitzgelegenheiten am Balkspitz. An Herrn Schwimmer sind dafür schon Anregungen aus der Bevölkerung herangetragen worden.
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9.5. Erweiterung der Öffnungszeiten für die Grüngutannahme in Mühlen - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
06.05.2024
|
ö
|
informativ
|
9.5 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer machte den Vorschlag, ob die Grüngutannahme im Mühlen im Frühjahr die Öffnungszeiten erweitern kann. Es kommt zu der Jahreszeit immer zu einem erhöhten Kundenaufkommen, was zu langen Wartezeiten führt.
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9.6. Weiteres Vorgehen bei der Grundschule Vilsbiburg - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
|
ö
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informativ
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9.6 |
Sachverhalt
Auf die Frage von StR Florian Anzeneder nach dem weiteren Vorgehen bei der Grundschule Vilsbiburg erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass das Thema man in den nächsten Wochen im Gremium wieder behandeln wird.
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9.7. Weiteres Vorgehen beim Baugebiet Achldorf BA II - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
|
ö
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informativ
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9.7 |
Sachverhalt
Auf die Frage von StR Florian Anzeneder nach dem weiteren Vorgehen beim Baugebiet Achldorf BA II erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass das Thema man in den nächsten Wochen im Gremium wieder behandeln wird.
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9.8. Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der Vilstalhalle im Hinblick auf die Insolvenz der FT Vilstal GmbH - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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06.05.2024
|
ö
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informativ
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9.8 |
Sachverhalt
StR Florian Anzender fragte nach dem weiteren Vorgehen bei der Sanierung der Vilstalhalle im Hinblick auf die Insolvenz der FT Vilstal GmbH.
Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass auf Anraten unserer Rechtsanwaltskanzlei der Firma gekündigt wurde. Es erfolgt eine neue EU-weite Ausschreibung der beiden betreffenden Gewerke. Aktuell kann eine zeitliche Abschätzung bezüglich einem möglichen Bauverzug noch nicht erfolgen.
Die Erste Bürgermeisterin ging in diesem Zusammenhang nochmals auf die getroffene Eilentscheidung ein und erklärte, dass solche Entscheidungen immer ein Sonderfall bleiben werden. Man wollte von Seiten der Stadtverwaltung nur schnellst möglich reagieren um einen Verzug im Projekt möglichst zu vermeiden.
Datenstand vom 13.05.2024 15:57 Uhr