Datum: 06.05.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 08.04.2024
2 Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen - Korrektur
3 Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzt - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
4 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ortsteil Haarbach
5 Bebauungsplan Innenstadt - Abwägung und Satzungsbeschluss
6 Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2023 - Stadt Vilsbiburg
7 Auftragsvergabe des Fahrgestells für das HLF20 der FFW Vilsbiburg
8 Erfrischungsgeld anlässlich der Europawahl 2024
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 08.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 08.04.2024 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

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2. Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen - Korrektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt sollten 4 Punkte in der neuen Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg geändert werden.
Die Änderungen sind jeweils fett markiert.


§6 Antrag zur Aufnahme

Absatz 1

Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung sowie ein Nachweis über eine erfolgte Impfberatung (§ 34 Absatz 10a Infektionsschutzgesetzt) und ein Nachweis über den Masernimpfschutz vorzulegen.


Absatz 2

Der Antrag zur Aufnahme in einen Kindergarten oder Kinderhort ist nur innerhalb der Antragsfrist möglich, die ortsüblich bekannt gegebene wird. Eine spätere Aufnahme während des Betriebsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich auf der Vormerkliste keine vorrangig aufzunehmenden Kinder mehr befinden.   Anmeldungen außerhalb der Antragsfrist erfolgen auch schriftlich über die Kitaplatzbedarfsanmeldung auf der Homepage der Stadt Vilsbiburg.


§ 11 Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten

Absatz 1

Kinderkrippen und Kindergärten sin in der Regel wöchentlich zwischen 35 und 45 Stunden geöffnet. Diese Öffnungszeiten verteilt sich folgendermaßen auf die Wochentage:


7:00 bis Mind. 14:00 / max. 16:00 Uhr

Bei Bedarf kann eine Einrichtung im Stadtgebiet längere Öffnungszeiten bis max. 17 Uhr anbieten.


Absatz 4

Außerhalb der Schließzeiten werden im Kinderhort und der verlängerten Mittagsbetreuung während der Ferien (für berufstätige Eltern) Feriengruppen gebildet. (Die Feriengruppe umfasst mindestens 20 Kinder.) Die Ferienbuchung im Kinderhort wird zu Beginn des Betreuungsjahres abgefragt. Es müssen mindestens 15 Ferientage verbindlich gebucht werden. Die Buchung kann höchstens 2x jährlich und spätestens 3 Wochen vor den jeweiligen Ferien geändert werden. (Die Berufstätigkeit ist nachzuweisen). Die Anmeldung zur Feriengruppe ist nicht widerrufbar. ……….

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg mit den genannten Änderungen. 

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3. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzt - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt beschlossen mit Beschlüssen vom 23.03.2009, 20.09.2010, 10.10.2016, 17.07.2017, 19.02.2018, 15.10.2018 und 22.10.2019 fortgeschrieben.
Der gestiegene Bedarf an Kindergartenplätzen macht eine Fortschreibung notwendig.

Bestandsfeststellung und Prognose:

Aktuell gibt es in Vilsbiburg 192 Betreuungsplätze für Kinder von 1 bis 3 jahren. 24 davon sind im Kindergarten Luzia im Burger Feld bereits gebaut, aber noch nicht in Betrieb genommen.

Laut der Prognose der Agentur SAGS würde bei gleichbleibender Geburtenzahl und gleichbleibendem Zuzug die Krippenplätze in Zukunft ausreichen.


Momentan gibt es in Vilsbiburg 497 Kindergartenplätze.  
Die Agentur SAGS geht von einem Bedarf von 550 Plätzen für Kindergartenkinder aus (inklusive Plätze für Inklusionskinder und unterjährigen Zuzügen). Durch die Eröffnung erst einmal einer weiteren Kindergartengruppe im Kinderhort St. Johannes kann der aktuelle Bedarf gedeckt werden.


Im Moment gibt es 250 Betreuungsplätze für Grundschulkinder (Kinderhort und Mittagsbetreuung).  Bis zum Jahr 2029 rechnet die Agentur SAGS mit 610 Schülern. Wenn man weiterhin von einem Betreuungsbedarf von 60 % der Schüler ausgeht, werden 366 Betreuungsplätze für Grundschulkinder benötigt.

Somit werden in der aktualisierten Bedarfsplanung  ein Bedarf an 220 Krippenplätzen, 550 Kindergartenplätzen und 360 Betreuungsplätze für Grundschulkinder festgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt gemäß dem dargestellten Sachverhalt.

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4. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ortsteil Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist die Fläche südlich der Schlossstraße in Haarbach als WA (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. Sie würde sich daher mit einer gezielten städtebaulichen Entwicklung mittels Bebauungsplanes eignen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen.


Der Umgriff des geplanten Bebauungsplanes soll die Flur-Nrn. 1863/5, 1836/6, 1863/3, 1863/2, 1863/12, 1863/17 TF und 1814/4 der Gemarkung Haarbach umfassen. 

Die Flurnummern 1863/17 TF und 1814/4 befinden sich nicht im Eigentum der Stadt, müssen aber nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut zwingend mit überplant werden. Die Flurnummer 1814 muss nicht überplant werden, da es sich hier bereits um unbebauten Innenbereich handelt. 





Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha. Entlang des Haarbachs handelt es sich um einen festgesesetzten Überschwemmungsbereich. Hier könnte ein Teil des erforderlichen Ausgleichs mitsamt Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. 











 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Am Haarbach“ mit einer Fläche von ca. 4,2ha mit der Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen. 
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 1863/5, 1836/6, 1863/3, 1863/2, 1863/12, 1863/17 TF und 1814/4 der Gemarkung Haarbach.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. 

Die Verwaltung wird beauftragt ins Verfahren einzusteigen. 



 

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5. Bebauungsplan Innenstadt - Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Herr Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den Entwurf des Bebauungsplanes mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Innenstadt“ wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Innenstadt“ unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

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6. Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2023 - Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2023 für die Stadt Vilsbiburg wurde erstellt. Das Rechnungsjahr 2023 schließt mit folgendem vorläufigem Ergebnis ab:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
35.660.500,00
40.358.939,57
+ 4.698.439,57
Vermögenshaushalt
20.812.600,00
24.236.201,26
+ 3.423.601,26
Gesamt
56.473.100,00
64.595.140,83
8.122.040,83


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführg. zum VermHH
1.437.500,00
6.560.436,22
+ 5.122.936,22
Zuführg. vom VermHH
0,00
1.000,00
- 1.000,00

Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2023
Zuführung in €
2023
Entnahme in €
2023
Stand in €
31.12.2023
lt. HH-Plan
14.060.354,00
10.600,00
11.524.500,00
2.546.454,00
Ergebnis
14.476.591,12
8.498.213,73
12.535.187,02
10.439.617,83
Differenz
+ 416.237,12
+ 8.487.613,73
+ 1.010.687,02
+ 7.893.163,83


Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2023
Aufnahme in €
2023
Tilgung in €
2023
Stand in €
31.12.2023
lt. HH-Plan
7.558.220,00
0,00
1.012.700,00
6.545.520,00
Ergebnis
7.558.220,00
0,00
1.012.680,00
6.545.540,00
Differenz
0,00
0,00
- 20,00
+ 20,00

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen. 

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7. Auftragsvergabe des Fahrgestells für das HLF20 der FFW Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Beschaffung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs für die FFW Vilsbiburg erfolgte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens (VgV) auf dem Bekanntmachungsportal der Europäischen Union.

Die Ausschreibung erfolgte in 3 Losen.
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote lagen 2 wertbare Angebote für 2 Lose vor.

In der Sitzung des Stadtrates am 08.04.2024 wurden die Lose 2 und 3 für den feuerwehtechnischen Aufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung beauftragt.

Das Los 1 für das Fahrgestell, konnte mangels wertbaren Angebots nicht vergeben werden.

Nach erneuter Ausschreibung in einem EU-weiten Verfahren, ging nun ein wertbares Angebot für das Los 1 „Fahrgestell“ ein. Die Submission erfolgte am 29.04.2024.

Es liegt ein Angebot der der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH vor.
Nach technischer und inhaltlicher Prüfung entspricht das Angebot der Ausschreibung.
Nach rechnerischer Prüfung ergibt sich ein Angebotspreis von 143.811,50 € brutto.
Die Kostenschätzung der Verwaltung endete bei ca. 150.000,- € brutto.
Das Angebot erscheint wirtschaftlich angemessen.


Zur Gesamtausschreibung

Die Kostenprognose der Verwaltung für das Gesamtprojekt endete vor dem Versand der Ausschreibungsunterlagen bei 700.000,- €

Die kumulierte Auftragssumme der drei Lose beträgt 639.529,80 € brutto und liegt somit ca. 8,6 % unter der Kostenprognose.
Zuzüglich der außerhalb der Ausschreibung zu beschaffenden Restkomponenten in Höhe von ca. 12.500,- € brutto ist die Kostenprognose in jedem Fall ausreichend.
Ein Mittelabfluss in 2024 ist nicht vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH mit der Lieferung des Fahrgestells für das HLF 20 der FFW Vilsbiburg zu beauftragen. Grundlage ist das am 29.04.2024 zur Submission geöffnete Angebot.

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8. Erfrischungsgeld anlässlich der Europawahl 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt.
Gemäß Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von bis zu 35,00 € gewährt werden. In Abstimmung mit den umliegenden
Gemeinden wird vorgeschlagen, wie bereits bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 durchgeführt, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Wahlhelfer auszubezahlen, was
sich auch im Sinne der Motivation zur Bewerbung und Akquise neuer Wahlhelfer als förderlich
darstellt.

Beschlussvorschlag

Im Sinne der Gleichbehandlung schlägt die Verwaltung vor, einheitlich 50,00 € für jedes Mitglied des Wahlausschusses auszubezahlen.
Das der Wahlhelfer- /Wahlhelferinnen für die Europawahl 2024 wird auf 50,00 € festgelegt. 

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö informativ 9
Datenstand vom 29.04.2024 14:23 Uhr