Datum: 22.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 26.02.2024
2 Seyboldsdorfer Straße - Antrag auf Überquerungshilfe
3 Antrag FW Fraktion Radwegvarianten Ausbau B299
4 Ortsschild Rieder im Feld
5 Behindertenparkplatz Obere Stadt
6 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Information zum Solarpotenzialkataster Landkreis Landshut
6.2 Information zur Anfrage über ein Videoreisezentrum am Bahnhof
6.3 Fußgängerampel mit Anforderung in der Veldener Straße
6.4 Bürgeranfrage - Radwegunterbrechung bei Balkspitzbrücke
6.5 Bürgeranfrage - Sitzgelegenheiten am Stadtplatz
6.6 Anfrage StR Wolfgang Schwimmer - Unterlagen Sitzbankinitiative

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 26.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 26.02.2024 wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Seyboldsdorfer Straße - Antrag auf Überquerungshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorgang: Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 26.02.2024
In der vorgenannten Sitzung wurde beschlossen, dass die Verwaltung nochmals einen Antrag auf eine Überquerungshilfe in der Seyboldsdorfer Straße beim Landratsamt Landshut stellt.

Nachfolgend die Formulierung des Antrages;

Die Stadt Vilsbiburg stellt den Antrag, in der Seyboldsdorfer Straße (Bereich Einmündung HsNr. 83/89) Richtung Fußweg zum Ludwig-Thoma-Ring eine Querungsmöglichkeit einzurichten.

Begründung: Durch die Erschließung des Baugebietes „Im Burger Feld“ findet in diesem Bereich erhöhter Fußgängerverkehr, der aufgrund der Altersstruktur durch junge Familien erhöhten Schutzbedarf erfordert, statt. Das Baugebiet ist unter anderem an das Fußwegnetz Richtung Innenstadt und Schulen über die Seyboldsdorfer Straße angebunden. Das Verkehrsaufkommen durch den Kraftfahrverkehr ist in diesem Bereich nicht unerheblich. Um hier Unfälle zu vermeiden sollte als oberstes Ziel zur Verkehrssicherheit „Vision Zero“ (keine Unfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) ausgerufen werden. Das Vision Zero-Konzept hat ihr Ziel in der Präventionsstrategie: Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung tödlicher und schwerer Unfälle. 

Die Verbindung vom Baugebiet an das übrige Fußwegnetz über die Seyboldsdorfer Straße wird seitens der Verwaltung als Lückenschluss eingestuft.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 26) und in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV) sind die rechtlichen Vorgaben dazu bestimmt. Ferner findet in Verbindung mit der StVO die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Anwendung bei der Beurteilung zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und Fußgängerüberwegen mit Lichtzeichenanlage (Anforderungsampel).

Die R-FGÜ 2001 ist eine Richtlinie, von der aus hiesiger Sicht hinsichtlich von den genannten Zahlen (Verkehrsbelastung) abgewichen werden kann. Die Beurteilung, ob eine Fahrbahnüberquerung in einer bestimmten Stelle gefährlich ist, muss nach hiesiger Einschätzung nach der Örtlichkeit bestimmt werden. Sollte nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger eine Querung der Fußgänger an einer bestimmten Stelle als gefährlich eingestuft werden, so kann auch von den Fußgängerzahlen und Fahrzeugzahlen abgewichen werden.

Wir bitten den Sachverhalt zu prüfen und anschließend um eine schriftliche Antwort.“

Hinweis: Die Tiefbauverwaltung hat im Juli 2021 Zählungen durchgeführt. Die damals ermittelten Zahlen lassen aus rechtlichen Gründen keine Fußgängerampel bzw. Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu. Eine bauliche Querungshilfe kann aus Platzgründen nicht errichtet werden.
Das LRA Landshut hat im August Gefahrenzeichen und Zusatzzeichen angeordnet, die auf die Querungsstelle hinweist.  

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass es sich bei der Seyboldsdorfer Straße um eine Kreisstraße handelt und der Antrag nochmals aufgrund der neuen Einschätzung der Situation an das staatliche Bauamt weitergeleitet werden sollte.

StR Hermann Bauer fügte hinzu, dass für viele junge Familien die Querungshilfe hinsichtlich des Schulweges hilfreich wäre und die Verkehrssituation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer attraktiv gestaltet werden soll.

Es wurden vom Gremium einstimmig zwei Wortmeldungen aus den Zuschauerreihen zugelassen. Diese bestätigten die Notwendigkeit der Querungshilfe aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und bedankten sich dafür, dass der Antrag nochmals weitergeleitet wird.

Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder, ob hier schon festgelegt ist welche Art Querungshilfe angestrebt wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass der Landkreis erst feststellen soll, dass diese auch notwendig ist. Über die Frage, ob eine Ampelanlage oder ein Zebrastreifen errichtet wird, wird erst im Nachgang entschieden.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität stimmt dem Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag FW Fraktion Radwegvarianten Ausbau B299

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Ein Antrag der FW Fraktion vom 10.05.2023 zur Radwegführung beim Ausbau der B299 zwischen Vilsbiburg und Geisenhausen wurde an das Staatl. Bauamt Landshut weitergeleitet.
Am 28.02.2024 erhielt das Tiefbauamt folgende Stellungnahme des SBA Landshut:

Vielen Dank für die Zusendung des Antrags der FW-Stadtratsfraktion bzgl. Mischnutzung (Radverkehr + landwirtschaftlicher Verkehr) der geplanten Parallelwege im Zuge des dreistreifigen Ausbaus der B 299 zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Da im Zuge der Maßnahme aus Verkehrssicherheitsgründen die bestehenden Grundstückszufahrten zur Bundesstraße zurückgebaut werden, ist es für den Ausbau erforderlich, zur Erschließung einen Parallelweg entlang der Bundesstraße zu errichten. Im Bauamtsgebiet werden eine Vielzahl an Parallelwegen in Mischnutzung mit insgesamt positiven Erfahrungen betrieben (unter anderem an der B 299 nördlich von Landshut, oder auch an der St 2615 - ehemals B 15).
Da der Parallelweg an der B 299 aus unserer Sicht aus den o.g. Gründen unabhängig von einem Radweg erforderlich ist, sehen wir auch vor dem Hintergrund eines schonenden Umgangs bzgl. Flächeninanspruchnahme durch den Baulastträger der Bundesstraße keine Veranlassung im Zuge des Ausbaus der B 299 zusätzliche weitere, mehr oder weniger parallelgeführte Radwege zu bauen. Auch topographisch bieten diese Radwegführungen aus unserer Sicht keine Vorteile für den Radverkehr.

Diskussionsverlauf

StR Christine Koj erklärte zum Antrag, dass es v.a. darum ginge, den schwächeren Verkehrsteilnehmern einen sicheren Radweg zur Verfügung zu stellen. Die dem Antrag beiliegenden rot und blau gekennzeichneten Routen stellen Alternativradwegführungen dar, falls das staatliche Bauamt einer parallelen Radwegführung an der B299 nicht zustimmt. Bei den Alternativrouten sei zu beachten, dass diese Wege auch der landwirtschaftliche Verkehr nutzt und deshalb den Radfahrern mehr Sicherheit zu bieten wäre.

StR Wolfgang Schwimmer ergänzte, dass den ohnehin langsamen Radfahrern, durch die Alternativrouten zusätzlich mehr Strecke zugemutet wird.

StR Florian Anzeneder und StR Hermann Bauer führten dazu aus, dass die genannten Alternativstrecken bereits jetzt schon von vielen Radfahrern genutzt werden und ein zusätzlicher Radweg mit erhöhtem Platzbedarf nicht notwendig ist. Die Mischnutzung funktioniere auch bereits auf vergleichbaren Strecken.

Das Gremium lässt auf Antrag der Ersten Bürgermeisterin einstimmig zu, den Antragsteller Josef Sterr dazu noch anzuhören. StR Josef Sterr stellt fest, dass eine Aussage des staatlichen Bauamtes hier zu früh getroffen wird, die Planungen noch nicht abgeschlossen sind und der Antrag deshalb auch zu früh behandelt wird. Sollte eine Radwegeführung an der B299 nicht möglich sein, sollte zumindest ein straßenbegleitender Radweg bei den Alternativstrecken angestrebt werden.

Beschluss

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt den Antrag bis zu weiteren Entwicklungen zurück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Ortsschild Rieder im Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde festgestellt, dass der Ortsteil „Rieder im Feld“ außerhalb geschlossener Ortslage liegt. Nach der Erschließung des Baugebietes wurde keine Änderung der Weilerbezeichnung durchgeführt. Durch die Bebauung kann eine Beschilderung mit Z 310/311 (Ortstafel) aufgestellt werden. Durch das Aufstellen der Ortstafel wird z.B. die Geschwindigkeit innerhalb dieses Bereiches auf 50 km/h per Gesetz festgelegt.
Auf der Ortstafel steht „Stadt Vilsbiburg, Ortsteil Rieder im Feld“

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wurde bis zur Klärung, ob das Schild nicht direkt am Kreisverkehr aufgestellt werden kann, zurückgestellt.

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5. Behindertenparkplatz Obere Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Christa Brunner-Weinzierl hat im Namen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Vilsbiburg die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes im Bereich Obere Stadt 32 beantragt.
Im Rahmen der Nutzung des „Denkmalladen“ wurden von gehbehinderten Personen die schlechte Parkmöglichkeit beklagt.
Vor dem Wohn- und Geschäftshaus Obere Stadt 32 sind derzeit drei Kurzeitparkplätze ausgewiesen. Durch Beschilderung, Ummarkierung und Absenkungen des Gehweges könnte ein Behindertenparkplatz geschaffen werden. Ein Kurzzeitparkplatz würde bleiben. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein Sanitätshaus, das ebenfalls von gehbehinderten Personen aufgesucht wird. Die nächsten Behindertenparkplätze sind am Parkplatz Stammler, Stadtplatz oder Obere Stadt 8 (Pannermayr). 
Die Kosten über den Umbau, Beschilderung und Markierung werden auf ca. 3.000,00 Euro geschätzt.

Diskussionsverlauf

StR Christine Koj fragte nach, ob es nicht möglich wäre, neben dem Behindertenparkplatz zwei statt einem Kurzzeitparkplatz einzurichten. Hier sollte nachgemessen werden, da hier in der Vergangenheit bereits ein Parkplatz weggefallen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob für den Behindertenparkplatz auch die Kurzzeitparkregelung von einer halben Stunde gilt.

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6. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö 6
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6.1. Information zum Solarpotenzialkataster Landkreis Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Um unsere Bevölkerung beim Ausbau der Solarenergie zu fördern, bietet der Landkreis Landshut ein neues Solarpotenzialkataster (www.solarkataster-landkreis-landshut.de) an. 
Damit bekommen Privatpersonen, Betriebe, Unternehmen, Kommunen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Eignung und Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf dem Dach oder einem Parkplatz.

Vorgang und Historie: 
Auf Antrag der FW-Fraktion wurde die Verwaltung im Frühjahr 2021 damit beauftragt, die Installation eines Solarpotenzialkatasters auf dem Stadtgebiet zu prüfen.
Regionalmanager Straßer hatte dem Stadtrat in seiner Sitzung am 10.05.2021 die Kosten einer eigenen Finanzierung vorgestellt. Diese lagen bei ca. 25.000 € für Befliegung und Einrichtung, sowie laufend bei ca. 500 € jährlich. Dem gegenüber gestellt wurde die damalige Ankündigung des Landesamtes für Umwelt, dieses für das Land, also für alle Kommunen nutzbar, zu erstellen. Das Projekt hatte sich auf Ebene des Landesamtes in Abstimmung mit dem Umweltministerium ca. zwei Jahre hingezogen und wurde vom Ministerium schließlich u.a. aus Gründen des Datenschutzes verworfen. 
Im Frühjahr 2023 war angedacht, das Vorhaben auf Basis der ILE Bina-Vils anzugehen, wegen größerer Fläche bei Befliegung bzw. Umlage der Kosten auf alle 14 Gemeinden. Eine Nachfrage beim Landkreis hatte dann ergeben, dass dort geprüft wird, das auf dieser Ebene zu erstellen. Im Sommer 2023 kam die Information vom Landratsamt, dass man sich dafür entschlossen habe, das Projekt im Spätherbst 2023 fertigzustellen und es nun allen Kommunen und Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Der Landkreis und die Stadt werden über Homepage, Stadtmagazin, Social Media, auf dem Klimaschutz-Aktionstag im Juni und mit einem Vortrag im Regionaldialog für alle Bürger im Herbst zur Verbreitung der Information beitragen.

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6.2. Information zur Anfrage über ein Videoreisezentrum am Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Ergänzung zur erteilten Information an den ASM in seiner Sitzung am 26.02.2024, TOP 8.4.

Regionalmanager Georg Straßer hatte im Januar 24 bei der Deutschen Bahn zur Installation eines Video-Reisezentrums angefragt und eine Ablehnung erhalten, dazu wurde in der Sitzung am 26. Februar informiert. Auch der Klimatisch bzw. Herr Dr. Landendinger hatte sich kürzlich diesbezüglich an die Fraktionsvorsitzenden gewandt, mit der Bitte um politische Unterstützung. 

Wegen der großen Bedeutung eines Video-Reisezentrums (VRZ) als kommunikative Hilfestellung für unsere Bürger bei Reiseplanung und Fahrkartenkauf hat Herr Straßer bei der DB in Mühldorf kürzlich nochmals nachgefragt und betont, ein gut funktionales Video-Reisezentrum könnte nach unserer Einschätzung auch die Kundenfrequenz und damit den Umsatz hier erhöhen. 
Bei der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH in Mühldorf, die für uns als Ansprechpartner zuständig ist, ist die Antwort darauf leider immer noch ablehnend. Sie selber wären aber nicht für die Finanzierung der Infrastruktur vor Ort zuständig. Sie als DB Vertrieb würden sich aber um unser Anliegen bemühen und auf unsere Bitte hin nun die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) fragen, ob sie ein VRZ finanzieren würden, unterstützt durch deren Weitergabe von Verkaufs- und Kundenkontaktdaten an die BEG. Die Entscheidung läge dann bei der BEG.

Zur Konkretisierung und um unserem Bedürfnis Nachdruck zu verleihen, wird ein Termin mit der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, Regionalmanger Georg Straßer und dem Ansprechpartner der DB, Herrn Schmidbauer, anberaumt. 

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6.3. Fußgängerampel mit Anforderung in der Veldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö informativ 6.3

Sachverhalt

In der Veldener Straße wurde im Kreuzungsbereich Mühlenweg / Schwaiblmeierweg probeweise für einen Zeitraum von 6 Wochen eine Fußgängerampel mit Anforderung aufgestellt.
Im Rahmen der Aufstellzeit soll festgestellt werden, wie oft die Ampel betätigt wird und durch eine Zählung durch das Staatliche Bauamt, wieviel Personen die Fahrbahn in diesem Bereich überqueren.
Durch die Errichtung der Brücke vom Balkspitz zur Buja Alle wurde eine fußläufige Verbindung vom Gebiet des Krankenhauses Richtung Parkplatz Färberanger/ Bahnhof geschaffen.
Die Ampel soll die Fußgänger „motivieren“ über diesen gesicherten Übergang zu gehen.
Da bis dato die erforderlichen Fußgängerzahlen (50/Spitzenstunde) nicht erreicht wurden und somit die rechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Anforderungsampel für Fußgänger nicht vorliegt, soll durch den „Lückenschluss“ der fußläufigen Anbindung an und über den Balkspitz geprüft werden, ob jetzt die Zahlen erreicht werden.
Die Kosten für die Probezeit belaufen sich auf ca. 4.500,00 Euro.

Der Gehweg an der Veldener Straße, gegenüber der Fa. Zollner, ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht durchgängig begehbar und stellt deshalb eine weitere Gefahrenquelle für Fußgänger dar.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Christine Koj, ob hier eine Ampel oder ein Zebrastreifen vorgesehen ist, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass hier noch keine konkrete Lösung festgelegt. Die Probeampel ist nur aufgrund der Zählmöglichkeit aufgestellt worden.

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6.4. Bürgeranfrage - Radwegunterbrechung bei Balkspitzbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö 6.4

Sachverhalt

Ein Bürger fragte an, warum der Radweg an der Balkspitzbrücke für 10 Meter unterbrochen ist. Es sollte geprüft werden warum hier ein Absteigen notwendig ist. Die Bürgermeisterin sicherte eine Nachprüfung zu.

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6.5. Bürgeranfrage - Sitzgelegenheiten am Stadtplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö 6.5

Sachverhalt

Ein Bürger stellte zu den neuen Sitzgelegenheiten am Stadtplatz fest, dass aufgrund der Platzierung der Verweilzonen, die Längsparkplätze am Stadttor einwärts weggefallen sind. Gerade diese Parkplätze ermöglichen es unsicheren Autofahrern sicher aus und einzuparken. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dazu, dass die Sitzgelegenheiten so angeschafft wurden, dass diese auch an anderer Stelle aufgebaut werden könnten, der Ort werde aber erstmal nicht geändert.

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6.6. Anfrage StR Wolfgang Schwimmer - Unterlagen Sitzbankinitiative

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö 6.6

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer fragte an, ob und wann den Stadträten die Unterlagen zu den Vorschlägen der Sitzbänke zugesendet werden. Die Erste Bürgermeisterin fragt diesbzgl. beim Bauamt nach.

Datenstand vom 03.05.2024 08:02 Uhr