Datum: 18.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Aufstellung eines Deckblatts Nr. 1 zum Bebauungsplan "Schachtengraben"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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18.03.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Schachtengraben“ aus dem Jahr 1995 sollte eine Deckblatt Nr. 1 aufgestellt werden, um die derzeit vorhandene Bebauung in Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bringen und auch die zukünftige Nutzung an das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Vilsbiburg anzupassen.
Die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch die neu errichtete Montagehalle (Hausnummer 106) fast vollständig überschritten. Zudem ermöglicht der Bebauungsplan eine Einzelhandelsfläche für bis zu 800 m² Verkaufsfläche im Geltungsbereich. Gemäß dem Einzelhandelsentwicklungskonzept sollen Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment lediglich im zentralen Versorgungsbereich (Kernbereich und Erweiterungsbereich) sowie an den Nahversorgungsstandorten zulässig sein.
Aus diesen Gründen ist aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung eines Deckblatts aus städtebaulicher Sicht für die drei bebaubaren Grundstücke erforderlich. Eine Überplanung des Straßenbereichs wird als nicht erforderlich gesehen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt ein Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „Schachtengraben“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nr. 1935/1, 1938/5 und 1938/4, alle Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Gesamtfläche von 1,3 Hektar. Das Deckblatt soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Erlass einer Veränderungssperre Nr.4 zum Bebauungsplan "Schachtengraben Deckblatt 1"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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18.03.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Um die Planungen aus dem eben gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
„Schachtengraben Deckblatt 1“ abzusichern ist es notwendig eine Veränderungssperre zu
erlassen.
Mit der Veränderungssperre kann ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gegen
Veränderungen gesichert werden, die der Planung widersprechen. Dies ist erforderlich.
Die Bauaufsichtsbehörde kann unter bestimmten Umständen im Einvernehmen der Stadt
Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. In der Regel können dies Vorhaben sein,
die bei Durchführung der Planung nicht widersprechen.
Bestandteil dieses Beschlusses ist der Satzungstext mit Geltungsbereich über die
Veränderungssperre Nr. 4 und eine kurze Begründung zur Erforderlichkeit der
Veränderungssperre.
Diskussionsverlauf
StR Hiller fragte nach dem weiteren Vorgehen, sollte jetzt in dem Gebiet ein Bauantrag eingereicht werden.
Die Leitung der Bauverwaltung Sandra Eder erklärte, dass das Gremium durch die Veränderungssperre einen Bauantrag welcher den Zielen des zukünftigen B-Plans widerspricht, ablehnen kann. Würde das Landratsamt Landshut als Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen dann ersetzen, kann die Stadt dagegen Rechtsmittel einlegen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 4 der Stadt
Vilsbiburg. Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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18.03.2024
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Vorgehen zu einer möglichen Asylbewerberunterkunft - Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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18.03.2024
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ö
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informativ
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3.1 |
Sachverhalt
Ein Bürger brachte den Vorschlag, das Areal zu erwerben und für eine Erweiterung der Kläranlage zu nutzen. Weiter vermutete der Bürger ein Geschäftsmodell des Investors. Er stellt die Frage, wer dafür verantwortlich ist, wenn hier etwas passiert.
Ein weiterer Bürger machte darauf aufmerksam, dass das Kloster in Seyboldsdorf aktuell zum Verkauf steht. In dem Exposé wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Areal auch für eine Asylbewerberunterkunft eignet. Die Stadt sollte hier auf einen möglichen Investor bereits im Vorfeld einwirken.
Es wurde nachgefragt, wie oft das Landratsamt bereits das Einvernehmen der Stadt Vilsbiburg in einem Bauantragsverfahren ersetzt hat. Sandra Eder erklärte dazu, dass in den letzten sieben Jahren ein Fall dazu bekannt ist.
Auf die Frage nach dem weiteren verwaltungstechnischen Vorgehen erklärte Frau Eder, dass jetzt die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt. Der bereits gestellte Vorbescheid ist noch nicht genehmigt worden, somit muss sich das Landratsamt veränderten Bedingungen halten. Das Landratsamt wurde über das Vorgehen der Stadt bereits informiert.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die ausgelegten Unterschriftenlisten direkt beim Landratsamt Landshut eingereicht werden sollten.
Datenstand vom 20.03.2024 09:08 Uhr