Datum: 18.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 13.05.2024
2 Dorfladen Seyboldsdorf - Vorstellung Vorentwurf
3 Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- und Grünordnungsplan SO PV Pfaffenbach & Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan
4 Sanierung Vilstalhalle
4.1 Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung
4.2 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten
4.3 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Metallbauarbeiten
4.4 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Tür- und Fensterelemente
4.5 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Pfosten-Riegel-Fassade
4.6 Sanierung Vilstalhalle - Nachtrag Sanitärarbeiten
5 Baurecht
5.1 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau Realschule Vilsbiburg - Amselstraße 6, Fl.Nr. 670/4, 670/5, Gemarkung Vilsbiburg
5.2 Antrag auf Vorbescheid - Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude für die Errichtung von zwei WE im OG und mit 9 PKW Garagen im EG - Haubenberg 41, FlNrn. 1194, 1208, 1210, Gem. Seyboldsdorf
5.3 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Stephan-von-Schleich-Straße 22, Fl.Nr. 1866/23, Gemarkung Haarbach
5.4 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutzzaun - Ludwig-Thoma-Ring 15; Fl.Nr. 684/33, Gemarkung Vilsbiburg
6 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Brücke in Niedermühle - Verkehrsfreigabe für Rad- und Fußverkehr
6.2 Information über den aktuellen Stand zur Kommunalen Wärmeplanung
6.3 Anfrage StRin Koj - Ortstermin Seyboldsdorfer Str. - Petition

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 13.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 13.05.2024 wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Dorfladen Seyboldsdorf - Vorstellung Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Errichtung des Dorfladen Seyboldsdorf wurde die Planungsgesellschaft 
POKAM mbH beauftragt.
Es liegt nun ein detaillierter Vorentwurf mit Kostenberechnung in der zweiten Ebene vor.
Herr Pollinger von POKAM stellt den Vorentwurf anhand einer Präsentation vor.

Diskussionsverlauf

StR Lehner bittet um Überprüfung, ob die Dorfstraße Richtung Hochstraße auf Tempo 30 beschränkt werden kann.   

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Vorentwurfsplanung mit der beiliegenden Kostenberechnung weiter zu verfolgen. Das Stadtbauamt stellt auf dieser Grundlage einen Antrag auf Förderung der Maßnahme beim Amt für ländliche Entwicklung.
Mit Erreichen der Entwurfsqualität der Planung wird das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet und die entsprechenden Ausschreibungen vorbereitet und durchgeführt.
Die Kommunikation mit der Dorfgemeinschaft, Pfarrei und Bistum Regensburg, insbesondere Vertragsangelegenheiten, werden über das Regionalmanagement Herr Georg Straßer abgewickelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- und Grünordnungsplan SO PV Pfaffenbach & Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Pfaffenbach“ und das Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan wurden in der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024 veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen eingereicht.

Frau Linke vom Büro Linke+Kerling stellen die Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplanes und des Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Diskussionsverlauf

StR Bauer fragt an was passiert, wenn die 66% des Referenzertrages nicht erreicht werden. 

Frau Linke erklärt, dass es sich dann nicht um eine Agri-PV Anlage handelt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten legt da allerdings sehr viel Wert darauf, dass hier neben der PV Nutzung auch noch ein entsprechender konventioneller Ackerbau betrieben wird.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „SO PV Pfaffenbach“ und zum Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „SO PV Pfaffenbach“ und zum Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Sanierung Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4
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4.1. Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Sitzung des BUA am 15.04.2024 wurde die letzte Kostenverfolgung für das Gesamtprojekt vorgestellt.

Diese endete bei 13.075.298,96 € netto.

Freianlagen, diverse Ausstattungen und PV-Anlage sind hierin nicht enthalten.

Die aktuell zu vergebenden Gewerken, sowie ein Nachtrag, werden in den nächsten fünf Tagesordnungspunkten detailliert behandelt. 

Vorab stellt Herr Architekt Michael Leidl von Arc-Architekten anhand einer Präsentation die aktuelle Kostenfortschreibung vor, die auch die Kostenprognose für die noch nicht submittierten Gewerke enthält.

Die Kostenprognose für das Gesamtprojekt endet nun bei 13.160.718,21 € netto.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Kostenverfolgung mit den prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von netto 13.160.718,21 € zu. Diese bildet die Grundlage zur weiteren Durchführung der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“.

Im Rahmen der weiteren Ausschreibungen sind die Planer aufgefordert, der Wirtschaftlichkeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und auch nach Alternativlösungen zu suchen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit planerischer Anpassungen, soweit dadurch die vorgesehene Zeitschiene nicht gefährdet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

In einer offenen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote zur Ausführung der Trockenbauarbeiten eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform der Europäischen Union, den Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 13 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 27.05.2024 lagen 4 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Akustikbau Haydn & Oberneder GmbH, Salzweg        583.071,08 €         netto
  2. Lindner SE, Arnstorf
  3. Steinlehner GmbH & Co.KG, Neuötting
  4. Schreinerei Vogl GmbH, Thanndorf



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 2,24% den Ansatz des von Arc Architekten vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch Arc Architekten.
Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. Akustikbau Haydn & Oberneder GmbH mit der Ausführung der Trockenbauarbeiten, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 24.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Metallbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

In einer offenen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote zur Ausführung der Metallbauarbeiten eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform der Europäischen Union, den Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 20 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 27.05.2024 lagen 3 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Schlosserei Hackl GmbH & Co.KG, Regen                                410.904,80 € netto
  2. Hiermer GmbH, Marklkofen
  3. Pauli GmbH, Ringelai


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 11,25% den Ansatz des von Arc Architekten vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch Arc Architekten.
Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. Schlosserei Hackl GmbH & Co.KG mit der Ausführung der Metallbauarbeiten, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 27.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.4. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Tür- und Fensterelemente

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wurde der Auftrag zur Herstellung der Tür- und Fensterelemente durch den Bau- und Umweltausschuss am 11.12.2024 an die Firma FT-Vilstal GmbH vergeben.
Wie in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.05.2024 bekanntgegeben, wurde gegen die Firma FT-Vilstal GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Auftrag wurde daraufhin nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B gekündigt.

In einer erneuten offenen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform der Europäischen Union, den Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 21 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 03.06.2024 lagen 5 Angebote vor.

Zur Angebotseröffnung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Schreinerei Reichl, Gangkofen
  2. HAMA Alu + Holzbauwerk GmbH, Rottenburg                        144.594,00 € netto
  3. Beck Fenster und Türen GmbH, Niederaichbach
  4. Metallbau Grünleitner, Ering-Münchham
  5. Probat Bau AG, München

In die engere Wahl der Prüfung kamen die Bieter 1 bis 3.
Nur Bieter 2 hat die zur Prüfung nachgeforderten Unterlagen rechtzeitig, zutreffend und vollständig geliefert.
Gemäß §16 VOB/A-EU Abs. 5 sind die Bieter 1 und 3 von der Wertung auszuschließen.

Die geprüfte Angebotssumme des verbleibenden Bieters unterschreitet um 1,89% den Ansatz des von Arc Architekten vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Des erneute Angebotsergebnis liegt 12.300,- € netto unter der ersten Beauftragung.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch Arc Architekten.
Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. HAMA Alu + Holzbauwerk GmbH mit der Herstellung der Tür- und Fensterelemente, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 29.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.5. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Pfosten-Riegel-Fassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4.5

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wurde der Auftrag zur Herstellung der Pfosten-Riegel-Fassade durch den Bau- und Umweltausschuss am 11.12.2024 an die Firma FT-Vilstal GmbH vergeben.
Wie in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.05.2024 bekanntgegeben, wurde gegen die Firma FT-Vilstal GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Auftrag wurde daraufhin nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B gekündigt.

In einer erneuten offenen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform der Europäischen Union, den Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 14 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 03.06.2024 lagen 1 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. HAMA Alu + Holzwerkbau GmbH, Rottenburg                        192.755,90 € netto





Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 5,76% den Ansatz des von Arc Architekten vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Des erneute Angebotsergebnis liegt 34.419,90,- € netto über der ersten Beauftragung.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch Arc Architekten.
Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. HAMA Alu + Holzwerkbau GmbH mit der Herstellung der Pfosten-Riegel-Fassade, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 29.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.6. Sanierung Vilstalhalle - Nachtrag Sanitärarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 4.6

Sachverhalt

Im Zuge der Ausführungsplanungen wurde das Entwässerungskonzept des Hallendaches und des neu zu errichtenden Daches geändert.
Die ursprüngliche Planung sah eine Freispiegelentwässerung in den Binderachsen vor.
Die Leitungen wären hier größtenteils später unzugänglich über den Abhangdecken verbaut gewesen und hätte im zeitlichen Ablauf des Baubetriebes so einige Probleme mit sich gebracht.
Zum Zeitpunkt der ersten Planung war eine Alternative statisch nicht absehbar.

Im Zuge der Detailplanung, insbesondere im statischen Bereich, stellte sich dar, dass sich nun eine Entwässerung quer zu den Binderachsen möglich ist.
Hierzu war es erforderlich das Leitungssystem auf eine Druckentwässerung umzustellen.
Sämtliche innenliegenden Leitungen sollen nun nicht mehr gesteckt, sondern verschweißt werden, was insgesamt eine größere Sicherheit hinsichtlich Leckagen am Entwässerungssystem darstellt.

Die vorgesehene Änderung stellt im Gesamtsystem eine ingenieurstechnisch wesentliche Verbesserung dar.

Die mit der Ausführung beauftragte Firma DELTA Gebäudetechnik GmbH hat hierzu einen Nachtrag erstellt. Dieser endet bei netto 94.652,06 €.
Abzüglich der im Ur-Angebot enthaltenen Kosten von netto 38.753,49 € ergeben sich Mehrkosten in Höhe von netto 55.898,57 €.

Die Prüfung des Nachtrags erfolgte durch das Ingenieurbüro ZREU.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma DELTA Gebäudetechnik GmbH mit dem Nachtrag 1 in Höhe von 55.898,57 € netto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5
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5.1. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau Realschule Vilsbiburg - Amselstraße 6, Fl.Nr. 670/4, 670/5, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Goben“ Deckblatt 7.

Das Bauvorhaben ist vor dem in Kraft treten des Bebauungsplanes „Goben“ Deckblatt 7 zulässig, da die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bereits durchgeführt wurde. Ebenso ist anhand der Antragsunterlagen anzunehmen, dass das Vorhaben den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht. Der Antragsteller hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Goben“ Deckblatt 7 für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkannt und die Erschließung ist gesichert.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Freiflächenplan:

Ansicht von Gobener Straße:


Ansicht von Starenweg:

Ansicht von Finkenstraße:

Ansicht West Amselstraße/Drosselweg:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5.2. Antrag auf Vorbescheid - Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude für die Errichtung von zwei WE im OG und mit 9 PKW Garagen im EG - Haubenberg 41, FlNrn. 1194, 1208, 1210, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Die Antragsteller begehren den Neubau eines Gebäudes für 9 PKW-Garagen im EG und zwei Wohneinheiten im OG anstelle des derzeit dort befindlichen, ehemals landwirtschaftlich genutzten, Gebäudes. 


Sonstige Vorhaben im Außenbereich können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Teilprivilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist durch den geplanten Abriss und Neubau nicht gegeben. Lediglich die Änderung der bisherigen Nutzung von Gebäuden fallen unter diesen Punkt.

Gemäß § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange unter anderem vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht oder die Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. 

Auszug Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan stellt für Haubenberg den damaligen Gebäudebestand und Flächen für die Landwirtschaft dar.

Das neue Gebäude befindet sich lagemäßig am Standort des Bestandsgebäudes. Der beantragte Neubau soll allerdings 2,30 Meter tiefer und 2,20 Meter länger als das bisherige Gebäude werden. Die Bestandsgrundfläche beträgt ca. 201 m². Das neue Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 267 m². 

Auf dem Anwesen befinden sich bereits ein Wohnhaus (Haubenberg 41) und, mit Bescheid vom 17.07.2020 genehmigt, ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und vier Appartements (Haubenberg 42). Zusammen mit den restlichen Gebäuden in Haubenberg handelt sich um eine sogenannte Splittersiedlung. Unter einer Splittersiedlung ist eine aus mehreren Gebäuden bestehende Ansiedlung zu verstehen, die nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB zu werten ist.

Ob ein Vorhaben eine Splittersiedlung verfestigt, ist nicht immer allein unter quantitativen Gesichtspunkten zu beurteilen. Eine solche Betrachtungsweise greift zu kurz. Auch die Qualität der durch das Vorhaben innerhalb der Splittersiedlung bewirkten baulichen Veränderung kann von ausschlaggebender Bedeutung sein. Dass im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Gebäudes mit zwei Wohneinheiten und neun Garagen eine andere bauliche Anlage beseitigt wird, rechtfertigt es nicht, die Neubebauung bodenrechtlich als neutral zu bewerten. Auch wenn ein Vergleich des Baubestandes vor und nach der geplanten Baumaßnahme im Hinblick auf die jeweils vorhandene Baumasse keine spürbare Veränderung erkennen lässt, ist gleichwohl eine Verfestigung des städtebaulich unerwünschten Siedlungsansatzes zu verzeichnen, weil mit der Baumaßnahme eine erhebliche qualitative Veränderung des verbliebenen Bestandes verbunden ist und diese Qualitätsänderung die außenbereichsfremde Nutzung auf unabsehbare Zeit festschreibt. Ob und wie stark der Außenbereich durch außenbereichsfremde bauliche Anlagen beeinträchtigt wird, hängt nicht nur von der Zahl und dem Volumen der Baukörper ab, sondern auch von der Art der Nutzung, der diese baulichen Anlagen dienen sollen. Das bisherige Gebäude diente dem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Eine solche Nutzung beeinträchtigt die Gesamtheit der Belange, zu deren Schutz der Außenbereich grundsätzlich von außenbereichsfremder Bebauung freigehalten werden soll, ungleich geringer, als eine Wohnnutzung, deren Auswirkungen ständig spürbar sind und die regelmäßig einer ausgeprägteren Infrastruktur bedarf, als ehemalige landwirtschaftliche Nutzungen der genehmigten Art.
Dieser Umstand bewirkt die Verfestigung des bereits vorhandenen Siedlungssplitters Haubenberg.



Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Vom Antragsteller wurde auch ein Beiblatt zum Ist-Zustand des bestehenden Gebäudes vorgelegt. Über das RIS wurde das Beiblatt mitsamt Fotos den Stadträten zur Verfügung gestellt.

Die vorhandene Kleinkläranlage zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers kann lt. der vorliegenden Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft auch für die zusätzlichen Einwohnerwerte erweitert werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt, das den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht und die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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5.3. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Stephan-von-Schleich-Straße 22, Fl.Nr. 1866/23, Gemarkung Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ aus dem Jahr 2001.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ werden beantragt:
  • Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit dem dritten Stellplatz. Aufgrund der neuen Stellplatzsatzung und der Wohnfläche von mehr als 149 m² muss auf dem Baugrundstück ein dritter Stellplatz nachgewiesen werden. Dieser wird als nicht überdachter Stellplatz unmittelbar an der Ortsstraße, im Zufahrtsbereich der Garage, beantragt und überschreitet damit die dafür vorgesehenen Grenzen.
  • Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 4,50 Meter mit dem Wohnhaus. Beantragt werden 5,94 Meter. Der Antragsteller möchte das Obergeschoss ohne Kniestock ausführen um dort vollwertige Wohnräume schaffen zu können. Wandhöhenüberschreitungen in diesem Umfang wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits in der Vergangenheit genehmigt. Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
  • Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 35°-45° mit dem Wohnhaus. Beantragt werden 25°. In Kombination mit der Überschreitung der Wandhöhe möchte der Antragsteller mit der geringeren Dachneigung die Gesamthöhe des Gebäudes reduzieren. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden auch schon größere Unterschreitungen genehmigt.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben positiv beurteilt. Hinsichtlich der zusammengebauten Garagen passt sich das beantragte Bauvorhaben an die vorhandene Nachbargarage an.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen,
  • Überschreitung der Wandhöhe mit dem Wohnhaus und
  • Unterschreitung der Dachneigung mit dem Wohnhaus
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.4. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutzzaun - Ludwig-Thoma-Ring 15; Fl.Nr. 684/33, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung einer Einfriedung bzw. eines Sichtschutzzaunes aus unbehandeltem Lärchenholz mit waagrechter Verschalung und einer Höhe von 1,85 Meter. Der Zaun soll einen Sockel mit einer Höhe von 0,15 Meter erhalten. Die Gesamthöhe beträgt dann 2,00 Meter. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ aus dem Jahr 1968. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:


Der beantragte Sichtschutzzaun überschreitet zum einen die zulässige Höhe von 1,00 Meter und weicht auch von der Ausführung ab, da die Zaunfelder nicht vor den Zaunpfosten durchlaufen und die Zaunpfosten dieselbe Höhe wie die Zaunoberkante erhalten werden.

Der Antragsteller begründet den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:


Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.

Aus städtebaulicher Sicht werden Einfriedungen mit einer derartigen Höhe zur Bewahrung von Privatsphäre grundsätzlich problematisch gesehen. Aufgrund der Lage des einzufriedenden Bereichs unmittelbar an einem stark frequentierten selbständigen Gehweg und auch nicht im Vorgartenbereich des Grundstücks kann von Seiten der Verwaltung jedoch ausnahmsweise eine positive Beurteilung im vorliegenden Einzelfall abgegeben werden.

Folgende Beispielfotos für die geplante Ausführung des Sichtschutzzaunes wurden vom Antragsteller vorgelegt:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schachten“ zu erteilen, da es sich um keinen Vorgartenbereich handelt und die einzufriedende Grundstücksseite unmittelbar an einen öffentlich gewidmeten selbständigen Gehweg angrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö informativ 6
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6.1. Brücke in Niedermühle - Verkehrsfreigabe für Rad- und Fußverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Zwischen Tattendorf und Johanneskrichen liegt bei Niedermühle eine Brücke, die in der Vergangenheit wegen baulicher Mängel für den Kraftfahrverkehr gesperrt war. Die Stadt Vilsbiburg hat Baumaterial (Betonsteine und Holz) zur Verfügung gestellt. Anwohner haben in den letzten Wochen in Eigenleistung ein Geländer errichtet, sodass die Brücke jetzt für den Geh- und Radverkehr freigegeben werden konnte.

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6.2. Information über den aktuellen Stand zur Kommunalen Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö informativ 6.2

Sachverhalt

Fördermaßnahme: Kommunale Wärmeplanung
Antragseinreichung: 03.08.2023
Bundeszuwendung – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Empfänger: ZUG (Zukunft -Umwelt – Gesellschaft)

Eingang Förderzusage: 17.05.2024
Über eine nicht rückzahlbare Zuwendung
Vollumfänglich wie beantragt

Fördersatz: 90% (bis zu einer Festbetragsobergrenze)

Zeitraum: 01.05.2024 bis 30.04.2025

Weiteres Vorgehen:
Angebote einholen auf Basis der Förderrichtlinien
Am 29.07.2024: Auftragserteilung im BUA

Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe eingestellt.

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6.3. Anfrage StRin Koj - Ortstermin Seyboldsdorfer Str. - Petition

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö informativ 6.3

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin informiert auf Nachfrage von StRin Koj über den kürzlich stattgefundenen Ortstermin in der Seyboldsdorfer Straße. Zusammen mit der PI Vilsbiburg, Vertretern der Stadtverwaltung und Vertretern des Landtags-Verkehrsausschusses wurde die Engstelle in der Seyboldsdorfer Straße LA 2 bewertet und der Verkehr im Zeitraum des Ortstermins begutachtet.  

Über die eingereichte Petition liegt bislang noch keine Entscheidung vor. 

Datenstand vom 26.06.2024 07:01 Uhr