Datum: 11.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Möglichkeiten für PV-Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütung und für Stromspeicherung
2 Erweiterung des Personenkreises für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde - Satzungsänderung
3 Verlängerung Beschluss Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"
4 Verkaufspreise im Baugebiet Haarbach "Am Alten Sportplatz"
5 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfläche" und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Deckblatt Nr. 17 zum Flächennutzungsplan
6 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2017 Stadt Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis
7 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2017 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis
8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Stadtrat-Sitzung vom 09.04.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Anfrage StR in Feß - Radweg von Pirken nach Haarbach
9.2 Anfrage StR Billinger - Dienstanweisung an Mitarbeiter
9.3 Anfrage StR Steigenberger - Fortschritt der Sanierung der Mittelschule
9.4 Stellungnahme StR Billinger - Vorwurf der Bestechlichkeit
9.5 Anfrage StR Bauer - Volksfestbus 2018
9.6 Anfrage StR Sterr - Baubeginn Baugebiet Seyboldsdorf Süd-Ost

zum Seitenanfang

1. Möglichkeiten für PV-Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütung und für Stromspeicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Vorgang:
Stadtrat Georg Brams berichtet von einem Zeitungsbericht der Freien Wähler, in dem Georg Lechner von den Stadtwerken auf die Problematik bei der Anschlussregelung für PV-Anlagen hinwies. Nach der Fristbindung von 20 Jahren ist absehbar, dass für den erzeugten Strom keine rentablen Netzentgelte mehr bezahlt werden. Das Thema sollte durch den Regionalmanager Georg Straßer erarbeitet werden.

Bearbeitung:
Regionalmanager Georg Straßer ist mit der Thematik laufend konfrontiert und erörtert diese im Rahmen der Vortragsabende im Regionaldialog mit den interessierten Bürgern, mit Hilfe von Fachleuten zum Thema Fotovoltaik und Speicher. Hier wird derzeit viel spekuliert und der Tenor ist dieser: Man wartet auf eine ausgereifte Anschlussregelung auf Bundesebene, die in den nächsten zwei Jahren kommen soll, sobald bei den ersten EEG-Anlagen die Vergütung ausläuft.

Um dem Stadtrat zu diesem Thema eine adäquate Information zu bieten, wurde Hans Urban vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Haag eingeladen, einen Kurzvortrag zu halten und für Fragen zur Verfügung zu stehen.   

Diskussionsverlauf

Herr Urban stellt das Thema vor. Der Vortrag wurde im Gremium als interessant angesehen. Die Präsentation wird in das RIS eingestellt.

zum Seitenanfang

2. Erweiterung des Personenkreises für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde - Satzungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen für verdiente Persönlichkeiten durch die Stadt Vilsbiburg sollen höchstens drei Ehrenbürger lebende Persönlichkeiten sein können.

Der Stadtrat ist sich einig, dass die Anzahl der Ehrenbürger erhöht werden soll.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen  für verdiente Persönlichkeiten durch die Stadt Vilsbiburg mit der Maßgabe, dass § 3 Abs. 2 der Satzung folgende Fassung enthält:

„Gleichzeitig sollen höchstens fünf Ehrenbürger und pro volle 1.000 Einwohner ein Inhaber der Bürgermedaille lebende Persönlichkeiten sein können.“

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Verlängerung Beschluss Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mittlerweile wurde eine Großzahl der vorhandenen Grundstücke im Baugebiet „Burger Feld“  veräußert.
Alle Urkunden und deren Bestandteile sind aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 10.10.2016 durch den ersten Bürgermeister genehmigt worden. Die Ermächtigung des ersten Bürgermeisters wurde jedoch auf den 31.12.2017 befristet.

Um die letzten Grundstücksverkäufe in diesem Sinne weiter zu behandeln, ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 10.10.2016 bis zum 31.12.2019 nötig.

Beschluss

Der Stadtrat verlängert die im Beschluss vom 10.10.2016 beinhaltete Ermächtigung, welche den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter ermächtigt notarielle Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet „Burger Feld“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses zu genehmigen.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben, sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist weiterhin über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verkaufspreise im Baugebiet Haarbach "Am Alten Sportplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 23.04.2018 wurde die Kalkulation zu den Grundstückspreisen im Baugebiet Haarbach „Am Alten Sportplatz“ dargelegt. Der Stadtrat hat die notwendigen Festlegungen getroffen und die Verwaltung noch mit einer Nachberechnung beauftragt.
Diese Nachberechnung ist nun durchgeführt worden und es ergibt sich damit ein Grundstücksverkaufspreis in Höhe von 100 € / m².

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Nachberechnung des Grundstücksverkaufspreises im Baugebiet Haarbach „Am Alten Sportplatz“ zur Kenntnis. Die Grundstücke im „oberen Bereich“ des Wohnbaugebietes werden zum Preis von 100 € je Quadratmeter verkauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfläche" und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Deckblatt Nr. 17 zum Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 16.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ und für den Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 16 gefasst (Antragsteller: Huber Solar GmbH). Dabei sollte auf FlNr. 23 (Tfl.) eine Photovoltaikfreifläche entstehen. Im Zuge dessen wurde im Wasserwirtschaftsamt vorab eine Stellungnahme angefragt:

„Zu dem angefragten Grundstück nehmen wir wie folgt Stellung:

D ie Fläche liegt im vorläufig gesichertem Überschwemmungsgebiet der großen Vils. Es besteht ein Bauverbot.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei der Rechtsbehörde eine Ausnahme zu beantragen. Die Rechtsbehörde entscheidet über die Gewährung einer Ausnahme. Diese kann nur unter gewissen fachlichen Randbedingungen erteilt werden und  ist auch abhängig von der Art der Ausnahme. So ist der Weg zu einer Ausnahme für ein Einzelbauvorhaben ein anderer als für eine Bauleitplanung.

Für das Vorhaben wird eine Bauleitplanung notwendig sein.
Für die Ausnahme für eine Bauleitplanung muss vom Antragsteller (in dem Fall die Stadt als durchführende des Bauleitplanverfahrens) nachgewiesen werden, dass eine Entwicklung an andere Stelle im Gemeindegebiet nicht möglich ist.
Neben diesem Punkt sind 8 weitere zu erfüllen, wobei der erste in der Regel die größte Hürde darstellt. Siehe §78 Abs. 2 WHG.
Der Bebauungsplan kann nur rechtskräftig werden, wenn die notwendige Ausnahmegenehmigung im Vorfeld vorliegen würde.

Über die Betroffenheit Ihres Grundstückes können Sie sich im Kartendienst IÜG informieren. www.iug.bayern.de
Es gibt dort eine Suche nach Flurnummer. Oder einfach an die betroffene Stelle zoomen.

Im Anhang erhalten Sie die Darstellung in Wassertiefen. Hier sehen Sie dann auch, dass auf dem Grundstück sehr schnell sehr hohe Wassertiefen erreicht werden. Wassertiefen sind bis über 1,5m möglich im maßgeblichen Fall.

Aus fachlicher Sicht ist hier eine Beschränkung auf Flächen außerhalb des Überschwemmungsgebiets zu verfolgen.
Eine Bauleitplanung auf Überschwemmungsgebietsflächen wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht befürwortet.

Das Landratsamt Landshut erhält als zuständige Rechtsbehörde einen Abdruck dieser Stellungnahme.
Die Stadt Vilsbiburg erhält als für die Planungshoheit zuständige Stelle ebenfalls einen Abdruck.“

Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wird die angestrebte Bauleitplanung nicht befürwortet. Der gefasste Aufstellungsbeschluss ist daher aufzuheben.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Stadträtin Floegel erläuterte der Erste Bürgermeister Haider, dass eine Diskussion mit dem WWA über die Stellungnahme nicht mehr zielführend ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den am 16.10.2017 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ mit der Gebietsart „SO“ und für den Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 16 aufzuheben.

Bisher entstandene Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2017 Stadt Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2017 für die Stadt Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2017 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigen Ergebnis ab:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
26.377.500,00
25.572.502,33
   - 804.997,67
Vermögenshaushalt
15.415.800,00
15.423.443,27
      + 7.643,27
Gesamt
41.793.300,00
40.995.945,60
    - 797.354,40


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführg. zum VermHH
25.800,00
1.295.978,49
+ 1.270.178,49
Zuführg. vom VermHH
0,00
0,00
0,00

Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2017
Zuführung in €
2017
Entnahme in €
2017
Stand in €
31.12.2017
lt. HH-Plan
3.500.000,00
0,00
-3.066.700,00
433.300,00
Ergebnis
4.720.110,71
+ 172.851,36
- 4.259.418,04
633.544,03
Differenz

+ 172.851,36
+ 1.192.718,04



Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2017
Aufnahme in €
2017
Tilgung in €
2017
Stand in €
31.12.2017
lt. HH-Plan
6.322.000,00
+ 7.316.000,00
1.156.250,00
12.481.750,00
Ergebnis
6.322.000,00
+ 3.500.000,00
1.156.250,00
8.665.750,00
Differenz

- 3.816.000,00
0,00


Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Haider machte anhand der Zahlen auf eine sorgfältige Haushaltsführung in den nächsten Jahren aufmerksam.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2017 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2017 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der vorläufige Jahresabschluss 2017 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2017 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigem Ergebnis:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
200.900,00
204.856,50
+ 3.956,50
Vermögenshaushalt
  48.800,00
  36.496,26
 -12.303,74
Gesamt
249.700,00
241.352,76
  - 8.347,24


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführung zum VermHH
39.600,00
27.378,26
- 12.221,74

Rücklagenentwicklung
(allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2017
Zuführung in €
2017
Entnahme in €
2017
Stand in €
31.12.2017
lt. HH-Plan

+ 20.600,00
0,00

Ergebnis
1.192.858,15
+ 16.512,13
0,00
1.209.370,28
Differenz

   - 4.087,87
0,00

*)
davon (vorläufig)
für Erhalt des Grundstockvermögens:        1.109.943,18 €
Erweiterungs- u. Erneuerungsrücklage:             57.280,51 €
freie Rücklage:                                     42.146,59 €

Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2017
Aufnahme in €
2017
Tilgung in €
2017
Stand in €
31.12.2017
Ergebnis
659.285,92
0,00
5.189,10
654.096,82
*)
davon zinsloses Darlehen der Stadt:        306.775,13 €
Rest (öffentliches Darlehen)                        347.321,69 €

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2017  der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Stadtrat-Sitzung vom 09.04.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö informativ 8

Sachverhalt

Bei folgenden Punkten der nichtöffentlichen Stadtrat-Sitzung vom 09.04 .2018 wurde festgestellt, dass der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 2: Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Fritz Dräxlmaier und Herrn Peter Bruckmayer
TOP 3: Beratung zu den Mitgliedern der ISEK Lenkungsgruppe
TOP 4: Anfrage zur Errichtung eines Garagenparks im Gewerbegebiet Rieder im Feld (im Grundsatz)

zum Seitenanfang

9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö informativ 9
zum Seitenanfang

9.1. Anfrage StR in Feß - Radweg von Pirken nach Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö 9.1

Sachverhalt

StR Feß wollte wissen, ob es neue Erkenntnisse zu den Grundstückverhandlungen bezüglich dem Radweg von Pirken nach Haarbach gibt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass zusammen mit dem Landrat wieder  Grundstückverhandlungen aufgenommen wurden.

zum Seitenanfang

9.2. Anfrage StR Billinger - Dienstanweisung an Mitarbeiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö 9.2

Sachverhalt

StR Billinger hat angefragt, ob es eine Dienstanweisung an die MitarbeiterInnen der Stadt Vilsbiburg gibt, in welcher Ihnen verboten wird mit Mitgliederinnen und Mitgliedern des Stadtrates Vilsbiburg über die Arbeit zu reden.

Es gibt eine Dienstanweisung, welche den MitarbeiterInnen vorschreibt, sich mit dienstlichen Belangen in erster Linie an die Vorgesetzten zu wenden um die Organisationsstruktur in der Stadt Vilsbiburg einzuhalten. Die Dienstanweisung regelt im allgemeinen den Informationsaustausch zwischen dem Stadtrat von Vilsbibur g und den MitarbeiterInnen und wurde dem Stadtrat am 19.02.2018 bekannt gegeben.

zum Seitenanfang

9.3. Anfrage StR Steigenberger - Fortschritt der Sanierung der Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö 9.3

Sachverhalt

StR Steigenberger hat nach dem Fortschritt der Sanierung der Mittelschule gefragt.

Hierzu erklärte der Erste Bürgermeister Helmut Haider, dass man mit der Sanierung im Kosten- und Zeitrahmen ist. Der Schulbetrieb kann zum neuen Schuljahr aufgenommen werden.

zum Seitenanfang

9.4. Stellungnahme StR Billinger - Vorwurf der Bestechlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö 9.4

Sachverhalt

StR Billinger nahm zu der E-Mail von Herrn Manfred Eberl vom 18.05.2018 ausführlich Stellung und hat den Vorwurf der Bestechlichkeit entschieden zurück gewiesen.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer nahm  von Seiten der Verwaltung dahin gehend Stellung, dass keine Anzeichen für eine Bestechlichkeit vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wäre eine Anzeige erfolgt.

zum Seitenanfang

9.5. Anfrage StR Bauer - Volksfestbus 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö 9.5

Sachverhalt

StR Bauer hat angefragt, ob es dieses Jahr nicht doch einen Volksfestbus zumindest in abgespeckter Version gibt.

Hierzu konnte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer berichten, dass man Angebote von anderen Busunternehmen eingeholt hat, nachdem der örtliche Busunternehmer nicht mehr bereit ist die Fahrten durchzuführen. Diese lagen erheblich über dem Angebot des örtlichen Unternehmens, was das Defizit noch weiter erhöhen würde.

Aus diesem Grund hat man das Thema nicht weiter verfolgt, der Volksfestbus wird nur noch zum Altennachmittag eingesetzt. Von StR Peisl kam der Vorschlag, die Ortsteile sollen auf eigene Initiative die Fahrten zum Volksfest organisieren.

zum Seitenanfang

9.6. Anfrage StR Sterr - Baubeginn Baugebiet Seyboldsdorf Süd-Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö 9.6

Sachverhalt

StR Ster r hat ausgeführt, dass in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.03.2018 die Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten zum Baugebiet Seyboldsdorf Süd-Ost erfolgte.  Ein Baubeginn sollte zum 16.04.2018 erfolgen, ist aber bis jetzt leider nicht geschehen.

Er verdeutlichte die Wichtigkeit des Baugebiets, da immer mehr junge EinwohnerInnen sonst aus Seyboldsdorf abwandern. Dies hat negative Auswirkungen auf das Orts- und Vereinsleben.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Überprüfung des Baubeginns zu. Der Priorität des Baugebiets für den Ort ist man sich bewusst.

Datenstand vom 18.06.2018 10:03 Uhr