Datum: 20.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kindertagesstätte Achldorf - Belag Veranda
2 Vorstellung der Leistungen des Landschaftspflegeverbandes Landshut für die Stadt Vilsbiburg
3 Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes "KiTa Burger Feld"
4 Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "An der Schlossstraße" in Haarbach
5 Vorstellung und Beschlussfassung über Kenntnisnahme des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Gaindorf" und des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes DB 16
6 Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Goben DB 5"
7 Antrag zum Bebauungsplan Burger Feld - Sebastian Huber (FW)
8 Grundschule Vilsbiburg, Sonderprogramm KIP-S - Auftragserteilung Architektenleistungen
9 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg, Neubau von 10 Wohneinheiten, Beauftragung Architektenleistungen
10 Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13), Fortschreibung des Kapitels B II Siedlungswesen - Anhörungsverfahren
11 Bauantrag - Halil Caglayan, Frontenhausener Str. 15, FlNr. 134/0, Gem. Vilsbiburg - Anbau mit Dachterrasse in Holzrahmenbauweise
12 Formlose Bauvoranfrage - Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gruber Straße, FlNr. 529/7, Gem. Vilsbiburg - Neubau von zwei Doppelhäusern und Einliegerwohnung
13 Antrag auf isolierte Befreiung - Marc Spieß, Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Unterstelle mit Abstellraum
14 Antrag auf Vorbescheid - Eigentümergemeinschaft Wagner, Gobener Str. 15, FlNr. 673/28, Gem. Vilsbiburg - Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohnungen und Carport
15 Antrag auf Vorbescheid - Richard Birnkammer, Schloßstr. 26, FlNr. 1814, Gem. Haarbach - Abbruch eines bestehenden Anwesens und Ersatzneubau eines EFH mit Nebengebäude
16 Bauantrag - Richard Baumgartner, Karwill 40 + 40 1/2, FlNr. 239, Gem. Seyboldsdorf - Einbau eines Büros in eine bestehende Scheune
17 Bauantrag - Athanasios Tsikuridis, Frontenhausener Str. 40, FlNr. 166, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Dachterrasse auf einer bestehenden Terrassenüberdachung
18 Informationen und Anfragen
18.1 Übersicht über derzeit laufende Bauleitplanverfahren
18.2 Straßensanierung Kirchstraße/Pfründestraße - Aufhebung der Ausschreibung
18.3 Anfrage StRin Koj - LKW Verkehr in der Brückenstraße
18.4 Anfrage StRin Koj - Spurrinne auf Höhe Frauensattlinger Str. 4
18.5 Anfrage StR Hiller - Durchgang am ehem. Wintererhaus

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1. Kindertagesstätte Achldorf - Belag Veranda

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

  1. Terrassenbelag - Bau- und Umweltausschussitzung vom 14.05.2018

In der Bau- und Umweltausschussitzung vom 14.05.2018 wurde von Mitgliedern des Ausschusses der Terrassenbelag für die Kindertagesstätte Achldorf nochmals thematisiert und soll in der Sitzung am 20.06.2018 erneut behandelt werden.

Mit Datum 24.05.2018 gab es zum Belag einen Eilantrag vom Stadtratsmitglied Sebastian Huber, der in der Sitzung ebenfalls mit beraten werden soll.

Nach Abwägung der zu erwartenden Vor- und Nachteile hatte in der Bau- und Umweltaus-schussitzung am 16.04.2018 das Architektubüro Vallentin empfohlen WPC als Material für den Terrassenbelag zu wählen, da das Material überwiegend aus Holzfasern besteht, recyclbar und vor allem splitterfrei ist.

Die zukünftige Kindergartenleitung hat sich zu dem Verandabelag geäußert und rät wegen der fehlenden Splitterfreiheit von einem Holzbelag ab. Sie empfiehlt daher als Material WPC zu verwenden. Die zukünftige Kindergartenleitung wird in der Sitzung anwesend sein und gerne Ihre fachliche Sichtweise vortragen.

Bei Einbau eines Pflasterbelages sind vor allen Türöffnungen Entwässerungsrinnen einzubauen, die auf dem Gelände zu versickern sind oder an das Entwässerungssystem angeschlossen werden müssen. Dies würde eine Umplanung erfordern.



  1. Eilantrag von Herrn Stadtrat Sebastian Huber vom 24.05.2018


Von: Sebastian Huber [mailto:s-huber-vib@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Mai 2018 16:35
An: Stelzer Sebastian
Betreff: AW: Terrassenbelag Kindergarten Achldorf
Wichtigkeit: Hoch


Hallo Sebastian,
ich bitte folgenden ergänzten Antrag dem BUA vorzulegen:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
aus der VZ vom 16.05.17 habe ich heute erfahren, dass es in der Sitzung des Bau- und Umwelt-Ausschusses am Montag, 14.05.18 wegen des bereits beschlossenen Terrassenbelages (Douglasie) für den KiGa Achldorf neue Erkenntnisse gibt.  Ich muss zugeben, dass ich mit der Entscheidung vom 16.04.18 des BU-A nicht glücklich war, weil ein reiner Holzbelag immer nach geraumer Zeit zu witterungs-bedingten Abnützungen führt und damit gerade bei Kindern schnell zu kleineren Verletzungen führen kann.
 


Ich stelle deshalb folgenden E i l a n t r a g:

Beim Kindergarten Achldorf werden für die Terrasse gehobelte (nicht geriffelte) Nut- und Federbretter aus Douglasie (ersatzweise Fichtenholz) verwendet.
Darüber wird ein grüner Rasenteppich fest verankert gelegt, wie er häufig für Balkone verwendet wird.
Sollte Fichtenholz zum Einsatz kommen, werden diese zusätzlich mit einer Holzschutzlasur versehen.
 
Begründung:
Der BUA hat bereits für die Terrasse des KiGa Achldorf als Belag „Douglasie“ beschlossen. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um geriffelte Bretter handelt. Anstelle dieser geriffelten Bretter sollten wie für Fußböden üblich nur gehobelte Nut- und Federbretter verwendet werden. Da diese Verarbeitung keine Lücken aufweist und daher nicht verletzungsanfällig beim Barfußlaufen ist. Mit dem darübergelegten grünen Teppichboden ist jede weitere Verletzungsgefahr durch sog. Spreitzel ausgeschlossen. Außerdem verringert sich die Verletzungsgefahr bei Stürzen, da der weichere Teppichboden auch Schürfverletzungen verhindert.
Sollten Fichtenholzbretter verwendet werden, wird deren Lebensdauer durch das Einlassen mit einer Holzschutzlasur verlängert. Sollten dann nach etwa zehn Jahren Ausbesserungsarbeiten nötig werden, muss nicht gleich die gesamte Terrasse erneuert werden. Außerdem bin ich der Meinung, dass diese Form des Belages noch dazu die kostengünstigste Variante ist.
Ein Belag aus dem ebenfalls vorgeschlagenen Kunststoffmaterial ist abzulehnen, da dieses Material bei großer Hitze eine Temperatur erreicht, die von Kindern barfuß nicht mehr begangen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Huber
Nagelschmiedgasse 13
84137 Vilsbiburg
Tel. 004987417281
Handy: 015226713848
Email: seb.huber@web.de
Email: s-huber-vib@t-online.de  

Diskussionsverlauf

Herr Anzeneder möchte darauf hinweisen, dass sich WPC stark erhitzen kann. Sofern dies allerdings im Verhältnis zur Problematik der Spreißelbildung akzeptabel gesehen wird, so sollte der Belag aus WPC gewählt werden.
Herr Binner erklärt, dass dichtere Materialien auch eine höhere Wärmeentwicklung aufweisen. WPC ist dichter als Holz. Allerdings handelt es sich bei der Terrasse um keine freie, sondern um eine überdachte Terrasse, daher ist es durchaus möglich, dass diese auch barfuß betreten werden kann.
Herr Sarcher weist darauf hin, dass die Spreißelbildung beim Holz das größere Problem darstellt.
Frau Feß sieht in dem vorgeschlagenen Rasenteppich auch ein ästhetisches Problem. Da die Splitterbildung beim Holz ein großes Problem darstellt soll die Terrasse mit WPC belegt werden.

Beschluss

Der Eilantrag von Herrn Stadtrat Sebastian Huber vom 24.05.2018 wurde bei der Wahl des Terrassenbelages in die Prüfung mit einbezogen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, als Terrassenbelag das Material WPC  zu verwenden.

Bei einer Materialwahl von WPC wird der Beschluss 3 vom Tagesordnungspunkt Nr. 12 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 16.04.2018, aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Leistungen des Landschaftspflegeverbandes Landshut für die Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

Vorgang:
Im Zusammenhang mit den Haushalt konsolidierenden Maßnahmen wurden in einer Sitzung des Stadtrates Ende 2017 die Ausgaben für den Landschaftspflegeverband (LPV) teils kritisch betrachtet. Man hat den Anspruch erhoben, für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.767,50 € über konkrete Gegenleistungen für Vilsbiburg informiert zu werden.

Bearbeitung:
Regionalmanager Georg Straßer ist mit dem Landschaftspflegeverband in laufendem Kontakt, in Abstimmung mit dem Stadtbauhof die Gestaltung und Pflege der städtischen Flächen zu organisieren und zu bewerten. Der Landschaftspflegeverband führt neben der fachlichen Beratung für Kommunen und Bürger auch die Herstellung und Pflege von Naturschutzflächen und entsprechenden Maßnahmen durch, für städtische Ausgleichsflächen, die im Rahmen der Kompensationsverordnung verpflichtend sind, kann er aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden. 

Information als Vortrag:
Der Geschäftsführer, Herr Tobias Lermer, stellt in einem Bericht die Leistungen vor, die der LPV Landshut für die Stadt Vilsbiburg erbringt.

Diskussionsverlauf

Herr Lermer stellt die einzelnen Leistungen des Landschaftspflegeverbandes für Vilsbiburg vor.

Stichpunktartig im Einzelnen wurde bereits durchgeführt:
Saatgutausgabe an Privatleute zur Schaffung einer „Bienenweide“, Naturschutzfachliche Aufwertung des renaturierten Haarbachs, Anlage einer Blumenwiese und Pflanzung von Obstbäumen in Haarbach, Pflege am Rettenbach, Pflege Gaindorf VNP, Vertragsnaturschutz-Beratung im Vilstal, Pflanzung seltener Arten auf versch. Flächen (z.B. Färberanger und VNP-Fläche Gaindorf), Entkrautung des Dorfweihers in Haarbach

Geplante Projekte:
Renaturierung Rettenbach, Ansaat Seyboldsdorf, Ansaat einer Fläche am Rettenbach (Hagebaumarkt), Neuanlage Amphibienbiotop am Rettenbach

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3. Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes "KiTa Burger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Der Billigungsbeschluss für das dazugehörige Deckblatt Nr.18 des Flächennutzungsplanes wird in der Stadtratssitzung am 23.07.2018 behandelt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zu dem Bebauungsplan „KiTa Burger Feld“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „KiTa Burger Feld“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "An der Schlossstraße" in Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurden im Bereich des Immissionsschutzes (Wohngebäude zur bestehenden Bäckerei) noch Anpassungen vorgenommen.

Der Billigungsbeschluss für das dazugehörige Deckblatt Nr.18 des Flächennutzungsplanes wird in der Stadtratssitzung am 23.07.2018 behandelt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ in Haarbach wie vorgeschlagen.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ in Haarbach unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Vorstellung und Beschlussfassung über Kenntnisnahme des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Gaindorf" und des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes DB 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Vorentwurf des Bebauungsplans  und des Flächennutzungsplans vorstellen.

Diskussionsverlauf

Herr Brams merkt an, dass die 25 Stellplätze östlich der Kreisstraße LA 13 gegenüber dem Gasthaus auf Grund der Gewohnheit gewiss weiterhin für die Gaststätte genutzt werden. Er bittet um die nochmalige Überprüfung ob eine Nutzung nachts nicht doch möglich ist.

Herr Sarcher erkundigt sich, ob eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für das Flurstück Nr. 127/2 der Gemarkung Gaindorf zugunsten der FlNr. 63 und 63/2 der Gemarkung Gaindorf eingetragen ist.

Frau Linke erklärt, dass dies mittels Planzeichen im Bauleiplan festgesetzt werden kann, allerdings muss dieses – sofern noch nicht vorhanden – dennoch notariell umgesetzt werden.

Beschluss

Mit der vorgestellten Planung besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Goben DB 5"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Goben DB 5“ wurde erneut im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 15.05.2018 bis 18.06.2018 gemäß §3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die Trägerbeteiligung fand vom 01.03.2018 bis 03.04.2018 statt.

Neue Einwände oder Stellungnahmen gingen nicht bei der Stadt Vilsbiburg ein, wodurch eine Abwägung nicht erforderlich ist. Die Abwägung wurde bereits im Rahmen des Beschlusses vom 16.04.2018 durchgeführt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Goben Deckblatt 5“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus dem Beschluss vom 16.04.2018 gemäß §10 BauGB und Art.81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag zum Bebauungsplan Burger Feld - Sebastian Huber (FW)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der vollständige Antrag des Stadtrates Huber (FW) liegt als Anlage bei.

Hinzuweisen ist auf folgende Punkte:

Bei einer Grenzbebauung ist durch die Errichtung eines Kellers (immer) mit einem Mehraufwand zu rechnen.

Der Bebauungsplan war vor Verkauf der Grundstücke rechtsgültig und sieht für einige Gebäude eine Grenzbebauung beim Wendehammer vor. Ohne Ausführung eines Kellers entsteht kein erhöhter baulicher Aufwand. Bei Errichtung eine Kellers musste für Fachkundige erkennbar sein, dass gesonderte Maßnahmen – im Vergleich zu Aushubarbeiten im freien Gelände und Baugrubenausführung mit Böschung - erforderlich werden.

Bei kleinen Grundstücken bietet eine Grenzbebauung die Möglichkeit der besseren Ausnutzung des Grundstückes.

Diskussionsverlauf

Herr Huber wies ausdrücklich auf die Schadensersatzpflicht aus §823 Abs. 1 BGB hin und hat das Verursacherprinzip (Planungsfehler der Stadt) begründet.

Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, den Antrag abzulehnen, da kein Planungsfehler der Stadt vorliegt.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss beschließt dem Antrag nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Grundschule Vilsbiburg, Sonderprogramm KIP-S - Auftragserteilung Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat sich im April 2018 fristgerecht zur Aufnahme in das Kommunal-investitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern 2018 (KIP-S) beworben (Maßnahmen für die Grundschule Vilsbiburg, Bewerbungs-schluss 27.04.2018).

Höhe und der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben werden seitens des Freistaates noch festgelegt. Die Förderung sieht einen Zuschuss bis zu 90% vor.  

Die in der Bewerbung beantragten Maßnahmen sind in der Anlage 1 – Stand 19.04.2018 aufgelistet und nach Aufnahme in das Förderprogramm zeitnah zu planen und umzusetzen.  

Das Büro HoeWi-Architektur GmbH hat mit der Sanierung der Mittelschule eine Schulbau-maßnahme für die Stadt Vilsbiburg erfolgreich betreut. Es wird daher vorgeschlagen - nach Vorliegen der Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm - mit den Architekturplanungs-leistungen das Büro HoeWi-Architektur GmbH zu beauftragen.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                III, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                20%
Nebenkostenpauschale:        3 %

Diskussionsverlauf

Frau Koj erkundigt sich, ob die geplanten Maßnahmen möglich sind, ohne weitere Kosten damit auszulösen.

Herr Binner erklärt, dass man vorhandene Mängel in der Bausubstanz vorher nie genau erkennen kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern 2018 (KIP-S) - nach Vorliegen der Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm – das Büro HoeWi-Architektur GmbH aus Landshut/Vilsbiburg
stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg, Neubau von 10 Wohneinheiten, Beauftragung Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 22.01.2018 wurde beschlossen, dass ein neues Wohngebäude für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg mit 10 Wohneinheiten errichtet werden soll.

Die Wohnungen sollen nach den Anforderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen, für Haushalte mit einer Person oder zwei Personen, geplant werden.

Für die Planungsleistungen wird das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer vorgeschlagen, das bereits Planungen dieser Art für die Baugenossenschaft Vilsbiburg durchgeführt hat.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                III, Mindestsatz

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer mit den Planungsleistungen für ein neues Wohngebäude (mit 10 Wohneinheiten) der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13), Fortschreibung des Kapitels B II Siedlungswesen - Anhörungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.05.2018 wird die Stadt Vilsbiburg an der Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13) im Kapitel B II Siedlungswesen beteiligt. Der Entwurf der Fortschreibung des o.g. Kapitels ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

In dem neu gefassten Kapitel sollen künftig acht Grundsätze zur Siedlungsentwicklung formuliert und 18 Trenngrünbereiche festgelegt werden. Der Fokus wird auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, auf bedarfsgerechte Ausweisung neuer Siedlungsgebiete und auf Aspekte des Flächensparens gelegt werden.



Die Stadt Vilsbiburg ist von der Festlegung der Trenngrünbereiche nicht betroffen.

Folgende Grundsätze werden formuliert:
  1. Bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
  2. Schonende Einbindung der Siedlungsgebiete und sonstigen Vorhaben in die Landschaft, insb. flächensparende Planung
  3. Vorausschauende kommunale Bodenpolitik
  4. Reduktion des Flächenverbrauchs
  5. Berücksichtigung regionaler und kommunaler Energiekonzepte
  6. Ausrichtung der Siedlungstätigkeit an der Entwicklung und dem Erhalt attraktiver und lebendiger Ortsmitten (Funktionsfähige Siedlungsstrukturen sollen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erhalten und weiterentwickelt werden)
  7. Ansiedlung großflächig produzierender Betriebe und Logistikunternehmen vornehmlich entlang des Isartals, südlich der A92
Die Ausweisung größerer Wohnbaugebiete soll mit einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsangebot kombiniert werden

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11. Bauantrag - Halil Caglayan, Frontenhausener Str. 15, FlNr. 134/0, Gem. Vilsbiburg - Anbau mit Dachterrasse in Holzrahmenbauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr möchte den im Anhang dargestellten Anbau mit Dachterrasse in Holzrahmenbauweise errichten.

Zur Fristwahrung wurde der Bauantrag bereits mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Landshut weitergeleitet.

Das Vorhaben befindet sich im benachbarten Bereich des St. Johannes Haus, der Krankenpflegeschule, dem Kinderhort und dem Jugendzentrum mitsamt Parkplatz. Dieser Bereich soll schon länger mittels Bauleitplanung strukturiert und für die Zukunft geordnet werden, um hier ein strukturiertes Wachstum und geordnete Verhältnisse schaffen zu können.

Der geplante und dem Stadtrat für einen Aufstellungsbeschluss empfohlene Geltungsbereich soll folgendes Gebiet umfassen:


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Es wird gemäß §15 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Zurückstellung des Baugesuches beim Landratsamt Landshut beantragt.

Vorberatend wird weiterhin dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen und eine Veränderungssperre für das im Geltungsbereich befindliche Gebiet zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Formlose Bauvoranfrage - Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gruber Straße, FlNr. 529/7, Gem. Vilsbiburg - Neubau von zwei Doppelhäusern und Einliegerwohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Flurstück 529/7 der Gemarkung Vilsbiburg befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Grub Deckblatt 3.


Dieser legt innerhalb seines Geltungsbereiches für das Grundstück eine Wiese fest.



Bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes „Grub Deckblatt 3“ wurde die untere Naturschutzbehörde beteiligt (siehe Aktenvermerk vom 25.06.1996). Dabei wurde die Festlegung des Biotopkomplexes als Grünfläche angestrebt.

Im Jahr 2012 wurde für dieses Grundstück bereits eine Voranfrage gestellt. Die Stellungnahme des Landratsamtes Landshut – Untere Nachturschutzbehörde – vom 08.02.2012 lautet folgendermaßen:

„…Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen weiterhin erhebliche Bedenken gegen eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 529/7 der Gemarkung Vilsbiburg. Das Grundstück weist eine maximale Tiefe von 22m auf, im Mittelteil verschmälert es sich auf 17 m. Am Nordrand des Grundstücks stockt ein Gehölzbestand, der wesentlich von alten Stieleichen geprägt wird. Soweit dies an den vor Ort sichtbaren Grenzzeichen ablesbar war, stocken die Gehölze zumindest teilweise noch auf dem Grundstück FlNr. 529/7. In jedem Fall reicht zumindest der Kronentraufbereich der Gehölze in das Grundstück. Eine dauerhafte Sicherung des erhaltungswürdigen Gehölzbestandes lässt sich nur erreichen, wenn der Wurzelbereich der Bäume (dieser entspricht in seiner räumlichen Ausdehnung zumindest dem Kronentraufbereich) nicht von einer Überbauung oder Abgrabung (beispielsweise für die Herstellung einer Baugrube) beansprucht wird. Aufgrund der geringen Grundstückstiefe und der besonderen Hangsituation ließen sich dann aber kaum mehr städtebauliche vertretbare Baufenster verwirklichen.“

Inwiefern dies noch zu beachten ist, muss im Rahmen eines Vorbescheidantrags bzw. Bauantrags bei der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung geklärt werden. Die Stadt Vilsbiburg kann unter den Gesichtspunkten keine Befreiung vom Bebauungsplan in Aussicht stellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Antrag auf isolierte Befreiung - Marc Spieß, Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Unterstelle mit Abstellraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Errichtung einer Überdachung mit Abstellraum.

Die Eingangsüberdachung ist mit einer Fläche von 28 m² geplant. Der Abstellraum mit einer Fläche von 3,96m².

Gemäß Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016 sollen Vordächer nach folgender Art ausgeführt werden:


Unter den o.g. Aspekten wird die beantragte isolierte Befreiung kritisch gesehen. Der Bauherr hat nach Rücksprache zwei weitere Optionen zur Diskussion gestellt.












Option 1:




Option 2:

Im Rahmen der bisher verweigerten und zugelassenen (unter Bezugnahme der Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016) stellt die Option 2 die wohl akzeptablere Lösung dar – den Abstellraum/ das Gartenhäuschen kann gegebenenfalls an einer anderen Stelle auf dem Grundstück realisiert werden.

Exkurs: Mit einer Länge von 2,60m ist für den Abstellraum eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn oder eine Abweichung der Abstandsflächen über das Landratsamt erforderlich (Art.6 Abs. 9 BayBO), da die zugelassene Gesamtlänge der Bebauung an der Grundstücksgrenze von 9m (Garage 7m und Abstellraum 2,60m) überschritten wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Antrag abzulehnen. Dem Bauherren wird die Option 2 zur Einreichung einer isolierten Befreiung empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Vorbescheid - Eigentümergemeinschaft Wagner, Gobener Str. 15, FlNr. 673/28, Gem. Vilsbiburg - Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohnungen und Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Es wird ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohnungen, Nebengebäude und Carport beantragt.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goben“ und „Goben DB2“. Dieser legt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen fest.



Der geplante Baukörper befindet sich vollständig außerhalb der Baugrenzen.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und insb. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Mit der Erteilung der Befreiungen für das geplante Vorhaben sind die Grund züge der Planung berührt.

Bevor neue Außenbereichsflächen versiegelt werden, soll zunächst immer die Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich geprüft werden. Grundsätzlich eignet sich das Gebiet um den Geschosswohnungsbau zur Nachverdichtung. Allerdings sollte hier ein geeignetes Konzept für die weiteren Grundstücke erarbeitet werden und mittels eines Deckblattes zum Bebauungsplan überplant werden. So kann eine geeignete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Um hier allerdings zu einem geeigneten und langfristig städtebaulich tragbarem Ergebnis zu kommen ist es erforderlich ein Gespräch mit den weiteren Grundstückseigentümern der FlNrn. 673/29, 673/23, 673/22, 673/21, 673/20 und 673/30 der Gemarkung Vilsbiburg zu führen. Dies wird dem Bauherren empfohlen.                

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Grundsätzlich steht der Bau- und Umweltausschuss einer Nachverdichtung positiv entgegen. Jedoch sollte in diesem Bereich der o.g. Flurnummern ein langfristig städtebaulich tragbares Konzept erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Vorbescheid - Richard Birnkammer, Schloßstr. 26, FlNr. 1814, Gem. Haarbach - Abbruch eines bestehenden Anwesens und Ersatzneubau eines EFH mit Nebengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Rahmen des Vorbescheides folgende Fragen abklären:

1. Ist der Abriss des bestehenden Wohngebäudes zulässig?

Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei und bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Im Zuge des Bauplanungsrechts handelt es sich bei dem bestehenden Gebäude jedoch um eines mit ortsbildprägendem Charakter. Durch die Errichtung eines Nebengebäudes mit ähnlicher Kubatur, kann dem Abriss jedoch bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.



2. Ist die geplante Bebauung in Form und Lage bauplanungsrechtlich zulässig?

Lage:
Das Vorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg im Dorfgebiet.



Gemäß Bodenrichtwerte des Landratsamtes Landshut handelt es sich bei dem Standort des neuen Gebäudes um einen bauplanungsrechtlichen Innenbereich – das Vorhaben wird gem. § 34 BauGB beurteilt.


Form:

Geplant:


Mit der geplanten Kubatur fügt sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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16. Bauantrag - Richard Baumgartner, Karwill 40 + 40 1/2, FlNr. 239, Gem. Seyboldsdorf - Einbau eines Büros in eine bestehende Scheune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Bauherr möchte einen Teil der bestehenden Scheune in ein Büro umbauen.

Es handelt sich um ein Vorhaben im Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Teilprivilegierung).  

Demnach ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines bislang landwirtschaftlich genutzten Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz
b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt

Grundvoraussetzung ist, dass die Bausubstanz vorhanden und im bautechnischen Sinne „erhaltenswert“ ist. Dies bedeutet, dass von den technischen Gegebenheiten her das Gebäude überhaupt für eine anderweitige Verwendung in Betracht kommt. Gebäude, die zerstört sind oder einen baulich-technischen Zustand aufweisen, dessen Wiederverwendung einem Ersatzbau gleichkommt, scheiden aus. Ebenfalls muss die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleiben.

Beides ist bei diesem Vorhaben gegeben.

c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück

Der Beginn der sieben Jahres Frist ergibt sich aus der endgültigen Aufgabe der privilegierten Nutzung der gesamten Hofstelle. Bei einer teilweisen Aufgabe ist entscheidend, ob der Restbetrieb mindestens als landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb zu beurteilen ist. Eine land- oder forstwirtschaftliche Betätigung unterhalb der Schwelle des Nebenerwerbsbetriebs erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen der Privilegierung nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und bedeutet daher die Aufgabe des Betriebs.

Der von der Umnutzung betroffene Gebäudeteil befindet sich in der alten Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs selbst. Dem landwirtschaftlichen Betrieb wurde durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut eine Betriebsnummer zugeteilt. Der Betrieb ist ebenfalls unter der LSV-Mitgliedsnummer bei der landwirtschaftlichen BG registriert.

d) das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden

Das Gebäude wurde mit Genehmigungsbescheid vom 20.03.1969 genehmigt und weist damit die notwendige formelle und materielle Legalität auf.

e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs

Die umzunutzende Teilfläche der Scheune hat bis dato ohne Unterbrechung zur Lagerung von Heu und Stroh gedient.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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17. Bauantrag - Athanasios Tsikuridis, Frontenhausener Str. 40, FlNr. 166, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Dachterrasse auf einer bestehenden Terrassenüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem o.g. Grundstück eine Dachterrasse errichten.

Gemäß §34 BauGB fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das angrenzende Flurstück Nr. 165/1 befindet sich im Eigentum der Stadt Vilsbiburg. Durch die Errichtung der Dachterrasse werden Abstandsflächen ausgelöst. Der Bauherr hat die Abstandsfläche von 3m einzuhalten. Im vorliegenden Fall wird allerdings die Dachterrasse an die Grundstücksgrenze gebaut, wodurch die Einhaltung der Abstandsflächen nicht gegeben ist.

Eine Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück der Stadt Vilsbiburg kommt nicht in Betracht, allerdings wird das Einvernehmen für eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Einer Abstandsflächenübernahme wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Einer Abweichung von den Abstandsflächen kann zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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18. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö informativ 18
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18.1. Übersicht über derzeit laufende Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö informativ 18.1

Sachverhalt

Bebauungspläne:

Seniorenzentrum Herrnfelden
Satzungsbeschluss: 04.09.2017
Lagerplatz für Bankettschälgut
Satzungsbeschluss: 11.12.2017
Seyboldsdorf Südost
Satzungsbeschluss: 29.01.2018
Achldorf DB 5
Satzungsbeschluss: 29.01.2018
Goben DB 5
Satzungsbeschluss folgt
Goben DB 4
Satzungsbeschluss folgt
An der Schlossstraße
Satzungsbeschluss folgt
GE Gaindorf
Auslegung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 folgt
Freiung
Auslegung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1
KiTa Burger Feld
Auslegung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 folgt
ABV Gelände Bauabschnitt 1
Auslegung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2
Aufhebung Vilsbiburg Süd DB3
Auslegung gem. §3 Abs. 2
ABV Gelände Bauabschnitt 2
Aufstellungsbeschluss: 11.09.2017
Maulberger Weg Erweiterung
Aufstellungsbeschluss: 23.04.2018
Braunsberg Erweiterung
Aufstellungsbeschluss: 23.07 .2018
SO für Photovoltaikfreifläche
Aufstellungbeschluss aufgehoben: 11.06.2018


Außenbereichssatzung:


Tattendorf
Aufstellungsbeschluss: 23.04.2018


Flächennutzungspläne:


Deckblatt 12 – Nordumgehung
Noch kein Aufstellungsbeschluss
Deckblatt 13 – Lagerplatz für Bankettschälgut
Auslegung gem. §3 Abs. 2
Deckblatt 14 – An der Schlossstraße
Feststellungsbeschluss gepl. StR Juli 2018
Deckblatt 15 – Seniorenzentrum Herrnfelden
Aufstellungsbeschluss: 24.10.2018
Deckblatt 16 – GE Gaindorf
Auslegung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 folgt
Deckblatt 17 – SO für Photovoltaikfreifläche
Aufstellungsbeschluss aufgehoben: 11.06.2018
Deckblatt 18 – KiTa Burger Feld
Auslegung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 folgt


Befinden sich Bebauungspläne in der Auslegung (§3 Abs. 1 und §3 Abs. 2) können diese mit sämtlichen auszulegenden Unterlagen auch im Internet unter www.vilsbiburg.de (Rathaus – Bauleitpläne – Aktuelle Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.

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18.2. Straßensanierung Kirchstraße/Pfründestraße - Aufhebung der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö informativ 18.2

Sachverhalt

Die Leistungen für die Straßensanierung der Kirchstraße/Pfründestraße wurden vom Stadtbauamt beschränkt (gemäß VOB/A) ausgeschrieben. Zwölf Tiefbaufirmen wurden zur Angebotsabgabe für die Ausführung der Tiefbauleistungen aufgefordert.

Die Submission fand am 30.05.2018 im Stadtbauamt statt.

Die eingehenden Angebote wurden durch das Ingenieurbüro Sehlhoff geprüft mit folgendem Ergebnis:

1
Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg

310.621,38 €
2
Fa. Terratop Hobmaier


3
Fa. Pritsch, Herrngiersdorf


4
Fa. Strabit, Wörth a.d. Isar


5
Fa. ETW, Eichendorf


6
Fa. STRABAG, Straubing


7
Fa. Wadle, Altheim/Landshut






Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Geplanter Baubeginn:                                        KW 26/2018
Fertigstellung Teilbereich Kirchstr. (an Grundschule):        KW 36/2018
Fertigstellung der Gesamtleistung:                                KW 39/2018

In der vom Ingenieurbüro Sehlhoff erstellten Kostenberechnung vom 27. März 2018 wurden die Baukosten mit 220.000 € brutto ermittelt.

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigte die Bauverwaltung den nach der Prüfung der Angebote wirtschaftlichsten Bieter mit der Ausführung der Tiefbauarbeiten zu beauftragen, falls der Angebotspreis sich bis zu 110% mit der Kostenberechnung deckt.

Das Angebot des Bestbieters überschreitet um 40%  die Kostenberechnung.

Nach Rücksprache bei Anbietern besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung, insbesondere in der geplanten Ausführungszeit der Sommerferien 2018.

Auf Grund der großen Differenz zur Kostenberechnung wurde die Ausschreibung aufgehoben.

Die Leistungen und Terminschiene werden überprüft und angepasst.

Die geänderte neue Ausschreibung wird Ende 2018 versandt. Die geplante neue Ausführungs-zeit ist noch detailliert abzustimmen, wird aber im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Saxstetter erklärt, dass entlang dem Kirchenweg nur ein einseitiges Halteverbot besteht. Er bittet darum, dass der Kirchenweg  für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten für den parkenden Verkehr gesperrt wird, da das Durchkommen bei einem Einsatz für die Feuerwehr erschwert wird.
 

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18.3. Anfrage StRin Koj - LKW Verkehr in der Brückenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö 18.3

Sachverhalt

Frau StRin Koj erzählt, dass sich Bürger und Anwohner beschwert haben, dass in der Brücken-/ bzw. Ziegeleistraße der LKW-Verkehr zugenommen hat. Mit Errichtung der Urbanstraße sollte doch auch gewährleistet sein, dass der LKW-Fernverkehr nicht mehr über die Brücken-/ bzw. Ziegeleistraße geführt werden muss. Sie bittet um Anbringung eines entsprechenden Schildes bzw. um Vergrößerung des vorhandenen Schildes.

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18.4. Anfrage StRin Koj - Spurrinne auf Höhe Frauensattlinger Str. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö 18.4

Sachverhalt

Frau StRin Koj bittet um Beseitigung der Spurrinne auf Höhe „Frauensattlinger Straße 4“, um den sicheren Radverkehr zu gewährleisten.

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18.5. Anfrage StR Hiller - Durchgang am ehem. Wintererhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö 18.5

Sachverhalt

Herr StR Hiller weist darauf hin, dass beim Durchgang am ehem. Wintererhaus ein Schild „Durchgang verboten“ angebracht wurde.
Herr Haider weist darauf hin, dass die Hälfte des Weges der Stadt gehört und somit der Durchgang nicht ganz gesperrt werden kann.

Datenstand vom 06.08.2018 13:03 Uhr