Datum: 05.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalerneuerung Seyboldsdorf, Überschreitung der Gesamtauftragssumme um 30.501,81 EUR (brutto)
2 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg -Nachtrag für Planung Schadstoffsanierung-
3 Installation von Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Vilsbiburg Aktuell: Erstellen eines Förderantrags, samt vollendetem Grunderwerb, nach dem BayGVFG sowie Einstellung der Mittel in den Haushalt 2017
4 Aufstellung von Schaukästen am Rathaus - Antrag von Stadtrat Huber
5 Fenstersanierung im Sportparkrestaurant - Antrag von Stadtrat Huber
6 Bebauungsplan "Kreuzweg" Deckblatt Nr. 6 - Satzungsbeschluss
7 Antrag auf Vorbescheid - Neubau von 6 EFH und 4 DHH Schlossstraße in Haarbach - SLR Grundstücks oHG
8 Antrag auf Vorbescheid - Neubau von 4 Doppelhäuser, Wimmer Bau
9 Bauantrag - Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Achldorf - Erwin und Sabine Geitz Untersbergstraße 1
10 Informationen

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1. Kanalerneuerung Seyboldsdorf, Überschreitung der Gesamtauftragssumme um 30.501,81 EUR (brutto)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Kanalerneuerung Seyboldsdorf
Hauptauftrag vom 01.04.2015
Hauptauftragssumme brutto:        487.203,73 EUR
Nachtragssumme wegen Massenmehrungen brutto:        30.501,81 EUR

Bei der Schlussrechnung der Breiteneicher GmbH zu oben genannter Baumaßnahme wurden Massenmehrungen festgestellt, die sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen ergaben:

-        Massenmehrung bei den Trag- und Deckschichten                um ca. 16.800,00 EUR
-        Massenmehrung bei den Rohrleitungsarbeiten                um ca.   7.400,00 EUR
-        Massenmehrung bei den Schachtarbeiten                        um ca.   2.900,00 EUR
-        Massenmehrung bei den Stundenlohnarbeiten                um ca.   3.400,00 EUR

Die o.g. Massenmehrungen sind z.B. entstanden wegen:
?        der vorhandenen pechhaltigen Asphaltschicht
?        den vorhandenen sogenannten „Bürgermeisterkanälen“ (RW-Kanäle)
?        den unbekannten Hindernissen oder Einbauten (Löschwasserzisterne)
?        sonstigen baulichen Gegebenheiten im vorhandenen Kanalnetz

Durch die im Haushalt 2016 eingestellten Mittel für das Gesamtprojekt (Planungskosten + Baukosten) können auch die o.g. zusätzlichen Kosten abgedeckt werden. Mittelumschichtungen sind daher nicht erforderlich.

Bei Bedarf können weitere Informationen in der Sitzung durch das Büro Sehlhoff vorgetragen werden.

Diskussionsverlauf

Nachdem Herr Binner den Tagesordnungspunkt vorgestellt hat, erkundigte sich Herr Stadtrat Brams, ob z.B. die pechhaltige Asphaltschicht vorher noch nicht bekannt war. Herr Vaas erklärte daraufhin, dass man ordnungsgemäße Voruntersuchungen durchgeführt hat und diese dadurch schon bekannt waren. Im Laufe  der Bauarbeiten trat aber eine nicht absehbare Mehrung der pechhaltigen Asphaltschicht auf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Breiteneicher GmbH mit den zusätzlichen Leistungen (die im Wesentlichen begründet sind auf Massenmehrungen), auf Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes und der Prüfung durch das Büro Sehlhoff, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg -Nachtrag für Planung Schadstoffsanierung-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Fa. IGUTEC wurde 2014 mit den Schadstoffuntersuchungen für die Mittelschule beauftragt.

Durch den Wechsel in der Objektüberwachung ruhten die Planungsleistungen der Fa. IGUTEC. Die notwendige Schadstoffsanierung erfordert nun eine qualifizierte Fachplanung und Überwachung der Sanierungsarbeiten. Ebenso ergeben sich aus dem Sanierungsbild dynamisch angepasste Schadstoffmessungen und Kontrollmessungen in den jeweiligen Sanierungsbereichen.

Die Fa. IGUTEC, Ergolding, bietet im Nachtragsangebot Nr. 4 vom 27.09.2016 folgende Leistungen zur Schadstoffsanierung des Hauptgebäudes (nicht Sporttrakt) an:

  • Sanierungskonzept inkl. Kostenberechnung als zusätzliche Leistung zum Auftrag
vom 01.12.2014
  • Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Ausführung der Maßnahme am Hauptgebäude
  • Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der Leistungen
  • Bauleitung- und Überwachung der Maßnahmen am Hauptgebäude
  • Erstellung der Vorgeschriebenen Arbeits- und Sicherheitspläne
  • Koordinationstätigkeiten nach berufsgenossenschaftlicher Regel 128

Angebotssumme geprüft:                                        41.260,13 € brutto

Das vorliegende Angebot basiert auf den Stundensätzen für die erforderlichen Messungen. Sowohl  Stundensätze als auch Stückpreise sind mit den Preisen der Angebote aus dem Jahr 2014 identisch und sind wirtschaftlich angemessen.

Durch die im Haushalt 2016 eingestellten Mittel für das Gesamtprojekt (Planungskosten + Baukosten) können die o.g. Kosten abgedeckt werden. Mittelumschichtungen sind nicht notwendig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die FA. IGUTEC mit den Planungsleistungen, auf Grundlage des Nachtragsangebotes 4 vom 27.09.2016, zu beauftragen.
Die Auftragssumme beträgt 41.260,13 € brutto und ist nach oben hin begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Installation von Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Vilsbiburg Aktuell: Erstellen eines Förderantrags, samt vollendetem Grunderwerb, nach dem BayGVFG sowie Einstellung der Mittel in den Haushalt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Sachgebiet Klimaschutz hat der Projektgruppe Straßenverkehr in seinen Sitzungen am 16.12.15 sowie am 06.04.2016 den Vorschlag unterbreitet, auf dem Parkplatz am Bahnhof Vilsbiburg mit Flnr. 1226/5 Fahrradabstellanlagen zu installieren, bestehend aus drei Teilen (Erläuterungen dazu nachfolgend):
-        Ausweitung der Fahrradüberdachung mit Radständern, angegliedert an die bestehende Anlage
-        3 abschließbare Fahrradboxen neben der Abstellanlage
-        1 Ladestation für Elektrofahrräder, auf der Stirnseite der Fahrradabstellanlagen
Diese Maßnahmen sind von der Regierung von Niederbayern im Rahmen der Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz grundsätzlich förderfähig, mit voraussichtlich 50% Anteilsfinanzierung (BayGVFG: „Förderfähig sind Parkeinrichtungen für Fahrräder, soweit sie dazu bestimmt und geeignet sind, dem Übergang vom Individualverkehr auf Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs zu dienen“ , siehe RZÖPNV 2.1.2).. Diese Förderung wird auch für den bereits im Jahr 2004 vollzogenen Grunderwerb des Parkplatzes, auf dem auch die Radabstellanlagen geplant sind, grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Die Projektgruppe hat in seiner Sitzung am 15.06.16 bei einer Begehung am Bahnhofsgelände die Maßnahme als sinnvoll bewertet unter der Prämisse, dass der bestehende Baum zwischen Parkplatz und Bahnhofgebäude, neben dem die Installationen geplant sind, nicht entfernt werden muss.
Das Sachgebiet Klimaschutz hat zu den Installationen drei Angebote von Herstellerfirmen sowie der Stadtwerke für elektrische Installationen eingeholt, ebenso eine monetäre Einschätzung der Aufwendungen für den Bauhof für Fundamente und Montage. Die Gesamtkosten der zur Förderung beantragten Maßnahme werden auf 93.096,58 € geschätzt, einschließlich dem Grunderwerb aus dem Jahr 2004 (siehe Aufstellung unten).
Nun soll bei der Regierung von Niederbayern ein Förderantrag eingereicht werden sowie die für die Stadt Vilsbiburg verbleibenden Kosten als Ansatz für den Haushalt 2017 eingestellt werden. Hierbei muss nach dem Vorsichtsprinzip davon ausgegangen werden, dass der Grunderwerb unter Umständen nicht nachträglich gefördert wird. Somit würden der Stadt Installationskosten für das Haushaltsjahr 2017 in folgender Höhe entstehen: ohne Förderung in Summe 41.715,95 €, mit Förderung in Summe 20.857,98 €.

Erläuterung zu den Gegenständen des beantragten Fördervorhabens
?        Die Ausweitung der bestehenden Fahrradüberdachung mit Radständern wird notwendig, da der Istzustand ungünstig ist. Vor allem in den Sommermonaten müssen Fahrräder teils außerhalb bzw. auf dem nun in privatem Besitz befindlichem Grundstück des Bahnhofgebäudes abgestellt werden: Der Eigentümer hat bereits angekündigt, dass er den Platz dort künftig für eigene Stellplätze benötigt, für die Bewohner der oberen Stockwerke. Dieser Zustand steht einer Ausdehnung der Nutzung des ÖPNV entgegen. Die Fotos in Anlage zeigen den Ist-Zustand: Teils überlasteter Abstellbereich sowie abgestellte Fahrräder am Bahnhofsgebäude.
?        Die Installation von Fahrradboxen dient hochwertigen Fahrrädern, die aus Sicherheitsgründen oft nicht abgestellt werden bzw. nicht zum Einsatz kommen. Entsprechend würden die Fahrer solcher Räder den ÖPNV mehr nutzen, wenn sie Ihre Räder in Sicherheit wüssten. Diese Boxen sollen an diese Klientel längerfristig vermietet werden.
?        Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrräder ist sinnvoll, damit diese während des Tages geladen werden können, so dass die Fahrer solcher Räder in der Kombination den ÖPNV vorrangig nutzen. Der Ladestrom wird von der Stadt kostenfrei zur Verfügung gestellt.
?        Installation vor Ort: Neben den beiden Angeboten, die eine Fundamentierung und Installation vor Ort (kundenseitig) voraussetzen, werden diese Aufwendungen wie folgt geschätzt:
o        Arbeiten für Fundamente und Montage von Seiten des Bauhofs: ca. 5.000 €
o        elektrischen Anschlusskosten, siehe Angebot der Stadtwerke Vilsbiburg: 7.178,08 €
?        Der Grunderwerb für die Fläche von der Deutschen Bahn AG, auf der die Fahrradabstellanlagen zum Stehen kommen, wurde am 19.03.2004 durchgeführt. Dieser kann nach dem BayGVFG in diesem Rahmen mit gefördert werden, entsprechend wird der Kaufbetrag im Antrag mit aufgeführt.

Kostenaufstellung für Radabstellanlagen am Bahnhof
1.        Radabstellanlagen samt Zubehör, lt. Angebot
(Auswahl hier: das Bsp. Fa. Ziegler als günstigere Variante)                 29.537,87 €
2.        Kosten Bauausführung durch Bauhof: Montage und Fundamente, ca.          5.000,00 €
3.        Kosten Anschluss Stromversorgung durch Stadtwerke                          7.178,08 €
      Zwischensumme Kosten Radabstellanlage, einschließlich Montage        41.715,95 €
4.        Kosten Grunderwerb: Stadt Vilsbiburg von Deutsche Bahn AG 2004 :        51.380,63 €
      Gesamtkosten der zur Förderung beantragten Maßnahme:                93.096,58 €
Mögliche Förderung durch Regierung NB: 50% Anteil                        46.548,29 €
Selbstkosten im Falle, dass der Grunderwerb 2004 nicht gefördert wird        20.857,98 €
Selbstkosten im Falle, dass keine Förderung gewährt wird                        41.715,95 €

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg reicht bei der Regierung von Niederbayern einen Förderantrag zur Anteilsfinanzierung für oben benannte Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Vilsbiburg ein.
Im Haushalt 2017 werden dafür die nötigen Mittel eingestellt: ohne Förderung 45.000,00 €.
Die Umsetzung der Maßnahme wird in Abstimmung mit der Projektgruppe Straßenverkehr im kommenden Jahr vollzogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Aufstellung von Schaukästen am Rathaus - Antrag von Stadtrat Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö 4

Sachverhalt

Vorgang:        Antrag vom 01.08.2016, siehe Anlagen zur Tagesordnung

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Bergwinkl erläutert, dass die Schaukästen in der Passage der vhs kaum gefüllt sind und dort noch genügend Platz für eine politische Werbung gegeben sei. Die geplanten Schaukästen würden die Vils-Promenade gestalterisch erheblich beeinträchtigen.
Sie sei außerdem der Meinung, dass der Aushang der politischen Werbungen nicht durch die Stadt finanziert werden soll.

Herr Stadtrat Brams schließt sich den Ausführungen von Frau Stadträtin Bergwinkl an.

Herr Stadtrat Huber – als Berater in der Sitzung anwesend – erklärt, dass die Schaukästen nicht nebeneinander sondern drei Stück Rücken an Rücken aufgestellt werden würden. Es würde daher keine Sehbehinderung entstehen, da sich die Tafeln in einer Flucht mit den Bäumen befinden würden. Der Stadtrat Huber bemängelt die fehlende Möglichkeit, die politische Arbeit im Haus präsentieren zu können. Dies sei doch die Pflicht der Räte die Bürger über ihre politischen Arbeiten zu informieren.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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5. Fenstersanierung im Sportparkrestaurant - Antrag von Stadtrat Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vorgang:        Antrag vom 25.08.2016, siehe Anlage zur Tagesordnung        

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Haider erklärt, dass die Sanierung der Vilstalhalle auch das Sportparkrestaurant umfasst. Hierfür wäre ein Gesamtkonzept sinnvoll, bevor man lediglich einzelne Bauteile austauscht.

Nach einer kurzen Diskussion im Gremium wurde angeregt, die Fenster einzustellen und die Dichtungen auszutauschen.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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6. Bebauungsplan "Kreuzweg" Deckblatt Nr. 6 - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan „Kreuzweg“ Deckblatt Nr. 6
Satzungsbeschluss

Gegenstand der Änderung ist die Aufhebung der Gemeinbedarfsfläche „Altersheim“. Dieses Altersheim besteht seit dem Jahre 1980 schon nicht mehr. Auf den betroffenen Grundstücken der FLNrn. 349, 344/2 und 344/8 der Gemarkung Vilsbiburg (Ecke Bergstr./ Eichenstr.) mit einer Gesamtfläche von ca. 2.650 m² ist die Wohnnutzung vorherrschend.

Im Deckblatt 6 zum Bebauungsplan „Kreuzweg“ werden diese Grundstücke deshalb künftig als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen. Im wirksamen Flächennutzungs-/ Landschaftsplan der Stadt Vilsbiburg sind die betroffenen Flächen bereits als WA dargestellt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.08.2016 bis 12.09.2016 wurden die in der Anlage beigefügten Einwendungen der „Unteren Bauaufsichtsbehörde“ vorgebracht. Weitere Einwendungen oder Anregungen gingen nicht ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Kreuzweg“ Deckblatt Nr. 6 mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2016 gemäß §10 Baugesetzbuch und Art. 81 Bayerische Bauordnung als Satzung.

Die Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden berücksichtigt. Die Planänderung wurde bereits dementsprechend durchgeführt.

Der Bebauungsplan „Kreuzweg“ Deckblatt Nr. 6 ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf daher keiner Anzeige oder Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Erlangung der Rechtskraft ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Neubau von 6 EFH und 4 DHH Schlossstraße in Haarbach - SLR Grundstücks oHG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr plant auf dem Grundstück FlNr. 1823/10 der Gemarkung Haarbach sechs Einfamilienhäuser und vier Doppelhaushälften zu errichten. Hierzu wurde am 21.09.2016 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Es sind je 6 EFH und 4 DHH mit zwei Vollgeschossen (DG ist kein VG), einer Wandhöhe von 6,30 m (ab OK fertiges Gelände), einer Dachneigung von 28 Grad mit der Dachform Sattel – oder Walmdach geplant.

Das Grundstück der FlNr. 1823/10 der Gemarkung Haarbach soll entsprechend der Bebauung in Einzelgrundstücke geteilt werden. Das Gebiet wird von privaten Erschließungsstraßen (Eigentümerwege) und einem Gehweg entlang der Schlossstraße erschlossen. Auf dem benachbarten Grundstück der FlNr. 1823/11 der Gemarkung Haarbach soll ein Regenrückhaltebecken errichtet werden.

Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden sind:

1.        Ist die Planung nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig?
2.        Ist im Bereich der Häuser 1 – 6 eine Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 Bayerische Bauordnung möglich?

Gemäß § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch könnte das Einvernehmen der Gemeinde nur zu der ersten Frage versagt werden. Zu der zweiten im Vorbescheid gestellten Frage kann lediglich eine Empfehlung ausgesprochen werden.

Die Versagung des Einvernehmens kann sich nur aus denen sich aus § 34 Baugesetzbuch ergebenden Gründen erfolgen. Gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich […] einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Stellungnahme der Verwaltung:


1. Entwässerung
Das geplante Baugebiet befindet sich im Westen von Haarbach, nördlich der Schloßstraße. Zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers ist die Errichtung eines neuen Regenwasserkanals geplant, welcher das Wasser in ein zentrales Regenrückhaltebecken am östlichen Ende des Baugebiets leitet. Hier wird das Niederschlagswasser zwischengespeichert und gedrosselt an den vorhandenen Vorfluter, einen Zulaufgraben zum Haarbach, abgegeben. Dies ist erforderlich, weil die vorhandene Entwässerung bereits jetzt überlastet ist. Der Schmutzwasserkanal ist ebenfalls durch den Bauherren herzustellen.


2. Geh- und Radweg
Wie bereits bei einer am 03.02.2011 stattgefundenen Besprechung hat der Antragsteller zugesagt, im Bebauungsgebiet einen Geh- und Radweg zu errichten. Der derzeitige Planungszustand beschreibt lediglich einen Gehweg mit zwei Metern Breite. Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg bei geringem Nutzungsaufkommen liegt bei 2,50 m. Ebenfalls soll hier die kostenfreie Grundabtretung des Weges an die Stadt Vilsbiburg erfolgen.


3. Einfügen in die umliegende Bebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB
Vorab ist festzuhalten, dass es sich hier lediglich um einen Vorbescheid handelt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann sich daher die Bebauung ändern. Allerdings ist die Tendenz des Antragstellers erkennbar. Geplant ist eine offene, aber jedoch sehr dichte Bebauung. Auf Grund der Dichte der Bebauung und der Betrachtung der umliegenden Bebauung würde sich das geplante Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Beschluss

Das Einvernehmen zu oben genanntem Bauvorhaben kann gemäß § 34 Baugesetzbuch n i c h t in Aussicht gestellt werden.

Es ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch die Zurückstellung des Baugesuches beim Landratsamt Landshut zu beantragen.

Vorberatend wird weiterhin folgendes dem Stadtrat empfohlen: Der bestehende Aufstellungsbeschluss über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ vom 18.06.2012 soll in seinem Geltungsbereich angepasst werden. Hierzu ist ein weiterer Beschluss über die Änderung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses erforderlich. Die Stadt macht von ihrer Planungshoheit Gebrauch, um die vorhandenen Problematiken (u.a. Entwässerung, Erschließung und Art und Maß der Bebauung) gemäß der Erforderlichkeit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu behandeln.

Ein Erschließungsvertrag, der die völlige Kostenfreistellung der Stadt für die Maßnahme sicherstellt, ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid - Neubau von 4 Doppelhäuser, Wimmer Bau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorbescheid Wimmer Bau, Frontenhausener Straße 88, 4 Doppelhäuser

Der Bauherr plant auf dem Grundstück FlNr. 1411/1 der Gemarkung Vilsbiburg vier Doppelhäuser zu errichten. Hierzu wurde am 28.09.2016 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.

Es sind 4 Doppelhäuser mit 8 Wohneinheiten mit je ca. 130m² Wohnfläche geplant. Jede Wohneinheit soll dazu einen Garagenstellplatz und einen Außenstellplatze erhalten. Die Häuser erhalten ein Walmdach und werden E + I gebaut.

Das Grundstück der FlNr. 1411/1 der Gemarkung Vilsbiburg liegt in einem Mischgebiet.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Diskussion im Gremium wurde angeregt, in die Stellungnahme für das Landratsamt folgende Punkte als Hinweis mit aufzunehmen:
  • Es sollte nicht zu viel versiegelt werden. Die Höchstgrenze der in der BauNVO genannten GRZ für ein MI ist zwingend einzuhalten.
  • Auf eine ausreichende Begrünung soll geachtet werden.
  • Das sich in der Nähe befindliche Sägewerk solle über das Bauvorhaben informiert werden – in der Sitzung wurde mitgeteilt, dass dieser als unmittelbarer Nachbar im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werde.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben. Die Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Achldorf - Erwin und Sabine Geitz Untersbergstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauherr plant auf dem Grundstück FlNr. 247/5 der Gemarkung Wolferding ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Hierzu wurde am 23.09.2016 ein Bauantrag eingereicht.

Das geplante Bauvorhaben bedarf drei Befreiungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Achldorf“:

1. Befreiung von der Dachgestaltung – Dacheindeckung des Wohnhauses:

Die textliche Festsetzung Nr. 3.3.2 des Bebauungsplanes erlaubt für Dachneigungen von 18 – 23 Grad eine Blecheindeckung aus naturbelassenem Kupfer oder Titanzink. Das hier geplante Wohnhaus hat eine Dachneigung von 29 Grad. Ab einer Dachneigung von 23 Grad ist das Dach mit naturroten bis rotbraunen Dachsteinen zu bedecken.
Der Bauherr möchte bei seiner geplanten Dachneigung von 29 Grad ebenfalls eine Blecheindeckung durchführen.
Zudem beantragt der Bauherr die Befreiung der Materialität. Statt naturbelassenem Kupfer oder Titanzink wird das Dach mit naturfarbenem Alublech ausgeführt.

2. Befreiung von der Garagendachgestaltung – Pultdach statt Satteldach:

Der Bebauungsplan setzt für die Garage mittels planerischer Festsetzung ein Satteldach fest.

Der Bauherr möchte die Garage als Flachdachbaukörper ausführen.

3. Befreiung von der Gestaltung des Geländes:

Aufschüttungen und Abgrabungen über einer Höhe von 1,0 m über gewachsenem Gelände und unter 2,0 m Abstand zur Grundstücksgrenze sind unzulässig.

Auf  Grund des Gefälles von 4,14 m (Nordecke-Südecke) im Grundstück ist die Ausführung eines Untergeschosses als Vollgeschoss notwendig. Dadurch dass die Gefällelinien diagonal durch das Grundstück laufen ist an der Südwest Ecke des Wohnhauses eine Stützwand notwendig.
Die notwendige Abgrabung im Bereich der Stützmauer beträgt an der Hauswand ca. 1,28 m, durch das Abfangen des Geländes ist eine Nutzbarkeit des Gartens/Zugang vom Untergeschoss möglich.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Achldorf“. Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch. Die erforderlichen Befreiungen und das Einvernehmen zu dem Vorhaben werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö informativ 10

Sachverhalt

1) In der Bau- und Umweltausschusssitzung informiert Herr Binner über die Machbarkeitsstudie zu dem geplanten Neubau einer Kindertagesstätte in Achldorf.

2) Herr Bürgermeister Haider informierte über die Fällung des Baumes im Spitalgarten zwischen dem ehemaligen Heilig-Geist-Spital und dem Rückgebäude. Hier würde eine Ersatzpflanzung mit kleineren Baumarten vorgenommen werden. Frau Floegl würde diesen Baum bezahlen.

Datenstand vom 05.04.2017 15:07 Uhr