Datum: 24.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.01.2025
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 02.12.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
3 Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes 2.0
4 Gebührenanpassung der städtischen Kindertageseinrichtungen
5 Haushalt 2025 - Heilig-Geist-Stiftung
6 Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2025
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Sicherheitskonzept am Unsinnigen Donnerstag
7.2 Aktueller Sachstand zum Baugebiet Achldorf / Bauabschnitt II - Anfrage StR Anzeneder

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.01.2025 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 02.12.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgenden Beschluss bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 2 – Bestätigung des ersten und stellvertretenden Kommandanten der FF Wolferding (im Grundsatz)

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3. Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes 2.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 4.4.2022 beschlossen, das Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2010 überarbeiten zu lassen bzw. durch ein Folgekonzept zu ersetzen. 
Für die Kosten des „Integrierten Vorreiterkonzeptes zum Klimaschutz“ wurden 50.000 € veranschlagt, die Förderung von Seiten des Bundes beträgt 50%. Voraussetzungen dafür sind, dass der Aktionsplan des Konzeptes schrittweise umgesetzt wird und dass der Stadtrat die beiden Ziele zur Treibhausgasneutralität beschließt: die der Stadt Vilsbiburg bis zum Jahr 2040 und die der städtischen Verwaltung mit ihren Einrichtungen bis zum Jahr 2035. Diese Ziele hat der Stadtrat mit seiner Sitzung vom 4.4.2022 beschlossen, somit wurde die Förderung im August 2023 mit Beginn Oktober 2023 zugesagt. 

Mit der Konzeption wurde unmittelbar im Anschluss der Zusage das Fachbüro B.A.U.M. beauftragt, in Abstimmung mit dem Klimaschutzmanager. Seither wurden alle Energiedaten der Stadt eruiert und relevante Akteure sowie die Bevölkerung beteiligt. Ein Klimabeirat wurde einberufen, aus Stadträten, Fachleuten und diversen Interessensvertretern, um an der Entwicklung des Konzeptes aktiv mitzuwirken. Das „Klimaschutzkonzept 2.0“ wurde kürzlich fertig gestellt, einschließlich einem Aktions- bzw. Maßnahmenplan für die kommenden Jahre, und es wird dem Gremium in der heutigen Sitzung vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Das Klimaschutzkonzept 2.0 wurde im Entwurf vorgestellt. Herr Dietz vom Büro B.A.U.M. Consult ging dabei auf die unterschiedlichen Themenschwerpunkte ein. Ziel des Konzepts ist es, dass die Bürgerschaft sowie die Wirtschaft aktiv mitmachen. 
Weiter sind für die Umsetzung weitere personelle Ressourcen notwendig, welche durch eine zusätzliche 0,5 Stelle im Rathaus, oder durch die Beauftragung von externen Partner kommen können. Auf Nachfrage der Ersten Bürgermeisterin sagte Herr Dietz, dass es seiner Meinung nach zielführender wäre, hier jemanden zusätzlich in der Stadtverwaltung einzustellen. Weiter wurde auf die Arbeit des landkreiseigenen Klimaschutzmanagers verwiesen. Hier müsse nach Auffassung von StR Werner Neumeier die Arbeit Hand in Hand gehen. Weiter sind auch bei einer Aufstockung der Stelle immer externe Kräfte notwendig. StR Wolfgang Schwimmer ergänzte hierzu, dass je mehr Personal vorhanden ist, desto mehr Maßnahmen können auch umgesetzt werden. Hier sollten auch die Erträge der Kommune aus den einzelnen Maßnahmen berücksichtigt werden. 
Auf die Frage von StRin Michaela Feß, welche Maßnahmen zügig umgesetzt werden können, erklärte Herr Dietz, dass die einzelnen Maßnahmen im Konzept priorisiert sind. Auf die Frage nach der Zielüberprüfung, die alle zwei Jahre umsetzt werden soll, sagte Herr Dietz, dass diese intern oder durch einen externen Partner erfolgen kann. 
StR Florian Anzeneder verwies auf die Kennwerte für z.B. Photovoltaikanlagen, Windkraft, Biogas und dass es hier einen zusätzlichen Bedarf gibt. Herr Dietz erklärte daraufhin, dass man durch die verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und durch die E-Mobilität von einer Verdoppelung des Strombedarfs ausgeht. Herr Dietz präzisierte die vorgestellten zusätzlichen jährlichen Kosten in Höhe von 110.000,00 €. Dabei handelt es sich um reine Projekt- und Personalkosten. Die Investitionskosten für einzelne Maßnahmen sind hier nicht mit inbegriffen, diese Kosten sollten laut StR Anzeneder aber auch beziffert und aufgeführt werden. Weiter ist zu unterscheiden, was von der Stadt umgesetzt werden kann und welche Maßnahmen von anderer Seite umgesetzt werden müssen.  
StRin Michaela Feß verwies auf die generalsanierte Mittelschule. Dieses Gebäude fällt durch den hohen Energieverbrauch auf. Frau Feß wollte wissen, woran dieser hohe Verbrauch liegen kann. Herr Dietz sagte, dass die Vergleichswerte aus dem Gebäude-Energie-Gesetz kommen. StR Werner Neumeier erklärte, dass er erhöhte Wert evtl. vom Hallenbad und dem großen Aulakörper herstammt. 

Dokumente
Download Klimaschutzkonzept_2_0_Vilsbiburg_Entwurf_2502.pdf

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4. Gebührenanpassung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Die Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen wurden turnusgemäß überarbeitet. 
Im Vergleich mit den Nachbarkommunen liegt Vilsbiburg mit der geplanten Gebührenerhöhung im mittleren Segment. 
Durch die Verwaltung werden zwei Varianten vorgeschlagen, einmal eine Erhöhung von 5% oder eine Erhöhung von 10 % (jeweils abgerundet auf volle Euro) ab dem neuen Kindergartenjahr (September 2025).
Die Geschwisterermäßigung würde auf Vorschlag der Verwaltung bei 25 % beim zweiten Kind und bei 50 % beim dritten Kind beibehalten werden. 

In den Kindertageseinrichtungen beträgt das Defizit pro Kind rund 5.000 EUR.  
Um die rapide steigenden Kosten u.a. Inflationsausgleich, Personalkosten, Energiekosten etwas abfangen zu können, sollte nach Einschätzung der Kämmerei eine Gebührenerhöhung von 
10 % vorgenommen werden. 

Kindergarten
Buchungszeit

 
seit 09/2024
+ 5 %
+ 10 %
4 - 5 Stunden
 
 
100,00 €
105,00 €
110,00 €
5 - 6 Stunden
 
 
112,00 €
117,00 €
123,00 €
6 - 7 Stunden


122,00 €
128,00 €
134,00 €
7 - 8 Stunden
 
 
190,00 €
199,00 €
209,00 €
8 - 9 Stunden


200,00 €
210,00 €
220,00 €
9 - 10 Stunden
 
 
210,00 €
220,00 €
231,00 €




seit 09/2024
+ 5 %
+ 10 %
Essensgeld p. Essen


3,70 €
3,90 €
4,00 €






5 Tage Essen/Woche
20
3,90 € bzw. 4,00 €
74,00 €
78,00 €
80,00 €
4 Tage Essen/Woche
16
3,90 € bzw. 4,00 €
59,20 €
62,00 €
64,00 €
3 Tage Essen/Woche
12
3,90 € bzw. 4,00 €
44,40 €
46,00 €
48,00 €
2 Tage Essen/Woche
8
3,90 € bzw. 4,00 €
29,60 €
31,00 €
32,00 €
1 Tag Essen/Woche
4
3,90 € bzw. 4,00 €
14,80 €
15,00 €
16,00 €




seit 09/2024
+ 5 %

+ 10 %
Brotzeitgeld je Monat
 
 
 
 


Einmal Brotzeit/Tag


13,00 €
13,00 €

14,00 €
Zweimal Brotzeit/Tag
 
 
19,50 €
20,00 €

21,00 €




Kinderkrippe
Buchungszeit

 
seit 09/2024
+ 5 %
+ 10 %
2 – 3 Stunden
 
 
 


3 – 4 Stunden
 
 
164,00 €
172,00 €
180,00 €
4 – 5 Stunden

 
181,00 €
190,00 €
199,00 €
5 – 6 Stunden
 
 
210,00 €
220,00 €
231,00 €
6 – 7 Stunden

 
242,00 €
254,00 €
266,00 €
7 – 8 Stunden
 
 
329,00 €
345,00 €
361,00 €
8 – 9 Stunden

 
359,00 €
376,00 €
394,00 €
9 – 10 Stunden
 
 
388,00 €
407,00 €
426,00 €

 
seit 09/2024
+ 5 %
+ 10 %
Essensgeld incl. Brotzeit
 

3,70 €
3,90 €
4,00 €

Kinderhort
Buchungszeit

 
seit 09/2024
+ 5 %
+ 10 %


2 – 3 Stunden
 
 
95,00 €
99,00 €
104,00 €


3 – 4 Stunden

 
106,00 €
111,00 €
116,00 €


4 – 5 Stunden
 
 
116,00 €
121,00 €
127,00 €


5 – 6 Stunden
 
 
127,00 €
133,00 €
139,00 €


für die Ferienbetreuung
6 – 7 Stunden
 
 
155,00 €
162,00 €
170,00 €


7 – 8 Stunden

 
168,00 €
176,00 €
184,00 €


8 – 9 Stunden
 
 
181,00 €
190,00 €
199,00 €



Die Essensgelder, welche durch externe Partner (Caterer) verursacht werden, werden gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.02.2024 1:1 an die Eltern weitergegeben. Somit sind hier keine Anpassungen vorzunehmen. 

Gebühren für die Mittagsbetreuung
Buchungszeit
 seit 09 /2024
+ 5 %
+ 10 %
2 Stunden
53,00 € 
55,00 €
58,00 €
3 Stunden
59,00 € 
61,00 €
64,00 €
4 Stunden
64,00 € 
67,00 €
70,00 €
1 Woche Ferienbetreuung inkl. Mittagessen
60,00 €
63,00 €
66,00 €

Diskussionsverlauf

Durch die hochwertige Betreuung und dem sehr guten Standard in Vilsbiburg war man sich einig, dass eine Erhöhung um 10 % vorgenommen werden soll. Es wurde auf die hohen Investitionen der letzten Jahre in dem Bereich verwiesen, sowie auf die steigenden Personalkosten. 

Beschluss

Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen werden zum 01.09.2025 
um 10 %, wie vorgestellt, erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2025 - Heilig-Geist-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2025 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weist nachfolgende Summen auf:

  1. Eckdaten: 

Haushaltssummen
2025
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
239.500
245.400
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
11.600
163.300
Gesamthaushalt
251.100
408.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2025
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
1.600
13.400
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
0,67 %
5,46 %
Zuführungsbetrag zur Rücklage
4.900
0
Entnahme aus der Rücklage
0
139.900



  1. Hinweise
Auch im Haushaltsjahr 2025 kann die Heilig-Geist-Stiftung mit dem im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan ihren satzungsgemäßen Stiftungszweck erfüllen. Bezahlbarer Wohnraum steht somit weiterhin mit den bestehenden 30 Wohneinheiten und einer Hausmeisterwohnung für die älteren Mitbürger zur Verfügung. 
Im Vergleich mit dem Vorjahr sehen wir 2025 einen strukturiert aufgestellten Haushaltsplan. Es ist beabsichtigt konkret zwei Bäder zu sanieren, weiter soll der Außenanstrich im Innenhof ertüchtigt werden. Die bestehenden Rauchmelder im Gebäude werden turnusgemäß nach zehn Jahren ausgetaucht und für allgemeine Instandsetzungsarbeiten sind Mittel vorgesehen. Trotzdem kann voraussichtlich noch eine Zuführung in Höhe von 1.600 EUR an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. 
Im Vermögenshaushalt sind lediglich die Zuführungsbeträge für 2025 veranschlagt. Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

  1. Finanzplan 2024-2028 

In die mittelfristige Finanzplanung wurde analog zum Haushaltsjahr 2025 die Fortführung der Barrierefreimachung der bestehenden Wohnungen aufgenommen. Hier wurde jährlich ein Betrag von 35.000 EUR angesetzt. Die übrigen Zahlen wurden planmäßig fortgeschrieben, hier sind keine größeren Änderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist ein eigener Beschluss zu fassen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2025. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2024 bis 2028 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download HH-Satzung-Stiftung_2025.pdf
Download Vorbericht_2025.pdf
Download Gesamthaushalt_2025.pdf
Download Verwaltungshaushalt_2025.pdf
Download Vermögenshaushalt_2025.pdf
Download Stellenplan 2025.pdf
Download Voraussichtlicher_Rücklagenstand 2025.pdf
Download Schuldenübersicht Stiftung 2025_Stiftung.pdf
Download Finanzplan_nach Arten_2024-2028.pdf

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6. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass jeweils an den Sonntagen anlässlich des Mittefastenmarktes und des Dionysimarktes im Jahr 2025 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.

Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel sowie die Gewerkschaft ver.di haben sich nicht geäußert. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2025. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö informativ 7
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7.1. Sicherheitskonzept am Unsinnigen Donnerstag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin stellte das geplante Sicherheitskonzept zum Unsinnigen Donnerstag kurz vor. Die zusätzlichen Absperrmaßnahmen sollen ein unerlaubtes Einfahren in den Veranstaltungsbereich verhindern und werden durch die Stadt Vilsbiburg gestellt. 

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7.2. Aktueller Sachstand zum Baugebiet Achldorf / Bauabschnitt II - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.02.2025 ö informativ 7.2

Sachverhalt

StR Florian Anzeneder erkundigte sich nach dem aktuellen Stand zum Baugebiet Achldorf. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man hier Mitte März einen weiteren Gesprächstermin mit dem staatlichen Bauamt haben wird. Hier ist vor allem die Kostenfragen für Maßnahmen bei der Zufahrt zum Baugebiet zu klären. 

Datenstand vom 05.03.2025 08:28 Uhr