Datum: 17.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.02.2025
2 Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung Zwischenstand
3 Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachtrag Baumeisterarbeiten
4 Anfrage StR Bauer - Privatstraße bei Brücke Niedermühle
5 Behandlung zweier Anhörungen zu Befreiungsanträgen - Schachten II
6 Antrag auf Baugenehmigung - Wohnraumerweiterung (Anbau) im EG und Errichtung einer Dachgaube - Braunsberger Weg 22; Fl.Nr. 1419/47, Gemarkung Vilsbiburg
7 Antrag auf Baugenehmigung - Abriss Anbau Bestand & Anbau Wohnraumerweiterung - Rombachstraße 30; Fl. Nr. 980/1, Gemarkung Vilsbiburg
8 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Kindergarten St. Martin - Sanierung Wasserschaden

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.02.2025 wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung Zwischenstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

Das mit der Kommunalen Wärmeplanung beauftragte Planungsbüro Luxgreen GmbH aus Regensburg informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses zum aktuellen Zwischenstand der Kommunalen Wärmeplanung in Vilsbiburg.

Anmerkungen und Ergänzungen zur Kommunalen Wärmeplanung können gerne schriftlich der Verwaltung bis zum 02.04.2025 übermittelt werden.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist für den 30.04.2025 geplant. Nach Einarbeitung der Anregungen wird anschließend die Kommunale Wärmeplanung beschlossen.

Dokumente
Download 250317_3_Ratssitzung_KWP_Vilsbiburg-Öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

3. Sanierung Vilstalhalle - Beauftragung Nachtrag Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Vilstalhalle stellt die Firma Breiteneicher GmbH einen Nachtrag. Die Firma Breiteneicher GmbH ist mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten beauftragt. Der Nachtrag behandelt den Abbruch des Bodens inkl. des gesamten Aufbaus der Kegelbahnen.
Der Boden musste abgebrochen werden, da der Bodenaufbau, insbesondere die unter dem Kegelbahnboden befindliche Mineral-Dämmung, aufgrund eines oder mehrerer Wassereinbrüche durch Starkregen stark durchnässt war.
Die Folge war eine nicht unerhebliche Belastung durch Schimmelsporen.
Der Abbruch war alternativlos und bereits ausgeführt.
Die Thematik wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 14.10.2024 im Rahmen des Baustandberichts besprochen.

Der Nachtrag der Firma Breiteneicher GmbH für den Abbruch des Kegelbahnaufbaus endet bei 148.451,52 € netto.

Der Abbruch gestaltete sich als sehr schwierig bzw. umfangreich und setzt sich wie folgt zusammen.

  • 1.277 Mannstunden                                                                76.339,06 €
    für den manuellen Ausbau des gesamten Bodenaufbaus

  • Zuschläge für persönliche Schutzausrüstungen des Personals                3.096,99 €

  • Bagger mit Abbruchmeißel                                                        3.201,64 €

  • Schneiden der schwimmenden St.B-Bodenplatte (12cm)        
    1.260 Laufmeter                                                                25.729,20 €

  • Entsorgen des ausgebauten Materials belegt durch Rechnungen 
    des Entsorgers                                                                40.024,85 €


Die Maßnahme wurde akribisch dokumentiert und durch das Architekturbüro Arc-Architekten geprüft.

Ein weiterer Baustandbericht mit aktualisierter Kostenverfolgung ist für die Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 28.04.2025 geplant.
Hier sollen auch die nächsten Vergaben für Innentüren, Malerarbeiten und Gebäudeautomation stattfinden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Nachtrag der Firma Breiteneicher GmbH zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Download Photodoku Abbruch Kegelbahn.pdf

zum Seitenanfang

4. Anfrage StR Bauer - Privatstraße bei Brücke Niedermühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.12.2024 wurde von StR Bauer Hermann angefragt, ob die Privatstraße (Kiesstraße) zur Brücke Niedermühle durch den Stadtbauhof instandgesetzt werden darf.
Für den Unterhalt und Instandsetzung (Straßenbaulast) von Privatstraßen ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Selbst bei öffentlich gewidmeten Feld- und Waldwegen -nichtausgebaut- sind diejenigen Straßenbaulastträger, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.
Die Straße durch Niedermühle liegt im Privateigentum. Somit ist der Eigentümer Straßenbaulastträger.
Sollte die Stadt die Baulast für das Teilstück der Privatstraße und auch für den öffentlichen Feld- und Waldweg -nichtausgebaut- übernehmen, wird ein Bezugsfall geschaffen. Weitere Anträge zur Übernahme der Straßenbaulast können die Folge sein.

Diskussionsverlauf

StR Bauer teilt mit, dass die Privatstraße derzeit aufgekiest wurde und einen guten Zustand aufweist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Straßenbaulast für die Privatstraße durch Niedermühle und den öffentlichen Feld- und Waldweg -nichtausgebaut- nicht zu übernehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Behandlung zweier Anhörungen zu Befreiungsanträgen - Schachten II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für zwei Anträge, die nicht von der kürzlich beschlossenen Richtlinie erfasst sind, wurde in der letzten Sitzung eine Ablehnung beschlossen. Im Rahmen der nach dem bayerischen Verfahrensgesetz erforderlichen Anhörung haben die beiden Antragsteller im Amt vorgesprochen und berechtigte rechtliche Interessen vorgetragen. Es besteht bei beiden das Einverständnis den Zaun entsprechend der schon vorhandenen Befreiung im gleichen Bebauungsplangebiet (WPC, 1,80m) – Schachten II – zurückzubauen und so zu beantragen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Beschluss Nr. 2 aus dem TOP 8 der Sitzung vom 17.02.2025 aufzuheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Baugenehmigung - Wohnraumerweiterung (Anbau) im EG und Errichtung einer Dachgaube - Braunsberger Weg 22; Fl.Nr. 1419/47, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Grub aus dem Jahr 1989 mit den beiden Deckblättern 1 und 2 aus den Jahren 1993 und 1995. Die Antragsteller beantragen die Erweiterung des Wohngebäudes mit einem erdgeschossigen Anbau und der Errichtung einer Dachgaube im Dachgeschoss.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
  • Abweichung von der zulässigen Dachform mit dem Anbau. Für Anbauten sind Pultdächer zulässig. Die Antragsteller beantragen für den Anbau ein Flachdach und begründen dies in der Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse.
  • Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite von 1,75 Meter. Die beantragte Dachgaube hat eine Gesamtbreite von 2,26 Meter. Die Antragsteller begründen dies mit der besseren Funktion und Gestaltung des Raumes im Dachgeschoss. Der Raum bietet dann mehr Stehhöhe sowie Kopffreiheit.
  • Unterschreitung der festgesetzten Stellplatztiefe mit 5,00 Meter. Der Bebauungsplan setzt eine Stellplatztiefe von 5,50 Meter fest. Die Antragsteller verweisen hier auf die Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg, die eine Stellplatztiefe von 5,00 Meter fordert. Rein rechtlich gehen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes der Stellplatzsatzung vor.
  • Überschreitung der Baugrenzen mit den Stellplätzen. Die Baugrenze verläuft an der Gebäudefront zum Braunsberger Weg. Die Stellplätze sollen zwischen der Fahrbahnkante und der Gebäudefront errichtet werden und liegen somit vollständig außerhalb der Baugrenzen. Die Stellplätze werden mit Rasengittersteinen befestigt.

Die erforderlichen Unterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer liegen vollständig vor.

Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben positiv beurteilt. Das bestehende Wohnhaus wurde ca. 1992 errichtet. Mit den beantragten Umbaumaßnahmen wird das Gebäude an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die Baugrenzen werden lediglich mit nicht überdachten Stellplätzen überschritten. Die Mindesttiefe nach der Stellplatzsatzung wird eingehalten. Die Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse wird zur Reduzierung einer Flächenversiegelung als sinnvoll erachtet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen

  • Abweichung von der zulässigen Dachform mit dem Anbau,
  • Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite,
  • Unterschreitung der festgesetzten Stellplatztiefe,
  • Überschreitung der Baugrenzen mit den Stellplätzen,

erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Baugenehmigung - Abriss Anbau Bestand & Anbau Wohnraumerweiterung - Rombachstraße 30; Fl. Nr. 980/1, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Antragsteller planen den Abbruch eines bestehenden Anbaus und an gleicher Stelle die Errichtung eines vergrößerten neuen Anbaus.

Lageplan Abbruch:

Lageplan neuer Anbau:

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Folgende Abweichung von der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg wird beantragt:
  • Gemäß der aktuell gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg sind für die zwei Wohneinheiten mit je über 150 m² Wohnfläche jeweils 3 Stellplätze, also in Summe 6 Stellplätze nachzuweisen. Die Antragsteller beantragen eine Abweichung auf insgesamt 4 Stellplätze. Sie begründen den Antrag mit der zum 01.10.2025 geänderten Rechtslage und einem Höchstsatz von nachzuweisenden Stellplätzen von 2 je Wohnung.

Tatsächlich wurde mit dem Ersten Modernisierungsgesetz in Bayern die Stellplatzpflicht aus der Bayerischen Bauordnung gestrichen. Vielmehr muss jede Kommune eigenständig eine Stellplatzsatzung erlassen um eine Stellplatzpflicht auszulösen. Zusätzlich wurden Höchstgrenzen für die nachzuweisenden Stellplätze eingeführt. Das Gesetz trat zum 01.01.2025 in Kraft. Bis zum 01.10.2025 gibt es eine Übergangsfrist nach der die bestehenden Stellplatzsatzungen fortgelten. Bis zu diesem Datum muss die Stadt Vilsbiburg die bestehende Satzung überarbeiten, da die geforderten Stellplatzschlüssel höher sind als die neuen zulässigen Höchstwerte.

Aufgrund dieser Situation wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung statt zu geben, da spätestens zum 01.10.2025 die nachgewiesenen 2 Stellplätze je Wohnung ausreichend sind.

Die Unterschrift des angrenzenden Grundstückseigentümers liegt vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Kindergarten St. Martin - Sanierung Wasserschaden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Die Sanierungsarbeiten im Kindergarten St. Martin sind soweit abgeschlossen. Aktuell werden noch die Küchenzeilen elektrisch und sanitärtechnisch angeschlossen.

Der Umzug ist für die erste Osterferienwoche geplant und wird vom Bauhof zusammen mit dem Team des Kindergartens organisiert.

Datenstand vom 26.03.2025 08:51 Uhr