Datum: 28.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.03.2025
2 Vorstellung Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerfläche Veldener Straße"
3 Vorstellung Vorentwurf Bebauungsplan "Achldorf Mitte Deckblatt 7"
4 Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss - Bebauungs- mit Grünordnungsplan "An der Industriestrasse Erweiterung" & Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan
5 Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - Vorstellung Zwischenstand & Beschlussfassung
6 Fortschreibung Regionalplan - Neufassung Kapitel B VI Energie & Anpassung Kapitel B I Natur & Landschaft - Beteiligungsverfahren
7 Dorfladen Seyboldsdorf - Installation PV-Anlage
8 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Gebäudeautomation
9 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Malerarbeiten
10 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Innentüren
11 Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung
12 Erweiterung RÜB1 - Auftragsvergabe
13 Erweiterung Kläranlage Vilsbiburg - VgV-Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros
14 Antrag auf Sanierung der Gemeindestraße Tannet
15 Widmung der Ortsstraße "In Pfaffenbach" - Änderungsbeschluss hinsichtlich der Flurnummern
16 Antrag auf isolierte Befreiung - Bau einer Einfriedung - Im Burger Feld 2; Fl.Nr. 980/52, Gemarkung Vilsbiburg
17 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.03.2025 wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

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2. Vorstellung Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerfläche Veldener Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Bauer, KomPlan, wird den erarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Lagerfläche Veldener Straße“ vorstellen. 

Nachdem es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag als Bestandteil erarbeitet.

Am 23.04.2025 wurde der Vorentwurf über das RIS hochgeladen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erklärt sein Einverständnis zur vorgelegten Planung und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der weiteren Unterlagen und der Durchführung des Verfahrens. 

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3. Vorstellung Vorentwurf Bebauungsplan "Achldorf Mitte Deckblatt 7"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Bauer, KomPlan, wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes vorstellen.

Am 23.04.2025 wurde der Vorentwurf ins RIS hochgeladen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erklärt sein Einverständnis mit der vorgelegten Planung und beauftragt die Verwaltung in das Verfahren einzusteigen.

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4. Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss - Bebauungs- mit Grünordnungsplan "An der Industriestrasse Erweiterung" & Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „An der Industriestrasse Erweiterung“ und das Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan wurden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 27 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme eingereicht.

Frau Hofbauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt die Entwürfe des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes und des Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch vor.

Am 23.04.2025 wurden die Entwürfe der Bauleitpläne mit den Abwägungen ins RIS hochgeladen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägung zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „An der Industriestrasse Erweiterung“ und zum Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „An der Industriestrasse Erweiterung“ und des Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

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5. Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal - Vorstellung Zwischenstand & Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der bisherige Planungsstand zum Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Veranstaltungssaal wird vom Projektsteuerer, Herrn Feil, und den Objektplanern, ARGE Mahlknecht Birnkammer, dem Gremium vorgestellt.

Am 23.04.2025 wurde die Präsentation ins RIS hochgeladen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorgestellten Planungen - insbesondere in Bezug auf die Dachform und Materialität - als Grundlage für die weiteren Planungsschritte freizugeben, soweit die Planungen bewährte und erprobte Lösungen vorsehen. Der Wirtschaftlichkeit ist hohe Priorität zu setzen. Um die zukünftigen Unterhaltskosten gering zu halten dürfen Sonderkonstruktionen aller Art nicht zur Anwendung kommen. 

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6. Fortschreibung Regionalplan - Neufassung Kapitel B VI Energie & Anpassung Kapitel B I Natur & Landschaft - Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf für die Änderung des Regionalplans zustimmend zur Kenntnis genommen und den Verbandsvorsitzenden beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Die Stadt Vilsbiburg kann sich bis zum 30.05.2025 zu den Änderungen äußern.

Die Fortschreibung des Regionalplans dient der Anpassung an die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom 01.06.2023. Das betrifft insbesondere die Festlegung der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen. Das Kapitel B VI Energie wird neu gefasst und das Kapitel B I Natur und Landschaft wird angepasst.

Die vollständigen Unterlagen sind über den Link des Anhangs „Anschreiben Beteiligungsverfahren“ vollständig einsehbar.

Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG = Bundesgesetz) wird vorgegeben, welche Flächenanteile in den Bundesländern verbindlich für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Für Bayern sind dies 1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027. Dieser Beitrag muss von allen Planungsregionen geleistet werden. Angesichts des im WindBG festgelegten weiteren Flächenbeitragswertes bis zum 31.12.2032 von bayernweit 1,8 % der Landesfläche ist es das Ziel des Planungsverbandes Landshut, einen Flächenbeitragswert von 1,8 % plus X zu erreichen. Bei Nichterfüllung der Flächenbeitragswerte, würde nach 2027 eine generelle Privilegierung der Windkraft im Außenbereich erfolgen.

Im vorgelegten Entwurf sollen 160 Bereiche und damit 2,5 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden.

Im Gemeindegebiet von Vilsbiburg sind drei Vorranggebiete für Windenergieanlagen geplant. Im Asangholz nördlich von Haidberg an der Gemeindegrenze zu Gerzen, im Tannertholz zwischen Hinterwimm und Götzdorf an der Gemeindegrenze zu Bodenkirchen und im Schwalbenholz zwischen Vilsbiburg und Schaidham.

Die Rotorblätter von Windenergieanlagen müssen nicht innerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen (Rotor-Out-Prinzip). Im Plankonzept wird von einer Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von ca. 250 Meter und einem Rotordurchmesser von 162 Meter ausgegangen. Mit der Darstellung als Vorranggebiet für Windenergieanlagen wird dieser Nutzung der Vorrang gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt, d.h. der Windkraft entgegenstehende Nutzungen oder Vorhaben werden ausgeschlossen.

Vorranggebiete werden nur auf Flächen ausgewiesen, die keine Ausschluss- oder Restriktionskriterien der ersten Kategorie betreffen. Der Katalog an Kriterien wurde als Anhang über das RIS zur Verfügung gestellt.

Die Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergieanlagen im Regionalplan trifft noch keine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit von konkreten Windenergieprojekten.

Im Kapitel B I Natur und Landschaft des Regionalplans wird die Bedeutung der Wälder von einzigartig auf hoch herabgestuft. Ebenso wird die langfristige Erhaltung größere Waldkomplexe von einer herausragenden auf eine wichtige Bedeutung reduziert. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass im gesamten Kapitel die Bedeutung und der Schutz der Wälder zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen vermindert wird.

Mit der Feststellung zur Erreichung des Flächenbeitragswertes für Windenergieanlagen im Regionalplan können diese Vorhaben in den Vorranggebieten privilegiert im Außenbereich errichtet werden. Sprich: Es ist keine Bauleitplanung mehr erforderlich. Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete gelten als sonstige Vorhaben im Außenbereich und werden daher weiterhin eine Bauleitplanung benötigen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und beschließt keine Stellungnahme abzugeben.

oder

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und beschließt eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt abzugeben:

-Text Stellungnahme-

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7. Dorfladen Seyboldsdorf - Installation PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Zuge der Errichtung des Dorfladens in Seyboldsdorf wird die komplette Gebäudehülle des bestehenden Pfarrstadels erneuert bzw. ertüchtigt, so auch das Dach. Es besteht die Möglichkeit das Dach auf der Ost- und auch auf der Westseite mit PV-Modulen zu belegen. Das Dach könnte dann im Zuge der Sanierung gleich mit den erforderlichen Befestigungen für die PV-Module hergestellt werden. Ebenfalls ergeben sich Synergien aus dem bereits stehenden Gerüst.

Die Maßnahme erscheint sinnvoll, da das Gebäude ausschließlich mit Strom energetisch versorgt wird. Das Stadtbauamt schlägt eine Anlagengröße von ca. 25 kWp vor. Die Anlage soll modular erweitert werden können. Ein Batteriespeicher ist vorerst nicht vorgesehen, soll jedoch im Nachgang, wenn das tatsächliche Potential der Anlage im Realbetrieb bekannt ist, nachgerüstet werden.

Die Kosten für die PV-Anlage wird auf ca. 25.000 € geschätzt (ohne Batteriespeicher).

Die Kosten sind in nicht Teil der Baumaßnahme „Dorfladen Seyboldsdorf“. Die Errichtung der Module würde über die Kostenstelle „PV-Anlagen auf städtischen Dächern“ umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Zuge der Errichtung des Dorfladens Seyboldsdorf eine PV-Anlage am Dach zu installieren. Die Beschaffung eines Batteriespeichers erfolgt im Nachgang, angepasst an die tatsächlichen Erfordernisse.

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8. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Gebäudeautomation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Gebäudeautomationsarbeiten eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform des Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 8 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 03.04.2025 lagen 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Weikl GmbH & Co.KG, Bodenmais                        121.838,91 € brutto
  2. Nutz GmbH, Ampfing

Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 27,88 % den Ansatz des vom IB ZREU vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch das IB ZREU.
Die Leistungsfähigkeit der Fa. Weikl wurde über Referenzabfragen hin positiv überprüft.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. Weikl GmbH & Co.KG mit der Ausführung der Gebäudeautomationsarbeiten, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 02.04.2024.

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9. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Malerarbeiten eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform des Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 13 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 03.04.2025 lagen 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Hirsch GmbH, München                                                165.722,67 € brutto
  2. SR-Malerunternehmen, Strullendorf
  3. Malerei Franke, Moosburg
  4. Malerei Dumps, Oberahrain
  5. Malerei Rebl, Landau/Isar
  6. Malerei Keilhacker, Taufkirchen/Vils
  7. Malerei Kröll

Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 30,54 % den Ansatz des von Arc Architekten vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch Arc Architekten.
Die Hirsch GmbH ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. Hirsch GmbH mit der Ausführung der Malerarbeiten, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 02.04.2024.

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10. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Lieferung und Montage der Innentüren eingeholt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform des Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 20 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 03.04.2025 lagen 10 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Planotec Innenausbau GmbH, Tüßling                                263.389,72 € brutto
  2. Schreinerei Beck GmbH, Niederaichbach
  3. Baier & Demmelhuber, Töging
  4. H6H Brandschutz GmbH, Gauting
  5. Eduard Weiß, Rohrstetten
  6. Studio 3 Möbelmanufaktur GmbH, Bad Birnbach
  7. Schreinerei Vogl GmbH, Thanndorf
  8. Hinmüller GmbH, Mettenheim
  9. HAMA GmbH, Rottenburg
  10. Göbes GmbH, Hardhein

Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 10,91 % den Ansatz des von Arc Architekten vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch Arc Architekten.
Die Leistungsfähigkeit der Fa. Planotec wurde über Referenzabfragen hin positiv überprüft.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Die Fa. Planotec Innenausbau GmbH mit der Lieferung und Montage der Innentüren, im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle, zu beauftragen.
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 03.04.2025.

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11. Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des BUA am 18.06.2024 wurde die letzte Kostenverfolgung für das Gesamtprojekt vorgestellt.

Diese endete bei 13.160.718,21 € netto.

Freianlagen, diverse Ausstattungen und PV-Anlage sind hierin nicht enthalten.

Die aktuell zu vergebenden Gewerken, werden in den nächsten drei Tagesordnungspunkten detailliert behandelt. 

Vorab stellt Herr Architekt Michael Leidl von Arc-Architekten anhand einer Präsentation die aktuelle Kostenfortschreibung vor, die auch die Kostenprognose für die noch nicht submittierten Gewerke enthält.

Die Kostenprognose für das Gesamtprojekt endet nun bei xx.xxx.xxx,xx € netto.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Kostenverfolgung mit den prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von netto xx.xxx.xxx,xx € zu. Diese bildet die Grundlage zur weiteren Durchführung der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“.

Im Rahmen der weiteren Ausschreibungen sind die Planer aufgefordert, der Wirtschaftlichkeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und auch nach Alternativlösungen zu suchen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit planerischer Anpassungen, soweit dadurch die vorgesehene Zeitschiene nicht gefährdet ist.

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12. Erweiterung RÜB1 - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.03.2023 wurde die Planungsfortsetzung der Variante 1 (Erweiterung Regenüberlaufbecken am RÜB1) beschlossen.
Auf Grund dieses Beschlusses wurde die Erweiterung geplant und ausgeschrieben.

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung zur Erweiterung des Regenüberlaufbeckens RÜB1, eingeholt.
Die Bekanntmachung hierzu erfolgte über die E-Plattform des Bayerischen Staatsanzeiger und die Bekanntmachungsplattform des Freistaates Bayern.
Die Vergabeunterlagen wurden von mindestens 10 Bewerber runtergeladen.

Zur elektronischen Angebotseröffnung am 15.04.2025 lagen 5 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1. Pro Bau Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Passau     1.659.667,84 Euro brutto
2. Hagn Umwelttechnik GmbH, Osterhofen
3. Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg
4. Pfaffinger Rohrnetz & Sanierungstechnik GmbH, Passau
5. Strabag AG, Regensburg

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros lag bei 1.600.550,- EUR Brutto.

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2025/2026 eingestellt.

Für die Maßnahme wurden über die Förderung von Wasserrechtlichen Vorhaben (RZWas) Fördermittel in Höhe von 1.075.685,- EUR in Aussicht gestellt.

Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 3,7% den Ansatz des vom IB FERSTL vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung erfolgte durch das IB FERSTL.
Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Voraussichtlicher Beginn der Arbeiten: 01.06.2025
Voraussichtliche Fertigstellung der Leistung: 31.05.2026

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Pro Bau GmbH, Passau mit der Ausführung zur Erweiterung des Regenüberlaufbeckens RÜB 1zu beauftragen. 
Grundlage hierfür ist das Angebot vom 15.04.2025

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13. Erweiterung Kläranlage Vilsbiburg - VgV-Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö 13

Sachverhalt

Wie in der Stadtratssitzung vom 17.04.2023 vorgestellt ist die Erweiterung der städtischen Kläranlage in Vilsbiburg erforderlich.

Die Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk und die Technische Ausrüstung sind in Form eines VgV-Verfahrens zu vergeben. Die Auslobung der Leistung wurde am 26.03.2025 EU-weit begonnen. Bis zum 24.04.20205 konnten sich geeignete Büros für die Planungen bewerben.

Die Stadt Vilsbiburg hat die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg zur Betreuung des Verfahrens beauftragt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, das auf Grund der Überschreitung der Wertgrenzen EU-weit auszuloben ist. In der ersten Stufe werden die fachlichen Qualifikationen der Büros abgefragt. In der zweiten Stufe des Verfahrens stellen sich die Büros dem Auswahlgremium vor. Auf der Grundlage einer Matrix erfolgt vom Auswahlgremium die Bewertung mit einer Empfehlung an den Stadtrat zur Beauftragung.

Die konkreten Planungen zur Maßnahme erfolgen erst nach Auswahl und Beauftragung des Büros.

Für das Auswahlgremium in der 2. Stufe wird folgender Teilnehmerkries vorgeschlagen:

  • Erste Bürgermeisterin
  • Ein Vertreter je Fraktion
  • Vertreter der Verwaltung (Herr Binner und Herr Maier)
  • Vertreter der Kläranlage (Herr Krinninger)

Der Termin für die Vorstellung der Büros im Auswahlkriterium ist noch nicht festgelegt. Dieser wird voraussichtlich Ende Mai/ Anfang Juni 2025 stattfinden.

Die Vergabeunterlagen werden mit der Einladung für den Termin den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf schon vorab eingesehen werden.

Die Fraktionen werden gebeten bis zum 15.05.2025 die Vertreter für das Auswahlgremium dem Stadtbauamt zu nennen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Teilnehmerkreis für das Auswahlgremium zur Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der städtischen Kläranlage Vilsbiburg wie vorgeschlagen zu wählen.

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14. Antrag auf Sanierung der Gemeindestraße Tannet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö 14

Sachverhalt

Bei der Stadt Vilsbiburg ging ein Antrag ein, die Ortsstraße in Tannet grundlegend zu sanieren, Länge ca.400 m und Breite ca. 3,50 m (Fläche ca. 1400 m²).
Die Straße ist vom Bereich der Einmündung in die GVS Richtung Pfaffenbach, durch Tannet asphaltiert und ab dem Anwesen Huber, HsNr. 115, als Kiesstraße ausgeführt.
Die Straße ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet und wird vom Bauhof regelmäßig unterhalten und Instand gesetzt.
Die Möglichkeiten der grundlegenden Sanierung sind eine Instandsetzung als Schotterstraße, bzw. Kiesstraße wie bisher mit Kosten von ca. 60.000,- EUR netto, eine Befestigung mittels dem PANMAX Verfahren, die Kosten hierfür ca. 90.000,- EUR netto oder die Ausführung in Asphaltbauweise mit ca. 200.000,- EUR netto anfallenden Kosten.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag nicht zu.

oder

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zu.

Die Ausführung soll in Schotterbauweise erfolgen.
Oder
Die Ausführung soll im Panmax-Verfahren erfolgen.
Oder
Die Ausführung soll in Asphaltbauweise erfolgen.

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15. Widmung der Ortsstraße "In Pfaffenbach" - Änderungsbeschluss hinsichtlich der Flurnummern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 15

Sachverhalt

TOP 3. ö, Bau- und Umweltausschusssitzung vom 13.05.2024.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.05.2024 wurden Teilflächen aus verschiedenen Flurnummern zur bestehenden Straße hinzugewidmet. Die neue Straße wurde als Ortsstraße „In Pfaffenbach“ gewidmet.

Da die hinzugewidmeten Teilflächen der verschiedenen Flurnummern nicht im Eigentum der Stadt Vilsbiburg lagen, wurden von den Eigentümern der jeweiligen Teilflächen die Einverständniserklärungen zur Widmung eingeholt. Auf Grund eines Übertragungsfehlers wurde in der Beschlussvorlage dargelegt, dass u.a. für eine kleine Teilfläche der FlNr. 465 (zur Verbesserung des Kurvenradius der Straße, gelb umrandete Fläche), Gemarkung Gaindorf, die Zustimmung des Eigentümers vorliegt.

Bei einer Überprüfung in anderer Sache wurde festgestellt, dass die Zustimmungserklärung für diese Flurnummer nicht vorlag. Somit kann die kleine Teilfläche der FlNr. 465, Gemarkung Gaindorf, nicht öffentlich gewidmet werden. Eine nachträgliche Zustimmung des Eigentümers ist nicht zu erwarten.

Die Zufahrt zu dem Hof und den zwei rückwärtigen Wohngebäuden ist trotzdem gewährleistet.

Damit das Bestandblatt der Ortsstraße „In Pfaffenbach“ ordnungsgemäß berichtigt werden kann, ist ein neuer Beschluss notwendig. Ferner ist die Berichtigung öffentlich bekannt zu geben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass das Straßenbestandsblatt zur Ortsstraße „In Pfaffenbach“ berichtigt wird. Die FlNr. 465, Gemarkung Gaindorf, ist aus dem Bestandsblatt zu löschen. Die Eintragungsverfügung ist dahingehend zu ändern und öffentlich bekannt zu geben.

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16. Antrag auf isolierte Befreiung - Bau einer Einfriedung - Im Burger Feld 2; Fl.Nr. 980/52, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt den Bau einer Einfriedung als Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,20 Meter bis zu 1,80 Meter. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“ aus dem Jahr 2015 entlang des Seyboldsdorfer Straße (= Kreisstraße LA 2).


Der Bebauungsplan „Burger Feld“ setzt folgendes für Einfriedungen fest:

Damit benötigt der Antragsteller für die straßenseitigen Zaunhöhen von über 1,20 Meter Höhe eine Befreiung vom Bebauungsplan. Ebenso an der nördlichen Grundstücksgrenze zum benachbarten Privatgrundstück. In diesem Bereich ist nur eine Höhe von maximal 1,50 Meter zulässig.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag wie folgt:

Nachbarunterschriften sind keine erforderlich, da lediglich Grundstücke im Eigentum der Stadt Vilsbiburg angrenzen.

Von Seiten der Verwaltung wird die beantragte Befreiung mit der angegebenen Begründung kritisch gesehen. Ein reiner Doppelstabmattenzaun bietet keinen Lärm- und auch keinen Sichtschutz. Die Verwaltung würde es als zielführender sehen dem Antragsteller eine Befreiung für eine straßenseitige Schnitthecke bis 2,00 Meter Höhe in Aussicht zu stellen. Lt. dem Bebauungsplan darf diese aktuell nur 1,50 Meter hoch sein.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Burger Feld“ abzulehnen. Eine isolierte Befreiung für eine straßenseitige Schnitthecke bis 2,00 Meter Höhe kann von der Verwaltung eigenständig erteilt werden.

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17. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö informativ 17
Datenstand vom 23.04.2025 16:54 Uhr