Datum: 10.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunales Wohnraumförderprogramm - Vorstellung durch Georg Huber, Regierung von Niederbayern
2 Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
3 Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle gemeinsam mit den Gemeinden Gerzen und Bodenkirchen zur Betreuung der Flüchtlinge und Unterstützung der Netzwerke
4 Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"
5 Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts Abgabe einer Erklärung für die Altregelung
6 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Information zu den Kosten des Gutachtens der Bühnennutzung in der Vilstalhalle
6.2 Baugebiet Burger Feld - Vergabe der Baugrundstücke
6.3 Netzwerke "Willkommen in Vilsbiburg" - Verleihung des Niederbayerischen Integrationspreises
6.4 Abmarkierung der Fahrbahn der LA 13 in Gaindorf als Geh- und Radweg - Antrag der bul-/Grünen-Fraktion
6.5 Verteilung von Bibeln vor den Schulen
6.6 Hinweisschilder zum Kreiskrankenhaus
6.7 Geh- und Radweg um die Stadtpfarrkirche
6.8 Ehrenamtskarte
6.9 Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet Burger Feld

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1. Kommunales Wohnraumförderprogramm - Vorstellung durch Georg Huber, Regierung von Niederbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Vorgang: Stadtratsbeschluss vom 26.07.2016

Georg Huber vom Sachgebiet Wohnungswesen bei der Regierung von Niederbayern stellte anhand einer Präsentation die drei Säulen des Wohnungspakts Bayern vor mit Schwerpunkt Kommunales Wohnraumförderprogramm. Anhand von Beispielen zeigte er auf, dass sich kommunale Vorhaben finanziell selbst tragen können. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Wohnfläche unter der höchst zulässigen Grenze bleibt.

Diskussionsverlauf

Georg Huber beantwortete die Anfragen der Stadtratsmitglieder. Zum Bedarf in Vilsbiburg wies er darauf hin, dass die Baugenossenschaft schon sehr viel mache. Aufgrund der Größe und Nähe zu Landshut hielt er einen weiteren Bedarf für gegeben. Die Stadt müsse aber selbst über den Bedarf entscheiden. Anhaltspunkt dafür wäre beispielsweise eine Nachfrage beim Landratsamt Landshut nach der Anzahl der Wohnberechtigungsscheine. Bei der Umsetzung solle auf eine Durchmischung (teils geförderte Wohnungen, teils frei finanzierte Wohnungen) geachtet werden, damit keine sozialen Brennpunkte entstehen.

Die Präsentation wird ins Intranet eingestellt.

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2. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die allgemeinen Veränderungen der Kindertagesbetreuungslandschaft und die örtlichen Bedürfnisse machen eine Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung notwendig. Die Stadtratsmitglieder hatten den Entwurf erhalten.

Das Kreisjugendamt ist der Meinung, dass ein Bedarf von 75 Plätzen für Kinder im Schulalter nicht ausreicht. Es sollte ein höherer Bedarf – 100 Plätze oder zumindest 82 Plätze, die bei einem Umzug des Kinderhorts St. Johannes in das erste Obergeschoß im St. Johannes-Haus untergebracht werden können – festgestellt werden.

Diskussionsverlauf

FBL Burger erläuterte die Einzelheiten und beantwortete die Anfragen der Stadtratsmitglieder.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Für Kinder im Schulalter wird ein Bedarf von 82 Hortplätzen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle gemeinsam mit den Gemeinden Gerzen und Bodenkirchen zur Betreuung der Flüchtlinge und Unterstützung der Netzwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vorgang: Beratung in der Stadtratssitzung vom 12.07.2016

Am 15.09.2016 fand eine Besprechung mit Bürgermeisterin Maier (Gemeinde Bodenkirchen) und Bürgermeister von Montgelas (Gemeinde Gerzen) statt. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass eine hauptamtliche Person gemeinsam für die drei Gemeinden wünschenswert wäre. Die Kosten sollen ermittelt und ein Anforderungsprofil soll erstellt werden. Dabei soll von einer Eingruppierung in Entgeltgruppe S 3 oder S 4 (Angleichung KinderpflegerIn) ausgegangen werden. Die Person sollte ausländerfreundlich, sozial eingestellt und engagiert, mit Herzblut bei der Sache sein und möglichst Fremdsprachenkenntnisse haben. Eine hoch qualifizierte Kraft sei nicht notwendig. Sie soll Vollzeit arbeiten. Die Personalkosten sollen im Verhältnis der Asylbewerberzahlen aufgeteilt werden (Bodenkirchen und Gerzen je 1/5, Vilsbiburg 3/5). Das Arbeitsverhältnis soll vorerst auf zwei Jahre befristet werden. Das notwendige Büro könnte evtl. im Trauungszimmer im Rathaus oder in der Krankenpflegeschule untergebracht werden.
Die Brutto-Arbeitgeberkosten betragen bei Entgeltgruppe S 3 rd. 39.600 € und bei Entgeltgruppe S 4 rd. 42.100 €. Eine Förderung ist nicht in Aussicht.

Sollten die Gemeinderäte in Bodenkirchen und/oder Gerzen eine Beteiligung ablehnen, könnte für die Stadt Vilsbiburg alleine eine Teilzeitkraft mit der anteiligen Arbeitszeit eingestellt werden.

Diskussionsverlauf

D er Stadtrat sprach sich einhellig für die Einstellung aus. Die Person sollte nicht nur in den dezentralen Einrichtungen tätig sein, sondern eine Schnittstelle zu den Behörden bilden. Appelliert wurde auch an die Vermieter, sich stärker für die Betreuung einzubringen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Einstellung einer hauptamtlichen Kraft zur Betreuung der Flüchtlinge und Unterstützung der Netzwerke gemeinsam mit den Gemeinden Bodenkirchen und Gerzen entsprechend dem Sachvortrag zu.
Die Stelle wird vorerst für zwei Jahre befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der erfolgten Vermessung des Baugebiets „Burger Feld“ kann nun mit dem Verkauf begonnen werden. Jeder einzelne von den maximal ca. 50 Kaufverträgen ist notariell zu beurkunden. Mit Notar Dr. König ist die mögliche Vorgehensweise mit Sammelbeurkundungen bereits besprochen worden.
Alle Urkunden sind danach durch das entsprechende Beschlussorgan der Stadt Vilsbiburg zu genehmigen. Zuständig ist nach der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss.

Erst wenn eine Notariatsurkunde förmlich genehmigt ist, kann der Notar die nächsten Schritte veranlassen. Dazu gehört u.a. die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, darauf aufbauend mögliche Finanzierungsgrundschulden und letztendlich die Kaufpreiszahlung. Zwischen Beurkundung beim Notar und Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss können durchaus mehrere Wochen oder sogar bis zu über zwei Monaten liegen. Dies ist weder im Sinne der Stadt, noch im Sinne der Grundstückserwerber.
Notar Dr. König hat deshalb empfohlen eine pauschale Genehmigung der Grundstücksverkäufe im Baugebiet Burger Feld durch das zuständige Beschlussorgan beschließen zu lassen. Die Kaufverträge sind dem Grunde nach alle gleich, so dass diese Vorgehensweise durchgeführt werden könnte. Formulierung laut Beschlussvorschlag.

Aus Sicht der Verwaltung wäre dies eine flexible Lösung, die den Grundstückskäufern sehr entgegen kommen würde. Die entsprechenden Pauschalgenehmigungen, bzw. die Namen der jeweiligen Käufer könnten dann in der jeweils nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben werden.“

Nach Versand der Vorlage kam vom Notariat noch ein Änderungsvorschlag für den Beschluss. Der Beschlussvorschlag wurde dem entsprechend abgeändert. Die Stadträte haben den neuen Beschlussvorschlag als Tischvorlage erhalten.

Diskussionsverlauf

FBL Felkel erläuterte die beabsichtigte Vorgehensweise.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt zur Genehmigung der notariellen Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet „Burger Feld“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts Abgabe einer Erklärung für die Altregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung („Steueränderungsgesetz 2015“) in § 2 b UStG (Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - jPdöR) wird der Unternehmerbegriff der öffentlichen Hand grundlegend neugefasst.
Bislang beschränkt sich bei einer jPdöR der umsatzsteuerliche Unternehmensbereich auf Betriebe gewerblicher Art, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die restliche Tätigkeit wurde der so genannte Vermögensverwaltung zugerechnet.
Die hoheitlichen Tätigkeiten werden auch künftig von der Umsatzsteuer ausgenommen bleiben (z.B. Abwasserbeseitigung, Passwesen, Schulen, Kindergärten, u.ä.).
Anzuwenden wäre das neue Recht ab 01.01.2017.
Durch eine Erklärung zur Weitergeltung des alten Rechts könnte dieser Zeitpunkt noch hinausgeschoben werden, längstens bis zum 31.12.2020.

Da derzeit noch unklar ist, wie sich dieses neue Recht genau auf die Tätigkeiten der Gemeinden auswirkt, wird von Seiten der Fachbehörden und Spitzenverbände mit Nachdruck empfohlen, diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt noch im Jahr 2016 abzugeben. Ein für 2016 erwartetes BMF-Schreiben (Bundesfinanzministerium) ist nun erst für das erste Quartal 2017 angekündigt. Dabei erwartet man sich die Klärung von wichtigen Fragen. Das Risiko, dass das neue Recht mehr Nachteile als Vorteile bringen könnte, ist nicht gering.
Die Erklärung kann jährlich widerrufen werden, so dass man bei möglichen Vorteilen des neuen Rechts nicht bis zum Jahr 2020 warten müsste.

Diskussionsverlauf

FBL Felkel erläuterte den Sachverhalt.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg macht vom Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch und erklärt gegenüber dem Finanzamt, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.
Die Erklärung wird sowohl für die Stadt als auch für die Heilig-Geist-Stiftung abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6
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6.1. Information zu den Kosten des Gutachtens der Bühnennutzung in der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 19.09.2016 wurde unter TOP 9 ö zur Nutzung der Bühne in der Vilstalhalle als Versammlungsraum beraten und beschlossen. Bei der Diskussion wurde die Frage gestellt, wieviel das vorgelegte Gutachten der ASID GmbH gekostet hat. Diese Frage konnte bei der Sitzung nicht beantwortet werden.

Das Gutachten wurde im Rahmen des bestehenden Vertrages zwischen der Stadt Vilsbiburg und der ASID GmbH erstellt. Zusätzliche Kosten für das erstellte Gutachten sind nicht angefallen.

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6.2. Baugebiet Burger Feld - Vergabe der Baugrundstücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.2

Sachverhalt

54 Grundstücke im Baugebiet Burger Feld stehen seitens der Stadt zum Verkauf. 253 vorgemerkte Interessenten wurden angeschrieben, 68 haben sich für ein Grundstück beworben. Davon mussten 18 zurückgewiesen werden, weil sie die Kriterien nicht erfüllen (Wohnsitz oder Arbeitsplatz nicht in Vilsbiburg, bereits ausreichend Wohneigentum vorhanden). 13 Personen haben die Bewerbung zurückgezogen, aus verschiedensten Gründen.
36 Grundstücke wurden bisher zugeteilt; einige Bewerbungen sind noch offen. Drei neue Bewerbungen sind eingegangen von Personen, die bisher nicht vorgemerkt waren.

Nach jetzigem Stand werden – wenn alle Bewerber bedient sind – noch etwa 15 Grundstücke übrig bleiben. Mit den notariellen Beurkundungen wird demnächst begonnen.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat nahm ohne Einwand Kenntnis.

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6.3. Netzwerke "Willkommen in Vilsbiburg" - Verleihung des Niederbayerischen Integrationspreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.3

Sachverhalt

Regierungspräsident Heinz Grun wald hat am27.09.2016 dem Netzwerk „Willkommen in Vilsbiburg“ den Niederbayerischen Integrationspreis als Anerkennung für erfolgreiche Integrationsarbeit verliehen. Der erste Bürgermeister sprach den Aktiven des Netzwerks seine Glückwünsche aus.

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6.4. Abmarkierung der Fahrbahn der LA 13 in Gaindorf als Geh- und Radweg - Antrag der bul-/Grünen-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.4

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister gab den Antrag vom 10.10.2016 bekannt. Er wird auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet.

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6.5. Verteilung von Bibeln vor den Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.5

Sachverhalt

Stadtrat Anzeneder berichtete, dass Ende September vor Vilsbiburger Schulen (Mittelschule, Realschule und Gymnasium) kostenlose Bibeln an Schülerinnen und Schüler verteilt wurden. Die Verteiler seien rigoros vorgegangen und hätten die Bibeln den Kindern aufgedrängt. Die Aktion sei sehr negativ angekommen. Es solle geprüft werden, ob solche Aktionen verhindert werden können.

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6.6. Hinweisschilder zum Kreiskrankenhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.6

Sachverhalt

Stadträtin Pollner wies darauf hin, dass die neuen Hinweisschilder zum Kreiskrankenhaus nicht der Norm entsprechen. Dies sollte geändert werden.

Der Hinweis wird an die zuständige Stelle weitergegeben.

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6.7. Geh- und Radweg um die Stadtpfarrkirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.7

Sachverhalt

Stadtrat Sterr berichtete, dass immer wieder Personen beobachtet werden, die ihr Fahrrad oder den Kinderwagen über die Treppe zur Kirche hinaufschieben. Für Ortsunkundige sollte am Fuß der Treppe daher ein Hinweisschild auf den Geh- und Radweg, der um die Kirche herumführt, angebracht werden.

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6.8. Ehrenamtskarte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.8

Sachverhalt

Stadtrat Schwimmer wies auf die Vorzüge der Ehrenamtskarte hin. Es sollte mehr Werbung gemacht und noch mehr Firmen zum Mitmachen angehalten werden.

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6.9. Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö informativ 6.9

Sachverhalt

Siegfried Metzger fragte an, ob die Baugrundstücke auch an Personen verkauft werden, die nicht unter die festgelegten Kriterien fallen, nachdem noch Grundstücke übrig sind.

Der erste Bürgermeister antwortete, dass dies nicht möglich sei, solange der Stadtrat die Kriterien nicht ändert.

Datenstand vom 15.03.2017 13:37 Uhr