Datum: 18.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Zuschussantrag Diakonie Landshut für neue Räumlichkeiten der "Vilsbiburger Tafel" einschließlich "Buntstift Schulbedarfsladen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.10.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Diakonie Landshut betreibt in Vilsbiburg unter anderem die „Vilsbiburger Tafel“ und den „Buntstift Schulbedarfsladen“.
Die „Tafel“ ist im Gebäude des Gebrauchtwarenhauses (GWH) „Hab und Gut“ in der Schützenstraße untergebracht, der Schulbedarfsladen im städtischen Gebäude Frontenhausener Str. 19 (ehem. Krankenpflegeschule).
Für die „Tafel“ werden seit geraumer Zeit neue Räumlichkeiten gesucht. Die bestehende räumliche Situation ist auf Dauer nicht mehr zumutbar. Auf eine entsprechende Information im Stadtrat am 12.07.2016 (TOP 5 b) wird verwiesen.
Nun könnte laut Auskunft der Diakonie ein ehemaliger Laden in der Unteren Stadt angemietet werden. Darin könnten dann sowohl die „Tafel“, als auch der „Buntstift-Laden“ untergebracht werden. Nähere Angaben zur Ladenfläche sind im beiliegenden Antrag ersichtlich.
Die Diakonie beantragt dafür bei der Stadt Vilsbiburg einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 9.600 €.
Aus Sicht der Verwaltung sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, dass es für die aktuellen Räumlichkeiten der „Tafel“ keinen städtischen Zuschuss gibt. Derzeit stellt „Hab und Gut“ (ebenfalls Diakonie) die Flächen zur Verfügung. Laut Auskunft von Herrn Peters (2. Vorstand des Diakonischen Werks) wird die Miete für die „Tafel“ mit 110 € anteilmäßig angesetzt. Davon werden 50 € monatlich intern verrechnet und 60 € aus Spendengeldern gezahlt.
Die „Tafel“ ist keine ausschließliche Einrichtung für Vilsbiburg. Auch auswärtige Bedürftige werden versorgt. So kommen laut der beiliegenden Zusammenstellung derzeit 165 Personen aus Vilsbiburg und 129 Personen aus den umliegenden Gemeinden. Der Vilsbiburger Anteil ist damit mit 56 % der gesamten Tafelkunden berechnet.
Es wäre durchaus zu vertreten, wenn sich auch die betreffenden Wohnsitzgemeinden bei der Finanzierung der Mietkosten beteiligen würden.
Sollte ein laufender Zuschuss an die „Vilsbiburger Tafel“ im Haupt- und Finanzausschuss eine Mehrheit finden, dann könnten die oben genannten Zahlen folgendermaßen mit einbezogen werden:
beantragt / künftige Miete: 800,00 € mtl. = 9.600,00 € jährlich
. / . bish. Anteil im GWH 110,00 € mtl. = 1.320,00 € jährlich
neuer, zusätzlicher Aufwand: 690,00 € mtl. = 8.280,00 € jährlich
davon Vilsbiburg 56%: 386,40 € mtl. = 4.636,80 € jährlich
Eine mögliche Rundung nach oben oder unten könnte erfolgen.
Der Betrieb einer „Tafel“, bzw. ein Zuschuss dafür ist nach der Gemeindeordnung grundsätzlich zulässig.
Die Schaffung von Einrichtungen zur Förderung des sozialen Wohls der Einwohner gehört nach Art. 57 Abs. 1 GO zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinden, die sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit schaffen und erhalten sollen.
Die rechtlichen Möglichkeiten für einen
Zuschuss liegen somit zwischen 0,00 € und 9.600 € jährlich.
Diskussionsverlauf
Die Mehrheit der Ausschuss-Mitglieder sprach sich für einen anteiligen Zuschuss im Verhältnis der Personen aus Vilsbiburg aus, aufgerundet auf 5.000 €.
Stadträtin Floegel schlug vor, den Zuschuss in der beantragten Höhe von 9.600 € zu gewähren, da es sich um eine Vilsbiburger Einrichtung handelt.
Beschluss 1
Die Diakonie Landshut erhält für die Anmietung von Räumlichkeiten für die „Vilsbiburger Tafel“ und den „Buntstift-Schulbedarfsladen“ einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe von 9.600 €. Er wird ab dem Haushaltsjahr 2017 gewährt und ist vorerst auf 3 Jahre befristet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8
Beschluss 2
Die Diakonie Landshut erhält für die Anmietung von Räumlichkeiten für die „Vilsbiburger Tafel“ und den „Buntstift-Schulbedarfsladen“ einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe von 5.000 €. Er wird ab dem Haushaltsjahr 2017 gewährt und ist vorerst auf 3 Jahre befristet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für
TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V. und Skiclub Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.10.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:
1.)
Antrag vom 07.09.2016 von
TSV Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 17.880,48 €.
Zusätzlich:
Laut Aufstellung der Übungsleiterstunden des TSV: 19.646,40 €.
Die günstigere Förderung errechnet sich nach den abgerechneten ÜL-Stunden („alte“ Berechnung).
Vorjahr: 19.375,40 €, auf Grund der Einzelabrechnung der Übungsleiterstunden.
2.)
Antrag vom 09.10.2016 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 3.900,42 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 3.741,39 €; gleich der staatlichen Förderung.
3.)
Antrag vom 02.09.2016 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 3.406,05 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 6.621,81 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2016 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit nicht verändert, so dass auch der städtische Zuschuss unverändert bleiben sollte.
4.)
Antrag vom 03.10.2016 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 4.416,66 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr 4.231,71 €; gleich der staatlichen Förderung.
Beschluss 1
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2016 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e. V.: 3.900,42 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2016 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 19.646,40 €
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 6.621,81 €
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 4.416,66 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.10.2016
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
entfällt
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4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 13.06.2015, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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18.10.2016
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 1 – Einstellung einer Leiterin für die Bauverwaltung (im Grundsatz)
TOP 3 – Zustimmung zu Notariatsurkunden (im Grundsatz)
Datenstand vom 15.03.2017 14:19 Uhr