Datum: 24.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Festlegung der Gruppenanzahl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 beschlossen,
eine neue Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf zu errichten.
Als notwendiger Bedarf wurden zu diesem Zeitpunkt drei Gruppen angenommen und für die neue Kindertagesstätte beschlossen.
Nach Vorlage der aktuellen Daten des Landratsamtes Landshut vom September 2016 wurde in der Stadtratssitzung vom 10.10.2016 der örtliche Bedarf geprüft und fortgeschrieben. Als Ergebnis dieser Fortschreibung ist für die Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf folgender Bedarf abzudecken:
Drei Kindergartengruppen zuzüglich einer integrativen Kinderkrippengruppe, in die auch Kinder über drei Jahre aufgenommen werden können.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, auf Grundlage des fortgeschriebenen Bedarfs in der Stadtratssitzung vom 10.10.2016, im Ortsteil Achldorf eine Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen zuzüglich einer integrativen Kinderkrippengruppe, in die auch Kinder über drei Jahre aufgenommen werden können, zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Auftragserteilung der Architektenleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Achldorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 beschlossen, eine neue Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf zu errichten.
Anhand der Aufgabenstellung und auf Grundlage allgemeiner Kostenrichtwerte (z.B. FAG, BKI) wurde das Honorar für die Objektplanung überprüft. Der Schwellenwert für Planungswettbewerbe wird deutlich unterschritten.
Zur Findung des auszuführenden Architekturbüros wurde eine kleine Machbarkeitsstudie ausgelobt, die wegen der Unterschreitung des Schwellenwertes nicht an die verbindlichen Regularien von Planungswettbewerben gebunden ist.
Abgabetermin der Unterlagen war: Dienstag, 18.10.2016, 11:00 Uhr.
Das Auswahlgremium tagte am Mittwoch, 19.10.2016 ab 13.30 Uhr um die eingegangenen Konzepte zu bewerten und eine Empfehlung zur Beauftragung auszusprechen.
Die Konzepte und das Ergebnis des Auswahlgremiums wurden am 21.10.2016 zusammen mit einer Bewertung durch das Auswahlgremium in das Intranet eingestellt.
Hinweis:
Das derzeitige Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für unter dreijährige Kinder läuft zum 31.12.2016 aus. Ergänzend zur Förderung der Bauinvestitionen nach Art. 10 FAG kann hierbei ein Zuschlag in Form einer platzbezogenen Pauschale in Höhe von 9.800 Euro je förderfähigen Betreuungsplatz (unter dreijährige Kinder) erhalten werden.
Derzeit ist in der Kindertagesstätte Achldorf vorgesehen, dass eine Kinderkrippengruppe mit 12 Kindern eingerichtet wird. Somit wäre ergänzend zur FAG Förderung eine Zusatzförderung in Höhe von 12 x 9.800 Euro = 117.600 Euro, möglich.
Die Förderantragsunterlagen (für die Kinderkrippe) sind bis zum 31.12.2016 einzureichen.
Diskussionsverlauf
FBL Binner erläuterte die Vorgehensweise und die Vorgaben bei der Machbarkeitsstudie. Alle Planungen sollten ein Konzept darstellen, das es in den weiteren Schritten detailliert abzustimmen und anzupassen gelte. Die Planungen wurden vor der Bewertung durch das Auswahlgremium von Kindergartenfachberaterin Boerboom, Kreisjugendamt Landshut, und Kindergartenleiterin Soller vorgeprüft. Nach intensiver Durchsprache aller Entwürfe wurde vom Auswahlgremium einstimmig das Büro architektur werkstatt vallentin aus Dorfen auf den ersten Platz gewählt. FBL Binner stellte den Entwurf dieses Büros detailliert vor und beantwortete die Fragen der Stadtratsmitglieder.
Zu den Kosten führte FBL Binner aus, dass einschließlich Außenanlagen, Innenausstattung und Nebenkosten, jedoch ohne die Platzgestaltung mit rd. 2,8 Mio € zu rechnen sei. Eine Vorgabe an das Planungsbüro hinsichtlich der Kosten pro Quadratmeter (z. B. 1.600 bis 1.800 €) hielt FBL Binner für realistisch, jedoch noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Intensivierungsräume können noch eingeplant werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, der Empfehlung des Auswahlgremiums zu folgen und das an Nr. 1 gesetzte Planungsbüro architektur werkstatt vallentin GmbH aus Dorfen gemäß den §§ 33 bis 37 HOAI 2013 mit den Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) zur Realisierung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Achldorf
stufenweise zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms - Stellungnahme zum Entwurf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12.07.2016
Die Frist zur Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme ist auf den 15.11.2016 datiert.
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das „neue“ LEP ist vor gar nicht allzu langer Zeit – nämlich zum 01.09.2013 – in Kraft getreten. Allerdings hatte es schon seinerzeit auch im Bayerischen Landtag, der dem LEP zustimmen muss, erhebliche Diskussionen gegeben. Deshalb hatte der Landtag seiner damaligen Zustimmung auch einen Beschluss beigefügt, wonach für die Festlegung der Mittelzentren und Oberzentren im Jahr 2014 eine Teilfortschreibung des LEP einzuleiten sei.
Zudem hat Herr Staatsminister Dr. Söder am 27. November 2014 mit Regierungserklärung ein 25-Punkte-Programm „Bayern Heimat 2020“ vorgelegt.
Vorgesehene Maßnahmen im 25-Punkte-Programm „Bayern Heimat 2020“, die das LEP betreffen, sind:
- Raum mit besonderem Handlungsbedarf neu festlegen,
- Gemeinden, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, unterstützen,
- Zentrale-Orte-System fortschreiben,
- beim Anbindungsziel weitere Ausnahmen zulassen,
- Zielabweichungsverfahren beim Anbindungsziel flexibilisieren,
- bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert eine Teilfortschreibung des LEP.
Die vorliegende LEP-Teilfortschreibung betrifft die Festlegungen:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
- 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“),
- 2.2.4 Vorrangprinzip,
- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung,
- 6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur.
Letztlich sind es zusammenfassend vier Bereiche die modifiziert werden sollen (Auszüge vom Bayerischen Gemeindetag):
1. Das Zentrale-Orte-System (ZOS) soll geändert werden
Das LEP vor 2013 legte sieben Arten der Zentralität fest (Oberzentren, mögliche Oberzentren, Mittelzentren, mögliche Mittelzentren, Unterzentren, Kleinzentren, Siedlungsschwerpunkte). Das LEP Stand heute kennt dagegen nur noch drei: Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. Mit dieser Reduktion der Kategorien ging aber keine Verringerung der zentralen Orte einher. Die Gemeinden, die zu den wegfallenden Kategorien gehörten, wurden in die nächst höhere Stufe gehoben.
Mit der Teilfortschreibung soll eine neue Kategorie, die Metropole, eingeführt werden. Davon soll es in Zukunft in Bayern drei geben: München, Nürnberg und Augsburg. Daneben soll eine Reihe von Aufstufungen bei den Mittel- und Oberzentren vorgenommen werden. Abstufungen sind dagegen keine geplant. Die Zahl der zentralen Orte wird sich daher ohne eine grundsätzliche Änderung des Systems weiter erhöhen.
Echte Rechtsfolgen sind damit allerdings nicht verbunden. Eine Ausnahme bildet nur die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, der aber letztlich auch nicht über die Zentralität eines Ortes, sondern über die Kaufkraftabschöpfung gesteuert wird. So lange dies so bleibt und vor allem so lange die Frage der Zentralität nicht zu einem Förderkriterium wird, kann man mit der Neuregelung sicherlich leben. Ebenfalls soll es nicht zu Ungleichgewichten zwischen den Kategorien kommen.
Die Einteilung in eine Kategorie hat sich für die Stadt Vilsbiburg nicht verändert (Mittelzentrum).
2. Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) soll erweitert werden
Der RmbH dient bereits jetzt in mehrfacher Weise als Förderkulisse (z.B. erhöhte Förderung beim Breitbandausbau, beim Regionalmanagement und bei der regionalen Wirtschaftsförderung) und soll dies verstärkt tun.
Mit der Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) können künftig mehr Landkreise und darüber hinaus auch einzelne Gemeinden außerhalb dieser Landkreise von einer erhöhten Förderpriorität profitieren.
Die Stadt Vilsbiburg ist weder einem Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet, noch als Einzelgemeinde hierfür ausgewiesen worden.
3. Es soll zusätzliche Ausnahmen vom sog. Anbindegebot geben
In dem angedachten neuen LEP sollen keine grundsätzlichen Änderungen vorgenommen werden. Es bleibt dabei, dass neue Siedlungsflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen und Ausnahmen nur unter den im LEP selbst enthaltenen Voraussetzungen gestattet sind. Diese Ausnehmen sollen nun um drei weitere Konstellationen ergänzt werden:
- größere Freizeiteinrichtungen
- Gewerbe – und Industriegebiete in interkommunaler Kooperation
- und an Autobahnanschlüssen
Natürlich ist jede Erleichterung der Bauleitplanung zu begrüßen; ob es jedoch aus städtebaulicher Sicht glücklich ist, eine Fläche beispielsweise nur deswegen freizugeben, weil mehrere Gemeinden an der Planung beteiligt sind, ist zumindest zweifelhaft.
Richtig wäre hier ein ganz anderer Weg. Natürlich ist das Anbindegebot ein Kernstück jeder vernünftigen Bauleitplanung. Selbstverständlich sollte nur im Ausnahmefall davon abgewichen werden. Allerdings kann diese Ausnahmen nicht ein LEP abstrakt-generell formulieren. Die Entscheidung muss vielmehr in der Verantwortung der planenden Gemeinde gelegt und im Rahmen der Abwägung aller berührten öffentlichen und privaten Belange getroffen werden. Dies würde man dadurch erreichen, dass aus dem Anbindeziel ein Anbindegrundsatz würde, von dem in der Bauleiplanung bei entsprechender Begründung auch abgewichen werden könnte.
4. Es sollen landesplanerische Mindestabstände zwischen Stromtrassen und Wohnbebauung eingeführt werden
Dieser Punkt wird in der Praxis keine erheblichen Auswirkungen haben, denn für die besonders problematischen Höchstspannungsleitungen legt das Bundesrecht selbst in § 3 Abs. 4 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) entsprechende Abstände fest, so dass sich aus dem LEP insoweit keine zusätzlichen Anforderungen ergeben werden.
Stellungnahmen sind ausschließlich zu den geänderten Festlegungen möglich.
Diskussionsverlauf
Angeregt wurde, neuen Ausnahmen vom Anbindegebot für Gewerbe- und Industriegebiete in interkommunaler Kooperation nicht zuzustimmen, da dadurch die Landschaft zersiedelt werde. Nicht mehr genutzte Flächen sollen zurückgebaut werden müssen.
Hingewiesen werden soll darauf, dass Stromtrassen vermieden oder verkleinert werden können, wenn auf eine dezentrale Versorgung gesetzt würde.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern im Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12.07.2016 Kenntnis.
Nicht zugestimmt wird zusätzlichen Ausnahmen vom Anbindegebot für Gewerbe- und Industriegebiete in interkommunaler Kooperation. Nicht genutzte, durch Ausnahmen vom Anbindegebot entstandene Flächen sollen zurückgebaut werden müssen.
Neue Stromtrassen können vermieden oder verkleinert werden, wenn verstärkt auf eine dezentrale Versorgung gesetzt wird.
In den weiteren Hinweisen, Anregungen oder Einwendungen, schließt sich der Stadtrat den Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Baugebiet "Burger Feld" - Beibehaltung der Ausfahrt zur Seyboldsdorfer Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Änderung der Ausfahrt im Baugebiet „Burger Feld“ auf Höhe FlNr. 822/12 zur Seyboldsdorfer Str. wurde am 03.06.2014 von allen vier betroffenen Anliegern (Hausnummern 85,87, 89 und 91) gestellt und durch Stadtratsbeschluss vom 04.08.2014 genehmigt. Die Änderung wurde daraufhin in den Bebauungsplan aufgenommen.
Nun hat Herr Paul Höckinger erneut einen Antrag gestellt, diese Änderung wieder rückgängig zu machen. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten wird beantragt die Straßensperre nicht an der Seyboldsdorfer Str., sondern zu Beginn der neuen Bebauung zu errichten.
Diskussionsverlauf
Die Angelegenheit wurde kontrovers diskutiert. Einerseits wurde befürchtet, dass auch Anlieger aus der neuen Erschließungsstraße verlangen werden, dass sie die Ausfahrt zur Seyboldsdorfer Straße benutzen dürfen, andererseits wurde auf den Altbestand verwiesen. Aus Vernunftgründen neigte der Stadtrat mehrheitlich dazu, dem Ansinnen der Alta
nlieger statt zugeben.
Beschluss
Dem Antrag von Herr Höckinger und den weiteren Anliegern, die Straßensperre nicht an der Seyboldsdorfer Str., sondern zu Beginn der neuen Bebauung zu errichten, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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5. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Senioren-Zentrum Herrnfelden"/ Änderung des Flächennutzungsplanes - Antrag von Richard Balk, Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 31.08.2016 hat Herr Richard Balk einen Antrag für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück FlNr. 263/3 der Gemarkung Vilsbiburg, Herrnfeldener Str. 27, eingereicht.
Herr Balk besitzt bereits eine bestehende Baugenehmigung aus dem Jahre 2010 für den Neubau eines Senioren-Zentrums. Nach Rückfrage bei Herrn Balk teilte dieser mit, dass es ihm nicht um eine ausschließliche Absicherung der Baugenehmigung, sondern um eine weiterführende Planung gehe, um zukünftig möglicherweise das Freistellungsverfahren in Anspruch nehmen zu können.
Auf Nachfrage beim Landratsamt darf die Stadt einen bestimmten Bauwunsch zum Anlass nehmen, ein diesem günstiges Städtebaurecht planerisch zu schaffen, sofern der Bauwunsch den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt entspricht.
Die Verwaltung könnte sich eine städtebauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich vorstellen. Bisher ist die Fläche gemäß dem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet bezeichnet. In der südlichen Umgebung des Grundstücks befindet sich ein mit dem Bebauungsplan „August-Urban-Ring“ beplantes Gebiet. Laut Bebauungsplan und Flächennutzungsplan handelt es sich hierbei um ein Mischgebiet. In der nördlichen und westlichen Umgebung des Grundstücks befinden sich ebenfalls Mischgebiete. Im Osten gibt es nur Grünfläche. In einer Entfernung von ca. 250 m im südwestlichen Bereich der Umgebung befindet sich ebenfalls ein mit einem WA beplantes Gebiet (BPlan „Herrnfelden“). Faktisch befinden sich in der großräumigeren Umgebung – bis auf kleinere Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen – hauptsächlich nur Wohnbebauungen. Die Verwaltung würde eine Rückführung des Gebietes vom GE in ein der Umgebung angepasstes Gebiet (MI, WA) grundsätzlich begrüßen.
Die Verwaltung schlägt vor, bei einer Zustimmung durch den Stadtrat einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag aufzustellen, damit die komplette Kostenfreistellung der Stadt gewährleistet ist. Der § 13 a BauGB (verkürztes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung) könnte angewendet werden (Fläche kleiner als 20.000m²).
Da im Flächennutzungsplan die Fläche als Gewerbegebiet dargestellt
ist, ist der Flächennutzungsplan ebenfalls in einem „Deckblatt 11“ anzupassen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Senioren-Zentrum Herrnfelden“ in der Gebietsart „WA“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die FlNrn. 263/3, 259/6 und 263/0 (Tfl.) der Gemarkung Vilsbiburg.
Im Durchführungsvertrag ist sicher zu stellen, dass der Stadt mit der Aufstellung keinerlei Kosten entstehen werden. Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Auch hier ist die völlige Kostenfreiheit sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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6. Umbenennung der Georgenstraße im Bereich der Stadthalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Vorgang: Antrag der Kolpingfamilie Vilsbiburg
Die Kolpingfamilie Vilsbiburg beantragt, eine Straße nach Adolph Kolping zu benennen. In ihrem Antrag wird vorgeschlagen, die Straße um die Stadthalle als „Adolph-Kolping-Straße“ umzubenennen.
Grund: Bei Veranstaltungen in der Stadthalle (z.B. Beachparty, Hochzeiten) geben auswärtige Besucher die Georgenstraße 1 als Ziel ein. Da es in Seyboldsdorf ebenfalls eine Georgenstraße gibt, kommt es nicht selten vor, dass z. B. Busse in Seyboldsdorf die Stadthalle suchen. Ferner braucht im Bereich der Stadthalle keine Änderung von Ausweispapieren von Anwohnern vorgenommen werden, da nur die Stadthalle mit der Straßenumbenennung betroffen ist und die räumliche Nähe zum Kolpinghaus besteht.
Diskussionsverlauf
Aus dem Stadtrat kamen weitere Vorschläge, wie Kolpingplatz oder Kolpingstraße.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, dass die Straße im Bereich der Stadthalle, zwischen Frauensattlinger Straße und Pfarrbrückenweg, von Georgenstraße auf Adolph-Kolping-Straße umbenannt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt, dass die Straße im Bereich der Stadthalle, zwischen Frauensattlinger Straße und Pfarrbrückenweg, von Georgenstraße auf Kolpingplatz
umbenannt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7 |
zum Seitenanfang
7.1. Breitbandausbau Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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informativ
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7.1 |
Sachverhalt
Um den Breitbandausbau in Vilsbiburg zügig voranzubringen, soll vorrangig das bayerische Förderprogramm ausgeschöpft werden (restliches Gesamtvolumen 830.045 €, Förderung 498.027 €, Anteil Stadt 332.018 €). Folgende weiteren Erschließungsgebiete bieten sich vorläufig für den nächsten Ausbauschritt in dieser Reihenfolge an: Kirchstetten (KVZ-Überbau), Solling (FTTB), Karwill/Haubenberg/Spitzenberg (FTTB), Stadl (FTTB), Tannet (FTTB), soweit das Geld reicht.
Für den Ausbau aller übrigen unterversorgten Gebiete soll gleichzeitig der Einstieg in das Bundesförderprogramm gestartet werden. Die Kosten dafür können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden.
Eine Kombination der Förderung aus Bayern und dem Bund wird noch nicht beantragt, weil nicht sicher ist, dass die Stadt vom Bund etwas bekommt. Die bayerische Förderung hingegen ist sicher.
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7.2. Parken an der Vilstalhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7.2 |
Sachverhalt
Vorgang: Hinweis in der Stadtratssitzung am 19.09.2016
Eine Rückfrage bei der Polizeiinspektion Vilsbiburg ergab, dass die „Hinweiszettel“, die im Rahmen des Benefizfußballspiels am 10.09.2016 an der Vilstalhalle verteilt wurden, echt waren. Die Polizeiinspektion hat eine „Sammelliste für Parksünder angefertigt. Damit die Falschparker wissen, dass in der nächsten Zeit ein Bußgeldbescheid auf sie zukommt, wurden diese Zettel verteilt.
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7.3. Vilsbiburger Tafel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7.3 |
Sachverhalt
Vorgang: Anfrage in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 18.10.2016
In der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung wurde angefragt ob es zutrifft, dass die Vilsbiburger Tafel Flüchtlingsunterkünfte mit Lebensmittel beliefert.
Nach Rückfrage bei Herrn Peters, Diakonie, und Frau Kappeler, Vilsbiburger Tafel, beliefert die Vilsbiburger Tafel keine Flüchtlingsunterkünfte. Wenn einmal Lebensmittel übrig bleiben, wird bei den Unterkünften auf Maria Hilf und in der Fraunhoferstraße nachgefragt, ob sie etwas brauchen können. Es wird aber nicht geliefert.
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7.4. Veranstaltungen unter der Brücke der Ortsumgehung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7.4 |
Sachverhalt
Vorgang: Hinweis in der Stadtratssitzung vom 19.09.2016
Der erste Bürgermeister berichtete, dass es sich bei der von der Polizei aufgelösten Party um eine überregional besuchte illegale Veranstaltung gehandelt habe. Die Besucher kamen bis aus München und darüber hinaus und es waren auch Drogen im Spiel. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Veranstaltern können solche Partys nicht geduldet werden.
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7.5. Anschaffung eines Flügels für die Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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beschließend
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7.5 |
Sachverhalt
Der erste Bürgermeister berichtete, dass in Wiesbaden ein neuer Flügel angeboten wird für 20.000 € statt 50.000 €. Früher oder später werde wieder ein Flügel für die Grundschule oder die Mittelschule benötigt. Die Gelegenheit könnte genutzt werden.
Hingewiesen wurde darauf, dass auf dem Markt ständig günstige gebrauchte oder neuwertige Flügel angeboten werden.
Eine Probeabstimmung, ob dem Angebot näher getreten werden soll, endete mit 10 : 10 Stimmen. Das Angebot wird damit nicht weiter verfolgt.
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7.6. Verteilung von Bibeln vor den Schulen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7.6 |
Sachverhalt
Vorgang: Anfrage in der Stadtratssitzung am 10.10.2016
Stadtrat Steigenberger griff das Thema wieder auf und bat um Überprüfung, ob um die Schulen eine Sperrzone eingerichtet werden kann, innerhalb der nichts verteilt werden darf.
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7.7. WLAN-Hotspots in den Sportstatten des TSV Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
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ö
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informativ
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7.7 |
Sachverhalt
Stadtrat Huber schlug vor
beim TSV Vilsbiburg anzuregen, einen WLAN-Hotspot auf seinem Sportgelände einrichten zu lassen.
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7.8. VHS-Durchgang - Sachbeschädigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7.8 |
Sachverhalt
Stadträtin Feß berichtete, dass bei einer Skulptur im VHS-Durchgang die Verankerung beschädigt wurde. Auch seien die Schmierereien an der Mauer der Telekom noch nicht beseitigt.
Stadtrat Billinger erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass an den Kunstwerken Tafeln mit Hinweisen auf die Künstler angebracht werden sollen.
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7.9. Beschädigung einer Linde am Parkplatz Färberanger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2016
|
ö
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informativ
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7.9 |
Sachverhalt
Auf Anfrage von Stadtrat Anzeneder berichtete der erste Bürgermeister, dass die Schadensverursacherin die Kosten für Neuanpflanzungen der Stadt übernimmt, bis die geschätzte Schadenshöhe erreicht ist. Zum Stand des Strafermittlungsverfahrens konnten keine Angaben gemacht werden.
Datenstand vom 15.03.2017 13:41 Uhr