Datum: 12.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schutzstreifen für Radfahrer in Vilsbiburg; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zur Umsetzung
2 Antrag von Frau Ilknur Kasikci auf Rückbau der Fahrbahn im Bereich der Freiung beim Anwesen Landshuter Straße 14 (Durchfahrt ab Bäckerei Feß zur Landshuter Straße)
3 Verkehrssituation Seyboldsdorfer Straße - Antrag beim Landratsamt Landshut auf Parkverbot (Z 286)
4 Mittelschule Vilsbiburg, Auftragserteilung Schadstoffsanierung - Teil 2, Maßnahmen 2017
5 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Fachplanerleistung HLS
6 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Fachplanerleistung Elektro
7 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Fachplanerleistung Tragwerk
8 Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Vorstellung Vorentwurf und Kostenschätzung
9 Generalsanierung Mittelschule Vilsbiburg - Vorstellung Farb- und Materialkonzept
10 Bauvoranfrage - Riemann Markus, Stadtplatz 17, FlNrn. 15/6, 15/3, 16, 15/11, 15/16, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung
11 Bauvoranfrage - Wimmer, Frontenhausener Str., FlNr. 1411/1, Gem. Vilsbiburg - Änderung Bauvoranfrage: Errichtung von 4 Doppelhäusern mit Garagen und ein EFH
12 Antrag auf Vorbescheid - Billinger Andrea u. Manfred, Tannet 111, Flnr. 229/1, Gem. Gaindorf - Umnutzung einer landwirtschaftlichen Scheune zu einer Wohnung
13 Antrag auf Vorbescheid - Balk Holz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Veldener Straße - Errichtung eines Lager- und Verwaltungsbüros, sowie einer Produktions- und einer Lagerhalle
14 Bauantrag - Schmalhofer, Wolfgang, Obere Stadt 9 +10, FlNrn. 63 und 64 , Gem. Vilsbiburg - Ersatzneubau eines Stadthauses mit Laden - und Lagerflächen, sowie zehn 1-Zi. Appartements
15 Antrag auf Vorbescheid - Schneider Kristin, Reichreit 77, FlNr. 1408/3, Gem. Wolferding - Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Schuppen und Garage und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
16 Antrag auf Vorbescheid - Klopfer Resi, Freyung 5 - 11, FlNrn. 83, 84, 86/2, 86, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohn - und Geschäftshauses
17 Bauantrag - Zollner Karl, Untere Stadt 2, FlNrn. 179 und 179/4, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit Garage
18 Bauantrag - Gmeineder Tobias, Untere Stadt 1, FlNr. 178, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit Garage
19 Informationen
19.1 Radfahrerführung auf der LA 13 durch OT Gaindorf
19.2 Vilstalhalle Restaurant
19.3 Dorferneuerungen Frauensattling und Seyboldsdorf

zum Seitenanfang

1. Schutzstreifen für Radfahrer in Vilsbiburg; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Sachvortrag durch Herrn Bergmann vom Ingenieurbüro Stadt-Land-Verkehr

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Hiller weist darauf hin, dass auf Höhe der Kreuzung Kirchstraße/ Frontenhausener Straße der vorhandene Bordstein nicht richtig abgesenkt sei. Die Radfahrer haben in diesem Bereich Schwierigkeiten vom Geh- und Radweg auf den geplanten Schutzstreifen zu fahren. Er wünscht die weitere Absenkung des Bordsteins – sofern möglich.

Herr Brandmeier und Herr Bergmann erklären, dass der Bordstein in diesem Bereich damals extra nicht abgesenkt wurde -  nach Absprache mit dem Bau- und Umweltausschuss. Bei Absenkung des Bordsteins würden die Schulbusse bei Einmündung in die Kirchstraße den Geh- und Radweg überfahren und so eine erhebliche Gefahr für den Fuß – und Radverkehr darstellen.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erklärt sich mit dem vorgestellten Schutzstreifenkonzept einverstanden. Die Antragstellung und die Ausführung des Konzeptes sollen gemäß der Planung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag von Frau Ilknur Kasikci auf Rückbau der Fahrbahn im Bereich der Freiung beim Anwesen Landshuter Straße 14 (Durchfahrt ab Bäckerei Feß zur Landshuter Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Kasikci hat den Rückbau der Fahrbahn von Ihrem Grundstück mit der FlNr. 80, Gemarkung Vilsbiburg beantragt. Sie beabsichtigt das Grundstück mit der FlNr. 80 zu bebauen. Aus diesem Grund wird die Fläche als Parkfläche benötigt.

Die Freiung ist als Ortsstraße mit der FlNr. 90/4, Gemarkung Vilsbiburg, gewidmet. Die Fahrbahn ist unter anderem in Teilbereichen auf der FlNr. 80, Gemarkung Vilsbiburg, errichtet worden. Da die FlNr. 80 nicht in der Widmung enthalten ist, hat die Eigentümerin das Recht auf Rückbau der Straße.

Auf Grund des beantragen Rückbaus wird die Fahrbahn im Bereich ab dem Gebäude Landshuter Straße 14 (ehem. Sterngarten) bis zur Landshuter Straße auf durchschnittlich 3,50 m verengt. Dadurch ist Begegnungsverkehr nicht mehr möglich.

Beim durchgeführten Ortstermin mit der Polizei Vilsbiburg wurde die Verkehrssituation vor Ort geprüft. Dabei wurden zwei Möglichkeiten gegeneinander abgewogen. Als erste Möglichkeit wurde die Einrichtung einer Einbahnstraße Richtung Landshuter Straße geprüft. Als zweite Möglichkeit die Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr. Der Durchgang ist nur noch für Radfahrer und Fußgänger möglich.

Die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde als gefährlich eingestuft, da in Fahrtrichtung zur Landshuter Straße, zu Beginn des Gebäudes Landshuter Straße 14 die Fahrbahnbreite nur 3,30 m beträgt. Hier ist die Sicht durch das Gebäudeeck stark beeinträchtigt. Wenn Radfahrer –erlaubt oder nicht erlaubt- gegen die Fahrtrichtung fahren, könnte hier ein Unfallschwerpunkt entstehen. Ferner wird die Durchfahrtsbreite in diesem Kurvenbereich als zu schmal eingestuft.

Die Verwaltung sowie die Polizei schlagen vor, die Straße ab dem Gebäude Landshuter Straße 14 bis zur Landshuter Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Der Durchgang ist für Radfahrer und Fußgänger zu ermöglichen. Die Sperrung ist zwischen der FlNr. 80 und 81/2 zu errichten. Dadurch ist gewährleistet, dass die Parkplätze für das Gebäude Landshuter Straße 16 von der Landshuter Straße her an- und abgefahren werden können. Die Stellplätze auf der FlNr. 80 können von der Freiung her an- und abgefahren werden.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Brams äußert Bedenken zum geplanten Beschlussvorschlag. Er bittet die Verwaltung zum einen nochmals in Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu treten, um den Rückbau der Straße verhindern zu können und zum anderen nochmals zu prüfen, ob nicht eine Widmungsfiktion eingetreten ist.

Er stellt daher den Antrag, eine nochmalige rechtliche Prüfung durchzuführen und den Beschluss zurückzustellen.

Beschluss

Dem Antrag von Herr Stadtrat Brams auf nochmalige rechtliche Prüfung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Verkehrssituation Seyboldsdorfer Straße - Antrag beim Landratsamt Landshut auf Parkverbot (Z 286)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf Grund der unbefriedigenden Verkehrssituation im Bereich der Seyboldsdorfer Straße zwischen der Straße Am Bahndamm und der Angerstraße wurde ein Ortstermin mit der Polizei Vilsbiburg durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass wegen des hohen Parkdrucks und des erheblichen Verkehrs die Durchfahrt stark beeinträchtigt ist. Ferner entstehen gefährliche Verkehrssituationen für Fußgänger, wenn Fahrzeuge auf Grund von Gegenverkehr auf den Gehsteig ausweichen.
Gerade zu den Hauptverkehrszeiten kommt der Verkehr in diesem Bereich fast zum Erliegen. Um Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsverkehr zu schaffen, soll beim Landratsamt Landshut die streckenweise und zeitweise Beschilderung eines Parkverbotes beantragt werden.

Die Beschilderungsstrecken wurden von der Polizei Vilsbiburg und der Verwaltung festgelegt.

Hinsichtlich der Beteiligung der Anwohner wird seitens der Verwaltung und der Polizei abgeraten, da aus hiesiger Sicht das Anwohnerinteresse bereits gewürdigt und berücksichtigt ist.
Es ist geplant, das Parkverbot in der Zeit von Mo.-Fr. 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr anzuordnen. So ist gewährleistet, dass Anwohner nach der Arbeit parken können.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass ein Antrag beim Landratsamt Landshut zur Anordnung eines Parkverbotes in der Seyboldsdorfer Straße zwischen der Straße Am Bahndamm und Angerstraße für streckenweise und zeitweise Beschilderung eines Parkverbotes gestellt wird. Das Parken soll von Mo - Fr zwischen 7:00 und 17:00 Uhr verboten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Mittelschule Vilsbiburg, Auftragserteilung Schadstoffsanierung - Teil 2, Maßnahmen 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A wurden für die Sanierung der Mittelschule Angebote der Schadstoffsanierung – Teil 2, eingeholt. Die Maßnahmen im Teil 2 (die Ausführung erfolgt im Jahre 2017) umfassen im Wesentlichen die Sanierung der Gebäudehülle (Fassadenbauteile) und der technischen Gebäudeausrüstung.

Die Vergabeunterlagen wurden von 13 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 24.11.2016 lagen dem Stadtbauamt 8 Angebote vor.

Nach rechnerischer Prüfung (die sachliche Prüfung ist noch i. B.) ergibt sich folgende Reihenfolge:

1.
Fa. Freund e.K. , Gera
brutto
                  178.020,48 €




2.
Fa. Rüdiger, Tutzing


3.
Fa. Lindner AG, Arnstorf


5.
Fa. Proklima GmbH, Nürnberg


6.
Fa. Müssmann, Schermbeck


4.
Fa. Reuss GmbH, Dresden


7.
Fa. Ebis GmbH, Lutherstadt Eisleben


8.
Fa. Kerscher, Hunderdorf



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 3,54 % den Ansatz der
IGUTEC GmbH im vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Die IGUTEC GmbH hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft und bestätigt. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten vor Ort:                        13.02.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                28.04.2017

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Koj erkundigt sich über die Referenzen der Fa. Freund e.K.
Herr Binner erklärt, dass diese sowohl durch die Stadt, als auch durch die Fa. IGUTEC GmbH überprüft worden sind.

Herr Stadtrat Hiller fragt, ob die Entsorgung bei diesem Angebot auch dabei sei. Herr Binner bejaht dies.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Freund e. K., Gera, auf Grundalge ihres Angebotes vom 22.11.2016 mit der Schadstoffsanierung Maßnahme 2017 für die Sanierung der Mittelschule, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Fachplanerleistung HLS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf wurde auf Grundlage
  • der Einhaltung des Passivhaus-Standards,
  • der Einhaltung der Terminschiene (Einreichung der Unterlagen für den Förder-antrag bis spätestens zum 31.12.2016, Baubeginn Mitte 2017, Nutzungsbeginn 01.09.2018) und
  • des derzeitigen Planungsstandes
für die Fachplanungsleistungen HLS - in Abstimmung mit dem Architekturbüro Vallentin - das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing ausgewählt.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        II, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte in Achldorf, das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing mit den Fachplanungsleistungen HLS stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Fachplanerleistung Elektro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf wurde auf Grundlage
?        der Einhaltung des Passivhaus-Standards,
?        der Einhaltung der Terminschiene (Einreichung der Unterlagen für den Förder-antrag bis spätestens zum 31.12.2016, Baubeginn Mitte 2017, Nutzungsbeginn 01.09.2018) und
?        des derzeitigen Planungsstandes
für die Fachplanungsleistungen Elektro - in Abstimmung mit dem Architekturbüro Vallentin - das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing ausgewählt.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        II, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte in Achldorf, das Ingenieurbüro Apfelböck aus Dingolfing mit den Fachplanungsleistungen Elektro stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Auftragserteilung Fachplanerleistung Tragwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die neue Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf wurde auf Grundlage
?        der Einhaltung des Passivhaus-Standards,
?        der Einhaltung der Terminschiene (Einreichung der Unterlagen für den Förderantrag bis spätestens zum 31.12.2016, Baubeginn Mitte 2017, Nutzungsbeginn 01.09.2018) und
?        des derzeitigen Planungsstandes
für die Fachplanungsleistungen Tragwerk - in Abstimmung mit dem Architekturbüro Vallentin - das Ingenieurbüro BBI Bauer Beratende Ingenieure GmbH aus Landshut, Bearbeiter Herr Dr. Burger, ausgewählt.

Angebotsgrundlage:                HOAI 2013
Honorarzone:                        II, Mindestsatz
Nebenkostenpauschale:        3%

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte in Achldorf, das Ingenieurbüro BBI aus Landshut mit den Fachplanungsleistungen für das Tragwerk stufenweise zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf - Vorstellung Vorentwurf und Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.10.2016 beschlossen das Planungsbüro architektur werkstatt vallentin aus Dorfen mit den Architektenleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Achldorf stufenweise zu beauftragen.

In mehreren Besprechungsterminen wurde die aktuelle Planung mit
?        dem zukünftigen Kindergartenleitungsteam (Frau Karl und Frau Hunger),
?        der Fachstelle am Landratsamt Landshut (Frau Boerbooem und Frau Voerkelius),
?        der Förderstelle bei der Regierung von Niederbayern (Herr Kölnberger und Herr Kriegereit) und
?        dem gesamten Planungsteam
bezüglich der wesentlichen Inhalte, abgestimmt und die Vorentwurfsplanung mit der Kostenschätzung erarbeitet.

Herr Vallentin vom Planungsbüro architektur werkstatt vallentin wird den aktuellen Planungsstand und die zugehörige Kostenschätzung in der Sitzung dem Gremium vorstellen und erläutern.

Diskussionsverlauf

Die Gremiumsmitglieder wünschen die Aushändigung der Kostenschätzung und des Vorentwurfes.

Frau Stadträtin Feß erklärt, dass die ursprünglich geplante Anzahl der zu errichtenden Stellplätze (8 Stück) durchaus ausreichend sei. In der Umgebung seien genügend öffentliche Stellplätze vorhanden. Bei der Errichtung von 15 Stellplätzen würde die Freifläche der Kindertagesstätte unnötig gemindert werden.

Beschluss 1

Mit der vorgestellten Vorentwurfsplanung besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis und wird zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Die vorgestellte Kostenschätzung wird vom Bau- und Umweltausschusses beschlossen. Sie bildet die einzuhaltende Budgetobergrenze für die Entwurfsplanung und Kostenberechnung unter der Voraussetzung, dass die Grundlagen der Planung zur Ermittlung der Kostenschätzung beibehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau – und Umweltausschuss beschließt die Errichtung von insgesamt 15 Stellplätzen gemäß der vorgelegten Vorentwurfsplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Generalsanierung Mittelschule Vilsbiburg - Vorstellung Farb- und Materialkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Vom Architekturbüro HOEWI wurde das Material- und Farbkonzept für die Boden- und Wandbeläge erarbeitet.

Die Materialien wurden auf den Charakter des Gebäudes und die vorgesehene Nutzung, abgestimmt.

Im Hallenbadbereich sind (außerhalb des Edelstahlbeckens) Fliesenbeläge eingeplant. Die Fliesen mit Standardformaten werden produktneutral ausgeschrieben und lassen wirtschaftliche Angebote erwarten.

Im Schultrakt kommt ein Bodenbelag aus dem Material Kautschuk als Bahnenware, mit mehreren aufeinander abgestimmten Farbtönen, zum Einsatz.

Das Konzept wurde bereits der Schulleitung vorgestellt (Herrn Thöne und Herrn Neumeier) und fand sehr positiven Anklang.

Herr Architekt Wimmer wird in der Sitzung das Material- und Farbkonzept dem Gremium vorstellen und erläutern.

Beschluss

Grundlage der Materialauswahl sind die einzuhaltenden Kosten der Bauelemente in der genehmigten Kostenberechnung.

Mit dem vorgestellten Material- und Farbkonzept für die Boden- und Wandbeläge besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis. Das Material- und Farbkonzept wird zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bauvoranfrage - Riemann Markus, Stadtplatz 17, FlNrn. 15/6, 15/3, 16, 15/11, 15/16, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr fragt die Nutzungsänderung des o.g. Gebäudes an.

Derzeit stünden große Teile der Gebäude leer. Hier sollen insgesamt 6 Wohnungen entstehen. Der erdgeschossige Schreibwarenladen soll erhalten bleiben. Die Wohnung im 2. OG Vordergebäude ist nicht mit dargestellt, hat allerdings den gleichen Grundriss wie die im 1. OG. 

Der 1. und 2. Rettungsweg ist für alle Wohnungen gesichert. Der 2. Rettungsweg der Wohnung Nr. 5 (gelbe Wohnung) im 1. OG führt über die Dachterrassen hin zum Treppenhaus Vordergebäude. Die ersten Rettungswege sind für die Wohnungen das vorhandene Treppenhaus im Vordergebäude bzw. die vorhandene Außentreppe im Bereich der Passage. 

Das Anwesen ist nicht mehr als Einzeldenkmal deklariert, befindet sich allerdings noch im geschützten Ensemblebereich der Stadt Vilsbiburg.

Stellungnahme der Verwaltung:

Folgende Nutzungsänderungen sind erforderlich:

Whg. 1: Verkaufsfläche in Wohnung, EG
Whg. 2: Nagelstudio mit Solarium in Wohnung, 1. OG
Whg. 3: Café in Wohnung, 1. OG
Whg. 4: Frisör in Wohnung, 1. OG

Bestand:

Whg. 5: Bestehende Wohnung, 1. OG
Whg. 6: Bestehende Wohnung, 2. OG

Die geplante Nutzung fügt sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Stellplätze:

Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg hat der Bauherr 10 Stellplätze nachzuweisen.
Vier Wohneinheiten < 100 m² Wohnfläche:        4 Stellplätze
Zwei Wohneinheiten > 100 m² Wohnfläche:        4 Stellplätze
Laden im EG:                                        2 Stellplätze

Diese kann er für alle Wohnungen auf einem Grundstück in nicht mehr als 100 m  Entfernung im rückwertigen Bereich des Anwesens Richtung Floßgasse nachweisen (die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Bauherrn).
Für die einzelnen Flurstücke (15/3, 15/6 und 16) sind die Stellplätze allerdings noch dinglich mittels Grunddienstbarkeit zu sichern.

Denkmalschutz:

An der Fassade ergeben sich durch das Vorhaben keine Änderungen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird allerdings die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Landshut eingeholt, da sich das Gebäude im Ensemblebereich der Stadt Vilsbiburg befindet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 34 BauGB in Aussicht. Die erforderlichen Stellplätze sind dinglich mittels Grunddienstbarkeit zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bauvoranfrage - Wimmer, Frontenhausener Str., FlNr. 1411/1, Gem. Vilsbiburg - Änderung Bauvoranfrage: Errichtung von 4 Doppelhäusern mit Garagen und ein EFH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö 11

Sachverhalt

Der Bauherr hat bereits einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Dieser wurde auch in der Bau – und Umweltausschusssitzung am 05.10.2016 behandelt. Dabei sollte der gesamte Bestand auf dem Grundstück abgerissen und vier Doppelhäuser errichtet werden.

Nun möchte der Bauherr das bestehende Einfamilienhaus stehen lassen und zwei Doppelhäuser und ein weiteres Einfamilienhaus errichten.

Bauplanungsrechtlich kann diesem Vorhaben nichts entgegengehalten werden. Es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Mischgebiet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf Vorbescheid - Billinger Andrea u. Manfred, Tannet 111, Flnr. 229/1, Gem. Gaindorf - Umnutzung einer landwirtschaftlichen Scheune zu einer Wohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauherr möchte die landwirtschaftliche Scheune zu Wohnzwecken nutzen. Der äußerliche Bestand des Gebäudes wird im Wesentlichen gewahrt. Lediglich im EG werden die erforderlichen Fenster und Türen eingebaut. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Umnutzung der landwirtschaftlichen Scheune in eine Wohnung richtet sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

1. Das Gebäude wurde vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet
Die Scheune besteht wohl schon seit 1900.

2. Die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück
Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung liegt ebenfalls nicht mehr als sieben Jahre zurück. Es wurden Hühner, einige Schweine, Kälber und Esel gehalten. Die Futtermittel wurden zu einem großen Teil auf dem eigenen Grund erzeugt. Die Scheune wurde für die Lagerung von Futtermitteln, Stroh und Geräten genutzt. Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgte im Jahr 2015.

3. Höchstens drei Wohnungen je Hofstelle
Durch die Nutzungsänderung zu einer Wohnung würden auf der Hofstelle zwei Wohneinheiten entstehen (das bestehende Wohnhaus und die geplante Wohnung in der Scheune).

4. Verpflichtungserklärung
Es darf keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorgenommen werden. Hierzu hat der Bauherr eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese Verpflichtung hat der Bauherr bereits übernommen.

Dem Bauvorhaben steht nichts entgegen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Antrag auf Vorbescheid - Balk Holz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Veldener Straße - Errichtung eines Lager- und Verwaltungsbüros, sowie einer Produktions- und einer Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf den o.g. Grundstücken ein Lager- und Verwaltungsbüro mit einer Produktions- und Lagerhalle errichten. An der geplanten Stelle befindet sich derzeit noch das Sägewerk. Dieses würde bei Errichtung des Vorhabens abgerissen werden.

Im Rahmen des Vorbescheides ist über folgende Fragen zu entscheiden:

1.        Ist das dargestellte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig?
2.        Kann der geplanten Nutzung zugestimmt werden?
3.        Kann der Platzierung der Lagerhalle in unmittelbarer Nähe zur Großen Vils und in Teilbereichen außerhalb der Baugrenzen zugestimmt werden?
4.        Kann das geplante Lager- und Verwaltungsbüro an den städtischen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden?
5.        Kann der verkehrsmäßigen Erschließung des Bauvorhabens auch über die Vils-Brücke zugestimmt werden?
6.        Kann der Gesamtanlage hinsichtlich Gebäudehöhen, Größe und Platzierung der Baukörper zugestimmt werden?
7.        Kann einer Bebauung mit einer Grundflächenzahl von ca. 0,86 (besteh. Gebäude + geplante Gebäude + befestigte Fläche) zugestimmt werden?

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne „Veldener Straße“ und „Veldener Straße Deckblatt 1“.

Zu 1.) Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn es den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht (§ 30 Abs. 1 BauGB).

a)        Art der baulichen Nutzung: Der Bebauungsplan legt ein Gewerbegebiet fest. Die Büronutzung, die Produktion und die Lagernutzung sind in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig (§ 8 BauNVO). Im Osten und im Süden überschreitet das Lagergebäude jedoch die festgesetzte Nutzungszone des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan soll in diesem Bereich jedoch die Möglichkeit für Lagerplätze und Stellplätze bestehen. Dies wäre mit dem geplanten Lagergebäude der Fall.

b)        Maß der baulichen Nutzung:
Baugrenzen:
Die Baugrenzen werden im Osten und im Süden um ca. 11 m durch die geplante Lagerhalle überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Es wurden bereits mehrfach Gebäude auf dem Grundstück außerhalb der Baugrenzen errichtet. Die bereits erteilten Befreiungen ergangen nicht auf Grund einer bodenrechtlichen Sonderlage des Grundstücks, wodurch auch hier eine Befreiung erteilt werden kann.

Grundflächenzahl:
Gemäß Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Grundflächenzahl der Bestands- und geplanten Gebäude beträgt 0,5. Die zulässige Grundfläche darf durch z.B. Zufahrten, Nebenanlagen und Stellplätze um bis zu 50 % überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO), jedoch maximal bis zu einer GRZ von 0,8. Der Bauherr überschreitet die maximale GRZ um 0,06.
Auch hierfür ist eine Befreiung erforderlich.

Geschossflächenzahl und Wandhöhen:
Die festgesetzte GFZ und die festgesetzten Wandhöhen werden mit dem Vorhaben eingehalten.

Zu 2.) siehe 1.) a)

Zu 3.) siehe 1.) b) – Bezüglich der unmittelbaren Nähe zur Großen Vils ist eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich.

Zu 4.) Stellungnahme AB 31.7:
„Das geplante Bürogebäude kann grundsätzlich an den städtischen Kanal angeschlossen werden. Allerdings muss dann -als Empfehlung- die große Vils mit der Kanalanschlussleitung gekreuzt (unterdükert) und durch eine Pumpstation in das öff. Kanalnetz gepumpt werden, da ein Düker bei anfallendem Schmutzwasser im Freispiegel nicht funktioniert. Dieses Vorhaben muss natürlich zwingend vom WWA LA (durch z.B. eine Kreuzungsvereinbarung) genehmigt werden!
Als möglicher Anschlusspunkt bietet sich der Schacht Nr. 308216 (t = -2,11 m) an, der sich auf der Flunummer 248/0 befindet.“
Somit kann das Vorhaben an den städtischen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden.

Zu 5.) Stellungnahme AB 32.2:
„Es bestehen keine Einwände der Zufahrt zum Bauvorhaben über die FlNr. 248/3 zuzustimmen, da dies eine bereits vorhandene Zufahrt zum GE-Betrieb ist.“
Der Erschließung über die Vils-Brücke kann zugestimmt werden.

Zu 6.) siehe 1.)

Zu 7.) siehe 1.) b)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die wasserrechtlichen Belange sind allerdings mit der Fachstelle abzustimmen. Für die erforderlichen Befreiungen von der Baugrenze und der Überschreitung der Grundflächenzahl wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

14. Bauantrag - Schmalhofer, Wolfgang, Obere Stadt 9 +10, FlNrn. 63 und 64 , Gem. Vilsbiburg - Ersatzneubau eines Stadthauses mit Laden - und Lagerflächen, sowie zehn 1-Zi. Appartements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Abbruch es bestehenden Gebäudes, sowie den Ersatzneubau mit Laden – und Lagerflächen und zehn 1-Zi. Appartements.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34 BauGB). Es befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan legt ein Mischgebiet fest.
Eine Wohn – und Ladennutzung ist für diesen Bereich allgemein zulässig und fügt sich in die Umgebung ein.

Mit einer geplanten Wandhöhe von 7,00 m und einer geplanten Firsthöhe von 10,72 m wird es insgesamt größer als der Altbestand (WH 5,5 m, FH 9,5 m) erbaut, fügt sich aber noch in die Umgebungsbebauung ein (Obere Stadt 8: WH 9,4 m, FH 15,1 m, Obere Stadt 10: WH 6,3 m, FH 11,5 m).

Ein Teil der erforderlichen Stellplätze kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die restlichen Stellplätze sollen abgelöst werden. Die genaue Anzahl der abzulösenden Stellplätze ist allerdings noch zu ermitteln.

Die Abstandsflächen und der Brandschutz werden vom Landratsamt als zuständige Behörde überprüft.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zu oben genanntem Vorhaben, unter der Voraussetzung, dass die Stellplatzpflicht gemäß der Satzung der Stadt Vilsbiburg erfüllt wird. Die Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können sind abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Antrag auf Vorbescheid - Schneider Kristin, Reichreit 77, FlNr. 1408/3, Gem. Wolferding - Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Schuppen und Garage und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Bauherrin beantragt die Bebauung des Grundstückes FlNr. 1408/3 der Gemarkung Wolferding mit einem Ersatzwohnhaus. Das Wohnhaus Reichreit 77 ist seit mehr als 15 Jahren nicht mehr bewohnt. Ebenso stellt sich auf dem Grundstück, welches seither auch nicht mehr gepflegt wurde, ein dem entsprechender Wildwuchs dar.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein begünstigtes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Demzufolge ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn:

1.        Das vorhandene Gebäude zulässig errichtet wurde.
Dies ist hier der Fall.
2.        Das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist.
Sowohl das Wohnhaus als auch die Nebengebäude sind sehr stark baufällig und wirtschaftlich nicht mehr zu sanieren.

3.        Das vorhandene Gebäude muss seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt werden.
Das betreffende Grundstück steht zum Verkauf. Das Wohnhaus ist bereits seit 15 Jahren nicht mehr bewohnt worden. Die Bauherrin ist zudem nicht gleichzeitig Eigentümerin des Grundstücks.

4.        Das neu errichtete Gebäude muss vom bisherigen Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt werden.
Auch dies ist nicht gegeben, da die Bauherrin nicht gleichzeitig die bisherige Eigentümerin des Grundstückes ist. Ebenso besteht hier keine Familienzugehörigkeit zum bisherigen Eigentümer.

Da alle vier Punkte kumulativ vorliegen müssen, ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB n i c h t.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

16. Antrag auf Vorbescheid - Klopfer Resi, Freyung 5 - 11, FlNrn. 83, 84, 86/2, 86, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohn - und Geschäftshauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 16

Sachverhalt

Für die rückwärtige Remise, direkt angrenzend an dem Kinderspielplatz, besteht akute Einsturzgefahr. Es besteht dringender Handlungsbedarf für den Eigentümer.

Im Rahmen des Vorbescheides möchte die Bauherrin folgende Fragen für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses vor Einreichung eines Bauantrages klären:

1.        Ist eine Grenzbebauung entlang der Freiung und zum Parkplatz hin möglich?
2.        Die Gebäudehöhe der Haus-Nr. 5 beträgt 3 Vollgeschosse, kann diese Höhe als Maßstab für das gesamte Areal angesetzt werden?
3.        Besteht Einverständnis mit dem Nutzungskonzept erdgeschossig Gewerbeeinheiten mit Tiefgarage, im 1. OG und 2. OG eine Wohnnutzung zu planen?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.) Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt werden. Das Abstandsflächenrecht ist Teil des Bauordnungsrechts. Hierfür zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde (vgl. § 36 Abs. 2 BauGB). Die Stadt Vilsbiburg darf hierzu lediglich Hinweise geben.
Im Zuge eines Bebauungsplanes kann hier eine Festlegung der Abstandflächen getroffen werden.

Zu 3.) Art der baulichen Nutzung
Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg liegt ein allgemeines Wohngebiet vor. Dies hat sich auch in der Praxis so entwickelt (§ 34 Abs. 2 BauGB). Die geplante Wohnnutzung im 1. und 2. OG ist daher allgemein zulässig. Die Nutzung für Gewerbeeinheiten müsste genauer definiert werden, um hier eine Aussage treffen zu können. Die Art der baulichen Nutzung kann ebenfalls im Rahmen eines Bebauungsplanes genauer festgelegt werden.

Zu 2.) Maß der baulichen Nutzung
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es ist daher bei der Anzahl der Vollgeschosse auf die Umgebungsbebauung abzustimmen (§ 34 BauGB). Da sich das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht in einem Gebiet befindet, das insgesamt entwickelt gehört, empfiehlt es sich für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

Beschluss

Das Einvernehmen zu oben genanntem Bauvorhaben kann gemäß § 34 Baugesetzbuch n i c h t in Aussicht gestellt werden.

Es ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch die Zurückstellung des Baugesuches beim Landratsamt Landshut zu beantragen.

Vorberatend wird weiterhin dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan nach Absprache mit allen Beteiligten zu fassen.

Ein Erschließungsvertrag, der die anteilige Kostenfreistellung der Stadt für die Maßnahme sicherstellt, ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Bauantrag - Zollner Karl, Untere Stadt 2, FlNrn. 179 und 179/4, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Unteren Stadt 2. Hierzu wurde mit Bescheid vom 16.12.2015 bereits ein Vorbescheid erteilt.

Erschließung:
  • Das Lebzeltergassl soll auf 3,5 m lichte Breite verbreitert werden. Der Bauherr stellt die hierfür benötigte Fläche zur Verfügung.
  • Es besteht ein Überfahrtsrecht auf FlNr. 176
  • Zufahrtsrecht auf dem Lebzeltergassl wurde von der Stadt Vilsbiburg bereits am 08.05.2003 eingeräumt

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Bauantrag - Gmeineder Tobias, Untere Stadt 1, FlNr. 178, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Neuerrichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Unteren Stadt 1.

Mit einer Breite von 7,10 m und einer Länge von 14,74 m ist es kürzer und schmäler als das bisher errichtete Gebäude.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.

Der Flächennutzungsplan legt für diesen Bereich ein Mischgebiet fest. Die Wohnnutzung ist in solchen Gebieten allgemein zulässig. Da das Gebäude an gleicher Stelle wie der Altbestand (19,63 m x 7,20 m) mit einer etwas geringeren Größe errichtet wird, fügt sich das Vorhaben auch gemäß des Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, sofern die Erschließung gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö informativ 19
zum Seitenanfang

19.1. Radfahrerführung auf der LA 13 durch OT Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö informativ 19.1

Sachverhalt

Siehe Vorgang Stadtratssitzung vom 10.10.2016, TOP Informationen

zum Seitenanfang

19.2. Vilstalhalle Restaurant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö informativ 19.2

Sachverhalt

Die Fensterdichtigkeit wurde geprüft. Vom Bauhofschreiner wurden neue Fensterklebedichtungen eingebaut und die Fenster nachgestellt.

zum Seitenanfang

19.3. Dorferneuerungen Frauensattling und Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö informativ 19.3

Sachverhalt

Vorgang: Anfrage in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.11.2016

Im Jahr 1993 hat die Stadt beantragt, die Dorferneuerungen Frauensattling und Seyboldsdorf sowie Gaindorf und Haarbach in das Dorferneuerungsprogramm aufzunehmen. Sie wurden daraufhin in eine Vormerkliste eingetragen. Auf Nachfrage der Stadt im Jahr 1999 hat die Direktion für Ländliche Entwicklung mitgeteilt, dass in Anbetracht der knappen Mittel sowie der Auslastung der Direktion die Einleitung auch nur eines dieser Verfahren vor dem Jahr 2004/2005 möglich ist. Sinn der Dorferneuerung sei, dass zusammen mit den Bürgern der Ortschaft ein Zukunftsprogramm erarbeitet wird, das die gewünschte Entwicklungsrichtung des Dorfes beschreibt und daraus resultierende Defizite und durchzuführende Maßnahmen festlegt. Dörfer, in denen das Engagement der Einwohner klar erkennbar ist, würden deshalb bei der Einleitung von Dorferneuerungsverfahren bevorzugt berücksichtigt.

In den Bürgerversammlungen der darauffolgenden Jahre wurde jeweils auf die Möglichkeit einer Dorferneuerung hingewiesen. Außer in Haarbach wurde nirgends genügend Interesse gezeigt.

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Feß fragt an, ob das Protokoll für die Bürgerversammlung in Haarbach bereits fertiggestellt sei. Sie erbittet die Übersendung des Protokolls.

Datenstand vom 05.04.2017 15:22 Uhr