Datum: 23.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag der CSU bezüglich Vergleichsrechnung Passivhaus-Standard zu EnEV Standard für KiTa Achldorf
2 Antrag auf Änderung der Zuschusshöhe - Life Diakonie / Kindergarten Schnedenhaarbach
3 Abwägung und Billigungsbeschluss des Flächennutzungsplanes DB 18 (KiTa Burger Feld)
4 Abwägung und Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes DB 14 (An der Schlossstraße)
5 Abwägung und Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes DB 13 (Bankettschälgut)
6 Jahresrechnung 2016 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
7 Jahresrechnung 2016 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
8 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Information Freies WLAN am Stadtplatz
8.2 Anfrage StR Kirchner - mobile Ansicht der Homepage
8.3 Anfrage StRin Pollner - Schülertreffen 2019
8.4 Anfrage StR Bauer - Vergabe der Bauparzellen im Baugebiet Haarbach, Am alten Sportplatz, BA II
8.5 Bürgeranfrage - HH-Mittel für Skaterpark
8.6 Bürgeranfrage - Erschließung Balkspitz

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1. Antrag der CSU bezüglich Vergleichsrechnung Passivhaus-Standard zu EnEV Standard für KiTa Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Herr Florian Anzeneder hat im Namen der CSU Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag eingereicht.

Für die Prüfung des Antrags ist eine Vergleichsberechnung durch ein externes Büro zu erstellen. Dieses Büro müsste sowohl über die Kenntnisse für die Berechnung des Passivhaus-Standards, wie auch die der Vergleichsberechnung (der zu prüfende Vergleichsstandard wäre noch genau festzulegen) haben.
 
Nach der Entscheidung des Stadtrates würde eine Anfrage beim Büro BBI aus Landshut erfolgen.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder stellte die Beweggründe für den Antrag kurz vor und verdeutlichte, dass der Antrag sich nicht gegen die „Klimakommune“ richtet. Es handelt sich rein um eine Vergleichsrechnung.

StR Sterr hat ein Beispiel zwischen einer Vergleichsrechnung EnEV-Standard zu Passivhausstandart aus dem Internet welches zwar nicht genau auf den Kindergarten umgelegt werden kann, aber die Amortisationszeit sich auf ca. 20 Jahre beläuft. StR Hiller verwies auf die Internetseite www.enev.de, hier wurde im Juni 2018 ein Aufsatz veröffentlicht, darin heißt es: „Ab dem Jahr 2019 soll bereits für die öffentliche Hand die Vorgabe bestehen, dass Niedrigenergiehäuser als Standard gelten.“
 
Auf Nachfrage verdeutlichte Stadtbaumeister Binner, dass es sich um zwei verschiedene Berechnungsarten handelt und die Berechnungsgrundlagen sich eher an privaten Wohnhäusern orientieren . Da die Grundlagen fehlen, möchte Herr Binner hier zur Wirtschaftlichkeit keine Aussagen treffen. Man war sich im Gremium einig, dass ein grundsätzlicher Vergleich zwischen unterschiedlichen Häusern schwierig ist, es aber interessant wäre zu wissen, welcher der richtige Standard für öffentliche Gebäude der Stadt Vilsbiburg ist.

Vor einer Abstimmung wird ein Angebot eingeholt, was eine Berechnung anhand der aktuellen Standards kosten würde. (Architekturbüro Valentin und BBI aus Landshut)

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2. Antrag auf Änderung der Zuschusshöhe - Life Diakonie / Kindergarten Schnedenhaarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Verein Life Diakonie e.V. hat als Träger des Kindergartens „Gänseblümchen“ in Schnedenhaarbach einen Antrag auf Änderung der Zuschusshöhe gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.11.2016 wurde beschlossen, die förderfähigen Kosten nach Abzug der staatlichen Zuschüsse für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens zu übernehmen. Damals wurde der Aufwand für die Stadt Vilsbiburg vorsichtig auf 100.000,00 € geschätzt. Nach der aktuellen Planung würde der Aufwand für die Stadt Vilsbiburg 129.446,00 € betragen.


Der Trägerverein hätte die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 120.780,00 € zu tragen, kann diese aber aus eigenen Mitteln nicht leisten. Es wird somit eine Kostenübernahme von zusätzlich 60.000,00 € der nicht förderfähigen Kosten beantragt.


Im Kindergarten „Gänseblümchen“ in Schnedenhaarbach wurden 25 Kindergartenplätze anerkannt. Wäre hier kein Träger vorhanden, müsste die Stadt auch die nicht förderfähigen Kosten in voller Höhe bezahlen

Diskussionsverlauf

Der TOP wurde am Anfang der Sitzung zurückgestellt. Der Antrag muss nochmals durch die Verwaltung überprüft werden.

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3. Abwägung und Billigungsbeschluss des Flächennutzungsplanes DB 18 (KiTa Burger Feld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „KiTa Burger Feld“ wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.06.2018 gebilligt.

Rechtlich müssen Flächennutzungspläne im Stadtrat gebilligt werden.

Die Vorlage mit den Beschlussvorschlägen der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits – und Trägerbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB ist in der Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zu dem Flächennutzungsplan Deckblatt 18 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt den Flächennutzungsplan Deckblatt 18 unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Abwägung und Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes DB 14 (An der Schlossstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ in Haarbach wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.06.2018 als Satzung beschlossen.

Die Vorlage mit den Beschlussvorschlägen der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits – und Trägerbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB ist in der Anlage beigefügt.

Aus der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB gingen keine neuen Stellungnahmen ein.

Diskussionsverlauf

StR Sterr verwies auf die Abwägungen. Unter Punkt 5.2 haben Anlieger (14 Unterschriften) bereits jetzt schon ihre Bedenken geäußert. Bürgermeister Helmut Haider führte aus, dass die Sachlage hier sich nicht anders darstellt, wie bei anderen Baugebieten auch. Wenn es bei Starkregenereignissen zu Überschwemmungen kommt, ist die Stadt nicht haftbar. Die Situation sollte sich im Allgemeinen aber durch das neu zu errichtende Regenrückhaltebecken verbessern.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zu dem Flächennutzungsplan Deckblatt 14 wie vorgeschlagen.

Das Deckblatt 14 des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der Abwägungen festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist beim Landratsamt einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Abwägung und Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes DB 13 (Bankettschälgut)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Lagerplatz für Bankettschälgut“ wurde bereits in der Stadtratssitzung am 11.12.2017 als Satzung beschlossen.

Die Vorlage mit den Beschlussvorschlägen der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits – und Trägerbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB ist in der Anlage beigefügt.

Aus der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB gingen keine neuen Stellungnahmen ein.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zu dem Flächennutzungsplan Deckblatt 13 wie vorgeschlagen.

Das Deckblatt 13 des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der Abwägungen festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist beim Landratsamt einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2016 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 15.05.2017 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nur noch geringfügig durch Abschlussbuchungen ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        26.257.456,79 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        14.655.567,75 €
Gesamthaushalt:                                                40.913.024,54 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        3.655.909,45 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:            13,92 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        1.068.609,45 €
Schuldenstand am 31.12.2016:                                6.322.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2016
               allgemeine Rücklage:                        2.697.371,72 €
               Sonderrücklagen *):                                2.420.290,73 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass, Stadthalle

Die Jahresrechnung 2016 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 10.07.2018 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

StR Klaus Kircher hat den Prüfbericht vorgestellt, es gibt keine Beanstandungen. Stadtkämmerer Günter Felkel wurde für die gute Arbeit gelobt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2016 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2016 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2016 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 15.05.2017 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        201.513,76 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:          60.064,47 €
Gesamthaushalt:                                                261.578,23 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        51.150,47 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:           25,38 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                           4.250,47 €
Schuldenstand am 31.12.2016:                                659.285,92 €
Rücklagenstand am 31.12.2016:                                1.192.858,15 €

Die Jahresrechnung 2016 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 10.07.2018 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2016 für die Heilig-Geist-Stiftung  Vilsbiburg zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2016  festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö informativ 8
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8.1. Information Freies WLAN am Stadtplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Am Donnerstag, 05.07.2018, ging das freie WLAN von BayernWLAN in Betrieb. Der Accesspoint für den Stadtplatz, löst das freie Internet des Förder- und Werbevereins Vilsbiburg ab. Die Maßnahme wurde durch einen Zuschuss finanziert. Es stehen noch Zuschüsse in Höhe von 2.500,00€ für einen zweiten Standort zur Verfügung.

Informationen zum freien WLAN von BayernWLAN werden in der Presse, auf der Homepage und im Stadtmagazin noch veröffentlicht.

Diskussionsverlauf

Weitere Standorte sollen gefunden werden. Als Beispiele wurden die Vilstalhalle und der Bahnhof genannt.

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8.2. Anfrage StR Kirchner - mobile Ansicht der Homepage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö informativ 8.2

Sachverhalt

StR Kirchner beklagte die schlechte mobile Ansicht der Homepage der Stadt Vilsbiburg. Geschäftsleiter Stelzer sagte, dass das Problem bereits bekannt sei. Ein Auftrag für die Überarbeitung der Homepage ist bereits vergeben und wird im Jahr 2018 noch ausgeführt.

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8.3. Anfrage StRin Pollner - Schülertreffen 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö informativ 8.3

Sachverhalt

StRin Pollner fragte nach, ob für das Jahr 2019 wieder ein Schülertreffen vorgesehen ist. Geschäftsleiter Stelzer berichtete von den Problemen aus dem Jahr 2009. Man wird das Thema aufarbeiten um im Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorstellen.

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8.4. Anfrage StR Bauer - Vergabe der Bauparzellen im Baugebiet Haarbach, Am alten Sportplatz, BA II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö vorberatend 8.4

Sachverhalt

StR Bauer fragte nach, wie weit die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Haarbach, Am alten Sportplatz, BA II bereits fortgeschritten ist.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass von 16 zu vergebenen Parzellen bereits 13 an „Haarbacher“ vergeben wurden. Somit konnten alle BewerberInnen aus dem Ortsteil bedient werden. Die restlichen 3 Parzellen werden jetzt noch an die weiteren 20 BewerberInnen nach dem vorgegebenen Punktesystem vergeben.

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8.5. Bürgeranfrage - HH-Mittel für Skaterpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Ein Bürger wollte wissen, ob die HH-Mittel für den Skaterpark welche für das Jahr 2019 vorgesehen sind, dann auch umgesetzt werden.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass man das Projekt für eine LEADER Förderung angemeldet hat. Sollte die Förderzusage erteilt werden, wird der Stadtrat sich weiter mit dem Thema beschäftigen und die weitere Planung vorantreiben.

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8.6. Bürgeranfrage - Erschließung Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Ein Bürger wollte wissen, ob der Balkspitz auch auf der gegenüberliegenden Vilsseite, parallel zur Buja-Allee erschlossen werden kann. Ebenfalls liegt eine grüne Tonne in der Vils, diese sollte bitte entfernt werden.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass man auf das Grundstück leider keinen Zugriff habe.

Datenstand vom 26.07.2018 11:13 Uhr