Datum: 17.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Goben DB4"
2 Schutzstreifen für Fahrradfahrer - Vorstellung der Planung für den nächsten Abschnitt
3 Leader Balkspitz
4 Formlose Bauvoranfrage - Matthias Scheidhammer, Im Burger Feld 41, FlNr. 980/17, Gem. Vilsbiburg - Befreiung für die Garage
5 Bauantrag - Josef Balk, Veldener Straße 29, FlNr. 250/12, 250/13 und 250/15, Gemarkung Vilsbiburg - Errichtung eines Lager- und Verwaltungsbüros mit Betriebswohnung einer Produktions- und einer Lagerhalle sowie einer Überdachung
6 Bauantrag - Michael Nagl, Wolferding 7, FlNr. 596/0, Gem. Wolferding - Errichtung einer PKW Doppelgarage
7 Informationen
7.1 Information - Vilstalhalle, Sportbodenbelag

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1. Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Goben DB4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.
Herr Bauer, Fa. KomPlan wird den Bebauungsplan mitsamt den Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Goben DB4“ wie vorgeschlagen. Der Hinweis, dass eine Entwässerungsplanung dem Bauantrag beizufügen ist, ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Goben DB4“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Schutzstreifen für Fahrradfahrer - Vorstellung der Planung für den nächsten Abschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Herr Brandmeier wird die Planung für den nächsten Abschnitt vorstellen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium soll nochmals geprüft werden, ob nicht doch eine Fläche für Radfahrer (Linksabbieger) an der Mareis Kreuzung ausgewiesen werden kann. Hierzu sollen die jeweiligen Straßenbaulastträger (Staat und Kreis) beteiligt werden.

Beschluss

Die Planung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Leader Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 19.02.2018 wurden die Elemente für die Gestaltung des Balkspitzes nochmals vorgestellt und folgender Beschluss gefällt:

Die "Kommune Vilsbiburg" übernimmt die Trägerschaft für das Projekt „Gestaltung Balkspitzgelände“. Sie beauftragt die Verwaltung eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.

Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.

Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmung: 20:0

Der Vorentwurf der Gesamtplanung wurde am 28.02.2018 im LEADER- Steuerkreis vorgestellt Die Planung wurde positiv aufgenommen. Laut Beschluss des LEADER Steuerkreises wird eine Förderung über netto 50% der beantragten Kosten (Fördersumme max. 47.500 Euro) in Aussicht gestellt.

In den Förderunterlagen sind die Kosten detailliert vorzulegen und durch entsprechende Angebote zu belegen.

Das Bauamt hat die Planung erstellt und für die einzelnen Elemente Angebote eingeholt.

Der aktuelle Stand der Planung und Kosten wird in der Bau- und Umweltausschusssitzung vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Peisl regt an, für die Ausführung mancher Gerätschaften und Anlagen die vorhandenen Granitsteine im Bauhof zu verwenden.

Frau Koj fragt, ob man in dem Zug auch gleich Solarleuchten auf dem Balkspitz anbringen könne.
Herr Binner erklärt, dass wegen der Kosten dann etwas anderes weggelassen werden müsste. Herr Haider erörtert, dass die Beleuchtung auch später ausgeführt werden kann.

Frau Feß möchte wissen, ob das mit einer Schwengelpumpe auf einem Matschspielplatz zur Verfügung gestellte Wasser ebenfalls Trinkwasserqualität aufweist.
Herr Haider erklärt, dass für einen Matschspielplatz hohe Anforderungen an die Qualität des Wassers gestellt werden. Bei solchen Schwengelpumpenanlagen müsste dementsprechend oft die Wasserqualität kontrolliert werden. Einen entsprechenden Standard zu halten sei sehr aufwendig.

Herr Brams regt an, bei der Planung den Bauhof miteinzubeziehen. Schließlich müsse dieser nach Errichtung der Geräte auch für die Sauberkeit und Pflege Sorge tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu. Die detailliert ermittelte Kostenberechnung endet auf netto 95.000 Euro (brutto 113.050,00 Euro). Laut Beschluss des LEADER Steuerkreises wird eine Förderung über netto 50% (Fördersumme max. 47.500 Euro) in Aussicht gestellt.

Die Kostenberechnung mit netto 95.000 Euro bildet die Grundlage für den einzureichenden LEADER-Förderantrag.

Die Umsetzung ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt für 2019 vollständig einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Formlose Bauvoranfrage - Matthias Scheidhammer, Im Burger Feld 41, FlNr. 980/17, Gem. Vilsbiburg - Befreiung für die Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Verschiebung der Garage (Verschiebung um 1m in NO-Richtung und damit Überschreitung der Baugrenze um etwa 2,7m). In diesem Zug soll diese auch größer gebaut werden (ca. 1,7 m länger), als vorgesehen.

Würdigung:

Die Begründung des Bauherrn ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück war bereits vor Kauf des Grundstückes bekannt. Dies rechtfertigt die Verschiebung und die Vergrößerung der Garage nicht.
Das Grundstück eignet sich weiterhin für die nach dem Bebauungsplan vorgesehene Bebauung, wodurch sich eine Befreiung rechtlich nicht rechtfertigt.
Ebenfalls wären bei einer Verschiebung und Vergrößerung der Garage die Grundzüge der Planung berührt. Sämtliche Garagen in dem Straßenzug überschneiden sich mit dem Haupthaus um etwa 3m. Dieses städtebauliche Konzept zieht sich durch den gesamten Bebauungsplan.


Aus rechtlicher Sicht kann hier keine Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Verschiebung der Garage an die beiden Grundstücksgrenzen (Nord und Ost). Der Vergrößerung der Garage wird nicht zugestimmt. Hier ist die im Bebauungsplan vorgesehene Größe einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag - Josef Balk, Veldener Straße 29, FlNr. 250/12, 250/13 und 250/15, Gemarkung Vilsbiburg - Errichtung eines Lager- und Verwaltungsbüros mit Betriebswohnung einer Produktions- und einer Lagerhalle sowie einer Überdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu dem Vorhaben existiert bereits ein genehmigter Vorbescheid (41S-2310-2016-VORB) – Errichtung eines Lager- und Verwaltungsbüros, sowie einer Produktions- und einer Lagerhalle. Der Beschlussbuchauszug zum Vorbescheid aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 12.12.2016 befindet sich anbei.

Nun reicht der Bauherr den entsprechenden Bauantrag hierzu ein.

Folgende Unterschiede zum Vorbescheid wurden festgestellt:

Antrag auf Vorbescheid
Antrag auf Baugenehmigung
Bürogebäude:
Bürogebäude:
2 Vollgeschosse


GR ca. 210m²

WH max. 9,5m
3 Vollgeschosse (neu: 1 Geschoss für Betriebswohnung und Arbeiterunterkunft)

GR ca. 225m²

WH ca. 10m


Produktionshalle:
Produktionshalle:
GR ca. 1300m²

WH max. 9,5m
GR ca. 1185m²

WH 10,80m – 12,60m (wegen Profilgleichheit mit Lagerhallendach und wg. Geländesituation)


Lagerhalle:
Lagerhalle:
GR ca. 4950m²

WH max. 5,0m
GR ca. 5030m²

WH 10,30m – 10,80m (wg. Höhe Kran)


Überdachung:
Überdachung:
Nicht geplant
GR ca. 1065m²
WH max. 9,60m
Erforderlich wegen witterungsunabhängiger Verladetätigkeit

Damit sind für den Bauantrag folgende Befreiungen vom Bebauungsplan „Veldener Straße“ und „Veldener Straße D1“ erforderlich:

Festsetzung im BPlan
Geplantes Vorhaben
GRZ: 0,6 – Überschreitung um die Hälfte durch Nebenanlagen und Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,8 ist gemäß BauNVO zulässig
GRZ mit Hauptanlagen, Nebenanlagen, Zufahrten, Stellplätze etc.: 0,86 – eine GRZ von 0,86 wurde bereits im Vorbescheid genehmigt
WH 9,5m bzw. WH 5,0m
WH 9,5m à geplant: von WH 10,05 (Bürogebäude) bis 12,60m (Produktionshalle)

WH 5,0m à geplant: von WH 9,60m (Überdachung) bis 11,65m (Lagerhalle)

Begründung:

Überschreitung der Wandhöhen bei der Lager – und der Produktionshalle:
Die Wandhöhe wird bestimmt durch die Aufstell- und Arbeitsraumhöhe des Krans und zudem der aus der statischen Höhe der Brettschichtbinder. Das Dach der Produktionshalle wird profilgleich mit dem Lagerhallendach weitergeführt.

Überschreitung der Wandhöhe bei der Überdachung:
Die Wandhöhe der Überdachung ergibt sich aus Höhe und statischer Konstruktion des vorhandenen Hochregallagers.

Baugrenzen und Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Überschreitung der Baugrenzen und keine Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzung

Begründung: Für die Wirtschaftlichkeit, die Konkurrenzfähigkeit und die Anpassung an die Marktsituation ist ein strukturiertes und effizientes Betreiben des Gewerbebetriebes erforderlich. Entsprechende Räumlichkeiten sowie Größe und technischer Standard der Anlage einschließlich Logistik und verkehrstechnischer Erschließung sind dafür grundlegende Voraussetzungen.

Dachneigung bei Festsetzung 0.4.1.A. 25°-32°, bei Festsetzung 0.4.1.B. mind. 16°, Dachform Satteldach und naturrote Dachdeckung bei Verwaltungs- und Wohngebäuden
Zur Ausführung kommen Flachdächer mit Abdichtung.
Als Tragkonstruktion des Lager- und Produktionshallendaches werden handelsübliche Brettschichtbinder eingebaut, bei der Überdachung Stahl- bzw. Stahlgitterträger. Das Bürogebäude wird mit einer Stahlbetondecke ausgeführt. Die gängige, für die Ableitung des Niederschlagswassers erforderliche Dachneigung beträgt 3°. Die Art und Ausführung der Dächer wird begründet mit den für diesen Gewerbebetrieb erforderlichen großen, stützenfreien Spannweiten. Die Dachform des Bürogebäudes orientiert sich am Erscheinungsbild der Hallen.


Gemäß Bebauungsplan handelt es sich bei dem Gebiet um ein Gewerbegebiet. Im Gewerbegebiet sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind nur ausnahmsweise zulässig. Für die Betriebsleiterwohnung bedarf es einer Ausnahme gemäß §31 Abs. 1 BauGB. Die im Titel angegebene Arbeiterunterkunft wurde aus der Planung entfernt.

Rechtliche Würdigung:

Die Befreiungen erscheinen plausibel und können rechtlich erteilt werden.

Betriebswohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal:
Die Ausnahme für die Betriebsleiterwohnung kann erteilt werden, wenn ein Betriebsleiter erforderlich ist.  
„[…]Der Ermessenstatbestand trägt dem verbreiteten betrieblichen Bedürfnis nach ständiger Anwesenheit von Personen Rechnung, die in leitender Position Verantwortung für den Betrieb tragen oder aus besonderen betrieblichen Gründen auf dem Betriebsgrundstück oder in seiner Nähe Aufsichts- oder Bereitschaftsdienst leisten müssen. Insofern steht die Zulässigkeit einer Betriebswohnung aber auch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Betrieb, dem sie zugeordnet ist. Im Falle der endgültigen Betriebsaufgabe entfällt im Einzelfall der rechtfertigende Grund für die Zulassung einer Betriebswohnung.[…]“ (König/Roeser/Stock, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 3. Auflage 2014)

„[…] Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter können im Gewerbegebiet unter engen Voraussetzungen als Ausnahmen zugelassen werden (Absatz 3 Nr. 1). Demgegenüber ist das „sonstige“ Wohnen selbst dann unvereinbar mit der allgemeinen Zweckbestimmung des Gewerbegebiets, wenn es einen direkten Bezug zu einem Gewerbebetrieb aufweist, wie etwa ein Werkswohnheim für Arbeiter oder Auszubildende.
Keine betriebsbezogenen Gründe sind z.B. die mit dem Arbeiten und Wohnen „unter einem Dach“ verbundenen Vorteile oder die günstigen Wohnkosten in Gewerbegebieten. Strengeren Anforderungen unterliegen Betriebswohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Für sie kommen Wohnungen nur in Betracht, wenn sie wegen der Art des Betriebs, zur Wartung von Betriebseinrichtungen oder aus Sicherheitsgründen ständig erreichbar sein müssen. Die Wohnung muss nicht unabdingbar nötig sein; maßgeblich ist, ob die ständige Erreichbarkeit des Mitarbeiters aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist, wobei die Verantwortung für die Festlegung betrieblicher Abläufe beim Betriebsinhaber oder -leiter bleibt […]“. (König/Roeser/Stock, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 3. Auflage 2014)

Die Betriebswohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter in einer Größe von ca. 110 m² kann ausnahmsweise zugelassen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag - Michael Nagl, Wolferding 7, FlNr. 596/0, Gem. Wolferding - Errichtung einer PKW Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte eine PKW-Doppelgarage errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und wird als sonstiges Vorhaben gemäß §35 Abs. 2 BauGB beurteilt.

Würdigung:

Im Grundsatz bestehen gegen die Errichtung der Doppelgarage keine Bedenken, allerdings sollte die Garage näher an die bestehende Bebauung gerückt werden, um das Wirken in die freie Landschaft zu neutralisieren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö informativ 7
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7.1. Information - Vilstalhalle, Sportbodenbelag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Bei der Überprüfung des Sportbodens der Vilstalhalle wurden kleinere und teilweise auch größere Schäden am Sportboden festgestellt.

Um einen unfallfreien Sportbetrieb ab September 2018 zu gewährleisten, ist der Sportboden in den großen Ferien 2018 zu sanieren.

Für die Reparaturmaßnahme liegt ein Angebot der Fa. Weinzierl vor über brutto 16.913,83 Euro.

Um die Maßnahme Anfang August 2018 ausführen zu können wurde die Reparaturmaßnahme an die Fa. Weinzierl in Auftrag gegeben.


Hinweis:
Bereits in den letzten Jahren wurden Ausbesserungen am Sportboden der Vilstalhalle vorgenommen. Momentan werden die bereits erkennbaren Mängel beseitigt. Altersbedingt können jedoch in der Zukunft weitere erhebliche Reparaturen anfallen.

Datenstand vom 07.08.2018 09:08 Uhr