Datum: 10.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiung"
2 Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Vilsbiburg Süd Deckblatt 3"
3 KiTa Burger Feld - RW+SW Kanal außerhalb des Grundstückes
4 Frühzeitige Beteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Gewerbegebiet Magersdorf und Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 827 - Gemeinde Kröning/ VG Gerzen
5 Beteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Dietelskirchen Nord - Gemeinde Kröning/ VG Gerzen
6 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Fliesenarbeiten Nachträge
7 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Trockenbauarbeiten Nachträge
8 Lichtsignalanlage (LSA) beim Kindergarten St. Martin an der Frauensattlinger Straße
9 Formlose Bauvoranfrage - MVZ Vilsbiburg Silvamed GmbH, Baumgartenstraße 7 und Geiselsdorf 9 - Zukunftsplanung
10 Antrag auf Baugenehmigung - Thomas Hackl, Pfaffenbach 79a, FlNr. 444, Gem. Gaindorf - Neubau eines Blockhauses, Einzelhandel für LEGO
11 Antrag auf Baugenehmigung - Franz Balk, Arberstraße 3, FlNr. 306/4, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Garage mit Lagerfläche
12 Informationen
12.1 Tempo 30 Kindergarten St. Martin

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1. Abwägung und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde kurz über die Ausgestaltung der Verkehrsflächen diskutiert. Ebenso wurden Bedenken hinsichtlich der Errichtung einer Hochgarage auf Grund der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde geäußert. Frau Linke erklärte allerdings, dass eine Hochgarage im urbanen Gebiet über §12 BauNVO zulässig sei, jedoch nicht im Bebauungsplan auf Grund der Gebietskategorie festgesetzt werden darf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Freiung“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Freiung“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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2. Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Vilsbiburg Süd Deckblatt 3"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Vilsbiburg Süd Deckblatt 3 wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Aufhebungsplan zum Bebauungsplan Vilsbiburg Süd Deckblatt 3 unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. KiTa Burger Feld - RW+SW Kanal außerhalb des Grundstückes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 16.04.2018 wurde die Kostenberechnung für die neue Kindertagesstätte Franziskus (Burger Feld) vorgestellt.

Darin enthalten sind die Bauwerkskosten (KG 300+400), die Außenanlagen inkl. der Spielgeräte und der Arbeiten für den großen Parkplatz (KG 500), die lose Möblierung und Frischküche (KG 600) und die Nebenkosten (KG 700). Die Schmutzwasser- und Regenwasserentwässerung auf dem Grundstück ist ebenso in diesen genannten Kosten enthalten.

Die genehmigten Bruttokosten für die zuvor genannten Leistungen betragen in Summe 3.650.000 Euro.

Wie am 16.04.2018 benannt sind darin nicht enthalten die Schmutzwasser- und Regenwasserentwässerungsanlagen außerhalb des Grundstückes, die als „öffentliche Erschließungsleistungen“ betitelt werden können. (Dies sind Kosten, die unter anderem bei der öffentlichen Erschließung eines Baugebietes anfallen würden.)

Vom Ingenieurbüro Sehlhoff wurde nun die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Schmutzwasser- und Regenwasserentwässerungsanlagen außerhalb des Grundstückes (inkl. der Revisionsschächte) erstellt und liegt als Anlage bei.

Als Bruttobaukosten wurden in der Kostenberechnung 112.600 Euro ermittelt. Auf Basis der Kostenberechnung wurde für Nebenkosten eine Bruttosumme in Höhe von 19.870,64 Euro ermittelt. Somit ergeben sich brutto Kosten in Höhe 132.470,64 Euro.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die weiteren Planungen auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und Kostenberechnung umzusetzen.

Die Ausschreibung mit Beauftragung der Leistungen kann bereits 2018 erfolgen.

Eine Verpflichtungsermächtigung über Bruttokosten in Höhe von 135.000 Euro ist bei der Haushaltsaufstellung für 2019 zu berücksichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Frühzeitige Beteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Gewerbegebiet Magersdorf und Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 827 - Gemeinde Kröning/ VG Gerzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Vilsbiburg am Aufstellungsverfahren o.g. Bauleitpläne der VG Gerzen beteiligt.

Die Bauleitpläne können unter https://vg-gerzen.de/index.php?id=0,85 eingesehen werden.

Durch die Bauleitplanung werden Belange der Stadt Vilsbiburg nicht berührt.        

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Stellungnahme mit folgender Äußerung abzugeben: „Keine Einwände“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Beteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Dietelskirchen Nord - Gemeinde Kröning/ VG Gerzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Vilsbiburg am Aufstellungsverfahren o.g. Bauleitpläne der VG Gerzen beteiligt.

Die Bauleitpläne können unter https://vg-gerzen.de/index.php?id=0,85 eingesehen werden.

Durch die Bauleitplanung werden Belange der Stadt Vilsbiburg nicht berührt.        

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Stellungnahme mit folgender Äußerung abzugeben: „Keine Einwände“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Fliesenarbeiten Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur Ausführung der Fliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg erfolgte mit Submission am 13.07.2017 eine EU-weite Ausschreibung.
Mit Zuschlag vom 07.08.2017 wurde der Auftrag an die Firma Fliesen Röhlich GmbH, Wendelstein, vergeben.
Das Angebot der Firma Fliesen Röhlich endet bei 260.114,96 € brutto.

Dem Stadtbauamt liegen am 17.07.2018 bzw. am 24.08.2018 acht Nachträge wie folgt vor:

Nachtrag 1
    22.379,13 €
Nachtrag 2
      5.171,68 €
Nachtrag 3
   26.046,82 €
Nachtrag 4
    20.073,59 €
Nachtrag 5
    23.173,58 €
Nachtrag 6
   22.299,96 €
Nachtrag 7
    10.986,84 €
Nachtrag 8
   17.644,96 €





       






Die Summe der Nachträge beträgt 147.776,56 € brutto.

Die Nachträge behandeln geänderte Leistungen und größtenteils zusätzliche Leistungen, welche nicht ausgeschrieben, jedoch zwingend erforderlich waren.

Die Einzelheiten zu den Nachträgen werden durch das Architekturbüro HOEWI vorgetragen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Anzeneder äußerte den Wunsch, sofern möglich, vor Beauftragung der Nachträge über den Mehraufwand informiert zu werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Fliesen Röhlich, auf Grundlage der Nachtragsangebote 1 – 8, mit der Ausführung der Nachträge zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Trockenbauarbeiten Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur Ausführung der Trockenbauarbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg erfolgte mit Submission am 22.08.2018 eine EU-weite Ausschreibung.
Mit Zuschlag vom 18.09.2017 wurde der Auftrag an die Firma Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH, Rötz / Bernried, vergeben.

Das Angebot der Firma Gruber endet bei 589.842,54 € brutto.
Nachträge in Höhe von 79.164,25 €brutto wurden bereits genehmigt und freigegeben.
Die aktuelle Auftragssumme beträgt somit 681.645,82 € brutto.

Dem Stadtbauamt liegen am 17.07.2018 weitere 4 Nachträge vor.
Es handelt sich um die Nachträge 4,5,8 und 9.

Nachtrag 4:        29.875,50 €
Nachtrag 5:        32.049,77 €
Nachtrag 8:        13.924,39 €
Nachtrag 9:        15.953,62 €

Die Summe der Nachträge beträgt 91.803,28 € brutto.

Die Nachträge behandeln geänderte Leistungen und größtenteils zusätzliche Leistungen, welche nicht ausgeschrieben, jedoch zwingend erforderlich waren.

Die Einzelheiten zu den Nachträgen werden durch das Architekturbüro HOEWI vorgetragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Gruber, auf Grundlage der Nachtragsangebote 4,5,8 und 9 , mit der Ausführung der Nachträge zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Lichtsignalanlage (LSA) beim Kindergarten St. Martin an der Frauensattlinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Chronologie und Sachverhalt;
  • Antragstellung durch die Stadt Vilsbiburg
  • Verkehrszählung durch den Landkreis; hier wurden die vorgeschriebenen Zahlen beim KfZ-Verkehr nicht erreicht (gezählt 404, vorgeschrieben 450)
  • Ortstermin mit allen beteiligten Fachstellen.
Ergebnis E-Mail vom LRA am 09.08.18: „wegen der Klärung des genauen Standorts der geplanten Fußgänger-LSA wurde heute nochmals eine Ortsbesichtigung durchgeführt, an der teilgenommen haben:
Hr. 1. Bgm. Haider und Hr. Brandmeier von der Stadt Vilsbiburg
Hr. Vogelgsang, Dienststellenleiter der PI Vilsbiburg
Hr. Schmaus und Hr. Brückl von der Tiefbauabteilung des Landkreises
Hr. AL Fuchs und Hr. Absmeier von der anordnenden Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes
Hr. Niedermeier von der Fa. Swarco

Polizei und Landratsamt sind weiterhin der Auffassung, dass eine Fußgänger-LSA im Bereich des jetzigen Zebrastreifens zu wenig weit von der Einmündung Eichenstr. abgesetzt wäre und es deshalb zu Verkehrsgefährdungen (Unfälle) für querende Fußgänger kommen könnte.
Sei es, weil der nach rechts in die Kreisstr. einbiegende  motorisierte Verkehr aus der Eichenstraße das für ihn geltende Rot nicht (ausreichend/rechtzeitig) wahrnimmt oder es sonst zu Missverständnissen zwischen den Verkehrsteilnehmern (Abbiegeverkehr/Querungsverkehr) kommt.

Wenn die Fußgängerampel schon errichtet werden soll, soll sich deren Standort wie besprochen am Beginn der Parkbuchten befinden, auch wenn dies mit baulichen Änderungen verbunden ist.“
  • Kosten für die LSA am Standort der Fußgängerüberweges (FGÜ) betragen rund  9.100 Euro Brutto + ca. 4.000 Euro Baukosten
  • Beim Neubau der LSA an anderem Standort entstehen zusätzliche Kosten (Baukosten) von ca. 23.000 Euro und es fällt ein Parkplatz weg
Hinweis: Aus Sicht der Verwaltung wird zwar das Überqueren durch eine LSA stark verbessert, aber durch das Abrücken der LSA vom jetzigen Standort des FGÜ wird befürchtet, dass die Fußgänger nicht zur LSA gehen, sondern die Fahrbahn der Frauensattlinger Straße im Einmündungsbereich der Eichenstraße überqueren und dadurch stark gefährdet werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, den FGÜ nicht zu entfernen. Es wird versucht, Schulweghelfer –auch aus den Reihen der KiGa-Eltern- zu finden.

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9. Formlose Bauvoranfrage - MVZ Vilsbiburg Silvamed GmbH, Baumgartenstraße 7 und Geiselsdorf 9 - Zukunftsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die formlose Anfrage ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Zu klären sind hierbei vom Grundsatz die angefragten Nutzungen der beiden Grundstücke. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schwalbenfeld. Dieser legt für diesen Bereich ein Industriegebiet gem. §9 BauNVO fest.


1. Apotheke auf Grundstück „Baumgartenstraße 7“

  • Nach BauNVO nur bedingt zulässig - Gebietscharakter
  • Beschränkung durch Bebauungsplan: Ausnahmsweise zulässig und Verkaufsfläche nicht größer als 500qm

2. Medizinische Behandlungs- und Aufenthaltsräume (Pension/ Hotel) auf Grundstück „Baumgartenstraße 7“

  • Nach BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig
  • Zu beachten ist jedoch bei allen ausnahmsweise zulässigen Nutzungen der Gebietscharakter eines Industriegebietes, der auf die ausschließliche Unterbringung von Gewerbebetrieben abstellt, die einen „erheblich belästigenden“ Störgrad aufweisen
  • Hierzu ist auch §15 BauNVO zu beachten: Bauliche Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen
  • Industriegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von erheblich störenden Gewerbebetrieben

3. Anbau von naturheilkundlichen Kräutern auf Grundstück „Geiselsdorf 9“

  • Eine Privilegierung gem. §35 Abs.1 BauGB liegt nicht vor
  • Als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB zu werten


4. IT-Zentrum auf Grundstück „Baumgartenstraße 7“

  • Nach BauNVO sind Gewerbebetriebe aller Art zulässig. Ein GI soll jedoch nicht wie ein GE behandelt werden, da hier vorrangig grundsätzlich solche Gewerbebetriebe zugelassen werden sollen, die die Grenzwerte eines GE nicht einhalten können (Gebiet darf nicht kippen)
  • Vgl. hierzu Ausführungen zu Nr. 2



Die Anfrage der MVZ Vilsbiburg Silvamed GmbH wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Diskussion und Information vorgelegt. Beabsichtigt ist ein Termin beim Landratsamt Landshut zur Abstimmung und Vorgehensweise.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde über die einzelnen Nutzungsarten diskutiert.

Eine Apotheke als innenstadtrelevate Nutzung soll nicht zugelassen werden. Im Gremium wurde ebenfalls angefragt, ob es eine Beschränkung zum Betrieb von Apotheken im Stadtbereich durch die Apothekenkammer gibt.

Im Zuge des ISEK soll geprüft werden, ob nicht auch ein neues Einzelhandelskonzept erarbeitet werden kann.

Aus der Diskussion ist festzuhalten, dass die Aufstockung des Gebäudes mit Nutzungsänderung in Arztpraxen im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt und errichtet wurde.

Um die weitergehenden Nutzungen, insb. die Kurpension, realisieren zu können (und die bestehende Nutzung zu legalisieren)wäre es empfehlenswert eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes aufzustellen.

Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Thomas Hackl, Pfaffenbach 79a, FlNr. 444, Gem. Gaindorf - Neubau eines Blockhauses, Einzelhandel für LEGO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Pfaffenbach 79a ein Blockhaus mit einer Größe von 5,70m x 3,80m errichten, um dort einen Einzelhandel für LEGO zu betreiben.

Bei dem Baugrundstück handelt es sich um einen baurechtlichen Außenbereich gem. §35 BauGB. Eine Privilegierung oder Teilprivilegierung liegt nicht vor. Das Vorhaben beurteilt sich somit nach §35 Abs. 2 BauGB – sonstiges Vorhaben im Außenbereich und ist demnach baurechtlich nicht genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Franz Balk, Arberstraße 3, FlNr. 306/4, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Garage mit Lagerfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd“.

Zur Durchführung des Vorhabens benötigt der Bauherr folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:

1. Firstrichtung – gedreht, wg. winkelförmigem Bau

2. Dachneigung – Bplan 18 – 23°, beantragt: 36°

3. Baugrenze

Die Befreiung von der Fristrichtung und der Dachneigung kann aus städtebaulichen Gründen erteilt werden.

Einer Befreiung von den Baugrenzen kann allerdings städtebaulich nicht zugestimmt werden. Dem Bauherren ist zu empfehlen, den Bauantrag vor Weiterreichung ans Landratsamt dahingehend zu ändern, dass sich das Gebäude innerhalb der Baugrenzen befindet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö informativ 12
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12.1. Tempo 30 Kindergarten St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Auf Anfrage beim Landratsamt Landshut auf nochmalige Prüfung des Sachverhalts kam die Antwort: Es bleibt bei der bisherigen Stellungnahme.

Datenstand vom 08.10.2018 13:34 Uhr