Datum: 08.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Radwege – Beschilderung örtlicher Radwege
2 Schutzstreifen für Radfahrer – Obere Stadt
3 Neuanschaffung einer SAT-Kamera zur TV-Befahrung
4 Auftragsvergabe Kanalunterhalt Stadt Vilsbiburg; Kanalreinigung (Los 1) / TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung (Los 2)
5 Frühzeitige Beteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange - Stellungnahme zum Flächennutzungsplan Bodenkirchen Deckblatt Nr. 11 und zum Bebauungsplan SO Solarfeld Hainzing
6 Antrag auf Vorbescheid - Rudolf Thalhammer Bauunternehmen GmbH, Ohmstraße 14, FlNr. 1360/34, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Apotheke und Mitarbeiterwohnungen
7 Antrag auf Baugenehmigung - Michaela und Stefan Eierkaufer, Lerchenstraße 11, FlNr. 670, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
8 Antrag auf Baugenehmigung - Ludwig Gangkofner, Pfaffenbach 80, FlNr. 398, Gem. Gaindorf - Ersatzbau eines Maststallhähnchenstalles
9 Informationen und Anfragen
9.1 Information über Gasanschluss im Baugebiet Seyboldsdorf
9.2 Malerarbeiten bei der Rückfassade der VHS
9.3 Anfragen

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1. Radwege – Beschilderung örtlicher Radwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Projektgruppe „Straßenverkehr“ wurde nach Verbesserungen bei der Beschilderung von Radwegen diskutiert und nach Lösungen gesucht. Da die überörtlichen Radwege bereits durch das Landratsamt Landshut neu beschildert wurden, fehlt aus Sicht der Projektgruppe eine Beschilderung der örtlichen Radwege. Aus diesem Grund wird empfohlen, drei Richtungen vom Stadtplatz aus zu beschildern.
  • Richtung 1 geht vom Stadtplatz über die Seyboldsdorfer Straße nach Seyboldsdorf
  • Richtung 2 geht vom Stadtplatz über die Obere Stadt, Herrnfeldener Straße, Herrnfelden auf die B 299 Ortsumgehung auf dem Geh- und Radweg Richtung Geisenhausen.
  • Richtung 3 geht vom Stadtplatz über die Untere Stadt, Frauensattlinger Straße, Eichenstraße, Gruber Straße, Maulberger Weg über Wimpasing nach Frauensattling. Die Richtung nach Frauensattling wurde von Stadträtin Floegel über die Kreisstraße vorgeschlagen. Das Gremium ist sich nach eingehender Diskussion einig, dass der sicherere Weg über Wimpasing nach Frauensattling führt.
Als weitere Route sollte der Radweg ab Gaindorf über Frauenhaarbach, Wolferding,  Trauterfing, Johanneskirchen über Niedermühle wieder auf den Radweg Richtung Velden beschildert werden.
Anmerkung: Im Nachgang der Projektgruppensitzung wurde festgestellt, dass zwar der Radverkehr von Johanneskirchen über Niedermühle zum Radweg nach Velden möglich ist, die Straße aber im Privatbesitz ist. Ein öffentlicher Verkehr darf aus Sicht der Verwaltung nicht durch Beschilderung über diese Straße geführt werden.
Aus diesem Grund sollte der Radverkehr ab Frauenhaarbach mit Fernziel „Johanneskrichen“ bezeichnet und beschildert werden. Die Beschilderung endet in Johanneskirchen.
Die Routenführung soll bei Abzweigungen Pfeilwegweiser mit Zielangabe und Entfernung und im Verlauf mit Zwischenwegweisern erfolgen.
Die Kosten für die Beschilderung liegen bei ca. Brutto 3.500 Euro. Die Kosten müssten im Haushalt 2019 eingestellt werden.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium soll die Route der „Richtung 2“ nochmals überdacht werden, da der sicherste Weg innerörtlich gewählt werden  soll (z.B. über Buja Allee).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt grundsätzlich die Beschilderung der örtlichen Radwege. Kosten für die Beschilderung in Höhe von 3.500 Euro sollen im Haushalt 2019 eingestellt werden. Die nächste Projektgruppe „Straßenverkehr“ soll die weiteren Details (insbesondere die Wegeführung der Route 2) erneut diskutieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Schutzstreifen für Radfahrer – Obere Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Projektgruppensitzung „Straßenverkehr“ wurde angeregt, in der Oberen Stadt ab der „Lippkurve“ bis zur Ampel stadteinwärts einen Schutzstreifen „provisorisch“ zu markieren. Aus Sicht der Projektgruppe ist hier die Gefahr für Radfahrer sehr groß, da sehr viele Kraftfahrzeuge aber auch Radfahrer fahren.
Auf Grund der anstehenden Straßensanierungsarbeiten ist die Obere Stadt Richtung Landshuter Straße noch nicht auf der Agenda.
Nach Überprüfung durch die Verwaltung der Sachlage vor Ort ist die Markierung eines Schutzstreifens grundsätzlich möglich. Die Polizei Vilsbiburg wurde um Stellungnahme gebeten. Die Kosten betragen Brutto ca. 800 Euro. Die Arbeiten könnten noch dieses Jahr ausgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Haider verliest die Stellungnahme der Polizei Vilsbiburg.

Stadtrat Hiller schlägt vor, eine Aufstellfläche für die Radfahrer vor den Fahrspuren der Autofahrer mit anzubringen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Schutzstreifen in der Oberen Stadt ab der „Lippkurve“ bis zur Ampel stadteinwärts noch in 2018 anbringen zu lassen. Weiterhin soll die vorgeschlagene Aufstellfläche für die Radfahrer vor den Fahrspuren der Autofahrer angebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neuanschaffung einer SAT-Kamera zur TV-Befahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die bereits für das Haushaltsjahr 2012 beantragten Mittel (i.H.v. 12.000 €) zur Neuanschaffung einer SAT-Kamera zur TV-Befahrung wurde in der Stadtratssitzung am 05.12.2011 mit einem Sperrvermerk belegt, der Bau- und Umweltausschuss sollte über die Anschaffung entscheiden.

Begründung zur Neuanschaffung:

Bis dato durfte sich die Kläranlage Vilsbiburg in dringlichen Fällen die SAT-Kamera aus der Nachbargemeinde Velden ausleihen (sofern diese auch gerade verfügbar war). Unter der Betrachtung der Personalkosten, der Fahrtzeit von Vilsbiburg nach Velden und zurück (nur bei der Abholung) und die damit einhergehenden Fahrtkosten ist die Anschaffung einer geeigneten Inspektionskamera dringend notwendig, da das Bauamt bzw. die Kläranlage regelmäßig (teilweise bis 3 x wöchentlich) vor dem Problem steht, dass bei Kanaleinbrüchen, Kanalleckagen oder Hausanschlussproblemen - mit teilweise unverzüglich erforderlichen Entscheidungen - diese nur durch Vermutungen und aufwändige Baggerarbeiten untersucht bzw. aufgefunden werden können.

Der Kläranlage Vilsbiburg liegt ein aktuelles Angebot für eine geeignete SAT-Kamera (mit Ortung zur Lagebestimmung des Kanals) i.H.v. 8.900 € (gerundet, Brutto; gültig bis 12/2018) vor.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sarcher erfragt, ob es im Jahr 2018 nicht mehr möglich ist, die SAT-Kamera zur TV-Befahrung anzuschaffen. Sofern Haushaltsmittel in 2018 hierfür zur Verfügung stehen, sollte die Kamera noch in 2018 besorgt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Neuanschaffung der SAT-Kamera zur TV-Befahrung im Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Auftragsvergabe Kanalunterhalt Stadt Vilsbiburg; Kanalreinigung (Los 1) / TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung (Los 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe für die Ausführung der Leistungen zum Kanalunterhalt der Stadt Vilsbiburg für den Zeitraum von 2019 bis 2021 aufgefordert. Die Arbeiten umfassen im Einzelnen die Kanalreinigung (Los 1) und die TV-Inspektion inkl. Dichtheitsprüfung (Los 2).

Die Submission findet am 09.10.2018 im Stadtbauamt statt.

Die eingehenden Angebote werden durch das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH geprüft.
Das vor dem Versand der Vergabeunterlagen durch das Ingenieurbüro Sehlhoff bepreiste Leistungsverzeichnis für den Zeitraum von 2019 – 2021 endet bei
       
378.070,14 € brutto (Los 1)

                                       240.836,96 € brutto (Los 2).

Im Haushalt 2019 bis 2021 werden für den Kanalunterhalt genügend Mittel eingestellt und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                02.01.2019
Fertigstellung der Gesamtleistung:                23.12.2021

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Bauverwaltung den nach der Prüfung der Angebote wirtschaftlichsten Bieter mit der Ausführung der Kanalreinigung (Los 1) und die TV-Inspektion inkl. Dichtheitsprüfung (Los 2) zu beauftragen, falls der Angebotspreis sich bis zu 110% mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis deckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Frühzeitige Beteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange - Stellungnahme zum Flächennutzungsplan Bodenkirchen Deckblatt Nr. 11 und zum Bebauungsplan SO Solarfeld Hainzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Vilsbiburg am Aufstellungsverfahren o.g. Bauleitpläne der Gemeinde Bodenkirchen beteiligt.

Die Bauleitpläne liegen in der Sitzung aus.

Durch die Bauleitplanung werden Belange der Stadt Vilsbiburg nicht berührt.        

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Stellungnahme mit folgender Äußerung abzugeben: „Keine Einwände“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Rudolf Thalhammer Bauunternehmen GmbH, Ohmstraße 14, FlNr. 1360/34, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Apotheke und Mitarbeiterwohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Relevante Bebauungspläne:
Gewerbegebiet West Deckblatt 2
Gewerbegebiet West Deckblatt 5

Gewerbegebiet West Deckblatt 1:


















Gewerbegebiet West Deckblatt 2:


Gewerbegebiet Deckblatt 3:














Gewerbegebiet West Deckblatt 5:


Bei dem Baugrundstück handelt es sich um ein Gewerbegebiet im Sinne des §8 BauNVO.





Wohnungen im Gewerbegebiet:

Für die ausnahmsweise Zulassung von Wohnnutzung im Gewerbegebiet ist bauplanungsrechtlich erforderlich, dass die in Rede stehende Wohnung dem jeweiligen Betrieb funktional zugeordnet ist. Auch mehrere Betriebsleiterwohnungen können dem jeweiligen Betrieb funktional zugeordnet sein, solange nicht die Gefahr besteht, dass sich ein städtebaulich selbstständig bewertbarer Teil des Gewerbegebiets in ein „Wohnviertel“ umwandelt und damit ein Kippen in Richtung Mischgebiet zu befürchten ist. Bei Aufsichts- und Bereitschaftspersonal besteht die genannte funktionale Zuordnung dann, wenn diese Personen wegen der Art des Betriebes oder zur Wartung von Betriebseinrichtungen oder aus Sicherheitsgründen ständig erreichbar sein müssen und deshalb das Wohnen solcher Personen nahe dem Betrieb erforderlich ist. Dass die Tätigkeit des Aufsichts- und Bereitschaftspersonals durch die von ihm zu erledigenden Aufgaben für den Betrieb „hilfreich“ ist, reicht für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestands ebenso wenig aus, wie eine allgemeine „Grundstücksbezogenheit“; die mehr oder weniger jeder Mitarbeiter des Betriebs für sich in Anspruch nehmen kann und damit keine besondere Privilegierung rechtfertigt. Wohnungen für Betriebsleiter und -inhaber können wegen der engen Bindung zu ihrem Betrieb indes auch schon dann zulässig sein, wenn der Betrieb ihre ständige Einsatzbereitschaft nicht zwingend erfordert. Insoweit reicht es aus, wenn ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebs aus betrieblichen Gründen „objektiv sinnvoll“ ist. Hierfür reicht es aus, dass vernünftige, auf den konkreten Betrieb bezogene Gründe vorliegen, die eine Betriebswohnung als notwendig erscheinen lassen. Wann dies der Fall ist, lässt sich nicht allgemeinverbindlich formulieren; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles. Dies erfordert eine umfassende Bewertung aller maßgeblichen Umstände. In diese Bewertung kann auch einfließen, welche telekommunikationstechnischen Möglichkeiten heute bestehen und daher ein Wohnen ggf. entbehrlich machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass immer schon dann, wenn die Erreichbarkeit des Personals auch durch Mobiltelefon oder Anrufumleitung hergestellt werden könnte, die Erforderlichkeit der Wohnung auf dem Betriebsgrundstück verneint werden müsste. Damit rechtfertigt nicht schon jedweder Wunsch des Gewerbetreibenden, auf seinem Grundstück oder in dessen Nähe eine Wohnung zu unterhalten, eine Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO. (BeckOK BauNVO/Mampel/Schmidt-Bleker BauNVO § 8 Rn. 180-195).

Apotheke im Gewerbegebiet:

Anlagen für gesundheitliche Zwecke. Schließlich sind in Gewerbegebieten nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig. Bei den Anlagen für gesundheitliche Zwecke ist zwischen gewerblich und freiberuflich betriebenen Anlagen zu unterscheiden: Während sich die Zulässigkeit erstgenannter nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO richtet, sind Anlagen für die freiberufliche heilkundliche Tätigkeit nur nach § 13 BauNVO zu beurteilen. Auch Apotheken sind freiberuflich betriebene Anlagen für gesundheitliche Zwecke nach § 13 BauNVO. (BeckOK BauNVO/Mampel/Schmidt-Bleker BauNVO § 8 Rn. 196-229)

Demnach ist eine Apotheke als freiberuflich betriebene Anlage für gesundheitliche Zwecke im Gewerbegebiet zulässig. Durch den Ausschluss einzelner Nutzungen gem. § 1 Abs. 5 BauNVO können auch solche Anlagen in einem Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Dies ist hier nicht erfolgt.


Die Nutzung einer Apotheke soll über das neu entstehende Einzelhandelsentwicklungskonzept im Zuge des ISEK überprüft werden. Das Vorhaben ist vorerst abzulehnen.


 

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, dass im Zuge des ISEK auch ein neues Einzelhandelsentwicklungskonzept erarbeitet werden soll, um die innenstadtrelevanten Nutzungen für die Bereiche  außerhalb des Stadtgebietes erneut untersuchen zu lassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung - Michaela und Stefan Eierkaufer, Lerchenstraße 11, FlNr. 670, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Lerchenstraße 11.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben DB3.





















Folgende Befreiungen werden beantragt:



Die Garage und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen. Dies gilt auch für die Firstrichtung der Garage. Auf Grund der Firsthöhe der Garage von 4,09m ist die Garage so zu drehen, dass die Traufseite zum Nachbarn zeigt. Dies minimiert die Beeinträchtigung für den Nachbarn. Zudem soll die Höhe der Garage angepasst werden.

Im Landratsamt Landshut ist speziell auch auf die Abstandsflächenthematik einzugehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Ludwig Gangkofner, Pfaffenbach 80, FlNr. 398, Gem. Gaindorf - Ersatzbau eines Maststallhähnchenstalles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der dazugehörige Antrag auf Vorbescheid wurde bereits in der Sitzung am 05.07.2017 behandelt.

Im Vorbescheid wurde ein Hähnchenmaststall für 29.000 Hühner mit den Maßen 90,74m x 15,74m beantragt und mit Bescheid vom 08.08.2018 durch das Landratsamt Landshut genehmigt.

Im Bauantrag wird nun ein Hähnchenmaststall ohne Angabe der Anzahl mit den Maßen 86,93m x 24,44m (inkl. Wintergarten mit 4,16m Breite) beantragt.

Ab 30.000 – 40.000 Mastgeflügelplätzen ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren erforderlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö informativ 9
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9.1. Information über Gasanschluss im Baugebiet Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Das Baugebiet Seyboldsdorf soll tendenziell mit Gasversorgungsanschlüssen ausgestattet werden. Die Entscheidung kann laut Herrn Schmid (Stadtwerke Vilsbiburg) aber erst Ende März 2019 gefällt werden. Die Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes ist, ohne die Tiefbauleistungen für die Gasversorgung, für den 15.06.2019 terminiert. Der Termin müsste ggf. auf später korrigiert werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium bittet um Rücksprache mit Herrn Schmid, ob die Entscheidung schon früher gefällt werden kann.

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9.2. Malerarbeiten bei der Rückfassade der VHS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Nach verwaltungsinterner Abstimmung mit der VHS soll der als Anlage beiliegende Gestaltungsvorschlag – ohne die „Kulissen“ im Sockelbereich – 2019 ausgeführt werden.

Die Angebotsanfrage bei einer Malerfirma ergab Kosten in Höhe von brutto ca. 5.000 Euro für folgende Leistungen
  • Schriftzüge mit LOGOS an der Rückfassade der VHS
  • Malerarbeiten der restlichen Fassade
  • erforderliche Gerüstarbeiten

Die geschätzten Kosten in Höhe von brutto ca. 5.000 Euro werden für den Haushalt 2019 angemeldet.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium, sollen in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung mehrere Vorschläge (beispielsweise Reduzierung der Größe der Logos und Schriftzüge auf die Hälfte) zur Gestaltung der Fassade gemacht werden und dann ein Beschluss gefasst werden.

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9.3. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö informativ 9.3

Sachverhalt

1) Stadtrat Peisl erkundigt sich nach dem Fortschritt der Planungen für die KITA Burger Feld.

Herr Binner und Herr Haider erklären, dass der Flächennutzungsplan noch zur Genehmigung beim Landratsamt vorliegt. Erst dann kann der Bebauungsplan bekanntgemacht werden, was dann zur Rechtskraft führt. Die Genehmigungsunterlagen zum Bauantrag liegen dem Landratsamt bereits einige Zeit vor.

Das Gremium bittet um nochmalige Rücksprache und Bitte um Beschleunigung beim Landratsamt.

2) Stadtrat Huber fragt an, wann der Floßgassensteg saniert wird.

Herr Binner erklärt, dass die Arbeiten durch den Bauhof durchgeführt werden und dieser in jüngster Zeit anderweitig gebraucht wurde. Das Holz wurde aber bereits bestellt und der Auftrag zur Sanierung freigegeben.

Weiterhin fragt Stadtrat Huber an, wie der aktuelle Stand in der KITA Achldorf ist.

Hierbei verweisen Herr Binner und Herr Haider auf den Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung.

3) Stadtrat Saxstetter fragt an, wieso das Parkverbot am Schwaiblmeierweg aufgehoben wurde. Durch die Aufhebung wird die Straße zugeparkt und der Verkehr behindert. Er bittet um Prüfung, ob hier wieder ein Parkverbot angeordnet werden kann.

Datenstand vom 15.10.2018 08:36 Uhr