Datum: 12.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiung"
2 Anschaffungen Stadtbauhof für 2019 - Mittelanmeldung und Zustimmung
3 Antrag auf Vorbescheid - Hildegard Seibold, Haubenberg 41, FlNr. 1194, Gem. Seyboldsdorf - Abbruch und Ersatz eines landwirtschaftlichen Gebäudes durch ein Wohngebäude mit 10 WE
4 Antrag auf Baugenehmigung - Zollner Immobilien GmbH, Untere Stadt 12, FlNr. 229, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Bürogebäudes mit Cafeteria
5 Antrag auf Baugenehmigung - Andrea Haider, Frontenhausener Str. 28, FlNr. 166/3, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung des Balkons einer bestehenden Wohnung um einen Dachgarten mit intensiver Begrünung
6 Antrag auf Baugenehmigung - Karl-Heinz Dallinger, Bergstraße 1, FlNr. 190/3, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu zwei Wohneinheiten und Gewerbefläche
7 Informationen und Anfragen

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1. Abwägung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Zweckl , Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan mitsamt den Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Der Bebauungsplan wird nachgereicht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Freiung“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Freiung“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Anschaffungen Stadtbauhof für 2019 - Mittelanmeldung und Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung werden die für 2019 vom Stadtbauhof empfohlenen größeren Anschaffungen durch Herrn Hopf vorgestellt.

Dies betrifft insbesondere:


1. Austausch Lader

Bereits 2017 wurde vom Stadtbauhof der Austausch des Laders empfohlen und Mittel im Haushalt 2018 beantragt. In den Haushaltsberatungen wurde die Anschaffung des Laders zurückgestellt.

Baujahr: 2008
Betriebsstunden: 5.600
Einsatzbereich: Winterdienst und Straßenunterhalt

Es ist mit erhöhten Reparaturkosten auf Grund des hohen Verschleißes zu rechnen (z. B.: Hydrauliktank, Knicklager, Hydraulikpumpe).

Neuanschaffungskosten: geschätzt 130.000,00 Euro



2. Streusilo für Lader

Ersatzbeschaffung
Baujahr: 2008

Der Streusilo wird an den Lader angebaut und zum Winterdienst eingesetzt. Auf Grund des neuen Laders muss auch das Silo gewechselt werden (typbedingt).

Neuanschaffungskosten: geschätzt 12.000,00 Euro


3. Opel Combo

Ersatzbeschaffung
Baujahr: 2007
km Stand: 97.000

Bei dem Opel Combo ist der Gastank defekt und als Ersatzteil nicht mehr lieferbar.


Neuanschaffungskosten: geschätzt 20.000,00 Euro





4. Arbeitskorb für Lader

Neuanschaffung für Arbeiten von geringer Höhe.

Neuanschaffungskosten: geschätzt 10.000,00 Euro



5. Mulchgerät für Gärtner:

Austausch
Restwert altes Gerät: 300,00 Euro

Neuanschaffungskosten: geschätzt 7.500,00 Euro


6. Ausmähgerät für Leitpfosten/Unimog:

Neuanschaffung für Bankettmäharbeiten. Die Leitpfosten müssen beim Mähvorgang nicht mehr entfernt werden, was ein schnelleres Arbeiten mit sich bringt.

Neuanschaffungskosten: 8.000,00 Euro

Diskussionsverlauf

Zum Beschluss 3 ist noch zu prüfen, ob nicht ein Jahreswagen angeschafft oder alternativ ein Elektrofahrzeug geleast werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 03.12.2018 vorzustellen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2019 zu belassen sind:

Abstimmung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2019 zu belassen sind:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2019 zu belassen sind:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2019 zu belassen sind:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2019 zu belassen sind:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2019 zu belassen sind:

Nr. 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid - Hildegard Seibold, Haubenberg 41, FlNr. 1194, Gem. Seyboldsdorf - Abbruch und Ersatz eines landwirtschaftlichen Gebäudes durch ein Wohngebäude mit 10 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte das bestehende landwirtschaftliche Gebäude abbrechen und ein Wohngebäude mit 10 Wohneinheiten errichten. Hierbei sollen fünf Wohnungen zur langfristigen Vermietung an Familien mit und ohne Kinder und fünf Zimmer (mit Bad und Kochgelegenheit) zur kurzfristigen Vermietung entstehen.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich gem. § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB: Neuerrichtung von Gebäuden im Rahmen von Nutzungsänderungen

Voraussetzungen:
  1. Neuerrichtung eines zuletzt landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, dem eine andere Nutzung zugewiesen werden soll (Fall der Entprivilegierung eines Gebäudes)
  2. Das bestehende Gebäude muss tatsächlich vorhanden und als solches benutzbar sein, d.h. es darf nicht zerstört oder baufällig sein
  3. Das ursprüngliche Gebäude ist vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert
Derzeit bildet das Gebäude mit den weiteren vorhandenen Gebäuden einen 4-Seithof. Dadurch eignet sich das Gebäude auch weiterhin zur Wahrung des Charakters der Hofstelle.
  1. Es liegt ein begründeter Einzelfall vor

  1. Es ist keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten
Vergleichsmaßstab ist nicht die Nutzung des Gebäudes ohne Nutzungsänderung, sondern nur die Nutzungsänderung in Bezug auf Neubau oder „Nicht-Neubau“. Dabei ist durch den Neubau des Gebäudes keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten wie durch eine reine Nutzungsänderung (Kommentar).
  1. Vereinbarkeit mit nachbarlichen Interessen
Beeinträchtigungen nachbarlicher Interessen sind nicht zu erwarten.
  1. Anforderungen aus §35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b bis g BauGB sind eingehalten
    1. Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt
    2. Die Aufgabe der bisherigen langwirtschaftlichen Nutzung liegt nicht mehr als sieben Jahre zurück
    3. Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahre zulässigerweise errichtet worden
    4. Das Gebäude steht in räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs
    5. Im Fall der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher zulässigen Wohnungen höchstens drei weitere Wohnungen je Hofstelle
Die Anzahl der höchstzulässigen Wohnungen per legem ist überschritten. Zu berücksichtigen ist jedoch die Wohnungsknappheit.
    1. Es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Zollner Immobilien GmbH, Untere Stadt 12, FlNr. 229, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Bürogebäudes mit Cafeteria

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das Gebäude in der Unteren Stadt 12 abreißen und neu errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und beurteilt sich gemäß §34 BauGB. Weiterhin befindet es sich in Sichtbeziehung zu Einzeldenkmälern, jedoch nicht im denkmalgeschützen Ensemblebereich. Intensive Abstimmungen seitens des Bauherrn mit dem Landratsamt Landshut haben aber bereits stattgefunden.

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Andrea Haider, Frontenhausener Str. 28, FlNr. 166/3, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung des Balkons einer bestehenden Wohnung um einen Dachgarten mit intensiver Begrünung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem o.g. Grundstück eine Dachterrasse errichten.

Gemäß §34 BauGB fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das angrenzende Flurstück Nr. 165/1 befindet sich im Eigentum der Stadt Vilsbiburg. Durch die Errichtung der Dachterrasse werden Abstandsflächen ausgelöst. Der Bauherr hat die Abstandsfläche von 3m einzuhalten. Im vorliegenden Fall wird allerdings die Dachterrasse an die Grundstücksgrenze gebaut, wodurch die Einhaltung der Abstandsflächen nicht gegeben ist. Zum Nachbargrundstück der FlNr. 166/4 wurde ein Abstand von 3,88m eingehalten. Der Nachbar hat die Bauvorlage nicht unterschrieben.

Eine Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück der Stadt Vilsbiburg kommt nicht in Betracht, allerdings wird das Einvernehmen für eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung - Karl-Heinz Dallinger, Bergstraße 1, FlNr. 190/3, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu zwei Wohneinheiten und Gewerbefläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das bestehende Gebäude Bergstraße 1 in seiner Nutzung ändern.

Derzeit befinden sich folgende Nutzungen im Gebäude:

EG:        Friseurgeschäft und Braut-Boutique
1. OG:        Braut-Boutique und Näherei
2. OG: Wohnen

Folgende Nutzungen sollen nach dem Umbau entstehen:

EG:        Verkauf und Wohnen
1. OG:        Verkauf und Wohnen
2. OG: Wohnen

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“ und hält dessen Festsetzungen ein bzw. der Bebauungsplan enthält keine Regelungen.

Der Stellplatznachweis ist ebenfalls erbracht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Informationen:

Die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Landshut hat die Stadt Vilsbiburg darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Gestaltung der rückwärtigen Fassade des Gebäudes der VHS Vilsbiburg eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt werden muss , da sich die Planungen im Nähebereich eines Einzelbaudenkmals befinden.
Die Ausarbeitung von weiteren Vorschlägen würde pauschal 400,00€ kosten. Vorschlag der Verwaltung: Aufstellen eines Schildes an der Rückwand, das auf die Einrichtung hinweist.



Anfragen:

1. Stadträtin Floegel fragt an, ob es möglich ist, Bauanträge digital im RIS zur Verfügung zu stellen. Sie bittet um Prüfung und Mitteilung im nächsten Bau- und Umweltausschuss.

2. Stadtrat Hiller weist darauf hin, dass die Mauer beim Fußweg zwischen der Grundschule und dem Anwesen Weinmann defekt  ist und bittet um Überprüfung.

Datenstand vom 16.11.2018 11:39 Uhr