Datum: 17.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Änderung der Zuschusshöhe - Life Diakonie / Kindergarten Schnedenhaarbach
2 Vergabe der Hortplätze - Antrag StR Schwimmer
3 Mobilfunkprogramm - Grundsatzentscheidung / Antrag FW-Fraktion
4 Überarbeitung des Bebauungsplanes "Achldorf" mittels Deckblatt für den BAII - Antrag StR Huber
5 Aufhebung des Aufstellungbeschlusses des Bebauungsplanes "Maulberger Weg Erweiterung" und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses unter Berücksichtigung des §13 b BauGB
6 Abwägung und Satzungsbeschluss mit Feststellungsbeschluss für den Bebauungsplan "KITA Burger Feld" und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 18
7 Abwägung und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan "GE Gaindorf" und die Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt 16
8 Bebauungsplan für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße - Aufstellungsbeschluss
9 Jahresrechnung 2017 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
10 Jahresrechnung 2017 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
11 Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet Haarbach "Am alten Sportplatz"
12 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
12.1 Breitbandausbau - Sachstand Ausbauprojekt 2
12.2 Mülleimer an öffentlichen Plätzen - Anfrage StR Steigenberger
12.3 Tempo 30-Zone am KiGa Seyboldsdorf - Anfrage StR Lehner
12.4 Öffnungszeiten Toilettenanlage Färberanger - Anfrage StRin Feß
12.5 Versetzung Bushaltestelle Haarbach - Anfrage StR Billinger
12.6 Zeitplan für ISEK - Anfrage StRin Floegel
12.7 Hundekot im Spitalgarten - Anfrage StR Huber
12.8 Bauvorhaben an der Gobener Straße - Anfrage StR Billinger

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1. Antrag auf Änderung der Zuschusshöhe - Life Diakonie / Kindergarten Schnedenhaarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Verein Life Diakonie e.V. hat als Träger des Kindergartens „Gänseblümchen“ in Schnedenhaarbach einen Antrag auf Änderung der Zuschusshöhe gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.11.2016 wurde beschlossen, die förderfähigen Kosten nach Abzug der staatlichen Zuschüsse für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens zu übernehmen. Damals wurde der Aufwand für die Stadt Vilsbiburg vorsichtig auf 100.000,00 € geschätzt. Nach der aktuellen Planung würde der Aufwand für die Stadt Vilsbiburg 129.446,00 € betragen.


Der Trägerverein hätte die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 132.600,00 € zu tragen, kann diese aber aus eigenen Mitteln nicht leisten. Es wird somit eine Kostenübernahme von zusätzlich 66.300,00 € der nicht förderfähigen Kosten beantragt, was einer  Kostenübernahme der nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 50 Prozent entspricht.  


Im Kindergarten „Gänseblümchen“ in Schnedenhaarbach wurden 25 Kindergartenplätze anerkannt.

Beschluss

Dem Zuschussantrag des Vereins Life Diakonie e.V. vom 24.08.2018 wird zugestimmt. Die Stadt Vilsbiburg übernimmt laut Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2016 den Restbetrag der förderfähigen Kosten in Höhe von 129.446,00 € und bezuschusst die nicht förderfähigen Kosten in einer Höhe von 66.300,00 €. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Gewährung der staatlichen Förderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Vergabe der Hortplätze - Antrag StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Bei der Platzvergabe für den Kinderhort Vilsbiburg wurde im März 2018 durch die Hortleitung der Stadtverwaltung gemeldet, dass 14 Kinder auf der Warteliste stehen. In der Verwaltung wurde sofort mit der Suche nach geeigneten Räumen für den zusätzlichen Bedarf begonnen.

Mitte Mai 2018 konnten durch ein großzügiges Entgegenkommen des Rektors der Mittelschule Vilsbiburg Räume in der sanierten Schule gefunden werden. Am 18.05.2018 wurden die Räume mit dem Kreisjugendamt des Landkreises Landshut besichtigt. Mitte Juni 2018 erhielt man die Genehmigung der Nutzung durch das Kreisjugendamt.

Bei dem Auswahlverfahren zur Platzvergabe hat man sich an die aktuelle Benutzerordnung des Kinderhortes Vilsbiburg gehalten.
Darin heißt es unter Punkt 1, Abs. 2: Die Aufnahme erfolgt nach den folgenden Dringlichkeitsstufen:
  1. Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind;
  2. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet;
  3. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind.
Alle alleinerziehenden Eltern wurden somit der Kategorie 1 zugeteilt und haben einen Hortplatz erhalten. Unter genannten besonderen Notlagen in Kategorie 2 sind Situationen zu verstehen, in welche Familien unverhofft kommen, z. B. die plötzliche Erkrankung eines Lebenspartners. Alle weiteren Kinder wurden somit der Kategorie 3 (beide Elternteile berufstätig) zugeteilt. Wenn bei der Anmeldung Eltern angeben, dass sie beide berufstätig sind, ist es nicht nachzuprüfen, ob beide Eltern wirklich 39 Stunden arbeiten. Oder ob es wirklich keine Großeltern gibt, die eine Betreuung übernehmen können. Auch ist es nicht nachzuvollziehen, ob die Familie die beiden Gehältern wirklich zum Lebensunterhalt benötigt. Da in der dritten Kategorie alle Eltern somit gleich zu behandeln sind, hat man sich nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt Landshut zur Durchführung eines Losverfahrens entschieden.

Bereits bei der Anmeldung Anfang des Jahres wurden die Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass es keine festen Platzzusagen gibt. Dies hat sich die Stadt Vilsbiburg über den Anmeldebogen per Unterschrift durch die Eltern bestätigen lassen. Ende Juli wurden dann die Eltern schriftlich benachrichtig, welche keinen Hortplatz erhalten. Ca. eine Woche später wurde den Eltern die Lösung eines Platzes in der verlängerten Mittagsbetreuung angeboten.

Seit Februar 2018 wurde mit der Personalsuche begonnen, da eine Kinderpflegerin gekündigt hat. Hier zeichnete sich bereits eine schwierige Personalgewinnung ab. Nachdem feststand, dass die gefundenen Räumlichkeiten durch das Kreisjugendamt genehmigt wurden, hat man die Maßnahmen zur Personalgewinnung nochmals deutlich erhöht. Im Moment hat man für Recruitingmaßnahmen bereits 25.000,00 € aufgewendet.  

Momentaner Sachstand:
  • Es gab 30 Anmeldungen für den Kinderhort
  • 13 Kinder können im Hort aufgenommen werden
  • 14 Kinder gehen übergangsweise in die verlängerte Mittagsbetreuung. Die Mittagsbetreuung wurde auf drei Gruppen erweitert. Die Kinder der verlängerten Mittagsbetreuung machen um 14.30 Uhr mit Hilfe einer pädagogischen Fachkraft aus dem Hort gemeinsam Hausaufgaben.
  • Ein Kind wird von einer Tagesmutter betreut
  • Zwei Familien haben sich nicht zurück gemeldet

Für das Jahr 2019 werden bereits im Oktober/November Abfragen bezüglich eines möglicherweise benötigten Hortplatzes durch die Stadtverwaltung Vilsbiburg gestartet. Ebenfalls wird man nach erfolgter Anmeldung unter Gegenzeichnung der Eltern auf dem Anmeldebogen, dass es sich um keine feste Platzzusage handelt, nochmals per Schreiben die Eltern darüber informieren, dass auf einen Betreuungsplatz durch die Anmeldung kein Anspruch besteht.

Diskussionsverlauf

StR Schwimmer hat seinen Antrag nochmals vorgetragen und hat sich für die Aufnahme der angebrachten Punkte durch die Verwaltung bedankt .
Auf Nachfrage von StR Billinger konnte Frau Soller berichten, dass in den weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen noch Betreuungsplätze frei sind.

Der Sachverhalt wurde durch das Germium zur Kenntnis genommen.

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3. Mobilfunkprogramm - Grundsatzentscheidung / Antrag FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Mobilfunk-Förderprogramm vorbereitet, das derzeit zur Genehmigung in Brüssel liegt. MdL Erwin Huber empfiehlt, mit einem Grundsatzbeschluss konkrete örtliche Standorte für Masten durch die Verwaltung erkunden zu lassen. Auf das Schreiben vom 10.07.2018 wird hingewiesen. Der beiliegende Antrag der FW-Fraktion befasst sich ebenfalls mit dem Thema.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg hat grundsätzliches Interesse am Mobilfunk-Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung. Unabhängig davon, dass es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt, wird die Verwaltung beauftragt, beim Mobilfunkzentrum Bayern unverbindlich die Bedingungen und möglichen Standorte für Masten zu erkunden sowie die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Der Stadtrat entscheidet dann endgültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Überarbeitung des Bebauungsplanes "Achldorf" mittels Deckblatt für den BAII - Antrag StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Siehe Anlage

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat eine kurze Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben. Die Verwaltung stellt fest, dass der B-Plan Achldorf wesentlich freizügiger ist, als der B-Plan Burger Feld.

Die Kosten für eine Überarbeitung könnten zwischen 40.000,00 € bis 60.000,00 € betragen. Bei einer Änderung des B-Plans muss mit dem Landratsamt Landshut abgestimmt werden, ob weitere Ausgleichsflächen nötig sind.

Laut Antragsteller ist eine Überprüfung notwendig, z. B. im Hinblick auf die Möglichkeit zum Anbau der Garage an das Haus oder eine großzügig gestaltete Garage. Ebenfalls passen textliche Festsetzungen nicht, die Garagenzufahrt sollte nicht-versiegelt sein, es ist aber von versiegelten Zufahrten in den Festsetzungen die Rede.

Nach Aussage von StRin Feß sollte der B-Plan auch auf ökologische Gesichtspunkte hin überprüft werden (z. B. Dachbegrünung, alternative Energien, Regenrückhaltung). Eine schriftliche Formulierung der ökologischen Gesichtspunkte wird nachgereicht.

Die Verwaltung wird die Anmerkungen überprüfen und dem Gremium mit Handlungsempfehlungen nochmals zur Entscheidung vorlegen.  

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5. Aufhebung des Aufstellungbeschlusses des Bebauungsplanes "Maulberger Weg Erweiterung" und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses unter Berücksichtigung des §13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 23.04.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ mit Änderung des Flächennutzungsplan Deckblattes Nr. 19 gefasst.

Es wurde das Regelverfahren gewählt.

Da es sich bei dem Vorhaben allerdings um ein reines Wohnhaus handelt,  kann das Verfahren auch gemäß §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt werden.

Als Gebietsart ist entweder ein WR oder ein WA mit Ausschluss der „Nicht-Wohnnutzungen“ festzusetzen.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ und der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt 19 vom 23.04.2018 wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ zur Ausweisung eines WA mit Ausschluss aller Nicht-Wohnnutzungen aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 570/4, der Gemarkung Frauensattling (siehe Anlage). Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13b BauGB festgesetzt.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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6. Abwägung und Satzungsbeschluss mit Feststellungsbeschluss für den Bebauungsplan "KITA Burger Feld" und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB vorstellen.

Die Mitglieder des Stadtrates haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Diskussionsverlauf

Frau Linke (Büro Linke + Kerling) hat die Planungen vorgestellt. Bezüglich dem Lärmschutz hat man auf ein Gutachten verzichtet und dafür aber textliche Festsetzungen aufgenommen. Diese Lösung ohne Gutachten ist nicht vol lständig Rechtssicher. Frau Linke hält das Vorgehen aber für in Ordnung und verhältnismäßig.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „KITA Burger Feld“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 18 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „KITA Burger Feld“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Das Deckblatt Nr. 18 des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist beim Landratsamt Landshut einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Abwägung und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan "GE Gaindorf" und die Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorstellen.

Diskussionsverlauf

Frau Linke (Linke + Kerling) hat die Planungen vorgestellt.

StR Hiller hat nachgefragt, ob die Gaststätte im Mischgebiet zulässig ist. Dies konnte Frau Linke nach §6 BauNVO zusagen. Auf Anfrage von StR Sarcher konnte berichtet werden, dass für die Zufahrt zum Feuerwehrhaus und den dahinter liegenden Grundstücken mittels einer Dienstbarkeit gesichert wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „GE Gaindorf“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 16 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan „GE Gaindorf“ und die Änderung zum Flächennutzungsplan mittels Deckblatt 16 unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB für beide Bauleitpläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.06.2018 wurde über den Bauantrag für einen Anbau mit Dachterrasse in Holzrahmenbauweise auf FlNr. 134/0 der Gemarkung Vilsbiburg entschieden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberatend dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zu erlassen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße umfasst die FlNrn. 152, 149/4, 137/11, 137, 130, 131, 130/2 (Tfl.), 132/2, 132, 133, 134 und 137/12 der Gemarkung Vilsbiburg.

Da gewichtige städtebauliche Gründe an dieser Stelle einer Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich entgegen stehen und eine Entwicklung einer Bebauung nachhaltig und langfristig strukturiert entwickelt werden soll, muss eine Veränderungssperre erlassen werden.

Mit dem Erlass des Bebauungsplans und dem Erlass einer Veränderungssperre soll und kann das Planungsziel einer nachhaltigen und strukturierten Planung und Entwicklung des Quartiers in seinem stadträumlichen, baulichen und gestalterischen Erscheinungsbild erreicht werden. Insbesondere befinden sich in unmittelbarer Nähe und Nachbarschaft einige Grundstücke der Stadt Vilsbiburg (u.a. Kindergarten, JUZ, Kinderkrippe, usw.), die einer städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Nachbarschaft zugeführt werden sollen. Der Bereich um die Kirche Mariä Himmelfahrt wurde bereits umgestaltet. Um hier eine weitergehende nachhaltige Konzeption und städtebaulich denkmalgerechte Gestaltung in der Nachbarschaft der Kirche gewährleisten zu können, ist es notwendig das Quartier in seinem Erscheinungsbild und seiner zukünftigen weiteren Entwicklung zu ordnen und zu beplanen.

Der Entwurf der Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre ist in der Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

StR Huber wollte wissen, warum nicht das gesamte Gebiet mit einbezogen wurde. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich der Quartiersplanung, welche vor einigen Jahren durchgeführt wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße zur Ausweisung eines MI (Gebietsart) aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 152, 149/4, 137/11, 137, 130, 131, 130/2 (Tfl.), 132/2, 132, 133, 134 und 137/12 der Gemarkung Vilsbiburg.

Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren gemäß §13a BauGB festgesetzt.

Der Stadtrat beschließt weiterhin für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Satzung zur Aufstellung der Veränderungssperre Nr.1 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Jahresrechnung 2017 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 11.06.2018 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nur noch geringfügig durch Abschlussbuchungen ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        25.572.392,19 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        15.423.489,92 €
Gesamthaushalt:                                                40.995.882,11 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        1.296.025,14 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:            5,07 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        1.270.225,14 €
Schuldenstand am 31.12.2017:                                8.665.750,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2017
               allgemeine Rücklage:                           633.601,54 €
               Sonderrücklagen *):                                   412.582,61 €
*) FFW-Vilsbiburg, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass.

Die Jahresrechnung 2017 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 11.07. und 12.07.2018 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2017 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2017 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Jahresrechnung 2017 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 11.06.2018 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung 2017 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        204.856,50 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:          36.496,26 €
Gesamthaushalt:                                                241.352,76 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:           27.378,26 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:              13,36 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                                    0,00 €
Schuldenstand am 31.12.2017:                                  654.096,82 €
Rücklagenstand am 31.12.2017:                                1.209.370,28 €

Die Jahresrechnung 2017 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 12.07.2018 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2017 für die Heilig-Geist-Stiftung  Vilsbiburg zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2017 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet Haarbach "Am alten Sportplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Nach der erfolgten Vermessung des Baugebiets „Am alten Sportplatz“ in Haarbach kann nun mit dem Verkauf begonnen werden. Jeder einzelne von den 16 Kaufverträgen ist notariell zu beurkunden.
Alle Urkunden sind danach durch das entsprechende Beschlussorgan der Stadt Vilsbiburg zu genehmigen. Zuständig ist nach der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss.

Erst wenn eine Notariatsurkunde förmlich genehmigt ist, kann der Notar die nächsten Schritte veranlassen. Dazu gehört u.a. die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, darauf aufbauend mögliche Finanzierungsgrundschulden und letztendlich die Kaufpreiszahlung. Zwischen Beurkundung beim Notar und Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss können durchaus mehrere Wochen oder sogar bis zu über zwei Monaten liegen. Dies ist weder im Sinne der Stadt, noch im Sinne der Grundstückserwerber.

Wie bereits auch bei den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Burger Feld sollte eine pauschale Genehmigung der Grundstücksverkäufe auch im Baugebiet Haarbach „Am alten Sportplatz“ erfolgen.
Durch diese Genehmigung erhält der Bürgermeister Ermächtigung zur Genehmigung der einzelnen Notariatsurkunden. Die Kaufverträge sind dem Grunde nach alle gleich, so dass diese Vorgehensweise durchgeführt werden könnte. Formulierung laut Beschlussvorschlag.

Aus Sicht der Verwaltung wäre auch dies wieder eine flexible Lösung, die den Grundstückskäufern sehr entgegen kommen würde. Die entsprechenden Pauschalgenehmigungen, bzw. die Namen der jeweiligen Käufer würden dann in der jeweils nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt zur Genehmigung der notariellen Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet Haarbach „Am alten Sportplatz“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2019  befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12
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12.1. Breitbandausbau - Sachstand Ausbauprojekt 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Die Regierung von Niederbayern hat den Förderantrag abschließend geprüft. Ab diesem Zeitpunkt kann förderunschädlich mit der Maßnahme begonnen werden. Am 13.09.2018 ist der Kooperationsvertrag zwischen M-net und Stadt unterzeichnet wo rden. Binnen eines Jahres nach Vertragsunterzeichnung soll die Maßnahme abgeschlossen sein.
Zu Ausbauprojekt 3 und der Festlegung der weiteren Vorgehensweise danach erfolgen zu gegebener Zeit weitere Informationen.
Der aktuelle Stand der Förderverfahren ist auf vilsbiburg.de und beim Breitbandportal einsehbar.

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12.2. Mülleimer an öffentlichen Plätzen - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.2

Sachverhalt

StR Steigenberger regte an, bei der Terrasse hinter dem Rathaus sollten Mülleimer und Aschenbecher aufgestellt werden.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte die Aufstellung von zusätzlichen Mülleimern und Aschenbechern zu.

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12.3. Tempo 30-Zone am KiGa Seyboldsdorf - Anfrage StR Lehner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.3

Sachverhalt

StR Lehner wollte wissen, ob die Tempo 30-Zone am KiGa Seyboldsdorf wieder aufgehoben wird. In der Vergangenheit sind dort vermehrt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und dadurch Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden. Dies führte zu dem Gerücht, dass die Zone wieder aufgehoben wird.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte, dass Tempo 30-Zonen nicht wegen festgestelltem Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer wieder aufgehoben werden. Die Zone bleibt weiterhin bestehen.

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12.4. Öffnungszeiten Toilettenanlage Färberanger - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.4

Sachverhalt

StRin Feß wollte wissen, ob die Öffnungszeiten an den öffentlichen Toiletten zwischen Behindertentoiletten und den weiteren Toiletten unterschiedlich sind.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer sagte, dass eine unterschiedliche Öffnung nicht vorstellbar ist. Man wird die Öffnungszeiten aber überprüfen und dass der Zugang zu den Behindertentoiletten über den Euroschlüssel möglich ist.

Das System Euroschlüssel (Zugang zu allen öffentlichen Behindertentoiletten in Europa über ein einheitliches Schließsystem) war im Stadtrat nicht bekannt. Das Thema wird somit im nächsten Stadt-Magazin vorgestellt.

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12.5. Versetzung Bushaltestelle Haarbach - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.5

Sachverhalt

StR Billinger wollte wissen, warum das Buswartehäuschen am Baugebiet „Am alten Sportplatz“ BA I in Haarbach verlegt wurde.  Bürger hätten Ihn angesprochen und sind mit dem neuen Standort nicht einverstanden.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass die Verlegung wegen vermehrten Forderungen aus der Bürgerschaft durchgeführt wurde.

Man wird den Sachverhalt nochmals klären und dem Gremium vorstellen.

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12.6. Zeitplan für ISEK - Anfrage StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.6

Sachverhalt

StRin Floegel wollte wissen, wie der zeitliche Ablauf für das ISEK geplant ist.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer führte aus, dass mit dem beauftragten  Büro gerade die Verträge geschlossen werden und in diesem Zusammenhang auch die Zeitplanung erfolgt.   

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12.7. Hundekot im Spitalgarten - Anfrage StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.7

Sachverhalt

StR Huber fragte nach, ob es schon Beschwerden über Hundekot im Spitalgarten gibt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass bis jetzt in der Stadtverwaltung nichts bekannt ist.

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12.8. Bauvorhaben an der Gobener Straße - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö informativ 12.8

Sachverhalt

StR Billinger wollte den Sachstand zum Bauvorhaben an der Gobener Straße wissen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass die Beurkundung für den Grundstücksverkauf kurz bevor steht und sämtliche formellen Voraussetzungen für die Plangenehmigung im Freistellungsverfahren vorliegen. Wann die Arbeiten dann genau beginnen, konnte nicht gesagt werden.

Datenstand vom 24.09.2018 15:02 Uhr