Datum: 29.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 TSV Vilsbiburg - Zuschussantrag für Sanierung der Tartanbahn
2 TSV Vilsbiburg - Zuschussantrag für Sanierung Tennishallenteppichbeläge
3 Life Teen Challenge e. V. - Zuschussantrag für Sanierung und Erweiterung Kindergarten Gänseblümchen, Schnedenhaarbach
4 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
4.1 Information: Zuschussgewährung an TSV Haarbach Abt. Ski/Inline
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzungen vom 25. und 28.07.2016, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

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1. TSV Vilsbiburg - Zuschussantrag für Sanierung der Tartanbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.11.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der TSV Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 14.11.2016 einen Zuschuss für die Sanierung der Tartanbahn / Laufbahn des TSV. Die Bahn sei sehr abgenützt und weise auch an verschiedenen Stellen Materialermüdung in Form von Rissen auf. Es sei überwiegend der Speerwurfsektor betroffen. Außerdem sei es erforderlich, dass die Laufbahn gereinigt und mit neuer Farbe und Linien versehen wird.
Die Kosten der Sanierung belaufen sich nach einem vorliegenden Angebot auf 88.949,41 €. Man möchte aber noch zwei weitere Angebote einholen.
Der TSV Vilsbiburg bittet um den üblichen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 %. Dies wäre bei der angegebenen Investitionssumme ein Betrag von 20.013,62 €.

Diskussionsverlauf

Mit E-Mail vom 24.11.2016 weist Kämmerer Felkel darauf hin, dass es sich bei der Maßnahme nur zum Teil (35.306,47 €) um eine Investition im Sinne der Zuschussrichtlinien handelt und zum anderen Teil um Erhaltungs- bzw. Reparaturaufwand. Der Zuschuss sollte deshalb nur für diesen Teil der Maßnahme gewährt werden.

Die Ausschuss-Mitglieder hielten das für sachgerecht und den Richtlinien entsprechend.

Beschluss

Der TSV Vilsbiburg 1883 e.V. erhält für die Sanierung der Tartanbahn / Laufbahn einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5% der Sanierungskosten (35.306,47 €). Die Zuschussobergrenze wird auf 7.943,96 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. TSV Vilsbiburg - Zuschussantrag für Sanierung Tennishallenteppichbeläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.11.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.10.2016 beantragt der Tennisclub Grün-Weiß Vilsbiburg als Abteilung des TSV Vilsbiburg einen Zuschuss für die Sanierung der Teppichbeläge in den Tennishallen. Die nähere Begründung ist aus dem Antragsschreiben ersichtlich.
Auszubessern sind ca. 120 qm Tennisgranulatbelag und ca. 60 qm Sauberlaufteppich. Der Kostenvoranschlag beläuft sich inclusive Arbeitsaufwand auf 5.676,30 €.
Der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % würde sich somit auf 1.277,17 € belaufen.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage aus dem Gremium wurde dem anwesenden Abteilungsleiter Helmut Schwab das Wort erteilt. Er trug vor, dass die Schäden aus dem damals noch undichten Dach stammen. Eine Grundreinigung sei eingehend geprüft worden und nicht möglich. Der Boden müsse an den betroffenen Stellen ausgetauscht werden.

Beschluss

Der TSV Vilsbiburg 1883 e.V., Abteilung Tennisclub Grün-Weiß Vilsbiburg, erhält für die Sanierung der Teppichbeläge in den Tennishallen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % der Sanierungskosten. Die Zuschussobergrenze wird auf 1.277,17 € festgesetzt. Dieser Betrag ist im Haushaltsplan 2017 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Life Teen Challenge e. V. - Zuschussantrag für Sanierung und Erweiterung Kindergarten Gänseblümchen, Schnedenhaarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.11.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 21.11.2016

Life Teen Challenge beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Gänseblümchen in Schnedenhaarbach auf 25 Plätze. Wegen der Einzelheiten wird auf den Antrag verwiesen. Die Kosten werden auf 330.000 € geschätzt. Die Stadt wird gebeten, die Maßnahme mit der höchsten Fördersumme zu bezuschussen.

Seit 2013 gibt es keine gesetzlichen Vorgaben mehr über Finanzierungspflichten im Verhältnis Kommunen und Träger. Dies soll durch Individualvereinbarungen geregelt werden. Eine faktische Finanzierungsverpflichtung wird sich lt. Gesetzesbegründung weiterhin für diejenigen Plätze ergeben, die zur Erfüllung des Sicherstellungsgebots für die Gemeinde notwendig sind. Die Stadt hat also einen weiten Spielraum hinsichtlich der Bezuschussung.

Die Stadt hat bisher von den insgesamt 18 Plätzen im Kindergarten Gänseblümchen 7 als bedarfsnotwendig anerkannt (Beschluss vom 23.11.2009). Aktuell besuchen insgesamt 18 Kinder den Kindergarten, davon 15 aus Vilsbiburg. Im Hinblick auf die im Antrag geschilderte Anmeldesituation sollten 25 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden.

Beim letzten Antrag hat die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Investitionskosten geleistet. Für den Zuschuss der Stadt kann die Stadt eine staatliche Förderung beantragen. Der Anbau wird mit einer Pauschalsumme gefördert; für die Sanierung beträgt die Förderung ca. 40 %. Ob die Außenanlagen gefördert werden können, steht noch nicht fest. Die Regierung von Niederbayern empfiehlt, dass die Stadt die zuwendungsfähigen Kosten in voller Höhe übernimmt und damit auch die höchstmögliche staatliche Förderung erhält. Die nicht zuwendungsfähigen Kosten sollen vom Träger übernommen werden.

Diskussionsverlauf

Der erste Bürgermeister und FBL Burger beantworteten die Fragen der Ausschuss-Mitglieder. Der für die Stadt nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibende Kost enanteil wurde vorsichtig mit 100.000 € geschätzt.

Beschluss

Life Teen Challenge e. V. erhält für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Gänseblümchen in Schnedenhaarbach einen Zuschuss in Höhe der förderfähigen Kosten. Die nicht förderfähigen Kosten sind vom Träger zu übernehmen. Eine staatliche Förderung ist zu beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Gewährung der staatlichen Förderung.
Eine Maßnahmenvereinbarung ist abzuschließen.
25 Plätze im Kindergarten Gänseblümchen in Schnedenhaarbach werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.11.2016 ö informativ 4
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4.1. Information: Zuschussgewährung an TSV Haarbach Abt. Ski/Inline

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.11.2016 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Auf dem Verwaltungsweg wurde ein Zuschussantrag des TSV Haarbach, Abt. Ski/Inline bearbeitet.
Beschafft werden sollen insgesamt 40 Stück neue Kippstangen unterschiedlicher Art, sowie ein Kippstangen-Schlüssel.
Die Gesamtkosten sind mit 1.690,92 € veranschlagt.
Der städtische Investitionszuschuss in Höhe von maximal 380,46 € (= 22,5% der Anschaffungskosten) wurde auf dem Verwaltungsweg genehmigt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nahm ohne Einwand Kenntnis.

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzungen vom 25. und 28.07.2016, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.11.2016 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

25.07.2016:
TOP 2 – Zustimmung zu Notariatsurkunden (im Grundsatz)
TOP 3 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigung Verwaltungsfachwirt
        Schwimmer (im Grundsatz)
TOP 4 – Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der FFW Tattendorf (im Grundsatz)

28.07.2016:
TOP 1 – Einstellung eines technischen Mitarbeiters für den Fachbereich Bauwesen (im Grundsatz)

Datenstand vom 15.03.2017 13:52 Uhr