Datum: 15.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO für Photovoltaikfreifläche" für das Grundstück FlNr. 313, Gem. Wolferding, entlang der Bahnlinie zwischen Veldener Straße und Thalham, zur Erweiterung Nord der Freiflächenphotovoltaikanlage Bürgersolarfeld Vilsbiburg
2 Billigungsbeschluss und erneute Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. §4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan "ABV Gelände Bauabschnitt 1"
3 Antrag zur Ordnung von Wahlwerbung - SPD-Fraktion
4 Steg zum Balkspitz / Haushalt 2019 - Antrag Kinder-, Jugend- und Seniorenbeauftragte
5 Gebührenanpassung Kindertageseinrichtungen
6 Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung / September 2018
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 23.07.2018 und 30.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
8 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Tag der offenen Tür an der Mittelschule Vilsbiburg - Anfrage StR Peisl
8.2 Ausgabe der Gelben Säcke - Anfrage StR Hiller
8.3 Zustand der Wohnmobilstellplätze - Anfrage StR Hiller
8.4 Informationsdefizit Gasanschluss Seyboldsdorf - Anfrage StRin Pollner
8.5 Parkplatz am Hospitz - Anfrage StRin Pollner
8.6 Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen - Anfrage StR Huber
8.7 Krisenmanagement Stadtverwaltung - Dank StR Billinger
8.8 ABV-Gelände - Aufstellung über die Parkplatzsituation - Anfrage StR Billinger
8.9 Zeitlicher Ablauf ISEK - Anfrage StRin Floegel

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1. Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO für Photovoltaikfreifläche" für das Grundstück FlNr. 313, Gem. Wolferding, entlang der Bahnlinie zwischen Veldener Straße und Thalham, zur Erweiterung Nord der Freiflächenphotovoltaikanlage Bürgersolarfeld Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Firma GSW Gold SolarWind Management GmbH möchte auf dem Grundstück der FlNr. 313, Gem. Wolferding eine Freifläche für eine Photovoltaikanlage errichten.

Die Flurnummer 313 umfasst ca. 3,28 ha, davon würde sich die PV Anlage auf 2,45 ha befinden.

Hierzu sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Strasser hat das Thema kurz vorgestellt, die Präsentation wird in das Internet eingestellt. Die benötigte Ausgleichsfläche ist auf dem geplanten Gelände ausreichend vorhanden. Ein Ausbau der Thalhammer Straße ist im Moment nicht vorgesehen und muss somit in den Planungen nicht weiter berücksichtigt werden . Die Finanzierung des Projekts soll über die freien Mittel der vorhandenen Gesellschaft erfolgen. Die Aufnahme von neuen Gesellschaftern ist nicht geplant.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Ebenso beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 16 zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNr. 313 der Gemarkung Wolferding.

Der Antragssteller verpflichtet sich vollumfänglich die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Bauleitpläne aus städtebaulichen oder rechtlichen Gründen nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden können.

Die Bauleitpläne sind im Regelverfahren aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Billigungsbeschluss und erneute Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. §4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan "ABV Gelände Bauabschnitt 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Bauer, Fa. KomPlan, wird den Bebauungsplan samt den Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Der Bebauungsplan lag in der Zeit vom 17.08.2018 bis einschließlich 18.09.2018 zur Stellungnahme aus. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände werden im Rahmen des Billigungsbeschlusses behandelt.

Eine erneute Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. §4a Abs. 3 BauGB wird erforderlich, da zusätzliche Einzelhandelsflächen generiert werden sollen. Der Satzungsbeschluss kann daher noch nicht gefasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zu dem Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 1“ wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 1“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung nach §4a Abs. 3 BauGB durchzuführen, da die geplante Änderung der zusätzlichen Generierung von Einzelhandelsflächen die Grundzüge der Planung berührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Antrag zur Ordnung von Wahlwerbung - SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 3

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat den beigefügten Antrag erörtert.

Diskussionsverlauf

StRin Bergwinkl hat den Antrag erörtert, dieser fand allgemein Zustimmung.  

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt zur nächsten Wahl allgemein gültige Regelungen zur Ordnung von Wahlwerbung zu erlassen und den Parteien hierfür vorher definierte Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt Informationen einzuholen und das Vorgehen mit den Fraktionen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Steg zum Balkspitz / Haushalt 2019 - Antrag Kinder-, Jugend- und Seniorenbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Antrag durch die Kinder-, Jugend- und Seniorenbeauftragte vom 24.09.2018 - siehe Anlage.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass eine Untersuchung durch das Ing.-Büro Sehlhoff ergeben hat, wonach ein Aufstauen des Wassers durch die Brücke in einem geringen Maß erfolgen würde. Ende Ok tober findet dazu ein Termin mit dem WWA Landshut statt.

Die Themen wasserrechtliche Erlaubnis, Zuschussklärung bei der Städtebauförderung und dann im Anschluss eine fundierte Planung müssen als die nächsten Schritte durchgeführt werden. Die Haushaltsmittel für die Planung werden somit erst verwendet, wenn die offenen Punkte geklärt sind. Die Ausführung sollte dann im Jahr 2020 erfolgen.

Die bereits vier geplanten Varianten waren alle hochwasserfrei, der aktuelle Vorschlag würde eine Überflutung zulassen, was die Kosten wesentlich minimiert. Eine Weiterführung der vorangegangenen Planung wäre somit nicht zielführend.

Das Projekt wurde im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Vilsbiburg kontrovers diskutiert. Der Brückenbau sollte erst erfolgen, wenn im rückwertigen Bereich des ABV-Geländes die weiteren Planungen abgeschlossen sind.  

Beschluss

Für die Brücke zum Balkspitz wird ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € für Planungskosten in den Haushalt 2019 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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5. Gebührenanpassung Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Kindergartengebühren wurden zuletzt im Jahr 2017 erhöht. Turnusmäßig wäre das wieder zum September 2020 fällig.

Nach Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG ist bei den Elternbeiträgen eine entsprechende Staffelung erforderlich.
Das StMAS hat für die Steigerung eine Empfehlung herausgegeben. Danach sollte der Elternbeitrag von Buchungszeitkategorie zu Buchungszeitkategorie um mindestens 10 Prozent steigen. Wenn sich danach ein Steigerungsbetrag von weniger als fünf Euro ergibt, so sollte zumindest um fünf Euro gesteigert werden.

Hält sich die konkrete Elternbeitragsstaffelung an diese Empfehlung, ist keine Überprüfung der Buchungszeiten angezeigt, sofern der Träger ordnungsgemäße Buchungsbelege für jedes Kind vorweisen kann; wird hingegen von der Empfehlung abgewichen, so müssen die Bewilligungsbehörden überprüfen, ob es sich noch um eine den Buchungszeiten entsprechende Staffelung handelt.
So kann regional trotz Unterschreiten der o.g. Empfehlung eine Elternbeitragsstaffelung vorliegen, die ihre Funktion – nämlich die Eltern zu einer ihrem Nutzungsverhalten entsprechenden Buchung zu veranlassen – erfüllt. Ein Träger, der von der Empfehlung abweichen möchte, sollte dies daher vorher mit seiner Bewilligungsbehörde besprechen.

Die Verwaltung stellt pflichtgemäß zur Diskussion, ob ab dem Abrechnungsjahr 2019/2020 eine Anpassung der Gebühren erfolgen soll. Die Fachberatung und –aufsicht des Kreisjungendamtes Landshut hält das nicht zwingend für erforderlich, gesetzlich ist eine 10%-Steigerung der Elternbeiträge vorgesehen.

Der Vergleich mit den anderen Einrichtungen im Landkreis Landshut zeigt, dass die Gebühren in der Stadt Vilsbiburg mit Ausnahme der kurzen Buchungszeiten immer unter dem Landkreisdurchschnitt liegen.

Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:

Kindergärten                        bisher                LKR                künftig
Über 4 bis 5 Stunden                70,00 €                70,00 €                70,00 €
Über 5 bis 6 Stunden                75,00 €                76,00 €                77,00 €
Über 6 bis 7 Stunden                80,00 €                85,00 €                84,00 €
Über 7 bis 8 Stunden                85,00 €                97,00 €                91,00 €
Über 8 bis 9 Stunden                95,00 €                109,00 €                98,00 €
Über 9 Stunden                        100,00 €                119,00 €                105,00 €

(Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte.)

Kinderhort                                bisher                        LKR                künftig
Über 2 bis 3 Stunden                70,00 €                63,00 €                70,00 €
Über 3 bis 4 Stunden                75,00 €                75,00 €                77,00 €
Über 4 bis 5 Stunden                85,00 €                88,00 €                85,00 €
Über 5 bis 6 Stunden                90,00 €                98,00 €                92,00 €

Für die Ferien
Über 6 bis 7 Stunden                100,00 €                112,00 €                100,00 €
Über 7 bis 8 Stunden                105,00 €                117,00 €                107,00 €
Über 8 bis 9 Stunden                115,00 €                131,00 €                115,00 €

Kinderkrippe                        bisher                        LKR                        künftig
Über 2 bis 3 Stunden                120,00 €                98,00 €                120,00 €
Über 3 bis 4 Stunden                130,00 €                128,00 €                132,00 €
Über 4 bis 5 Stunden                140,00 €                135,00 €                144,00 €        
Über 5 bis 6 Stunden                150,00 €                152,00 €                156,00 €
Über 6 bis 7 Stunden                160,00 €                172,00 €                168,00 €
Über 7 bis 8 Stunden                170,00 €                185,00 €                180,00 €
Über 8 bis 9 Stunden                185,00 €                214,00 €                192,00 €
Über 9 Stunden                        195,00 €                228,00 €                204,00 €

Mittagsbetreuung                        bisher                        LKR                        künftig
2 Stunden                                30,00 €                --                        33,00 €
3 Stunden                                35,00 €                --                        38,00 €

Diskussionsverlauf

Die Gebühren gelten auch für Einrichtungen der anderen Träger.

Beschluss

Die Gebühren werden im Jahr 2019 nicht erhöht. Die Anpassung der Staffelung erfolgt im Jahr 2020 bei der nächsten turnusmäßigen Erhöhung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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6. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung / September 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz beschlossen und mit Beschlüssen vom 23.03.2009, 20.09.2010, 10.10.2016, 17.07.2017 und 19.02.2018 fortgeschrieben. Der enorme Anstieg an Betreuungsplätzen für Schulkinder macht eine Fortschreibung notwendig.

  1. Bestandsfeststellung und Prognose:

Bei der letzten Fortschreibung im Februar diesen Jahres war der Hort gerade um 25 Plätze erweitert worden. Es war nicht abzusehen, dass der Bedarf innerhalb eines halben Jahres um weitere 25 Plätze steigt. Momentan werden 100 Plätze benötigt. Damit hat sich der Bedarf an Hortplätzen innerhalb von zwei Jahren um 100 % gesteigert.
25 % der Kleinkinder werden in einer Kinderkrippe in Vilsbiburg betreut. Diese Eltern werden in absehbarer Zeit auch einen Betreuungsplatz brauchen, wenn das Kind dann zum Schulkind wird. Durch weiteren Zuzug und dem Bau eines zweiten Werkes der Firma Flottweg ist zusätzlich ein weiterer Anstieg an Hortbetreuungsplätzen z u erwarten.

Laut der Jugendhilfeplanung des Landkreises Landshut wünschen sich 30 % der Eltern einen Betreuungsplatz für Ihr Schulkind.
Wenn man wiederum das Bevölkerungswachstum der letzten drei Jahre auf die nächsten drei Jahre anwendet, ergibt sich der Bedarf von 213 Hortplätzen.
Ab Januar 2020 können alle Hortgruppen im St. Johanneshaus unterkommen. Dadurch wird ein Raum in der ehemaligen Krankenpflegeschule frei, der für die Mittagsbetreuung zur Verfügung steht. Somit wären 150 Hortplätze und 60 Plätze in der Mittagsbetreuung zur Verfügung.


  1. Bedarfsfeststellung und Bedarfsanerkennung

Schulkinder

Es wird ein Bedarf von 150 Hortplätzen festgestellt. Der zusätzliche Bedarf wird vorerst durch die Weiterführung von zwei zusätzlichen Gruppen in den Räumen der Mittelschule und Erhöhung der Kinderzahlen im Kinderhort St. Johannes gedeckt.
Der Kindergarten im St. Johannes-Haus zieht im Januar 2020 in den neu errichteten Kindergarten Franziskus am Burger Feld um. Die dann im St. Johannes-Haus zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss werden für die Erweiterung des Kinderhortes genutzt. Somit wird das gesamte Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des St. Johanneshauses für den Hort gebraucht. Falls sich der Bedarf weiterhin erhöht, plant die Stadt Vilsbiburg das ungenutzte Dachgeschoss für weitere Hortplätze auszubauen. Hierfür würde ein gesonderter, neuer Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der nötige Bedarf an Hortplätzen kann ab November 2018 zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf muss anerkannt werden, um in Zukunft mögliche staatliche Zuschüsse für die Förderung der Kinderbetreuung beantragen zu können.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gemäß dem dargestellten Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 23.07.2018 und 30.07.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei dem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

23.07.2018        TOP 2: ABV Gelände, Bodenarchäologie Freibereich
TOP 4.1: Information über den geplanten Ausbau der Mittagsbetreuung und des Kinderhortes (bereits bekannt gegeben)        
       TOP 4.4: Jugendhilfeplanung – Mitglieder der Planungsgruppe

30.07.2018        TOP 2: Vorstellung Angebot ISEK – Arc Architekten Partnerschaft
               TOP 3: Vorstellung Angebot ISEK – Dragomir Stadtplanung
               TOP 4: Vorstellung Angebot ISEK – ARGE Zwischenräume / Heller Späth / Weihs

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8. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8
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8.1. Tag der offenen Tür an der Mittelschule Vilsbiburg - Anfrage StR Peisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.1

Sachverhalt

StR Peisl hat nachgefragt, ob es für die sanierte Mittelschule auch einen Tag der offenen Tür gibt.

Nach den vorliegenden Informationen der Stadtverwaltung, ist durch die Schulleitung im April 2019 ein Tag der offenen Tür geplant. Der Termin soll zeitnah in der Presse bekannt gegeben werden.

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8.2. Ausgabe der Gelben Säcke - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.2

Sachverhalt

StR Hiller wollte wissen, ob es eine andere Möglichkeit für die Ausgabe der Gelben Säcke im Einwohnermeldeamt gibt, da es hier oft zu längeren Wartezeiten kommt.

Eine andere Organisation ist im Moment leider nicht möglich. Wenn die Gelben Säcke nicht persönlich ausgegeben werden, nehmen die BürgerInnen zu viele mit. Dann kommt es bei einem Mangel an Gelben Säcke auch wieder zu vermehrten Bürgeranfragen und Wartezeiten .

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die persönliche Ausgabe im Moment die sinnvollste Regelung.

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8.3. Zustand der Wohnmobilstellplätze - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.3

Sachverhalt

StR Hiller beklagte den schlechten Zustand der Wohnmobilstellplätze. Fahrzeuge werden dort dauerhaft abgestellt und der Platz ist extrem ungepflegt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte zu, den Platz wieder ordnungsgemäß herzurichten.

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8.4. Informationsdefizit Gasanschluss Seyboldsdorf - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.4

Sachverhalt

StRin Pollner ist der Meinung, dass es in Seyboldsdorf noch ein Informationsdefizit bei den BürgerInnen bezüglich dem möglichen Gasanschluss gibt. Es ist nicht allen klar, ob bei einem Anschluss zum Beispiel auch gleich ein Gasliefervertrag unterzeichnet werden muss.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte zu, durch die Leitung der Stadtwerke die BürgerInnen nochmals zu informieren.

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8.5. Parkplatz am Hospitz - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.5

Sachverhalt

StRin Pollner berichtet, dass durch den vorübergehenden Kindergarten im Karmelkloster der städtische Parkplatz am Hospitz sehr gut ausgelastet ist. Vor allem dauerhaft abgestellte Fahrzeuge führen zu einem Engpass.

 

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8.6. Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen - Anfrage StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.6

Sachverhalt

StR Huber möchte eine Aufstellung, was die Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen kosten (inkl. Personalaufwand).

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte zu, eine Kostenaufstellung zusammen zu tragen .

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8.7. Krisenmanagement Stadtverwaltung - Dank StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.7

Sachverhalt

StR Billinger dankte der Stadtverwaltung, dass das Gremium frühzeitig über die Vorkommnisse im Kneipp®-Kindergarten Achldorf und im Waldkindergarten informiert wurde.

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8.8. ABV-Gelände - Aufstellung über die Parkplatzsituation - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö 8.8

Sachverhalt

StR Billinger möchte eine Aufstellung, was die baulichen Veränderungen auf dem ABV-Gelände für Auswirkungen auf die Parksituation in Vilsbiburg haben wird  und wie geplant ist, diese Situation abzufangen.

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8.9. Zeitlicher Ablauf ISEK - Anfrage StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö informativ 8.9

Sachverhalt

StR Floegel möchte wissen, wie der zeitliche Ablauf für das ISEK geplant ist.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass ein Termin mit dem beauftragten Ing.-Büro stattfindet und dabei der zeitliche Ablauf festgelegt wird. Die Lenkungsgruppe wird darüber frühzeitig informiert.

Datenstand vom 23.10.2018 14:32 Uhr