Datum: 10.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau von Stiftungswohnungen - Grundsatzentscheidung zur Bauweise
2 Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2017 und Wirtschaftsplan 2019
3 Staubfreimachung/Befestigung der Lichtenhaager Straße - Antrag FW-Fraktion
4 Verlegung der Wohnmobilstellplätze - Antrag der FW-Fraktion
5 Petition - Zwischenlagerung von Atommüll - Antrag bul/Die Grüne Fraktion
6 Haushalt 2019 - Aktualisierung nach der 1. Lesung vom 26.11.2018
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 15.10.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist.
8 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Information: Öffnungszeiten Toilettenanlage Färberanger
8.2 Kunst im öffentlichen Raum / Kugel als Schweißarbeit - Beantwortung der Anfrage von StR Hiller
8.3 Information zu den Fördermodalitäten - Anfrage StR Billinger
8.4 Bildschirm für Zuhörer - Anfrage StR Billinger
8.5 Veranstaltungskalender - Anfrage StR Sarcher
8.6 Regionalentwicklung - Information StR Schwimmer
8.7 Müll am Bahndamm - Anfrage StR Schwimmer

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1. Neubau von Stiftungswohnungen - Grundsatzentscheidung zur Bauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 22.01.2018 den Bau eines neuen Wohngebäudes für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg beschlossen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 20.06.2018 das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer für die Planungsleistungen beauftragt.
Mehrere Vorgespräche mit der Regierung von Niederbayern in Bezug auf die Wohnraumförderbestimmungen haben bereits stattgefunden.
Für die weiteren Planungen ist nun eine Entscheidung über die Art der Bauweise notwendig. Ob der Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum Passivhausstandard auch für das Bauvorhaben der Heilig-Geist-Stiftung gelten soll, muss geklärt werden.
Architekt Martin Meierhofer ist zur Sitzung eingeladen und wird die entsprechenden Planungsanforderungen erläutern und Fragen beantworten.

Diskussionsverlauf

Der Architekt Herr Meierhofer berichtete, dass sich sein Büro gerade in der Grundlagenplanung für das Gebäude befindet. Die Entscheidung, ob in Passivhaus-Bauweise gebaut wird oder nicht, muss jetzt gefällt werden. Die Erfahrung des Büros mit der Baugenossenschaft ist, dass sich die Mieter hier schl echt erziehen lassen und die angedachten Funktionen des Passivhaus-Standards nicht die beabsichtigte Wirkung zeigen. Die Mehrkosten eines Baus in Passivhaus-Standard  betragen zwischen neun und 15 Prozent.  

StRin Feß hat bei anderen Vermietern für Mehrfamilienhäuser in Passivhaus-Bauweise nachgefragt, diese hätten positive Erfahrungen mit diesem Standard gemacht. Es würde für das Gebäude eine besondere KfW-Förderung (Antrag 153) geben, bei welcher 15 % Tilgungszuschuss möglich sind. Die maximale Höhe des Kredits ist nicht bekannt. Die Stadtverwaltung soll sich hier erkundigen.    

Eine Aussage zu den Kosten kann nicht getroffen werden, die Regierung von Niederbayern macht aber eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung im Rahmen des Förderantrages. Sollten die Kosten zu hoch sein, entfällt die Förderung. Die Höhe der Baukosten ist somit ausschlaggebend für die Förderung und den zukünftigen Mietpreis. Der Standard der Baugenossenschaft ist für zukünftige Mieter im Hinblick auf Miethöhe und Nebenkosten in Ordnung und könnte als ein Maßstab verwendet werden.

Stadtbaumeister Binner erklärte, dass man nach Rücksprache mit Fachberatern im Moment nicht davon ausgeht, dass im nächsten Jahr die EnEV-Werte erhöht werden.

Die Entscheidung wird zurückgestellt, die Stadtverwaltung wird nochmals Informationen bezüglich der KfW-Förderung einholen.


 

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2. Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2017 und Wirtschaftsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

a) Jahresabschluss 2017 – Informationen
Der Jahresabschluss 2017 wurde von Wirtschaftsprüfer Jürgen Gleixner geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde von ihm erteilt.
Das Jahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 8.019.335,99 und einem Jahresverlust von EUR 320.631,72.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 den Jahresabschluss förmlich festgestellt und beschlossen, dass der Jahresverlust von EUR 320.631,72 mit dem Verlustvortrag von EUR 903.903,30 verrechnet und auf das neue Jahr vorgetragen wird.
Der Vorstand wurde entlastet.
Der Abschlussbericht liegt in der Kämmerei zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

b) Wirtschaftsplan 2019 – zur Kenntnis an den Stadtrat
Der Wirtschaftsplan 2019 wurde vom Verwaltungsrat des Vilsbiburger Kommunalunternehmens am 05.12.2018 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die grundlegenden Angaben sind dem Bericht zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem planmäßigen Verlust von 306.044,88 €. Da dieser Betrag im Vermögensplan mit den zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) verrechnet wird, ergibt sich ein liquider Überschuss in Höhe von 18.146,12 €. Eine Einzahlung in die freie Kapitalrücklage durch die Stadt ist damit nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den Sachverhalt kurz vorgestellt. Die Rechts- und Beratungskosten wurden verringert, da man mit den Planern einen Vergleich schließen konnte. Weitere Details werden in ei ner nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. Herr Dirschl als Projektsteuerer hat hier einen wesentlichen Anteil dazu beigetragen.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2017 und der Wirtschaftsplan 2019 des Vilsbiburger Kommunalunternehmens (VibKo) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Staubfreimachung/Befestigung der Lichtenhaager Straße - Antrag FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die FW-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt.

In der Stadt Vilsbiburg gibt es mehrere solcher Straßen. Es könnte sich um einen Präzedenzfall handeln. Sollte der Stadtrat den Ausbau befürworten, werden die Beratungen i m Bau- und Umweltausschuss fortgesetzt.          

Diskussionsverlauf

StRin Christine Koj hat den Antrag für die FW-Fraktion nochmals vorgestellt. Der Ausbau sollte aber schon am Ende der Bebauung aufhören, ein gesamter Ausbau ist nicht anzustreben. Präzedenzfälle im Hinblick auf andere Straßen sollen nicht geschaffen werden.

Der Antrag wird zurück gestellt, die Stadtverwaltung soll Möglichkeiten ausarbeiten, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann.

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4. Verlegung der Wohnmobilstellplätze - Antrag der FW-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die FW-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt.                

Diskussionsverlauf

StR Hiller hat den Antrag nochmals vorgestellt. Der Erste Bürgermeister sagt e zu, dass die Stellplätze in Zukunft durch den Stadtbauhof kontrolliert und gereinigt werden. Ebenfalls muss der Platz welcher durch die Wohnwägen der Baufirmen genutzt wird, optisch in Ordnung gebracht werden.  

Beschluss

Um die Attraktivität zu steigern, werden die Wohnmobilstellplätze Richtung Vils verlegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Petition - Zwischenlagerung von Atommüll - Antrag bul/Die Grüne Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die bul/Die Grünen-Fraktion hat den beigefügten Antrag eingereicht, um die in der Stadtratssitzung am 26.11.2018 beschlossene Petition des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Niederaichbach, Josef Kraus um zwei Punkte zu ergänzen.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass die Petition des Ersten Bürgermeisters von Niederaichbach nicht geändert werden kann. Sollte das Gremium dem Antrag zustimmen, wird die Stadt Vilsbiburg eine eigene Petition einreichen.

StRin Feß hat den Antrag erläutert.

Nach Meinung von StRin Koj sollte die Petition auch auf Landkreisebene ergänzt werden.
StR Anzeneder hat eine Stellungnahme aus dem KKI Isar 2 angefordert in welcher es heißt, dass nicht acht bis zehn, sondern vier zusätzliche Castoren in der verlängerten Laufzeit anfallen. Ebenfalls wurde das Brennelementelager gegen Terrormaßnahmen zusätzlich geschützt und der Castorbehälter selber würde auch einem Angriff standhalten. Der Abschaltzeitpunkt für das KKI Isar 2 ist gesetzlich festgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt folgende Petition:

1. Isar 2 soll abgeschaltet werden, wenn die für dieses AKW vorgesehene Laufzeit erreicht ist (Mai 2020). Es soll keine Reststrommengenübertragung von den bereits abgeschalteten AKWs Krümmel, Brunsbüttel und Mülheim-Kärlich erfolgen, die eine Laufzeit bis Ende 2022 bedeuten würde und Brennelemente für weitere 8 -10 Castoren produzieren würde.

2. Es soll ein neues Zwischenlagerkonzept für den Standort Niederaichbach entwickelt werden. Die insgesamt 150 hochgefährlichen Castoren können nicht auf unabsehbare Zeit in einer oberirdischen Betonhalle (Brennelementelager Bella) gelagert werden, die nicht ausreichend gegen Anschläge und Flugzeugabstürze gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11

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6. Haushalt 2019 - Aktualisierung nach der 1. Lesung vom 26.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Bei der ersten Lesung zum Haushalt 2019 wurde über die einzelnen Anträge abgestimmt. Die sich damit ergebenden Änderungen sind in der beiliegenden Liste zusammengestellt.
Folgende Veränderungen sind zu verzeichnen:


1. Haushaltssummen:


2019
Stand 1.Lesung
2019
aktualisiert
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
26.327.700 €

26.327.700 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
12.247.000 €

12.256.400 €
Gesamthaushalt:
38.574.700 €

38.584.100 €


2. Eckdaten:


2019
Stand 1.Lesung
2019
aktualisiert
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
525.400 €
534.800 €
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
2,00 %
2,03 %
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0 €
0 €
  • Zuführung zur allgemeinen Rücklage

682.300 €
689.100 €

Sollten sich noch kurzfristige Änderungen bis zur Haushaltsverabschiedung am 17.12.2018 ergeben, dann werden diese Zahlen nochmals berichtigt.
Ansonsten wird dies so in die Haushaltssatzung übernommen.

Zur weiteren Kenntnisnahme liegt der Stellenplan bei, der bei der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 05.11.2018 dem Stadtrat zur Annahme empfohlen wurde. Die Beschlussfassung darüber erfolgt mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung am 17.12.2018.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Felkel hat die Zahlen zur letzten Lesung nochmals vorgestellt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erörterte, dass noch 35.000,00 € für die Verbesserung der Medientechnik im großen Sitzungssaal des Rathauses in den Haushalt eingestellt werden. Die genaue Ausführung wird zusammen mit einer Fachfirma im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 15.10.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 3.1 – Vergabe Starkbierfest (im Grundsatz)
TOP 3.6 – Verpflegung bei Wahlen

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8. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8
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8.1. Information: Öffnungszeiten Toilettenanlage Färberanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.09.2018 wurde unter TOP 12.4 ö von Frau Stadträtin Feß gefragt, ob die Öffnungszeiten an den öffentlichen Toiletten zwischen Behindertentoiletten und den weiteren Toiletten unterschiedlich sind.

Dazu kann folgendes berichtet werden:
Die Toilettenanlage am Färberanger ist täglich von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet, die öffentliche Toiletten im Löchl täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Mit der Schließung wird jeweils auch das Licht ausgeschaltet.

Zum Zugangssystem mit dem Euroschlüssel zu den Behindertentoiletten wurde im letzten Stadtmagazin Nr. 12/2018 bereits ausführlich berichtet. Hier wäre grundsätzlich ein Zugang rund um die Uhr möglich. Allerdings kann die Beleuchtung nicht separat geschaltet werden.

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8.2. Kunst im öffentlichen Raum / Kugel als Schweißarbeit - Beantwortung der Anfrage von StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Zur Vorbereitung der letzten Sitzung des Vergabegremiums für den Kulturpreis der Stadt Vilsbiburg wurde der Künstler und 1. Vorsitzende des Berufsverbandes Bildender Künstler Niederbayern, Hubert Huber, zum Thema „Wann ist ein Künstler auszeichnungsfähig?“ eingeladen.

Herr Huber definiert einen Künstler so:
  • Er ist eigenständig schöpferisch tätig
  • Er wurde an einer Akademie angenommen, das bestätigt sein K önnen
  • Er ist wegen seiner künstlerischen Arbeit beim Finanzamt gemeldet und bezahlt Steuern

Bisher wurden in Vilsbiburg nur Kunstwerke im öffentlichen Raum ausgestellt, die von Künstlern, deren Broterwerb die Kunst ist, geschaffen wurden. Die Künstler wollen mit ihren Kunstwerken etwas vermitteln, sie haben eine Aussage.

Die Kugel ist laut Angaben des Herstellers eine Schweißarbeit, entstanden aus der Intention, die Grenzen der handwerklichen Möglichkeit auszuloten. Damit gehört die Kugel dem Bereich Hobbykunst an. Bisher wurden Kunstwerke aus diesem Bereich in Vilsbiburg nicht dauerhaft an einem festen Platz präsentiert.

Diskussionsverlauf

Man wird von einem Aufstellen der Schweißarbeit absehen.

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8.3. Information zu den Fördermodalitäten - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8.3

Sachverhalt

StR Billinger bittet darum, die E-Mail von Herrn Stadtbaumeister Binner (E-Mail vom 10.12.2018) welche sich auf die Förderungen bezieht um die Information zu den Gesamtkosten und den Prozentsatz der Förderung zu den Gesamtkosten zu ergänzen.

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8.4. Bildschirm für Zuhörer - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8.4

Sachverhalt

StR Billinger merkte an, dass man auch  die Präsentation für die Zuhörer verbessern solle, wenn man die Medientechnik im Sitzungssaal anpasst.

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8.5. Veranstaltungskalender - Anfrage StR Sarcher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8.5

Sachverhalt

StR Johann Sarcher regte an, dass Veranstaltungen welche im städtischen Veranstaltungskalender aufgeführt sind, auch im Veranstaltungskalender „wogehmahi“ vermerkt werden, wenn diese Veranstaltungen für „wogehmahi“ relevant sind .

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8.6. Regionalentwicklung - Information StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8.6

Sachverhalt

StR Schwimmer berichtete, dass im Rahmen der Regionalentwicklung auch ein Rad- und Mobilitätskonzept erstellt wird.

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8.7. Müll am Bahndamm - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.12.2018 ö informativ 8.7

Sachverhalt

StR Schwimmer wollte wissen, wer für die Müllentsorgung am Bahndamm verantwortlich ist.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass die Verantwortung eigentlich beim Verursacher und dann beim Grundstückseigentümer liegt. In diesem Fall wird sich aber die Stadt darum kümmern müssen.

Datenstand vom 12.12.2018 16:46 Uhr