Datum: 21.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalneubau in Teilbereichen der Seyboldsdorfer Straße – Auftragserteilung der Planungsleistungen für die Kanalbauarbeiten
2 Straßen- und Kanalerneuerung Angerstraße – Auftragserteilung der Planungsleistungen für die Kanalbau- und Straßenbauarbeiten
3 Straßen- und Kanalerneuerung im Bereich Rettenbachstraße/Obere Rettenbachstraße – Auftragserteilung der Planungsleistungen für die Straßen- und Kanalbauarbeiten
4 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe RLT-Anlage
5 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe Heizungs- und Sanitäranlage
6 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten
7 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe Fenster und Außentüren
8 Formlose Bauvoranfrage - Peter Lux, Seyboldsdorfer Straße 36, FlNr. 727/4, Gem. Vilsbiburg - Renovierung und Dachgeschossausbau mit Dachanhebung
9 Formlose Bauvoranfrage - Gerhard und Waltraud Häusler, Seyboldsdorfer Straße 79, FlNr. 737/1, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines EFH mit Einliegerwohnung
10 Formlose Bauvoranfrage - Kerstin Lutzki, Mozartstraße 5, FlNr. 1265/12, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines EFH mit Garage
11 Antrag auf Vorbescheid - Markus Wimmer, Grundlhub 62, FlNr. 1083, Gem. Frauensattling - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses und Umbau eines bestehenden Fahrsilos zum Hackschnitzel Heiz- und Lagerraum
12 Antrag auf Baugenehmigung - Georg und Eva Neumaier, Stephan-v.-Schleich-Str. 7, FlNr. 1866/7, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH
13 Antrag auf Baugenehmigung - Maximilian Klingl, Stephan-v.-Schleich-Str. 18, FlNr. 1866/21, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage
14 Antrag auf Baugenehmigung - Alexander Klingl und Carina Bauer, Stephan-v.-Schleich-Str. 10, FlNr. 1866/17, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage
15 Antrag auf Baugenehmigung - Johannes Hauser, Stephan-v.-Schleich-Str. 20, FlNr. 1866/22, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage
16 Antrag auf Baugenehmigung - Michael und Stefanie Kraxenberger, Schlossstraße, FlNr. 1823/10, Parz. 1, Gem. Haarbach - EFH mit Garage und Geräteschuppen
17 Antrag auf Baugenehmigung - Mustafa Koc, Obere Stadt 15, FlNr. 102, Gem. Vilsbiburg - Errichtung von Werbeanlagen
18 Antrag auf Baugenehmigung - Josef Pongratz, Anzenberg 85, FlNr. 1368, Gem. Wolferding - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und PKW Garage
19 Antrag auf Baugenehmigung - Landkreis Landshut, Gobener Straße 4, FlNr. 1893/10, 1893/21, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer 2-fach Sporthalle am Maximilian-v.-Montgelas Gymnasium Vilsbiburg
20 Informationen und Anfragen

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1. Kanalneubau in Teilbereichen der Seyboldsdorfer Straße – Auftragserteilung der Planungsleistungen für die Kanalbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für die Maßnahme „Kanalneubau in Teilbereichen der Seyboldsdorfer Straße“ wurde beim Büro Sehlhoff GmbH - Ingenieure und Architekten, auf Basis der aktuell gültigen HOAI, ein Angebot für die Planungsleistungen eingeholt.

Grundlage des Angebotes

Ingenieurbauwerke, Teil 3 Objektplanung, HOAI 2013

Honorarzone:                II, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                20%
Nebenkostenpauschale:        3 %

Zeitschiene
Planung:        Anfang 2019
Ausführung:        2019

2020 soll die Deckensanierung der Seyboldsdorfer Straße durch das Tiefbauamt des Landkreises Landshut erfolgen.

Eine erste Grob-Kostenschätzung der Bauwerkskosten (ohne Nebenkosten) wurde mit brutto ca. 375.000 Euro ermittelt.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Herrn Lehner erklärt Herr Binner, dass es sich bei dem Neubau nur um punktuelle Sanierungsmaßnahmen handelt und nicht der gesamte Kanal neu gebaut wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Maßnahme „Kanalneubau in Teilbereichen der Seyboldsdorfer Straße“, das Büro Sehlhoff GmbH - Ingenieure und Architekten, aus Vilsbiburg mit den Planungsleistungen für die Kanalbauarbeiten (Ingenieuranlage gemäß HOAI) stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Straßen- und Kanalerneuerung Angerstraße – Auftragserteilung der Planungsleistungen für die Kanalbau- und Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö 2

Sachverhalt

Für die Maßnahme „Straßen- und Kanalerneuerung Angerstraße“ wurde beim Büro Sehlhoff GmbH - Ingenieure und Architekten, auf Basis der aktuell gültigen HOAI, ein Angebot für die Planungsleistungen eingeholt.

Es handelt sich bei der Maßnahme um eine vollständige Erneuerung des Kanals. Weitere Leistungen der Stadtwerke werden innerhalb der Baumaßnahme gesondert durchgeführt (z.B. Erneuerung der Wasserleitung, Verlegung der Glasfaserleitung, teilweise Erdgasanschlüsse).

Grundlage des Angebotes

  1. Ingenieurbauwerke, Teil 3 Objektplanung, HOAI 2013

Honorarzone:                III, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                0% (entfällt)
Nebenkostenpauschale:        3 %

  1. Verkehrsanlagen, Teil 3 Objektplanung, HOAI 2013

Honorarzone:                III, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                0% (entfällt)
Nebenkostenpauschale:        3 %

Zeitschiene
Planung:        Anfang 2019
Ausführung:        2019

Eine erste Grob-Kostenschätzung der Bauwerkskosten wurde mit brutto ca. 220.000 Euro für die Kanalbauarbeiten und brutto ca. 240.000 Euro für die Straßenbauarbeiten ermittelt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Maßnahme „Straßen- und Kanalerneuerung Angerstraße“, das Büro Sehlhoff GmbH - Ingenieure und Architekten aus Vilsbiburg mit den Planungsleistungen für die Kanalbauarbeiten (Ingenieuranlage gemäß HOAI)  und Straßenbauarbeiten (Verkehrsanlage gemäß HOAI) stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Straßen- und Kanalerneuerung im Bereich Rettenbachstraße/Obere Rettenbachstraße – Auftragserteilung der Planungsleistungen für die Straßen- und Kanalbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Maßnahme „Straßen- und Kanalerneuerung im Bereich der Rettenbachstraße/Obere Rettenbachstraße“ wurde beim Büro Sehlhoff GmbH - Ingenieure und Architekten, auf Basis der aktuell gültigen HOAI, ein Angebot für die Planungsleistungen eingeholt.

Grundlage des Angebotes

  1. Ingenieurbauwerke, Teil 3 Objektplanung, HOAI 2013

Honorarzone:                III, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                0% (entfällt)
Nebenkostenpauschale:        3 %

  1. Verkehrsanlagen, Teil 3 Objektplanung, HOAI 2013

Honorarzone:                III, Mindestsatz
Umbauzuschlag:                0% (entfällt)
Nebenkostenpauschale:        3 %

Zeitschiene
Planung:        Anfang 2019
Ausführung:        2020

Eine erste Grob-Kostenschätzung der Bauwerkskosten wurde mit brutto ca. 560.000 Euro für die Kanalbauarbeiten und brutto ca. 680.000 Euro für die Straßenbauarbeiten ermittelt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Maßnahme „Straßen- und Kanalerneuerung im Bereich der Rettenbachstraße/Obere Rettenbachstraße“, das Büro Sehlhoff GmbH - Ingenieure und Architekten aus Vilsbiburg mit den Planungsleistungen für die Kanalbauarbeiten (Ingenieuranlage gemäß HOAI) und Straßenbauarbeiten (Verkehrsanlage gemäß HOAI) stufenweise zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe RLT-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Errichtung der RLT-Anlage eingeholt.
Die ausgeschrieben Leistungen umfassen die Raumlufttechnischen Anlagen entsprechend der Passivhausanforderungen.

Die Vergabeunterlagen wurden 9 Firmen zugesandt.

Zur Submission am 13.12.2018 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Feistl, Essenbach                                105.821,37 € brutto
  2. Fa. Schenk & Plomer, Altheim        


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 0,91% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Apfelböck vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die Angebotspreise wurden durch das Ingenieurbüro Apfelböck geprüft.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die nötigen Mittel sind im Haushalt 2019 eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                KW 19 / 2019
Fertigstellung der Leistung:                        KW 02 / 2020

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Feistl, Essenbach, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.12.2018, mit der Errichtung der RLT-Anlage, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe Heizungs- und Sanitäranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Errichtung der Heizungs- und Sanitäranlagen eingeholt.
Die ausgeschrieben Leistungen umfassen die zugehörigen Leistungen entsprechend der Passivhausanforderungen.

Die Vergabeunterlagen wurden 9 Firmen zugesandt.

Zur Submission am 13.12.2018 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Kerscher, Niederaichbach                        196.245,82 € brutto
  2. Fa. Buchner, Vilsbiburg        


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 1,95% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Apfelböck vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die Angebotspreise wurden durch das Ingenieurbüro Apfelböck geprüft.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die nötigen Mittel sind im Haushalt 2019 eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                KW 19 / 2019
Fertigstellung der Leistung:                        KW 02 / 2020

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Kerscher, Niederaichbach, auf Grundlage ihres Angebotes vom 07.12.2018, mit der Errichtung der Heizungs- und Sanitäranlage, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Trockenbauarbeiten eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 18 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 09.01.2019 lagen dem Stadtbauamt 11 Angebote vor.

Nach rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Innenausbau Direkt
Dreieich-Sprendl.
   115.134,73 €
2
Schwartzbau
Aschau Inn

3
Kramhöller
Plattling

4
Steinlehner
Neuötting

5
Planotec Innenausbau
Tüßling

6
Burghofer
Mitterskirchen

7
barozzi
Volano (IT)

8
Pavalo
Pfarrkirchen

9
Lindner AG
Arnsdorf

10
Schreinerei Vogl
Thanndorf

11
AST Sommer
Kirchdorf am Inn




Die rechnerisch geprüften Angebotssummen der ersten 3 Bieter liegen in einer Streuung von ca. 6,75%.


Das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer prüft die Angebote.
Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.
Zur abschließenden Prüfung werden noch Unterlagen der Bieter angefordert und ausgewertet.


Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                01.07.2019
Fertigstellung der Leistung:                        31.01.2020

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung - vorbehaltlich einer abschließen-den positiven Prüfung - die Firma Innenausbau Direkt, Dreieich-Sprendlingen, mit der Ausführung der Trockenbauarbeiten, im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld, zu beauftragen. Falls der erste Bieter die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen kann, wird der zweite günstigste Bieter beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Auftragsvergabe Fenster und Außentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Fenster und Außentüren eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 25 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 09.01.2019 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.

Nach rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Vilsmeier, Eggenfelden                                139.602,30 € brutto
  2. Fa. Weinfurtner, Rieden


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 16,75% den Ansatz des vom Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft und bestätigt. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                01.05.2019
Fertigstellung der Leistung:                        31.12.2019

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Vilsmeier aus Eggenfelden, auf Grundlage ihres Angebotes vom 07.01.2019, mit der Ausführung der Fenster und Außentüren, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld , zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Formlose Bauvoranfrage - Peter Lux, Seyboldsdorfer Straße 36, FlNr. 727/4, Gem. Vilsbiburg - Renovierung und Dachgeschossausbau mit Dachanhebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Zuge der Renovierung des Gebäudes in der Seyboldsdorfer Straße 36 das Dachgeschoss ausbauen und das Dach anheben.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß §34 BauGB. Demnach ist es bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

(Die oben eingetragenen Maßangaben sind aus den jeweiligen vorliegenden Bauanträgen gemessen. Bei dem Gebäude Haus Nr. 34 und 40 kann nicht bestimmt werden, ob ein Vollgeschoss vorliegt. Der vorliegende Eingabeplan enthält keine aussagekräftigen Angaben hierzu.)

Umgebungsbebauung:
DN= 24° bis 40°
WH= 4,7m bis 6,4m
FH= 7,9m bis 10,1m
E+I+DG (in der Regel zwei Vollgeschosse (DG kein VG) – bei zwei Gebäuden nicht eindeutig bestimmbar, ob das Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist).

Geplante Bebauung:
DN=15°
WH=ca. 7,9m (Wandhöhe gemessen gemäß Bauantrag v. 1969: 5,9m – Wandhöhe würde bei einer Anhebung laut Beschreibung des Bauherren um etwa 2m zunehmen: 7,9m)
FH= ca. 10m
E+II



Der Bau-und Umweltausschuss möge entscheiden, ob sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Einhaltung der Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO muss im folgenden Bauantragsverfahren unbedingt nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen vorbehaltlich der Prüfung der endgültigen Bauantragsunterlagen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Formlose Bauvoranfrage - Gerhard und Waltraud Häusler, Seyboldsdorfer Straße 79, FlNr. 737/1, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines EFH mit Einliegerwohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück der FlNr. 737/1 (derzeit mit einer Garage bebaut) ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rombachstraße“. Dieser setzt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen fest.

Das Grundstück grenzt zudem unmittelbar an die Kreisstraße LA 2 (Seyboldsdorfer Straße) an.

Hierzu wurde beim Landratsamt Landshut – Unterhalt und Verwaltung der Kreisstraßen – eine Stellungnahme eingeholt:

„Das Grundstück grenzt an einen Bereich der Kreisstraße, der bereits als Ortsdurchfahrtsbereich von der Regierung festgelegt wurde, d.h. in diesem Bereich gibt es keine Anbauverbotszone von 15m. Es sollten in Bezug auf die Straße nur Dinge wie Sichtdreiecke und Lichtraumprofil eingehalten werden. Zu dem Grundstück ist bereits eine Zufahrt vorhanden.“

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob im Zuge der Nachverdichtung eine Bebauung auf dem Grundstück FlNr. 737/1 außerhalb der festgesetzten Baugrenzen dem Grunde nach befreit werden kann. Weitere Thematiken (z.B. Stellplatznachweis für das bestehende Gebäude „Seyboldsdorfer Straße 79“, Zufahrt von der Rombachstraße, weitere baurechtliche Thematiken wie Abstandsflächen usw.) sind dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen vorbehaltlich der Prüfung der endgültigen Bauantragsunterlagen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Formlose Bauvoranfrage - Kerstin Lutzki, Mozartstraße 5, FlNr. 1265/12, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines EFH mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte das bestehende Gebäude abreißen und ein neues EFH mit Garage errichten.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß §34 BauGB. Demnach ist es bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Diese Merkmale entsprechen den Regelungsbereichen der BauNVO.

Faktische Baugrenze:

Das hier in Frage stehende Merkmal ist die überbaubare Grundstücksfläche. Hierzu ist auf die Begriffsbestimmung von §23 BauNVO zu verweisen: Baugrenzen, Baulinien und die Bebauungstiefe. Wesentlich sind hier die in der näheren Umgebung tatsächlich vorhandenen Baugrenzen (faktische Baugrenze). Diese Baugrenze ist in diesem Fall nicht eindeutig bestimmbar und lässt Spielräume zu.
Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten.



In obigem Plan sind drei mögliche faktische Baugrenzen skizziert (rot, blau, grün).

Diese Linien entscheiden, wie weit der Bauherr an die Mozartstraße heranbauen darf. Zu berücksichtigen sind dabei weiterhin Regelungen und Normen aus dem Straßenverkehrsrecht und dem Bauordnungsrecht (z.B. Sichtdreiecke, Abstandsflächen, etc.).

Baugrenze 1, Rot: Entlang der Häuserreihen in abgestufter Form
Baugrenze 2, Grün: Abstufung beginnt bei Haus Nr.2 und wird dann ohne Abstufung weitergeführt
Baugrenze 3, Blau: als faktische Baugrenze wird die Verbindung zwischen Haus Nr. 1 und Haus Nr. 6 gesehen

Garagenlage:
 
Auch die in der Umgebung vorherrschende Lage der Gebäude kann sich grundsätzlich rahmenbildend auswirken. Derzeit sind die Garagen in der Mozartstraße alle neben oder hinter den Gebäuden angeordnet.
Die Bauherrin plant die Garage im vorderen Bereich des Grundstücks.

           MOZARTSTRAßE
 

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten, ob die Lage der bestehenden Garagen rahmenbildend wirken und die Eigenart der näheren Umgebung in der Art prägen, dass die Garage nicht an dieser Stelle ausgeführt werden kann, sondern neben oder hinter das Gebäude geplant werden soll.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss legt als faktische Baugrenze die Baugrenze Nr. 2 (grün) fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der geplanten Lage der Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid - Markus Wimmer, Grundlhub 62, FlNr. 1083, Gem. Frauensattling - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses und Umbau eines bestehenden Fahrsilos zum Hackschnitzel Heiz- und Lagerraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Entscheidung über einen Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiter-Wohnhauses und den Umbau eines bestehenden Fahrsilos zum Hackschnitzel-Heiz - und Lagerraum.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. §35 BauGB. Gemäß der Beschreibung zum Vorbescheid handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben.

Allerdings muss auch das privilegierte Wohngebäude bauleitplanerische Vorgaben erfüllen: Das Wohngebäude muss eine auf die betrieblichen Belange ausgerichtete dienende Funktion ausüben. Es muss zum Betrieb eine Hilfsfunktion haben – nicht der Zweck des Wohnens darf im Vordergrund stehen. Ein Wohngebäude dient daher nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn der Zweck des allgemeinen Wohnens im Vordergrund steht. Mit Rücksicht auf den Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs muss das Wohngebäude zum Betrieb angemessen sein, wobei auch der angemessene Wohnbedarf des Betriebsinhabers mit seiner Familie zu berücksichtigen ist.

Seitens der Stadt Vilsbiburg kann der Errichtung des Wohngebäudes zugestimmt werden. Das bestehende Wohnhaus wird vom Onkel (bis 2014 Betriebsinhaber) des Betriebsinhabers/ Bauherren bewohnt, und ist in seiner Größe nicht angemessen für die Unterbringung des Onkels, des Betriebsinhabers und seiner Familie.

Ob der geplante Neubau in seiner Größe (10m x 14m) angemessen ist, kann seitens der Stadt Vilsbiburg nicht abschließend geklärt werden. Die Größe der Landwirtschaft, die dazugehörigen Aufgaben und die gegebene, dauernde Anwesenheit des Betriebsinhabers kann nicht abgewogen werden. Dies muss seitens der Fachstellenbeteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten und des Bauamtes des Landratsamtes Landshut geklärt werden.

Die Stadt Vilsbiburg kann allerdings der geplanten Lage und der Art (Satteldach mit ziegelroter Dacheindeckung und glatter weißer Putzfassade) zustimmen.

Weiterhin ist auch der Umbau des bestehenden Fahrsilos in einen Hackschnitzel-Heiz- und Lagerraum geplant. Auch hier kann das Einvernehmen bauplanungrechtlich erteilt werden.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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12. Antrag auf Baugenehmigung - Georg und Eva Neumaier, Stephan-v.-Schleich-Str. 7, FlNr. 1866/7, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Bauherren möchten ein Einfamilienhaus mit Stellplätzen errichten.

Hierzu benötigen Sie eine Befreiung vom Bebauungsplan „Am alten Sportplatz“ in Haarbach. Der Bebauungsplan setzt für die Parzelle Baugrenzen und eine Anbauzone für Wohngebäude fest. Innerhalb dieser Anbauzone gilt ein anderes Maß der baulichen Nutzung wie für die „normale“ Zone.



Die Bauherren benötigen daher zur Durchführung Ihres Vorhabens folgende Befreiung:

  • Befreiung von der Baugrenze „Anbauzone für Wohngebäude“ um 0,30m

Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Bauleitplanung nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung - Maximilian Klingl, Stephan-v.-Schleich-Str. 18, FlNr. 1866/21, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung am 03.12.2018 wurde über einen Bauantrag zur FlNr. 1866/21, Gem. Haarbach beschlossen. Dabei sollte die Garage vollständig außerhalb der festgesetzten Umgrenzung für Nebenanlagen errichtet werden. Der Bauantrag wurde abgelehnt und vom Bauherrn zurückgenommen.

Nach Umplanung wurde ein neuer Bauantrag eingereicht. Die Garage befindet sich nun vollständig innerhalb der hierfür festgesetzten Baugrenze.

Weiterhin sind folgende Befreiungen erforderlich:

1) Befreiung von der Baugrenze des Hauptgebäudes – die Terrassenstützen der Terrassenüberdachung überschreiten die Baugrenze

2) Befreiung von der Dachneigung und der Wandhöhe – statt 35° bis 45° bei einer maximalen Wandhöhe von 4,50m soll das Gebäude nun eine Wandhöhe von 5,91m und eine Dachneigung von 18° aufweisen

3) Befreiung von der Dachneigung des Garagendaches – statt 30° bis 40° soll die Neigung des Garagendaches dem Wohngebäude angepasst werden (18°)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung - Alexander Klingl und Carina Bauer, Stephan-v.-Schleich-Str. 10, FlNr. 1866/17, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen den Neubau eines Wohnhauses mit Garage.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An alten Sportplatz“ in Haarbach und wird gemäß §30 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan legt Baugrenzen - Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – fest.

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung. Die Garage soll um 3m außerhalb der Baugrenze errichtet werden (Verschiebung in Richtung Straße).
Die Erteilung der Befreiung von der festgesetzten Umgrenzung der Nebenanlagen ist hier rechtlich nicht tragbar. Bislang wurde noch keine Befreiung zum „Vor- oder Zurückspringen“ der zusammengebauten Grenzgaragen erteilt (siehe auch Beschluss vom 03.12.2018 zum Bauantrag auf FlNr. 1866/21). Weiterhin sind bislang alle Garagen auf der zur Straße zugewandten Seite in einer Linie errichtet worden.

Beispiele:


Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Garage in der Art, dass ein Vor- oder Zurücktreten der zusammengebauten Grenzgaragen möglich ist, berührt generell die Grundzüge der Planung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung - Johannes Hauser, Stephan-v.-Schleich-Str. 20, FlNr. 1866/22, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“. Zur Realisierung seines Vorhabens benötigt der Bauherr folgende Befreiungen:

  • Dachneigung von 20° statt 35°-45°
  • Wandhöhe von 5,45m statt 4,5m

Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Baugenehmigung - Michael und Stefanie Kraxenberger, Schlossstraße, FlNr. 1823/10, Parz. 1, Gem. Haarbach - EFH mit Garage und Geräteschuppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Bauherren möchten ein EFH mit Garage und Geräteschuppen errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Schlossstraße“ in Haarbach und bedarf folgender Befreiungen:

  1. Überschreitung der Baugrenze für die Garage in nördlicher Richtung um ca. 1,5m bis 3m
  2. Überschreitung der Baugrenze für die Terrassenüberdachung in östlicher Richtung um ca. 1,75m, in südlicher Richtung um ca. 3m
  3. Überschreitung der Baugrenzen durch Errichtung eines Geräteschuppens

 


Die Befreiungen sind städtebaulich unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen vertretbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Baugenehmigung - Mustafa Koc, Obere Stadt 15, FlNr. 102, Gem. Vilsbiburg - Errichtung von Werbeanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Werbeanlagen sind bereits am Gebäude angebracht. Mit Schreiben vom 13.09.2018 wurde der Bauherr durch das Landratsamt Landshut aufgefordert einen Bauantrag für die Werbeanlagen einzureichen.

 



Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Satzung über die Errichtung, Anbringung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Vilsbiburg – Werbeanlagensatzung – vom 11.03.2004.

Nach der Satzung sind alle Werbeanlagen im Geltungsbereich genehmigungspflichtig, außer:
- Haus - und Büroschilder, die flach an der Wand liegen und nicht als Leuchtreklame ausgebildet sind, eine Größe von 0,25m² je Gewerbeeinheit nicht überschreiten und nicht an Erkern, Balkonen und Gesimsen angebracht werden

- Werbung politischer Parteien, Wählergruppen und Bewerbern aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren oder Volksabstimmungen auf den hierfür bestimmten Werbeträgern innerhalb des hierfür zugelassenen Zeitraumes.

Die Ausnahmen gelten nicht für Werbeanlagen oberhalb der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses einschließlich der Beschriftung und Beklebung der dort befindlichen Fenster.

Paragraph 4 der Werbeanlagensatzung beschreibt darüber hinaus noch unzulässige Werbeanlagen.

Für den Begriff der Werbeanlage sind drei Komponenten maßgeblich, nämlich
  • die Zweckbestimmung zur Werbung („die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen“),
  • das Vorliegen einer örtlich gebundenen Anlage („ortsfeste oder ortsfest genutzte Anlagen“),
  • und die Einsehbarkeit vom öffentlichen Verkehrsraum.

Beantragte Werbeanlagen:

Werbeanlage A:
Beleuchtetes Werbeschild, 2m x 0,5m x 0,15m, 1m², Leuchtzeit von 17:00 – 22:00 Uhr, 2 Leuchtstofflampen mit je 5000 Lumen und 54 Watt

Es handelt sich hier um einen Buchstabenkasten, der gem. §4 Nr. 5 unzulässig ist.

Werbeanlage B:
Werbeschild, 1,5m x 0,6m, 0,90m², unbeleuchtet

Gemäß §4 Nr. 6 der Werbeanlagensatzung sind Werbeanlagen mit mehr zwei Schriftzeilen (integrierte Marken- und Warenzeichen sind zulässig, wenn sie von deutlich untergeordneter Größe sind) unzulässig.

Werbeanlage C:
Werbefolie im Schaufenster, 2,38m x 1,4m, 3,33m²

Gemäß §4 Nr. 4 der Werbeanlagensatzung unzulässig, da es sich um eine großflächige Werbeanlage handelt.

Werbeanlage D:
Werbefolie, 2,38m x 0,35m, 0,83m²

Die Werbefolie ist im unteren Bereich des Schaufensters auf einer Fläche von 0,83m² angebracht. Aus dem Bild lässt sich erkennen, dass hier noch weitere Beklebungen auf dem Schaufenster zu verzeichnen sind. Die Werbefolie auf eine Länge von 2,38m und eine Höhe von 0,35m stellt für sich keine unzulässige aber genehmigungspflichtige Werbeanlage dar.

Betrachtet man alle beantragten Werbeanlagen insgesamt, handelt es sich ebenfalls um eine unzulässige und störende Häufung von Werbeanlagen (§4 Nr. 12 Werbeanlagensatzung, siehe auch Art. 8 BayBO).

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen ein neues Werbekonzept zu erarbeiten, welches die Vorgaben der Werbeanlagensatzung einhält. In besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Architektur oder der Charakter des Straßenbildes dies zulassen oder wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde. In jedem Fall muss die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein.

Befreiungstatbestände werden allerdings seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Das Landratsamt Landshut entscheidet über den Bauantrag im Einvernehmen mit der Stadt. Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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18. Antrag auf Baugenehmigung - Josef Pongratz, Anzenberg 85, FlNr. 1368, Gem. Wolferding - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Lehrlingswohnung und PKW Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Bauherr möchte ein Betriebsleiterwohnhaus mit Lehrlingswohnung und einer PKW Garage errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. §35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche gekennzeichnet.


Damit hier eine Privilegierung gegeben ist, muss das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen (§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).

Auch das privilegierte Wohngebäude muss bauleitplanerische Vorgaben erfüllen: Das Wohngebäude muss eine auf die betrieblichen Belange ausgerichtete dienende Funktion ausüben. Es muss zum Betrieb eine Hilfsfunktion haben – nicht der Zweck des Wohnens darf im Vordergrund stehen. Ein Wohngebäude dient daher nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn der Zweck des allgemeinen Wohnens im Vordergrund steht. Mit Rücksicht auf den Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs muss das Wohngebäude zum Betrieb angemessen sein, wobei auch der angemessene Wohnbedarf des Betriebsinhabers mit seiner Familie zu berücksichtigen ist.

Seitens der Stadt Vilsbiburg kann der Errichtung des Wohngebäudes zugestimmt werden. Das bestehende Wohnhaus wird von zwei Generationen (u.a. derzeitige Betriebsinhaber) bewohnt, und ist in seiner Größe nicht angemessen für die Unterbringung der Tochter der Betriebsinhaber und deren Familie. Auch die Lehrlingswohnung wird seitens der Stadt Vilsbiburg von der Privilegierung erfasst. Wegen der Art und Größe (in der Begründung des Bauherren beschrieben) des Betriebs kann dauerhaft mit der Anstellung oder Ausbildung einer entsprechenden Zahl von Mitarbeitern gerechnet werden.

Die Größe der Landwirtschaft, die dazugehörigen Aufgaben und die gegebene, dauernde Anwesenheit des Betriebsinhabers kann nicht rechtlich abschließend abgewogen werden. Dies muss seitens der Fachstellenbeteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten und des Bauamtes des Landratsamtes Landshut geklärt werden. Die Stadt Vilsbiburg sieht jedenfalls auf Grund der Beschreibung des Betriebs und der geplanten Erweiterung die Notwendigkeit der Bereitstellung von entsprechendem Wohnraum zur ordentlichen nachhaltigen Bewirtschaftung der Hofstelle.

Es ist jedoch festzuhalten, dass die Terrasse und das Gebäude sehr nahe an der Straße stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verschmutzungen, durch z.B. den Winterdienst, entstehen können. Die Stadt Vilsbiburg bittet das Landratsamt Landshut um die Aufnahme einer Nebenbestimmung, dass etwaige Haftungen oder Maßnahmen durch die Stadt Vilsbiburg ausgeschlossen sind, da der Bau sehr nahe steht.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Das Landratsamt Landshut wird um die Aufnahme einer Nebenbestimmung gebeten, dass etwaige Haftungen oder Maßnahmen durch die Stadt Vilsbiburg ausgeschlossen sind, da der Bau sehr nahe steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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19. Antrag auf Baugenehmigung - Landkreis Landshut, Gobener Straße 4, FlNr. 1893/10, 1893/21, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer 2-fach Sporthalle am Maximilian-v.-Montgelas Gymnasium Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 19

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goben“. Dieser legt für den zu bebauenden Bereich eine Wohnbebauung fest.


Geplante Lage der 2-fach Sporthalle:



Der Bauherr benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzen und Maß der baulichen Nutzung).

Die Erteilung der Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Der Bebauungsplan „Goben“ wurde am 26.06.1964 rechtskräftig und sieht für den gesamten Bereich des Schulareals noch eine reine Wohnbebauung vor.

Mittels Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Goben“ wurde dann das Gymnasium eingeplant (Rechtskraft: 09.05.1968). Hier wurde der nun zu bebauende Bereich weiterhin als Wohnbebauung festgesetzt, bzw. nicht überplant.


Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg aus dem Jahre 1999 stellt sich die Fläche als „Fläche für den Gemeinbedarf (Schule)“ dar.  


Im Jahr 2000 wurde der Bebauungsplan „Gobener Feld“ aufgestellt (Rechtskraft: 10.11.2000). Dieser hat den planerischen Willen der Fläche auch hinweislich dargelegt (Erweiterungsfläche Gymnasium).


Der eindeutig erkennbare planerische Wille der Stadt Vilsbiburg ist hier eine Erweiterungsfläche für das Gymnasium zu schaffen bzw. freizuhalten. Eine Wohnbebauung wie im Bebauungsplan „Goben“ festgesetzt soll hier nicht entstehen.

Durch die Erteilung der Befreiung zur Errichtung der 2-fach Sporthalle sind die Grundzüge der Planung daher nicht berührt. Weiterhin ist sie städtebaulich vertretbar.


Stellplätze:


Im Zuge der Baumaßnahmen werden insgesamt 17 Stellplätze rückgebaut und 11 wiederhergestellt. Weitere 27 Stellplätze sind neu geplant. Für das Vorhaben sind 23 neue Stellplätze nachzuweisen.
Die beiden fehlenden Stellplätze werden über den Bestandsparkplatz nachgewiesen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Landkreis wird gebeten, die Stellplatzsituation nochmals zu überarbeiten. Mehrere Anlieger haben bereits Bedenken erhoben, da die Stellplätze bereits jetzt schon nicht ausreichend vorhanden sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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20. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö informativ 20

Sachverhalt

1. Anmerkung Frau Koj:
Seitdem die Autos bei der Donatus-Orelli Straße in der Frauensattlinger Straße auf der Straße stehen, sei der Verkehr beruhigt worden. Dies ist zu begrüßen.

2. Anfrage Frau Feß:
Frau Feß bittet um Überprüfung der Ausnahmeregelung bei der Tonnenbeschränkung und der Auflagen für das Begleitfahrzeug in der Rombachstraße betreffend Fa. Hobmeier.  

Datenstand vom 25.01.2019 08:44 Uhr