Datum: 18.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwägung und Billigungsbeschluss zum Bebauungplan "Maulberger Weg Erweiterung"
2 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Metallbauarbeiten (Fenster und Türen), Nachträge
3 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Kanalbauarbeiten auf dem Grundstück
4 Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13) - Neuaufstellung des Kapitels BIII Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur - Anhörungsverfahren - Abgabe der Stellungnahme
5 Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
6 Antrag auf Vorbescheid - Michael Giglberger, Thalham 53, FlNr. 359, Gem. Wolferding - Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau für ein altes Wohnhaus
7 Antrag auf Vorbescheid - Halil Caglayan, Frontenhausener Str. 15, FlNr. 134, Gem. Vilsbiburg - Anbau in Holzrahmenbauweise und Balkon
8 Antrag auf Baugenehmigung - Robert und Wararak Schönsmaul, Stephan-von-Schleich-Str. 14, FlNr. 1866/19, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage
9 Antrag auf Baugenehmigung - Tanja und Sascha Fuhr-Kraus, Stephan-von-Schleich-Str. 13, FlNr. 1866/12, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage
10 Informationen
10.1 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Bekanntgabe der Auftragserteilung für die Gerüstbauarbeiten
10.2 Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Bekanntgabe der Auftragserteilung für die Küchenausstattung
10.3 Baumfällungen 2019 - Verkehrsgarten
10.4 Information über die Gewährung einer Zuwendung - Grundschule Vilsbiburg

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1. Abwägung und Billigungsbeschluss zum Bebauungplan "Maulberger Weg Erweiterung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorstellen.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zu dem Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Metallbauarbeiten (Fenster und Türen), Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zur Ausführung der Metallbauarbeiten (Fenster und Türen) im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg erfolgte mit Submission am 21.06.2016 eine EU-weite Ausschreibung. Mit Zuschlag vom 25.08.2016 wurde der Auftrag an die Firma Neumayr High-Tech-Fassaden, Eggenfelden, vergeben.

Das Hauptangebot der Firma Neumayr endet auf 894.875,54 € brutto. Mehrere Nachträge wurden durch die Fa. Neumayr bereits eingereicht und genehmigt.

Im Rahmen der Schlussrechnung wurden weitere zusätzliche bzw. geänderte Leistungen als Nachträge eingereicht.

Die geprüften offenen Nachträge betreffen die Nachtragsnummern NA 32 Pos. N23-2, NA 44, NA 45, NA 52, NA 53 und betragen in Summe brutto 66.760,52 Euro.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 18.02.2019 wurden die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes „Sanierung Mittelschule“ vorgestellt.

Für die Leistungen der Fa. Neumayr sind darin als zu erwartende Schlussrechnungssumme brutto 1.207.055,51 Euro enthalten.

Die (ungeprüfte)  Schlussrechnungssumme der Fa. Neumayr endet brutto auf 1.208.263,77 Euro.

Das Architekturbüro HoeWi, vertreten durch Herrn Heinz Wimmer, ist in der Sitzung anwesend und kann gerne Auskünfte zu den einzelnen Nachträgen geben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, o.g. offene Nachtragsangebote der Fa. Neumayr - in Summe mit brutto 66.760,52 Euro - zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Kanalbauarbeiten auf dem Grundstück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld werden auch Kanalbauarbeiten für das Regenwasser auf dem Flurstück der künftigen Kindertagesstätte erforderlich. Es war geplant diese Leistung im Gewerk „Außenanlagen“ mit auszuschreiben.

Im Rahmen der Optimierung des Bauablaufs und der Wirtschaftlichkeit ergab sich, dass diese Arbeiten geeigneter im Zuge der Erstellung des öffentlichen Kanals mit errichtet werden.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.12.2018 erfolgte die Beauftragung der Fa. Breiteneicher aus Vilsbiburg für die Kanalarbeiten außerhalb des Grundstücks.

Von der Fa. Breiteneicher wurde ein Nachtragsangebot über die Errichtung der Kanalanlagen auf dem Grundstück der Kindertagesstätte eingeholt. Diese Angebot endet auf brutto 75.768,82 Euro.

Der Nachtrag wurde durch das Stadtbauamt geprüft. Die Einheitspreise entsprechen der Kalkulation des Hauptangebotes der Fa. Breiteneicher und sind im Rahmen der Kostenberechnung.

Die Leistungen für die Kanalanlagen auf dem Grundstück entfallen bei dem Gewerk Außenanlagen. Somit handelt es sich um eine Kostenverschiebung innerhalb der Gewerke und es entstehen im Gesamtprojekt hierdurch keine Mehrkosten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Breiteneicher GmbH, auf Grundlage ihres Nachtragsangebotes vom 09.01.2019, mit Ausführung der Kanalarbeiten auf dem Grundstück, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13) - Neuaufstellung des Kapitels BIII Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur - Anhörungsverfahren - Abgabe der Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des regionalen Planungsverbandes Landshut hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 den Entwurf zur Neuaufstellung des Kapitels BIII Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nun findet ein Anhörungsverfahren statt (Frist 18.02.2019).

Dabei werden alle öffentlichen Stellen gebeten, Aufschluss über die von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Aufstellung des Kapitels BIII Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Die Fortschreibung des Regionalplans – die Neuaufstellung des Kapitels BIII – ist als Anlage beigefügt.

Der Bayerische Gemeindetag hat bereits eine Stellungnahme abgegeben (ebenfalls  in der Anlage beigefügt). Dieser Stellungnahme schließt sich die Stadt Vilsbiburg an.

Darüber hinaus können aber noch weitere Stellungnahmen abgegeben werden.

Da am Tag der Sitzung auch die Anhörungsfrist abläuft, wird die Verwaltung die Stellungnahme am Tag der Sitzung anfertigen und zur Fristwahrung auch noch per Mail versenden. Hierzu wird um Erlaubnis gebeten, den Beschluss vor Ablauf der einwöchigen Widerspruchsfrist bekannt zu geben und zu vollziehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 28.01.2019 an.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Beschluss schon vor Ablauf der einwöchigen Widerspruchsfrist zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 06.02.2019 ging ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Anwesen in Großmaulberg 29 ein.

Das Anwesen wurde im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Grub Süd“ mit der Möglichkeit des Anschlusses an das öffentliche Entwässerungssystem versehen.

Gem. §5 Abs. 1 der Entwässerungssatzung sind die zum Anschluss Berechtigten verpflichtet, bebaute Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung anzuschließen. Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Abschluss rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist. Dies ist hier nicht der Fall. Der Anschluss wäre rechtlich und tatsächlich möglich.

Somit ist zu prüfen, ob eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gem. §6 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erteilt werden kann.

Demnach kann befreit werden, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung  der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist.

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges nicht angemessen. Gemäß Urteil vom 26.10.2016 (VGH München – Hausbrunnen, kann aber analog gesehen werden) ist eine Befreiung zulässig und angemessen.

Hier wurde die nun bestehende Kleinkläranlage im Juli 2010 neu eingebaut bzw. vollständig saniert. Die Abschreibung ist auf 20 Jahre vorgesehen. Gemäß dem Urteil, soll eine ausreichende Amortisation der Aufwendungen für private Versorgungsanlagen ermöglicht werden. Hierzu ist der Besitzer der Abwasseranlage so lange zu befreien, bis die Herstellungskosten nach AfA-Regeln zur Hälfte abgeschrieben sind. Dies setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Auftragsvergabe für die neue Kleinkläranlage noch nicht konkret absehbar war, dass das Grundstück an das öffentliche Kanalisationssystem angeschlossen wird. Dies war 2010 noch nicht der Fall. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die Kleinkläranlage die erforderlichen Werte einhält.

Daher kann dem Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang stattgegeben werden. Dieser ist auf fünf Jahre, d.h. bis 06.02.2024, zu befristen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Befreiung ist bis 06.02.2024 befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Michael Giglberger, Thalham 53, FlNr. 359, Gem. Wolferding - Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau für ein altes Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude abreißen und ein neues Wohnhaus mit Doppelgarage errichten.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und wird gem. §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB beurteilt. Demzufolge ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter den in §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB genannten Voraussetzungen möglich.

Problematisch in diesem Fall sind zwei Dinge:

  1. Das neue Wohngebäude wird nicht an gleicher Stelle (wie das alte Wohngebäude) errichtet. Allerdings befindet es sich an der Stelle der ehemaligen Wirtschaftsgebäude, die ebenfalls entfernt werden. Daher kann der Lage zugestimmt werden.
  2. Bei dem zu entfernenden Wohnhaus handelt es sich um ein Einzeldenkmal (D-2-74-184-111).

Dem Antrag auf Vorbescheid sind Fotos beigefügt aus denen man den mangelhaften Zustand des Gebäudes erkennen kann. Die Bausubstanz ist enorm schlecht und kann ohne unzumutbaren Aufwand nicht erhalten werden.




 


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Halil Caglayan, Frontenhausener Str. 15, FlNr. 134, Gem. Vilsbiburg - Anbau in Holzrahmenbauweise und Balkon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr hat bereits am 28.03.2018 einen Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus in Holzrahmenbauweise gestellt. Mit Stellungnahme vom 15.05.2018 und Beschluss vom 20.06.2018 wurde das Einvernehmen verweigert und die Zurückstellung des Baugesuches beantragt. Mit Stadtratsbeschluss vom 17.09.2018 wurde dann ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.

Nun hat der Bauherr einen Vorbescheid auf Errichtung eines Anbaus in Holzrahmenbauweise und eines Balkons an anderer Stelle beantragt.





Grundsätzlich ist bauplanungsrechtlich nichts gegen das Vorhaben einzuwenden. Es würde sich auch in den zukünftig geplanten Bebauungsplan einfügen. Allerdings ist die geplante Grenzbebauung problematisch zu sehen, wenn die Fenster zur Nordseite so umgesetzt werden.

Stadt Vilsbiburg als hoheitlicher Träger:

Dem Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zuzustimmen.

Stadt Vilsbiburg als privater Eigentümer des Grundstücks:

Das im Norden angrenzende Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Vilsbiburg. Es ist hier eine Grenzbebauung mit Fenstern geplant. Eine Abstandsflächenübernahme wird die Stadt Vilsbiburg nicht erteilen. Einer Abweichung von den Abstandsflächen kann nur zugestimmt werden, wenn gewährleistet wird, dass die Stadt hier auch eine Grenzbebauung anschließen kann, wenn dies in weiter Zukunft geplant werden sollte.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen gem. §36 BauGB zum Bauplanungsrecht.

Der Abweichung von den Abstandsflächen wird nur zugestimmt, wenn die Fenster auf der Nordseite entfernt werden und der Stadt Vilsbiburg die Möglichkeit eingeräumt wird hier gegebenenfalls auch eine Grenzbebauung errichten zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Robert und Wararak Schönsmaul, Stephan-von-Schleich-Str. 14, FlNr. 1866/19, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines EFH mit Garage. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ in Haarbach und bedarf folgender Befreiungen:

  1. Dachneigung des Hauptgebäudes
Statt 35° bis 45° werden 18° beantragt

  1. Dachneigung der Garage
Statt 30°  bis 40° werden 18° beantragt

  1. Wandhöhe des Hauptgebäudes
Statt 4,50m werden 5,91m beantragt

  1. Dachüberstand am Ortgang der Garage
Max. 0,60m, hier 1,20m als Eingangsüberdachung

  1. Überschreitung der Baugrenze für Garagen um etwa 0,4m in westlicher Richtung in die Baugrenze des Hauptgebäudes. Die Garage tritt nicht vor oder zurück.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Tanja und Sascha Fuhr-Kraus, Stephan-von-Schleich-Str. 13, FlNr. 1866/12, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ in Haarbach.

Zur Durchführung des Vorhabens benötigen die Bauherren folgende Befreiungen:

  1. Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes
Statt Satteldach (35°-45°) ist ein Walmdach geplant (22°)

  1. Wandhöhe
Statt 4,50m soll eine Wandhöhe von 6,09m (1,59m Überschreitung)

  1. Dachform und Dachneigung der Garage
Statt Satteldach (35° bis 45°) ist ebenfalls ein Walmdach (22°) geplant

  1. Überschreitung der Fläche für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze
Die festgesetzte Fläche wird um 60cm in Richtung Süden überschritten.




Die Bauherren schütten das ursprüngliche Gelände um maximal 50cm auf (zulässig gem. Bebauungsplan Nr. 3.0). Die größte Aufschüttung befindet sich im Süden. Hier wird um die zulässigen 50cm aufgeschüttet. Des Weiteren darf die Oberkante des Fertigfußbodens des EG nicht höher als 50cm der OK Straße (gemessen am höchsten Punkt des Bordsteins im Einfahrtsbereich) sein (hier: ca. 35cm).
Die Festsetzungen sind eingehalten. Die geplante Wandhöhe von 6,09m (erlaubt: 4,50m) bemisst sich nach der OK Fertigfußboden EG. Damit wirkt die Wandfläche für die Nachbarn (Osten und Süden) wesentlich massiver.

Es wird beim Bauherrn noch angefragt, ob hier eine Reduzierung möglich ist.
 
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö informativ 10
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10.1. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Bekanntgabe der Auftragserteilung für die Gerüstbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigte in der Sitzung vom 21.01.2019 die Verwaltung für das Projekt „Neubau Kindertagesstätte am Burger Feld“, den wirtschaftlichsten Bieter mit den Leistungen für die Gerüstbauarbeiten zu beauftragen, falls das Angebot bis 110% dem bepreisten Leistungsverzeichnis entspricht.

Die Submission fand am 23.01.2019 im Rathaus statt.

Das vor dem Versand der Vergabeunterlagen bepreiste Leistungsverzeichnis endet auf brutto 33.252,77 Euro.

Nach der Prüfung ergab sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Claus Müller Gerüstbau
Ergolding
brutto
30.697,48
Euro
2
Antholzer
Buchbach



3
Sax Gerüstbau
Eching




Der Auftrag wurde von der Verwaltung am 23.01.2019 an die Fa. Claus Müller Gerüstbau aus Ergolding erteilt.

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10.2. Kindertagesstätte Franziskus am Burger Feld - Bekanntgabe der Auftragserteilung für die Küchenausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigte in der Sitzung vom 21.01.2019 die Verwaltung für das Projekt „Neubau Kindertagesstätte am Burger Feld“, den wirtschaftlichsten Bieter mit der Lieferung und Montage der Küchenausstattung zu beauftragen, falls das Angebot bis 110% dem bepreisten Leistungsverzeichnis entspricht.

Die Submission fand am 23.01.2019 im Rathaus statt.

Das vor dem Versand der Vergabeunterlagen bepreiste Leistungsverzeichnis endet auf brutto 73.507,49 Euro.

Nach der Prüfung ergab sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Röhrl + Keil
Plattling
brutto
 66.335,03
Euro
2
Mayer Großküchentechnik
Walpertskirchen




Der Auftrag wurde von der Verwaltung am 24.01.2019 an die Fa. Röhrl + Keil aus Plattling erteilt.

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10.3. Baumfällungen 2019 - Verkehrsgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö informativ 10.3
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10.4. Information über die Gewährung einer Zuwendung - Grundschule Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö informativ 10.4
Datenstand vom 11.03.2019 13:31 Uhr