Datum: 28.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau von Stiftungswohnungen - Grundsatzentscheidung zur Bauweise
2 Breitbandausbau Vilsbiburg - Auswahlentscheidung Ausbauprojekt 3
3 Finanzplanung 2018 bis 2022
4 Erweiterung Kinderhort um eine fünfte Gruppe
5 Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" und Anpassung des Stadtratsbeschlusses vom 15.10.2018
6 Sicherheitsabsperrungen - Antrag StR Huber
7 Erfrischungsgeld anl. Europawahl
8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 26.11.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Mobilfunkförderung
9.2 Informationen zum Planfeststellungsverfahren der 380kV Freileitung von Adlkofen nach Matzenhof
9.3 Informationen zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut
9.4 Winterdienst auf der Vilsbrücke - Anfrage StR Anzeneder
9.5 Beleuchtung Kneipp(R)-Kindergarten Achldorf - Anfrage StR Anzeneder
9.6 Plakatierung zum Volksbegehren - Anfrage StRin Floegel
9.7 Ärzteversorgung in der Region Vilsbiburg - Anfrage StR Brams
9.8 Parkplatzsituation / Neubau einer Doppelturnhalle am Gymnasium - Bürgeranfrage

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1. Neubau von Stiftungswohnungen - Grundsatzentscheidung zur Bauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 10.12.2018 konnte noch kein Beschluss gefasst werden.
Die Fa. BBI wird zur Sitzung eingeladen und wird in Bezug auf Passivhaus- und KfW-Standard genauere Informationen darstellen.

Diskussionsverlauf

Frau Dombrowski von der Fa. BBI stellt die Informationen dem Gremium vor. Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass für das Gebäude eine Lüftungsanlage sinnvoll ist, egal welche Ausführung man nimmt. Die Kostensteigerung ist dann laut der Präsentation von Frau Dombrowski sehr gering. Eine pauschale Aussage zu den Entwicklungen in den Nebenkosten ist durch Frau Dombrowski nicht möglich.

Die KfW-Förderung schließt eine Förderung nach dem sozialen Wohnungsbau nicht aus. Bei der Passivhausbauweise sollte darauf geachtet werden, dass das Gebäude nach Süden/Westen  ausgerichtet ist, um solare Wärmegewinne zu erzielen. Große Fensterflächen sind hier von Vorteil, auf eine Vermeidung einer möglichen Überhitzung im Sommer ist aber zu achten.

Die Baukosten sollten sich im Rahmen halten, um die Quadratmeterpreise in der Vermietung nicht nach oben zu treiben. Bei der Bauweise im Passivhausstandard ist ein Nachweis über den KfW 40 Standard ebenfalls zu führen, um die nötigen Förderungen durch die KfW-Bank zu bekommen.  

Beschluss

Die neue Wohnanlage der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg soll im Passivhausstandard gebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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2. Breitbandausbau Vilsbiburg - Auswahlentscheidung Ausbauprojekt 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorstellung des Sachverhalts durch Breitbandberater Thomas Lang (BCN Consulting), Auswahlentscheidung für Ausbauprojekt 3, Festlegung der weiteren Vorgehensweise.

Diskussionsverlauf

Herr Lang hat den Sachverhalt zum Breitbandausbau ausführlich vorgestellt. Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt. Da es sich um eine Infrastrukturmaßnahme handelt, ist eine langfristige Planung erforderlich, was durch den Masterplan der Stadt Vilsbiburg für den Breitbandausbau im Jahr 2013 erfolgte.

Ein Ausbau im Stadtgebiet ist durch den Gebietsschutz einiger Anbieter leider nicht möglich. Die Betreiber bauen hier aber mit Vectoring aus. Die einzige Möglichkeit wäre, mit Netzbetreibern direkt zu sprechen. Man könnte versuchen die Versprechen der Netzbetreiber einzufordern, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Vodafone sollte in den Stadtrat eingeladen werden um die Planungen vorzustellen.

Presseberichte nachdem M-Net wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, wurden von Herrn Lang bestätigt. Im Moment ist aber nicht davon auszugehen, dass die Versorgung durch M-Net nicht mehr gewährleistet werden kann. Ebenfalls hat die Stadt Vilsbiburg ein Betreibermodell, in welchem M-Net nur die vorhandenen Leitungen der Stadtwerke nutzt. Die Vertragsverpflichtung, das Netz für sieben Jahre zu betreiben, müsste auch ein Rechtsnachfolger übernehmen.  
 
Herr Lang empfiehlt zu warten, ob bis Mitte des Jahres die Bayerische Staatsregierung ein neues Förderprogramm auflegt und dann das nächste Ausbauprojekt zu starten. Das Bundesförderprogramm hat nur eine Förderhöhe von 50 % und ist im Moment somit nicht zu empfehlen, da der bürokratische A ufwand extrem hoch ist und ohne Rechtsanwaltskanzlei nicht zu bewältigen wäre.

Beschluss

  1. Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt, mit Netzbetreiber M-net Telekommunikations GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).
    Am Auswahlverfahren haben sich nur ein oder zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.
    Das Bayerische Breitbandzentrum wurde daher gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt; das Ergebnis der Plausibilisierung liegt vor.
  2. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise im Breitbandausbau nach dem Ausbauprojekt 3 wird vorerst zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Finanzplanung 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2018) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2019), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2020 bis 2022.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in sehr geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2020 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2017 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 49,0% angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.
  • Zuführungen zum Vermögenshaushalt (Schl.Nr. 55) sind in jedem Planjahr möglich.

Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss als Gegenbuchung dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Nach aktuellem Stand kann das Rechnungsjahr 2018 sehr positiv abgeschlossen werden, so dass wieder zusätzliche Rücklagen gebildet werden können. Diese Rücklagen bilden die Grundlage zur Finanzierung der Investitionen der kommenden Jahre (Schl.Nr. 23).
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Zuweisungen vom Land (Schl.Nr. 27) sind neben der staatlichen Investitionspauschale auch die maßnahmenbezogenen Förderungen (2020: Kindergarten Franziskus)
  • Eine neue Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33) müsste erst wieder 2022 erfolgen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) nimmt betragsmäßig entsprechend der sinkenden Tilgungsraten ab.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2023 – 2025). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den Finanzplan ausführlich vorgestellt. Der Überschuss für das Jahr 2018 wird vorsichtig auf ca. 4 Mio. € geschätzt und ergibt sich hauptsächlich aus den abgewickelten Grundstücksverkäufen. Der Abschluss für das Jahr 2018 wurde aber noch nicht erstellt und wird dem Gremium noch extra vorgestellt .

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erweiterung Kinderhort um eine fünfte Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Schulkind–Betreuung wurde bei Eltern von 99 Vorschulkindern in Vilsbiburg befragt, um Ihren Bedarf für die Betreuung Ihrer Kinder ab September 2019 zu erfassen.

Das Ergebnis ist folgendermaßen:
  • 83 Fragebögen kamen zurück
  • 44 Eltern brauchen keinen Betreuungsplatz
  • 17 benötigen einen Platz in der Mittagsbetreuung
  • 22 brauchen einen Platz im Kinderhort

Die Mittagsbetreuung kann die Nachfrage abdecken.

Im Kinderhort sind, laut den aktuellen Anmeldezahlen mindestens 10 Plätze zu wenig. Um den Bedarf zu decken müsste eine weitere Hortgruppe eröffnet werden. Aktuell sind 2 Hortgruppen in die Mittelschule ausgelagert. Ab September 2019 hat die Mittelschule Vilsbiburg durch eine weitere Klasse an der Schule Eigenbedarf für die Räume.

Wenn eine weitere Hortgruppe eröffnet wird, müssen mit den beiden aus der Mittelschule, 3 Hortgruppen untergebracht werden.

Diskussionsverlauf

Sachbearbeiterin Andrea Soller hat die zukünftige Entwicklung der Schulkindbetreuung vorgestellt. Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt. In der aktuellen Berechnung geht man aktuell davon aus, dass bis zum Jahr 2024 sieben Hortgruppen nötig sind und alle im St. Johannes Haus untergebracht werden können. Über sieben Gruppen hinaus wäre ein weiterer Hort erforderlich.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider führte aus, dass das Ausweichquartier in der Mittelschule ab September 2019 nicht mehr zur Verfügung steht. Somit muss für drei bis fünf  Gruppen ein Ausweichquartier in der Nähe der Grundschule mit einer Containeranlage realisiert werden.

Die Idee das komplette St. Johanneshaus für den Kinderhort bereit zu stellen war somit richtig, muss aber mit Nachdruck verfolgt werden. Neue Erkenntnisse bezüglich der Ganztagesgrundschule liegen im Moment nicht vor.  

Beschluss

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg soll den Aufbau einer fünften Hortgruppe bis September 2019 vorantreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" und Anpassung des Stadtratsbeschlusses vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 15.10.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO für Photovoltaikfreifläche“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 16 beschlossen. Allerdings wurde das Deckblatt Nr. 16 bereits dem Vorhaben „GE Gaindorf“ zugeordnet wodurch die Bezeichnung angepasst werden muss.

Weiterhin wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „SO für Photovoltaikfreifläche“ vorgestellt. Herr Althammer, MKS Architekten-Ingenieure GmbH, wird den Bebauungsplan vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.        

Diskussionsverlauf

Herr Althammer hat den Bebauungsplan vorgestellt. Die Unterlagen sind bereits mit der Sitzungseinladung versendet worden.

Beschluss

Der Beschluss vom 15.10.2018 wird wie folgt geändert:

„Ebenso beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einem Deckblatt Nr. 19 zu ändern.“

Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf zum Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 19 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Sicherheitsabsperrungen - Antrag StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Siehe beiliegender Antrag von StR Huber.

Diskussionsverlauf

StR Huber hat den Antrag nochmals vorgestellt. Er hat ausdrücklich betont, dass der Antrag sich nur um wirtschaftliche Aspekte handelt und nicht die grundsätzlichen Sicherheits-anforderungen in Frage stellt.

Die Informationen über die Sicherheitslage kommt von der Polizeidirektion Niederbayern und wurden von EPHK Vogelgsang bestätigt. Die Verantwortung liegt dann bei der Stadt Vilsbiburg, in der Person des Ersten Bürgermeisters Helmut Haider.

Im Gremium herrschte Unverständnis darüber, warum nur für den Stadtplatz sicherheitsrechtliche Anforderungen z u erstellen sind und nicht für die anderen Veranstaltungsorte.  


Antrag zur Geschäftsordnung – StR Billinger

Der Antrag von StR Huber entspricht nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung. Er enthält weder einen Finanzierungsvorschlag noch eine ausreichende Begründung. Die Wortwahl im Antrag wird durch die SPD-Fraktion als unangebracht empfunden.

Beschluss 1

Der Antrag von StR Huber wird erst im Stadtrat behandelt, wenn dieser den Vorgaben der Geschäftsordnung entspricht und in eine dem Gremium angemessenen Wortwahl formuliert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 2

Die Verwaltung soll ein Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung der im Antrag erwähnten Möglichkeiten erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Erfrischungsgeld anl. Europawahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 26.05.2019 findet die Europawahl statt. Die Europawahlordnung schlägt vor, den Mitgliedern der Wahlausschüsse ein Erfrischungsgeld für den Vorsitzenden in Höhe von 35,00 € und für die übrigen Mitglieder in Höhe von 25,00 € auszubezahlen.

Beschluss

Im Sinne der Gleichbehandlung schlägt die Verwaltung vor, einheitlich 35,00 € für jedes Mitglied des Wahlausschusses auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 26.11.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 2.2 – Protokolle der ISEK-Lenkungsgruppe – Anfrage StR Huber
TOP 2.3 – Fragebögen zur ISEK-Lenkungsgruppe – Anfrage StRin Feß
TOP 2.4 – Städtebauförderung „Innen statt Außen“ – Anfrage StRin Feß
TOP 2.8 – Entwicklungshilfe für Menzel al Hayet/Tunesien

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9
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9.1. Mobilfunkförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Die Stadt hat gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.09.2018 ihr grundsätzliches Interesse am Mobilfunkförderprogramm der Bayerischen Staatsregierung bekundet.
Am 21.12.2018 hat das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass die Prüfung der Versorgungssituation gemäß Karte der Sprachmobilfunkversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ergeben hat, dass das Gemeindegebiet Vilsbiburg keine unversorgten Flächen aufweist, so dass eine Förderung nach der Richtlinie („Bayerische Mobilfunk-Offensive“) derzeit nicht möglich ist.
Dem Mobilfunkzentrum wurde umgehend geantwortet, dass die Karte der Sprachmobilfunkversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums nicht der Realität entspricht (Stichwort Haarbach, Seyboldsdorf…).
Am 09.01.2019 wurde ein entsprechendes Schreiben an MdB Florian Oßner geschickt.
Weder vom Mobilfunkzentrum noch von MdB Florian Oßner sind bisher Antworten  eingegangen.
Die Karte der Sprachmobilfunkversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums basiert auf von Netzbetreibern bereitgestelltem Datenmaterial.
Von einem in Holzhausen geplanten Mastneubau wird Haarbach nach entsprechender Rückfrage wegen der Topografie voraussichtlich nicht profitieren.

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9.2. Informationen zum Planfeststellungsverfahren der 380kV Freileitung von Adlkofen nach Matzenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Am Erörterungstermin am 21.01.2019 zum genannten Planfeststellungsverfahren haben von Seiten der Stadt Vilsbiburg der Zweite Bürgermeister Johann Sarcher und von Seiten der Stadtverwaltung Frau Sandra Eder teilgenommen.
Die Firma TenneT stellte das Vorhaben kurz vor. Dann folgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungsnahmen eingereicht haben, anhand der Abwägungs-tabelle. Herr Zweiter Bürgermeister Sarcher erläutert nochmals eindringlich folgende Punkte:
  • Abstände gemäß LEP (insb. Frauensattling/Seyboldsdorf)
  • Weiterentwicklung der Siedlungsentwicklung (Problematisch, da bei neuen                           Siedlungen ja dann die Abstände eingehalten werden müssen)
  • Erdverkabelung
  • Kompaktmasten

(siehe Beschluss der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 26.02.2018 – TOP 6)

Die Stellungnahme der Fa. TenneT dazu ist wie folgt und liegt bereits schriftlich vor:
  • Abstände: Es handle sich um Grundsätze in der Raumordnung. Durch die starke   Besiedelung in der freien Landschaft ist per se kein anderer geeigneter Korridor verfügbar. Die Schutzgüter (nach UVP) wurden untereinander abgewogen. Die infrastrukturelle Entwicklung solcher Höchstspannungsanlagen ist im Bundesbedarfsplangesetz geregelt und erforderlich. In Summe wurden die Abstände im Verhältnis zur Hochspannungsleitung insgesamt verbessert, auch wenn sich für den Einzelnen Nachteile ergeben können.
  • Kompaktmasten: Es gibt derzeit Pilotprojekte in den Niederlanden. Es gibt aber noch
keine Weiterentwicklung, da für Kompaktmasten ein geradliniger Verlauf erforderlich
ist. Bei eine m nicht geradlinigen Verlauf der Leitung wirken zu viele Querkräfte, die gegebenenfalls zwei nebeneinanderstehende Kompaktmasten erforderlich machen.  
          Dadurch benötigt man wieder mehr Fläche. Ebenso wird temporär dadurch auch  
          erstmal mehr Platz zur Beförderung und zum Aufbau benötigt.
  • Erdkabel: Im Bundesbedarfsplangesetz sind Pilotprojekte zur Erdverkabelung genannt. Zurzeit gäbe es keine Legitimation zur Durchführung einer Erdverkabelung für dieses Projekt.

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9.3. Informationen zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Der Regionalplan der Region Landshut (13); Neuaufstellung des Kapitels B III Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur wird fortgeschrieben.

Die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags – Kreisverband Landshut wurde  durch den Ersten Bürgermeister Helmut Haider vorgetragen.

Durch die vorgegebene Anhörungsfrist wird der Bau- und Umweltausschuss die Stellungnahme in der nächsten Sitzung verabschieden.

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9.4. Winterdienst auf der Vilsbrücke - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.4

Sachverhalt

StR Anzender berichtet von einem älteren Mann welcher auf der nicht geräumten Vilsbrücke, am Samstag um 8 Uhr morgens, Schwierigkeiten hatte sich fort zu bewegen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Überprüfung zu.

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9.5. Beleuchtung Kneipp(R)-Kindergarten Achldorf - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.5

Sachverhalt

StR Anzeneder hat nachgefragt, ob es richtig ist, dass am Kneipp®-Kindergarten Achldorf in der Nacht die Außenbeleuchtung komplett eingeschaltet ist.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Überprüfung zu.

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9.6. Plakatierung zum Volksbegehren - Anfrage StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.6

Sachverhalt

StRin Floegel berichtet von sehr einfachen Plakatierungsregeln zum Volksbegehren in anderen Gemeinden. Konkret nannte Sie die Gemeinde Bodenkirchen als Beispiel. Diese einfachen Plakatierungsregeln sollten auch auf Vilsbiburg umgelegt werden.

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9.7. Ärzteversorgung in der Region Vilsbiburg - Anfrage StR Brams

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.7

Sachverhalt

StR Brams regte an, mit LAKUMED abzuklären, ob ein Ärztehaus am Krankenhaus Vilsbiburg verwirklicht werden kann. Dies würde die Versorgung mit Haus- und Fachärzten der Region Vilsbiburg sichern.

Der Ersten Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass man in der nächsten Zeit ein Gespräch mit der Leitung von LAKUMED hat und das Thema dort ansprechen wird.

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9.8. Parkplatzsituation / Neubau einer Doppelturnhalle am Gymnasium - Bürgeranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.8

Sachverhalt

Bürger aus der Gobener Straße berichten von einer untragbaren Verkehrssituation bei Veranstaltungen oder bei Schulschluss am Gymnasium. Sie befürchten, dass sich die Situation wesentlich verschlechtert, wenn die neue Doppelturnhalle gebaut wird und dort auch außerschulische Veranstaltungen stattfinden.

Sie richten die Bitte an das Gremium , sich die Lage vor Ort einmal anzuschauen.

Datenstand vom 04.02.2019 11:21 Uhr