Datum: 25.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Vilsbiburg
2 Vorstellung Städtebauförderprojekt "Innen statt Außen" - Regierung von Niederbayern, Frau Michaela Hurle
3 Jahresbericht über die Arbeit im Jugendzentrum - Herr Herbert Dressler
4 Bedarfsanerkennung der Schulkindbetreuung - Fortschreibung
5 Errichtung einer Containeranlage für den Kinderhort Vilsbiburg
6 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd-West D3 (SO Skaterplatz)" für die Fläche FlNrn. 25/70, 25/69 (Tfl.), 28 (Tfl.), 25/67 (Tfl.) der Gem. Gaindorf
7 Aufhebung Sperrvermerk für die Anschaffung von I-Pads an der Grundschule
8 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2019 - Verabschiedung
9 Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2019
10 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
10.1 Kneipp-Kindergarten Achldorf - Wasserschaden behoben
10.2 Gasversorgung in Seyboldsdorf
10.3 Einladung zum Bayerischen Benefiz-Passionssingen
10.4 Schließung des Lebensmittelmarktes in der Schützenstraße - Anfrage StR Brams
10.5 Baubeginn des Kinderspielplatzes im Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Billinger
10.6 Schenkung eines Kunstwerks an die Stadt Vilsbiburg - Anfrage StR Hiller
10.7 Bibliothek im Jugendzentrum - Anfrage StRin Koj
10.8 Baubeginn der LGM Wohnbau GmbH - Anfrage StR Sterr

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1. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 wurde im RIS eingestellt und in der Werkausschusssitzung vom 04.02.2019 eingehend beraten.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Werkausschuss stellt fest, dass der Erfolgsplan 2019 mit einem Gewinn von 75.602 € abschließt. Der Vermögensplan sieht Darlehenstilgungen und Investitionen in einer Gesamthöhe von 2.462.547 € vor. Dem Stadtrat wird die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2019 gemäß der Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 §6 Abs. 1 Ziff. 5 vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Brams erklärte der Werkleiter Wolfgang Schmid, dass die Tiefbrunnen der Stadtwerke Vilsbiburg auch im sehr heißen Sommer 2018  genügend Wasser geliefert haben.

Beschluss

Der Vorschlag des Werkausschusses wird zum Beschluss erhoben. Der Stadtrat beschließt die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Vilsbiburg gemäß der Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 §6 Abs. 1 Ziff. 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Vorstellung Städtebauförderprojekt "Innen statt Außen" - Regierung von Niederbayern, Frau Michaela Hurle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Frau Michaela Hurle wird von der Regierung von Niederbayern das Städtebauförderprojekt „Innen statt Außen“ vorstellen.

Die von der Regierung zur Verfügung gestellten Informationen werden in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Diskussionsverlauf

Frau Michaela Hurle ging in ihrem Vortrag auf folgende Punkte ein:
  1. Für das Städtebauförderprojekt „Innen statt Außen“ gibt es einen erhöhten Fördersatz von 80 %, anstatt wie bisher von 60 %.
  2. Als Basis für die Förderung dient ein sogenannter gemeindlicher Selbstbindungsbeschluss zur Innenstadtentwicklung. Es wird dabei ein konkreter Bedarf an Maßnahmen entwickelt und dann überprüft, welche Flächen hierzu zur Verfügung stehen. Als Grundlage dient hier ein abgeschlossenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept inklusive eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes, welches durch die Stadt Vilsbiburg gerade ausgearbeitet wird. Ebenfalls wird überprüft, welche Flächen in Bebauungsplänen neu ausgewiesen werden müssen und man soll aktiv auf Eigentümer für das optimieren von vorhanden Flächen im Rahmen von B-Plan Verfahren zugehen. Ein bedarfsorientiertes agieren im Hinblick auf die Ausweisung von Baugebieten ist hier zwingend erforderlich. Der förderfähige Bereich orientiert sich am auszuweisenden Sanierungsgebiet, oder an solchen Gebieten welche der  Innenstadt als förderlich dienen.
  3. Vorrangig soll vorhandener Leerstand einer öffentlichen Nutzung durch die Kommune zugeführt werden. Über die Kommune können aber auch Privateigentümer gefördert werden. Was nicht möglich ist, ist die Förderung von privaten Flächen, welche dann weitervermarktet werden.
Neben konkreten Maßnahmen werden auch begleitende Maßnahmen wie z. B. Planerkosten auf Stundenbasis gefördert. Die Förderung von bereits vorhandenen Mitarbeitern ist nicht möglich.
  1. Die Mittel stehen im Moment für den Doppelhaushalt 2019/2020 des Freistaates Bayern zur Verfügung. Eine Begrenzung der Förderung richtet sich nach den vorhandenen Mitteln, aus diesem Grund ist zu empfehlen, möglichst frühzeitig einen Antrag bei der Regierung zu stellen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider hat den Fraktionen empfohlen sich zu beraten, damit zeitnah in eine der nächsten Sitzungen eine Entscheidung herbeigeführt werden kann.
 

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3. Jahresbericht über die Arbeit im Jugendzentrum - Herr Herbert Dressler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Stadtjugendpfleger, Herr Herbert Dressler, stellt den Jahresbericht über die Arbeit im Jugendzentrum vor.

Diskussionsverlauf

Der Bericht ist als Anlage im RIS eingestellt.

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4. Bedarfsanerkennung der Schulkindbetreuung - Fortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Artikel 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes beschlossen und mit Beschlüssen vom 23.03.2009, 10.10.20016, 17.07.2017, 19.02.2018 und 17.09.2018 fortgeschrieben. Die allgemeinen Veränderungen der Kindertagesbetreuungslandschaft und die örtlichen Bedürfnisse machen eine Fortschreibung notwendig.

Bestandsfeststellung und Prognose

Der Kinderhort wurde im September 2017 um 25 Plätze erweitert, im November 2018 wieder. Innerhalb eines Jahres ist der Bedarf an Hortplätzen um 100 % gestiegen. Außerdem wurde die Mittagsbetreuung um 20 Plätze erweitert.
In einer Umfrage zu Beginn des Kindergartenjahres im Herbst 2018 wurden 99 Eltern von Schulanfängern zu Ihrem Bedarf an Betreuungsplätzen für Ihre zukünftigen Schulkinder befragt. 83 Fragebögen kamen zurück. Davon benötigen 17 einen Platz in der Mittagsbetreuung und 22 einen Platz im Hort.
Im Hort sind aktuell 2 Plätze frei, es kann mit etwa 10 Abmeldungen gerechnet werden. Damit ist abzusehen, dass die Betreuungsplätze im Hort im September 2019 erhöht werden müssen.

Anhand der Einwohnermeldedaten ist ersichtlich, dass die Anzahl der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bis 2024 um 100 Kinder ansteigen wird. Speziell bei den 6- bis 10-jährigen werden es im Gemeindegebiet Vilsbiburg in den nächsten 5 Jahren 80 Kinder mehr werden.

Seit September 2018 liegt der Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder in Vilsbiburg bei etwa 40 % der Grundschulkinder. Kinder zwischen 10 und 14 Jahre werden kaum im Kinderhort in Vilsbiburg betreut, da die Mittelschule Vilsbiburg eine gebundene Ganztagsklasse hat. In den letzten Jahren waren maximal 7 Kinder von Mittelschule, Realschule und Gymnasium zur Betreuung im Hort.

Wenn man in den nächsten fünf Jahren davon ausgeht, dass mindestens 45 Prozent der Grundschulkinder einen Betreuungsplatz brauchen, dann werden bis zum Jahr 2024 237 Betreuungsplätze benötigt.

In der Mittagsbetreuung stehen 60 Plätze zur Verfügung. Im Hort besteht dann immer noch ein Bedarf von ca. 180 Plätzen.

Ab Mai 2020 steht dem Hort das ganze St. Johanneshaus (EG, 1. OG, 2. OG) zur Verfügung. Dazu muss allerdings die Decke zwischen 1. und 2. Obergeschoss ertüchtigt werden und das 2. Stockwerk ausgebaut werden. Dazu wird der komplette Hortbetrieb in Container ausgelagert.
Die Containeranlage wird für September 2019 schon für 7 Gruppen geplant.

Diskussionsverlauf

Die Containeranlage wird bereits ab September 2019 betrieben und in einer langfristigen Planung für sieben Gruppen ausgelegt.
Die Bereitstellung von Hortplätzen ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Vilsbiburg. Aber es wird von Seiten des Gremiums als Ziel angesehen, die Plätze zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Kosten für den Betrieb von sieben Hortgruppen werden als Information nachgereicht.
Um weitere belastbare Zahlen zu erhalten, sollte man den Anteil der Vilsbiburger Kinder welche eine Kinderkrippe besuchen zum Gesamtanteil der Kinder herausrechnen und feststellen, wie hoch der prozentuale Anteil ist. Dies kann dann auf zukünftige Kinderhortbetreuungsplätze hochgerechnet werden, da man davon ausgehet, dass Kinder welche bereits in der Krippe eine Betreuung benötigen auch im Grundschulal ter betreut werden müssen.
Das Personal muss die identischen Qualifikationen aufweisen, wie in allen anderen Kinderbetreuungseinrichtungen auch.
Für Prognosen zu den weiteren Entwicklungen werden die Zahlen der aktuell durchgeführten Kinder- und Jugendhilfeplanung abgewartet.  

Beschluss

Es wird ein Bedarf von 180 Hortplätzen festgestellt. Bis zur fertigen Renovierung des St. Johanneshauses wird der komplette Hort in eine Containeranlage ausgelagert.

Außerdem stehen 60 Plätze in der Mittagsbetreuung zur Verfügung.


180 Hortplätze werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Containeranlage für den Kinderhort Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 beschlossen, den Kinderhort um eine zusätzliche Gruppe im September 2019 zu erweitern. Dadurch ergibt sich ein Raummangel der durch eine Containeranlage gelöst werden soll.

Die Wachstumsprognose für den Kinderhort bis zum Jahr 2023 beläuft sich auf sieben Gruppen. Auf diese Größe wird auch die Containeranlage ausgelegt. Aus logistischen Gründen werden alle Gruppen gemeinsam in eine Containeranlage ausgelagert.
Als Standort wurden verschiedene Alternativen in einem Radius von ca. 500 m Luftlinie um die Grundschule geprüft. Als geeignet wird die gerodete Fläche neben dem Parkplatz Färberanger angesehen. Der Weg von der Grundschule zum Standort ist als sicher zu beurteilen. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Vilsbiburg, dies wird als wesentlich angesehen, da dann keine Einschränkungen in der Standzeit oder in der weiteren städtebaulichen Entwicklung gegeben sind.

Die detaillierte Bedarfsermittlung für sieben Hortgruppen in einer Containeranlage ist noch abzustimmen. Die Gesamtnutzfläche für die Containeranlage wird auf über 1.000 m² geschätzt. Eine erste Grobkostenschätzung auf Grundlage der Containeranlage an der Mittelschule ergibt voraussichtliche Kosten im Bereich von 1,2 Mio. €. Ausgehend von  Erfahrungswerten ist nach ca. 2,5 Jahren Standzeit, der Kauf wirtschaftlicher.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider stellte den Sachverhalt vor und machte deutlich, dass auf Grund des Zeitplans eine Entscheidung zeitnah getroffen werden muss.
Der Außenbereich der Containeranlage wird mit aufbereitet, um einen reibungslosen Hortbetrieb zu ermöglichen. In der langfristigen Planung kann die Anlage auch dann für den Betrieb von weiteren Einrichtungen genutzt werden. Eine zeitliche Einschränkung bei der Nutzung von Containern ist nicht bekannt, was aber einen ordnungsgemäßen Unterhalt voraussetzt.
Von Stadtbaumeister Binner wurde verdeutlicht, dass es sich bei der Kostenschätzung um einen Richtwert handelt. Ebenfalls ist die Rentabilität eines Kaufs nach 2,5 Jahren noch nicht abschließend geklärt. Für den Standort wurden weitere Möglichkeiten untersucht, welche aber als nicht geeignet bewertet wurden. Die vorhandene Baustelleneinrichtung auf dem Gelände am Parkplatz Färberanger wird aufgelöst.  
Bezüglich der Finanzierung stellt sich die Einnahmensituation der Stadt Vilsbiburg so dar, dass diese sich besser entwickelt als im Haushaltsplan festgelegt. Sollte sich keine anderweitige  Finanzierung abzeichnen, wird ein Nachtragshaushalt nötig.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg errichtet am Standort Färberanger eine Containeranlage für die Auslagerung des Kinderhortes Vilsbiburg mit sieben Gruppen.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
Soweit im städtischen Haushalt 2019 Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, wird die Ausgabe als nicht erheblich angesehen. Anderenfalls sind haushaltsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd-West D3 (SO Skaterplatz)" für die Fläche FlNrn. 25/70, 25/69 (Tfl.), 28 (Tfl.), 25/67 (Tfl.) der Gem. Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat sich im Februar 2018 für die Errichtung eines Skater- und Soccerplatzes um eine Förderung im LEADER Programm beworben. Um diesen Skater- und Soccerplatz errichten zu können muss die baurechtliche Grundlage geschaffen werden.

Hierzu soll ein Bebauungsplan „SO Skaterplatz“ als Deckblattänderung Nr. 3 zum bestehenden Bebauungsplan „GE Süd-West“ aufgestellt werden.
 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „ Gewerbegebiet Süd-West D3 (SO Skaterplatz)“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 25/70, 25/69 (Tfl.), 28 (Tfl.), 25/67 (Tfl.) der Gemarkung Gaindorf.

Mit der Planung wird das Planungsbüro Längst & Voerkelius beauftragt.

Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren gem. §13a BauGB gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Aufhebung Sperrvermerk für die Anschaffung von I-Pads an der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Haushaltsplan 2019 wurde bei Haushaltsstelle 2110.9350 für die Anschaffung von I-Pads als Erstausstattung in der Grundschule ein haushaltsrechtlicher Sperrvermerk beschlossen (siehe Anlage).
Die geforderte Begründung zur Aufhebung des Sperrvermerks wurde von Rektorin Alexandra Priller mit Schreiben vom 07.02.2019 geliefert. Auch die Fachstellen in der Verwaltung haben dazu ihre Stellungnahme abgegeben (ebenfalls Anlage).
Wenn der Stadtrat diese Begründungen akzeptiert, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister erklärte, dass für die Grund- und Mittelschule 60.000,00 € Fördermittel zur Verfügung stehen. Zusätzliche Fördermittel können durch einen Kompromiss zur Gesetzgebung zwischen Bund und Land generiert werden.
Die Tabletts werden nur im Rahmen der Förderung beschafft, alle Beschaffungen welche durch die Fördermittel nicht abgedeckt sind werden für nächstes Jahr in den Haushalt eingestellt.

Beschluss

Der haushaltsrechtliche Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 2110.9350 (Beschaffung Erstausstattung I-Pads, 3 Klassensätze a‘ 25 Stück, Ansatz 40.100 €) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2019 - Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2019 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2019 vorberaten und in der vorliegenden Fassung dem Stadtrat zur Verabschiedung empfohlen.
Die Planunterlagen (Vorbericht, Einzelplanzusammenstellung, Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Stellenübersicht und Finanzplan) wurden bereits an alle Stadtratsmitglieder mit der Einladung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2019 im RIS eingestellt.


  1. Eckdaten:
Der Haushalt 2019 weist folgende Summen aus:        
Haushalts-Summen
2019

Vorjahr


EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
202.100
201.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
  85.300
  41.400
Gesamthaushalt
287.400
243.200

Als weitere Eckdaten ergeben sich:

2019

Vorjahr


EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
36.100
32.200
                - im Verhältnis zur VWH-Summe / %
17,86
15,96
Zuführungsbetrag zur allgemeinen Rücklage
40.000
6.200
Entnahme aus der Sonderrücklage
40.000
0


  1. allgemeine Hinweise:
Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 kann die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weiterhin ihren satzungsmäßigen Stiftungszweck erfüllen. Mit den bestehenden 30 Wohnungen und einer Hausmeisterwohnung bietet die Stiftung bezahlbaren Wohnraum für ältere Mitbürger.


  1. mittelfristige Finanzplanung
Der Finanzplan umfasst die Jahre 2018 bis 2022. Ein eigenständiger Beschluss dazu ist notwendig. Der beschlossene Neubau von zehn Stiftungswohnungen ist eingeplant.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Günter Felkel hat den Haushalt vorgestellt.
StR Huber machte darauf aufmerksam, dass die Stiftung das städtische Darlehen zurückzahlen soll. Der Neubau wird über förderfähige Kredite finanziert, die Rücklage wäre somit vorhanden.
Stadtkämmer Günter Felkel begrüßte den Vorschlag wies aber darauf hin, bis nach dem Neubau damit zu warten wenn die neue Grundstockberechnung vorhanden ist und fest steht, wieviel an Grundstockvermögen in den Rücklagen bleiben muss. Ebenfalls sollte eine Tilgung über mehrere Jahre angedacht werden. Die Höhe der Tilgung sollte sich dann aber für den städtischen Haushalt deutlich bemerkbar machen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2019.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2018 bis 2022 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass jeweils an den Sonntagen anlässlich des Mittefastenmarktes, des Volksfestes und des Dionysimarktes im Jahr 2019 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.

Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich nicht geäußert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2019.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10
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10.1. Kneipp-Kindergarten Achldorf - Wasserschaden behoben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider berichtete, dass der Wasserschaden im Kneipp-Kindergarten Achldorf behoben wurde und man ab dem 25.03.2019 mit dem Einzug beginnen kann.

Informationen zu den Kosten und den Versicherungsfällen werden noch bekannt gegeben.

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10.2. Gasversorgung in Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider berichtete, dass die Gasversorgung in Seyboldsdorf durch ESB und die Stadtwerke Vilsbiburg gebaut wird, die Wirtschaftlichkeit ist gegeben. Hauseigentümer welche sich jetzt noch nicht an dem Projekt beteiligen,  werden noch persönlich kontaktiert.

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10.3. Einladung zum Bayerischen Benefiz-Passionssingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider verlas eine Einladung des Heimat- und Volkstrachtenvereins „D’Almer“ zum Bayerischen Benefiz-Passionssingen am 24.03.2019 um 19 Uhr in der Stadtpfarrkirche Vilsbiburg.

Die Gewinner  „Quetschenblech“ des Zwiesler Finks werden daran ebenfalls teilnehmen.

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10.4. Schließung des Lebensmittelmarktes in der Schützenstraße - Anfrage StR Brams

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.4

Sachverhalt

StR Brams bedauerte die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Schützenstraße. Vor allem für ältere Mitbürger aus dem Innenstadtbereich war der Markt eine wichtige Anlaufstation.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass man von Seiten der Stadtverwaltung bereits Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen hat und den Kontakt zu einem Betreiber herstellen konnte.

StR Billinger merkte an, dass der Lebensmarkt in Innenstadtnähe durch den Stadtrat in diversen Beschlüssen oft Thema war und immer geschützt wurde. Die Schließung ist somit bedauerlich.

StRin Koj appellierte an die Vilsbiburger Mitbürgerinnen und Mitbürger das innenstädtische Angebot an Lebensmittelmärkten anzunehmen.  

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10.5. Baubeginn des Kinderspielplatzes im Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.5

Sachverhalt

StR Billinger wollte wissen, wann der Kinderspielplatz im Baugebiet Burger Feld erschlossen wird.

Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte dazu, dass man im Jahr 2020 mit einer Fertigstellung rechnet.

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10.6. Schenkung eines Kunstwerks an die Stadt Vilsbiburg - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.6

Sachverhalt

StR Hiller merkte an, dass es sich bei dem Erbauer,  welcher uns eine Stahlkugel schenken wollte sehr wohl um einen Künstler im herkömmlichen Sinn handelt. Er hatte bereits Ausstellungen in Salzburg und war Gastkünstler in Hof.

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10.7. Bibliothek im Jugendzentrum - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.7

Sachverhalt

StRin Koj merkte an, dass für die im Jugendzentrum angesprochene Bibliothek auf die Stadt keine Kosten zurückfallen. Die Bücher werden von der Buchhandlung Koj zur Verfügung gestellt.

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10.8. Baubeginn der LGM Wohnbau GmbH - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.02.2019 ö informativ 10.8

Sachverhalt

StR Sterr wollte wissen, wann der Baubeginn der LGM Wohnbau GmbH in der Gobener Straße, Ecke Amselstraße geplant ist.

Stadtkämmerer Günter Felkel sagte, man rechne mit einem Baubeginn im Jahr 2019.

Datenstand vom 07.03.2019 11:54 Uhr