Datum: 06.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung von Herrn Josef Samhuber als Mitglied des Stadtrates von Vilsbiburg
2 Ausschuss-Besetzung nach dem Ausscheiden von Valentin Birnkammer und dem Nachrücken von Josef Samhuber
3 Vorstellung der Planungen zum Ausbau des Kreisverkehrs an der B299 - Staatliches Bauamt Landshut
4 Abwägung und Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 19
5 Aktueller Bedarf an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen
6 LEADER, Multifunktionscourt und Skateranlage
7 Antrag auf Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Dasching - Oed
8 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für VibGasNetz GmbH & Co.KG
9 Anreiz zur Installation von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten
10 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - FlNrn. 1420 Tfl., 1419/5 Tfl., 1419/53, 1419/4 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg
11 Darlehensaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern
12 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
12.1 Information über das aufgehobene Badeverbot in der Vils
12.2 Information zur Duschsituation in der Vilstalhalle
12.3 Information zur Bewerbung für ein Bundesförderprogramm zur Sanierung der Vilstalhalle

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1. Vereidigung von Herrn Josef Samhuber als Mitglied des Stadtrates von Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister vereidigte Herrn Josef Samhuber, der nach dem Ergebnis der Kommunalwahl für Herr Valentin Birnkammer in den Stadtrat nachrückt.

Stadtrat Samhuber leistete folgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich  schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

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2. Ausschuss-Besetzung nach dem Ausscheiden von Valentin Birnkammer und dem Nachrücken von Josef Samhuber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat einen Vorschlag für die Ausschuss-Besetzung nach dem Ausscheiden von Valentin Birnkammer und Nachrücken von Josef Samhuber eingereicht. Der Vorschlag ist bindend.

Herr Josef Samhuber rückt für Herrn Valentin Birnkammer in den Rechnungsprüfungsausschuss und für Herrn Stephan Steigenberger in den VIBKO Verwaltungsrat nach. Ebenfalls rückt Herr Samhuber für Herrn Georg Brams im AK Verkehr nach.

Diskussionsverlauf

Das Gremium nahm die vorgeschlagenen Ausschussbesetzung zur  Kenntnis.

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3. Vorstellung der Planungen zum Ausbau des Kreisverkehrs an der B299 - Staatliches Bauamt Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Henkel und Frau Kuffer vom Staatlichen Bauamt Landshut haben den aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau des Kreisverkehrs an der B299 vorgestellt.

Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.  

Diskussionsverlauf

Der geplante finanzielle Anteil der Stadt ist durch die Regierung von Niederbayern förderfähig und wird über eine Kreuzungsvereinbarung geregelt. Über die Höhe der Förderung kann im Moment keine Aussage getroffen werden.

Die Berechnungen wurden anhand von Zahlen durchgeführt, welche eine Anbindung der B299 an die B 15n noch nicht beinhalten. Auch ohne die mögliche höhere Belastung ist ein Ausbau notwendig. Das Bauwerk ist darauf ausgelegt, dass ein dreispuriger Ausbau möglich wäre. Nach Ansicht des staatlichen Bauamtes ist der Zeitpunkt der Planung im Moment richtig, da man mit dem Bau nicht warten möchte, bis das Verkehrsaufkommen nicht mehr tragfähig ist. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll zeitnah erfolgen, wobei das Verfahren erst am Anfang steht.

Die geplante Gemeindeverbindungsstraße in das Gewerbegebiet wird wegen dem hohen Schwerlastverkehrsaufkommen mit acht Meter geplant. Ein Ausbau mit sechs Meter ist nicht zielführend.

Zusätzlich zum Ausbau des Kreisverkehrs ist auch ein dreispuriger Ausbau der B299 von Geisenhausen nach Landshut vorgesehen. Dieser wird aber zeitlich versetzt zum Ausbau des Kreisverkehrs geplant und durchgeführt.

StR Huber merkte an, dass die Einfahrt von der Veldener Straße ebenfalls p roblematisch angesehen wird und hat die Vertreter des Staatlichen Bauamtes gebeten, sich dieser Problematik ebenfalls anzunehmen.

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4. Abwägung und Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Althammer, MKS Architekten – Ingenieure GmbH, hat den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorgestellt .

Diskussionsverlauf

Auf den Flächen ist eine Beweidung vorgesehen, dadurch ist eine artenreiche Bepflanzung nicht geplant.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 19 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ und die Änderung zum Flächennutzungsplan mittels Deckblatt 19 unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB für beide Bauleitpläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Aktueller Bedarf an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Soller hat in der Sitzung den aktuellen Bedarf an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen detailliert vorgestellt.

Es zeigt sich, dass bereits zum Kindergartenjahr 2019/2020 nicht ausreichend Kinderkrippenplätze wie auch Kindergartenplätze zur Verfügung stehen werden. Es wird derzeit geprüft, ob im St. Johanneshaus übergangsweise eine Notgruppe eingerichtet werden kann.

Da erkennbar ist, dass zeitnah weitere Kindergartenplätze geschaffen werden müssen, wird vorgeschlagen, die Planungen für die Erweiterung des Kindergartens Burger Feld um zwei weitere Kindergartengruppen – auf Basis der bisherigen Planerverträge - zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Die Präsentation wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Erste Bürgermeister erklärte, dass wenn die Containeranlage für den Hort errichtet wurde, das St. Johannes Haus für einen weiteren Kindergarten vorübergehend zur Verfügung gestellt werden soll. Neben dem Bedarf an Einrichtungen ist auch die Personalgewinnung ein großes Problem.

Ob sich der staatliche Zuschuss für die Elternbeiträge die Betreuungszeiten erhöhen wird bzw. vorsorglich höher gebucht wird, kann im Moment nicht bestätigt werden. Bei sog. „Luftbuchungen“ werden die Eltern darauf angesprochen.

 

Beschluss

Auf Grundlage der Bedarfsplanung von Frau Soller beschließt der Stadtrat,  die Planungen für die Schaffung von zwei weiteren Kindergartengruppen bei der Kindertagesstätte Burger Feld an das bereits beauftragte Planungsteam – auf Basis der bisherigen Planerverträge - zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. LEADER, Multifunktionscourt und Skateranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat im Februar 2018 zur Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage sich beim LEADER EU-Förderprogramms beworben.

Der LEADER Steuerkreis hat eine Aufnahme in das Förderprogramm in Aussicht gestellt. Der Fördersatz beträgt 50% der Nettokosten. Eigenleistungen, Leistungen des Bauhofs und Planungskosten sind nicht förderfähig.

Im Haushalt für 2019 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 360.000 (HH Stellen 4601.9500 und 4601.9600) eingestellt.

Die genehmigten Haushaltsmittel in Höhe von 360.000 Euro sind seitens der Bauverwaltung als einzuhaltende Obergrenze festgelegt worden.

Die genaue Kostenschätzung (ohne Planungs- und Genehmigungskosten) wird derzeit erstellt und gesondert im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt. Die Kostenschätzung bildet die Grundlage für den LEADER Förderantrag.

Für den Förderantrag ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, in welchem bestätigt wird, dass die Stadt Vilsbiburg die Kofinanzierung sicherstellt und den Unterhalt/Betrieb während der Zweckbindungsfrist sichert.

Diskussionsverlauf

Im Bau- und Umweltausschuss sollen neben den Planungen auch die Kosten überprüft werden.

StR Schwimmer regte an, zu überprüfen, ob der Fußweg vom Kino Richtung der Skateranlage ausgebaut werden kann. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass der Ausbau bereits geplant gewesen wäre. Der nötige Grunderwerb hierfür ist aber leider nicht möglich.

Beschluss

Die "Kommune Vilsbiburg" übernimmt die Trägerschaft für das Projekt „Errichtung eines Multifunktionscourts und einer Skateranlage“. Kostenobergrenze sind die genehmigten Haushaltsmittel in Höhe von 360.000 Euro.

Sie beauftragt die Verwaltung,  eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.

Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.

Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Dasching - Oed

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Schreiben von Familie Deingruber und Familie Kaletta liegt als Anlage bei.

Diskussionsverlauf

Die Unterlagen sollen dem Bau- und Umweltausschuss nochmals zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Markt Geisenhausen sollen  vorab Gespräche geführt werden.

Beschluss

Der Stadtrat verweist die Bearbeitung des Antrages in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für VibGasNetz GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für den Ausbau des Gasnetzes in Seyboldsdorf muss vom Unternehmen VibGasNetz GmbH & Co.KG, an dem die Stadtwerke Vilsbiburg zu 50% beteiligt sind, ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro aufgenommen werden. Die Stadt Vilsbiburg wird um Übernahme einer Ausfallbürgschaft für dieses Darlehen gebeten.
Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht wurde bereits eingeholt. Danach ist die Übernahme einer Bürgschaft grundsätzlich möglich,  weil die Gasversorgung nach Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BV zu den gemeindlichen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis gehört.
Die Übernahme der Bürgschaft ist genehmigungspflichtig. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung dafür nach Art. 72 Abs. 2 GO i.V. m.Art. 117 und 110 GO wurde bereits in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

An beiden Gesellschaften sind die Stadtwerke Vilsbiburg und die ESB zu jeweils 50 % beteiligt. Die Sicherheiten werden nur von der Stadt Vilsbiburg gestellt.  

Durch die Sicherheit der Stadt Vilsbiburg als öffentliche Hand können bei der Kreditvergabe günstigere Kondidtionen erreicht werden.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von EUR 1.000.000,00 für ein Darlehen der VibGasNetz GmbH & Co.KG zum Ausbau des Gasnetzes in Seyboldsdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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9. Anreiz zur Installation von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider hat einen Vorschlag von Stadtrat Wolfgang Schwimmer zur verstärkten Nutzung der Solarenergie in Neubaugebieten aufgegriffen, die Verwaltung hat einen Vorschlag erarbeitet.

Ziel sollte es sein, den Ausbau von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-Emissionen stärker zu intensivieren.
Über die Vergabe von Wohnbauparzellen wäre Gelegenheit gegeben hierzu steuernd einzugreifen, ohne dabei einen Bebauungsplan ändern zu müssen oder zusätzlichen Zwang auszuüben.

Die Installation von mehr solarthermischen Anlagen auf und in den Gebäuden bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile für die Hausbesitzer. Sie dient auch den Klimaschutzzielen der Stadt Vilsbiburg und reduziert den Bedarf bei der Erzeugung von zusätzlicher Wärmeenergie.
Insbesondere für das künftige Baugebiet Achldorf II wird dies von großer Bedeutung sein. Allerdings wäre auch für Grub-Süd und Seyboldsdof Süd-Ost ein verstärkter Ausbau der Solarthermie unterstützenswert.

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid war bei der Stadtratssitzung anwesend und hat die technischen Einzelheiten seiner Idee näher dagerstellt.

Aus finanzieller Sicht wird vorgeschlagen, dass ein Zuschuss in Höhe von 3.000 € je Grundstück ausbezahlt werden sollte, wenn eine solarthermische Anlage installiert wird. Die Finanzierung sollte über den Kaufpreis erfolgen, d.h. wenn die Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind, werden vom Kaufpreis des Grundstücks 3.000 € zurückerstattet. Vereinbaren könnte man dies in den notariellen Kaufverträgen.
Wichtig dabei wäre, dass es sich dabei nicht um ein eigenes städtisches Förderprogramm handelt. Der Zuschuss als Rückerstattung des Betrages aus dem Kaufpreis darf nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Freistaats kollidieren.

Diskussionsverlauf

Die Präsentation vor Werkleiter Wolfgang Schmid wird in das Ratsinformationssystem eingestellt. Die Betrachtung erfolgte für das Baugebiet Achldorf, lässt sich aber auf die Gebiete Grub-Süd und Seyboldsdorf Südost übertragen.

Das BHKW ist auch leistungsfähig, wenn die Bauherren die Solaranlage nicht installieren. Der Pufferspeicher mit einer Größe von 800 Litern wird von Seiten der Stadtwerke als ausreichend bemessen angesehen. Die Ausrichtung der Häuser im B-Plan richtet sich nach dem Straßenverlauf, ein Bau von Solaranlagen ist möglich, sicher aber nicht bei jedem Haus voll rentabel. Ob die Installation einer Solaranlage für die einzelnen Bauherren rentabel ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Man geht aber von einer gewissen Wirtschaftlichkeit aus.

Es sollte überprüft werden, ob die Kaufpreisminderung nicht als versteckte Subvention gelten kann und dadurch von anderen Bauherren Ansprüche an die Stadt Vilsbiburg heran getragen werden können.

Gegenüber der Wärmeversorgung mit Öl würde durch das Projekt eine CO²-Einsparung von jährlich ca. 100 Tonnen zustande kommen. Es wurde kontrovers diskutiert, ob die Gelder welche zu Lasten der Stadt Vilsbiburg gehen nicht sinnvoller in ein Klimaschutzprojekt investiert werden können.

Beschluss 1

Um den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-Emissionen stärker zu intensivieren, beschließt der Stadtrat einen finanziellen Anreiz für die Käufer (m/w/d) von stadteigenen Wohnbaugrundstücken.
Falls auf dem Wohnhaus eine solarthermische Anlage installiert wird, erstattet die Stadt Vilsbiburg EUR 3.000,00 aus dem Kaufpreis zurück. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von der Verwaltung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 19

Beschluss 2

Um den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-E missionen stärker zu intensivieren, beschließt der Stadtrat einen finanziellen Anreiz für die Käufer (m/w/d) von stadteigenen Wohnbaugrundstücken.
Falls auf dem Wohnhaus eine solarthermische Anlage installiert wird, erstattet die Stadt Vilsbiburg EUR 2.000,00 aus dem Kaufpreis zurück. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von der Verwaltung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

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10. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Braunsberger Weg Erweiterung" - FlNrn. 1420 Tfl., 1419/5 Tfl., 1419/53, 1419/4 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Antragsteller: Karl Zollner

Mit Schreiben vom 14.05.2018 beantragt der Antragsteller, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die FlNrn. 1420 (Tfl.), 1419/5 (Tfl.), 1419/53 und 1419/4 (Tfl.), der Gemarkung Vilsbiburg zur Schaffung von fünf Parzellen für eine Wohnbebauung.

Aus Sicht AB32 und der bereits von der Regierung Nby. und Regionalplanung LA eingegangenen Stellungnahmen zur geforderten Innen- vor Außenbereichsentwicklung wird das Vorhaben kritisch gesehen und dient als Hinweis.

Diskussionsverlauf

StR Billinger stellte am Anfang der Sitzung den Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. Das Gremium hat darüber abgestimmt.

StRin Feß war der Meinung, nach der aktuellen Beschlusslage sollten solche Vorhaben erst im Stadtrat vorgestellt und in der nächsten Sitzung darüber entschieden werden. Der Erste Bürgermeister stellte im Gremium zur Abstimmung, ob erst über den Antrag informiert und in der nächsten Sitzung darüber Beschluss gefasst werden soll.  

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider stellte die Planungen vor. Die zu rodende Waldfläche wird an anderer Stelle wieder aufgeforstet. Das Vorhaben wurde bereits mit dem Landratsamt Landshut im Vorfeld besprochen .

StRin Feß kritisierte das Projekt, da es sich um eine Planung handelt, welche sich nach ihrer  Meinung gegen das Städtebauförderprojekt „Innen vor Außen“ wendet.

 

Beschluss 1

Der Tagesordnungspunkt wird in den nicht-öffentlichen Sitzungsteil verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Tagesordnungspunkt wird vorgestellt und erst in der nächsten Sitzung zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Braunsberger Weg Erweiterung“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Ausschluss aller Nicht-Wohnnutzungen aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 1420 (Tfl.), 1419/5 (Tfl.), 1419/53 und 1419/4 (Tfl.), der Gemarkung Vilsbiburg (siehe Anlage). Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13 b BauGB festgesetzt.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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11. Darlehensaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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12. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 12.3
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 12
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12.1. Information über das aufgehobene Badeverbot in der Vils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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12.2. Information zur Duschsituation in der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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12.3. Information zur Bewerbung für ein Bundesförderprogramm zur Sanierung der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 12.3
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

Datenstand vom 15.05.2019 09:16 Uhr