Datum: 20.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vilsbiburger Stadtlauf - Vorstellung der Planung
2 Betriebskostenabrechnung Volksfest 2018
3 Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für Erneuerung / Sanierung Golfplatz
4 Zuschussantrag TSV Vilsbiburg 1883 e.V. für Neubau einer Zuschauertribüne mit Überdachung
5 Spendeneingänge ab 1.000 €
6 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 12.12.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
7 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
7.1 Informationen zur Betriebskostenabrechnung 2017 der AWO-Kinderkrippen

zum Seitenanfang

1. Vilsbiburger Stadtlauf - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Rote Raben Vilsbiburg e.V., Herr André Wehnert, hat die bisherige Planung vorgestellt. Die Unterlagen werden in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Wehnert hat in der Vorstellung verdeutlicht, dass es sich bei den Organisatoren um einen Zusammenschluss von Vereinen handelt, welche einen Stadtlauf für Vilsbiburg ausrichten möchten. Der Tennis-Club, der TSV Haarbach und die Roten Raben haben eine Unterstützung bereits zugesagt. Veranstalter sollen die Roten Raben sein.

Herr Hans Brandmeier hat den Streckenverlauf kurz vorgestellt. Wichtig bei der Streckenplanung war, dass die Verkehrsbeeinträchtigung möglichst gering gehalten wird.  

Eine Unterscheidung in der Zeitwertung zwischen Profi- und Amateurläufern ist im Moment nicht geplant. Es ist nicht zu erwarten, dass bei der ersten Veranstaltung bereits Profiläufer teilnehmen.

Der Lauf soll sich über Sponsoren- und Startgelder finanzieren und somit kostendeckend sein.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider und die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses  bewerten die Veranstaltung als positiv.

 

zum Seitenanfang

2. Betriebskostenabrechnung Volksfest 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die beigelegte Betriebskostenabrechnung wurde dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider hat die Abrechnung vorgestellt.

StR Huber merkte an, dass sich die Bilanz in den letzten Jahren massiv verschlechtert hat. Er bittet darum, über die Gutscheinausgabe eine grundsätzliche Diskussion im nicht-öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses zu führen.

StRin Floegel kritisierte die hohen Ausgaben für die Besuche der Nachbarschaftsvolksfeste. Das Thema wird auch im nicht-öffentlichen Teil einer Haupt- und Finanzausschusssitzung diskutiert. Die Besuche werden aber im Rahmen der Nachbarschaftspflege als wichtig erachtet.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt die Betriebskostenabrechnung ohne Einwände zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg e.V. für Erneuerung / Sanierung Golfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 07.02.2019 einen Investitionszuschuss für die Erneuerung / Sanierung des Golfplatzes. Die Gesamtinvestitionssumme für diese ersten Maßnahmen beträgt 26.363,51 € brutto.
Es geht um die Erneuerung von bis zu fünf Abschlägen mit Abtragen des Rasens und Neuaufbau mit Sand und Rollrasen, sowie die Erweiterung der Beregnungsanlage mit mehr Düsen.
Die Maßnahme geht über einen reinen Erhaltungsaufwand (Unterhalt) hinaus und kann als Herstellungsaufwand (Investition) beurteilt werden, so dass ein Investitionszuschuss gewährt werden kann.
Bei einer Gesamtinvestitionssumme von 26.363,51 € errechnet sich der 22,5%ige Zuschuss mit 5.931,79 €.
Der Zuschuss ist auf Bruttobasis abzurechnen, da der Golfclub für den Spielbetrieb nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Beschluss

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. erhält für die Erneuerung / Sanierung des Golfplatzes einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5% der Baukosten. Die Zuschussobergrenze wird mit 5.931,79 € festgelegt. Die Mittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Zuschussantrag TSV Vilsbiburg 1883 e.V. für Neubau einer Zuschauertribüne mit Überdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der TSV Vilsbiburg e.V. beantragt mit Schreiben vom 11.02.2019 einen Zuschuss für den Neubau einer Zuschauertribüne mit Überdachung.
Beschreibung, Begründung und Finanzierung sind im beiliegenden Antragsschreiben ausführlich dargestellt.
Bei Gesamtkosten von 129.000 € errechnet sich der übliche 22,5%ige Zuschuss mit 29.025 €.
Soweit die Fußballabteilung vorsteuerabzugsberechtigt ist, würde sich der Zuschuss um den entsprechenden Anteil der Vorsteuererstattung verringern.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der Standort der Tribüne noch festgelegt werden muss und es dazu auch Gespräche mit dem Landratsamt Landshut geben wird.

StR Huber merkte an, dass der TSV Vilsbiburg bereits sehr früh eine Rücklage für die Tribüne angelegt hat und der Bau jetzt endlich verwirklicht wird.

Beschluss

Der TSV Vilsbiburg 1883 e.V. erhält für den Neubau einer Zuschauertribüne mit Überdachung einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5% der Bau- und Planungskosten. Die Zuschussobergrenze wird mit 29.025 € festgelegt. Dieser Betrag ist in den Haushalt 2020 einzustellen. Soweit für die Abteilung eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist, gilt als Obergrenze nur der um den Vorsteuererstattungsanteil reduzierte Bruttobetrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Spendeneingänge ab 1.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö 5

Sachverhalt

1. Berichtigung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.02.2019 wurde beschlossen, dass die Spende der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG vom 20.12.2018 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 1.000 € angenommen wird.
Auf Grund eines internen Übertragungsfehlers in der Verwaltung war die Spendenhöhe falsch eingetragen. Anstatt 1.000 € hätte es 2.500 € heißen müssen. Der Spendenbetrag war tatsächlich in dieser Höhe eingegangen.
Es wird gebeten den Beschluss formell neu zu fassen.

2. Neu eingegangene Spenden
Am 27.03.2019 ist bei der Stadt Vilsbiburg folgende (neue) Spende eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden darf:
  • 2.500,00 € von der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG für die FFW Vilsbiburg.

Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spende steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher,  die Spende anzunehmen und für die genannte Einrichtung zweckgebunden zu verwenden.

Beschluss

1.
In Abänderung des Beschlusses vom 11.02.2019 wird berichtigend beschlossen, dass die Spende der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG vom 20.12.2018 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500 € angenommen wird.

2.
Die Spende der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG vom 27.03.2019 an die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500 € wird angenommen.
Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 12.12.2018, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 5.1 – Neue Einrichtungsleitung in der Kinderkrippe St. Martin (im Grundsatz)
TOP 5.2 – Neue Einrichtungsleitung im Kindergarten St. Martin (im Grundsatz)
TOP 5.3 – E-Mobilitätsstudie – Anfrage von StR Huber
TOP 5.6 – Baustelleneinrichtung am Parkplatz Färberanger – Anfrage StRin Floegel

zum Seitenanfang

7. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö informativ 7
zum Seitenanfang

7.1. Informationen zur Betriebskostenabrechnung 2017 der AWO-Kinderkrippen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.05.2019 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss wollte bei der Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2017 der AWO-Kinderkrippen wissen, warum der Überschuss so hoch ausgefallen ist.

Auf Nachfrage bei der AWO-Geschäftsleitung konnte mitgeteilt werden, dass bei der Haushaltsplanung die staatlichen Fördergelder nicht berücksichtig wurden. Durch den Erhalt der Zuschüsse ist dann der Überschuss sehr hoch ausgefallen.

Datenstand vom 05.02.2020 08:59 Uhr