Datum: 24.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtebauförderprogramm Innen vor Außen - Grundsatzbeschluss
2 Einfache Dorferneuerung auf Basis der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
3 Darlehensaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern
4 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Tattendorf
5 Förderprogramm Fassadenerneuerung - Aktualisierung der Satzung
6 Kommunalwahl 2020 - Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Information zur Duschsituation in der Vilstalhalle
7.2 Information zur Bewerbung für ein Bundesförderprogramm zur Sanierung der Vilstalhalle
7.3 Informationen über das aufgehobene Badeverbot in der Vils
7.4 Hinweisschild zur Städtepartnerschaft - Anfrage StR Peisl
7.5 Probleme mit dem Ratsinformationssystem - Anfrage StR Peisl
7.6 Aufenthalt von Verkehrsteilnehmern an der Urbanstraße - Anfrage StR Steigenberger
7.7 Heckenschneiden am Stadtbad - Anfrage StR Steigenberger
7.8 Bauvorhaben Bäckerei Mareis im Gewerbegebiet Rieder im Feld - Anfrage StRin Feß
7.9 Aufsichtspflicht in der Mittagsbetreuung - Anfrage StRin Floegel
7.10 Regelung von Wahlwerbung - Anfrage StRin Feß
7.11 Überarbeitung des Bebauungsplans im Baugebiet Achldorf / BA II - Anfrage StR Huber
7.12 Parkbank am Pater-Olaf-Weg - Anfrage StR Huber
7.13 Feuchte Tücher in der Kläranlage - Anfrage StRin Koj

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1. Städtebauförderprogramm Innen vor Außen - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Grundsatzbeschluss über die Städtebauförderung zur Innenentwicklung als Fördervoraussetzung 

  1. Die Stadt Vilsbiburg beschließt, ein Leerstandskataster zu erstellen mit Erfassung aller leerstehenden Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücken sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen.

  1. Soweit die Stadt Vilsbiburg bereits über entsprechende Unterlagen verfügt, kann dieser Teil entfallen. Die Stadt Vilsbiburg kann hier die bereits bewährten Instrumente des Flächenressourcenmanagements nutzen, die auf den Homepages des StMUV und STMB kostenlos heruntergeladen werden können. Nach Aussage des StMB wird es für die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale noch ein zusätzliches Förderprogramm geben. 

  1. Die Stadt Vilsbiburg stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf.

  1. Die Stadt Vilsbiburg beschließt eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung mit folgenden optionalen Komponenten:
  • regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
  • Grundsatzbeschluss, dass vor jeder neuen Ausweisung und vor der Planung neuer Nutzungen erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
  • Grundsatzbeschluss, bei unveränderten Rahmenbedingungen, keine Neubaugebiete mehr auszuweisen, ggf. (streichen) auch keinen innenstadtrelevanten (neu) Einzelhandel am Ortsrand oder in GEs zuzulassen.
  • Beratungsangebot für Leerstandsbesitzer oder potentielle Interessenten
  • Förderangebote wie z.B. Fassadenprogramm, Geschäftsflächenprogramm, Modernisierungsprogramm
  • Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Arbeitskreise Innenentwicklung o.Ä.
  • Überprüfung und ggf. Rücknahme von in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ausgewiesenen und bisher nicht verfügbaren Flächen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob auch in Zukunft Baugebiete ausgewiesen werden können. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erläuterte dazu, dass nachgewiesen werden muss, dass sich die Stadt Vilsbiburg im Innenbereich nicht weiter entwickeln kann. Erst dann ist eine Außenentwicklung weiterhin möglich.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte weiter, dass Abweichungen zu dem Beschluss in Zukunft mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt werden müssen. Sollte im Grundsatz ein Verstoß in Zukunft vorliegen, könnten Kürzungen bei der Städtebauförderung erfolgen.

Bezüglich der optionalen Komponenten unter Punkt vier war man sich im Gremium nicht einig über die Bedeutung. Die Optionsmöglichkeiten dieser Komponenten sollten  nochmals mit der Regierung abgeklärt werden.

Ebenfalls sollte bei der Regierung von Niederbayern nachgefragt werden, ob durch andere Gemeinden die Beschlüsse in der gleichen Form gefasst wurden.  

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.

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2. Einfache Dorferneuerung auf Basis der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Georg Samberger, Schreinermeister hat beim Amt für ländliche Entwicklung angefragt, ob eine Förderung seines Unternehmens möglich ist.
Um die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des regelmäßigen und unregelmäßigen Bedarfs sicherzustellen, unterstützt das Amt für Ländliche Entwicklung Kleinstunternehmen, wie zum Beispiel die Schreinerei Samberger, Herrnfeldener Straße 6 in Vilsbiburg. 
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern benötigt einen formlosen Antrag der Stadt Vilsbiburg auf Durchführung einer einfachen Dorferneuerung auf Basis der „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ in Vilsbiburg, Herrnfeldener 6.
Ein Stadtratsbeschluss für den Antrag ist hierzu notwendig. Auf dieser Grundlage kann das ALE eine sog. einfache Dorferneuerung mit Bescheid einleiten. Nur so können Fördermittel zur Investition in das Kleinstunternehmen  bereitgestellt werden.
Der Stadt Vilsbiburg entstehen dadurch keine Nachteile und auch kein weiterer Aufwand. Der Förderbereich kann bei Bedarf auch für andere Kleinstunternehmen innerorts erweitert werden.
In dem formlosen Antrag sollten folgende Gesichtspunkte und Ziele der einfachen Dorferneuerung kurz angesprochen werden:
  • Im ländlichen Raum wird es auf Grund des wirtschaftlichen Strukturwandels immer schwieriger, die Grundversorgung des regelmäßigen und unregelmäßigen Bedarfs  vor Ort für die Bevölkerung sicherzustellen. Vordringliches Ziel der einfachen Dorferneuerung ist daher, durch die Investition in Kleinstunternehmen dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
  • Ziel ist es durch die Förderung der Schreinerei Samberger, Herrnfeldener Straße 6, 84137 Vilsbiburg die lokale Grundversorgung sicherzustellen, um die Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen zu decken.
  • Durch derartige Maßnahmen wird die Lebensqualität der Bevölkerung vor Ort gefestigt und verbessert. Investitionen, die der Innenentwicklung dienen,  stärken die Ortskerne und vermindern den Flächenverbrauch.
 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es bei der Dorferneuerung zu keiner Konkurrenzsituation mit der Städtebauförderung kommt.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg beschließt, einen Antrag auf die Durchführung einer einfachen Dorferneuerung auf Basis der „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ in Vilsbiburg, Herrnfeldener 6 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Darlehensaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für den Bau der Kindertagesstätte „Franziskus“ beim Burger Feld soll ein Kredit in Höhe von 1.800.000 € aufgenommen werden. Das Kreditprogramm der BayernLabo „Energiekredit Kommunal Bayern“ bietet für die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses 55 besondere Konditionen.
Für die angedachte Laufzeit (10 Jahre gesamt mit zwei tilgungsfreien Jahren) liegt der Zinssatz aktuell bei 0,00 % und zudem ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des Zusagebetrages zu rechnen. Dies wären 90.000 €.
Der Zinssatz bestimmt sich am Tage des Kreditabrufes, die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt erst nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises.

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen in der Haushaltssatzung 2019 beträgt 1.800.000 € und ist speziell für dieses Darlehen vorgesehen worden. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung dazu wurde bereits mit Schreiben des Landratsamtes Landshut vom 22.02.2019 erteilt.

Vor einer Kreditaufnahme muss insbesondere die Wirtschaftlichkeit dafür geprüft werden. Bei einem zinslosen Darlehen darf davon ausgegangen werden, dass die notwendige Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Durch den Tilgungszuschuss verringert sich zudem auch noch der Rückzahlungsbetrag. Vorhandene Eigenmittel können dann für andere Investitionen verwendet werden oder sollten Kreditaufnahmen reduzieren  bzw. ersetzen, die verzinslich aufgenommen werden müssten.

Der auf Grund eines Stadtratsbeschlusses zu beantragende Kredit wird für den Neubau einer städtischen Kindertagesstätte (beim Baugebiet Burger Feld) mit drei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen nach BayKiBiG - KfW-Effizienzhaus 55 - eingesetzt.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg nimmt zur Finanzierung des Bauvorhabens „Neubau einer städtischen Kindertagesstätte (beim Baugebiet Burger Feld) mit drei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen nach BayKiBiG - KfW-Effizienzhaus 55 –“ bei der BayernLabo aus dem Programm „Energiekredit Kommunal Bayern“ im Haushaltsjahr 2019 einen Kredit in Höhe von 1.800.000,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und zwei Tilgungsfreijahren auf. Es gilt der bei Mittelabruf tagesaktuelle Zinssatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Tattendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung gem. §35 Abs. 6 BauGB für die Ortschaft Tattendorf gefasst.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut (Herr Staudenhöchtl und Herr Valenta) hat sich allerdings folgendes ergeben:
Tattendorf wird als im Zusammenhang bebauter Ortsteil eingestuft, wodurch sich eine Bebauung nach §34 BauGB richtet. Der Umgrenzungsbereich des Innenbereichs ergibt sich aus folgendem Plan.


Die Grenzen orientieren sich an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses und sind klar definiert. Vorhaben innerhalb der Grenze sind nach §34 BauGB zu werten, Vorhaben außerhalb nach §35 BauGB.

Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung ist rechtlich daher nicht mehr zulässig, der gefasste Beschluss ist daher auf Grund seiner unmöglichen Vollziehbarkeit wieder aufzuheben.

AB 32 und AB 32.1 – Bauverwaltung und Stadtplanung – arbeiten derzeit an einer Alternative.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es sich bei der genannten Alternative um eine Einbeziehungssatzung handelt.

Stadtrat Brams forderte eine ausführliche Erklärung durch das Landratsamt Landshut, warum jetzt die Außenbereichssatzung aufgehoben werden muss.

Stadtbaumeister Gerhard Binner erläuterte, dass es sich in der aktuellen Situation um ein höheres Baurecht handelt, als durch die Außenbereichssatzung festgelegt werden kann.  Der Kern von Tattendorf ist bereits als Innenbereich nach dem Baurecht anzusehen, was durch das Landratsamt erst jetzt mitgeteilt wurde. Die Außenbereichssatzung würde somit nicht wirksam umgesetzt werden können. Eine Einbeziehungssatzung ist hier zielführend.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt,  den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung vom 23.04.2018 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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5. Förderprogramm Fassadenerneuerung - Aktualisierung der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Da die bereits vorhandene Satzung „Kommunales Förderungsprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung“ aus dem Jahr 1997 noch DM-Angaben enthielt,  wurde eine Aktualisierung dieser durchgeführt. In diesem Zuge wurden noch einige Ergänzungen hinzugefügt.

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erläuterte die grundsätzlichen Änderungen in der Satzung.

Das Fassadenprogramm soll auch im Stadt-Magazin vorgestellt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aktualisierung der beigefügten Satzung „Kommunales Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Kommunalwahl 2020 - Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter zu berufen.

Zum Wahlleiter und Stellvertreter kann nicht berufen werden, wer

  • bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist,
  • für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder
  • für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertretung ist.

Sollte sich aus dem Kreis der Bürgermeister und Stadtratsmitglieder niemand finden, der die Voraussetzungen erfüllt,  wird vorgeschlagen, Wahlsachbearbeiterin Nadine Eggl zum Wahlleiter und Geschäftsleiter Sebastian Stelzer zum Stellvertreter zu berufen.

Beschluss

Der Stadtrat beruft Frau Nadine Eggl zum Wahlleiter und Herrn Sebastian Stelzer zum Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7
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7.1. Information zur Duschsituation in der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 25.03.2019 erfolgte eine Anfrage von Frau Stadträtin Pollner zur Duschsituation in der Vilstalhalle. Sie merkte an, dass die Duschen sehr schlecht sind und das Duschwasser oft zu kalt ist. Bürgermeister Haider sagte eine Überprüfung zu.

Diese Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Sanitär-Fachfirma, Hallenwart und Liegenschaftsverwaltung führten eine umfangreiche Inspektion durch,  bei der festgestellt wurde, dass tatsächlich der Wasserdruck zusammenbricht und nicht genügend Wasser kommt, wenn alle Duschköpfe zusammen aufgedreht sind.
Es wurden verschiedene Reparaturarbeiten durchgeführt, wonach sich die Duschsituation wieder einigermaßen normalisieren sollte.

Aus dem gegebenen Anlass darf darauf hingewiesen werden, dass sich in jeder Dusche ein Hinweisschild mit der Telefonnummer des Hallenwarts befindet. Bei Störungen sollte diese auch genutzt werden.

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7.2. Information zur Bewerbung für ein Bundesförderprogramm zur Sanierung der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Die Stadt hatte sich für das Sonderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beworben, um die Sanierung der Vilstalhalle möglicherweise mit Fördermitteln durchführen zu können. Auf die Stadtratssitzung vom 08.01.2019 wird verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde vom Projektträger Jülich die Liste mit den Förderprojekten veröffentlicht. Die Stadt Vilsbiburg ist in dieser Liste nicht enthalten!

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte weiter, dass wenn sich wieder die Möglichkeit für ein Förderprogramm ergibt, man von Seiten der Stadtverwaltung erneut versuchen wird daran teilzunehmen.

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7.3. Informationen über das aufgehobene Badeverbot in der Vils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Der Erste  Bürgermeister Helmut Haider informierte darüber, dass das Badeverbot in der Vils durch das Landratsamt Landshut aufgehoben wurde.

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7.4. Hinweisschild zur Städtepartnerschaft - Anfrage StR Peisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.4

Sachverhalt

StR Peisl machte darauf aufmerksam, dass das Hinweisschild zur Städtepartnerschaft an der Straße von Aich nach Vilsbiburg sehr verwachsen ist. Das Schild sollte freigeschnitten werden.

Der Erste  Bürgermeister Helmut Haider sagte ein Rückschneiden der Bäume und Sträucher zu.

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7.5. Probleme mit dem Ratsinformationssystem - Anfrage StR Peisl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.5

Sachverhalt

StR Peisl wollte wissen, wann die Probleme mit dem Ratsinformationssystem behoben werden.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass das Problem nicht an der Stadtverwaltung liegt. Die Softwarefirma arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung.

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7.6. Aufenthalt von Verkehrsteilnehmern an der Urbanstraße - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.6

Sachverhalt

StR Steigenberger berichtet von Verkehrsteilnehmern, vorwiegend ausländische LKW-Fahrer, welche sich auf der Urbanstraße vermehrt aufhalten. Durch die vor Ort erlaubte Geschwindigkeit kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ebenfalls ist die Straße mehrmals sehr vermüllt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass der Stadtbauhof Vorort vermehrt den  Müll entfernt. Die Unvorsichtigkeit der LKW-Fahrer ist nur durch die Polizei zu beeinflussen.

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7.7. Heckenschneiden am Stadtbad - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.7

Sachverhalt

StR Steigenberger merkte an, dass die Hecken am Stadtbad dringend wieder gepflegt werden müssen.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Überprüfung und wenn nötig einen Rückschnitt zu.

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7.8. Bauvorhaben Bäckerei Mareis im Gewerbegebiet Rieder im Feld - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.8

Sachverhalt

StRin Feß wollte wissen, was die Stadt Vilsbiburg tun kann, wenn die Bäckerei Mareis im Gewerbegebiet Rieder im Feld neben dem Verkauf von Backwaren die geplanten Ausbildungs- und Schulungsräume nicht realisiert. Zum Bauantrag wurde im Bau- und Umweltausschuss bereits das Einvernehmen der Stadt Vilsbiburg erteilt. Frau Feß äußerte die Befürchtung, dass ein reiner Verkaufsstand neben dem Kreisverkehr entsteht.


Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass im Bauantrag auch Ausbildungs- und Schulungsräume vorgesehen sind. Da es sich nur um Mutmaßungen handelt, werden im Moment keine weiteren Schritte unternommen. Man geht davon aus, dass das Vorhaben wie beantragt umgesetzt wird.

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7.9. Aufsichtspflicht in der Mittagsbetreuung - Anfrage StRin Floegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.9

Sachverhalt

StRin Floegel wollte wissen, ob es richtig ist, dass es für die Kinder in der Mittagsbetreuung bei einem Aufenthalt im Garten keine Aufsicht gibt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, man werde den Sachverhalt überprüfen.

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7.10. Regelung von Wahlwerbung - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.10

Sachverhalt

StRin Feß machte darauf aufmerksam, dass man noch immer auf die Plakatierungsverordnung wartet und diese bis zu den nächsten Wahlen verabschiedet werden soll.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass man gerade versucht, alle Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zu vereinen.

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7.11. Überarbeitung des Bebauungsplans im Baugebiet Achldorf / BA II - Anfrage StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.11

Sachverhalt

StR Huber wollte wissen, ob sein Antrag bezüglich der Überarbeitung des Bebauungsplans im Baugebiet Achldorf – BA II bereits bearbeitet wurde und es erste Ergebnisse gibt.

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass die Überarbeitung noch nicht begonnen hat und somit auch noch keine Ergebnisse vorliegen. Die Dringlichkeit der Überarbeitung ist im Moment noch nicht gegeben, man wird erst andere Aufgaben  abarbeiten.

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7.12. Parkbank am Pater-Olaf-Weg - Anfrage StR Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.12

Sachverhalt

StR Huber erklärte, dass die Parkbank am Pater-Olaf-Weg (n ach der Wegschleife) ertüchtigt oder vielleicht sogar ausgewechselt werden muss. Ebenfalls ist das Umfeld von Sträuchern und Bäumen freizuschneiden.

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7.13. Feuchte Tücher in der Kläranlage - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.06.2019 ö informativ 7.13

Sachverhalt

StRin Koj berichtet, dass es in der Kläranlage Geisenhausen zu großen Problemen bezüglich von feuchten T üchern in der Kläranlage kommt und die Gemeinde hier nachbessern muss.

In Vilsbiburg sollten die Bürger über das Stadt-Magazin auf das Problem aufmerksam gemacht werden und ein allgemeiner Hinweis erscheinen, was alles nicht in die Abwasserkanäle kommen sollte.

Datenstand vom 09.07.2019 14:11 Uhr